Sizilien-Rundfahrt geführt
Rundreise ab Catania
Geführte Gruppenreise | 8-tägige Rundreise
Mediterrane Impressionen: Über traumhafte Küstenstraßen donnern, den Blick auf das kristallklare Meer genießen und entspannt pausieren. Atemberaubende Natur in mediterranem Flair erwartet Sie auf der größten Mittelmeerinsel ...
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Gerne informieren wir Sie (völlig unverbindlich) per E-Mail, sobald diese Reise für die Saison 2024 aktualisiert und wieder buchbar ist. Bitte klicken Sie hierfür einfach nachfolgenden Link. Danke!
Mediterrane Impressionen
Über traumhafte Küstenstraßen donnern, den Blick auf das kristallklare Meer genießen und entspannt pausieren. Atemberaubende Natur in mediterranem Flair erwartet Sie auf der größten Mittelmeerinsel und sorgt für wahrhaft bewegende Momente.
Freuen Sie sich auf lebendige Hafenstädte und idyllische Naturparks, auf naturbelassene Strände und auf hohe Berge. Der Süden, Osten, Norden und die geografische Mitte dieser vielfältigen Insel bilden zusammen ein einzigartig abwechslungsreiches Rennradrevier.
Reise-Highlights
- Gemeinsam mit der Gruppe die Vorzüge von Tour-Guide und Begleitfahrzeug nutzen.
- Per Rennrad eine faszinierende Welt aus Bergen und Meer erkunden.
- Sich zwischendurch am Radler-Buffet für die nächsten Kilometer stärken.
- Das buchstäbliche Highlight Siziliens, den Ätna, erklimmen.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Topografie
Die Topografie dieser Rundfahrt ist differenziert und abwechslungsreich: Flachpassagen, welliges Terrain, kurze Rampen und lange Anstiege. Von allem etwas!
Wegbeschaffenheit
Die Straßen Siziliens sind bestens in Schuss und eignen sich hervorragend zum Rennradeln.
Wegfindung & Orientierung
Die Richtung gibt bei dieser geführten Gruppenreise ein landeskundiger Guide vor.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
8-tägige Rundreise
im Raum Catania
- ca. 520 bzw. 560 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Catania (in Eigenregie)
Vom Flughafen in Catania gelangen Sie per inkludiertem Transfer nach Marina di Modica, dem Startort Ihrer Rennradreise. Hier erfolgt die Ausgabe der Rennräder. Bei einem ersten gemeinsamen Abendessen lernen Sie Ihre Mitreisenden kennen.

Tag 2 von 8
Marina di Modica - Caltagirone
- ca. 100 km
Die erste Etappe ist flach zum Einrollen. Die Strecke verläuft von Marina di Modica entlang der schönen Südküste bis kurz vor Gela. Danach biegen Sie ins wunderschöne Hinterland ab. Die Strecke verläuft nun hügeliger mit kurzen Anstiegen bis zum Etappenort Caltagirone.

Tag 3 von 8
Caltagirone - Enna
- ca. 70 km
Die zweite Etappe fürht durch das Herz Siziliens mit sanften, grünen Hügeln. Ziel der Etappe ist der geografische Mittelpunkt der Insel, die faszinierende Provinzhauptstadt Enna.

Tag 4 von 8
Enna - Cefalu
- ca. 100 km
Vom Landesinneren geht es nun wieder durch hügeliges Gebiet zur Nordküste. Die Strecke verläuft von Enna durch die eindrucksvolle Landschaft des Naturpark Madonie. Etappenziel ist eine der schönsten Städte Siziliens, Cefalu.

Tag 5 von 8
Cefalu - Tindari
- ca. 120 km
Entlang der zerklüfteten Nordküste steht nun wieder eine flache Etappe auf dem Programm. Die Strecke führt von Cefalu, vorbei an der Keramikstadt S. Stefano di Camastra, dem Skulpturenpark Fiumara d'Arte über Capo d'Orlando zum Etappenziel Tindari, ausgezeichnet für einen der schönsten naturbelassenen Strände auf der Insel.

Tag 6 von 8
Tindari - Giardini Naxos
- ca. 70 km
Gebirgig wird es auf dieser Etappe, die Sie von der Nordküste über die peloritanischen Berge zur Ostküste bringt. Die Strecke führt direkt von Tindari ins Landesinnere über den Bergrücken des Peloritani-Gebirges. Der lange Anstieg weist moderate Steigungen auf. Etappenziel ist der Badeort Gardini Naxos.

Tag 7 von 8
Rundfahrt Ätna
- ca. 60 bzw. 100 km
Die letzte Etappe ist die gebirgige Ätna-Tour, die auf den aktivsten Vulkan Europas führt. Von Giardini Naxos fahren Sie nach Nicolosi um dann auf der 17 km langen Ätna-Südroute zur Mittelstation Refugio Sapienza au 1.900 m zu fahren. Alternativ wird dann noch die Weiterfahrt zum Ätna über Zafferano nach Giardini Naxos angeboten.

Tag 8 von 8
Giardini Naxos - Catania, Abreise (in Eigenregie)
- 0 km
Rückgabe der Rennräder und Transfer zum Flughafen nach Catania.
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung in Mittelklassehotels
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 7 x Abendmenü
- tägliches Radler-Buffet unterwegs
- Gepäcktransport Unterkunft zu Unterkunft
- Transfer vom/zum Flughafen Catania
- Miet-Rennrad für 6 Tage
- Radsportpaket mit zwei Trinkflaschen
- Tour-Guide
- Begleitfahrzeug (Kleinbus)
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer
Zusatznächte
Zu dieser Reise sind Zusatznächte auf Anfrage buchbar. Sollten Sie eine Zusatznacht wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, oder vermerken Sie Ihren Wunsch im Buchungsformular. Danke für Ihr Verständnis!
Mittelklassehotels
Die Unterbringung erfolgt in schönen Mittelklassehotels, die überwiegend dem landestypischen 4*Niveau entsprechen.
- Doppelzimmer / HP ab € 1445,-
- Einzelzimmer / HP ab € 1685,-
Mitnahme eigener Räder
Die Mitnahme eigener Räder ist bei dieser geführten Gruppenreise aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Miet-Rennrad Typ 2
- Giant TCR Advanced (Typ 2): inklusive
Bei dieser Reise ist ein sorgfältig gewartetes und gepflegtes Miet-Rennrad inklusive. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Giant TCR Advanced, Modell 2019/2018
- Rahmen: Carbon
- Gruppe: Shimano 105 oder Ultegra 11-fach
- Übersetzung: 50/34, 11-34 oder 11-28
- Bremsen: Shimano Felgenbremse
- Bereifung: 25-622 (Breite/Innendurchmesser in mm)
- Rahmengrößen: S, M, ML, L, XL
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
Zubehör: Jedes Mietrad ist mit Ersatzschlauch, Reifenheber, Pumpe, Trinkflaschenhalter und Radcomputer ausgestattet.
Pedale und Radschuhe: Diese bringen Sie bitte selbst mit; bei der Montage vor Ort ist man Ihnen gerne behilflich.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Flug-Anreise
Flughafen: Catania (CTA)
Die Fluganreise erfolgt zum Flughafen Catania. Ein Transfer zum Start- bzw. am Abreisetag vom Zielort ist im Reisepreis inkludiert.
Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme eigener Räder im Transferbus nicht möglich ist!
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Gruppenreisen - so funktioniert's
Gemeinsam besser unterwegs - oder: Fahrgnügen im Rudel
Wenn Sie zu jenen Rennradlern gehören, die nicht gerne allein sind, dann macht sich eine PEDALO Gruppenreise ganz hervorragend. Denn im Peleton läufts für viele Rennradler einfach besser. Sie erleben und gestalten Tourgeschehen live! Und zwar täglich. Spannend, selektiv und stärkend: Von Attackieren bis Parieren. Von Antritt bis Windschatten. Da ist Leben im Feld.
In kleinen Gruppen von zehn bis zwanzig Personen nehmen Sie gemeinsam die täglichen Radetappen unter die Pneus. Ihr Tour-Guide ist dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner unterwegs, der dafür sorgt, dass niemand auf der Strecke aber alle auf dem rechten Weg bleiben.
Das Begleitfahrzeug ist stets in der Nähe der Gruppe, um bei Pannen, bei starkem Verlangen nach frischer, trockener Ersatzkleidung, bei akuter oder eventuell bald eintretender Unterzuckerung oder in Fällen temporärer Fahrunlust sofort zur Stelle zu sein.
Kurz gesagt: Eine PEDALO Rennrad Gruppenreise ist ein reizvolles Rudel-Amüsement mit allem Drum und Dran!
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Gepäckservice inklusive
Bei allen Strecken- und Rundreisen im PEDALO Programm ist der Transport Ihres Gepäcks von Hotel zu Hotel in den Basisleistungen inkludiert. Sie stellen dieses jeweils am Morgen für unseren Kurier bereit, bevor Sie sich auf die Radetappe begeben. Wenn Sie am späten Nachmittag oder frühen Abend in der nächsten Unterkunft eintreffen, wartet es dort bereits auf Sie.
Für alle Fälle dennoch eine Garnitur Kleidung zum Wechseln in Ihre Satteltasche zu packen, empfehlen wir Ihnen vor allem bei kurzen Etappen, die Sie unter Umständen schneller zurücklegen als der Gepäckfahrer.
Je nachdem wie die Logistik vor Ort organisiert ist, kann es Vorgaben zu Maximalgewicht und/oder Anzahl der Gepäckstücke geben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls mit den ausführlichen Reiseunterlagen zeitgerecht vor Antritt Ihrer Reise.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Multisportsnetwork GmbH, Hinterhagstraße 50, 71134 Aidlingen, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der multisportsnetwork GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der multisportsnetwork GmbH (nachfolgend: msn) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch msn zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird msn dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das msn für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Die von msn gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal- reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
2. Bezahlung
2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat msn eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung dieBeträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung.
2.2. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Fernfahrten wird in Relation zum Gesamtreisepreis ein Pauschalbetrag als Anzahlung festgelegt.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie üblicherweise 2 Wochen vor Reiseantritt, allerdings nur, wenn der fällige Reisepreis vollständig geleistet wurde. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) ist sofort der vollständige Reisepreis fällig.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist msn nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Punkt 4) zu verlangen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
3.1. Vor Vertragsschluss kann msn jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.3.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
3.3. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von msn nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. msn ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.5. msn behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann msn den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann msn vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann msn vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber msn erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für msn verteuert hat.
Eine Erhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für msn nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat msn den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn msn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von msn über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei msn.4.2. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
4.3. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
bis zum 31.Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
ab 30.Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
ab 24.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 17.Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
ab 10.Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
ab 3.Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseabtritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
4.4. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
5.1. msn kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird, sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Tritt msn von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
5.2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
6. Gewährleistung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung angezeigt werden. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende). Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie EMail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan.msn kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn msn keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von msn verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
7. Umbuchung/Ersatzperson/Zusatzkosten
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden.
Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von msn bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf msn den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst z.B. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.
8. Schadenersatz
8.1. Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.8.2. Die vertragliche Haftung von msn für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit msn für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3. Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.
8.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.6. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.
9. Mitwirkungspflicht (Mängelanzeige)
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
msn wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn msn nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. msn haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, msn eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und msn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen msn im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand von msn ist der Firmensitz in Aidlingen.
Für Klagen von msn gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von msn maßgebend.
Die Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und msn anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
13. Sonstige Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
multisportsnetwork GmbH
Agentur für Sportmarketing 6 Veranstaltungen:
Hinterhagstr.50
D-71134 Aidlingen
Tel: 07034-649951, Telefax: 07034-649955
Email: info@multisportsnetwork.com
Handelsregister: HRB 244194
Geschäftsführer: Jochen Wälde
Stand 01.11.18
Standard-Formblatt (nach Art. 251 EGBGB)
zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise der multisportsnetwork GmbH (nach §651a BGB)Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. multisportsnetwork GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgmä?ße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt multisportsnetwork GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer fu?r die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versüumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Befö?rderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. multisportsnetwork GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherungs AG
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, Tel. +49 (0)611 5330) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der multisportsnetwork GmbH verweigert werden.
Reisepreise
Mittelklassehotels
-
Preise pro Person
-
Doppelzimmer / HP
- € 1445,-
-
Einzelzimmer / HP
- € 1685,-
Mieträder
- Giant TCR Advanced (Typ 2): inklusive
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: zahlbar vor Ort
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
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- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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