Pyrenäen geführt
Rundreise ab Wört
Geführte Gruppenreise | 12-tägige Rundreise
Mit dem Rennrad vom Atlantik ans Mittelmeer: Zwischen Frankreich im Norden und Spanien im Süden, dem Atlantik im Westen und dem Mittelmeer im Osten erstreckt sich der mächtige Gebirgszug der Pyrenäen ...
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Gerne informieren wir Sie (völlig unverbindlich) per E-Mail, sobald diese Reise für die Saison 2025 aktualisiert und wieder buchbar ist. Bitte klicken Sie hierfür einfach nachfolgenden Link. Danke!
Mit dem Rennrad vom Atlantik ans Mittelmeer
Zwischen Frankreich im Norden und Spanien im Süden, dem Atlantik im Westen und dem Mittelmeer im Osten erstreckt sich der mächtige Gebirgszug der Pyrenäen. Gipfel reihen sich hier an Gipfel, Pässe an Pässe, Rennradlerfreuden erwarten Sie am laufenden Band.
Wie am Schnürchen und ohne Aufwand soll auch in Sachen Organisation alles laufen. Damit das gelingt, werden Sie nicht nur mit dem Bus in die Region kutschiert, er bleibt zudem während der Reise immer in Ihrer Nähe. Auch einen erfahrenen Rad-Guide haben wir mit ins Leistungs-Paket gepackt, der sicherstellt, dass Sie immer auf dem rechten Weg bleiben.
So können Sie sich, bestens versorgt und betreut, ganz auf das Wesentliche konzentrieren: Auf zehn Tage, 890 Kilometer und 18.500 Höhenmeter, die von landschaftlichen und sportlichen Reizen nur so wimmeln, sowie aufs genüssliche, schweißtreibende Pedalieren!
Reise-Highlights
Dank Reise- und Begleitbus sowie erfahrenem Rad-Guide gemeinsam mit der Gruppe einmalig stressfreies Fahrgnügen erleben.
- Buchstäblich auf den Spuren der Tour de France radeln: Die Namen ihrer größten Helden zieren den Asphalt!
- Mythische Pässe wie Tourmalet, Pierre Saint Martin, Aspin, Portillon, Aubisque und viele andere bieten atemberaubende Ausblicke und sportliche Herausforderungen.
- Durch altehrwürdige Pilgerorte rollen und in modernen Wintersportorten zu Gast sein.
- Sich zum Abschluss dieser fordernden Rennradreise eine wohlverdiente Abkühlung im Mittelmeer gönnen.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Topografie
Gute Ausdauer und Rennraderfahrung sind bei dieser Reise Grundvoraussetzung, da - mit Ausnahme der letzten Etappe - täglich mehrere steile Anstiege und zumindest eine Passüberquerung auf dem Programm stehen.
Wegfindung & Orientierung
Die Richtung gibt bei dieser geführten Gruppenreise ein landeskundiger Guide vor.
Vier Räder mit dabei
Bei Bedarf ist ein Umstieg in den Reisebus oder ein Wechsel zur Radwandergruppe möglich.
Schwerer haben wir nicht
12-tägige Rundreise
im Raum Wört
- ca. 655 bzw. 1.060 km
- ca. 11.000 bzw. 19.850 Hm
Tag 1 von 12
Anreise nach Wört (in Eigenregie)
Sehr zeitig, nämlich um 0:15 Uhr, brechen Sie in Wört auf. Doch im komfortablen Fernreisebus mit Klimaanlage, WC, Bordküche und bequemen Schlafsesseln lässt sich die nun folgende Fahrt nach Frankreich gut aushalten. In der Nähe von Besancon steigen Sie aufs Rennrad und rollen am Fluss Doubs entlang gemächlich ein. Die erste Übernachtung erfolgt im Raum Chalon-sur-Saône.
Tag 2 von 12
Chalon-sur-Saône - Raum Bordeaux
- ca. 25 km
- ca. 50 Hm
Weiter geht es per Bus in den Westen Frankreichs - Richtung Pyrenäen. Die heutige Radetappe verlauft in der Umgebung von Bordeaux, an der Garonne und entlang der Route des Vins. Nach einem kurzen Abstecher an den Atlantik fahren Sie mit dem Bus zum Hotel im Raum Bordeaux.
Tag 3 von 12
Raum Bordeaux - Roncesvalles
- ca. 75 km
- ca. 2.050 Hm
Morgens geht es noch ein Stück mit dem Bus weiter bis ins französisch-spanische Grenzgebiet, wo nun die eigentliche Rennradreise beginnt.
Die ersten beiden Pässe, der Col de Otxondo und der Col de Ispeguy, gehören noch zum Pyrenäen-Vorland und sind demnach mit »nur« zirka 500 Höhenmetern verhältnismäßig leicht zu bewältigen. Eindrucksvolle Gebirgspanoramen genießen Sie jedoch auch hier bereits.
Dann noch mal runter auf Meeresspiegelniveau, bevor es wirklich anspruchsvoll wird: Beim Pilgerort Saint-Jean-Pied-de-Port biegen Sie ab Richtung Süden und nehmen den Puerto de Ibaneta in Angriff. 1000 Höhenmeter am Stück, die sich lohnen! Denn oben angelangt blicken Sie über die Grenze nach Spanien, wo Sie im Raum Roncesvalles die nächste Unterkunft erwartet.
Tag 4 von 12
Roncesvalles - Isaba
- ca. 140 km
- ca. 2.100 Hm
Erster Höhepunkt des Tages ist der Alto de Remendia: Rauf geht's in einem knackigen Anstieg, runter in einer rasanten Abfahrt. Nach einem Stopp beim Begleitbus zum Kräfte auftanken rollen Sie nun südwärts hinab in die Yesa-Talsperre mit Blick auf den schönen Stausee.
Bevor Sie es sich heute im Hotel gemütlich machen können, heißt es dann nochmal kräftig strampeln, denn der letzte Abschnitt des Tages führt in einer kontinuierlichen Steigung über 700 Höhenmeter wieder hinauf in das spanische Gebirgsstädtchen Isaba.
Tag 5 von 12
Isaba - Gourette
- ca. 75 bzw. 110 km
- ca. 1.800 bzw. 3.150 Hm
Heute steht Ihnen - sofern Sie auf »Abkürzungen« verzichten - die anspruchsvollste Etappe Ihrer Pyrenäenüberquerung bevor: Sie beginnt gleich mit dem bekannten Col de la Pierre Saint Martin, dicht gefolgt vom Col de Marie Blanque. Die Auffahrt auf letzteren erscheint anfangs zwar harmlos, wird Ihnen aber auf den letzten Kilometern mit Steigungen im zweistelligen Prozentbereich alles abverlangen.
Und selbst damit ist es noch nicht getan. Denn zum Abschluss des Tages ist noch der größte Teil des Col d'Aubisque zu bewältigen, der es auch in sich hat. Über den altehrwürdigen Thermenort Eaux-Bonnes rollen Sie schließlich am Abend in Ihrem Etappenziel in Gourette ein.
Tag 6 von 12
Gourette - Saint-Lary-Soulan
- ca. 40 bzw. 125 km
- ca. 1.450 bzw. 3.300 Hm
Mit gleich vier bekannten Pässen der Tour de France erwartet Sie heute eine wahre Königsetappe! Zunächst geht es auf den Col d'Aubisque, von dem aus Sie atemberaubende Ausblicke über die herrliche Hochgebirgslandschaft genießen. Dann geht weiter über den Col du Soulor hinunter nach Argelès-Gazost.
Als nächstes erwartet Sie einer der höchsten und legendärsten Pyrenäenpässe überhaupt, der berühmte Col de Tourmalet, der schon seit 1910 eine zentrale Rolle in der Tour de France spielt. Schlussendlich muss noch der Col d'Aspin überwunden werden, bevor Sie nach Arreau hinab und weiter zu Ihrem Hotel im Raum Sain-Lary-Soulan rollen.
Tag 7 von 12
Sain-Lary-Soulan - Raum Bacqueira
- ca. 30 bzw. 95 km
- ca. 1.150 bzw. 2.800 Hm
Die für die heutige Etappe angegebenen Höhenmeter sprechen wieder eine deutliche Sprache. Als Erstes erwartet Sie der 1.580 Meter hohe Col d'Azet der zum Warmfahren dient und Sie auf Touren bringt. Der darauf folgenden Col de Peyresourde mit seinen rund 900 Höhenmetern beschert Ihnen beste Aussichten und eine flotte Abfahrt mit herrlichen Ausblicken in das Kurstädtchen Bagnères-de-Luchon.
Der letzte Pass des Tages führt Sie im Anschluss weniger spektakulär doch landschaftlich sehr schön auf den bewaldeten Portillon. Über den berühmten Wintersportort Vielha erreichen Sie schließlich Ihre Unterkunft im Raum Bacqueira.
Tag 8 von 12
Raum Baqueira - Puigcerda
- ca. 75 bzw. 160 km
- ca. 1.050 bzw. 2.650 Hm
Nachdem Sie in den letzten Tagen mehrmals die Grenze überquert haben, bleiben Sie heute ganz auf der spanischen Seite und nehmen zwei Vuelta Pässe in Angriff: Den landschaftlich wunderschönen Port de La Bonaigua und den Port del Cantó.
Wenn Sie den Rest der Strecke per Bus zurücklegen, durchqueren Sie dabei Andorra, »den größten Supermarkt der Pyrenäen«. Wer lieber noch weiterradelt, umfährt das Fürstentum mit seinem starken PKW-Verkehr und genehmigt sich dafür auf dem Weg in den Etappenort Puigcerda noch eine schöne Abfahrt mit zwei Gegenanstiegen.
Tag 9 von 12
Puigcerda - Prades
- ca. 60 bzw. 160 km
- ca. 800 bzw. 3.200 Hm
Die Pyrenäen-Durchquerung ist nun schon fast geschafft. Doch ein paar Pässe erwarten Sie heute noch, und diese haben es durchaus in sich! Zunächst geht es gleich einmal rauf auf den Col de Puymorens, gefolgt von einer sagenhaften Abfahrt nach Ax-les-Thermes.
Was nun folgt, ist eine einmalig schöne Landschaft: Der Col de Pailhères, spätestens seit der Tour de France 2003 allen Rennradlern ein Begriff, fasziniert mit einer spektakulären Streckenführung, tollen Höhenunterschieden und engen Serpentinengruppen. Der Bus kann auf diesem Abschnitt nicht fahren - aber die Aussicht ist ohnehin vom Rennrad aus schöner!
Weniger anspruchsvoll aber landschaftlich ebenfalls sehr ansprechend sind der Col de Moulis, der Col du Garvel und der Col de Jau, die Sie noch überqueren, bevor Sie am Abend entlang einer herrlichen Schlucht in Prades einrollen.
Tag 10 von 12
Prades - Orange
- ca. 75 km
- ca. 150 Hm
Dieser Rennradtag ist eigentlich nur noch Formsache: Die schönsten Pässe der Pyrenäen haben Sie geschafft. Nun verstellen Ihnen nur mehr wenige Anhöhen den Blick zum Horizont und Richtung Mittelmeer, es geht meist abwärts.
Während Sie den Atlantik am Beginn Ihrer Rennradreise nur von der Ferne betrachtet haben, steht hier auf der mediterranen Seite noch eine wohlverdiente Badepause am Programm. Mit dem Bus fahren Sie danach nach Orange, wo Sie die letzte Nacht Ihrer Reise verbringen.
Tag 11 von 12
Orange - Chalon-sur-Saone
- ca. 60 bzw. 95 km
- ca. 400 Hm
Vom Rhônetal geht's per Bus Richtung Norden. Nach der Großstadt Lyon startet die letzte Etappe nach Chalon-sur-Saône. Freuen Sie sich nochmals auf schöne kleine Ortschaften entlang des Flusses.
Tag 12 von 12
Abreise von Wört (in Eigenregie)
Sehr früh morgens brechen Sie mit dem Bus zur Rückfahrt nach Deutschland auf. Die Ankunft in Wört erfolgt voraussichtlich um zirka 21:00 Uhr abends.
Inklusiv-Leistungen
- Fahrt im Fernreisebus Wört - Bordeaux und Orange - Wört
- 11 x Übernachtung in Mittelklassehotels
- 11 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 11 x Abendmenü
- Gepäcktransport Unterkunft zu Unterkunft
- Diverse Bustransfers laut Programm
- Ortskundiger Rennrad-Guide
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- PEDALO App und/oder GPS-Daten
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch
Zusatznächte
Zu dieser Reise sind Zusatznächte auf Anfrage buchbar. Sollten Sie eine Zusatznacht wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, oder vermerken Sie Ihren Wunsch im Buchungsformular. Danke für Ihr Verständnis!
Extras
Sportverpflegung, pro Person: € 55,-
An jedem Radtag erhalten Sie ein Gel, drei Riegel und Isotonische Getränke.
- Reservierung erforderlich.
Mittelklassehotels
Die Unterbringung erfolgt in sorgfältig ausgewählten Mittelklassehotels, teilweise etwas außerhalb der Etappenorte.
- Doppelzimmer / HP ab € 2770,-
- Einzelzimmer / HP ab € 3195,-
Miet-Rennrad
- Miet-Rennrad: auf Anfrage
Zu dieser Reise können wir Ihnen ein Miet-Rennrad nur auf Anfrage zur Verfügung stellen. Wir werden versuchen, Ihren Mietradwunsch zu erfüllen. Jedoch kann es vorkommen, dass wir aufgund der Verfügbarkeiten Ihrem Wunsch nicht nachkommen können. Wir bitten Sie in diesem Fall um Ihr Verständnis. Danke!
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Rennrad mitbringen, so ma­chen es die meis­ten un­se­rer Kun­den. Denn das ei­ge­ne Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau die­ses Rad möchte man natürlich auch auf sei­ner Rennradreise mit da­bei haben.
Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Wir empfehlen eine Fahrradversicherung
Bitte beachten Sie, dass wir für Ihr selbst mitgebrachtes Rennrad keine Haftung übernehmen. Es empfiehlt sich daher, dieses rechtzeitig vor Antritt der Reise gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jederzeit mobil.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Start- und Zielort Wört
Die Anreise in Eigenregie erfolgt nach Wört in Baden-Württemberg. Hier beginnt die im Preis inkludierte Busfahrt nach Bordeaux. Am Ende Ihrer Rennradreise bringt Sie der Fernbus von Orange zurück nach Wört.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Ellwangen
Vom nächstgelegenen Bahnhof Ellwangen an der Jagst (ca. 15 km) gelangen Sie per Linienbus nach Wört. Auf Anfrage ist auch eine Abholung am Bahnhof möglich.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Gratisparkplatz in Wört: nach Verfügbarkeit
Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW kostenlos auf dem Gelände des Busunternehmens in Wört parken.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Gruppenreise mit Busanreise - so funktioniert's
Gemeinsam besser unterwegs - oder: Fahrgnügen im Rudel
Wenn Sie zu jenen Rennradlern gehören, die nicht gerne allein sind, dann macht sich eine PEDALO Gruppenreise ganz hervorragend. Denn im Peleton läufts für viele Rennradler einfach besser. Sie erleben und gestalten Tourgeschehen live! Und zwar täglich. Spannend, selektiv und stärkend: Von Attackieren bis Parieren. Von Antritt bis Windschatten. Da ist Leben im Feld.
In Gruppen von 18 bis 34 Personen nehmen Sie gemeinsam die täglichen Radetappen unter die Pneus. Ihr Tour-Guide ist dabei Ihr kompetenter Ansprechpartner unterwegs, der dafür sorgt, dass niemand auf der Strecke aber alle auf dem rechten Weg bleiben.
Vier Räder mit dabei: Ihr Reise- und Begleitbus
Eine Besonderheit dieser geführten Rennradreise ist, dass Ihr Begleitbus zugleich Ihr Reisebus ist, denn die Busanreise aus Wört (Baden-Württemberg) ins eigentliche Rennradrevier ist im Preis inkludiert - die Rückreise natürlich ebenso. Je nach Lage der Unterkünfte steht der Bus während der Reise auch für kürzere Transfers zur Verfügung.
An Rennrad-Tagen treffen Sie meist ein- oder zweimal mit dem Bus zusammen. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich in der Bordküche verpflegen - oder bei Bedarf vom Rad steigen und sich den Rest der Tagesetappe chauffieren lassen. Da Ihre Rennrad-Gruppe den Bus in der Regel mit einer Radwandergruppe teilt, können Sie im Fall der Fälle bei diesen Pausen aber auch zur »einfacheren« Gruppe wechseln.
Weitere PEDALO Rennradreisen mit inkludierter Busanreise
Unser gesamtes Angebot an Rennradreisen mit inkludierter Busanreise haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Die Pässe auf einen Blick
Folgende Pässe werden Sie auf dieser Rennradreise unter die Räder nehmen, dabei Ihr Blut in Wallung bringen und somit den einen oder anderen Tropfen Schweiß investieren:
- Col de Otxondo 602 m
- Col de Ispeguy 672 m
- Puerto de Ibaneta 1.057 m
- Alto de Remendia 1.040 m
- Col de la Pierre Saint Marin 1.760 m
- Col de Marie Blanque 1.035 m
- Col d'Aubisque 1.709 m
- Col du Soulor 1.474 m
- Col du Tourmalet 2.115 m
- Col d'Aspin 1.489 m
- Col de Peyresourde 1.563 m
- Port de la Bonaigua 2.072 m
- Port del Cantó 1.725 m
- Col de Puymorens 2.407 m
- Col de Pailhères 2.001 m
- Col des Moulis 1.099 m
- Col de Jau 1.506 m
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Gepäckservice inklusive
Bei allen Strecken- und Rundreisen im PEDALO Programm ist der Transport Ihres Gepäcks von Hotel zu Hotel in den Basisleistungen inkludiert. Sie stellen dieses jeweils am Morgen für unseren Kurier bereit, bevor Sie sich auf die Radetappe begeben. Wenn Sie am späten Nachmittag oder frühen Abend in der nächsten Unterkunft eintreffen, wartet es dort bereits auf Sie.
Für alle Fälle dennoch eine Garnitur Kleidung zum Wechseln in Ihre Satteltasche zu packen, empfehlen wir Ihnen vor allem bei kurzen Etappen, die Sie unter Umständen schneller zurücklegen als der Gepäckfahrer.
Je nachdem wie die Logistik vor Ort organisiert ist, kann es Vorgaben zu Maximalgewicht und/oder Anzahl der Gepäckstücke geben. Genauere Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls mit den ausführlichen Reiseunterlagen zeitgerecht vor Antritt Ihrer Reise.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell
Reiseveranstalter
Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH, Wehrlachstraße 5, 73499 Wört, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Reisebedingungen
Reisebedingungen der Launer-Reisen GmbH und Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden einer Pauschalreise
Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Launer-Reisen, Omnibusunternehmen GmbH, nachstehend „Launer-Reisen“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1.Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:a) Grundlage des Angebots von Launer-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Launer-Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Launer-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Launer-Reisen vor, an das Launer-Reisen für die Dauer von 7 Werktagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Launer-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Launer-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Launer-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Launer-Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Launer-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Launer-Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Launer-Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Launer-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Launer-Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Launer-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Launer-Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Launer-Reisen beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Launer-Reisen wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. Launer-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Launer-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsab-schluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Launer-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Launer-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzu-treten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Launer-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Launer-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. Launer-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Launer-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Launer-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Launer-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Launer-Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Launer-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Launer-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Launer-Reisen unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Launer-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Launer-Reisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in% des Reisepreises:
Stornostaffel A:
bis 45. Tage vor Reiseantritt 20%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 80% *
Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show) 90%
Stornostaffel B:
bis 45. Tage vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 45%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show) 90%
Stornostaffel C:
bis 45. Tage vor Reiseantritt 25%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show) 90%
Stornostaffel D:
bis 45. Tage vor Reiseantritt 15%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 75%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show) 90%
Stornostaffel E:
bis 45. Tage vor Reiseantritt 40%
vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%
vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt 85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show) 90%
4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Launer-Reisen nachzuweisen, dass Launer-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Launer-Reisen geforderte Entschädigungspauschale.
4.4. Launer-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Launer-Reisen nachweist, dass Launer-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Launer-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5. Ist Launer-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Launer-Reisen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Launer-Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Launer-Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen & Formblatt Launer Reisen Omnibusunternehmen GmbH 5/9
4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
5.1. Launer-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Launer-Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Launer-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Launer-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Launer-Reisen später als 30 Tagen vor Reisebeginn ist unzulässig.
5.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.5. gilt entsprechend.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1. Launer-Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Launer-Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Launer-Reisen beruht.6.2. Kündigt Launer-Reisen, so behält Launer-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; Launer-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Launer-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Launer-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Launer-Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Launer-Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Launer-Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Launer-Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Launer-Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unter-richtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Launer-Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.2. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Launer-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Launer-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugrei-sen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Launer-Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändi-gung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Launer-Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die vertragliche Haftung von Launer-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.8.2. Launer-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn-zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Launer-Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Launer-Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Launer-Reisen ursächlich geworden ist.
9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Launer-Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.10. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
10.1. Launer-Reisen informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.10.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-schaft(en) noch nicht fest, so ist Launer-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Launer-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Launer-Reisen den Kunden informieren.
10.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Launer-Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
10.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Launer-Reisen oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Launer-Reisen einzusehen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
11.1. Launer-Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.11.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nicht-beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Launer-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
11.3. Launer-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Launer-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Launer-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Launer-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Launer-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Launer-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Launer-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Launer-Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen von Launer-Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Launer-Reisen vereinbart.
---- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2019 ----
Reiseveranstalter ist:
Firma Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH
Geschäftsführer Paul Launer
Handelsregister Registergericht: ULM
Registernummer: HRB 510 155
Wehrlachstraße 5
73499 Wört
Telefon 07964-921000
Telefax 07964-9210090
E-Mail kontakt@launer-reisen.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Launer-Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Launer-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
- Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies
- Allgemeine Geschäftsbedingungen & Formblatt Launer Reisen Omnibusunternehmen GmbH 9/9
- erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
- Launer-Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611 533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Launer-Reisen GmbH verweigert werden.
Reisepreise
Mittelklassehotels
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Preise pro Person
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Doppelzimmer / HP
- € 2770,-
-
Einzelzimmer / HP
- € 3195,-
Extras und Zusatzleistungen
Extras
- Sportverpflegung, pro Person: € 55,-
Mieträder
- Miet-Rennrad: auf Anfrage
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
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- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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