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PEDALO Reisegutscheine: Bewegendes verschenken

Mit einem PEDALO Reise­gut­schein lie­gen Sie nicht nur ga­ran­tiert rich­tig, son­dern fah­ren Sie auch rich­tig gut.

Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

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  • Rad und Schiff 
Die »Ponts Couverts de la Petite« in Straßburg, Bild: P. Violet, Bild 1 der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Die »Ponts Couverts de la Petite« in Straßburg (Bild: P. Violet)
Radler in der wunderschönen Altstadt von Straßburg, Bild: Espace Randonnée, Bild 2 der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Radler in der wunderschönen Altstadt von Straßburg (Bild: Espace Randonnée)
Heidelberg: Blick vom Schloss auf Altstadt und Neckar, Bild: M. Schönfeld, Bild 3 der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Heidelberg: Blick vom Schloss auf Altstadt und Neckar (Bild: M. Schönfeld)
Rieslingtrauben in den Weinbergen bei Nierstein, Bild: instamatics, Bild 4 der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Rieslingtrauben in den Weinbergen bei Nierstein (Bild: instamatics)
Rathausplatz der Universitätsstadt Freiburg, Bild: Delpixel, Bild 5 der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Rathausplatz der Universitätsstadt Freiburg (Bild: Delpixel)
  • ab € 1249,–

  • Reise 2025

  • 3% Früh­bucher­rabatt

Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Von Straßburg nach Mainz

Individuelle Einzelreise | 8-tägige Streckenreise

Genuss und Wein am Rhein: Zwei Länder, zwei Kulturen und me­di­ter­ra­nes Kli­ma. Per Rad & Schiff wird die Ent­de­ckung des Rheins mit seinen fa­cet­ten­rei­chen Kultur- und Na­tur­räu­men zu einem be­son­de­ren Er­leb­nis ...

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*) Die Ra­bat­te be­zie­hen sich auf den Rei­se­grund­preis (= Preis pro Per­son in der ge­buch­ten Ka­bi­ne) und gel­ten nicht für Zu­satz­leis­tun­gen wie zum Bei­spiel Miet­rä­der oder Zu­satz­nächte.

Übersichtskarte

Genuss und Wein am Rhein

Zwei Länder, zwei Kul­tu­ren und da­zwi­schen herr­lich me­di­ter­ra­nes Kli­ma. Per Rad und Schiff wird die Ent­de­ckung des Rheins mit seinen un­ter­schied­li­chen Fa­cet­ten, Kultur- und Na­tur­räu­men zu einem ganz be­son­de­ren Er­leb­nis.

Ro­man­tik in den Rhein­auen. Aus­ge­dehn­te Wald­ge­biete zum Ent­span­nen und Durch­at­men. An den grü­nen Ufern be­ein­dru­cken im­po­san­te Kir­chen, stol­ze Ba­rock­schlös­ser und alt­ehr­wür­di­ge Fachwerk-Städte in­mit­ten wei­ter Wein­ber­ge. Die Dom­städte Spe­yer, Worms und Mainz um­rah­men die äl­tes­te deut­sche Uni­ver­si­täts­stadt und Stadt der Ro­man­tik, Hei­del­berg.

Kaum eine an­de­re Re­gi­on um­schließt Kul­tur­schät­ze in einer sol­chen Viel­falt und Dichte. So folgt eine ma­le­ri­sche Ku­lis­se der an­de­ren. Sie wer­den es lie­ben!

Reise-Highlights

  • Ein kurzer Abstecher an den Neckar bis nach Heidel­berg darf nicht fehlen.
  • Fach­werk­städte, Schlös­ser, Fes­tun­gen und Dome wol­len be­staunt und ent­deckt wer­den.
  • Durch die bei­na­he süd­län­disch an­mu­ten­de Wein­bau­land­schaft des herr­li­chen Rhein­gaus »glei­ten«.
  • In Mainz die beein­dru­cken­den Ge­bäu­de, Denk­mä­ler und Mu­seen einer jahr­tau­sen­de­al­ten Stadt­ge­schich­te er­kun­den.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Topografie

Die To­po­gra­fie ent­lang des Rheins ist fast durch­ge­hend flach und ohne nen­nens­wer­te Stei­gun­gen.

Wegbeschaffenheit

Geradelt wird auf Rad- und Damm­we­gen so­wie ruhi­gen Land­straßen.

Wegfindung & Orientierung

An Bord fin­det täg­lich eine Rou­ten­be­sprech­ung statt. Da­nach rad­eln Sie in­di­vi­du­ell nach Kar­ten­ma­terial.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)

8-tägige Streckenreise
von Straßburg nach Mainz

  • ca. 170 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Straßburg (in Eigenregie)

Einschiffung in Straßburg/Kehl ab 16 Uhr. Viel­leicht bleibt Ihnen noch etwas Zeit um die Elsäs­ser Haupt­stadt mit ihren zahl­reichen Kanälen zu erkunden.

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Tag 2 von 8
Straßburg/Kehl - Germersheim

  • ca. 20 km

Nutzen Sie nach dem Früh­stück die Gele­gen­heit, die El­sässer Haupt­stadt Straß­burg mit ihren vielen Kanä­len, dem Straß­burger Müns­ter oder das maler­ische Ger­ber­viertel mit seinen his­tor­ischen Fach­werk­häus­chen zu besu­chen. Genießen Sie ein Stück fran­zös­ische Lebens­freude be­vor Sie Ihre erste Rad­tour starten.

Sie radeln direkt am Rhein ent­lang durch die sanfte Rhein­ebene bis zur Schleuse Gambs­heim, wo Sie Ihr Schiff für die Weiter­fahrt nach Germers­heim erwar­tet. Nutzen Sie die Zeit an Deck oder im Sa­lon und las­sen Sie die ersten Ein­drücke bei einem Glas Wein Revue passieren.

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Tag 3 von 8
Germersheim - Speyer

  • ca. 25 km

Ihre heutige Tour führt Sie ent­lang der Alt­rhein­arme durch schein­bar unbe­rührte Natur. Freuen Sie sich jedoch zu­nächst auf die alte Fes­tungs­stadt Germers­heim mit ihren vielen schönen Gas­sen, Win­keln und Plätzen. Weiter durch das Pfälzer Land errei­chen Sie die Dom­stadt Speyer. Der Dom in Speyer gehört seit 1981 zum UNESCO-Welt­kulturerbe.

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Tag 4 von 8
Speyer - Mannheim

  • ca. 30 km

Genießen Sie heute die kurze Rad­etap­pe ent­lang des Alt­rheins, vor­bei an herr­li­chen Seen, durch na­tur­be­las­sene Gebiete, die als Natur­schutz­ge­biet und na­tür­liches Über­flutungs­gebiet aus­ge­wiesen sind. Sie er­rei­chen die Quadrate­stadt Mann­heim, die auf Grund ihrer Straßen­an­ord­nung ihren Bei­namen er­hal­ten hat. In den Quadraten gibt es un­end­liche Mög­lich­keiten, seine freie Zeit mit Sehens­wertem zu ver­brin­gen. So zählen das Barock­schloss - die größte barocke Schloss­anlage Deutsch­lands und der Wasser­turm - das Wahr­zeichen der Stadt zu den be­kann­testen Sehens­würdig­keiten.

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Tag 5 von 8
Rundfahrt Heidelberg

  • ca. 50 km

Heute fahren Sie ein Stück durch das Herz der Kur­pfalz. Schloss Schwetzingen und sein präch­tiger Schloss­garten ist nur ein Grund, die reiz­volle Stadt zu be­suchen. Weiter führt Sie die Route durch Plank­stadt und Eppel­heim nach Heidel­berg.

Von wei­tem sicht­bar, thront die Ruine des Heidel­berger Schlos­ses über der Alt­stadt. Fla­nieren Sie über die be­rühmte Heidel­berger Sand­stein­brücke oder durch ver­win­kelte Gas­sen und über ver­träumte Plätze der Alt­stadt. Der weitere Weg führt Sie auf der anderen Seite des Neckars über die Römer­stadt Laden­burg zurück nach Mannheim.

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Tag 6 von 8
Mannheim - Worms

  • ca. 25 km

Sie verlassen heute Mann­heim und fahren vorbei an Wiesen und Feldern, dem Fluss­lauf des Reins fol­gend bis in die Kaiser­stadt Worms. Auf Ihrem Streif­zug durch zwei Jahr­tau­sen­de Stadt­ge­schichte be­geg­nen Ihnen Kaiser und Könige, Mythen und Sagen der Ni­be­lungen, das Juden­tum und Martin Luther.

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Tag 7 von 8
Worms - Mainz

  • ca. 20 km

Genießen Sie am Morgen die Schiff­fahrt von Worms nach Nier­stein. Mit fast 1.000 Hektar Weinbergs­fläche ist Nier­stein die größte wein­bau­trei­bende Gemeinde am Rhein. Be­su­chen Sie auch den his­to­rischen Orts­kern mit seinem mit­tel­al­ter­lichen Markt­platz und den Adels­häusern. Eine kurze Etap­pe und viel Zeit zum Genießen: Direkt am Rhein ent­lang ra­deln Sie von Nier­stein auf gut aus­ge­bauten Rad­wegen auf dem Rhein­rad­weg nach Mainz. Für jene, die gern mehr Fahr­rad fahren möch­ten, bie­tet sich die Mög­lich­keit, von Worms nach Mainz zu radeln.

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Tag 8 von 8
Abreise von Mainz (in Eigenregie)

Nach dem Frühstück folgt die Ausschiffung und Heimreise. Im Gepäck zauberhafte Erinnerungen.

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf der MS Olympia
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 6 x Lunchpaket oder Mittagssnack an Bord
  • 6 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
  • 7 x 3-Gang Abendmenü
  • Willkommensgetränk am Anreisetag
  • tägliche Reinigung Ihrer Kabine
  • tägl. Routenbesprechung mit Bord­rei­se­leitung in Deutsch
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • detaillierte Radkarte mit Routeninfos in Deutsch
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch

MS Olympia

Fakten

  • Schiffstyp: Flusskreuz­fahrtschiff
  • Länge: 88,5 m, Breite: 10,5 m, Tiefgang: 1,3 m
  • Passagierdecks: 2 Ebenen
  • Kapazität: 49 Außen­ka­binen, 94 Passagiere
  • Besatzung: 21 Personen
  • Flagge: CH, Bordsprachen: DE, EN

Beschreibung

Die MS Olympia ist ein kom­for­tab­les und ge­müt­li­ches Fluss­schiff mit fami­li­ärer Atmos­phäre. Die gut ein­ge­spiel­te und freund­li­che Crew wird ihr Bes­tes tun, da­mit Sie sich an Bord wie zu Hause füh­len und Sie einen ge­lun­ge­nen Ur­laub mit Rad & Schiff er­le­ben.

Der im en­gli­schen Club­stil ein­ge­rich­te­te Pano­rama­sa­lon mit Bar und das helle und freund­liche Res­tau­rant la­den zu ent­spann­ten Stun­den an Bord ein. Die Aus­sicht auf das Fluss­ufer ge­nie­ßen Sie vom groß­zü­gi­gen und teil­wei­se über­dach­ten Son­nen­deck. Die Fahr­rä­der wer­den auf einem se­pa­ra­ten Teil des Son­nen­decks ab­ge­stellt.

Kabinen

Alle Kabinen auf der MS Olympia ver­fü­gen über eine indi­vi­du­ell re­gu­lier­ba­re Kli­ma­an­la­ge, einen kleinen Schrank, einen Mini-Safe, ein Te­le­fon, ein TV-Gerät, einen klei­nen Kühl­schrank, einen Haar­trock­ner, ein ei­ge­nes Ba­de­zim­mer mit Dusche, WC und Wasch­be­cken. Die Fens­ter in den Oberdeck-Kabi­nen las­sen sich öffnen.

  • Hauptdeck 2-Bett-Kabine ab € 1249,-

    Zirka 11 m² groß, zwei Ein­zel­bet­ten, nicht zu öffnen­des Fens­ter

  • Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1624,-

    Zirka 11 m² große 2-Bett-Kabine zur Allein­be­le­gung, nicht zu öffnen­des Fens­ter

  • Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO ab € 1399,-

    Zirka 12 m² groß, ein Dop­pel­bett, Fens­ter kann geöff­net wer­den, Ma­schi­nen­ge­räu­sche sind wahr­nehm­bar

  • Oberdeck 2-Bett-Kabine ab € 1449,-

    Zirka 11 m² groß, zwei Ein­zel­bet­ten, Fens­ter kann geöff­net wer­den

  • Oberdeck 1-Bett-Kabine ab € 1499,-

    Zirka 9 m² gro­ß, ein Ein­zel­bett, Fens­ter kann geöff­net wer­den

Die 88 Meter lange und 10 Meter breite MS Olympia, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
Die 88 Meter lange und 10 Meter breite MS Olympia (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Das eingedeckte Restaurant, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Das eingedeckte Restaurant (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Für das Abendessen eingedeckter Tisch, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Für das Abendessen eingedeckter Tisch (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Der passende Wein zum Abendessen, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Der passende Wein zum Abendessen (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Das Salatbuffet im Restaurant, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Das Salatbuffet im Restaurant (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Ein Teil des reichhaltingen Frühstücksbuffet, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Ein Teil des reichhaltingen Frühstücksbuffet (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Der gemütliche Panoramasalon, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Der gemütliche Panoramasalon (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Die Bar, ein beliebter Treffpunkt, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Die Bar, ein beliebter Treffpunkt (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: 2-Bett-Kabine Oberdeck mit ca. 11 m², Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: 2-Bett-Kabine Oberdeck mit ca. 11 m² (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Blick ins Badezimmer, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Blick ins Badezimmer (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Blick ins Badezimmer, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Blick ins Badezimmer (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Die Rezeption, hier wird Ihnen geholfen, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Die Rezeption, hier wird Ihnen geholfen (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Blick in den Korridor am Unterdeck, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Blick in den Korridor am Unterdeck (Bild: SE-Tours)
MS Olympia: Die Schiffsglocke, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Rhein 1 (Straßburg - Mainz)
MS Olympia: Die Schiffsglocke (Bild: SE-Tours)

Mietrad

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 89,-

An Bord er­war­tet Sie ein solides, leicht lau­fen­des und reise­taug­liches Unisex-Touren­rad mit tiefem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Naben­schal­tung mit Rück­tritt­brem­se und zwei gut do­sier­bare Fel­gen­brem­sen (hin­ten zu­sätz­lich zur Rück­tritt­brem­se) mit or­dent­lich Brems­kraft aus­ge­stattet. Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen und ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau er­mög­lichen eine be­queme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Miet­rad ent­schei­den, sind Sie im Falle von Dieb­stahl oder Beschä­di­gung gut abge­sichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellst­möglich für Er­satz, denn eine ent­sprech­ende Ver­sich­erung ist im Miet­preis inklu­diert. Aus­ge­nommen sind natür­lich fahr­läs­siges oder mut­wil­liges Han­deln.

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 199,-

Wer gern Neues aus­pro­biert und/oder lieber mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Denn noch nie war es ein­fach­er, so schwung­voll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu glei­ten.

Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Miet­rad ent­schei­den, sind Sie im Falle von Dieb­stahl oder Beschä­di­gung gut abge­sichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellst­möglich für Er­satz, denn eine ent­sprech­ende Ver­sich­erung ist im Miet­preis inklu­diert. Aus­ge­nommen sind natür­lich fahr­läs­siges oder mut­wil­liges Han­deln.

Eigenes Rad

  • Mitnahme eigenes Rad: € 39,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 39,-

Bitte beachten Sie, dass wir auf­grund des be­schränk­ten Platz­an­ge­botes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Ge­bühr be­rech­nen und dass nur eine be­grenzte Anzahl an Stell­plätzen für eigene Räder vor­han­den ist.

Es sind ausschließlich E-Bikes mit herausnehmbarem Akku erlaubt. Die Mit­nahme von Tan­dems oder Liege­räd­ern ist aus log­ist­ischen Grün­den gene­rell nicht mög­lich. Vielen Dank für Ihr Ver­ständ­nis!

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten seines Besitzers und Nutzers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Rad­reise mit dabei haben.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine Lenker­tasche mit Karten­fach, eine Gepäck­tasche für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss. Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Bitte haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir für kun­den­ei­ge­ne Fahr­rä­der keine Haf­tung über­neh­men. Denn auch diese wer­den (meist) von der Be­sat­zung von/an Bord ge­bracht. Da­bei kön­nen auf­grund der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten Be­schä­di­gun­gen an den Rä­dern auf­treten.
  • Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (An­kern in zwei­ter Rei­he oder Ähn­liches) kann es sein, dass die Fahr­rä­der teil­wei­se auch über Nacht nicht an Bord ge­bracht wer­den kön­nen, son­dern am Stei­ger vor dem Schiff stehen.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

PKW-Anreise

  • Parken in Straßburg, pro Tag: ca. € 20,-
  • Ihren PKW par­ken Sie am bes­ten im überwachten Parkhaus Wodli.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Bus-Anreise

Die An- und Ab­rei­se mit dem Fern­bus kann je nach Start- und Ziel­ort Ihrer Rei­se eine güns­tige, kom­fort­able - und oben­drein um­welt­schon­ende - Al­ter­na­ti­ve sein. Wir em­pfeh­len Ihnen un­se­ren FlixBus.

Zwei an­bie­ter­un­ab­hän­gi­ge Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.

Bus & eigenes Fahrrad

In vielen Fern­bus­sen kön­nen Sie auch Ihr ei­ge­nes Fahr­rad mit­neh­men. Der Trans­port er­folgt in der Re­gel auf Fahr­rad­trä­gern. Den­ken Sie bitte un­be­dingt da­ran, sich vor­ab über ver­füg­bare Ka­pa­zi­tä­ten und das zu­läs­si­ge Ma­xi­mal­ge­wicht zu in­for­mie­ren. Auch für E-Bikes gibt es un­ter Um­stän­den Ein­schrän­kun­gen.

Na­tür­lich haben Sie al­ter­na­tiv immer die Mög­lich­keit sich eines un­ser­er bes­tens ge­war­te­ten Miet­räder zu lei­hen. Die­ses geben Sie ganz ein­fach in Ihrem letz­ten Etap­pen­ort ab, be­vor Sie mit leich­tem Ge­päck die Heim­reise an­tre­ten.

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 75 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 21 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell

Reiseveranstalter

SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende

  1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
  2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
  3. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
  4. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande.
  5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
  6. Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  7. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

  1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.
  2. Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten.

3. Leistungen und Preise

  1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
  2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.

4. Preiserhöhungen und Preissenkungen vor Reisebeginn

a) Der Veranstalter behält sich nach Maßgabe der §§ 651 f sowie 651 g BGB das Recht vor, den Reisepreis um bis zu 8 % einseitig zu erhöhen, soweit die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
aa) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
bb) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
cc) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur dann wirksam, sofern der Veranstalter den Reisenden in Textform (insbesondere in Papierform, per Fax oder per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
c) Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, eingehend beim Reisenden, zulässig.
e) Übersteigt die nach Ziff. 4.a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
f) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.a) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.“

5. Leistungsänderungen

  1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

6. Rücktritt des Kunden

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.

  2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

    Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten
    bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
    ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 %
    ab 21. Tag vor Reiseantritt: 75 %
    am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 %

    Rad & Schiffsreisen
    bis 84. Tag vor Reiseantritt: 20 %
    ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt: 30 %
    ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 60 %
    ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt: 80 %
    ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt:90 %

  3. Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

  4. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

  5. Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

  6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

7. Umbuchungen

  1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von € 30,- pro Reisendem erhoben.
  2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
  2. Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
  3. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen
    Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SE-Tours Reiseleitung
    • auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
    • in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
    • gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
    • den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
    • die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
  4. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

10. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

  1. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
  2. Durch den Rücktritt nach Ziffer 9.1. verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

11. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden

  1. Mängelanzeige
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Bordreiseleitung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz anzuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  2. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
  3. Fristsetzung vor Kündigung
    Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - zweckmäßig am besten schriftlich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
  4. Reiseunterlagen
    Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

12. Beschränkung der Haftung

  1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

  1. Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
  2. Schweben zwischem dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  3. Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters können Kunden gegen den Reiseveranstalter gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  1. Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters und seiner Beauftragten zu befolgen.
  2. Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsangehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaften wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

  1. Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
  2. Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochseekreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die eingeschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.

16. Vermittlung von Fremdleistungen

Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

17. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen

  1. Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Bordreiseleitung zum Umgang und/oder zum Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
  2. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.

18. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

19. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand

  1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
  2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.

Kundengeldabsicherer

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Str. 1, 10707 Berlin

Veranstalter

SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven
Tel. (0471) 80073-5, info@se-tours.de, www.se-tours.de
Geschäftsführer: Jörg Gövert
Handelsregister: Amtsgericht Bremerhaven,
HRB Nr. 2601

Stand: Feb. 2023

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen SE-Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen SE-Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • De Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • SE-Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (Schächsische Str. 1, 10707 Berlin, Email kontakt@drsf.reise) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von SE-Tours GmbH verweigert werden.
  • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reisepreise 

MS Olympia

Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)

MS Olympia 1 1 0 0||| 11249|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 1212|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 1624|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 1576|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 1399|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO 1358|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO 1449|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine 1406|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine 1499|0|0|0|Oberdeck 1-Bett-Kabine 1455|0|0|0|Oberdeck 1-Bett-Kabine
  •  

    • Preise pro Person

    •   

    • Hauptdeck 2-Bett-Kabine

    • € 1249,- / € 1212,-
    • Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung

    • € 1624,- / € 1576,-
    • Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO

    • € 1399,- / € 1358,-
    • Oberdeck 2-Bett-Kabine

    • € 1449,- / € 1406,-
    • Oberdeck 1-Bett-Kabine

    • € 1499,- / € 1455,-

Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parken in Straßburg, pro Tag: ca. € 20,-

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 89,-
  • E-Bike Unisex: € 199,-
  • Mitnahme eigenes Rad: € 39,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 39,-

Steuern & Gebühren

Fährfahrten: gemäß Tarif

Die Fährfahr­ten laut Pro­­gramm sind nicht im Rei­se­­preis ent­­hal­ten und vor Ort zu ent­­richten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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