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Mit einem PEDALO Reise­gut­schein lie­gen Sie nicht nur ga­ran­tiert rich­tig, son­dern fah­ren Sie auch rich­tig gut.

Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

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  • Rennradreise 
Unzählige Anstiege im »Hinterland« wollen bezwungen werden, Bild: Cube Bikes, Bild 1 der Radreise Sardiniens Norden
Unzählige Anstiege im »Hinterland« wollen bezwungen werden (Bild: Cube Bikes)
Sardisches Traumpanorama auf die Felsenküste, Bild: M. Campanari, Bild 2 der Radreise Sardiniens Norden
Sardisches Traumpanorama auf die Felsenküste (Bild: M. Campanari)
Verdiente Pause am Strand, Bild: Cube Bikes, Bild 3 der Radreise Sardiniens Norden
Verdiente Pause am Strand (Bild: Cube Bikes)
Eselfamilie in der Gallura, Bild: Elisa Locci, Bild 4 der Radreise Sardiniens Norden
Eselfamilie in der Gallura (Bild: Elisa Locci)
Küstenstraße in Richtung Capo Caccia, Bild: Spooh, Bild 5 der Radreise Sardiniens Norden
Küstenstraße in Richtung Capo Caccia (Bild: Spooh)
  • ab € 799,–

  • Trainingswoche

Sardiniens Norden
Standort Cannigione

Trainingswoche | 8-tägige Standortreise

Trainieren zwischen Sonne & Meer: Avanti, avanti! Auf nach Sar­di­ni­en! Denn hier, zwi­schen Sonne und Meer, lässt es sich herr­lich - ger­ne auch knüp­pel­hart - trai­nie­ren. Im Grup­pet­to gna­den­los durch das wel­li­ge Hin­ter­land ja­gen ...

Übersichtskarte

Trainieren zwischen Sonne & Meer

Avanti, avanti! Auf nach Sar­di­ni­en! Denn hier, zwi­schen Sonne und Meer, lässt es sich herrlich - gerne auch knüp­pel­hart - trainieren. Mit dem Renn­rad ent­lang der be­rühm­ten Cos­ta Sme­ral­da »fla­nie­ren«, im Grup­pet­to gna­den­los durch das wel­li­ge Hin­ter­land ja­gen, sich mit Gleich­ge­sinn­ten in den Ber­gen der Gal­lu­ra mes­sen, ge­mäch­lich durch die wun­der­schö­nen Hoch­ebe­nen pe­da­lie­ren, ecce­tera: Mamma mia! Das wird lecker!

Viele herr­liche Plätz­chen, Aus­sich­ten und Be­ge­ben­hei­ten wer­den Ihnen den Atem rau­ben. Falls noch einer übrig ist. Und spä­tes­tens dann, wenn im Früh­ling der Wind vom Meer den Duft der blü­hen­den Sträu­cher um Ihre Rad­ler­na­se bläst, wer­den Sie voll­ends be­geis­tert sein von die­sem wun­der­ba­ren Rad­re­vier.

Na, haben wir Sie auf Tou­ren ge­bracht und Ihren Appe­ti­to an­ge­regt? Benis­simo! Die Rede ist an die­ser Stelle nicht un­be­dingt von den lu­kul­li­schen Ge­nüs­sen. Denn die sind ohne­hin in aller Munde. Ein­fach alle (Radler)Sinne wer­den an­ge­spro­chen. Denn wer sich für eine Trai­nings­wo­che in Sar­di­ni­ens Nord­os­ten ent­schei­det, der be­kommt so ziem­lich alles, das einen ge­lun­gen Sai­son­start aus­macht, auf dem gol­de­nen Ta­blett ser­viert.

Reise-Highlights

  • Das Tolle an PEDALO Trai­nings­wo­chen? Sie kön­nen sich kom­plett auf Ihre Lieb­lings­be­schäf­ti­gung kon­zen­trie­ren: Fah­ren, bis der Arzt kommt :-)
  • So süd­lich wie Mal­lor­ca, so groß wie Sizilien - und immer noch ein ech­ter Ge­heim­tipp für Rad­sport­ler!
  • Unsere er­fah­re­nen Tour-Guides zei­gen Ihnen bei den ge­führ­ten Grup­pen­aus­fahr­ten die schöns­ten Ecken Sar­di­ni­ens.
  • 25 verschiedene Rou­ten von 50 bis 150 Ki­lo­me­tern und »be­lie­big« vie­len Hö­hen­me­tern ste­hen zur Wahl.
  • Die Ber­ge der Gallura schrei­en ge­ra­de zu nach ihrer »Er­o­be­rung«.
  • Sar­di­nien bie­tet eine un­glaub­lich viel­fäl­ti­ge Land­schaft: Berge, Fels­küs­ten, Wie­sen, Tä­ler und Hoch­ebe­nen, Buch­ten und Fjorde.
  • In den mil­den Früh­lings­mo­na­ten zeigt sich die Insel von ihrer schöns­ten Seite.

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Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Vario-Konzept

Jedem das Seine, aber je­dem das Beste! Dank des viel­sei­ti­gen Ter­rains stehen täg­lich meh­rere Rou­ten mit un­ter­schied­li­chem Schwie­rig­keits­grad zur Ver­fü­gung, die dem Rad­ur­laub eine zu­sätz­liche in­di­vi­du­elle Note ver­leihen.

Geführte Touren »nach Maß«

Bei den inklu­dier­ten Grup­pen­aus­fahr­ten ord­nen Sie sich selbst einer Leis­tungs­grup­pe zu und kön­nen diese bei Be­darf auch täg­lich wechseln.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Anreisetermine

Samstag, den 13.04. / 20.04.2024

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
Standort Cannigione

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung im 4*Hotel Blu Morisco
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 7 x Abendmenü vom Buffet
  • Isogetränk für unterwegs
  • 5 Gruppenausfahrten mit Tour-Guide
  • Nutzung der Rad-Infrastruktur

Zusatznächte

Zu dieser Reise sind Zu­satz­näch­te auf An­fra­ge buch­bar. Soll­ten Sie eine Zu­satz­nacht wün­schen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung, oder ver­mer­ken Sie Ihren Wunsch im Bu­chungs­for­mu­lar. Dan­ke für Ihr Ver­ständnis!

4*Hotel Blu Morisco

Hotel

Die Lage des Hauses ist zen­tral im Ferien­ort Canni­gione. So­wohl der Ha­fen mit zahl­rei­chen Ein­kaufs- und Ein­kehr­mög­lich­keiten als auch die schö­nen Strän­de sind in weni­gen Minu­ten zu Fuß er­reichbar.

Verpflegung

Im Blu Morisco wird typ­isch sar­disch, ita­lien­isch aber auch inter­na­tio­nal ge­kocht. Früh­stück und Abend­essen neh­men Sie im Hotel am Buffet ein, für die täg­li­chen Rad­touren wer­den vor der Ab­fahrt Was­ser und Iso­ge­tränke be­reit­ge­stellt. An zwei Aben­den in der Woche ist die Piano­bar am Pool geöffnet.

Rad-Infrastruktur

Ihr Rad kön­nen Sie in einem ab­schließ­baren Raum in der Tief­garage ab­stellen.

Zimmer

Das Hotel ver­fügt über ins­ge­samt 164 komfortabel ein­ge­rich­tete Zim­mer, die alle mit Klima­anlage, Mini­bar, Sat-TV und einem Bal­kon oder einer Ter­rasse aus­ge­stat­tet sind.

  • Doppelzimmer / HP ab € 799,-

    Zirka 18 bis 20 m² mit einem Dop­pel­bett oder zwei Ein­zel­bet­ten

  • Einzelzimmer / HP ab € 999,-

    Sie er­hal­ten ein zirka 18 bis 20 m² großes Dop­pel­zim­mer zur all­ein­igen Nutzung.

Miet-Rennrad Typ 2

  • Giant TCR Advanced (Typ 2): € 170,- (zahlbar vor Ort)

Für unsere Kunden, die sich die Mühen der Rad­mit­nahme im Flug­zeug spa­ren möch­ten, bie­ten wir sorg­fäl­tig ge­war­tete und ge­pflegte Miet-Rennräder an. Für die rich­ti­ge Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Giant TCR Advanced, Modell 2019/2018
  • Rahmen: Carbon
  • Gruppe: Shimano 105 oder Ultegra 11-fach
  • Übersetzung: 50/34, 11-34 oder 11-28
  • Bremsen: Shimano Felgenbremse
  • Bereifung: 25-622 (Breite/Innen­durch­messer in mm)
  • Rahmengrößen: S, M, ML, L, XL

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

Zubehör: Jedes Miet­rad ist mit Ersatz­schlauch, Rei­fen­he­ber, Pum­pe, Trink­fla­schen­hal­ter und Rad­com­pu­ter aus­ge­stat­tet.

Pedale und Radschuhe: Diese brin­gen Sie bitte selbst mit; bei der Mon­ta­ge vor Ort ist man Ihnen ger­ne be­hilf­lich.

Kaution: Bei der Aus­ga­be wird eine Kau­tion Euro 25,- ein­ge­hal­ten, die bei ord­nungs­ge­mä­ßer Rück­ga­be des Miet­ra­des (ohne Scha­den und ge­rei­nigt) wie­der rück­er­stat­tet wird.

Hinweis: Wir ver­su­chen, Wün­sche nach einen be­stim­mten Mo­dell mög­lich zu ma­chen. Eine ver­bind­li­che Re­ser­vie­rung ist aller­dings nicht mög­lich. Danke für Ihr Ver­ständnis!

Typ 2: Giant TCR Advanced, Symbolfoto, Bild: Giant, Bild der Radreise Sardiniens Norden
Typ 2: Giant TCR Advanced, Symbolfoto (Bild: Giant)

Miet-Sportrad Typ 3

  • Miet-Sportrad Typ 3: € 150,- (zahlbar vor Ort)

Für unsere Kunden, die sich die Mühen der Rad­mit­nahme im Flug­zeug spa­ren möch­ten, bie­ten wir sorg­fäl­tig ge­war­tete und ge­pflegte Miet-Rennräder an. Für die rich­ti­ge Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Giant Fastroad SLR, Modell 2018
  • Rahmen: Aluminium
  • Besonderheiten: Gerader Lenker
  • Gruppe: Shimano Tiagra 11-fach
  • Übersetzung: 50/34, 11-34
  • Bremsen: Shimano Disc
  • Bereifung: 32-622 (Breite/Innen­durch­messer in mm)
  • Rahmengrößen: S, M, ML, L, XL

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

Zubehör: Jedes Miet­rad ist mit Ersatz­schlauch, Rei­fen­he­ber, Pum­pe, Trink­fla­schen­hal­ter und Rad­com­pu­ter aus­ge­stat­tet.

Pedale und Radschuhe: Diese brin­gen Sie bitte selbst mit; bei der Mon­ta­ge vor Ort ist man Ihnen ger­ne be­hilf­lich.

Kaution: Bei der Aus­ga­be wird eine Kau­tion Euro 25,- ein­ge­hal­ten, die bei ord­nungs­ge­mä­ßer Rück­ga­be des Miet­ra­des (ohne Scha­den und ge­rei­nigt) wie­der rück­er­stat­tet wird.

Hinweis: Wir ver­su­chen, Wün­sche nach einen be­stim­mten Mo­dell mög­lich zu ma­chen. Eine ver­bind­li­che Re­ser­vie­rung ist aller­dings nicht mög­lich. Danke für Ihr Ver­ständnis!

Typ 3: Giant Fastroad SLR, Symbolfoto, Bild: Giant, Bild der Radreise Sardiniens Norden
Typ 3: Giant Fastroad SLR, Symbolfoto (Bild: Giant)

Miet-Fitnessbike Typ 4

  • Giant Rapid, Fitnessbike (Typ 4): € 130,- (zahlbar vor Ort)

Für unsere Kunden, die sich die Mühen der Rad­mit­nahme im Flug­zeug spa­ren möch­ten, bie­ten wir sorg­fäl­tig ge­war­tete und ge­pflegte Miet-Rennräder an. Für die rich­ti­ge Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Giant Rapid, Modell 2017
  • Rahmen: Aluminium
  • Besonderheiten: Gerader Lenker
  • Gruppe: Shimano Tiagra, 11-fach
  • Übersetzung: 50/34, 11-32
  • Bremsen: Shimano Disc
  • Bereifung: 32-622 (Breite/Innen­durch­messer in mm)
  • Rahmengrößen: M, ML, L, XL

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

Zubehör: Jedes Miet­rad ist mit Ersatz­schlauch, Rei­fen­he­ber, Pum­pe, Trink­fla­schen­hal­ter und Rad­com­pu­ter aus­ge­stat­tet.

Pedale und Radschuhe: Diese brin­gen Sie bitte selbst mit; bei der Mon­ta­ge vor Ort ist man Ihnen ger­ne be­hilf­lich.

Kaution: Bei der Aus­ga­be wird eine Kau­tion Euro 25,- ein­ge­hal­ten, die bei ord­nungs­ge­mä­ßer Rück­ga­be des Miet­ra­des (ohne Scha­den und ge­rei­nigt) wie­der rück­er­stat­tet wird.

Hinweis: Wir ver­su­chen, Wün­sche nach einen be­stim­mten Mo­dell mög­lich zu ma­chen. Eine ver­bind­li­che Re­ser­vie­rung ist aller­dings nicht mög­lich. Danke für Ihr Ver­ständnis!

Typ 4: Giant Rapid, Symbolfoto, Bild: Giant, Bild der Radreise Sardiniens Norden
Typ 4: Giant Rapid, Symbolfoto (Bild: Giant)

Eigenes Rad

Natürlich können Sie auch Ihr eigenes Renn­rad mit­brin­gen. Bitte beach­ten Sie aber nach­fol­gen­de Hin­weise:

Bevor Sie Ihren Flug buchen, sollten Sie sich un­be­dingt mit den Be­för­de­rungs­be­stim­mungen der je­wei­li­gen Flug­ge­sell­schaft ver­traut machen, damit Sie hin­ter­her keine böse Über­raschung er­le­ben. Sowohl für das zu­läs­sige Maxi­mal­ge­wicht als auch die Ver­packungs­art gibt es je nach Flug­ge­sell­schaft un­ter­schied­liche Re­gelun­gen. Der Fahr­rad­trans­port per Flug­zeug kostet meistens einen Auf­preis.

Wenn Sie eine Rei­se­ver­siche­rung ab­schließen, in­for­mieren Sie sich, ob diese auch für et­waige Trans­port­schäden oder für den Ver­lust Ihres Fahr­rad­es auf­kommt. Denn egal wie gut Sie Ihren Renner für den Flug auch ver­packen, letzt­end­lich liegt das Wohl Ihres Rades in den Händen der Gepäck­ab­fer­tiger.

Und wenn Ihnen dies dann doch alles zu um­ständ­lich er­scheint, leihen Sie sich ein­fach eines unserer bestens ge­warte­ten Miet-Rennräder.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Flug-Anreise

Flughafen: Olbia (OLB)

Die Flugan-/-abreise erfolgt zum/vom Flug­ha­fen Olbia Costa Smeralda. Der Flug­ha­fen ist etwa 40 Kilo­meter von un­se­rem Ver­trags­ho­tel ent­fernt.

  • Transfer Flughafen - Hotel und retour: auf Anfrage
  • Auf Anfrage können wir Ihnen einen Trans­fer vom Flug­hafen zum Hotel und retour am Ab­reise­tag anbieten.

  • Reservierung erforderlich.
Hinweise zur Flugbuchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung bzw. so­bald die Durch­füh­rung Ihrer Rad­rei­se ga­ran­tiert ist. Danke!
  • Für jedes Reiseziel die pas­sen­den Flüge fin­den Sie bei un­se­rem Partner opodo.de.
  • Bitte beachten Sie, dass die Flug­bu­chung über opodo.de in kei­ner­lei Form in Ver­bin­dung mit PEDALO steht.
  • Mehr Infos zu Flugbuchungen über opodo.de finden Sie hier.

Gruppenausfahrten

Sie le­gen Wert auf Ge­sell­ig­keit und ha­ben keine Lust nach dem rech­ten und bes­ten Weg Aus­schau zu hal­ten? Sie lie­ben den Plausch in der Gruppe und freu­en sich über wert­volle Tipps von er­fah­re­nen Gui­des. Dann sind un­se­re Grup­pen­aus­fahr­ten ge­nau das Rich­ti­ge für Sie!

Auf sechs ge­führ­ten Ta­ges­tou­ren zei­gen Ihnen un­se­re Tour-Guides die schöns­ten Ecken die­ser herr­li­chen Rad­sport­in­sel. Wie weit und wie schnell Sie fah­ren möch­ten, ent­schei­den Sie je nach per­sön­li­chem Kon­di­tions­stand, Lust und Laune und ak­tu­el­lem Be­fin­den selbst. Wir ha­ben be­stimmt auch für Sie die pas­sen­de Leis­tungs­gruppe (sie­he un­ten). Und na­tür­lich kön­nen Sie je­der­zeit die Gruppe wech­seln oder auch ein­mal zu Hause blei­ben.

Leistungsgruppen

Beim In­fo­ge­spräch (Samstag abends) ler­nen Sie die Guides und die Grup­pen­an­ge­bo­te ken­nen und ord­nen sich selbst einer Leis­tungs­grup­pe zu. Sie kön­nen je­den Tag in eine an­de­re Gruppe wech­seln.

Gruppe 1: pro Etappe 60 bis 80 km, 500 bis 800 hm

Die durch­schnitt­liche Ge­schwin­dig­keit über die Ge­samt­strecke be­trägt 20 bis 22 km/h. In der Ebene soll­te ein Tempo im Pele­ton von ca. 25 km/h kein Prob­lem sein, beim An­stieg sind in einer Stunde ca. 500 hm zu bewältigen.

Gruppe 2: pro Etappe 80 bis 100 km, 800 bis 1.300 hm

Die durch­schnitt­liche Ge­schwin­dig­keit über die Ge­samt­strecke be­trägt 22 bis 24 km/h. In der Ebene soll­te ein Tempo im Pele­ton von ca. 28 km/h kein Prob­lem sein, beim An­stieg sind in einer Stunde ca. 700 hm zu bewältigen.

Gruppe 3: pro Etappe 100 bis 120 km, 1.000 bis 1.800 hm

Die durch­schnitt­liche Ge­schwin­dig­keit über die Ge­samt­strecke be­trägt 24 bis 26 km/h. In der Ebene soll­te ein Tempo im Pele­ton von ca. 30 km/h kein Prob­lem sein, beim An­stieg sind in einer Stunde ca. 850 hm zu bewältigen.

Sardinien: Ein kleiner (Rad)Kontinent

Immer mehr Menschen entdecken diese traumhaft schöne Insel per Fahrrad. Keine schlechte Wahl, denn es wird viel geboten!

  • Die Topografie: Ausgedehnte Flachetappen entlang der schönen Küstenregion sind ebenso möglich wie leich­te bis schwere Bergetappen im Hinterland der Gallura mit seinen bizarren Gra­nit­fels­for­ma­ti­onen.
  • Die Radrouten: Im Nordosten der Insel haben wir für Sie 25 verschiedenste Routen von 50 bis hin zu 150 Ki­lo­meter ausgearbeitet, die Sie natürlich auch kombinieren können. Und dazu perfekte Stra­ßen und kaum Verkehr!
  • Das Prima-Klima: Der Frühling beginnt bereits im März und geht Mitte Mai in den Frühsommer über. Die duftenden Kräuter und Aromapflanzen stehen in voller Blüte und tauchen ganze Landstriche in ein Meer von Farben. Aber auch der Herbst hat auf Sardinien seine besonderen Reize!
  • Die Inselschönheit: Sardinien bietet eine unglaublich vielfältige Landschaft - Berge, Felsküsten, Wie­sen, Täler und Hochebenen sowie die berühmten Buchten und Fjorde mit ihren traumhaften Sand­strän­den.
  • Die Gaumenfreuden: Ob Fisch, Krustentiere, Wildschwein oder Lamm, die Inselköche wissen mit den Gaben ihrer Insel umzugehen.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 14 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 28 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Multisportsnetwork GmbH, Hinterhagstraße 50, 71134 Aidlingen, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der multisportsnetwork GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der multisportsnetwork GmbH (nachfolgend: msn) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen.
Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch msn zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss wird msn dem Reisekunden eine Reisebestätigung aushändigen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das msn für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet. Andernfalls ist kein Reisevertrag abgeschlossen worden.
1.3. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Reisebuchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4. Die von msn gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Art. 250 § 3 Nrn. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschal- reisevertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

2. Bezahlung

2.1. Zur Absicherung der Kundengelder hat msn eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung. Darüber hinaus ergeben sich aus der Bestätigung die
Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung.
2.2. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung in Höhe von i. d. R. 25 % des Gesamtpreises fällig. Bei Fernfahrten wird in Relation zum Gesamtreisepreis ein Pauschalbetrag als Anzahlung festgelegt.
2.3. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie üblicherweise 2 Wochen vor Reiseantritt, allerdings nur, wenn der fällige Reisepreis vollständig geleistet wurde. Bei Kurzfristbuchungen (ab dem 30. Tag vor Reisebeginn) ist sofort der vollständige Reisepreis fällig.
2.4. Gerät der Reisekunde mit der Anzahlung oder mit der Restzahlung in Verzug, ist msn nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und Schadensersatz in der Höhe der vereinbarten Rücktrittskosten (siehe Punkt 4) zu verlangen.

3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Vor Vertragsschluss kann msn jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
3.2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der jeweils maßgeblichen Ausschreibung sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung einschließlich der dort verbindlich aufgeführten Sonderwünsche. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – pro Person.
3.3. Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von msn nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. msn ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen nach Kenntnis von dem Änderungsgrund unverzüglich zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter ihm eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3.in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.5. msn behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann msn den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann msn vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann msn vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber msn erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für msn verteuert hat.
Eine Erhöhung nach Vertragsschluss ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für msn nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat msn den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn msn in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von msn über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei msn.
4.2. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz unserer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z. B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.
4.3. Bei der Berechnung der Rücktrittspauschalen haben wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
bis zum 31.Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
ab 30.Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
ab 24.Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 17.Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
ab 10.Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
ab 3.Tag vor Reisebeginn bis zum Tag des Reiseabtritts oder bei Nichtantritt der Reise: 90 % des Reisepreises
Ihnen bleibt ausdrücklich vorbehalten, uns gegenüber nachzuweisen, dass gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Flugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets zurückzugeben, da ansonsten in jedem Fall der volle Preis berechnet werden muss.
4.4. Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

5.1. msn kann wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird, sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben ist und in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird. Der Reiseveranstalter informiert Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
Ein Rücktritt ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Tritt msn von der Reise zurück, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Auf die gesetzlichen Kündigungsmöglichkeiten aufgrund höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB wird hingewiesen.
5.2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

6. Gewährleistung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Mangel muss unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung angezeigt werden. Ist die Reiseleitung bzw. Ihr Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z. B. Transfer-Unternehmen, Hotelier), den Reiseveranstalter (Kontaktdaten siehe unten am Ende). Die notwendigen Telefon- und Telefaxnummern sowie EMail-Adressen finden Sie in Ihrem Reiseplan.
msn kann u.a. in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisekunde schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisekunde den Reisevertrag kündigen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden ist jedoch nur dann zulässig, wenn msn keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von msn verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

7. Umbuchung/Ersatzperson/Zusatzkosten

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 30 € je Reisenden.
Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von msn bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf msn den Ersatz durch den Kunden verlangen. Dies umfasst z.B. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.

8. Schadenersatz

8.1. Bei Vorliegen eines Reisemangels kann der Reisende unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist von dem Reisenden verschuldet, ist von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungserbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistungen beteiligt ist und für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Er kann auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird.
8.2. Die vertragliche Haftung von msn für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit msn für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.3. Deliktische Schadenersatzansprüche Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.
8.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.6. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Reiseveranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

9. Mitwirkungspflicht (Mängelanzeige)

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Reisekunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks während einer Flugbeförderung sollten unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

msn wird deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn msn nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. msn haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, msn eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf den Reisevertrag und auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und msn findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Reisekunden gegen msn im Ausland für den Haftungsgrund nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, etwa hinsichtlich der Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisekunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand von msn ist der Firmensitz in Aidlingen.
Für Klagen von msn gegen den Reisekunden ist der Wohnsitz des Reisekunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von msn maßgebend.
Die Bestimmungen finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisekunden und msn anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen Geschäfts- und Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

13. Sonstige Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge. Auf § 306 BGB wird verwiesen.

Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:
multisportsnetwork GmbH
Agentur für Sportmarketing 6 Veranstaltungen:
Hinterhagstr.50
D-71134 Aidlingen
Tel: 07034-649951, Telefax: 07034-649955
Email: info@multisportsnetwork.com
Handelsregister: HRB 244194
Geschäftsführer: Jochen Wälde

Stand 01.11.18

Standard-Formblatt (nach Art. 251 EGBGB)

zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise der multisportsnetwork GmbH (nach §651a BGB)

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. multisportsnetwork GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgmä?ße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt multisportsnetwork GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form finden sie unter www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer fu?r die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  4. Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  8. Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  9. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versüumt, Abhilfe zu schaffen.
  10. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  11. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  12. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Befö?rderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. multisportsnetwork GmbH hat eine Insolvenzversicherung mit der R+V Allgemeine Versicherungs AG
    abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung (65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1, Tel. +49 (0)611 5330) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der multisportsnetwork GmbH verweigert werden.

Reisepreise 

4*Hotel Blu Morisco

4*Hotel Blu Morisco 0 0 0 1||| 0799|0|0|0|Doppelzimmer / HP 0|0|0|0|Doppelzimmer / HP 999|0|0|0|Einzelzimmer / HP 0|0|0|0|Einzelzimmer / HP
  •  

    • Preise pro Person

    •   

    • Doppelzimmer / HP

    • € 799,-
    • Einzelzimmer / HP

    • € 999,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Transfer Flughafen - Hotel und retour: auf Anfrage

Mieträder

  • Giant TCR Advanced (Typ 2): € 170,- (zahlbar vor Ort)
  • Miet-Sportrad Typ 3: € 150,- (zahlbar vor Ort)
  • Giant Rapid, Fitnessbike (Typ 4): € 130,- (zahlbar vor Ort)

Steuern & Gebühren

Fähr-/Schifffahrten: gemäß Tarif

Die Fähr-/Schiff­fahr­ten laut Pro­gramm sind nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten und vor Ort zu ent­richten.

Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif

Diese ist, so­weit fäl­lig, di­rekt vor Ort im Ho­tel zu ent­rich­ten und nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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