Westfriesland & Wattenmeer
Rundreise ab Enkhuizen
Individuelle Einzelreise | 8-tägige Rundreise
Holländische Vielfalt erfahren: Wer hätte gedacht, dass das westliche, in den Niederlanden gelegene Friesland so eine unglaublich abwechslungsreiche Radreiselandschaft zu bieten hat! ...
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*) Die Rabatte beziehen sich auf den Reisegrundpreis (= Preis pro Person in der gebuchten Kabine) und gelten nicht für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Mieträder oder Zusatznächte.
Holländische Vielfalt erfahren
Wer hätte gedacht, dass das westliche, in den Niederlanden gelegene Friesland so eine unglaublich abwechslungsreiche Radreiselandschaft zu bieten hat!
Alles mögliche nur nicht eintönig ist sie, die Provinz mit ihren zahlreichen Seen, mit den mystischen Sumpfgebieten und den jahrhundertealten Kanälen. Mit den Städten - nun ja: Städtchen - und Dörfern, in denen viele durchaus überraschende Sehenswürdigkeiten zu entdecken sind. Im Süden grenzt sie an das IJsselmeer, im Norden an das Wattenmeer. Und wer sich über selbiges hinauswagt, darf dann sogar noch die Westfriesische Inselwelt unter die Räder nehmen ...
Diese Region ist eben ein ganz besonderes Stück Holland! Die typischen Merkmale, die flachen, gut ausgebauten Radwege und die weiten Ausblicke finden Sie auch hier, keine Frage. Und doch: Unverkennbar ist daneben der unabhängige Geist, der die Bewohner dieses Landstriches auszeichnet. Lauschen Sie doch einfach einmal eine Weile der offiziellen Zweitsprache der Niederlande, dem Friesischen. Am besten vielleicht - so Sie die Schwäche vieler Einheimischer für süße Leckereien teilen - während einer genüsslich ausgedehnten Kaffeepause.
Gut gestärkt und ganz sicher auch gut gelaunt geht es dann wieder ab auf's Rad oder zurück an Bord und auf zum nächsten Highlight Ihrer Rad & Schiffreise durch Westfriesland und das Wattenmeer.
Reise-Highlights
- Das tägliche Highlight Genussradeln einmal abwechseln mit einer entspannenden Schiffahrt übers Meer nach Terschelling.
- Im Museum Jopie Huisman entdecken, dass es in Holland nicht nur »alte« Meister gibt.
- Möglichst viele der 400 im Nationalpark De Alde Feanen heimischen Pflanzen aufspüren.
- Nach Lust und Laune (zu Fuß oder per Rad) die friesische Hauptstadt Leeuwarden erkunden.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Topografie
Die Strecken sind flach und können als einfach eingestuft werden.
Wegbeschaffenheit
Die in großer Zahl vorhandenen Fahrradwege machen Holland zu einem Paradies für Radfahrer.
Wegfindung & Orientierung
An Bord findet täglich eine Routenbesprechung statt. Danach radeln Sie individuell nach Kartenmaterial.
Radelpause gefällig?
Wer eine Radpause einlegen möchte, bleibt auf dem Schiff und gelangt ohne Anstrengung zum nächsten Etappenziel.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
8-tägige Rundreise
im Raum Enkhuizen
- ca. 175 bzw. 230 km
Tag 1 von 8
Anreise nach Enkhuizen (in Eigenregie)
Am Nachmittag gehen Sie in der historischen Hafenstadt Enkhuizen an Bord. Die Crew zeigt Ihnen gerne Ihr schwimmendes Hotel, auf dem Sie in der kommenden Woche zu Hause sind.
Nach der Begrüßung erwartet Sie gleich der erste Höhepunkt Ihrer Reise: Per Schiff überqueren Sie das IJsselmeer in Richtung Friesland. Ihr Ziel ist die kleine, ehemalige Hansestadt Stavoren. Hier verbringen Sie Ihre erste Nacht auf dem Schiff.
Tag 2 von 8
Stavoren - Makkum
- ca. 30 bzw. 50 km
Heute steht Ihre erste Radtour auf dem Programm. Sie folgen dem friesischen Ufer des IJsselmeers in Richtung Norden. Unterwegs führt Ihre Strecke durch einige der winzigen historischen Städte, für die Friesland so bekannt ist: Entdecken Sie die malerischen Gassen von Hindelopen und fühlen Sie sich wie in einem anderen Jahrhundert.
Im beschaulichen Workum können Sie eine Kaffeepause am historischen Marktplatz einlegen und das Museum mit den realistischen Werken des Malers Jopie Huisman besichtigen. Dann steuern Sie Makkum an, das Ziel Ihrer ersten Tagesetappe. Sie erkennen die Hafenstadt schon von Weitem an einer großen Halle. Hier werden stattliche, hochseetüchtige Yachten gebaut.
Tag 3 von 8
Makkum - Terschelling
- 0 km
Am frühen Morgen manövriert der Kapitän das Schiff durch die Schleusen und fährt mit Ihnen über das Wattenmeer. Die Überfahrt zur Insel Terschelling dauert ungefähr vier Stunden. Wenn Sie Glück haben, können Sie unterwegs sogar Seehunde beobachten.
Dann haben Sie jede Menge Zeit, die Insel zu erkunden. Hübsche Dörfchen, wildromantische Dünen und endlose Sandstrände: Sie haben die Wahl! Der östliche Teil von Terschelling ist ein einziges großes Naturschutzgebiet. Dort haben Sie die Chance, Stelzenläufer, große Kolonien von Löfflern und Silbermöwen zu beobachten.
Tag 4 von 8
Terschelling - Leeuwarden
- ca. 35 bzw. 45 km
Wieder bricht das Schiff am frühen Morgen auf, diesmal geht es zurück ans Festland. Heute beginnt Ihre Radtour in der Hafenstadt Harlingen. Sie verlassen zum ersten Mal in dieser Woche die Küste, um das Inland zu erkunden. Ihr erstes Ziel auf der Strecke ist Franeker, eine der elf friesischen Städte. Hier sollten Sie unbedingt das Planetarium besuchen. Es ist das älteste, voll funktionstüchtige Modell unseres Sonnensystems und das größte mechanische Planetarium der Welt. Der Autodidakt Eise Eisinga hat es im 18. Jahrhundert in jahrelanger Arbeit an der Decke seines eigenen Wohnzimmers installiert.
Anschließend geht es weiter nach Leeuwarden. In der lebendigen Hauptstadt von Friesland können Sie jede Menge unternehmen. Die wahrscheinlich auffälligste Sehenswürdigkeit ist der Oldehove. Dieser unvollendete Kirchturm aus dem Mittelalter wird auch Frieslands Turm von Pisa genannt - Sie können sich vorstellen, warum! Zum Abendessen (nicht inkl.) können Sie heute ein Restaurant Ihrer Wahl aufsuchen, Empfehlungen sind an Bord erhältlich.
Tag 5 von 8
Leeuwarden - Grou
- ca. 40 km
Während des Frühstücks schippern Sie aus Leeuwarden hinaus. Dann beginnt Ihre Radtour zum Nationalpark De Alde Feanen mit seiner abwechslungsreichen Landschaft. In einem Moment genießen Sie die weite Aussicht über offene Wasserflächen, im nächsten befinden Sie sich mitten in einem verwunschenen, dicht bewachsenen Sumpfwald.
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde hier Torf abgebaut. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Gebiet dann zu einem eindrucksvollen Naturschutzgebiet mit über 400 verschiedenen Pflanzensorten entwickelt. Sie fahren dann weiter nach Grou, wo das Schiff für die Nacht angelegt wird.
Tag 6 von 8
Grou - Sneek
- ca. 30 bzw. 45 km
Heute radeln Sie von Grou weiter nach Westen und es erwartet Sie ein neuer Tag mit ruhigen Fahrradstrecken und weiten Aussichten. Ihr Tagesziel ist Sneek, die älteste Festungsstadt der Provinz. Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Friesland und Holland spielte sie eine Schlüsselrolle.
Heute ist das einzigartige Wassertor eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten von Sneek, oder Snits, wie die Friesen sagen.
Tag 7 von 8
Sneek - Enkhuizen
- ca. 40 bzw. 50 km
Die letzte Radtour führt Sie zum Ort Heeg. Dieses Dorf mit seinen Gebäuden aus dem 18. Jahrhundert ist durch den Handel mit Aalen reich geworden. Früher segelten spezielle Schiffe bis nach London, wo die friesischen Fischer einen eigenen Anlegeplatz direkt neben der Tower Bridge hatten.
Nach Ihrem Besuch in Heeg radeln Sie weiter an den schilfbewachsenen Ufern des weitläufigen Sees Fluessen entlang. In Stavoren erwartet Sie Ihr Schiff schon für die Überfahrt übers IJsselmeer, zurück nach Enkhuizen.
Tag 8 von 8
Abreise von Enkhuizen (in Eigenregie)
Noch ein letztes Mal frühstücken Sie an Bord bevor es mit dem Check-out um 9.30 Uhr Abschied nehmen heißt von Ihrer Rad & Schiffreise durch Westfriesland und das Wattenmeer.
Anreisetermine
Freitag, den 27.06. / 04.07. / 11.07. / 18.07. / 25.07. / 01.08.2025
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf der MS Lena Maria
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket für unterwegs
- 6 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
- 6 x 3-Gang Abendmenü (außer Leeuwarden)
- Willkommensgetränk am Anreisetag
- tägliche Reinigung Ihrer Kabine
- tägl. Routenbesprechung mit Bordreiseleitung in Deutsch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
MS Lena Maria
Fakten
- Schiffstyp: Flusskreuzfahrtschiff
- Länge: 45 m, Breite: 6,6 m, Tiefgang: 1,5 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 12 Außenkabinen, 24 Passagiere
- Besatzung: 4 Personen
- Flagge: NL, Bordsprachen: DE, EN, NL
Beschreibung
Die MS Lena Maria ist ein komfortables Schiff, das sich ausgezeichnet für Rad und Schiffreisen eignet. An Bord erwartet Sie eine freundliche Crew, von der Sie sich bestens betreut fühlen werden und die für eine entspannte Atmosphäre während Ihrer Reise sorgt.
Unterdeck
Alle zwölf baugleichen Passagierkabinen der MS Lena Maria finden auf dem Unterdeck ihren Platz.
Oberdeck
Die Gemeinschaftsbereiche auf dem Oberdeck sind so großzügig angelegt, dass auch bei voller Belegung noch für jedermann ein gemütliches Plätzchen vorhanden ist. Der Speiseraum mit daran anschließendem Salon und Bar ist ein beliebter Treffpunkt und bietet dank der großen Fenster fast ebenso schöne Ausblicke wie das große Sonnendeck gleich daneben.
Kabinen
Die hübsch rustikal eingerichteten Kabinen der MS Lena Maria sind jeweils mit zwei ebenerdigen Einzelbetten ausgestattet und verfügen alle über ein eigenes kleines Bad mit Dusche/WC. Eine Zentralheizung ist vorhanden, für Kühlung an warmen Tagen sorgen Ventilatoren sowie ein Bullauge, das geöffnet werden kann.
-
2-Bett-Kabine ab € 1499,-
Zirka 8 m² groß mit zwei ebenerdigen Einzelbetten und zu öffnendem Bullauge
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 2249,-
Zirka 8 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbelegung
Mieträder
- 24-Gang Unisex-Rad: € 105,-
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! An Bord erwartet Sie bestens gewartetes, solides und reisetaugliches Tourenrad.
Die zuverlässigen und leicht laufenden Mieträder sind mit einer leichtgängigen Gangschaltung, einer guten Bremsanlage, Alu-Hohlkammerfelgen, Schutzblechen hinten und vorne, einer Lichtanlage sowie einem Seitenständer ausgestattet.
Zur Standardausstattung gehören üblicherweise eine wasserdichte Lenker- und Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 266,-
Wer gerne möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Der Elektromotor unterstützt (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h) großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Die bestens gewarteten und reisetauglichen Miet-E-Bikes sind mit einer leichtgängigen Gangschaltung, einer guten Bremsanlage, Alu-Hohlkammerfelgen, Schutzblechen hinten und vorne, einer Lichtanlage sowie einem Seitenständer ausgestattet.
Zur Standardausstattung gehören üblicherweise eine wasserdichte Lenker- und Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Eigenes Rad
- Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
- Mitnahme eigenes E-Bike: € 28,-
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des beschränkten Platzangebotes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Gebühr berechnen und dass nur eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen für eigene Räder vorhanden ist.
Es sind ausschließlich E-Bikes mit herausnehmbarem Akku erlaubt. Die Mitnahme von Tandems oder Liegerädern ist aus logistischen Gründen generell nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Enkhuizen
Ihr An- und Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof mit guter Anbindung nach Amsterdam.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Gratisparkplatz in Enkhuizen: nach Verfügbarkeit
In Enkhuizen stehen Ihnen für die Dauer Ihrer Radreise kostenlose Parkplätze beim Bahnhof zur Verfügung.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)
Regelmäßig verkehrende Züge bringen Sie in zirka 1,5 Stunden mit einem Umsteigevorgang vom Flughafen Amsterdam nach Enkhuizen.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell
Reiseveranstalter
Boat Bike Tours B.V., Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Boat Bike Tours B.V.
Gültig für Buchungen ab 1. April 2020; gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 und wie im Niederländischen Gesetz aufgenommen in: titel 7a, Boek 7 Burgerlijk WetboekInhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:Begriffe und Definitionen
Artikel 1. Einleitung
Artikel 2. Informationen und Angaben durch den Veranstalter
Artikel 3. Informationen und Angaben durch den Reisenden
Artikel 4. Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
Artikel 5. Änderung durch den Veranstalter
Artikel 6. Hilfe und Unterstützung
Artikel 7. Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
Artikel 8. Rechte des Reisenden
Artikel 9. Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
Artikel 10. Bezahlung
Artikel 11. Weitere Verpflichtungen des Reisenden
Artikel 12. Beschwerden/Reklamationen
Artikel 13. Rechtsstreitigkeiten
Begriffe und Definitionen
Das neue Gesetz, das seit dem 1. Juli 2018 gültig ist, verwendet andere Definitionen als bisher. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung, wen oder was gemeint ist, wenn von z.B. Pauschalreisen, Reisedienstleistung, Veranstalter, Weiterverkäufer, Händler, Reisende usw. gesprochen wird. Diese Definitionen gelten immer, unabhängig davon, welche besonderen Bedingungen gelten.
Händler: jede Person und jede Firma, die mit Reisedienstleistungen handelt und als Veranstalter, Weiterverkäufer, Reisedienstleister oder Händler eine verbundene Reiseleistung (in den Niederlanden abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld ReisArrangement“) vermittelt.
Veranstalter: der Händler, der eine Pauschalreise zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Händler an Reisenden anbietet oder der Händler, der im juristischen Sinne für eine Pauschalreise als verantwortlich angesehen wird.
Wiederverkäufer: der Händler, anders als der Veranstalter, der Pauschalreisen an Reisenden anbietet, die von einem Veranstalter zusammengestellt worden sind.
Reisender (auch: Kunde): jede natürliche Person, die kein Händler ist, die auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Vertrag für eine Pauschalreise abschließen möchte und das tut und/oder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesem Gesetz ein Recht auf Erfüllung hat. Falls der Reisender als Hauptbuchender für andere Personen und in deren Namen einen Vertrag für eine Pauschalreise schließt und der diesen akzeptiert, haftet der Reisender im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung in jeder Hinsicht für seine Mitreisenden.
Verkaufsstelle: Einzelhandelsräumlichkeiten, mobil oder nicht, oder eine Einzelhandels-Website oder eine ähnliche OnlineVerkaufsplattform, einschließlich Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufsplattformen, die als eine Plattform für Reisende agieren, einschließlich Telefondienste.
Höhere Gewalt: ist ein unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstand und damit eine Situation, die unabhängig vom Willen der geltend machenden Partei eintritt und deren Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können.
Pauschalreise: Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, sofern:
i) diese Dienstleistungen von einem einzigen Händler kombiniert werden, gegebenenfalls auf Antrag oder nach Wahl des Reisenden, bevor ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen geschlossen wird, oder
ii) diese Dienstleistungen - unabhängig davon, ob getrennte Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern geschlossen werden -:
- bei einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt wurden, bevor der Reisende sich zur Zahlung bereit erklärt;
- zu einem gemeinsamen Preis oder einem Gesamtpreis angeboten, erworben oder in Rechnung gestellt wurden;
- unter dem Begriff „Pauschalreise“ oder einem ähnlichen Begriff beworben oder erworben wurden;
- nach Abschluss eines Vertrages kombiniert wurden, bei dem der Händler dem Reisenden die Wahl zwischen verschiedenen
Arten von Reisedienstleistungen ermöglicht; oder - bei mehreren Händlern über miteinander zusammenhängenden Online-Buchungsverfahren erworben wurden, wobei Name, Zahlungsangaben und E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Händler, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Händler weitergegeben werden und ein Vertrag mit diesem/diesen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird;
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung wird mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen kombiniert, die:- keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auch anderweitig kein wesentliches Merkmal der Kombination darstellen;
- erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und erworben werden.
- I) dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; oder
- ii) gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird;
Reisdienstleistungen: Dienstleistung bezüglich der:
i) Personenbeförderung;
ii) Unterkünfte, die kein wesentlicher Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zum Wohnen bestimmt sind;
iii) Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263) oder von Krafträdern, für die ein Führerschein der Klasse A gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403) erforderlich ist;
iv) touristische Dienstleistungen, die kein wesentlicher Bestandteil einer Reisedienstleistung im Sinne der Ziffern i), ii) oder iii) sind;
Pauschalreisevertrag: Vereinbarung über die gesamte Pauschalreise oder, wenn die Pauschalreise im Rahmen separater Vereinbarungen erbracht wird, alle Verträge über die Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind.
Artikel 1 – Einleitung
1.1. Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.
1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.
1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei sogenannten „Kreuzfahrten“.
1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 11.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
Artikel 2 – Informationen und Angaben durch den Veranstalter
2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer muss Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert haben.
2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen.
2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts Anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.
2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug- bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.
Artikel 3 – Informationen und Angaben durch den Reisenden
3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.
3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.
3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass der Veranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solchen Aufforderungen nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.
Artikel 4 – Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.
4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich (per Post oder E-Mail). Wenn Sie eine (An-) Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.
4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:
• 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
• 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
• 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.
4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag: In dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.
4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.
4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.
Artikel 5 – Änderungen durch den Veranstalter
5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen; geringfügige Änderungen sind kein ausreichender Grund für kostenlose Stornierung bzw. für kostenlose Auflösung des geschlossenen Vertrags.
5.2. Ist der Veranstalter dazu verpflichtet oder dazu gezwungen, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.
5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.
5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:
• Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
• Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
• Erhöhung der Steuern oder;
• Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflugoder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.
5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.
5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.
5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Artikel 6 – Hilfe und Unterstützung
6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.
6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
6.3. Verläuft die Reise aufgrund von Umständen, die Sie oder der Reiseveranstalter nicht verschuldet haben, nicht gemäß den Erwartungen, die Sie aufgrund des Vertrags berechtigterweise haben, trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Schaden. Für den Veranstalter besteht dieser beispielsweise aus dem zusätzlichen Arbeitskrafteinsatz und für Sie beispielsweise aus zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückführungskosten.
6.4. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.
Artikel 7 – Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.
7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.
7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.
7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:
• Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
• Die Art und Klasse der Unterkunft;
• Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:
• Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
• Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn
a. Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann.
b. Der Mangel unverzüglich zu beheben ist.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder anteilsmäßige Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.
7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des/der Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.
7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.
7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.
Artikel 8 – Rechte des Reisenden
8.1. Substitution
8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
• Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und
• Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und
• Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
8.2. Reiseunterlagen
8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.
8.3 Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen behördlich genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen diese Garantie gegeben wird.
Artikel 9 – Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.
9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten; die Schadenspauschale sind festgelegt auf:
- Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 20% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 30% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 60% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
- Bei Stornierung am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. „no-show“: der volle Reisepreis.
Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten und Versicherungsprämien.
9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr (Schadenspauschale) verpflichtet. Sind keine festen Storno Gebühren vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.
9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.
9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.
9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.
9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.
9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des „Calamiteitenfonds“ (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert und als solche wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.
10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann (eine) Anzahlung(en) verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung(en) vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.
10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen - der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn Beginn der gebuchten Reise innerhalb von 14 Tagen ist, haben Sie den vollen Reisepreis umgehend zu zahlen, sodass die Summe spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Besitz des Veranstalters ist.
10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.
Artikel 11 – Weitere Verpflichtungen des Reisenden
11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des oder im Namen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.
11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.
11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.
Artikel 12 – Beschwerden/Reklamationen (Verfahrensweise)
Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden oder Reklamationen zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:
- dem betreffenden Dienstleister vor Ort;
- dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
- dem Veranstalter.
12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.
12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.
12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.
12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.
Nach der Reise
12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde bzw. Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.
12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.
12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.
12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.
Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten
13.2. Für die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
13.3. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.
Version 03:
Diese Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreiseverträge von Boat Bike Tours b.v. (Version 03) treten am 29. Juli 2024 in Kraft und gelten für alle Buchungen, die ab diesem Datum vorgenommen werden.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.Das Unternehmen (Reiseveranstalter) Boat Bike Tours B.V., Firmensitz: Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Boat Bike Tours B.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen EU-Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Boat Bike Tours B.V. hat durch seine Mitgliedschaft der „Stichting Garantiefonds Reisgelden“ (SGR) eine Insolvenzabsicherung; die Mitgliedschaft kann unter folgendem Link eingesehen bzw. gecheckt werden: https://www.sgr.nl/deelnemers-zoekresultaten?search=Boat+Bike+Tours. (Boat Bike Tours SGR-Nummer: 3734. Die Reisenden können die Stichting Garantiefonds Reisgelden (Postadresse: Postbus 4040, 3006 AA Rotterdam, Niederlande, Besucheradresse: Admiraliteitskade 73, 3063 ED Rotterdam, Niederlande, Telefon 0031 33 7630717, E-Mail sgr@sgr.nl) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Boat Bike Tours B.V. verweigert werden sollten.
Adresse & Kontakt:
Boat Bike Tours b.v. Firmensitz + Besuchadresse:Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, Telefon: 0031-20-7235400 , Telefax: 0031-20-7235405, servicedesk@boatbiketours.com
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Reisepreise
MS Lena Maria
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
-
2-Bett-Kabine
- € 1499,- / € 1455,-
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 2249,- / € 2182,-
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Mieträder
- 24-Gang Unisex-Rad: € 105,-
- E-Bike Unisex: € 266,-
- Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
- Mitnahme eigenes E-Bike: € 28,-
Steuern & Gebühren
Fährfahrten: gemäß Tarif
Die Fährfahrten laut Programm sind nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu entrichten.
Buchen & Bezahlen
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- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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