Masurische Seenplatte
Rundreise in Masuren
Geführte Gruppenreise | 8-tägige Rundreise
Im Land der tausend Seen: Seen über Seen, eingebettet in eine sanft hügelige Landschaft, umgeben von herrlich schattigen Wäldern. Für eine Rad & Schiffreise, die auf Abwechslung und Vielfalt abfährt, ist die Masurische Seenplatte gemacht ...
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Im Land der tausend Seen
Seen über Seen, eingebettet in eine sanft hügelige Landschaft, umgeben von herrlich schattigen Wäldern. Für eine Rad & Schiffreise, die auf Abwechslung und Vielfalt abfährt, ist die Masurische Seenplatte wie gemacht! Die »Fünf-Seen-Route« führt zu Wasser und zu Land durch Naturräume vom Feinsten. Kein Wunder, dass auch Wildpferde, Biber, Schwäne und selbst Elche sich hier wohl und heimisch fühlen.
Aber auch der Mensch hat über Jahrhunderte hinweg in Masuren eindrucksvolle kulturelle Monumente hinterlassen. Aus der Zeit der Deutschen Ritterorden haben sich wehrhafte Burgen und Ordenskirchen erhalten, und auch die jüngere Geschichte Ostpreußens ist allgegenwärtig. Zahlreiche Besichtigungen werden Ihnen tiefe Einblicke in eine wechselvolle Vergangenheit verschaffen. Dazwischen immer wieder: Radetappen von unvergleichlicher Idylle und Schifffahrten, die zum Die-Seele-baumeln-lassen einladen.
Reise-Highlights
- Warum der Gruppenreise-Vorteil ein großes Highlight ist, verraten wir Ihnen hier.
- Gemächlich durch Alleen mit uralten Bäumen, deren Laub Schatten spenden, gleiten.
- Im kristallklaren Wasser der Krutynia tummeln sich Schwärme von Fischen und riesige türkisfarbene Libellen schweben durch die flirrende Luft.
- Es ist mehr als wahrscheinlich, dass Sie auf einen, zwei, drei, viele Störche treffen. Denn Adebar baut seine Nester überall dort, wo es ihm gefällt.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Topografie
Die Topografie dieser Rad & Schiffreise ist flach bis sanft wellig mit wenigen größeren Steigungen.
Wegbeschaffenheit
Sie radeln teils auf Nebenstraßen, teils auf unbefestigten Naturwegen. Einige Passagen mit schwierigen Fahrverhältnissen (Sand, Schotter) können schiebend überbrückt werden. Fallweise ist mit Verkehr zu rechnen.
Wegfindung & Orientierung
Die Richtung gibt bei dieser geführten Gruppenreise ein landeskundiger Guide vor.
Radelpause gefällig?
Wer eine Radpause einlegen möchte, bleibt auf dem Schiff und gelangt ohne Anstrengung zum nächsten Etappenziel.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
8-tägige Rundreise
im Raum Masuren
- ca. 245 bzw. 260 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Masuren (in Eigenregie)
PKW-Anreise direkt nach Mikolajki, Bahn- oder Fluganreise nach Warschau in eigener Regie. Der Personentransfer zum/vom Schiff ist im Reisepreis inklusive.

Tag 2 von 8
Rundfahrt Jezioro Luknaijno
- ca. 20 km
Nach dem Frühstück erfolgt die Tourbesprechung und Ausgabe der Mieträder sofern gebucht. Am Vormittag machen Sie eine Erkundungstour durch Mikolajki. Die Kleinstadt gilt als schönster und beliebtester Ferienort Masurens. Vom Marktplatz aus sehen Sie das Wappentier Mikolajkis, den sagenhaften »Stinthengst«, der unter einer Brücke angekettet im Wasser liegt.
Am Nachmittag geht es zum Jezioro Luknaijno (Lucknainer See). Der kleine See, der im Masurischen Biosphären Reservat liegt, ist Brutgebiet für viele seltene Wasservögel und vor allem bekannt für die großen Scharen von Höckerschwänen. Von einem Aussichtspunkt genießt man den Blick auf dieses Vogelparadies in einer unberührten Naturlandschaft.

Tag 3 von 8
Rundfahrt Jezioro Beldany
- ca. 35 km
Morgens unternehmen Sie eine kurze Radtour bis zur Fährstation von Wierzba und setzen auf der anderen Seite den Weg per Rad fort. Im nahen Popiellno besuchen Sie eine biologische Station, die zur Rückzüchtung des urzeitlichen Tarpan-Pferdes eingerichtet wurde. Auf der umliegenden Halbinsel werden die Tiere ausgewildert, so dass man in den lichten Wäldern mit etwas Glück eine kleine Herde entdeckt.
Die Weiterfahrt nach Kamien führt über Wejsuny, ein altes, ostpreußisches Dorf mit hübscher Kirche im Ordensstil und schönen alten Holzhäusern, die teilweise über 100 Jahre alt sind. An der Schleuse von Guzianka vorbei setzen Sie die Radtour um den Jezioro Beldany (Beldahnsee) herum fort bis nach Kamien, wo die MS Classic Lady bereits auf Sie wartet. Eine Schifffahrt nach Mikolajki rundet den Tag ab.

Tag 4 von 8
Mikolajki - Wilkasy
- ca. 50 bzw. 65 km
Der Tag beginnt mit einer Schifffahrt Richtung Ryn (Rhein). Per Rad geht es anschließend zur ehemaligen Schäferei und weiter zur Wolfsschanze, wo sich die Reste des ehemaligen Führerhauptquartiers befinden. Bei einer Führung sehen Sie unter anderem den Gedenkstein, der an Graf von Stauffenberg und die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 erinnert.
Wer will, fährt einen individuellen Abstecher (plus 17 km) nach Ketrzyn (Rastenburg). Sehenswert sind die Ordensburg und die Wehrkirche St. Georg, in der ein Bild aus der Schule Lukas Cranachs untergebracht ist. Durch Wiesen, Felder und einsame Dörfer geht es nach Wilkasy, wo die MS Classic Lady Sie wieder erwartet.

Tag 5 von 8
Rundfahrt Jezioro Goldapiwo
- ca. 55 km
Am Vormittag startet die Radtour und führt über Gizycko (Lötzen) zum Jezioro Goldapiwo (Goldapgar-See). Sie unternehmen zunächst einen Rundgang durch Gizycko, das Wassersportzentrum Masurens, und sehen eine handbetriebene Drehbrücke, die immer noch in Betrieb ist und ein seltenes Technikdenkmal darstellt.
Weiter geht es zu der nach Plänen des Hofarchitekten Schinkel erbauten Kirche, in der jetzt wieder deutschsprachige Gottesdienste stattfinden. Bei Gizycko besuchen Sie die Feste Boyen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, die auf einer Fläche von 100 ha zwischen Jezioro Niegocin (Löwentinsee) und Jezioro Mamry (Mauersee) errichtet wurde. Weiter geht die Fahrt zum Jezioro Goldapiwo, dann um den See herum und über Pozezdrze (Possessern) nach Wilkasy zurück zum Schiff.

Tag 6 von 8
Wilkasy - Mikolajki
- ca. 40 km
Der heutige Tag beginnt mit einer stimmungsvollen Schifffahrt auf der schönen »Fünf-Seen-Route« nach Szymonka. Erste Station der Radtour ist Ryn mit seiner Ordensburg aus dem 14. Jahrhundert. Die Burg wurde im barocken Stil umgestaltet und diente eine Zeit lang als Gefängnis. Heute ist hier ein mondänes Hotel untergebracht. Im Innenhof kann man ein glasüberdecktes Rittergrab mit Beigaben betrachten.
Dann geht die Fahrt weiter nach Sadry (Zondern). In einem 200-jährigen Bauernhaus hat die Familie Dickti ein Heimatmuseum mit vielen alten Hausgeräten und typisch masurischen Möbeln eingerichtet. In der Scheune nebenan stehen alte landwirtschaftliche Gerätschaften und Maschinen. Nach dem Besuch des Museums führt der Weg am Talter Gewässer entlang nach Mikolajki und zur Anlegestelle der MS Classic Lady.

Tag 7 von 8
Rundfahrt Krutynia
- ca. 45 km
Die Tagesetappe führt über Wojnowo (Eckertsdorf) nach Krutyn. In Wojnowo liegt inmitten herrlicher Naturlandschaft das russisch-orthodoxe Kloster der Philipponen. Die sogenannten Altgläubigen ließen sich 1825 hier nieder. Ihre Häuser und die Holzkirche mit goldenem Zwiebelturm verweisen auf das russische Erbe der Glaubensflüchtlinge.
Das ausgedehnte Waldgebiet der Johannisburger Heide wird durchzogen von einem glasklaren Flüsschen, das reich an Fischen und Krebsen ist. Die Stocherkahnfahrt auf der Krutynia gilt als Höhepunkt jeder Masurenreise. Lassen Sie die Seele baumeln, während Ihr Boot fast geräuschlos durch das kristallklare und fischreiche Wasser gleitet. Ausgangsort ist das Dorf Krutyn, wo man u.a. auch masurische Handarbeiten, Souvenirs und Kunsthandwerk kaufen kann. Besonders reizvoll ist die Einkehr in einem Lokal mit Terrasse direkt am Fluss, in dem fangfrischer Fisch serviert wird.
Über Galkowo mit dem Reiterhof Gut Ferenstein und dem Forsthaus, in dem heute ein nostalgisches Restaurant untergebracht ist, führt die Radtour nach Kamien zur Schiffsanlegestelle. Genießen Sie noch einmal von Ihrem Logenplatz auf dem Sonnendeck die Fahrt über den Jezioro Beldany nach Mikolajki.

Tag 8 von 8
Abreise aus Masuren (in Eigenregie)
Wie wär's mit einigen Verlängerungsnächten in Warschau oder Danzig?
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf MS Classic Lady
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 7 x Abendmenü bzw. Barbecue an Land
- deutschsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad
- Transfer Warschau exkl. Rad zum/vom Schiff
- Eintritte, Besichtigungen etc. gem. Programm
- Fähr- und Stocherkahnfahrt Krutynia
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
MS Classic Lady
Fakten
- Schiffstyp: Flusskreuzfahrtschiff
- Länge: 44 m, Breite: 7 m, Tiefgang: 1 m
- Passagierdecks: 2 Ebenen
- Kapazität: 20 Außenkabinen, 40 Passagiere
- Besatzung: 6 Personen
- Flagge: PL, Bordsprachen: DE, PL
Beschreibung
Die MS Classic Lady wurde speziell für Fahrten auf der Masurischen Seenplatte gebaut und ist bestens auf die Bedürfnisse von Rad und Schiffreisenden eingestellt. Vom Sonnendeck wie auch aus den hellen Innenbereichen genießen Sie gleichermaßen stimmungsvolle Ausblicke auf die einzigartige Landschaft. Die Atmosphäre ist familiär und ungezwungen, die freundliche und engagierte Besatzung sorgt für einen angenehmen Aufenthalt an Bord.
Hauptdeck
Das Hauptdeck der MS Classic Lady befindet sich »unter Deck« und beherbergt 16 gemütliche Außenkabinen.
Oberdeck
Vier weitere Kabinen befinden sich auf dem Oberdeck, wo Sie auch das lichtdurchflutete Panorama-Restaurant vorfinden, das Herzstück der MS Classic Lady. Hier haben Sie Gelegenheit die landestypische Küche kennenzulernen und im angeschlossenen Bar-Bereich den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen.
Kabinen
Die Kabinen auf dem Haupt- und Oberdeck sind jeweils zirka 11 m² groß. Alle Betten sind ebenerdig, als Doppelbett oder getrennt stehend. Zur Ausstattung gehören außerdem ein Klapptisch, Kleiderschrank, Safe und ein eigener Sanitärbereich mit Dusche/WC. Die Heizung ist zentral geregelt, alle Fenster lassen sich zumindest zum Teil öffnen.
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine ab € 1195,-
Zirka 11 m² groß mit Doppelbett oder zwei Einzelbetten, das Fenster ist zu einem Drittel zu öffnen
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1590,-
Zirka 11 m² große Hauptdeck-Kabine zur alleinigen Nutzung
-
Oberdeck 2-Bett-Kabine ab € 1295,-
Zirka 11 m² groß mit Doppelbett oder zwei Einzelbetten, das Fenster lässt sich komplett öffnen
Mietrad
- 7-Gang Unisex-Rad: € 95,- (zahlbar vor Ort)
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Nabenschaltung mit Rücktrittbremse und zwei gut dosierbare Felgenbremsen (hinten zusätzlich zur Rücktrittbremse) mit ordentlich Bremskraft ausgestattet. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, eine Lenkertasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 185,- (zahlbar vor Ort)
Wer gerne möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Der Elektromotor unterstützt (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h) großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Die bestens gewarteten und reisetauglichen Miet-E-Bikes sind mit einer leichtgängigen Gangschaltung, einer guten Bremsanlage, Alu-Hohlkammerfelgen, Schutzblechen hinten und vorne, einer Lichtanlage sowie einem Seitenständer ausgestattet.
Zur Standardausstattung gehören üblicherweise eine wasserdichte Lenker- und Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Warschau Centralna
Vom Hauptbahnhof in Warschau geht es bequem per Sammeltransfer (im Reisepreis inklusive) zur Anlegestelle der MS Classic Lady. Bitte beachten Sie, dass die Abfahrt vom Bahnhof um ca. 16:00 Uhr erfolgt. Danke!
- Sammeltransfer Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Person: inklusive
Der Sammeltransfer vom Bahnhof Warschau Centralna (und retour) ist im Reisepreis inklusive.
Anreisetag: Abfahrt Hauptbahnhof ca. 16:00 Uhr, Ankunft Schiffsanlegestelle ca. 20:45 Uhr.
Abreisetag: Abfahrt Schiffsanlegestelle ca. 07:00 Uhr, Ankunft Hauptbahnhof ca. 12:00 Uhr.- Reservierung erforderlich.
- Transfer Privatrad Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
Bitte beachten Sie, dass für die Mitnahme von kundeneigenen Rädern im Transferbus ein Aufpreis anfällt. Danke!
- Reservierung erforderlich.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parkplatz in Mikolajki, pro Woche: € 65,- (zahlbar vor Ort)
Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW auf kostenpflichtigen Parkplätzen in der Nähe der Schiffsanlegestelle abstellen.
- Reservierung erforderlich.
- Parken in Warschau, pro Tag: ca. € 7,-
Alternativ können Sie Ihren PKW auf einem kostenpflichtigen Parkplatz am Flughafen Warschau abstellen und von hier aus den Gratistransfer zum Schiff in Anspruch nehmen (siehe Flug-Anreise).
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Warschau Chopin (WAW)
Vom Flughafen Warschau gelangen Sie bequem per Sammeltransfer (im Reisepreis inklusive) zur Anlegestelle der MS Classic Lady. Bitte beachten Sie, dass die Abfahrt vom Flughafen um ca. 15:00 Uhr erfolgt. Danke!
- Sammeltransfer Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Person: inklusive
Der Sammeltransfer vom Flughafen Warschau Chopin (und retour) ist im Reisepreis inklusive.
Anreisetag: Abfahrt Flughafen ca. 15:00 Uhr, Ankunft Schiffsanlegestelle ca. 20:45 Uhr.
Abreisetag: Abfahrt Schiffsanlegestelle ca. 07:00 Uhr, Ankunft Flughafen ca. 12:30 Uhr.- Reservierung erforderlich.
- Transfer Privatrad Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
Bitte beachten Sie, dass für die Mitnahme von kundeneigenen Rädern im Transferbus ein Aufpreis anfällt. Danke!
- Reservierung erforderlich.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Geführte Gruppenreise - so funktioniert's
Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff
Geführte PEDALO Rad & Schiffreisen verbinden nicht nur zwei Reisearten zu einer besonderen Kombination, sie bringen auch diejenigen Menschen zusammen, die dieses Besondere ganz besonders schätzen. Die auf einer Wellenlänge liegen und dementsprechend gerne möglichst viel Radurlaubszeit gemeinsam mit ihren gleichgesinnten Reisegefährten verbringen möchten.
Bei der geführten Gruppenreise per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Frühstück und Abendessen an Bord gemeinsam ein, sondern auch die Wege an Land gemeinsam unter die Räder. Das zusammen Erlebte verbindet und löst wahre Wellen der Begeisterung aus.
Rundherum erstklassig betreut
Wer sich für eine geführte PEDALO Rad & Schiffreise entscheidet, muss sich nicht darum kümmern den rechten Weg zu finden, sondern kann sich Tag für Tag voll auf die eigene Begeisterung konzentrieren.
Qualifizierte und erfahrene Reiseleiter hüpfen mit Ihnen von Insel zu Insel oder weisen Ihnen bei Ihren Radtouren entlang von idyllischen Flusslandschaften, verschlungenen Kanälen und herrlichen Seen den Weg. Sie wissen in welchen Restaurants man mittags am besten einkehren kann, aber auch wo die hübschesten Picknick-Plätzchen zu finden sind. Und sie begleiten Ihre Reisegruppe bei Besichtigungstouren und Stadtrundgängen. Wertvolle Tipps und spannende Geschichten zu Land und Leuten gibt's meist noch obendrauf.
Bei der Rad & Schiffreise in der Gruppe haben Sie so viel erstklassige Betreuung und angenehme Gesellschaft wie Sie es sich nur wünschen können, aber auch die Freiheit einmal für sich zu sein, wenn Sie das möchten. Denn wenn Ihnen einmal nicht der Sinn nach Fahrradspaß in der Gruppe stehen sollte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einfach an Bord zu bleiben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
DNV Touristik GmbH, Bolzstraße 126, 70806 Kornwestheim, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Allgemeine Reise- & Teilnahmebedingungen für Pauschalreisen der DNV-Touristik GmbH
Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der DNV-Touristik GmbH (nachstehend „Reiseveranstalter“ genannt
bzw. „DNV“ abgekürzt) im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:- a) Grundlage des Angebots von DNV sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
- b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung
- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die
- Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf
- die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch
- ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
- d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
- a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich für 10 Werktage an.
- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
- c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
- d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
- e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich für 10 Werktage an.
- f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
- g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
- h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) (siehe oben), soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
2. Bezahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamerKundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 21 Tagen vor Reisebeginn abgeschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis zu zahlen.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist
- entweder die Änderung anzunehmen
- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung
der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Preisänderung nach Vertragsschluss
DNV verzichtet auf das Recht einer Preisänderung nach Vertragsabschluss.5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Reisen mit Übernachtungen in Sonderzügen oder auf Schiffen
bis 92 Tage vor Reiseantritt: 15 %
91 bis 57 Tage vor Reiseantritt: 40 %
56 bis 29 Tage vor Reiseantritt: 60 %
28 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 85 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt/Nichterscheinen am Anreisetag: 90 %
alle übrigen Reisen
bis 57 Tage vor Reiseantritt: 15 %
56 bis 33 Tage vor Reiseantritt: 20 %
32 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40 %
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 60 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt: 80 %
bei Nichterscheinen am Anreisetag: 90 % des Reisepreises.
5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: 25 Euro pro Reisender.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er- a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
- b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruchauf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1. Reiseunterlagen.Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
- (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
- (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU/EWR oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Anwendung der deutschen Rechtsprechung vereinbart. „DNV“ kann von diesen Reisenden/Kunden ausschließlich am Sitz von „DNV“ verklagt werden.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban/index_de.htm14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandeseinschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
14.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
Stand: 29-06-2018
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.Das Unternehmen DNV Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen DNV Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Ver-trag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treib-stoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalrei-sepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveran-stalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis-senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhal-ten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pau-schalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
- Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Be-stimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussicht-lich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer ange-messenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
- DNV Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 – 244 288 0 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von DNV Touristik GmbH verweigert werden.
- Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Reisepreise
MS Classic Lady
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis bis 31. Januar 2024 (-3%)
-
Preise pro Person
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine
- € 1195,- / € 1160,-
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 1590,- / € 1543,-
-
Oberdeck 2-Bett-Kabine
- € 1295,- / € 1257,-
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis bis 31. Januar 2024 (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Transfer Privatrad Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
- Parkplatz in Mikolajki, pro Woche: € 65,- (zahlbar vor Ort)
- Parken in Warschau, pro Tag: ca. € 7,-
- Transfer Privatrad Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Rad: € 95,- (zahlbar vor Ort)
- E-Bike Unisex: € 185,- (zahlbar vor Ort)
Buchen & Bezahlen
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- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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