Venetien ab Venedig
Von Venedig nach Mantua
Geführte Gruppenreise | 8-tägige Streckenreise
Ablegen und Ankommen: Das Hotel auf dem Wasser, der Landgang mit Rad. Diese außergewöhnliche Rad und Schiffreise lässt Sie Land und Wasser elementar erleben ...
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Damit Ihre Wunschreise 2025 nicht mangels verfügbaren Termins ins Wasser fällt, sollten Sie sich rasch Ihren Platz an Bord sichern.
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- 5% Gruppenrabatt* gibt's obendrauf, wenn Sie eine Gruppe von mindestens sechs Personen sind. Da sind in Summe bis zu 8% Kombirabatt für Sie drin.
- Alle aktuell buchbaren Rad & Schiffreisen 2025 finden Sie hier.
*) Die Rabatte beziehen sich auf den Reisegrundpreis (= Preis pro Person in der gebuchten Kabine) und gelten nicht für Zusatzleistungen wie zum Beispiel Mieträder oder Zusatznächte.
Ablegen und Ankommen
Das Hotel auf dem Wasser, der Landgang mit Rad. Diese außergewöhnliche Rad und Schiffreise lässt Sie Land und Wasser elementar erleben. Sie schlängeln sich, entlang der Flüsse Po und Mincio, von der weltberühmten Lagune von Venedig durch das Herz der Po-Ebene in die elegante Renaissancestadt Mantua.
Dabei rollen Sie mit Ihrem Rad durch ein ganz besonderes Stück Italien, durch eine weitgehend unberührte Landschaft, geprägt von zahllosen Wasserläufen und Sümpfen. Das Grün der Pinienwälder und das Blau der Wasserlandschaften wird Sie begeistern. Sie werden innehalten und den Augenblick auskosten, sich den Wind um die Nase wehen lassen und die südliche Sonne genießen.
Aber auch die allgegenwärtige Kultur wird auf dieser Reise nicht zu kurz kommen. Denn Sie werden auf so manchen Spuren weltbekannter Künstler wandeln, die hier Ihre großartigen Werke hinterlassen haben.
Entdecken Sie »Bella Italia« auf eine ganz spezielle Art - nämlich mit Rad und Schiff. Bleibende Eindrücke garantiert. Wir freuen uns auf Sie!
Reise-Highlights
- Warum der Gruppenreise-Vorteil ein großes Highlight ist, verraten wir Ihnen hier.
- Das Flair und die Sehenswürdigkeiten weltbekannter Städte wie Mantua, Ferrara und natürlich Venedig genießen.
- Die weitgehend unberührte Natur mit zahllosen Flussläufen und Sümpfen ermöglichen faszinierende Einblicke.
- In Ostiglia erwarten Sie mittelalterliche Schlossruinen und in Bergantino der Besuch einer Käserei.
- Die Lagunenstadt Venedig bietet eine Fülle an Sehenswürdigkeiten.
- Mal einen radfreien Tag am Schiff verbringen und genüsslich die Landschaft an sich vorbeiziehen lassen.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Topografie
Das Terrain dieser Rad und Schiffreise ist flach und ohne nennenswerte Steigungen. Großteils führt die Route entlang von Flüssen und Kanälen.
Wegbeschaffenheit
Sie radeln meist auf asphaltierten Radwegen und Nebenstraßen mit wenig Verkehr.
Wegfindung & Orientierung
Die Richtung gibt bei dieser geführten Gruppenreise ein landeskundiger Guide vor.
Radelpause gefällig?
Wer eine Radpause einlegen möchte, bleibt auf dem Schiff und gelangt ohne Anstrengung zum nächsten Etappenziel.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
8-tägige Streckenreise
von Venedig nach Mantua
- ca. 185 km
Tag 1 von 8
Anreise nach Venedig (in Eigenregie)
Die Kabinen stehen ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Das Treffen mit dem Reiseleiter und der Besatzung ist um 18:30 Uhr vor dem Abendessen geplant.
Tag 2 von 8
Radfreier Tag in Venedig
- 0 km
Nach einem Spaziergang abseits der ausgetretenen Pfade mit Ihrem Reiseleiter haben Sie den Tag zur freien Verfügung, um die Stadt in Ihrem eigenen Tempo zu genießen. Die Serenissima herrschte jahrhundertelang über einen Großteil des Mittelmeers (und darüber hinaus), sowohl als militärische Kraft als auch als Leuchtfeuer der Kultur, und ihre Entdecker gelangten bis nach China undNeufundland.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für den Zugang nach Venedig nicht inkludiert sondern in Eigenregie zu entrichten ist.
Tag 3 von 8
Venedig - Pellestrina
- ca. 25 km
Sie beginnen mit der Besichtigung einer historischen Glasbläserei auf der Insel Murano, wo Ihnen eine Vorführung die jahrhundertealte Glasbläserkunst zeigt. Das ist der zauberhafteste Tag der ganzen Reise, da Sie durch die zwei langen Inseln radeln, die die Lagune von der Adria trennen.
Vom Lido, einem der eindrucksvollsten Strandorte der Adria und Sitz des internationalen Filmfestivals, radeln Sie Richtung Süden bis Malamocco. Die kleine Stadt war der erste Sitz der Dogen der Republik Venedig. Eine kurze Fahrt mit dem Schiff führt Sie auf die Insel Pellestrina mit seinen malerischen Fischerhäuschen. Sie erreichen das Schiff nicht weit entfernt von Chioggia, ein lebhafter und farbenfroher Fischerhafen.
Tag 4 von 8
Pellestrina - Adria
- ca. 40 km
Sie werden Pellestrina und danach Chioggia, das sogenannte »kleine Venedig« Richtung Süden, dem Po-Brondolo entlang und über die Mündung der Etsch verlassen. Nachdem Sie durch die umfangreiche Tier- und Pflanzenwelt des Podeltas geradelt sind, werden Sie die Stadt Adria, ehemals ein alter griechischer Hafen, erreichen.
Tag 5 von 8
Adria - Zelo
- ca. 35 km
Nach einer kurzen Schifffahrt am Vormittag, radeln Sie durch die Natur Richtung Ferrara, das sich wegen der zahlreichen Radwege und der großen Verbreitung der Zweiräder den Namen »Stadt der Radfahrer« erworben hat. Sie werden vom wunderschönen historischen Zentrum mit seinem mächtigen Mauerring bestimmt verzaubert sein. Nachmittags bringt Sie ein kurzer Bustransfer nach Zelo, wo das Schiff auf Sie wartet.
Tag 6 von 8
Zelo - Mantua
- ca. 50 km
Nach einigen Radkilometern erreichen Sie Bergantino, wo Sie das »Museum des Karussells und des Volkstheaters« besichtigen und eine Kostprobe in einer Käserei genießen.
Sie radeln den Po entlang bis Ostiglia, einer kleinen Stadt mit mittelalterlichen Schlossruinen, und dann bis Governolo. Hier befindet sich das größte Flussbecken Italiens. Danach verlassen Sie den Fluss Po und erreichen schließlich mit einer wunderbaren Schifffahrt Mantua am späten Nachmittag.
Tag 7 von 8
Rundfahrt Mantua
- ca. 35 km
Ein Tag, der der Entdeckung dieses kulturellen Kleinods und seiner drei malerischen »Seen« gewidmet ist. Am späten Nachmittag werden Sie von einem Fremdenführer durch die Stadt begleitet: Von der Piazza Sordello mit ihrer prächtigen Kathedrale und dem Palazzo Ducale aus geht es durch die Altstadt bis zur Piazza delle Erbe. Hier werden Sie den Glockenturm, die Rotonda di S. Lorenzo (die älteste Kirche der Stadt) und die Kathedrale des Heiligen Andreas, ein Juwel der Renaissancekunst und -architektur, bewundern. Sie erfahren auch, warum Mantua, einst ein Stadtstaat der Familie Gonzaga, heute von vielen als »Dornröschen Italiens« bezeichnet wird.
Tag 8 von 8
Abreise von Mantua (in Eigenregie)
Nach einem letzten gemeinsamen Frühstück erfolgt die Ausschiffung. Falls Sie noch länger bleiben wollen (und das wollen Sie sicher), buchen wir gerne Ihre Verlängerungsnächte. Ciao und bis bald!
Anreisetermine
Jeden Samstag vom 12.04. bis 18.10.2025
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie den gewünschten Anreisetermin klicken. Mehr Infos in der Rubrik »Schiffe«.
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf gebuchtem Schiff
- 7 x reichhaltiges Frühstück
- 6 x Lunchpaket für unterwegs
- 6 x 3-Gang Abendmenü (außer1 x in Venedig)
- Kaffee und Tee an Bord des Schiffes
- Mietrad für 6 Tage
- Kabinenreinigung in der Wochenmitte
- englischsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad
- Besichtigung einer Käserei mit Verkostung in Englisch
- Stadtführung in Mantua in Englisch
- Transfers gemäß Programm
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Englisch
Hinweis
Auf dieser Reise werden, je nach Anreisetermin, verschiedene Schiffe eingesetzt. Egal für welchen Anreisetermin Sie sich entscheiden, jedes Schiff hat seinen ganz eigenen Charme, und wird den Aufenthalt an Bord unvergesslich machen.
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie die einzelnen Schiffsbeschreibungen unten öffnen oder in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken.
MS Vita Pugna
Termine
Samstag, den 19.04. / 03.05. / 17.05. / 31.05. / 14.06. / 28.06. / 12.07. / 26.07. / 09.08. / 23.08. / 06.09. / 20.09. / 04.10. / 18.10.2025
Fakten
- Schiffstyp: Flussschiff
- Länge: 36 m, Breite: 5,4 m, Tiefgang: 1,6 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 10 Außenkabinen, 21 Passagiere
- Besatzung: 4 Personen
- Flagge: IT, Bordsprachen: DE, EN, IT
Beschreibung
Die MS Vita Pugna ist ein gemütliches, kleines Flussschiff mit 36 Metern Länge und knapp 6 Metern Breite, das maximal 21 Gästen Platz bietet.
Im klimatisierten Salon, wo Sie auch Ihr Frühstück und Abendessen zu sich nehmen, genießen Sie schöne Ausblicke und verbringen gemütliche Stunden in geselliger Runde. Das geräumige Sonnendeck lädt zum Entspannen und Verweilen ein. Des Weiteren verfügt das Schiff noch über eine Abstellfläche für die Fahrräder, einen kleinen Internet-Point mit einem Computer sowie kostenloses WLAN.
Die freundliche Besatzung empfängt Sie gerne in einer behaglichen und familiären Atmosphäre, sorgt während der Reise für leckere Mahlzeiten, und steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Das Publikum an Bord ist meist international.
Kabinen
Die zehn typischen Holzkabinen verfügen jeweils über ein kleines Badezimmer mit Dusche und WC, ebenerdige Einzelbetten (auch die 3-Bett-Kabine) sowie ein zu öffnendes Bullauge. Alle Kabinen befinden sich »Unterdeck«.
Bei Buchung einer 1-Bett-Kabine erhalten Sie eine 2-Bett-Kabine zur alleinigen Nutzung. Bitte beachten Sie, dass 1-Bett-Kabinen nur begrenzt verfügbar sind. Danke!
-
2-Bett-Kabine ab € 1180,-
Zirka 7 bis 8 m² mit zwei ebenerdigen Einzelbetten und zu öffnendem Bullauge
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 2100,-
Zirka 7 bis 8 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbenutzung
MS Ave Maria
Termine
Samstag, den 12.04. / 26.04. / 10.05. / 24.05. / 07.06. / 21.06. / 05.07. / 19.07. / 02.08. / 16.08. / 30.08. / 13.09. / 27.09. / 11.10. / 25.10.2025
Fakten
- Schiffstyp: Flussschiff
- Länge: 41 m, Breite: 7,5 m, Tiefgang: 1 m
- Passagierdecks: 2 Ebenen
- Kapazität: 17 Außenkabinen, 40 Passagiere
- Besatzung: 5 Personen
- Flagge: IT, Bordsprachen: DE, EN, IT
Beschreibung
Die MS Ave Maria ist ein ehemaliges Frachtschiff, das in den letzten Jahren von einer renommierten italienischen Architekturfirma komplett renoviert und umgebaut wurde. Die Formen, Farben und Materialien wurden sorgfältig ausgewählt, um eine warmes und zugleich exklusives Gesamtbild zu schaffen. An Bord herrscht eine gemütliche Atmosphäre, das Publikum ist international und die freundliche und aufmerksame Crew ist stets um Ihr Wohl bemüht.
Unterdeck
Das Hauptdeck der MS Ave Maria ist das Unterdeck, auf dem sich 14 2-Bett-Kabinen befinden, davon drei etwas kleinere mit Etagenbetten.
Oberdeck
Auf dem Oberdeck der MS Ave Maria befinden sich neben den vier geräumigen Superior-Kabinen der elegante Restaurantbereich mit schöner Lounge und Bar, sowie zwei teils überdachte Sonnendecks, die zum Verweilen einladen. Eine Abstellfläche für Fahrräder und ein Internet-Point mit zwei Computern und kostenlosem WLAN vervollständigen die Ausstattung.
Kabinen
Die modern eingerichteten Kabinen verfügen jeweils über getrennte Betten, ein kleines Badezimmer mit Dusche/WC, ein Fenster, welches am Oberdeck geöffnet werden kann, und eine Klimaanlage.
-
2er-Etagenbett-Kabine pro Person: ab € 1160,-
Zirka 7,5 m² große Unterdeck-Kabine mit Etagenbett, nicht zu öffnendes Fenster
-
2-Bett-Kabine pro Person: ab € 1360,-
Zirka 11 m² große Unterdeck-Kabine mit zwei ebenerdigen Einzelbetten, nicht zu öffnendes Fenster
-
2-Bett-Kabine Superior pro Person: ab € 1610,-
Zirka 11 m² große Oberdeck-Kabine mit zwei ebenerdigen Einzelbetten, Fenster kann geöffnet werden
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung pro Person: ab € 2510,-
Zirka 7,5 m² große Etagenbettkabine unter Deck zur alleinigen Nutzung
Mitnahme eigener Räder
Die Mitnahme eigener Fahrräder ist bei dieser Reise auf Grund der begrenzten Stellplätze an Bord nicht möglich. Ein Mietrad ist in den Reiseleistungen bereits inkludiert, ein Miet-E-Bike ist gegen Aufpreis ebenfalls verfügbar.
Mietrad
- 27-Gang Unisex-Rad: inklusive
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! Leihen Sie sich einfach ein bestens gewartetes, leicht laufendes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Wave-Rahmen (tiefer Einstieg) aus Aluminium
- 27-Gang Shimano-Schaltung (3 x 9)
- Shimano V-Brakes
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Fahrradcomputer
- Ortlieb Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 160,- (Aufpreis)
Sie erhalten ein reisetaugliches und bestens gewartetes Elektrorad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Frau oder Mann, mit gutem Gewissen empfehlen können.
Der Elektromotor unterstützt großzügig und lässt Sie kräfteschonend Steigungen und anstrengende Abschnitte bewältigen.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Wave-Rahmen (tiefer Einstieg) aus Aluminium
- LCD-Display
- Mittelmotor von Bosch mit 36 Volt
- Akku von Bosch mit 500 Wh
- Tretunterstützung bis 25 km/h
- 9-Gang Shimano Kettenschaltung mit Freilauf
- Shimano V-Brakes
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- LED-Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Ortlieb Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
Bahnhof Venedig
Vom Bahnhof Venezia Santa Lucia (= Hauptbahnhof) bringen Sie regelmäßig verkehrende Vaporetti (Wasserbusse) bis kurz vor die Schiffsanlegestelle (Fahrtdauer ca. 40 Minuten). Den verbliebenen Weg zum Schiff legen Sie bequem zu Fuß zurück.
Bahnhof Mantua
Die Schiffsanlegestelle ist zirka zwei Kilometer vom Bahnhof in Mantua entfernt und bequem per Taxi erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Venedig, pro Tag: ca. € 8,-
Wir empfehlen Ihnen, Ihren PKW in Mestre zu parken, da in Venedig die Parkgebühren sehr hoch sind. In Mestre bietet sich zum Beispiel der »Park Stazione«, bewachter Parkplatz mit Kameras in Bahnhofsnähe, an. Vom Bahnhof Mestre erreichen Sie die Schiffsanlegestelle mit einer Fahrt per Zug und Vaporetto.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Venedig Marco Polo (VCE)
Wir empfehlen Ihnen für die Fluganreise den Flughafen von Venedig. Vom Flughafen per Schiff »Linie Blau Alilaguna« und Vaporettos zur Anlegestelle auf der Insel Giudecca (Fahrtzeit ca. 1,5 Stunden).
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Geführte Gruppenreise - so funktioniert's
Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff
Geführte PEDALO Rad & Schiffreisen verbinden nicht nur zwei Reisearten zu einer besonderen Kombination, sie bringen auch diejenigen Menschen zusammen, die dieses Besondere ganz besonders schätzen. Die auf einer Wellenlänge liegen und dementsprechend gerne möglichst viel Radurlaubszeit gemeinsam mit ihren gleichgesinnten Reisegefährten verbringen möchten.
Bei der geführten Gruppenreise per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Frühstück und Abendessen an Bord gemeinsam ein, sondern auch die Wege an Land gemeinsam unter die Räder. Das zusammen Erlebte verbindet und löst wahre Wellen der Begeisterung aus.
Rundherum erstklassig betreut
Wer sich für eine geführte PEDALO Rad & Schiffreise entscheidet, muss sich nicht darum kümmern den rechten Weg zu finden, sondern kann sich Tag für Tag voll auf die eigene Begeisterung konzentrieren.
Qualifizierte und erfahrene Reiseleiter hüpfen mit Ihnen von Insel zu Insel oder weisen Ihnen bei Ihren Radtouren entlang von idyllischen Flusslandschaften, verschlungenen Kanälen und herrlichen Seen den Weg. Sie wissen in welchen Restaurants man mittags am besten einkehren kann, aber auch wo die hübschesten Picknick-Plätzchen zu finden sind. Und sie begleiten Ihre Reisegruppe bei Besichtigungstouren und Stadtrundgängen. Wertvolle Tipps und spannende Geschichten zu Land und Leuten gibt's meist noch obendrauf.
Bei der Rad & Schiffreise in der Gruppe haben Sie so viel erstklassige Betreuung und angenehme Gesellschaft wie Sie es sich nur wünschen können, aber auch die Freiheit einmal für sich zu sein, wenn Sie das möchten. Denn wenn Ihnen einmal nicht der Sinn nach Fahrradspaß in der Gruppe stehen sollte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einfach an Bord zu bleiben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell
Reiseveranstalter
Girolibero S.R.L., Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza, Italien
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES PAUSCHALREISEVERTRAGS
Diese allgemeinen Bedingungen stellen, zu- sammen mit der im Katalog bzw. im separaten Reiseprogramm enthaltenen Beschreibung der Pauschalreise, dem Kostenvoranschlag und der Buchungsbestätigung der vom Touristen/ Reisenden angeforderten Leistungen, einen festen Bestandteil des Reisevertrags dar. Durch die Unterzeichnung des Vertragsvorschlags zum Kauf einer Pauschalreise, bestätigt der Tourist/ Reisende, dass er - was ihn und alle anderen Personen, für die er die Pauschalreise bucht, betrifftden aus den oben angeführten Be- standteilen bestehenden Reisevertrag gelesen hat und annimmt.1. RECHTSQUELLEN
Der Verkauf von Pauschalreisen, die sowohl im Inland als auch im Ausland zu erbringende Leistungen umfassen, unterliegt dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (dem „Tourismuskodex“) - (Art. 32-51nonies) - und seinen nachfolgenden Änderungen, sowie der EU-Richtlinie 2015/2032 für Pauschalreisen gemäß ihrer Umsetzung durch das Gesetzesvertretende Dekret 62/2018, das Änderungen am Tourismuskodex angebracht hat.2. DEFINITIONEN
Zum Zwecke dieses Vertrags werden folgende Begriffe definiert:a) Reiseveranstalter: Unternehmer, der die Reise organisiert, indem er die einzelnen Elemente miteinander kombiniert und sie dem Touristen direkt oder über bzw. zusammen mit einem anderen Unternehmer verkauft oder anbietet;
b) Vermittler: ein anderer Unternehmer als der Reiseveranstalter, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen anbietet und verkauft;
c) Reisender: jede Person, die beabsichtigt, einen Pauschalreisevertrag abzuschließen oder auf der Grundlage eines solchen Vertrags dazu berechtigt ist, zu reisen;
d) Katalog: die eine - wie unter nachfolgendem Art. 4 definierte - Pauschalreise betreffenden Informationen, die auf der Internetseite www.girolibero.it bzw. in anderen Unterlagen oder Mitteilungen von Girolibero enthalten sind;
e) Kostenvoranschlag: das Dokument oder die Mitteilung, durch die Girolibero dem Kunden infolge seiner diesbezüglichen Anfrage den Preis der gewählten Pauschalreise mitteilt;
f) „Unternehmer“: ede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob Letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, unabhängig davon, ob sie in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter, Reisevermittler, Unternehmer, der verbundene Reiseleistungen vermittelt oder als ein Erbringer von Reiseleistungen handelt.
3. DEFINITION DES BEGRIFFS PAUSCHALREISE
Pauschalreisen werden definiert als eine Reise oder ein Urlaub, welche eine Kombination von zumindest zwei der folgenden Reiseleistungen beinhalten:(I) die Beförderung von Personen;
(II) die Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und die nicht im Rahmen von Langzeit-Sprachkursen erfolgt;
(III) die Autovermietung oder die Vermietung anderer Kraftfahrzeuge im Sinne der Ministerialverordnung vom 28. April 2008 oder von Krafträdern der Führerscheinklasse A gemäß der Gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 2 vom 16. Januar 2013;
(IV) jede andere touristische Leistung, die nicht wesensmäßig Bestandteil einer Reiseleistung im Sinne der Buchstaben a, b oder c sowie keine Finanz- oder Versicherungsdienstleistung bzgl. derselben Reise oder desselben Urlaubs ist. Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise ist eine Pauschalreise, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- a) Diese Leistungen werden von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt;
- b) diese Leistungen werden unabhängig davon, ob separate Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden:
- b.1) in einer einzigen Vertriebsstelle erworben und vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt;
- b.2) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt;
- b.3) unter der Bezeichnung „Pauschalreise“ oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft;
- b.4) nach Abschluss eines Vertrags, in dem der Unternehmer den Reisenden dazu berechtigt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu treffen, zusammengestellt oder von einzelnen Unternehmern über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei denen der Name des Reisenden, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenanntem/n spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird (Art. 33, Buchstabe c) des Tourismuskodex).
Der Vertrag stellt die Grundlage für die Sicherung durch den unter Art. 20 beschriebenen Garantiefond dar.
4. INFORMATIONSPFLICHT - DATENBLATT - INFORMATIONSFORMULAR
Während der Vorvertragsphase wurde dem Reisenden das im Art. 34 Komma 1 des Tourismuskodex beschriebene und entsprechend der dem Tourismuskodex beiliegenden Muster verfasste Informationsformular zur Verfügung gestellt. Das Datenblatt wird in der Fußnote dieses Vertrags angeführt.5. BUCHUNGEN
Buchungsanfragen sind auf dem zu diesem Zweck vorgesehenen, gegebenenfalls elektronischen Vertragsformular einzureichen. Dieses ist vollständig auszufüllen und vom Reisenden zu unterschreiben, auch mit digitaler Signatur bzw. durch Ausfüllen.Die Annahme der Buchung ist erst dann als bestätigt und der Vertrag als abgeschlossen zu betrachten, wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden oder dem Reisevermittler auch auf elektronischem Wege eine diesbezügliche Bestätigung schickt. Die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Broschüren oder in anderen schriftlichen Mitteilungen enthaltenen Informationen zur Pauschalreise werden dem Reisenden vom Reiseveranstalter - auch per E-Mail rechtzeitig vor Reisebeginn geliefert (Art. 34 und 36 des Tourismuskodex). Besondere Wünsche oder Bedürfnisse bezüglich der Erbringung und/ oder Durchführung einiger zur Pauschalreise gehörender Leistungen, einschließlich eventueller Hilfeleistungen am Flughafen für Reisende mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sowie besonderer Mahlzeiten an Bord oder in der Unterkunft, sind bei der Buchungsanfrage mitzuteilen und ausdrücklich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zu vereinbaren.
6. ZAHLUNGEN
Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Abreisedatum bzw. bei der Buchung zu bezahlen, falls diese in den 30 Tagen vor der Abreise erfolgt. Die Nichtbezahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Zeiten hat im Sinne von Art. 1456 ZGB die rechtmäßige Auflösung des Vertrags zur Folge.7. PREIS
Der Preis der Pauschalreise wird bezugnehmend auf den Kostenvoranschlag und beschränkt auf den dort angegebenen Gültigkeitszeitraum im Vertrag festgelegt.Im Sinne des Art. 39 des Tourismuskodex kann der Preis bis 20 Tage vor dem Reisebeginn nachgebessert - erhöht oder gesenkt - werden, und zwar ausschließlich aufgrund von Änderungen der:
- Transportkosten wegen Erhöhungen der Treibstoff- oder anderer Energiepreise;
- Gebühren und Steuern auf einige in der Pauschalreise enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht direkt in die Durchführung der Pauschalreise verwickelt sind, erhoben werden, wie etwa Flughafengebühren, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungs- gebühren;
- auf die betreffende Pauschalreise anwendbaren Wechselkurse.
Auf jeden Fall darf der Preis in den 20 Tagen vor der Abreise nicht erhöht werden und die Erhöhung nicht mehr als 8% des ursprünglichen Betrags betragen. Der Preis besteht aus:
- a) Anmelde- oder Sachbearbeitungsgebühr;
- b) Teilnahmegebühr: im Katalog oder im Kostenvoranschlag der Pauschalreise genannt;
- c) Flughafen- oder Hafengebühren und -steuern; d) Verwaltungs- und Sachbearbeitungskosten des Reiseveranstalters und/oder Vermittlers.
8. ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE UND RÜCKTRITT
A. Änderung der Pauschalreise
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, einseitig die Vertragsbedingungen - nicht den Preis - zu verändern, wenn diese keine einschneidenden Änderungen darstellen. Die Änderungen werden dem Reisenden auf klare und präzise Weise über ein dauerhaftes Mittel, wie etwa eine E-Mail, mitgeteilt.Sollte der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler es vor Reisebeginn für notwendig befinden, wichtige Merkmale der unter Art. 34, Komma 1, Buchstabe a) beschriebenen Reiseleistungen auf einschneidende Weise zu ändern oder die unter Art. 36, Komma 5, Buchstabe a) beschriebenen spezifischen Anforderungen nicht erfüllen können oder beabsichtigen, den Preis der Pauschalreise um mehr als 8% zu erhöhen, hat er dies umgehend schriftlich - auch per E-Mail - dem Reisenden mitzuteilen und dabei die Art der Änderung sowie die damit zusammenhängende Preisänderung anzugeben. Innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung muss der Reisende den Reiseveranstalter wissen lassen, ob er die vorgeschlagene Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten will. In diesem Fall zahlt er keine Stornogebühren und kann die Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlungen fordern. Die Rückerstattung erfolgt ohne ungerechtfertigte Verspätung und auf jeden Fall innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Rücktrittsdatum.
Ohne ausdrückliche Mitteilung vonseiten des Reisenden wird der vom Reiseveranstalter eingebrachte Vorschlag als angenommen betrachtet.
B. Rücktritt des Reisenden
Treten am Zielort oder in der nächsten Umgebung desselben unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung der Personen zum Zielort zur Folge haben, hat der Reisende das Recht, vor dem Antritt der Reise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. In diesem Fall hat er das Recht, alle für die Pauschalreise geleisteten Anzahlungen vollständig zurückerstattet zu bekommen, nicht aber das Recht auf zusätzliche Vergütungen. Eine eventuell vonseiten des Reisenden auftretende Unmöglichkeit, die Pauschalreise anzutreten, verleiht diesem kein Recht auf Rücktritt ohne Stornogebühren, da er sich gegen dieses finanzielle Risiko durch den Abschuss einer spezifischen Reiserücktrittsver- sicherung hätte schützen können.Außerhalb der ausdrücklich in diesem Artikel genannten hypothetischen Fälle, hat der Reisende vor dem Antritt der Reise jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei er - unabhängig von der unter Art. 6 geleisteten Anzahlung - die im Folgenden angegeben Stornogebühren sowie die individuellen Sach- bearbeitungskosten zu bezahlen hat. Im Fall von vor der Reise bestehenden Gruppen werden diese Beträge von Mal zu Mal bei der Unter- zeichnung des Vertrags festgelegt.
C. Stornogebühren
Tritt der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurück, so hat er immer die anfallenden Sachbearbeitungskosten in Höhe von 30 € pro Person zu bezahlen.Im Sinne des Art. 41, Komma 2 des Tourismuskodex werden folgende Stornogebühren vereinbart (die Berechnung der Tage berücksichtigt nicht den Tag des Rücktritts selbst, dessen schriftliche Mitteilung an einem Werktag vor dem Reiseantritt eingehen muss):
Stornogebühren für Rad & Hoteltouren
- 20% bis 30 Tagen vor dem Reiseantritt
- 25% zwischen 29 und 21 Tagen vor dem Reiseantritt
- 50% zwischen 20 und 14 Tagen vor dem Reiseantritt
- 80% zwischen 13 und 6 Tagen vor dem Reiseantritt
- 100% von 5 Tagen bis dem Anreisetag oder Nichterscheinen
- 20% bis 84 Tagen vor dem Reiseantritt
- 40% zwischen 83 und 42 Tagen vor dem Reiseantritt
- 60% zwischen 41 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt
- 90% zwischen 27 und 1 Tag vor dem Reiseantritt
- 100% bei Nichtantritt.
Die Annullierung der Reise vonseiten des Reisenden ist nur gültig, falls sie in schriftlicher Form mitgeteilt wurde.
Pauschalreisen mit inbegriffener Flug- oder Zugreise:
Wurde das Flug- bzw. Zugticket bereits ausgestellt, so werden die Stornogebühren ausgehend vom Urlaubsbetrag berechnet, von dem die Kosten des Tickets abgezogen wurden. Letztere werden zur Gänze in Rechnung gestellt.
D. Annullierung vonseiten des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und erstattet dem Reisenden die für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen vollständig zurück, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einen zusätzlichen Schadenersatz zu zahlen, wenn:- (I) die vom Vertrag vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und der Reiseveranstalter dem Reisenden seinen Rücktritt vom Vertrag innerhalb der vertraglich festgelegten Frist und auf jeden Fall nicht später als zwanzig Tage vor dem Antritt einer mehr als sechs Tage dauernden Pauschalreise, sieben Tage vor dem Antritt einer zwischen zwei und sechs Tagen dauernden Pauschalreise und achtundvierzig Stunden vor dem Antritt einer weniger als zwei Tage dauernden Pauschalreise mitteilt;
- (II) der Reiseveranstalter aufgrund von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen nicht imstande ist, den Vertrag durchzuführen und dem Reisenden seinen Rücktritt ohne ungerechtfertigte Verzögerung vor dem Beginn der Pauschalreise mitteilt. Im Fall von Annullierungen aus anderen Gründen als den oben angeführten, erstattet der annullierende Reiseveranstalter dem Reisenden einen Betrag zurück, der doppelt so hoch ist wie der von diesem gezahlte und effektiv vom Reiseveranstalter über den Reisevermittler einkassierte Betrag. Der zurückerstattete Betrag ist nie mehr als doppelt so hoch wie die Beträge, die der Reisenden gemäß der unter diesem Artikel vorgesehenen Stornogebühren am selben Datum schulden würde, falls er die Pauschalreise annullieren würde.
E. Rücktritt von im Fernabsatz geschlossenen
Verträgen imSinne des Art. 41, Komma 7 des Tourismuskodex hat der Reisende im Fall von im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (wie unter Art. 45 des Gesetzesvertretenden Dekrets 206/2005 - Verbraucherkodex definiert) das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Stornogebühren und ohne einen Grund für seinen Rücktritt angeben zu müssen, vom Vertrag zurücktreten.Im Fall von Buchungen, die in den 20 Tagen vor der Abreise getätigt werden, steht dem Reisenden das in diesem Absatz beschriebene Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er keine deutliche Preisermäßigung - im Vergleich zu den aktuell geltenden (aus der in der vorvertraglichen Phase ausgehändigten Informations- broschüre ersichtlichen) Angebotengenossen hat. Steht dem Reisenden das Rücktrittsrecht bzgl. einer in den 20 Tagen vor der Abreise im Fernabsatz abgeschlossenen Buchung zu, so unterliegt der Rücktritt keinen Stornogebühren. Dennoch kann der Reisende dazu verpflichtet sein, dem Reiseveranstalter eventuelle, die gebuchte Pauschalreise betreffende und von diesem bereits bezahlte Beträge (z.B. für die Buchung von Flügen) zu bezahlen.
9. ÄNDERUNG DER BUCHUNG
Für jede Änderungsanfrage, egal welcher Art, einer bereits bestätigten Buchung werden 30 € pro Person zur Deckung der Sachbearbeitungskosten in Rechnung gestellt.Die Reduzierung der Teilnehmerzahl und die Änderung des Abreisedatums innerhalb des Zeitraums von 30 Tagen vor der vorgesehenen Abreise werden als Rücktritt betrachtet und unterliegen somit den oben angeführten Stornogebühren, Die vom Reisenden nach der Buchungsbestätigung mitgeteilten Änderungs- wünsche sind für den Reiseveranstalter nicht zwingend, wenn er sie nicht erfüllen kann.
10. ÄNDERUNGEN NACH DER ABREISE
Ist es dem Reiseveranstalter nach der Abreise aus irgendwelchen Gründen, die nicht auf den Reisenden zurückführbar sind, nicht möglich, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen zu erbringen, so ist er dazu verpflichtet, ohne Preiszuschläge zu Lasten des Reisenden alternative Lösungen anzubieten oder dem Reisenden die Preisdifferenz zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den effektiv erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.Falls keine alternative Lösung möglich sein sollte bzw. die vom Reiseveranstalter vorgeschlagene Lösung vom Reisenden aus gerechtfertigten Gründen abgelehnt wird, stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden ohne Preiszuschlag ein mit dem ursprünglich für die Heimreise oder die Beförderung an einen anderen, zuvor vereinbarten Ort vorgesehen Transportmittel gleichwertiges Transportmittel (je nach Verfügbarkeit und verfügbaren Plätzen desselben) zur Verfügung und erstattet ihm die Preisdifferenz zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den effektiv bis zum Antritt der vorzeitigen Heimreise erbrachten Leistungen zurück.
11. ABTRETUNG DER PAUSCHALREISE AN EINE ANDERE PERSON
Der Reisende hat das Recht, auf seine Pauschal- reise zu verzichten und sie an eine andere Person abzutreten, sofern:- a) der Reiseveranstalter mindestens 7 Tage
- vor dem festgelegten Abreisedatum schriftlich darüber informiert wird und zugleich die Personalien der an die Stelle des Reisenden tretenden Person erhält;
- b) die an die Stelle des Reisenden tretende Person alle Bedingungen erfüllt, die laut Art. 38 des Tourismuskodex zur Nutzung der Reiseleistungen notwendig sind, insbesondere jene, die den Reisepass, die vorgesehenen Visa und die ärztlichen Bescheinigungen betreffen.
- c) dieselben oder ersatzweise andere Reiseleistungen nach dem Abtritt erbracht werden können;
- d) dem Reiseveranstalter alle aufgrund der Abtretung anfallenden Sachbearbeitungskosten bezahlt werden, deren Betrag dem Abtreten- den vor der Abtretung mitgeteilt wird;
12. PFLICHTEN DER REISENDEN
Im Laufe der Verhandlungen und auf jeden Fall vor Abschluss des Vertrags erhalten italienische Staatsbürger schriftlich allgemeine Informationen - auf dem Stand des Kostenvoranschlagdatums - bzgl. der gesundheitlichen Anforderungen und der für die Ausreise notwendigen Papiere . Ausländische Staatsbürger finden die entsprechenden Informationen über die diplomatischen Vertretungen ihres Landes in Italien und/oder über die jeweiligen offiziellen Informationskanäle.Auf jeden Fall sind die Reisenden dazu verpflichtet, vor der Abreise bei den zuständigen Behörden zu überprüfen, ob diese Informationen noch dem aktuellen Stand entsprechen und ihre Reisepapiere entsprechend anzupassen. Erfolgt diese Kontrolle nicht, so haften weder der Reiseveranstalter noch der Reisevermittler für den Nichtantritt eines oder mehrerer Reisende.
Die Reisenden sind dazu verpflichtet, einen Reisepass oder einen anderen, für alle auf der Reiseroute vorgesehenen Länder gültigen Ausweis sowie die eventuell erforderlichen Reise- und Durchreisevisa und die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen mitzunehmen. Außerdem haben sie sich an die Regeln der normalen Um- und Vorsicht zu halten sowie an die spezifischen Regeln, die in den Zielländern der Reise gelten, an alle vom Reiseveranstalter gelieferten Informationen und an die die Pauschalreise betreffenden Regelungen und Verwaltungs- bzw. Gesetzesverordnungen.
Um die soziale, politische und sanitäre Sicherheit bzw. andere nützliche Informationen bzgl. der Zielländer und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Leistungen zu beurteilen, hat der Reisende bei den dafür zuständigen Behörden offizielle allgemeine Informationen einzuholen.
Jene Informationen sind nicht in den Katalogen und/oder in den vom Reiseveranstalter gelieferten Unterlagen enthalten, da diese im Sinne des Art. 34 des Tourismuskodex nur allgemeine Beschreibungen enthalten und keine Informationen, die sich im Laufe der Zeit verändern könnten. Letztere sind deshalb vom Reisenden einzuholen. Wird der gewählte Zielort am Buchungsdatum von den offiziellen institutionellen Informationskanälen als unsicheres Urlaubsziel eingestuft, so hat der Reisende, falls er zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten sollte, nicht das Recht, sich zum Zwecke der Befreiung von oder der Reduzierung der Stornogebühren, auf die Nichterfüllung der mit den Sicherheitsbedingungen im Zielland zusammenhängenden Vertragsklausel zu berufen.
Der Reisende verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter bei der Buchung schriftlich eventuelle besondere Anfragen und Bedürfnisse mitzuteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen bzgl. der Reise werden können, falls sie durchführbar sind. Der Reisende verpflichtet sich zudem, den Reiseveranstalter und den Vermittler immer über eventuelle besondere Bedürfnisse oder Umstände (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderung) in Kenntnis zu setzen und die Anfrage um entsprechende individuelle Leistungen ausdrücklich anzugeben.
Der Reisende haftet für alle Schäden, die dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler aufgrund der Nichterfüllung der in diesem Vertrag vor- gesehenen Pflichten des Reisenden entstehen sollten.
Im Sinne des Art. 51quinques, Komma 2 des Tourismuskodex ist der Reisende dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler alle in seinem Besitz stehenden Dokumente, Informationen und Elemente zu liefern, die zur Ausübung des Rechtes auf Einsetzung der Letzteren gegenüber von Dritten nützlich sind, welche die Bezahlung vonseiten des Reiseveranstalters oder Vermittlers eines Schadenersatzes, einer Vergütung, einer Preissenkung oder irgendeiner anderen Wiedergutmachungzugunsten des Reisenden verursacht haben. Der Reisende haftet gegenüber dem Reiseveranstalter oder Vermittler für jede Einschränkung ihres Rechtes auf Einsetzung.
13. HOTELKLASSIFIZIERUNG
Die offizielle Hotelklassifizierung wird im Katalog sowie in anderen Informationsmaterialien ausschließlich auf der Grundlage der ausdrücklichen und formellen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Reiseleistung erbracht wird, angegeben.Falls keine offizielle und von den zuständigen Behörden der - auch zur EU gehörenden - Länder, auf die sich die Reiseleistung bezieht, anerkannte Klassifizierung vorliegen sollte, so behält der Reiseveranstalter sich das Recht vor, im Katalog eine eigene Beschreibung der Unterkunft zu verfassen, um dem Reisenden eine Beurteilung und eine darauf folgende Annahme derselben zu ermöglichen.
14. HAFTUNGSREGELUNG
Im Sinne des Art. 1228 ZGB haftet der Reiseveranstalter für die Durchführung der vom Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen, unabhängig davon ob jene Reiseleistungen vom Reiseveranstalter selbst, seinen Gehilfen oder Vorgesetzten sofern diese im Rahmen der Ausübung ihres Berufs tätig sind, von Dritten, deren Tätigkeit er sich bedient oder anderen Erbringern von Reiseleistungen erbracht werden sollen.Der Vermittler, bei dem die Buchung der Pauschalreise erfolgt ist, haftet auf keinen Fall für die aus der Organisation der Reise erwachsenden Verpflichtungen, sondern ausschließlich für die aus seiner Vermittlungstätigkeit entstehenden Verbindlichkeiten. Wird eine der vorgesehenen Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag zugesichert erbracht, so hilft der Reiseveranstalter diesem Konformitätsmangel ab, falls dies nicht unmöglich oder - in Anbetracht des Ausmaßes des Mangels sowie des Werts der mangelhaften Reiseleistungen übermäßig kostspielig sein sollte. Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, hat der Reisende Anrecht auf eine Reduzierung des Preises sowie auf die Vergütung des Schadens, den er aufgrund des Konformitätsmangels erlitten haben sollte, sofern der Reiseveranstalter nicht beweist, dass der Konformitätsmangel (a) dem Reisenden oder einem Dritten, der nichts mit der Erbringung der Reiseleistungen zu tun hatte, zuzuschreiben ist; oder (b) unvermeidlich und unvorhersehbar war oder durch außer- gewöhnliche und unvermeidliche Umstände verursacht wurde.
Hilft der Reiseveranstalter dem Konformitätsmangel nicht innerhalb eines angemessenen, vom Reisenden in seiner Reklamation festgelegten Zeitraums ab, so hat der Reisende das Recht, persönlich dem Mangel abzuhelfen und die Vergütung der notwendigen, angemessenen und belegten Kosten zu verlangen. Stellt der Konformitätsmangel eine Nichterfüllung von nicht geringer Wichtigkeit dar und hat der Reiseveranstalter nach der sofortigen Beanstandung des Reisenden keine Abhilfe geschaffen, was die Dauer und die Merkmale der Pauschalreise betrifft, so hat der Reisende das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder - falls sinnvoll - eine Reduzierung des Preises zu verlangen, wobei sein Recht auf eventuellen Schadenersatz unberührt bleibt.
In beiden Fällen finden die unter Art. 43, Komma 1 und 3 des Tourismuskodex festgelegten Ausnahmen Anwendung, und zwar in den Fällen, in dem die mangelhafte oder fehlerhafte Ausführung des Vertrags dem Reisenden, einem unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Dritten, der nichts mit der Erbringung der Leistungen zu tun hatte oder unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen zuzuschreiben ist.
15. SCHADENERSATZGRENZEN
Der im Art. 43 des Tourismuskodex beschriebene Schadenersatz sowie die entsprechenden Verjährungsfristen unterliegt den Bestimmungen dieses Artikels, den internationalen Abkommen über Pauschalreiseleistungen sowie den Art. 1783 und 1784 des Zivilgesetzbuchs.Das Anrecht auf eine Reduzierung des Preises sowie auf die Vergütung von Schäden aufgrund von Änderungen des Pauschalreisevertrags oder der Ersatzleistungen, verjährt nach einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort. Das Recht auf die Vergütung von Schäden an Personen verjährt nach einer Frist von drei Jahren ab dem Datum der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder nach der längsten Frist, die die Bestimmungen, welche die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen regeln, zur Vergütung von Personenschäden vorsehen.
Die maximale Schadenersatzgrenze beträgt 3 Mal den Gesamtpreis der Pauschalreise; letzteres Limit findet im Fall von Personenschäden oder im Fall von vorsätzlich und/oder fahrlässig vom Reiseveranstalter oder Vermittler verursachten Schäden keine Anwendung.
16. BEISTANDSPFLICHT
Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, dem Reisenden, wie von Art. 45 des Tourismuskodex vorgesehen, Beistand zu leisten, ihm ins- besondere mit Informationen zu medizinischer Versorgung, Polizei und Behörden beizustehen.Der Reiseveranstalter kann die Zahlung eines angemessenen Betrags für diesen Beistand verlangen, falls das Problem, das den Beistand notwendig gemacht hat, vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden verursacht wurde.
17. REKLAMATIONEN UND ANZEIGEN
Der Reisende muss jede mangelhafte Durchführung des Vertrags (den Umständen entsprechend) umgehend und noch während der Reise/ des Urlaubs beim Reiseveranstalter - direkt oder über den Vermittler - beanstanden, damit der Reiseveranstalter, seine vor Ort befindliche Vertretung oder der Reisebegleiter sofort Abhilfe schaffen können. Andernfalls wird der Anspruch auf Schadenersatz im Sinne des Art. 1227 ZGB reduziert oder ausgeschlossen.Zum Zwecke der Einhaltung der Verjährungs- fristen wird das Datum, an dem der Vermittler die im vorigen Absatz angeführten Nachrichten, Anfragen oder Reklamationen erhalten sollte auch was den Reiseveranstalter betrifft als Empfangsdatum betrachtet.
18. ALTERNATIVE LÖSUNGEN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Im Sinne und kraft des Art. 67 des Tourismuskodex kann der Reiseveranstalter dem Reisenden - im Kostenvoranschlag, in der Informationsbroschüre, auf seiner Internetseite oder in anderen Formen - alternative Beilegungsarten eventuell auftretender Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall gibt der Reiseveranstalter die Art der alternativen Lösung an sowie die Wirkungen, die eine Annahme derselben mit sich bringen würde.19. SCHUTZ VOR INSOLVENZ ODER KONKURS (Art. 47 des Tourismuskodex).
Im Sinne des Art. 47, 2und 3 des Tourismuskodex sind Pauschalreiseverträge von geeigneten Versicherungspolicen oder Bankgarantien gedeckt, die den Reisendenbei Reisen in Italien oder Auslandsreisen vor der Zahlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Vermittlers oder des Reiseveranstalters schützen. Dem Reisenden wird in diesen Fällen der für den Kauf der Pauschalreise bezahlte Betrag zurückerstattet und er wird, sofern die Pauschalreise auch seine Beförderung umfasst, umgehend nach Hause befördert. Außerdem werden ihm, falls notwendig, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zum Antritt der Rückreise bezahlt.
Dem Käufer der diesen Vertrag betreffenden Pauschalreise werden die unter Art. 47 des Tourismuskodex vorgesehenen Garantien durch den Anschluss von Girolibero srl an den Garantiefond Fondo di Garanzia Viaggi S.r.l., mit Sitz in Rom, Via Nazionale 60 (www.garanziaviaggi.it) zugesichert. Die Kontaktdaten des Garantiefonds wurden dem Reisenden mitgeteilt.
NACHTRAG: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFSVERTRAGS VON EINZELNEN REISELEISTUNGEN
A) GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Verträge, die das Angebot von einzelnen Reiseleistungen, wie etwa Beförderung, Unterkunft o.a., zum Gegenstand haben, sind keine Pauschalreiseverträge und genießen deshalb auch nicht den von der EU-Richtlinie 2015/2032 und dem Tourismuskodex (Art. 32 bis 51nonies) gebotenen Schutz, sondern unterliegen den spezifischen, die einzelne Reiseleistung betreffenden Bestimmungen und Regelungen.Der Vermittler, der sich dazu verpflichtet Dritten, auch per Fernabsatz eine separate Reiseleistung zu beschaffen, hat dem Reisenden die diese Leistung betreffenden Unterlagen auszuhändigen, auf denen der für die Reiseleistung bezahl- te Betrag angegeben ist, und kann auf keinen Fall als Reiseveranstalter betrachtet werden.
B) VERTRAGSBEDINGUNGEN
Auf Verkaufsverträge einzelner Reiseleistungen finden die folgenden, oben angeführten Klauseln der allgemeinen Bedingungen des Pauschalreisevertrags ebenfalls Anwendung: Art. 5 (Buchungen), Art. 6 (Zahlungen), Art. 7 (Preis), Art. 12 (Pflichten der Reisenden); Art. 15 (Schadenersatzgrenzen), Art. 17 (Reklamationen und Anzeigen). Die Anwendung dieser Klauseln kann in keiner Weise dazu führen, die Verkaufsverträge einzelner Reiseleistungen als Pauschalreiseverträge zu betrachten. Die in den erwähnten Klauseln im Zusammenhang mit einer Pauschal- reise verwendeten Begriffe sind daher auf die entsprechenden Figuren des Verkaufsvertrags einzelner Reiseleistungen zu beziehen.ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
ANFORDERUNGEN AN ALLE TEILNEHMER- Jeder Teilnehmer hat sich in einem körperlichen und seelischen Zustand zu befinden, der es ihm ermöglicht, die Tour des gewählten Urlaubspakets vollständig durchzuführen. Personen, die unter schweren Erkrankungen, körperlichen und psychischen Störungen sowie Krankheiten, die besonderer Pflege bedürfen, leiden, haben dies dem Vermittler oder dem Reiseveranstalter bei der Buchung zwingend mitzuteilen. Letztere haben das Recht, dem Reisenden bei Inkompatibilität mit dem Schwierigkeitsgrad des Urlaubs die Teilnahme an der Reise zu verweigern.
- Bei Gruppentouren kann die Nichteinhaltung dieser Regel nach Ermessen des Tourbegleiters den Ausschluss des Reisenden während des Urlaubs zur Folge haben.
FAHRRÄDER
Jedem Teilnehmer wird ein Fahrrad mit Fahrradschloss übergeben. Der Reisende verpflichtet sich, dieses Fahrrad über den gesamten Zeitraum des Urlaubs hinweg mit Vorsicht und Sorgfalt zu benutzen und zu verwahren, um es dann ohne Schäden und - abgesehen von den normalen Abnutzungserscheinungen - im selben Zustand, in dem er es bekommen hat, wieder abzugeben.
Girolibero Fahrräder:
- für Touren ab 4 Tagen beinhaltet der Verleih der Leihräder Marke Girolibero eine Diebstahl- und Schadensversicherung für irreparablen Schaden. Bei fahrlässigem oder unsachgemäßem Verhalten deckt die Versicherung keine Kosten. Diese Versicherung umfasst nur die Fahrräder und gilt nicht für das Zubehör (Fahrradschloss, Radhelm, Seiten- oder Lenkertasche, Kartenhalter, Kindersitz, Kinderanhänger, usw.). und eventuelle persönliche Gegenstände auf dem Fahrrad oder in den Seiten- und/oder Lenkertaschen. Ferner deckt die Versicherung nicht Elektroräder, die von Minderjährigen benützt werden.
- In Falle eines Diebstahls kann die Versicherung nur dann aktiviert werden, wenn der Kunden in Besitz der beiden folgenden Gegenstände ist:
- der Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei oder der Carabinieri
- des Schlüssels für das Fahrradschloss der Elektroräder oder des vom Diebstahl beschädigten Schlosses bei allen weiteren Rädern.
- Im Falle eines Diebstahls (unabhängig davon, ob das Fahrradschloss abgeschlossen war oder nicht) oder eines irreparablen Schadens hat der Reisende dem Reiseveranstalter die gesamten Kosten für das Fahrrad zu erstatten. Je nach Land und Modell liegen diese Kosten zwischen 350 € bis 600 € für Muskelfahrräder und zwischen 1.000 € bis 3.500 € für Elektroräder/ Pedelecs.
MAHLZEITEN UND BESONDERE DIÄTEN
Die im Pauschalpreis inbegriffenen Mahlzeiten sind feste Menüs.
Besondere Diätanforderungen (Ernährungs- gewohnheiten und/oder Allergien und schwere Unverträglichkeiten) sind im Buchungsformular anzugeben und unterliegen immer dem Entgegenkommen und der Bereitschaft der Gastwirte.
Es ist keine Kostenerstattung für Mahlzeiten, die aus welchen Gründen auch immer (z.B. aber nicht nur Verspätung des Flugs, Änderung der Abreisezeit, Wahlausflüge usw.) nicht verzehrt wurden. Für Beantragungen, die nach der Buchungsbestätigung eingehen, werden Sachbearbeitungskosten verlangt. Beantragungen der letzten Minute werden nicht angenommen.
NB: Die Beantragung von besonderen Menüs (siehe oben) versteht sich für die gesamte Dauer der Reise, für alle im Pauschalpreis enthaltenen Mahlzeiten.
AUSFLÜGE, GEFÜHRTE BESICHTIGUNGEN UND MUSEEN
Es kann vorkommen, dass aus Gründen, die nicht vom Willen des Reiseveranstalters abhängen (Zum Beispiel: Gottesdienste, Änderung der Besichtigungszeiten/tage, großer Andrang von Touristen, Gründe höherer Gewalt.), auf dem Programm stehende Ausflüge und Besichtigungen annulliert werden oder deren Reihenfolge geändert wird. Falls möglich werden annullierte Besichtigungen durch andere Besichtigungen ersetzt. Die in den einzelnen Programmen angegebenen Eintrittspreise sind als ungefähr zu betrachten, da sie Änderungen unterliegen können. Die als „geführte“ Besichtigungen angegebenen Ausflüge werden mithilfe eines lokalen Touristenführers durchgeführt.
GÜLTIGKEIT DER PREISE FÜR GRUPPEN- REISEN
Die angegebenen Preise gelten für Gruppen von mindestens 12 Personen (falls nicht anders in der einzelnen Pauschalreise angegeben). Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter entscheiden, die Abreise zu annullieren. Dies wird Ihnen mindestens 21 Tage vor der Abreise mitgeteilt, damit Sie entscheiden können, ob Sie den bezahlten Betrag zurückerstattet bekommen oder für die Buchung einer anderen Reise verwenden wollen.
PFLICHTMITTEILUNG
im Sinne des Art. 16 des Gesetzes Nr. 269 vom 03/10/98. Das italienische Recht bestraft Verbrechen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendprostitution und -pornographie mit Freiheitsstrafe, selbst wenn diese im Ausland begangen werden.DATENSCHUTZ
Die zum Zwecke der Buchung/Durchführung der Pauschalreise erfassten personenbezogenen Daten werden von Girolibero S.r.l., dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, auf Papier und mit elektronischen Mitteln zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags mit dem Kunden/Betroffenen verarbeitet.Die Mitteilung der Daten ist für die Durchführung des Vertrags notwendig. Die Daten werden ausschließlich den Erbringern der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen mitgeteilt, wie etwa Fluggesellschaften, Hotels und Versicherungsgesellschaften, da dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vonseiten der Girolibero S.r.l. notwendig ist, sowie Dritten, die Girolibero bei seiner Organisation und Verwaltung unterstützen (z.B. Steuerberater). Der Reisende kann jederzeit die unter Art. 15 bis 21 der DSGVO vorgesehenen Rechte - d.h. Auskunftsrecht, Recht auf Aktualisierung, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen, indem er GIROLIBERO Tour Operator eine diesbezügliche E-Mail an die Adresse privacy@girolibero.it schickt.
Die vollständige Version des Datenschutzinformationsschreibens von Girolibero S.r.l. wurde dem Reisenden ausgehändigt und wird zusammen mit dem Buchungsformular unterschrieben.
DATENBLATT
Technische Organisation: Girolibero Srl übt die Tätigkeit eines REISEBÜROS & REISEVERAN- STALTERS in Vicenza, Via Conforto da Costozza 7, aus.Behördliche Genehmigung vonseiten der Provinz Vicenza, Verordnung Nr. 51623 vom 30.07.2015.
Eintragsnummer im Handelsregister Vicenza und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer 03794470249.
Versicherungsdeckung: UnipolSai Assicurazioni, Nr. 1/72935/319/4151000.
IATA (International Air Trasportation Association)-Akkreditierung Nr. 38-20048-1.
Girolibero ist zudem dem Reisegarantiefond Fondo di Garanzia Viaggi S.r.l., Via Nazionale 60, Rom, angeschlossen.
Alle Preise sind in Euro angegeben.
DATENSCHUTZINFORMATIONSSCHREIBEN
Im Sinne des Art. 13 des Gesetzesvertretenden Dekrets 196/2003 („Datenschutzkodex) und des Art. 13 des General Data Protection Regulation - EU- Datenschutzgrundverordung 2016/679 („Datenschutzgrundverordnung”)1. VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN
1.1. Zum Zwecke der Verhandlung, des Abschlusses und der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/ Betroffenen verarbeitet das Unternehmen/ der Verantwortliche für die Datenverarbeitung personenbezogene Daten des Kunden/ Betroffenen bzw. natürlicher Personen, die mit demselben verbunden sind. Zu den verarbeiteten Daten gehören: der vollständige Name, Geburtsort und Geburtsdatum, Angaben zum und/oder Kopie des Personalausweises, Steuernummer, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postadresse), Wohnsitzadresse, Bankdaten sowie andere Daten, die - auch zur steuerrechtlichen - Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/Betroffenen notwendig oder nützlich sein sollten. Jede Person, mit der das Unternehmen/der Verantwortliche im Rahmen seiner Tätigkeit in Kontakt tritt, erklärt, über die Einwilligung oder auf jeden Fall über die Befugnis zu verfügen, die personenbezogenen Daten, die zum Abschluss, zur Verwaltung und zur Durchführung des Vertrags notwendig sind, rechtmäßig mitzuteilen, insbesondere die Daten der anderen Reisenden.2. BESONDERE KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN
2.1. Zum Zwecke des Abschlusses und der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen kann das Unternehmen/ der Verantwortliche Informationen verarbeiten, die zu den unter Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung beschriebenen besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören, darunter:- a. Daten zum Gesundheitszustand - z.B. wenn der Kunde/Befroffene besondere Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten oder andere mit der Gesundheit verbundene Bedürfnisse mitteilt, denen das Unternehmen/der Verantwortliche bei der Durchführung der Pauschalreise Rechnung trage muss;
- b. Daten, aus denen religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen - z.B. wenn der Kunde/ Betroffene besondere, mit seiner Religion verbundene Ernährungsbedürfnisse mitteilt bzw. anfordert, dass die Ruhetage mit spezifischen religiösen Festen zusammenfallen;
- c. Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft hervorgeht - wie etwa aus dem Personalausweis oder anderen Unterlagen, die der Kunde/Betroffene zum Zwecke des Abschlusses, der Verwaltung und der Durchführung des Vertrags mit dem Unternehmen geliefert hat.
3. ZWECK UND RECHTMÄSSIGKEIT DER DATENVERARBEITUNG
3.1. Das Unternehmen/der Verantwortliche erfasst die personenbezogenen Daten zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/Betroffenen vor und während des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Korrektheit, Zulässigkeit und Transparenz zu den im Folgenden angegebenen Zwecken und auf den im Folgenden angeführten Rechtsgrundlagen.Verwaltung und Durchführung der aus dem Reisevertrag mit dem Kunden/Betroffenen erwachsenden vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten, einschließlich zum Beispiel aber nicht nur die Verwaltung der Datei mit den Daten des Reisenden, die Organisation und der Beistand während der Reise.
Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen - Art. 6.1 (b) der Datenschutzgrundverordnung. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (d.h. die Verarbeitung und die Archivierung der Rechnungsunterlagen bzgl. des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/ Betroffenen, Mitteilungen an die zuständigen Behörden), denen das Unternehmen aufgrund der nationalen und internationalen Bestimmungen unterliegt, z. B. im Steuerbereich, in Verwaltungssachen und in Sachen der Bekämpfung der Geldwäsche.
Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche der Datenverarbeitung unterliegt - Art. 6.1. (c) der Datenschutzgrundverordnung. Direktmarketing durch die Zusendung von Mitteilungen oder Materialien (z.B. per E-Mail) zu ähnlichen Produkten/ Dienstleistungen, wie die, das Unternehmen/der Verantwortliche dem Kunden/Betroffenen erbracht hat. Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung erforderlich ist - Art. 6.1. (f) der Datenschutzgrundverordnung.
Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung wird in der Promotion seiner Tätigkeit durch Direktmarketing ausgemacht -man sehe Erwägungsgrund Nr. 47 der Datenschutzgrundverordnung.
4. NOTWENDIGKEIT ODER FAKULTATIVITÄT DER VERARBEITUNG
4.1. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten vonseiten des Kunden/Betroffenen oder der mit ihm verbundenen natürlichen Personen zu den unter den Artikeln 3.1(a) und 3.1 (b) genannten Zwecken, ist fakultativ, jedoch notwendig zum Zwecke des Abschlusses, der Verwaltung und der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen/dem Verantwortlichen. Die eventuelle Verweigerung, die Daten zur Gänze oder zum Teil zu liefern, kann es dem Unternehmen/Verantwortlichen unmöglich machen, den Vertrag durchzuführen oder die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen korrekt zu erledigen.
4.2. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten vonseiten des Kunden/Betroffenen oder der mit ihm verbundenen natürlichen Personen zu den unter Artikel 3.1 (c) genannten Zwecken, ist fakultativ.
Die eventuelle Verweigerung, die Daten zur Gänze oder zum Teil zu liefern, beeinträchtigt den Unternehmen/Verantwortlichen nicht dabei, den Vertrag durchzuführen oder die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen korrekt zu erledigen.
5. EMPFÄNGERKATEGORIEN
5.1. Die personenbezogenen Daten können in engster Verbindung mit den oben genannten Zwecken den folgenden Personen oder Kategorien von Personen mitgeteilt werden:- a. Personen, an die die Mitteilung zum Abschluss, der Verwaltung und der Durchführung des Vertrags vonseiten des Unternehmens/Verantwortlichen notwendig ist:
- b. Natürliche Personen, die im Sinne des Art. 29 der Datenschutzgrundverordnung schriftlich vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zur Ausübung ihrer Arbeitsaufgaben (d.h. Angestellte, Systemverwalter usw.) dazu ermächtigt wurden;
- c. Freien Mitarbeitern und selbstständigen Freiberuflern, die das Unternehmen/ den Verantwortlichen in Tätigkeiten zugunsten des Kunden/Betroffenen unterstützen (z.B. Reisebegleiter/Tour Leader, Transportunternehmen, Hotels, Handelspartner des Unternehmens/ Verantwortlichen, die die Reise zum Teil oder zur Gänze organisiert haben);
- Selbstständige Mitarbeiter und Verwaltungs- und Managementdienstleistungsbetriebe, die im Namen des Unternehmens/ Verantwortlichen zu dessen internen Zwecken tätig sind (z.B. Steuerberater, Unternehmensberater);
- d. Personen, Einrichtungen und Behörden, denen die Daten des Kunden/Betroffenen aufgrund der geltenden Gesetze oder eventueller behördlicher Verfügungen mitgeteilt werden müssen.
6. DATENÜBERMITTLUNG
6.1. Die personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung von Anforderungen des Kunden/Interessen an Drittländer übermittelt werden, und nur, wenn diese Übermittlung zur Verwaltung und Erfüllung der mit dem Kunden/ Betroffenen bestehenden Verträge bzgl. von Reisen in Drittländer, an denen der Kunde/ Betroffene teilnimmt, notwendig sein sollte. Die Übermittlung der personenbezogene Daten des Kunden/Betroffenen an Drittländer erfolgen: an Handelspartner, Hotels, Tour Leader, Reiseführer, Transportunternehmen und andere externe Erbringer von Dienstleistungen, auf die sich das Unternehmen/der Verantwortliche zur Verwaltung und Erfüllung der Verträge mit dem Kunden/Betroffenen stützt (z.B. bei Kunden, die mit von Partnern organisierten Pauschalreisen verreisen). Das Unternehmen/ der Verantwortliche organisiert Reisen und arbeitet fest mit Handelspartnern in Drittländern zusammen.Was die Drittländer betrifft, an die die Daten übermittelt werden dürfen, hat die EU-Kommission bzgl. einiger, im Folgenden aufgezählter Länder nach eingehender Prüfung des dort gebotenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten einen Angemessenheitsbeschluss gefasst (bei diesen Ländern handelt es sich um Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Neuseeland, die Schweiz und im Rahmen von internationaler Ad Hoc-Abkommen Australien, Uruguay und die USA). Andere Drittländer könnten aufgrund von rechtlichen, kulturellen oder sozialpolitischen Aspekten potentielle Risiken bzgl. des Schutzes der personenbezogenen Daten aufweisen.
6.2. In allen Fällen, in denen personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, verpflichtet sich das Unternehmen/der Verantwortliche:
- a. ausschließlich die zu den oben genannten Zwecken notwendigen Daten zu übermitteln;
- b. vom Empfänger bzgl. der übermittelten Daten die Erfüllung angemessener Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten zugesichert zu bekommen, sowie die Verpflichtung, die Daten ausschließlich
- zur Durchführung des Verhältnisses mit dem Unternehmen/Verantwortlichen zu verwenden, einen angemessenen Schutz der Rechte des Kunden/Betroffenen sowie einen angemessen Schutz im Fall von Data Breach;
- c. den Kunden/Betroffenen vor der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in Drittländer, die nicht unter diesem Artikel genannt wurden, zu informieren.
7. ART DER DATENVERARBEITUNG
7.1. Die personenbezogenen Daten werden in den Archiven des Unternehmens/ Verantwortlichen gespeichert und in Papierform sowie mit elektronischen Mitteln verarbeitet. Dabei werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um unrechtmäßige Verarbeitungen zu vermeiden.
8. SPEICHERUNGSFRIST DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
8.1. Die personenbezogenen Daten werden über die gesamte Dauer des Vertrags mit dem Kunden/Interessen und auch nach Ablauf desselben, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Auflösung der Vertragsbeziehung, aufbewahrt. Dies in Anbetracht der obligatorischen Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen und der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist für eventuelle Forderungen, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen/Verantwortlichen und dem Kunden/ Betroffenen entstehen könnten.8.2. Sollte es zwischen dem Unternehmen/ Verantwortlichen und dem Kunden/ Betroffenen zu einem Streitfall kommen, wird die Speicherungsfrist um die gesamte Dauer dieses Streitfalls und um den Zeitraum von 10 Jahren nach der definitiven Beilegung desselben (z.B. Durch Vergleich oder rechtskräftiges Urteil) verlängert.
9. RECHTE DES BETROFFENEN
9.1. Der Betroffene hat das Recht, jederzeit die unter den Art. 15 bis 22 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Rechte beim Unternehmen/Verantwortliche geltend zu machen:- a. das Auskunftsrecht, d.h. das Recht, von dem Unternehmen/Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und Auskunft zu erhalten, welche Daten und zu welchen Zwecken verarbeitet werden, woher sie stammen sowie bzgl. weiterer unter Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Informationen Auskunft zu erhalten.
- b. das Recht, von dem Unternehmen/ Verantwortlichen die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen;
- c. das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“);
- d. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, bzw. auf Unterbrechung der Verarbeitung für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, in allen vom Art. 18 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Fällen.
- e. Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sowie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (bzgl. der Daten, die mit Maschinen verarbeitet werden);
- f. das Recht, beim behördlichen Datenschutzbeauftragten oder bei den Kontrollbehörden seines Wohn- oder Arbeitsortes bzw. des Ortes an dem die Verletzung seiner Rechte stattgefunden hat, Widerspruch einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat.
10. DER VERANTWORTLICHE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
10.1. Der Verantwortliche für die der Datenverarbeitung ist Girolibero S.r.l., mit Rechtssitz in Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza (VI). Anfragen um Erklärung dieses Datenschutzinformationsschreibens und die Geltendmachung der oben beschriebenen Rechte können an diese Kontaktadressen gerichtet werden:Tel. 0444 1278.400 - privacy@girolibero.it
11. KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
11.1. Der Datenschutzbeauftragte (DPO - Data Protection Officer) kann, wie von Art 37 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehen, unter folgender Adresse kontaktiert werden: Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza (VI), Tel. 0444 1278.400, privacy @ girolibero.itStets auf aktuellem Stand gehaltene Kontaktdaten des DPO befinden sich auf unserer Internetseite.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie(EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.Das Unternehmen Girolibero srl trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Girolibero srlüber die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für dieRückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit demReiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichenKosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhenund wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Rechtauf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erhe
Reisepreise MS Vita Pugna
MS Vita Pugna
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
12.04.25
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2-Bett-Kabine
- € 1180,- / € 1145,-
Saison A
12.04.25
- € 1580,- / € 1533,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 1680,- / € 1630,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 1790,- / € 1737,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 2100,- / € 2038,-
Saison A
12.04.25
- € 2500,- / € 2426,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 2600,- / € 2523,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 2710,- / € 2629,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Reisepreise MS Ave Maria
MS Ave Maria
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
12.04.25
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2er-Etagenbett-Kabine
- € 1160,- / € 1126,-
Saison A
12.04.25
- € 1740,- / € 1688,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 1900,- / € 1844,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 2060,- / € 1999,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2-Bett-Kabine
- € 1360,- / € 1320,-
Saison A
12.04.25
- € 1940,- / € 1882,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 2100,- / € 2038,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 2260,- / € 2193,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2-Bett-Kabine Superior
- € 1610,- / € 1562,-
Saison A
12.04.25
- € 2190,- / € 2125,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 2350,- / € 2280,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 2510,- / € 2435,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 2510,- / € 2435,-
Saison A
12.04.25
- € 3090,- / € 2998,-
Saison B
19.04.25 - 26.04.25, 28.06.25 - 16.08.25
- € 3250,- / € 3153,-
Saison C
03.05.25 - 21.06.25, 18.10.25 - 25.10.25
- € 3410,- / € 3308,-
Saison D
23.08.25 - 11.10.25
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Venedig, pro Tag: ca. € 8,-
Mieträder
- 27-Gang Unisex-Rad: inklusive
- E-Bike Unisex: € 160,- (Aufpreis)
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- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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