schließen

Unvergessliche Erlebnisse verschenken!

PEDALO Reisegutscheine: Bewegendes verschenken

Mit einem PEDALO Reise­gut­schein lie­gen Sie nicht nur ga­ran­tiert rich­tig, son­dern fah­ren Sie auch rich­tig gut.

Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

Zur PEDALO Gutscheinwelt

Facebook und Twitter

Folgen und empfehlen Sie uns!

schließen

Zwei Klicks für mehr Datensicherheit! Die PEDALO Web­site baut nicht un­ge­fragt eine Ver­bin­dung zu Face­book oder Twit­ter auf. Erst wenn Sie die Sym­bo­le durch An­kli­cken ak­ti­vie­ren, wer­den In­for­ma­ti­o­nen über Ihre An­we­sen­heit an die je­wei­li­gen Dienste über­mit­telt. Hier erfahren Sie mehr!

zurück

  • Rad und Schiff 
Rast vor einer der historischen Windmühlen in Kinderdijk, Bild: wlgyyk, Bild 1 der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV
Rast vor einer der historischen Windmühlen in Kinderdijk (Bild: wlgyyk)
Grachtenfahrt durch das geschichtsträchtige Gent, Bild: Mapics, Bild 2 der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV
Grachtenfahrt durch das geschichtsträchtige Gent (Bild: Mapics)
MS Magnifique II: 2-Bett-Suite Oberdeck, Bild: BBT, Bild 3 der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV
MS Magnifique II: 2-Bett-Suite Oberdeck (Bild: BBT)
Frisch gebackene Waffeln - gesehen in Brüssel, Bild: L. Banks, Bild 4 der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV
Frisch gebackene Waffeln - gesehen in Brüssel (Bild: L. Banks)
Gracht in Amsterdam, fotografiert durch das Hinterrad eines Fahrrades, Bild: Simone, Bild 5 der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV
Gracht in Amsterdam, fotografiert durch das Hinterrad eines Fahrrades (Bild: Simone)
  • ab € 1549,–

  • Reise 2025

  • 3% Früh­bucher­rabatt

  • Geführte Gruppenreise

Amsterdam - Brügge, Mag IV
Von Amsterdam nach Brügge

Geführte Gruppenreise | 8-tägige Streckenreise

Per Premium-Schiff durchs Radlerparadies: Die nieder­länd­ische Pro­vinz Zee­land und die bel­gische Region West­flan­dern von ihren schön­sten Sei­ten erle­ben, das heißt nicht nur welt­be­rühmte Städte wie Amster­dam, Ant­werpen, Gent ...

3% Früh­bucher­rabatt* sichern!

Da­mit Ihre Wunsch­rei­se 2025 nicht man­gels ver­füg­ba­ren Ter­mins ins Was­ser fällt, soll­ten Sie sich rasch Ihren Platz an Bord sichern.

  • 3% Früh­bucher­rabatt* er­hal­ten Sie, wenn Sie jetzt Ihre Rad & Schiff­rei­se 2025 buchen.
  • 5% Grup­pen­rabatt* gibt's oben­drauf, wenn Sie eine Grup­pe von min­des­tens sechs Per­so­nen sind. Da sind in Sum­me bis zu 8% Kom­bi­ra­batt für Sie drin.
  • Alle aktuell buch­ba­ren Rad & Schiff­rei­sen 2025 fin­den Sie hier.

*) Die Ra­bat­te be­zie­hen sich auf den Rei­se­grund­preis (= Preis pro Per­son in der ge­buch­ten Ka­bi­ne) und gel­ten nicht für Zu­satz­leis­tun­gen wie zum Bei­spiel Miet­rä­der oder Zu­satz­nächte.

Übersichtskarte

Per Premium-Schiff durchs Radlerparadies

Die nieder­länd­ische Pro­vinz Zee­land und die bel­gische Region West­flan­dern von ihren schön­sten Sei­ten erle­ben, das heißt nicht nur welt­be­rühmte Städte wie Amster­dam, Ant­werpen, Gent und Brügge berei­sen, sondern auch sich Natur­genuss vom Fein­sten zu genehm­igen. Freuen Sie sich auf zahl­reiche archi­tek­ton­ische Perlen und land­schaft­liche High­lights, die sich Ihnen bei dieser länder­über­grei­fenden Rad & Schiff­reise am lau­fenden Band prä­sen­tieren. Mittel­alter­liche Alt­städte, schöne Fluss­land­schaften und zwi­schen­durch immer wieder die kuli­nar­ischen Köst­lich­keiten der Regionen - was will man als Rad & Schiff­rei­sender mehr?

Eigentlich kann nur eines diese Reise noch besser machen, und zwar das ganz beson­dere schwim­mende Hotel, in dem Sie unter­ge­bracht sind. Auf einem Schiff der Kate­gorie »Premium« können Sie es sich abends - oder auch wenn Sie ein­mal einen Tag eine Rad­pause ein­legen möchten - so rich­tig gut gehen lassen.

Reise-Highlights

  • Warum der Gruppenreise-Vorteil ein gro­ßes High­light ist, ver­ra­ten wir Ihnen hier.
  • Bedeutende Kunst­schät­ze und präch­ti­ge Han­dels­städ­te auf engs­tem Raum er­kun­den.
  • Gemütliches Da­hin­rol­len durch wun­der­volle Fluss­land­schaf­ten.
  • Sich zwi­schen­durch immer wie­der durch die ku­li­na­ri­schen Köst­lich­kei­ten der Re­gi­o­nen pro­bieren.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Topografie

Die flache Land­schaft und Ihr ge­müt­liches Schiff bie­ten ideale Vor­aus­setz­ungen für eine ent­spann­te Rad­woche.

Wegbeschaffenheit

Sie radeln auf dem her­vor­ra­gend aus­ge­bau­ten hol­länd­ischen Rad­wege­netz.

Wegfindung & Orientierung

Die Rich­tung gibt bei die­ser ge­führ­ten Grup­pen­reise ein lan­des­kun­di­ger Guide vor.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Amsterdam - Brügge, Mag IV

8-tägige Streckenreise
von Amsterdam nach Brügge

  • ca. 195 bzw. 285 km
Platzhalter

Tag 1 von 8
Anreise nach Amsterdam (in Eigenregie)

Einschiffung und Check-in bis 14:00 Uhr. Die Crew heißt Sie an Bord will­kom­men. Per Schiff geht es dann gleich nach Vianen, einer kleinen Fes­tungs­stadt am Fluss Lek (Nieder­rhein). Nach dem Abend­essen und der Ver­tei­lung der Fahr­räder kön­nen Sie dort noch eine kurze Test­fahrt unter­nehmen.

Platzhalter

Tag 2 von 8
Vianen - Dordrecht

  • ca. 30 bzw. 55 km

Heute radeln Sie auf einer land­schaft­lich wunder­schönen Route zur Silber­stadt Schoon­hoven, fol­gen dann ein Stück weit der Lek und durch­queren den Alb­lasser­waard Polder.

Das High­light des Tages ist sicher­lich Kin­der­dijk mit seinen beein­druck­enden, in einer Reihe ste­hen­den 19 Wind­mühlen, die aus gutem Grund zum UNESCO Welt­kultur­erbe zählen. Eine dieser Wind­mühlen kön­nen Sie be­sich­ti­gen, bevor Sie den letz­ten Teil der Strecke nach Dord­recht, eine der ältes­ten Städte Hol­lands, mit dem »Water­bus« zu­rücklegen.

Platzhalter

Tag 3 von 8
Dordrecht - Bergen op Zoom

  • ca. 40 bzw. 50 km

Während des Frühstücks fährt das Schiff nach Willem­stad, wo Sie zur nächsten Rad­tour nach Tholen auf­brechen wer­den, einst eine Insel inmit­ten der großen Flüsse der Provinz Zeeland, die oft über­flutet wurde. Heute ist Tholen mit dem Fest­land ver­bun­den, aber immer noch ein maler­isches Städtchen.

Anschließend radeln Sie weiter zum Ziel dieser Reise, Bergen op Zoom. Bergen op Zoom ist eine his­tor­ische Fes­tungs­stadt, die einst am offe­nen Was­ser der Ooster­schelde lag. Nach dem Abend­essen können Sie noch einen Spazier­gang durch die Alt­stadt unter­neh­men. Schmale Gas­sen, alte Stadt-, Markt- und Kirch­plätze und eigen­wil­lige monu­men­tale Ge­bäude zei­gen die Ge­schichte einer rei­chen und be­weg­ten Ver­gan­gen­heit, die mehr als acht­hundert Jahre zurückreicht.

Platzhalter

Tag 4 von 8
Bergen op Zoom - Antwerpen

  • ca. 20 bzw. 35 km

Morgens unternehmen Sie noch eine kleine Rad­tour durch die wunder­schöne »Wouwse Plantage« rund um Bergen op Zoom. Am Nachmittag geht es per Schiff weiter durch die impo­san­ten Kree­krak-Schleu­sen nach Bel­gien, zur Hafen­stadt Ant­wer­pen. Die Stadt gilt als Welt­haupt­stadt des Dia­man­ten­han­dels und bie­tet zahl­lose Sehens­wür­dig­keiten, wie etwa das Rat­haus im Renais­sance-Stil, den his­tor­ischen Platz »Grote Markt«, die Kathe­drale »Onze-Lieve-Vrouwe« oder das mit­tel­alter­liche Stein­schloss.

Ihr Abendessen können Sie heute selbst in der Stadt gestal­ten, Res­tau­rant­tipps erhal­ten Sie an Bord.

Platzhalter

Tag 5 von 8
Antwerpen - St. Amands

  • ca. 35 bzw. 50 km

Morgens geht es mit dem Fahr­rad wieder hin­aus aus der Stadt. Vor den Toren von Ant­wer­pen erwar­tet Sie einer der land­schaft­lich am beein­druck­end­sten Ab­schnit­te Ihrer Reise, der ganz vom maler­ischen Gezei­ten­fluss Schelde ge­prägt ist. Immer am Fluss ent­lang gelan­gen Sie nach St. Amands, wo Sie heute über­nach­ten werden.

Platzhalter

Tag 6 von 8
St. Amands - Gent

  • ca. 50 km

Heute setzen Sie Ihre Reise wei­ter ent­lang der Schelde fort und ra­deln nach Gent, wo das Schiff währ­end der kom­men­den Nacht im Vor­ort Merel­beke vor Anker liegt.

Gent ist eine schöne Univer­si­täts­stadt, die sich mit einer rei­chen Ge­schichte rüh­men kann. Durch die Stadt­lage am Zusam­men­fluss der Flüsse Leie und Schelde war sie schon seit der Römer­zeit ein über­aus wich­tiger Handels­hafen. Die Haupt­attrak­tion ist heute sicher die St. Bavo Kathe­drale, in der der welt­be­rühmte »Genter Altar«, mit der »Anbe­tung des Lamm Gottes« von Jan van Eyck zu bestau­nen ist. Vor dem Abend­essen kön­nen Sie an einer geführ­ten Grach­ten­rund­fahrt durch die his­tor­ische Stadt teil­nehmen.

Platzhalter

Tag 7 von 8
Gent - Brügge

  • ca. 20 bzw. 45 km

Heute radeln Sie durch die zau­ber­hafte fläm­ische Land­schaft West­flan­derns nach Brügge. Diese Stadt lockt jähr­lich mehr als zwei Mil­lio­nen Be­sucher an, die sich ihrem Flair nicht ent­zie­hen können. Neben zahl­reichen Mu­seen laden auch viele nette Straßen­cafés zu einem Besuch. Ihr Abend­essen kön­nen Sie heute selbst in der Stadt gestal­ten, Res­tau­rant­empfeh­lungen und Tipps er­hal­ten Sie an Bord.

Platzhalter

Tag 8 von 8
Abreise von Brügge (in Eigenregie)

Nach dem Frühstück er­folgt auch schon wie­der die Aus­schif­fung und so­mit das Ende Ihrer Rad und Schiff­rei­se von Hol­land nach Belgien.

Anreisetermine

Donnerstag, den 08.05. / 22.05. / 05.06. / 19.06. / 03.07. / 17.07. / 31.07. / 14.08. / 28.08. / 11.09. / 25.09. / 09.10.2025

3

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
Von Amsterdam nach Brügge

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf der MS Magnifique IV
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 6 x Lunchpaket für unterwegs
  • 6 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
  • 6 x 3-Gang Abendmenü
  • Begrüßungsgetränk am Anreisetag
  • deutschsprachige Reisebegleitung per Rad
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • Fährfahrten gemäß Programm
  • Eintritt Red Star Line Museum in Antwerpen
  • Grachtenrundfahrt in Gent
  • diverse kurze Stadtrundgänge
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch

MS Magnifique IV

Fakten

  • Schiffstyp: Flusskreuz­fahrtschiff
  • Länge: 67 m, Breite: 7,2 m, Tiefgang: 1,5 m
  • Passagierdecks: 2 Ebenen
  • Kapazität: 18 Außen­ka­binen, 36 Passagiere
  • Besatzung: 4 Personen
  • Flagge: NL, Bordsprachen: DE, EN, NL

Beschreibung

Beim Umbau der MS Magni­fique IV vom Fracht­schiff zum luxu­riö­sen Passa­gier­schiff kamen alle Qua­li­täts- und Kom­fort­stan­dards, die schon die drei »älteren« Schwes­ter­schiffe aus­zeich­neten, in voll­end­eter Aus­prä­gung zum Tra­gen. Ein stil­volles Ambi­ente, ge­schmack­volles Design und na­tür­lich die erst­klas­sige Betreu­ung ma­chen den Auf­ent­halt an Bord zu einem wahren Ver­gnügen.

Unterdeck

Auf dem Unter­deck der MS Magni­fique IV ist neben den acht schö­nen 2-Bett-Kabi­nen auch das groß­zügig ange­legte und ge­schmack­voll aus­ge­stat­tete Res­tau­rant unter­ge­bracht. Dieses ver­fügt eben­so wie die Kabi­nen auf dieser Ebe­ne über breite Bull­augen, die al­ler­dings aus Sicher­heits­grün­den nicht ge­öff­net wer­den kön­nen. Beson­dere Ein­blicke er­hal­ten Sie durch die Glas­wand zwi­schen Res­tau­rant und Kom­büse, dank derer Sie haut­nah mit­ver­fol­gen kön­nen, wie die schmack­haf­ten Spei­sen frisch an Bord zu­be­rei­tet werden.

Oberdeck

Eindrucksvolle Aus­sich­ten auf die um­lie­gende Land­schaft er­öff­net das Ober­deck in allen Berei­chen. Die zehn Suiten sind hier eben­so mit großen Pano­rama­fens­tern ver­se­hen wie der ein­la­dende, voll­klima­ti­sierte Salon mit Bar und Lounge­be­reich.
Von den licht­durch­flu­teten Innen­be­rei­chen führen große Glas­türen zum Son­nen­deck, das teil­weise über­dacht und edel mit Teak­holz ver­klei­det ist und auf dem eine Reihe von Sitz­grup­pen auf die Passa­giere war­ten. Über eine Außen­treppe ge­lan­gen Sie von dort noch wei­ter hin­auf auf das Top-Deck, wo ein Whirl­pool und be­queme Liege­stühle zum Ent­span­nen und Son­nen­baden ein­laden.

Kabinen

Alle Kabi­nen auf der MS Magni­fique IV sind mit zwei sehr beque­men Ein­zel­bet­ten ein­ge­rich­tet, die auf dem Unter­deck sepa­rat und in den Suiten auf dem Ober­deck neben­ein­an­der als Dop­pel­bett auf­ge­stellt sind. Zur Aus­stat­tung ge­hört je­weils Sat-TV, ein klei­ner Safe, eine indi­vi­duell regu­lier­bare Klima­an­lage sowie ein eige­nes Bad mit Dusche/WC. In den ge­räu­mi­gen Sui­ten mit fran­zös­ischem Bal­kon und Pano­rama­fens­ter ist zu­dem eine gemüt­liche kleine Sitz­ecke vor­handen.

  • Unterdeck 2-Bett-Kabine ab € 1549,-

    Zirka 12 m² mit zwei eben­erd­igen Ein­zel­bet­ten und nicht zu öff­nen­dem Bull­auge

  • Unterdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 2324,-

    Zirka 12 m² große 2-Bett-Kab­ine zur Al­lein­be­le­gung

  • Oberdeck 2-Bett-Suite ab € 2179,-

    Zirka 16 m² mit zwei eben­erd­igen Ein­zel­bet­ten, Sitz­ecke, fran­zös­ischem Balkon und Pano­rama­fens­ter

Mietrad

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 105,-

An Bord er­war­tet Sie ein solides, leicht lau­fen­des Unisex-Touren­rad mit tiefem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Naben­schal­tung mit zwei gut do­sier­bare Fel­gen­brem­sen mit or­dent­lich Brems­kraft aus­ge­stattet (KEINE Rück­tritt­brem­se). Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen und ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau er­mög­lichen eine be­queme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 266,-

Wer gern Neues aus­pro­biert und/oder lieber mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Denn noch nie war es ein­fach­er, so schwung­voll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu glei­ten.

Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Eigenes Rad

  • Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 28,-

Bitte beachten Sie, dass wir auf­grund des be­schränk­ten Platz­an­ge­botes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Ge­bühr be­rech­nen und dass nur eine be­grenzte Anzahl an Stell­plätzen für eigene Räder vor­han­den ist.

Es sind ausschließlich E-Bikes mit herausnehmbarem Akku erlaubt. Die Mit­nahme von Tan­dems oder Liege­räd­ern ist aus log­ist­ischen Grün­den gene­rell nicht mög­lich. Vielen Dank für Ihr Ver­ständ­nis!

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten seines Besitzers und Nutzers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Rad­reise mit dabei haben.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine Lenker­tasche mit Karten­fach, eine Gepäck­tasche für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss. Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Bitte haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir für kun­den­ei­ge­ne Fahr­rä­der keine Haf­tung über­neh­men. Denn auch diese wer­den (meist) von der Be­sat­zung von/an Bord ge­bracht. Da­bei kön­nen auf­grund der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten Be­schä­di­gun­gen an den Rä­dern auf­treten.
  • Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (An­kern in zwei­ter Rei­he oder Ähn­liches) kann es sein, dass die Fahr­rä­der teil­wei­se auch über Nacht nicht an Bord ge­bracht wer­den kön­nen, son­dern am Stei­ger vor dem Schiff stehen.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

Bahnhof Amsterdam Centraal

Die Schiffs­an­le­ge­stel­le be­fin­det sich in Bahn­hofs­nähe und ist, je nach Lie­ge­platz Ihres Schif­fes, ent­we­der zu Fuß oder mit einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem er­reich­bar.

Bahnhof Brügge Stationsplein

Der Lie­ge­platz Ihres Schif­fes ist ca. 500 Me­ter vom Bahn­hof ent­fernt und mit öffent­li­chen Bus­sen oder einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem er­reich­bar.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Park­en in Amsterdam, pro Tag: ca. € 22,-
  • Bei Buchung er­hal­ten Sie pas­sen­de Em­pfeh­lun­gen für Park & Ride Park­plät­ze in der Nä­he der Schiffs­an­le­ge­stel­le. In den Park­kos­ten sind meist auch Fahr­schei­ne für den öffent­li­chen Nah­ver­kehr, mit de­nen Sie in we­ni­gen Mi­nu­ten den Lie­ge­platz Ihres Schif­fes er­rei­chen, ent­halten.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.
  • Parken in Brügge, pro Tag: ca. € 4,-
  • In der Nä­he des Haupt­bahn­ho­fes (Sta­tions­plein) kön­nen Sie Ihren PKW auf gebüh­ren­pflich­ti­gen Park­plät­zen ab­stel­len. Der Lie­ge­platz Ihres Schif­fes ist ca. 500 Meter vom Bahn­hof ent­fernt und mit öffent­li­chen Bus­sen oder einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem erreichbar.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.
  • Bahnfahrt Zielort - Startort, pro Person: ca. € 60,-
  • Für die Rückfahrt zum Startort Ihrer Reise stehen gute Bahnverbindungen (Fahrdauer ca. 3,5 Stunden, 1 x umsteigenerforderlich) in regelmäßigen Abständen zur Verfügung.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Flug-Anreise

Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)

Vom Flug­ha­fen Ams­ter­dam Schiphol brin­gen Sie im 30-Minuten-Takt ver­keh­ren­de Zü­ge zum Bahn­hof Ams­ter­dam Cen­traal Sta­tion (Fahr­zeit ca. 20 Mi­nu­ten). Die Schiffs­an­le­ge­stelle be­fin­det sich in Bahn­hofs­nä­he und ist, je nach Lie­ge­platz des Schif­fes, ent­we­der zu Fuß oder mit einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem er­reich­bar.

Von Brüg­ge aus ge­lan­gen Sie per Bahn in ca. 3,5 Stun­den (1 x Um­stei­gen) wie­der zu­rück zum Flug­ha­fen Ams­ter­dam Schiphol.

Hinweise zur Flug-Buchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass bei dieser Reise eine Mindest­teil­nehmer­zahl erfor­der­lich ist. Die Frist, inner­halb derer wir garan­tie­ren können, dass die Reise durch­ge­führt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindest­teil­nehmer­zahl«.
  • Wir em­pfeh­len un­se­ren lang­jäh­ri­gen Partner opodo.de. Hier fin­den Sie güns­ti­ge Flü­ge von über 700 Air­li­nes. Für ein güns­ti­ges An­ge­bot soll­ten Sie ver­schie­de­ne Flug­hä­fen aus­pro­bie­ren. Bu­chen Sie Hin- und Rück­flug zu­sam­men und kom­bi­nie­ren Sie ggf. ver­schie­de­ne Air­li­nes.

Geführte Gruppenreise - so funktioniert's

Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff

Geführte PEDALO Rad & Schiff­rei­sen ver­bin­den nicht nur zwei Rei­se­ar­ten zu einer be­son­de­ren Kom­bi­na­ti­on, sie brin­gen auch die­je­ni­gen Men­schen zu­sam­men, die die­ses Be­son­de­re ganz be­son­ders schät­zen. Die auf einer Wel­len­län­ge lie­gen und dem­ent­spre­chend gerne mög­lichst viel Rad­ur­laubs­zeit ge­mein­sam mit ihren gleich­ge­sinn­ten Rei­se­ge­fähr­ten ver­brin­gen möch­ten.

Bei der ge­führ­ten Grup­pen­rei­se per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Früh­stück und Abend­es­sen an Bord ge­mein­sam ein, son­dern auch die We­ge an Land ge­mein­sam un­ter die Rä­der. Das zu­sam­men Er­leb­te ver­bin­det und löst wahre Wel­len der Be­geis­te­rung aus.

Rundherum erstklassig betreut

Wer sich für eine ge­führ­te PEDALO Rad & Schiff­rei­se ent­schei­det, muss sich nicht da­rum küm­mern den rech­ten Weg zu fin­den, son­dern kann sich Tag für Tag voll auf die ei­g­ene Be­geis­te­rung kon­zen­trie­ren.

Qualifizierte und er­fah­re­ne Rei­se­lei­ter hüp­fen mit Ihnen von In­sel zu In­sel oder wei­sen Ihnen bei Ihren Rad­tou­ren ent­lang von idyl­li­schen Fluss­land­schaf­ten, ver­schlun­ge­nen Ka­nä­len und herr­li­chen Seen den Weg. Sie wis­sen in wel­chen Res­tau­rants man mit­tags am bes­ten ein­keh­ren kann, aber auch wo die hüb­sches­ten Picknick-Plätz­chen zu fin­den sind. Und sie be­glei­ten Ihre Rei­se­grup­pe bei Be­sich­ti­gungs­tou­ren und Stadt­rund­gän­gen. Wert­volle Tipps und span­nen­de Ge­schich­ten zu Land und Leu­ten gibt's meist noch oben­drauf.

Bei der Rad & Schiff­rei­se in der Grup­pe haben Sie so viel erst­klas­si­ge Be­treu­ung und an­ge­neh­me Ge­sell­schaft wie Sie es sich nur wün­schen kön­nen, aber auch die Frei­heit ein­mal für sich zu sein, wenn Sie das möch­ten. Denn wenn Ihnen ein­mal nicht der Sinn nach Fahr­rad­spaß in der Grup­pe ste­hen sollte, ha­ben Sie je­der­zeit die Mög­lich­keit ein­fach an Bord zu blei­ben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch schei­nen zu lassen.

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 24 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 20 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell

Reiseveranstalter

Boat Bike Tours B.V., Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Reisebedingungen für Pauschalreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Boat Bike Tours B.V.

Gültig für Buchungen ab 1. April 2020; gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 und wie im Niederländischen Gesetz aufgenommen in: titel 7a, Boek 7 Burgerlijk Wetboek

Inhaltsverzeichnis:

Inhaltsverzeichnis:
Begriffe und Definitionen
Artikel 1. Einleitung
Artikel 2. Informationen und Angaben durch den Veranstalter
Artikel 3. Informationen und Angaben durch den Reisenden
Artikel 4. Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
Artikel 5. Änderung durch den Veranstalter
Artikel 6. Hilfe und Unterstützung
Artikel 7. Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
Artikel 8. Rechte des Reisenden
Artikel 9. Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
Artikel 10. Bezahlung
Artikel 11. Weitere Verpflichtungen des Reisenden
Artikel 12. Beschwerden/Reklamationen
Artikel 13. Rechtsstreitigkeiten
Begriffe und Definitionen

Das neue Gesetz, das seit dem 1. Juli 2018 gültig ist, verwendet andere Definitionen als bisher. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung, wen oder was gemeint ist, wenn von z.B. Pauschalreisen, Reisedienstleistung, Veranstalter, Weiterverkäufer, Händler, Reisende usw. gesprochen wird. Diese Definitionen gelten immer, unabhängig davon, welche besonderen Bedingungen gelten.
Händler: jede Person und jede Firma, die mit Reisedienstleistungen handelt und als Veranstalter, Weiterverkäufer, Reisedienstleister oder Händler eine verbundene Reiseleistung (in den Niederlanden abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld ReisArrangement“) vermittelt.
Veranstalter: der Händler, der eine Pauschalreise zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Händler an Reisenden anbietet oder der Händler, der im juristischen Sinne für eine Pauschalreise als verantwortlich angesehen wird.
Wiederverkäufer: der Händler, anders als der Veranstalter, der Pauschalreisen an Reisenden anbietet, die von einem Veranstalter zusammengestellt worden sind.
Reisender (auch: Kunde): jede natürliche Person, die kein Händler ist, die auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Vertrag für eine Pauschalreise abschließen möchte und das tut und/oder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesem Gesetz ein Recht auf Erfüllung hat. Falls der Reisender als Hauptbuchender für andere Personen und in deren Namen einen Vertrag für eine Pauschalreise schließt und der diesen akzeptiert, haftet der Reisender im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung in jeder Hinsicht für seine Mitreisenden.
Verkaufsstelle: Einzelhandelsräumlichkeiten, mobil oder nicht, oder eine Einzelhandels-Website oder eine ähnliche OnlineVerkaufsplattform, einschließlich Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufsplattformen, die als eine Plattform für Reisende agieren, einschließlich Telefondienste.
Höhere Gewalt: ist ein unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstand und damit eine Situation, die unabhängig vom Willen der geltend machenden Partei eintritt und deren Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können.
Pauschalreise: Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, sofern:
i) diese Dienstleistungen von einem einzigen Händler kombiniert werden, gegebenenfalls auf Antrag oder nach Wahl des Reisenden, bevor ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen geschlossen wird, oder
ii) diese Dienstleistungen - unabhängig davon, ob getrennte Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern geschlossen werden -:

  1. bei einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt wurden, bevor der Reisende sich zur Zahlung bereit erklärt;
  2. zu einem gemeinsamen Preis oder einem Gesamtpreis angeboten, erworben oder in Rechnung gestellt wurden;
  3. unter dem Begriff „Pauschalreise“ oder einem ähnlichen Begriff beworben oder erworben wurden;
  4. nach Abschluss eines Vertrages kombiniert wurden, bei dem der Händler dem Reisenden die Wahl zwischen verschiedenen
    Arten von Reisedienstleistungen ermöglicht; oder
  5. bei mehreren Händlern über miteinander zusammenhängenden Online-Buchungsverfahren erworben wurden, wobei Name, Zahlungsangaben und E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Händler, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Händler weitergegeben werden und ein Vertrag mit diesem/diesen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird;
    es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung wird mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen kombiniert, die:
    • keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auch anderweitig kein wesentliches Merkmal der Kombination darstellen;
    • erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und erworben werden.
Verbundene Reiseleistung (niederländisch: „Gekoppeld Reisarrangement“GRA): mindestens zwei verschiedene Arten von Reisedienstleistungen, die für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub erworben werden, die kein Paket bilden und für die separate Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern abgeschlossen werden, bei denen einHändler:

  • I) dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; oder
  • ii) gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird;
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung und eine oder mehrere andere touristische Dienstleistungen werden erworben und diese letztgenannten Dienstleistungen stellen keinen wesentlichen Teil des Gesamtwertes der Dienstleistungen dar und werden nicht als wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs beworben und stellen auch ansonsten kein wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs dar.Verbundene Reiseleistung (niederländisch: „Gekoppeld Reisarrangement“ GRA): mindestens zwei verschiedene Arten von Reisedienstleistungen, die für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub erworben werden, die kein Paket bilden und für die separate Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern abgeschlossen werden, bei denen ein Händler: I) dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; ii) gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird; es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung und eine oder mehrere andere touristische Dienstleistungen werden erworben und diese letztgenannten Dienstleistungen stellen keinen wesentlichen Teil des Gesamtwertes der Dienstleistungen dar und werden nicht als wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs beworben und stellen auch ansonsten kein wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs dar.
Reisdienstleistungen: Dienstleistung bezüglich der:
i) Personenbeförderung;
ii) Unterkünfte, die kein wesentlicher Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zum Wohnen bestimmt sind;
iii) Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263) oder von Krafträdern, für die ein Führerschein der Klasse A gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403) erforderlich ist;
iv) touristische Dienstleistungen, die kein wesentlicher Bestandteil einer Reisedienstleistung im Sinne der Ziffern i), ii) oder iii) sind;
Pauschalreisevertrag: Vereinbarung über die gesamte Pauschalreise oder, wenn die Pauschalreise im Rahmen separater Vereinbarungen erbracht wird, alle Verträge über die Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind.
Artikel 1 – Einleitung

1.1. Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.
1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.
1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei sogenannten „Kreuzfahrten“.
1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 11.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.

Artikel 2 – Informationen und Angaben durch den Veranstalter

2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer muss Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert haben.
2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen.
2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts Anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.
2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug- bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.

Artikel 3 – Informationen und Angaben durch den Reisenden

3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.
3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.
3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass der Veranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solchen Aufforderungen nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.

Artikel 4 – Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter

4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.
4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich (per Post oder E-Mail). Wenn Sie eine (An-) Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.
4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:
• 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
• 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
• 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.
4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag: In dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.
4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.
4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.

Artikel 5 – Änderungen durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen; geringfügige Änderungen sind kein ausreichender Grund für kostenlose Stornierung bzw. für kostenlose Auflösung des geschlossenen Vertrags.
5.2. Ist der Veranstalter dazu verpflichtet oder dazu gezwungen, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.
5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.
5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:
• Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
• Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
• Erhöhung der Steuern oder;
• Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflugoder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.
5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.
5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.
5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Artikel 6 – Hilfe und Unterstützung

6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.
6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
6.3. Verläuft die Reise aufgrund von Umständen, die Sie oder der Reiseveranstalter nicht verschuldet haben, nicht gemäß den Erwartungen, die Sie aufgrund des Vertrags berechtigterweise haben, trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Schaden. Für den Veranstalter besteht dieser beispielsweise aus dem zusätzlichen Arbeitskrafteinsatz und für Sie beispielsweise aus zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückführungskosten.
6.4. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.

Artikel 7 – Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters

7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.
7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.
7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.
7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:
• Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
• Die Art und Klasse der Unterkunft;
• Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:
• Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
• Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn
a. Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann.
b. Der Mangel unverzüglich zu beheben ist.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder anteilsmäßige Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.
7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des/der Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.
7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.
7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.

Artikel 8 – Rechte des Reisenden

8.1. Substitution
8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
• Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und
• Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und
• Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
8.2. Reiseunterlagen
8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.
8.3 Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen behördlich genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen diese Garantie gegeben wird.

Artikel 9 – Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden

9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.
9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten; die Schadenspauschale sind festgelegt auf:

  • Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 20% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 30% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 60% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. „no-show“: der volle Reisepreis.
    Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten und Versicherungsprämien.
    9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr (Schadenspauschale) verpflichtet. Sind keine festen Storno Gebühren vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.
    9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.
    9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.
    9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
    9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.
    9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.
    9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
    9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des „Calamiteitenfonds“ (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert und als solche wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.
Artikel 10 – Bezahlung

10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann (eine) Anzahlung(en) verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung(en) vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.
10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen - der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn Beginn der gebuchten Reise innerhalb von 14 Tagen ist, haben Sie den vollen Reisepreis umgehend zu zahlen, sodass die Summe spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Besitz des Veranstalters ist.
10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.

Artikel 11 – Weitere Verpflichtungen des Reisenden

11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des oder im Namen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.
11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.
11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.

Artikel 12 – Beschwerden/Reklamationen (Verfahrensweise)

Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden oder Reklamationen zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:

  1. dem betreffenden Dienstleister vor Ort;
  2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
  3. dem Veranstalter.
    12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.
    12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.
    12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.
    12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.
    Nach der Reise
    12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde bzw. Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.
    12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.
    12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.
    12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.
    Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten
13.1. Wenn Ihre Beschwerde oder Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden.
13.2. Für die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
13.3. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.

Version 03:
Diese Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreiseverträge von Boat Bike Tours b.v. (Version 03) treten am 29. Juli 2024 in Kraft und gelten für alle Buchungen, die ab diesem Datum vorgenommen werden.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen (Reiseveranstalter) Boat Bike Tours B.V., Firmensitz: Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Boat Bike Tours B.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen EU-Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Boat Bike Tours B.V. hat durch seine Mitgliedschaft der „Stichting Garantiefonds Reisgelden“ (SGR) eine Insolvenzabsicherung; die Mitgliedschaft kann unter folgendem Link eingesehen bzw. gecheckt werden: https://www.sgr.nl/deelnemers-zoekresultaten?search=Boat+Bike+Tours. (Boat Bike Tours SGR-Nummer: 3734. Die Reisenden können die Stichting Garantiefonds Reisgelden (Postadresse: Postbus 4040, 3006 AA Rotterdam, Niederlande, Besucheradresse: Admiraliteitskade 73, 3063 ED Rotterdam, Niederlande, Telefon 0031 33 7630717, E-Mail sgr@sgr.nl) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Boat Bike Tours B.V. verweigert werden sollten.
Richtlinie (EU) 2015/2302 ist im niederländischen Gesetz aufgenommen: titel 7a, Boek 7 Burgerlijk Wetboek

Adresse & Kontakt:

Boat Bike Tours b.v. Firmensitz + Besuchadresse:
Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, Telefon: 0031-20-7235400 , Telefax: 0031-20-7235405, servicedesk@boatbiketours.com

Postanschrift Deutschland:
Kaiserswerther Str. 115, D-40880 Ratingen, Tel.: (0049) (0)2102 / 420655

Geschäftliche Daten:
Kamer van Koophandel NW-Holland Nr. 37147084
BTW (MWSt-ID-Nr.): NL8203.26.513.B01
IBAN: NL04INGB0668172517
BIC/Swift-Code: INGBNL2A

Reisepreise 

MS Magnifique IV

Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)

MS Magnifique IV 1 1 0 0Saison A|Saison B|Saison C| 11849|1649|1549|0|Unterdeck 2-Bett-Kabine 1794|1600|1503|0|Unterdeck 2-Bett-Kabine 2774|2474|2324|0|Unterdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 2691|2400|2255|0|Unterdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 2479|2279|2179|0|Oberdeck 2-Bett-Suite 2405|2211|2114|0|Oberdeck 2-Bett-Suite
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      08.05.25 bis 19.06.25, 28.08.25 bis 25.09.25

    • Saison B

      03.07.25 bis 14.08.25

    • Saison C

      09.10.25

    • Unterdeck 2-Bett-Kabine

    • Saison A

      08.05.25 bis 19.06.25, 28.08.25 bis 25.09.25

      € 1849,- / € 1794,-
    • Saison B

      03.07.25 bis 14.08.25

      € 1649,- / € 1600,-
    • Saison C

      09.10.25

      € 1549,- / € 1503,-
    • Unterdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung

    • Saison A

      08.05.25 bis 19.06.25, 28.08.25 bis 25.09.25

      € 2774,- / € 2691,-
    • Saison B

      03.07.25 bis 14.08.25

      € 2474,- / € 2400,-
    • Saison C

      09.10.25

      € 2324,- / € 2255,-
    • Oberdeck 2-Bett-Suite

    • Saison A

      08.05.25 bis 19.06.25, 28.08.25 bis 25.09.25

      € 2479,- / € 2405,-
    • Saison B

      03.07.25 bis 14.08.25

      € 2279,- / € 2211,-
    • Saison C

      09.10.25

      € 2179,- / € 2114,-

Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Park­en in Amsterdam, pro Tag: ca. € 22,-
  • Parken in Brügge, pro Tag: ca. € 4,-
  • Bahnfahrt Zielort - Startort, pro Person: ca. € 60,-

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 105,-
  • E-Bike Unisex: € 266,-
  • Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 28,-

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
Bitte wartenEinen Moment bitte ...