Weser sportiv
Von Hann. Münden nach Bremen
Radgenuss und Weserrenaissance: Eintauchen in die maritime Welt entlang der Weser und lospreschen. Vom Fachwerkidyll Hann. Münden durch das Weserbergland schlängeln, neugierig den Launen des Flusses ...
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Gratis-Storno bis 28 Tage vor Reiseantritt
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- oder wahlweise kostenfrei auf einen anderen Termin und/oder ein anderes Reiseziel umbuchen,
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- und Geld-zurück-Garantie bei Storno.
Radgenuss und Weserrenaissance
Schiffe, Häfen, Wasserstraßen in allen Größen. Einfach eintauchen in die maritime Welt entlang der Weser und lospreschen.
Ausgehend vom Fachwerkidyll Hann. Münden durch das Weserbergland schlängeln, neugierig den Launen des Flusses mit jeder Windung folgen und sich vom Fahrtwind den Alltag aus dem Kopf pusten lassen. Forschen Pedaltrittes tiefer in die Landschaft eintauchen und damit endgültig der Weserrenaissance verfallen.
Sanfte Hügel, ausgedehnte Waldgebiete und weite Flusslandschaften im Wechsel mit kleinen schmucken Orten, mittelalterlichem Fachwerk voller Mythen - das ist Radlers Märchenland. Hier werden Geschichte und Geschichten in besonders einprägsamer Weise deutlich und lebendig.
Dahindüsen am Fluss, im Kielwasser der Schiffe. Das Triumphgefühl, an den zahlreichen Schleusen einen Vorsprung zu den Binnenschiffen herauszusprinten und diesen zu verteidigen. Ganz nah zu sein an der Lebensader Weser. Hochgefühl inkludiert! So - und nur so - soll Radurlaub sein!
Reise-Highlights
- Erfahren Sie den Grund, warum der Weser-Radweg seit vielen Jahren einer der beliebtesten Radwege Deutschlands ist.
- Die Weser-Renaissance: Kleine, schmucke Orte und prächtige Fachwerkstädte inmitten einer herrlichen Kulturlandschaft.
- Das Fachwerkjuwel Hann. Münden mit seinem mittelalterlichen Stadtkern ausgiebig erkunden.
- Geschichte und Geschichten in besonders einprägsamer Weise deutlich und lebendig werden lassen.
- Dem Lügenbaron Münchhausen und dem Rattenfänger von Hameln begegnen.
- Radsportreise + E-Bike = mehr Schwung und Energie. Und so funktioniert's.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 7 Tage
6 Nächte - Streckenreise
- E-Bike Radsportreise
- Seen- & Fluss-Radreisen
- Geschätzte Klassiker
- App/GPS-Tracks inklusive
Sportiver Radler
Der Weser-Radweg ist bestens ausgebaut und beschildert. Die Route führt über verkehrsarme Straßen sowie asphaltierte Rad- und Güterwege. Die Strecke ist auch für Rennräder geeignet.
7-tägige Streckenreise
von Hann. Münden nach Bremen
- ca. 380 km

Tag 1 von 7
Anreise nach Hann. Münden (in Eigenregie)
Starten Sie Ihre maritime Entdeckungsreise in Hann. Münden, der Fachwerkidylle am Zusammenfluss von Werra und Fulda zur Weser. Schleusen, Wehre und Hafenanlagen sowie über 700 Fachwerkhäuser prägen das mittelalterliche Stadtbild und bieten einen ersten Vorgeschmack auf die vorherrschende »Weserrenaissance«.

Tag 2 von 7
Hann. Münden - Holzminden
- ca. 80 km
Gleich der Beginn Ihrer Radreise gestaltet sich sportlich. Beim Anstieg auf Reinhardshagen spannen erstmals Ihre Beinmuskeln. Angenehm aufgewärmt, brausen Sie durch die Flussebene nach Bad Karlshafen. Wer die Abwechslung sucht, der gleitet via Gierseilfähre lautlos von Ufer zu Ufer.
Dann geht auf einmal alles ganz schnell. Der Radweg verschwindet unter Ihren Reifen, während Sie Kilometer um Kilometer abspulen. Am Rande des Solings - einem riesigen Waldgebiet - tauchen Sie ein in die historische Kleinstadt Beverungen und sausen weiter nach Fürstenberg. Noch einmal kräftig kurbeln und Holzminden ist erreicht.

Tag 3 von 7
Holzminden - Rinteln
- ca. 85 km
Sie rollen entlang der romantischen Windungen der Weser. Das flache Terrain lädt zum Tempomachen ein, die Landschaft zum Träumen und Verweilen. Und mittendrin so manch romantisches Dorf. Eine Postkartenidylle zum Durchradeln.
Nur zu schnell ist Bodenwerder erreicht, die Heimatstadt des Barons von Münchhausen. Märchenhaft auch die Rattenfängerstadt Hameln. Reich an Impression und geschichtsträchtig ist der Weg nach Rinteln.

Tag 4 von 7
Rinteln - Stolzenau
- ca. 80 km
Mit der Porta Westfalica, der Westfälischen Pforte, ist ein Wendepunkt erreicht. Das Wesergebirge öffnet sich in die geschützte Auenlandschaft der Mittelweser. Kühl streicht hier der Wind über die erhitzte Haut.
Schwarz-weiß gefleckte Wiederkäuer auf scheinbar endlosen Wiesen, vereinzelte Bauernhöfe und zahlreiche Windmühlen: Behaglichkeit, die sich auf den eigenen Puls auswirkt. Sich hier durch die Landschaft zu schlängeln macht richtig Laune.

Tag 5 von 7
Stolzenau - Verden
- ca. 80 km
Aufsatteln und losrollen! Hinein in die Weiten der faszinierenden Landschaft der Mittelweser, der Grafschaft Hoya. Keine Leitplanke, kein Mittelstreifen. Dafür jede Menge Landschaft, aufgelockert durch ursprüngliche Dörfer und vereinzelte Gehöfte.
Völlige Harmonie - mit sich selbst, mit den Elementen, mit der Umgebung. Eintauchen in die Natur und mit ihr eins werden. So rollt es sich geschmeidig in das Etappenziel Verden.

Tag 6 von 7
Verden - Bremen
- ca. 55 km
Nochmals tief durchatmen, bevor Sie diese letzte Etappe in die Großstadt Bremen führt! Denn der Radweg führt autofrei abseits der Strassen durch parkähnliche Gebiete.
Nach wenigen Kilometern ist der Rhythmus gefunden, mit Schwung geht es unter grünen Baumdächern entlang. Waldduft, rauschender Wind, untermalt vom steten Klopfen des Pulses. Naturstille. Und dann die Rückkehr in die Geräuschkulisse Bremens.

Tag 7 von 7
Abreise von Bremen (in Eigenregie)
Die Hansestadt Bremen hat viel zu bieten und ist mit zweitgrößtem Nordseehafen ein würdiger Abschluss Ihrer maritimen Entdeckungsreise. Gerne buchen wir Ihre Verlängerungsnächte.
Inklusiv-Leistungen
- 6 x Übernachtung der gebuchten Kategorie
- 6 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Gepäcktransport Unterkunft zu Unterkunft
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- eigene Markierung der Tagesetappen
- detaillierte Radkarte mit Routeninfos in Deutsch
- PEDALO App und/oder GPS-Daten
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch
- persönliche Begrüßung und Infogespräch in Deutsch
- 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch
PEDALO App und GPS-Daten
PEDALO App: inklusive
Mit der kostenlosen PEDALO App (für Android und iPhone) radeln Sie mit mobiler Radkarte und individualisiertem Track unbeschwert, erleichtert und bestens orientiert. Weitere Informationen zu unserer App (sowie die dazu nötigen Karten) finden Sie hier.
GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive
Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eigenes GPS-Gerät die passenden Tracks (GPX-Format) kostenlos zur Verfügung.
Zusatznächte
- in Hann. Münden, 2*/3*Niveau (Tag 1) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 48,-
- in Bremen, 2*/3*Niveau (Tag 6) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 54,-
- Alle Preise und Infos zu den buchbaren Zusatznächten finden Sie im Reiter Preise.
Kategorie B
Sie übernachten in Hotels, Gasthöfen und Pensionen (landestypisches 3*/2*Niveau). Die Unterkünfte liegen teilweise am Ortsrand.
- Doppelzimmer / ÜF ab € 499,-
- Einzelzimmer / ÜF ab € 669,-
Kategorie A
Sie übernachten in komfortablen Hotels und Gasthöfen (landestypisches 3*/4*Niveau). Die Unterkünfte liegen meist zentral.
- Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 579,-
- Einzelzimmer / ÜF pro Person: ab € 749,-
Mietrad
- 21-Gang Damen-Tourenrad: € 69,-
- 21-Gang Herren-Tourenrad: € 69,-
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! Leihen Sie sich einfach ein bestens gewartetes Qualitätsrad.
Zur Standardausstattung gehören üblicherweise Lenkertasche, Fahrradcomputer, Luftpumpe, Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset mit Sie in der Lage sind, kleinere Schäden selbst zu beheben. Ist der Schaden größer, dann rufen Sie uns an - wir sorgen rasch für eine Lösung.
Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Mietrad entscheiden, sind Sie im Falle von Diebstahl oder Beschädigung gut abgesichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellstmöglich für Ersatz, denn eine entsprechende Versicherung ist im Mietpreis inkludiert. Ausgenommen sind natürlich fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 159,-
Sichern Sie sich die Extraportion Schwung mit dem Miet-E-Bike! Für alle Radsportreisen-Einsteiger und jene, die gelegentlich etwas Unterstützung bei ihren sportlichen Ambitionen zu schätzen wissen, ist unser Miet-E-Bike genau DAS richtige Rad. Mit dem Elektromotor, der sich zuschaltet, sobald in die Pedale getreten wird, lassen sich Steigungen spielend bewältigen und Sie werden bei Bedarf - wie von unsichtbarer Hand - angeschoben.
Elektroräder stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Deshalb unsere Bitte: Buchen Sie Ihr Fahrrad mit eingebautem Rückenwind so rasch wie möglich, bevor es Ihnen jemand vor der Nase wegschnappt.
Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Mietrad entscheiden, sind Sie im Falle von Diebstahl oder Beschädigung gut abgesichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellstmöglich für Ersatz, denn eine entsprechende Versicherung ist im Mietpreis inkludiert. Ausgenommen sind natürlich fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, so machen es immer mehr unserer Kunden. Denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man natürlich auch auf seiner Radreise mit dabei haben. Ob Trekkingbike, Sport-Tourer oder gar ein Rennrad bleibt jedem selbst überlassen. Hauptsache, dem flotten Vorankommen steht nichts im Wege.
Auch das E-Bike können wir bei dieser Radsportreise sehr empfehlen. Immer vorausgesetzt natürlich, dass Sie genügend Power im Gepäck haben. Bei Ihrem eigenen E-Bike kennen Sie die Akku-Reichweite. Sie können selbst beurteilen, ob Sie die Tagesetappen spielend packen oder etwas mehr eigener Muskeleinsatz erforderlich ist, damit der »Strom« nicht mittendrin ausgeht. Im Zweifelsfall raten wir dazu, einen Ersatz-Akku mitzubringen.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine kleine Gepäcktasche oder einen kleinen Rucksack für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Auch wenn Sie mit Ihrem privaten Fahrrad unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen, dieses gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
Anreise: Bahnhof Hann. Münden
Ihr Anreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, von dem aus unsere Vertragshotels bequem per Taxi oder auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Abreise: Bremen Hauptbahnhof
Ihr Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, den Sie von unseren Vertragshotels am besten per Taxi erreichen.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Hann. Münden, pro Tag: ca. € 5,-
Je nach gebuchter Unterkunft stehen Ihnen kostenpflichtige Hotelparkplätze für die Dauer Ihrer Radreise zur Verfügung.
Alternativ können Sie Ihren PKW auf öffentlichen Parkplätzen in der Umgebung abstellen.- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Transfer Bremen - Hann. Münden, pro Person: € 65,- (zahlbar vor Ort)
Täglicher Transfer per Kleinbus von Bremen (ab ca. 15:00 Uhr) nach Hann. Münden (an ca. 17:30 Uhr). Tipp: Dieser Transfer kann auch zu Beginn der Radreise genutzt werden.
Die Mitnahme eigener Fahrräder ist im Preis enthalten, der Transport jedoch nur auf eigenes Risiko möglich.- Reservierung erforderlich.
- Bahnfahrt Bremen - Hann. Münden, pro Person: ca. € 60,-
Die Zugfahrt von Bremen nach Hann.Münden dauert ca. 3 Stunden und ist mit 1 bis 2 Umsteigevorgängen verbunden.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die An- und Abreise mit dem Fernbus kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise eine günstige, komfortable - und obendrein umweltschonende - Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Bus & eigenes Fahrrad
In vielen Fernbussen können Sie auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen. Der Transport erfolgt in der Regel auf Fahrradträgern. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich vorab über verfügbare Kapazitäten und das zulässige Maximalgewicht zu informieren. Auch für E-Bikes gibt es unter Umständen Einschränkungen.
Natürlich haben Sie alternativ immer die Möglichkeit sich eines unserer bestens gewarteten Mieträder zu leihen. Dieses geben Sie ganz einfach in Ihrem letzten Etappenort ab, bevor Sie mit leichtem Gepäck die Heimreise antreten.
E-Bike Radsportreise - so funktioniert's
Sie meinen, Abenteuer, Wadenschufterei und E-Bike schließen einander aus? Weit gefehlt, sagen wir! Die Radsportreise mit Elektro-Power erschließt Ihnen neue Möglichkeiten und Radwelten.
Konzept
Erfahrenen Radwanderreisenden, die längst die Vorzüge des E-Bikes zu schätzen wissen und die gerne längere Strecken in zügigem Tempo zurücklegen, bietet die E-Bike Radsportreise eine neue Herausforderung in Form längerer Tagesetappen und anspruchsvolleren Terrains.
Auch wer (noch) nicht ganz so top trainiert ist und dennoch nach einer flotten PEDALO Radsportreise schmachtet, soll freiweg auf Nummer sicher gehen - und sich unterstützend ein E-Bike gönnen. Leicht angeschubst geht's herrlich anregend zur Sache!
Oder sind Sie etwa zu zweit unterwegs und Ihr Begleiter ist Ihnen immer eine Radlänge voraus? Mit dem E-Bike werden Sie spielend mithalten können.
Gerne richten wir unser Angebot aber auch an jene sportiven Radler, die einfach - zwischendurch - mal einen Gang zurückschalten möchten, aber dennoch nicht auf eine rassige PEDALO Radsportreise mitsamt Schwitzen und Keuchen verzichten möchten. Das E-Bike unterstützt Sie bei steileren Anstiegen und sorgt dafür, dass Sie, auch wenn die eigene Muskelkraft einmal etwas nachlässt, immer noch die Nase vorn haben.
Miet-E-Bikes
Unsere Miet-E-Bikes sind auf die Länge der Etappen ausgelegt, bzw. bieten wir sie nur dort an, wo das Terrain den Elektromotor nicht überfordert. Eine entsprechend schonende Fahrweise vorausgesetzt, sollten Sie Ihr jeweiliges Tagesziel erreichen, ohne dass der Akku aufgeladen werden muss. Dem energiegeladenen Durchstarten steht somit nichts mehr im Weg.
Radsportreisen, bei denen wir ein Miet-E-Bike anbieten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Eigenes E-Bikes
Bei Ihrem eigenen E-Bike kennen Sie die Akku-Reichweite. Sie können selbst beurteilen, ob Sie die Tagesetappen spielend packen oder etwas mehr eigener Muskeleinsatz erforderlich ist, damit der "Strom" nicht mittendrin ausgeht. Im Zweifelsfall raten wir dazu, einen Ersatz-Akku mitzubringen. Starten Sie bei Ihrer Radsportreise mit dem E-Bike durch und genießen Sie eine ganz neue Freiheit!
Dort lächelnd fahren, wo's eigentlich schweißtreibend ist - mit dem E-Bike kein Problem!
Keine Mindestteilnehmerzahl
- Die Durchführung dieser Radreise ist von der Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl unabhängig. Der von Ihnen gebuchte Termin kann daher nicht auf Grund mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.
- Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Rückenwind Reisen GmbH, Am Patentbusch 14, 26125 Oldenburg, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Mitreisenden
1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.3. Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisendenzum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
1.4. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisenden
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) »zahlungspflichtig buchen« oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f ) oben, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.6. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Reisendengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Reisendengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich
vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 28 Tage vor Reiseantritt 20% (mindestens Euro 50,-)
- ab 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 30%
- ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50%
- ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 %
- ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.
4.4. Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
4.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5. Umbuchungen
5.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: bis 45 Tage vor Reiseantritt wird eine Servicepauschale in Höhe von € 50,- pro Reisender erhoben.
5.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären (bis 28 Tage vor Reiseantritt), der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1. Reiseunterlagen: Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelliste, Routenbuch) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich sowie die Straßentauglichkeit bei Mitnahme des eigenen Rades. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
11. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Beschädigungen am Gepäck sind unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. DDer Reisende/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. Gerichtsstand
15.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
15.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
16. Tageweise Beschreibung
Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortrag angekündigte Programm.
17. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Radreisen sowie Reisen mit Rad & Schiff sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
18. Vermittlung von Fremdleistungen
18.1. In Verbindung mit einer Rückenwind Reise kann der Kunde über den Reiseveranstalter eine Bahnfahrkarte zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierin nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall auschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle.
18.2. Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z. B. Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingenen des jeweiligen Vertragspartners.
19. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall- und Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
20. Insolvenzschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen anfallen. Bei Vorlage des Sicherungsscheines haben Sie dann einen unmittelbaren Anspruch an die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.
21. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Unsere Reisenden können sich unter Online Schlichter, Zentrum für Europäischer Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3 mit Sitz in 77694 Kehl, www.online-schlichter.de informieren.
22. Datenschutzerklärung
22.1 Datenschutz durch Rückenwind Reisen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie gesetzlicher Vorschriften.
Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
22.2. eiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
22.3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
22.4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von Rückenwind Reisen GmbH, ein.
22.5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
21.6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
21.7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
21.8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Datenschutzbehörde, Husarenstraße 30, D-53117 Bonn, Tel.: +49 228 9977990)
Reisepreise Kategorie B
Kategorie B
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 499,- / € 485,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 539,- / € 523,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 579,- / € 562,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 669,- / € 649,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 699,- / € 679,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 739,- / € 717,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Verpflegung
Saison A
Saison B
Saison C
-
Halbpensions-Zuschlag (5 x 3-Gang Abendmenü, außer Bremen)
- € 110,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 110,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 110,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Reisepreise Kategorie A
Kategorie A
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 579,- / € 562,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 639,- / € 620,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 659,- / € 640,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 749,- / € 727,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 799,- / € 776,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 829,- / € 805,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Verpflegung
Saison A
Saison B
Saison C
-
Halbpensions-Zuschlag (5 x 3-Gang Abendmenü, außer Bremen)
- € 125,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 125,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 125,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Zusatznächte Kategorie B
Hann. Münden, 2*/3*Niveau (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 48,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 48,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 48,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 68,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 68,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 68,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Bremen, 2*/3*Niveau (Etappe 5)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 54,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 54,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 54,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 84,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 84,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 84,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Zusatznächte Kategorie A
Hann. Münden, 3*/4*Niveau (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 59,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 59,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 59,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 91,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 91,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 91,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Bremen, 3*/4*Niveau (Etappe 5)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 59,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 59,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 59,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 89,-
Saison A
27.03.21 bis 23.04.21, 03.10.21 bis 16.10.21
- € 89,-
Saison B
24.04.21 bis 12.05.21, 02.08.21 bis 02.10.21
- € 89,-
Saison C
13.05.21 bis 01.08.21
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Hann. Münden, pro Tag: ca. € 5,-
- Transfer Bremen - Hann. Münden, pro Person: € 65,- (zahlbar vor Ort)
- Bahnfahrt Bremen - Hann. Münden, pro Person: ca. € 60,-
Mieträder
- 21-Gang Damen-Tourenrad: € 69,-
- 21-Gang Herren-Tourenrad: € 69,-
- Unisex-Elektrorad: € 159,-
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: zahlbar vor Ort
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
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- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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