- Rad und Schiff





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ab € 935,–
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Geführte Gruppenreise
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3% Frühbucherrabatt
Venetien Ahoi
Von Mantua nach Venedig
Ablegen und Ankommen: Das Hotel auf dem Wasser, der Landgang mit Rad. Diese außergewöhnliche Rad und Schiffreise lässt Sie Land und Wasser elementar erleben ...
Jetzt 3% Frühbucherrabatt* sichern!
PEDALO Rad & Schiffreisen sind heiß begehrt. Damit Ihre Wunschreise 2021 nicht mangels verfügbaren Termins ins Wasser fällt, sollten Sie sich daher unverzüglich einen der limitierten Plätze an Bord sichern.
- 3% Frühbucherrabatt* erhalten Sie, wenn Sie sich jetzt Ihre PEDALO Rad & Schiffreise(n) 2021 sichern.
- 5% Gruppenrabatt* gibt's obendrauf, wenn Sie eine Gruppe von mindestens sechs Personen sind. Da sind in Summe bis zu 8% Kombirabatt für Sie drin.
Den Frühbucherrabatt* gewähren wir, bis auf wenige Ausnahmen, auf Radreisen aus dem PEDALO Reiseprogramm 2021. Weitere Infos zu den PEDALO Rabatten finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person im gebuchten Zimmer bzw. in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Halbpension, Mieträder, etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Ablegen und Ankommen
Das Hotel auf dem Wasser, der Landgang mit Rad. Diese außergewöhnliche Rad und Schiffreise lässt Sie Land und Wasser elementar erleben. Sie schlängeln sich, entlang der Flüsse Mincio und Po, von der eleganten Renaissancestadt Mantua durch das Herz der Po-Ebene bis in die weltberühmte Lagune von Venedig.
Dabei rollen Sie mit Ihrem Rad durch ein ganz besonderes Stück Italien, durch eine weitgehend unberührte Landschaft, geprägt von zahllosen Wasserläufen und Sümpfen. Das Grün der Pinienwälder und das Blau der Wasserlandschaften wird Sie begeistern. Sie werden innehalten und den Augenblick auskosten, sich den Wind um die Nase wehen lassen und die südliche Sonne genießen.
Aber auch die allgegenwärtige Kultur wird auf dieser Reise nicht zu kurz kommen. Denn Sie werden auf so manchen Spuren weltbekannter Künstler wandeln, die hier Ihre großartigen Werke hinterlassen haben.
Entdecken Sie »Bella Italia« auf eine ganz spezielle Art - nämlich mit Rad und Schiff. Bleibende Eindrücke garantiert. Wir freuen uns auf Sie!
Reise-Highlights
- Warum der Gruppenreise-Vorteil ein großes Highlight ist, verraten wir Ihnen hier.
- Das Flair und die Sehenswürdigkeiten weltbekannter Städte wie Mantua, Ferrara und natürlich Venedig genießen.
- Die weitgehend unberührte Natur mit zahllosen Flussläufen und Sümpfen ermöglichen faszinierende Einblicke.
- In Ostiglia erwarten Sie mittelalterliche Schlossruinen und in Bergantino der Besuch einer Käserei.
- Die Lagunenstadt Venedig bietet eine Fülle an Sehenswürdigkeiten.
- Mal einen radfreien Tag am Schiff verbringen und genüsslich die Landschaft an sich vorbeiziehen lassen.
Auf einen Blick
- Geführte Gruppenreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Streckenreise
Einsteiger und Genießer
Das Terrain dieser Rad und Schiffreise ist flach und ohne nennenswerte Steigungen. Großteils führt die Route entlang von Flüssen und Kanälen. Sie radeln meist auf asphaltierten Radwegen und Nebenstraßen mit wenig Verkehr.
8-tägige Streckenreise
von Mantua nach Venedig
- ca. 205 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Mantua (in Eigenregie)
Eine frühe Anreise oder eine »Vorschaltnacht« lohnt sich! Denn Mantua, am Fluss Mincio gelegen, ist eine bezaubernde mittelalterliche Stadt. Die Anlegestelle Ihres Schiffes befindet sich am Porto Catena, einen Katzensprung vom historischen Zentrum entfernt. Die Einschiffung erfolgt am späten Nachmittag.
Bitte beachten Sie, dass diese Reise an einigen Terminen in umgekehrter Richtung - also von Venedig nach Mantua - gefahren wird.
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken oder in der Rubrik »Schiffe« die einzelnen Schiffsbeschreibungen öffnen.

Tag 2 von 8
Rundtour Mantua
- ca. 35 km
Endlich, es ist soweit, die erste Radetappe steht an! Sie erkunden, natürlich in aller Ruhe, Stadt und Umgebung. Der Minicio ist der Fluss von Mantua, denn er verleiht der Provinzhauptstadt, die durch ein System von drei Seen umgeben ist, ihren unverwechselbaren Charakter. Die Natur die Sie durchradeln ist abwechslungsreich die Eindrücke sind vielfältig. Ein perfekter Tag zum Einrollen und Genießen!
Am späten Nachmittag unternehmen Sie eine Stadtführung (inkl.), denn Mantua zählt zu den schönsten Städten Norditaliens und wurde 2008 zum Weltkulturerbe der UNESCO ernannt. Die Altstadt ist ein Konzentrat aus prächtigen Palästen, sehenswerten Kirchen, mittelalterlichen Plätzen, zahlreichen Monumenten, verwinkelten Gassen ...

Tag 3 von 8
Mantua - Zelo
- ca. 50 km
Ihr Schiff bringt Sie nach Governolo zur Festung der Flusspiraten des Mincio. Genießen Sie die erste Fahrt mit dem Schiff auf dem Deck, und lassen Sie sich den Wind um Ihre Radlernase wehen. Dann heißt es endlich aufsitzen und losradeln!
Gemütlich rollen Sie entlang des Po ins Reisstädtchen Ostiglia, wo sich einst ein bedeutender römischer Flusshafen befand. Nach einer kurzen Pause strampeln Sie, dem Canal Bianco folgend, auf schönen Wegen nach Bergantino. Hier stehen Kultur und Genuss auf dem Programm: Denn nach der Besichtigung des »Staatlichen Museums des Karussells und des Volksfestes« erwartet Sie eine leckere Kostprobe in einer ortsansässigen Käserei.
Mit einem Hauch von Käse am Gaumen nehmen Sie die letzten 20 Kilometer unter die Räder. Und wieder weist Ihnen der Canal Bianco den kurzweiligen Weg in das kleine aber feine Städtchen Zelo. Geschafft, denn hier liegt bereits Ihre schwimmende Unterkunft vor Anker und erwartet Sie.

Tag 4 von 8
Zelo - Adria
- ca. 50 km
Gemütlich frühstücken an Bord, rein in die Radklamotten und ab auf das Fahrrad! Zum Einrollen strampeln Sie zunächst in aller Ruhe am Canal Bianco entlang. In Castelguglielmo heißt es dann kurz die Bremsen ziehen und nach rechts schwenken.
Sie nähern sich nun wieder dem träge dahinfließenden Po, queren diesen und sind ein paar Kilometer weiter auch schon in Ferrara. Eine Besichtigungspause samt Stadtbummel wird Ihnen diese wundervolle, prunkvolle Stadt näherbringen. Zu sehen und entdecken gibt es in der »Stadt der Radfahrer« genug!
Ein kurzer Bustransfer (zirka eine Stunde) bringt Sie und Ihre Räder anschließend bequem nach Adria zum bereits wartenden Schiff. Einen abendlichen Spaziergang durch diese charmante Stadt sollten Sie sich nicht nehmen lassen.

Tag 5 von 8
Adria - Pellestrina
- ca. 40 km
Das Schiff entlässt Sie in Porto Viro. Von hier aus radeln Sie durch das Labyrinth des Podeltas, ein unberührtes Paradies zwischen den Gewässern und Lagunen des Po. Sie folgen danach dem Wasserlauf vom »Po-Brondolo«, der Sie mit der venezianischen Lagune verbindet. In Chioggia haben Sie eine kurze Fahrt mit dem Schiff bis zur Insel Pellestrina.

Tag 6 von 8
Pellestrina - Venedig
- ca. 30 km
Dies ist der aufregendste Tag der Tour. Sie radeln der entzückenden kleinen Insel von Pellestrina mit seinen malerischen Fischerhäuschen entlang, die die Lagune vom Adriatischen Meer trennt. Nach kurzer Fahrt mit dem Schiff erreichen Sie den Lido mit seinen Steindämmen »Murazzi«. Eine Etappe der Strecke führt nach Malamocco, einem antiken Hafen. Nach der letzten Fahrt dem St. Markus Platz gegenüber, erreicht das Schiff die Anlegestelle für die Übernachtung.

Tag 7 von 8
Radfreier Tag in Venedig
Venedig! Was sollen wir über diese Stadt noch schreiben, außer, dass Sie am Vormittag das Zentrum der »Serenissima« mit einem Stadtführer erkunden? Danach können Sie die weltberühmte Lagunenstadt auf eigene Faust entdecken, durch die Kanäle »gondeln«, die vielen Inseln der Lagune erforschen ...
Randnotiz: Der vollständige Beiname Venedigs lautet übrigens »La Serenissima Repubblica di San Marco«, das bedeutet: »Die durchlauchtigste Republik des Heiligen Markus«.

Tag 8 von 8
Abreise von Venedig (in Eigenregie)
Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück erfolgt die Ausschiffung. Falls Sie noch länger bleiben wollen (und das wollen Sie sicher), buchen wir gerne Ihre Verlängerungsnächte. Ciao und bis bald!
Anreisetermine
Jeden Samstag vom 27.03. bis 23.10.2021
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie den gewünschten Anreisetermin klicken. Mehr Infos in der Rubrik »Schiffe«.
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf gebuchtem Schiff
- 7 x reichhaltiges Frühstück
- 6 x Lunchpaket für unterwegs
- 7 x 3-Gang Abendmenü
- Kaffee und Tee an Bord des Schiffes
- Kabinenreinigung in der Wochenmitte
- deutschsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad
- Besichtigung einer Käserei mit Verkostung in Englisch
- Stadtführung in Mantua und Venedig in Englisch
- Transfers gemäß Programm
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
Zusatznächte
Zu dieser Reise sind Zusatznächte auf Anfrage buchbar. Sollten Sie eine Zusatznacht wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, oder vermerken Sie Ihren Wunsch im Buchungsformular. Danke für Ihr Verständnis!
Hinweis
Auf dieser Reise werden, je nach Anreisetermin, verschiedene Schiffe eingesetzt. Egal für welchen Anreisetermin Sie sich entscheiden, jedes Schiff hat seinen ganz eigenen Charme, und wird den Aufenthalt an Bord unvergesslich machen.
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie die einzelnen Schiffsbeschreibungen unten öffnen oder in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken.
MS Vita Pugna
Termine
Von Mantua nach Venedig: Samstag, den 03.04. / 17.04. / 01.05. / 15.05. / 29.05. / 12.06. / 26.06. / 10.07. / 24.07. / 07.08. / 21.08. / 04.09. / 18.09. / 02.10. / 16.10.2021
Von Venedig nach Mantua: Samstag, den 10.04. / 24.04. / 08.05. / 22.05. / 05.06. / 19.06. / 03.07. / 17.07. / 31.07. / 14.08. / 28.08. / 11.09. / 25.09. / 09.10. / 23.10.2021
Fakten
- Schiffstyp: Flussschiff
- Länge: 36 m, Breite: 5,4 m, Tiefgang: 1,6 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 10 Außenkabinen, 21 Passagiere
- Besatzung: 4 Personen
- Flagge: IT, Bordsprachen: DE, EN, IT
Beschreibung
Die MS Vita Pugna ist ein gemütliches, kleines Flussschiff mit 36 Metern Länge und knapp 6 Metern Breite, das maximal 21 Gästen Platz bietet.
Im klimatisierten Salon, wo Sie auch Ihr Frühstück und Abendessen zu sich nehmen, genießen Sie schöne Ausblicke und verbringen gemütliche Stunden in geselliger Runde. Das geräumige Sonnendeck lädt zum Entspannen und Verweilen ein. Des Weiteren verfügt das Schiff noch über eine Abstellfläche für die Fahrräder, einen kleinen Internet-Point mit einem Computer sowie kostenloses WLAN.
Die freundliche Besatzung empfängt Sie gerne in einer behaglichen und familiären Atmosphäre, sorgt während der Reise für leckere Mahlzeiten, und steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Das Publikum an Bord ist meist international.
Kabinen
Die zehn typischen Holzkabinen verfügen jeweils über ein kleines Badezimmer mit Dusche und WC, ebenerdige Einzelbetten (auch die 3-Bett-Kabine) sowie ein zu öffnendes Bullauge. Alle Kabinen befinden sich »Unterdeck«.
Bei Buchung einer 1-Bett-Kabine erhalten Sie eine 2-Bett-Kabine zur alleinigen Nutzung. Bitte beachten Sie, dass 1-Bett-Kabinen nur begrenzt verfügbar sind. Danke!
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2-Bett-Kabine ab € 935,-
Zirka 7 bis 8 m² mit zwei ebenerdigen Einzelbetten und zu öffnendem Bullauge
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1-Bett-Kabine ab € 1285,-
Zirka 7 bis 8 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbenutzung
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3-Bett-Kabine ab € 835,-
Zirka 7 bis 8 m² mit drei ebenerdigen Einzelbetten und zu öffnendem Bullauge









MS Ave Maria
Termine
Von Mantua nach Venedig: Samstag, den 27.03. / 10.04. / 24.04. / 08.05. / 22.05. / 05.06. / 19.06. / 03.07. / 17.07. / 31.07. / 14.08. / 28.08. / 11.09. / 25.09. / 09.10. / 23.10.2021
Von Venedig nach Mantua: Samstag, den 03.04. / 17.04. / 01.05. / 15.05. / 29.05. / 12.06. / 26.06. / 10.07. / 24.07. / 07.08. / 21.08. / 04.09. / 18.09. / 02.10. / 16.10.2021
Fakten
- Schiffstyp: Flussschiff
- Länge: 41 m, Breite: 7,5 m, Tiefgang: 1 m
- Passagierdecks: 2 Ebenen
- Kapazität: 17 Außenkabinen, 40 Passagiere
- Besatzung: 5 Personen
- Flagge: IT, Bordsprachen: DE, EN, IT
Beschreibung
Die MS Ave Maria ist ein ehemaliges Frachtschiff, das in den letzten Jahren von einer renommierten italienischen Architekturfirma komplett renoviert und umgebaut wurde. Die Formen, Farben und Materialien wurden sorgfältig ausgewählt, um eine warmes und zugleich exklusives Gesamtbild zu schaffen. An Bord herrscht eine gemütliche Atmosphäre, das Publikum ist international und die freundliche und aufmerksame Crew ist stets um Ihr Wohl bemüht.
Unterdeck
Das Hauptdeck der MS Ave Maria ist das Unterdeck, auf dem sich 14 2-Bett-Kabinen befinden, davon drei etwas kleinere mit Etagenbetten.
Oberdeck
Auf dem Oberdeck der MS Ave Maria befinden sich neben den vier geräumigen Superior-Kabinen der elegante Restaurantbereich mit schöner Lounge und Bar, sowie zwei teils überdachte Sonnendecks, die zum Verweilen einladen. Eine Abstellfläche für Fahrräder und ein Internet-Point mit zwei Computern und kostenlosem WLAN vervollständigen die Ausstattung.
Kabinen
Die modern eingerichteten Kabinen verfügen jeweils über getrennte Betten, ein kleines Badezimmer mit Dusche/WC, ein Fenster, welches am Oberdeck geöffnet werden kann, und eine Klimaanlage.
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2er-Etagenbett-Kabine pro Person: ab € 935,-
Zirka 7,5 m² große Unterdeck-Kabine mit Etagenbett, nicht zu öffnendes Fenster
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2-Bett-Kabine pro Person: ab € 1035,-
Zirka 11 m² große Unterdeck-Kabine mit zwei ebenerdigen Einzelbetten, nicht zu öffnendes Fenster
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2-Bett-Kabine Superior pro Person: ab € 1175,-
Zirka 11 m² große Oberdeck-Kabine mit zwei ebenerdigen Einzelbetten, Fenster kann geöffnet werden
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1-Bett-Kabine pro Person: ab € 1335,-
Zirka 7,5 m² große Etagenbettkabine unter Deck zur alleinigen Nutzung
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3-Bett-Kabine pro Person: ab € 935,-
Zirka 11 m² große 2-Bett-Kabine über Deck mit herausklappbarem Etagenbett




















Mietrad
- 27-Gang Unisex-Tourenrad: € 89,-
An Bord des Schiffes erwartet Sie ein bestens gewartetes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Sie erhalten ein modernes und leicht laufendes Unisex-Tourenrad mit einer 27-Gang Shimano-Kettenschaltung mit Freilauf und zwei gut dosierbaren Felgenbremsen (V-Brakes) mit ordentlich Bremskraft. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen, robusten Alu-Hohlkammerfelgen und Top-Bereifung unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Gelsattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau mit ergonomischen Griffen ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, eine Lenkertasche mit Kartenfach, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.



Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 224,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.


Eigenes Rad
Aufgrund der logistischen Schwierigkeiten und der hohen Kosten für den Radtransport bei An- bzw. Abreise Venedig raten wir von der Mitnahme des eigenen Fahrrades ab.
Für die Fahrt zum Hafen Giudecca in Venedig bzw. bei Abreise von diesem Hafen benötigen Sie für die Radmitnahme ein Taxiboot (Kosten ca. € 100,- pro Fahrt), da auf den normalen Vaporetti Räder nicht transportiert werden dürfen.
Sollten Sie sich dennoch dazu entschließen, Ihr eigenes Rad mitzubringen, so teilen Sie und dies bitte bei Buchung mit. Vielen Dank!
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
Bahnhof Mantua
Die Schiffsanlegestelle ist zirka zwei Kilometer vom Bahnhof in Mantua entfernt und bequem per Taxi erreichbar.
Bahnhof Venedig
Vom Bahnhof Venezia Santa Lucia (= Hauptbahnhof) bringen Sie regelmäßig verkehrende Vaporetti (Wasserbusse) bis kurz vor die Schiffsanlegestelle (Fahrtdauer ca. 40 Minuten). Den verbliebenen Weg zum Schiff legen Sie bequem zu Fuß zurück.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Gratisparkplatz in Mantua: nach Verfügbarkeit
Ihren PKW können Sie auf einem öffentlichen, unbewachten Gratisparkplatz nahe der Schiffsanlegestelle (zirka 500 Meter entfernt) abstellen.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Parkhaus in Mantua, pro Tag: ca. € 10,-
Weitere Parkmöglichkeiten finden Sie in einem zirka 1,5 Kilometer von der Schiffsanlegestelle entfernten öffentlichen, unbewachten Parkhaus.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Parken in Venedig, pro Tag: ca. € 8,-
Wir empfehlen Ihnen, Ihren PKW in Mestre zu parken, da in Venedig die Parkgebühren sehr hoch sind. In Mestre bietet sich zum Beispiel der »Park Stazione«, bewachter Parkplatz mit Kameras in Bahnhofsnähe, an. Vom Bahnhof Mestre erreichen Sie die Schiffsanlegestelle mit einer Fahrt per Zug und Vaporetto.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Venedig Marco Polo (VCE)
Wir empfehlen Ihnen für die Fluganreise den Flughafen von Venedig.
Startort Mantua: Vom Flughafen Venedig per Fly-Bus zum Hauptbahnhof von Venedig und per Bahn weiter nach Mantua (Fahrzeit gesamt ca. 3 Stunden). Die Schiffsanlegestelle erreichen Sie vom Bahnhof mit einer kurzen Taxifahrt.
Startort Venedig: Vom Flughafen Venedig per Schiff »Linie Blau Alilaguna« und Vaporettos zur Anlegestelle auf der Insel Giudecca (Fahrtzeit ca. 1,5 Stunden).
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen
Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Geführte Gruppenreise - so funktioniert's
Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff
Geführte PEDALO Rad & Schiffreisen verbinden nicht nur zwei Reisearten zu einer besonderen Kombination, sie bringen auch diejenigen Menschen zusammen, die dieses Besondere ganz besonders schätzen. Die auf einer Wellenlänge liegen und dementsprechend gerne möglichst viel Radurlaubszeit gemeinsam mit ihren gleichgesinnten Reisegefährten verbringen möchten.
Bei der geführten Gruppenreise per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Frühstück und Abendessen an Bord gemeinsam ein, sondern auch die Wege an Land gemeinsam unter die Räder. Das zusammen Erlebte verbindet und löst wahre Wellen der Begeisterung aus.
Rundherum erstklassig betreut
Wer sich für eine geführte PEDALO Rad & Schiffreise entscheidet, muss sich nicht darum kümmern den rechten Weg zu finden, sondern kann sich Tag für Tag voll auf die eigene Begeisterung konzentrieren.
Qualifizierte und erfahrene Reiseleiter hüpfen mit Ihnen von Insel zu Insel oder weisen Ihnen bei Ihren Radtouren entlang von idyllischen Flusslandschaften, verschlungenen Kanälen und herrlichen Seen den Weg. Sie wissen in welchen Restaurants man mittags am besten einkehren kann, aber auch wo die hübschesten Picknick-Plätzchen zu finden sind. Und sie begleiten Ihre Reisegruppe bei Besichtigungstouren und Stadtrundgängen. Wertvolle Tipps und spannende Geschichten zu Land und Leuten gibt's meist noch obendrauf.
Bei der Rad & Schiffreise in der Gruppe haben Sie so viel erstklassige Betreuung und angenehme Gesellschaft wie Sie es sich nur wünschen können, aber auch die Freiheit einmal für sich zu sein, wenn Sie das möchten. Denn wenn Ihnen einmal nicht der Sinn nach Fahrradspaß in der Gruppe stehen sollte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einfach an Bord zu bleiben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Girolibero Srl, Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza, Italien
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
1. Päambel. Der Begriff Pauschalreise:
Vorausgeschickt wird, dass
a) der Veranstalter und Verkäufer der Pauschalreise, an den sich der Tourist wendet, im Besitz einer behördlichen Genehmigung für die Ausübung ihrer Tätigkeit sein muss.
b) für den Touristen eine Kopie des geschlossenen und vom Veranstalter oder Verkäufer unterzeichneten Vertrags auszustellen ist (gemäß Art. 35 der italien. Gesetzesverordnung 79 des Jahres 2011 des Tourismus-Gesetzes). Dieser Vertrag ist ein unerlässliches Dokument für einen etwaigen Zugriff auf den Garantiefonds gemäß Art. 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Begriff Pauschlareise (Art. 34 Tourismus-Gesetz) lautet wie folgt: Gegenstand von Pauschalreisen sind Reisen, Urlaube und Rundreisen »all inclusive«, die aus von im Vorfeld mindestens zwei kombinierten, nachfolgend aufgeführten Teilen bestehen, die zu einem Pauschalpreis verkauft bzw. zum Verkauf angeboten werden und länger als 24 Stunden dauern oder sich über einen Zeitraum mit mindestens einer Nacht erstrecken: a) Transport b) Unterkunft c) touristische Dienstleistungen nicht an Transport bzw. Unterkunft geknüpft (Auslassung) ..., die einen wichtigen Bestandteil der »Pauschalreise« darstellen.
2. Gesetzliche Quellen
Der Verkauf von Pauschalreisen, die zum Gegenstand Dienstleistungen haben, die sowohl auf nationalem als auch internationalem Gebiet erbracht werden, wird geregelt - bis zur Abschaffung gemäß Art. 3 der italien. Gesetzesverordnung Nr. 79 vom23. Mai 2011 ( »Tourismus-Gesetz«) - durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977, ratifiziert und durchgeführt durch das Internationale Übereinkommen über den Reisevertrag (CCV), unterzeichnet in Brüssel am 23.4.1970 - sofern anwendbar - sowie durch das Tourismus-Gesetz (Art. 32-51) und dessen nachfolgende Änderungen.
3. Informationspflicht - Impressum
Der Veranstalter ist verpflichtet, im Katalog oder im Katalog-externen Angebot ein Impressum zu erstellen. Die obligatorischen Bestandteile dieser Angaben am Ende des Katalogs bzw. des Katalogexternen Programms sind folgende:
Angaben zu behördlichen Genehmigungen des Veranstalters;
Angaben zur Haftpflichtversicherungspolice;
Gültigkeitsdauer des Katalogs bzw. des Katalog-externen Angebots oder maßgeschneiderter Paketangebote;
Vertretungsmodalitäten und -Bedingungen des Reisenden (Art. 39 Tour.gesetz);
Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 Tour.gesetz).
4. Buchungen
Der Buchungsantrag ist mit Hilfe eines entsprechenden Vertragsformulars zu stellen, ggf. auf elektronischem Wege, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Touristen, welcher eine Kopie des Antrags erhält. Die Annahme der Buchung gilt erst dann als zustande gekommen mit anschließendem Vertragsschluss, wenn der Veranstalter dem Touristen oder der verkaufenden Reiseagentur eine entsprechende Bestätigung übersendet - was auch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Die Angaben zu der Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Broschüren oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, sind vom Veranstalter im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 37 Abs. 2 Tour.ges. zu liefern, und zwar rechtzeitig vor Reiseantritt.
5. Zahlung
Bei der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme gefordert; die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Abreisedatum oder gleichzeitig mit der Buchung fällig, wenn diese 30 Tage vor der Abreise erfolgt. Die Nichtzahlung der o.a. Beträge zu den festgesetzten Terminen hat eine Kündigungsklausel zur Folge, die seitens der vermittelnden Agentur und/ oder des Veranstalters den rechtmäßigen Rücktritt vom Vertrag festsetzt.
6. Preis
Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog bzw. im Katalogexternen Angebot sowie auf etwaige nachträgliche Aktualisierungen der genannten Kataloge oder Katalog-externe Angebote. Der Preis kann bis zu 20 Tagen vor der Abreise geändert werden und nur aufgrund folgender Änderungen:
Steuern und Gebühren bei einigen Arten von touristischen Serviceleistungen wie: Steuern, Lande- und Anlegegebühren in Häfen und Flughäfen;
Gebühren für Wechselkurse gültig für das jeweilige Reisepaket. Bei diesen Änderungen wird auf die Wechselkurse und die o.a. Kosten Bezug genommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms gültig sind, wie aus dem Impressum des Katalogs bzw. den etwaigen Aktualisierungen ersichtlich ist.
7. Änderung oder Stornierung der Pauschalreise vor der Abreise
Vor der Abreise hat der Veranstalter oder Verkäufer im Falle einer wesentlichen Abänderung eines oder mehrerer Teile des Vertrages unverzüglich den Touristen schriftlich zu informieren, unter Angabe der Art der Änderung und der sich daraus ergebenden Preisänderung. Falls der Tourist die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 1 nicht akzeptiert, kann er alternativ von seinem Recht Gebrauch machen, die bereits gezahlte Summe zurückzufordern oder das Angebot eines Ersatz-Pauschalangebots im Sinne von Abs. 2 und 3 Art. 10 anzunehmen. Der Tourist kann die oben erwähnten Rechte auch dann ausüben, wenn die Stornierung vom Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl laut Katalog bzw. Katalogs-externem Angebot abhängt, oder von Fällen höherer Gewalt und Zufallsereignissen im Zusammenhang mit der erworbenen Pauschalreise. Für anderweitige, nicht durch höhere Gewalt, Zufallsereignis und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl verursachte Stornierungen, sowie bei Stornierungen aufgrund anderer Ursachen als Nichtannahme des angebotenen alternativen Pauschalangebots durch den Touristen, hat der stornierende Veranstalter (Art. 33 Buchst. e ital. Verbrauchergesetz) dem Touristen das Doppelte der von diesem gezahlten und vom Veranstalter entgegengenommenen Summe zurückzuerstatten. Dies erfolgt über die Reiseagentur. Die Summe, die Gegenstand der Rückerstattung ist, darf niemals höher als das Doppelte der Beträge sein, die der Tourist zum selben Datum gemäß Art. 10, Abs. 4 schulden würde, falls dieser die Reise selbst stornieren würde.
8. Rücktritt des Touristen
Der Tourist kann vom Vertrag in Schriftform ohne Konventionalstrafe in den folgenden Fällen zurücktreten:
Erhöhung des im vorhergehenden Art. 6 genannten Preises um mehr als 10%; Wesentliche Änderung von einem oder mehreren Vertragsteilen, die obiektiv als grundlegend für die Zwecke der Nutzung der als Ganzes gesehenen und vom Veranstalter nach Vertragsschluss angebotenen, jedoch nicht vom Touristen akzeptierten Pauschalreise bezeichnet werden können. In den oben aufgeführten Fällen hat der Tourist alternativ Anspruch auf:
Die Nutzung eines alternativen Pauschalangebots, ohne Preisaufschlag oder mit Rückerstattung des Preisüberschusses, falls das zweite Pauschalangebot einen geringeren Wert als das erste Angebot hat; Die Erstattung des nur zum Teil bezahlten Preises. Diese Rückerstattung hat innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Erstattungsforderung zu erfolgen.
Der Tourist hat seine Entscheidung mitzuteilen (dass er die Änderung akzeptiert oder vom Vertrag zurücktritt) bis spätestens zwei Werktage ab dem Datum, an dem er die Benachrichtigung über die Preissteigerung oder Änderung erhalten hat. Geht eine entsprechende ausdrückliche Mitteilung nicht innerhalb der o.g. Frist ein, gilt der vom Veranstalter formulierte Vorschlag als akzeptiert. Dem Touristen, der vor der Abreise außerhalb der unter Absatz 1 aufgeführten Fälle oder in dem von Art. 7 Abs. 2 vorgesehenen Fall vom Vertrag zurücktritt, werden - unabhängig von der Leistung der Anzahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 - die einzelnen Kosten für die Bearbeitung des Vorgangs und die Vertragsstrafe in der im Impressum des Katalogs oder dem Katalog-externen Programm bzw. bei maßgeschneiderten Paketangeboten angegebenen Höhe in Rechnung gestellt. Bei im Vorfeld zusammengestellten Reisegruppen werden diese Beträge von Fall zu Fall bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
Im Falle eines Vertragsrücktritts hat der Reisende eine Stornogebühr zu zahlen, die Euro 30,- pro Person beträgt. Die Berechnung der Tage berücksichtigt nicht den Tag des Rücktritts selbst, dessen schriftliche Mitteilung an einem Werktag vor dem Reiseantritt eingehen muss:
- 10% bis 90 Tage vor Reiseantritt
- 40% zwischen 89 und 60 Tage vor Reiseantritt
- 60% zwischen 59 und 30 Tage vor Reiseantritt
- 85% zwischen 29 und 7 Tage vor Reiseantritt
- 100% ab 6 Tage vor Reiseantritt
Dieselben Beträge sind zu entrichten von Personen, die die Reise aufgrund fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Reisedokumente nicht antreten können. Ferner ist keine Rückerstattung vorgesehen für Reisende, die in der gebuchten Unterkunft nicht erscheinen oder die den Abbruch der Reise oder des bereits angetretenen Aufenthalts beschließen.
Umbuchungen: Für Änderungswünsche bzgl. der bereits akzeptierten Buchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- pro Person. Die Reduzierung der Personenzahl und der Wunsch einer Änderung des Abreisedatums innerhalb von 30 Tagen vor diesem Datum gelten als Stornierung und unterliegen somit den o.g. Stornogebühren. Die vom Touristen angefragten Änderungen nach bereits akzeptierter Buchung verpflichten den Veranstalter nicht in den Fällen, in denen die Änderungen umgesetzt werden können.
9. Änderungen nach Reiseantritt
Falls es dem Veranstalter nach der Abreise unmöglich sein sollte, aus welchen Gründen auch immer - außer einem dem Touristen zuzuschreibenden Umstand - einen wesentlichen Bestandteil der vertraglich vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so hat er alternative Lösungen vorzuschlagen, ohne Preisaufschläge zu Lasten des Vertragspartners. Falls die erbrachten Leistungen vom Wert her geringer sein sollten als vorgesehen, hat der Veranstalter den Differenzbetrag zu erstatten. Sollte sich keine alternative Lösung ergeben, oder sollte die vom Veranstalter vorgeschlagene Lösung vom Touristen aus triftigen Gründen abgelehnt werden, so hat der Veranstalter ohne Preisaufschlag für die Rückreise an den Ort der Abreise oder an einen anderen ggf. vereinbarten Ort ein dem ursprünglichen Transportmittel entsprechendes zur Verfügung zu stellen - je nach Verfügbarkeit des Transportmittels und der Plätze. Der Veranstalter hat den Touristen in Höhe der Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und der bis zum Zeitpunkt der vorgezogenen Abreise erbrachten Leistungen zu entschädigen.
10. Ersatzteilnehmer
Der auf die Pauschalreise verzichtende Tourist kann sich durch eine andere Person vertreten lassen, vorausgesetzt, dass:
a) der Veranstalter schriftlich mindestens 4 Werktage vor dem für die Abreise festgelegten Datum darüber informiert wurde und gleichzeitig eine Mitteilung mit den Daten der zurücktretenden Person erhalten hat;
b) die Ersatzperson sämtliche Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung erfüllt (gemäß Art. 39 Tourismusgesetz), insbesondere die Erfordernisse bzgl. Ausweisdokument, Visa, Gesundheitszeugnisse;
c) die Ersatzperson erstattet dem Veranstalter alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertretung entstehen, und zwar in der Höhe, die ihm vor der Abtretung beziffert wird. Der abtretende Tourist und der Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises und der unter Buchstabe c) dieses Artikels genannten Beträge.
11. Pflichten des Touristen
Ausländische Touristen erhalten Informationen über die gesundheitlichen Pflichten und die erforderlichen Dokumente für die Ausreise über ihre diplomatischen Vertretungen in Italien und/oder durch entsprechende offizielle Informationsquellen der Regierung. Die Touristen haben vor der Abreise eine etwaige Aktualisierung bei den zuständigen Behörden zu überprüfen und sich vor der Reise entsprechend anzupassen. Im Falle einer Nichtprüfung darf der Vermittler oder Veranstalter in keiner Weise für die nicht erfolgte Abreise von einem oder mehreren Touristen haftbar gemacht werden. Die Touristen haben einen persönlichen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument für alle an der Route liegenden Länder mit sich zu führen, sowie Visa für den Aufenthalt oder die Durchreise und ggf. erforderliche Gesundheitszeugnisse. Ferner haben die Touristen die Vorschriften über normale Vorsicht und Sorgfalt sowie besondere Bestimmungen einzuhalten, die in den Zielländern gültig sind. Des Weiteren haben die Touristen alle vom Veranstalter erhaltenen Informationen zu befolgen, nebst den behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise. Die Teilnehmer werden aufgefordert, für alle Schäden zu haften, die dem Veranstalter aufgrund ihrer Nichterfüllung der o.g. Pflichten ggf. entstehen. Der Tourist ist gehalten, dem Veranstalter alle Dokumente, Informationen und nützlichen Kenntnisse für seine Ausübung des Rechts auf Surrogation gegenüber Dritten zur Verfügung zu stellen, die haftbar für den Schaden sind; der Tourist haftet gegenüber dem Veranstalter für Beeinträchtigungen des Surrogationsrechts. Ferner hat der Tourist dem Veranstalter bei der Buchung schriftlich die geforderten Angaben zur Person mitzuteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten sein können, sofern dies durchführbar ist. Der Tourist ist stets gehalten, den Veranstalter schriftlich über etwaige besondere Anforderungen oder Bedingungen zu informieren (Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeit, Behinderung etc.) und ausdrücklich ggf. erforderliche individuelle Dienstleistungen anzufordern.
12. Hotelkategorien
Die offizielle Klassifizierung von Hotels wird im Katalog oder in anderem Informationsmaterial mitgeteilt. Dies geschieht lediglich aufgrund der ausdrücklichen und formalen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Beim Fehlen offiziell anerkannter Einstufungen durch die zuständigen Öffentlichen Behörden der Länder auch Mitgliedsstaaten der EU - auf deren Dienstleistung Bezug genommen wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in Broschüren eine eigene Beschreibung der Unterkunft abzugeben, die eine Bewertung und anschließende Akzeptierung durch den Touristen ermöglicht.
13. Regelung der Haftung
Der Veranstalter haftet für die dem Touristen zugefügten Schäden aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dies gilt sowohl für Leistungen, die vom Veranstalter persönlich erbracht werden als auch für Leistungen durch dritte Dienstleister, es sei denn, er beweist, dass das Ereignis durch den Touristen selbst verursacht wurde (hierzu zählen auch Handlungen, die vom Touristen eigenhändig während der Erbringung der touristischen Dienstleistung vorgenommen wurden) oder durch Umstände, die nichts mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen zu tun haben; durch Zufallsereignisse, höhere Gewalt oder Umstände, die der Veranstalter nicht durch berufsmäßige Sorgfalt angemessen vorhersehen bzw. lösen konnte. Der Verkäufer, bei dem die Buchung der Pauschalreise erfolgte, haftet in keinem Fall für die sich aus der Organisation der Reise ergebenden Verpflichtungen, sondern ausschließlich für die Pflichten, die aus seiner Eigenschaft als Vermittler resultieren; die Haftung gilt in dem von den geltenden einschlägigen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen, mit Ausnahme der Befreiung gemäß Art. 46 ital. Tourismusgesetz.
14. Begrenzung des Schadenseratzes
Schadensersatz gemäß Art. 44, 45 und 47 des italien. Tourismusgesetzes und entsprechende Verjährungsfristen sind ebenda geregelt und gelten in der im Internationalen Übereinkommen über den Reisevertrag festgelegten Rahmen, wobei diese internationalen Vorschriften die Leistungen regeln, die Gegenstand des Pauschalangebots sind; ferner finden die Artikel 1783 und 1784 des ital. BGB Anwendung.
15. Unterstützungspflicht
Der Veranstalter ist verpflichtet, gegenüber dem Touristen unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, wie es das Kriterium der beruflichen Sorgfalt vorschreibt, und zwar ausschließlich im Hinblick auf die eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Der Veranstalter bzw. Verkäufer ist von der jeweiligen Haftung befreit (Art. 13 und 14 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn die fehlende oder ungenaue Erfüllung des Vertrages dem Touristen zuzuschreiben ist oder verursacht wird durch das unvorhersehbare oder unvermeidbare Handeln eines Dritten, bzw. durch Zufallsereignisse oder höhere Gewalt.
16. Reklamationen und deren Mitteilung
Jeglicher Mangel bei der Durchführung des Vertrags ist vom Touristen während der Reise zu beanstanden, damit der Veranstalter, dessen Vertreter vor Ort oder die Begleitperson rechtzeitig Abhilfe schaffen können. Andernfalls wird der Schadensersatz vermindert oder ganz ausgeschlossen gemäß Art. 1227 ital. BGB. Der Tourist hat außerdem - zur Vermeidung des Ausschlusses - durch Übersendung eines Einschreibens mit Rückschein an den Veranstalter oder Verkäufer spätestens zehn Werktage ab Rückkehr an den Ort des Reiseantritts Beschwerde einzulegen.
17. Reiserücktrittsversicherung
Es empfiehlt sich für den Touristen, Versicherungen gegen Kosten im Zusammenhang mit der Stornierung der Pauschalreise, für Unfälle und Gepäckverlust abzuschließen; ferner ist ein Vertrag ratsam, der etwaige Kosten für die Heimreise bei Unfällen und Krankheit abdeckt. Diese Versicherungspolicen sind nicht in der angebotenen Pauschalreise inbegriffen.
18. Garantiefonds (Art. 51 Tourismusgesetz)
Bei der Generaldirektion für Tourismus beim ital. Ministerium für Produktive Tätigkeiten wird der Nationale Garantiefonds eingerichtet, an den sich der Tourist wenden kann (gemäß Art.100 ital. Verbrauchergesetz) im Falle von Insolvenz oder Konkurs des Verkäufers oder des Veranstalters, zum Schutz der folgenden Bedürfnisse:
a) Erstattung des gezahlten Preises;
b) Rückführung des Touristen bei Auslandsreisen.
Der Fonds hat ferner eine sofortige finanzielle Unterstützung im Falle einer erzwungenen Rückkehr von Touristen aus Ländern außerhalb der EU in Notfällen zur Verfügung zu stellen, die dem Verhalten des Veranstalters zuzuschreiben oder auch nicht zuzuschreiben sind. Die Art und Weise des Wirksamwerdens des Fonds wurde mit Beschluss des Präsidenten des Ministerrats Nr. 349 vom 23.07.99 festgelegt. Die Anträge auf Erstattung an den Fonds unterliegen keinerlei Fristen.
Der Veranstalter und Vermittler beteiligen sich an der Dotierung dieses Fonds in der von Abs. 2 des zitierten Art. 51 des Tourismusgesetzes festgelegten Höhe durch Zahlung der Prämie einer obligatorischen Versicherung, die sie abzuschließen haben und von der ein Teil zu den Modalitäten gemäß Art. 6 des Ministerialerlasses 349/99 an den Fonds abzuführen ist.
Nachtrag zu den allgemeinen Kaufvertragsbedingungen für einzelne touristische Leistungen
1) Gesetzliche Bestimmungen: Die Verträge, die lediglich das Angebot einer Transportdienstleistung, des Aufenthalts oder einer anderweitigen separaten touristischen Dienstleistung zum Gegenstand haben, die sich nicht als rechtsgeschäftlicher Sachverhalt im Rahmen der Reiseorganisation oder eines Pauschalpakets darstellen lassen, werden von den folgenden Bestimmungen des CCV geregelt: Art. 1, Nr. 3 und Nr. 6; Artt. 17 bis 23; Artt. 24 bis 31; hinsichtlich Bestimmungen, die anders lauten als die Vorschriften des Vertrags für die Organisation und als andere Vereinbarungen, die insbesondere den Verkauf einer einzelnen Dienstleistung betreffen, die Vertragsgegenstand sind.
Der Verkäufer, der sich verpflichtet, für Dritte, auch auf elektronischem Wege, eine separate touristische Fremdleistung zu beschaffen, ist gehalten, dem Touristen die entsprechenden Dokumente für diese Leistung auszustellen, die die dafür gezahlte Summe enthalten. Der Verkäufer darf in keiner Weise als Reiseveranstalter betrachtet werden.
2) Vertragsbedingungen: Für derartige Verträge sind darüber hinaus die folgenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von o.a. Pauschalreisen anzuwenden: Art. 6 Absatz 1; Art. 7 Abs. 2; Art. 13; Art. 18. Die Anwendung dieser Klauseln beeinflusst in keiner Weise die Gestaltung der entsprechenden Verträge für Pauschalreisen. Die Terminologie der zitierten Klauseln betreffend Verträge über Pauschalreisen (Veranstalter, Reise etc.) ist daher mit Bezug auf die entsprechenden Formen des Kaufvertrags für einzelne touristische Dienstleistungen auszulegen (Verkäufer, Aufenthalt usw.).
Mitteilungspflicht
Gemäß Artikel 16 des Gesetzes 269 vom 3.10.98. Das italienische Gesetz ahndet mit Freiheitsstrafe alle Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornographie, auch wenn diese Straftaten im Ausland begangen werden.
Datenschutz
Informationsschreiben gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung 196/03 (Schutz der persönlichen Daten). Die Behandlung der Personendaten, deren Weitergabe für das Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat unter völliger Einhaltung der Gesetzesverordnung 196/2003 in Papier- und digitaler Form zu erfolgen. Die Daten werden ausschließlich den Erbringern von Dienstleistungen mitgeteilt, die zum jeweiligen Reisepaket gehören. Der Tourist darf jederzeit seine Rechte gemäß Art. 7 der ital. Gesetzesverordnung 196/03 ausüben und den Reiseveranstalter GIROLIBERO SRL, info@girolibero.de, kontaktieren; der Reiseveranstalter ist zuständig für die Datenverarbeitung.
Reisepreise MS Vita Pugna
MS Vita Pugna
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
2-Bett-Kabine
- € 935,- / € 907,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1225,- / € 1189,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1335,- / € 1295,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
1-Bett-Kabine
- € 1285,- / € 1247,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1575,- / € 1528,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1685,- / € 1635,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
3-Bett-Kabine
- € 835,- / € 810,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1125,- / € 1092,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1235,- / € 1198,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Reisepreise MS Ave Maria
MS Ave Maria
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
2er-Etagenbett-Kabine
- € 935,- / € 907,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1395,- / € 1354,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1605,- / € 1557,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
2-Bett-Kabine
- € 1035,- / € 1004,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1495,- / € 1451,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1705,- / € 1654,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
2-Bett-Kabine Superior
- € 1175,- / € 1140,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1635,- / € 1586,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1845,- / € 1790,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
1-Bett-Kabine
- € 1335,- / € 1295,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1795,- / € 1742,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1995,- / € 1936,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
-
3-Bett-Kabine
- € 935,- / € 907,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 23.10.21
- € 1395,- / € 1354,-
Saison B
10.04.21 bis 21.08.21
- € 1605,- / € 1557,-
Saison C
28.08.21 bis 16.10.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parkhaus in Mantua, pro Tag: ca. € 10,-
- Parken in Venedig, pro Tag: ca. € 8,-
Mieträder
- 27-Gang Unisex-Tourenrad: € 89,-
- Unisex-Elektrorad: € 224,-
Buchen & Bezahlen
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- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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