- Rad und Schiff





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ab € 995,–
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Geführte Gruppenreise
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3% Frühbucherrabatt
Provence zu Wasser & Land
Von Aigues-Mortes nach Avignon
Landschaften zum Verlieben: Die Camargue, Land der weißen Pferde und schwarzen Stiere, und die Provence mit ihrem außergewöhnlichen Licht, das schon van Gogh zu bedeutenden Werken inspirierte ...
Jetzt 3% Frühbucherrabatt* sichern!
PEDALO Rad & Schiffreisen sind heiß begehrt. Damit Ihre Wunschreise 2021 nicht mangels verfügbaren Termins ins Wasser fällt, sollten Sie sich daher unverzüglich einen der limitierten Plätze an Bord sichern.
- 3% Frühbucherrabatt* erhalten Sie, wenn Sie sich jetzt Ihre PEDALO Rad & Schiffreise(n) 2021 sichern.
- 5% Gruppenrabatt* gibt's obendrauf, wenn Sie eine Gruppe von mindestens sechs Personen sind. Da sind in Summe bis zu 8% Kombirabatt für Sie drin.
Den Frühbucherrabatt* gewähren wir, bis auf wenige Ausnahmen, auf Radreisen aus dem PEDALO Reiseprogramm 2021. Weitere Infos zu den PEDALO Rabatten finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person im gebuchten Zimmer bzw. in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Halbpension, Mieträder, etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Landschaften zum Verlieben
Die Camargue, Land der weißen Pferde und schwarzen Stiere, und die Provence mit ihrem außergewöhnlichen Licht, das schon van Gogh zu bedeutenden Werken inspirierte, wären ja schon jede für sich eine Reise wert.
Die Farbenwelt dieser beiden Regionen harmoniert perfekt: Das Blau der Flüsse, Kanäle und Teiche, das Violett der Lavendelfelder, das Rosa der Flamingos, das Silbergrau der Olivenhaine. Und während Sie gemütlich vom Sonnendeck Ihres Schiffes das träge vorbeiziehende Land betrachten, malen Sie in Gedanken schon Ihre eigenen Bilder.
Eine Rad und Schiffreise für Kenner und Genießer! Es erwarten Sie: Erlesene Weine, weltbekannte Kulturgüter, geheimnisvolle Prachtbauten, geschichtsträchtige Städte und genussvolle Radstrecken. Ein vortrefflicher Mix, den sich kein Frankreich-Fan entgehen lassen sollte! Und wer abends einen Landgang wagt, lernt nicht nur den Hafen, sondern auch das wirkliche Leben Frankreichs und sein "Savoir-vivre" kennen.
Reise-Highlights
- Warum der Gruppenreise-Vorteil ein großes Highlight ist, verraten wir Ihnen hier.
- Die einzigartige Landschaft der Camargue mit ihren schilfgesäumten Seen und weißen Pferden wird Sie in ihren Bann ziehen.
- Die warmen Farben der violetten Lavendelzeilen und goldenen Getreidefelder haben bereits große Maler wie van Gogh und Gauguin inspiriert.
- Arles, eine der schönsten Städte der Provence, mit zahlreichen antiken und romanischen Denkmälern radelnd erkunden.
- Das römische Aquädukt und Weltkulturgut Pont du Gard bestaunen und die überwältigende Aussicht von oben genießen.
Auf einen Blick
- Geführte Gruppenreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Streckenreise
Gelegenheitsradler
In der Camargue erwartet Sie eine flache, und in der Provence eine leicht hügelige Routenführung. Die einzige längere Steigung (ca. 3 km) können Sie in aller Ruhe bewältigen. Sie radeln auf ruhigen Nebenstraßen mit nur einigen wenigen kurzen, verkehrsreicheren Abschnitten.
8-tägige Streckenreise
von Aigues-Mortes nach Avignon
- ca. 240 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Aigues-Mortes (in Eigenregie)
Bonjour und herzlich willkommen in der Camargue. Wer noch etwas Zeit hat, sollte auf die noch vollständig erhaltene Stadtmauer von Aigues-Mortes steigen und rund um das urgemütliche Städtchen laufen. Ab 18 Uhr erfolgt die Einschiffung und die Begrüßung.
Bitte beachten Sie, dass diese Reise an einigen Terminen in umgekehrter Richtung - also von Avignon nach Aigues-Mortes - gefahren wird.
Zu welchem Anreisetermin das Schiff in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken.

Tag 2 von 8
Rund um Aigues-Mortes
- ca. 55 km
Rauf aufs Rad und rein in die herrliche Weite der Camargue! Es erwartet Sie eine »eigenwillige« Landschaft, eine geheimnisvolle Welt, die so ganz anders ist, als das, was man von der restlichen Provence kennt. Land und Wasser wechseln einander ab, gehen ineinander über und schaffen so eine außergewöhnliche Sumpf- und Seenlandschaft.
In einer großzügigen Runde erkunden Sie diesen spiegelglatten, wasserreichen und einzigartigen Naturraum, durch den es sich hervorragend radeln lässt. Und auf die typischen schwarzen Stiere, die weißen Pferde und die rosa Flamingos werden Sie sicherlich auch treffen.

Tag 3 von 8
Aigues-Mortes - Arles
- ca. 25 km
Gemütlich tuckern Sie per Schiff auf kleinen Kanälen und Flüssen ostwärts. Am Sonnendeck lassen Sie sich den Wind um die Nase wehen und genießen die gemächlich an Ihnen vorbeigleitende Landschaft.
In Saint Gilles dürfen Sie dann endlich von Bord. Von hier aus rollen Sie gemächlichen Trittes gen Arles, eine der schönsten Städte der Provence. Die antiken Bauwerke, die sich wie Perlen aneinander reihen, das Wirken Vincent Van Goghs, die Erinnerung an Frédéric Mistral, das historische Stadtzentrum mit seinen malerischen Gassen, Geschichte, Tradition und Modernität - all das und noch viel mehr werden Sie bei einer Stadtführung entdecken und bewundern.

Tag 4 von 8
Arles - Vallabrègues
- ca. 55 km
Neuer Tag, neue Eindrücke! Die bizarre Kalksteinkette der Alpillen ist heute zum Greifen nahe und bietet immer wieder tolle Ausblicke und Bildmotive. Sie rollen auf schönen und abwechslungsreichen Wegen nach Les Baux, das in einmaliger Lage auf einem Felsrücken, der 200 Meter steil aus der Landschaft ragt, liegt und zu den schönsten Dörfern Frankreichs zählt.
Nach einer Besichtigungspause strampeln Sie über St. Rémy, dem Geburtsort von Nostradamus in das nette Städtchen Tarascon. Ein kurzer Abstecher in die gemütliche Altstadt und wieder raus aufs Land: Begleitet vom Duft des Lavendels und dem silbrigen Glanz der Olivenhaine pedalieren Sie nach Vallabrègues am Ufer der Rhône.

Tag 5 von 8
Vallabrègues - Aramon
- ca. 35 km
Gut Frühstücken und los geht's! Auf ruhigen Landstraßen, die Rhône als Leitlinie nutzend, sausen Sie schwungvoll nach Barbentane, schön gelegen zwischen den Flüssen Rhône und Durance. Hier können Sie ein erstes Päuschen einlegen und anschließend noch das adrette Schloss bewundern.
Nun »tauchen« Sie ein in die »wilde« Landschaft der Montagnette und nähern sich rasch Ihrem nächsten Ziel, der Abtei Saint-Michel de Frigulet. Ihren Namen verdankt sie übrigens den unzähligen Thymianbüscheln (»ferigoulo« auf Provenzalisch), die hier überall wachsen. Einen Blick in das Kircheninnere sollten Sie auf jeden Fall werfen, bevor Sie sich wieder auf den Weg machen.
Im malerischen Dorf Boulbon grüßt von oben die Burgruine herab und lädt zu einem Zwischenstopp, bevor Sie sich wieder der Rhône, und somit Ihrem Ausgangspunkt Vallabrègues, nähern. Am Nachmittag bringt Sie Ihr Schiff dann nach Aramon, wo Sie vor Anker gehen und den schönen Blick auf den Mont Ventoux genießen können.

Tag 6 von 8
Aramon - Avignon
- ca. 40 km
Heute steht ein weiteres Highlight auf dem Programm, das weltbekannte Aquädukt Pont du Gard. Doch bevor Sie dieses grandiose, römische Bauwerk besichtigen können, dürfen Sie ein paar schöne Kilometer per Rad abspulen, sich an der Landschaft und der wohltuenden Bewegung erfreuen.
Das Weltkulturdenkmal Pont du Gard ist eines der besterhaltenen römischen Brückenbauwerke und eine architektonische Meisterleistung. Und lenkt man dann noch den Blick auf die wundervolle Landschaft, in die er sich bettet, mag man sich kaum losreißen - doch zurück nach Aramon müssen Sie, denn ...
... von dort aus bringt Sie Ihr Schiff am Nachmittag in aussichtsreicher Fahrt nach Avignon, in die »Stadt der Päpste«, wo es ebenfalls viel zu bewundern gibt. Angelegt wird am Quai de la Ligne, bei der berühmten Brücke Pont Saint-Bénézet.

Tag 7 von 8
Rund um Avignon
- ca. 30 km
Heute werden die Herzen aller Weinliebhaber höher schlagen, denn die Abschlussetappe führt Sie durch das berühmte Weinanbaugebiet Châteauneuf-du-Pape.
Die seidigen, warmherzigen und betörenden Weine von Châteauneuf-du-Pape verdanken ihren exzellenten Ruf einem »Meer aus Kieseln« (galets roulés). Die Kiesel, einst von der Rhône angeschwemmt, geben die am Tag aufgenommene Wärme nachts wieder an die Trauben ab und schaffen damit perfekte Voraussetzungen für großartige Weine.
Beschwingt gleiten Sie entlang der Weingärten. Knorrige alte Rebstöcke huschen an Ihnen vorbei. Dazu gesellt sich das laute Zirpen der Zikaden. Die eindrückliche Landschaft ein Gedicht. In Roquemaure queren Sie die Rhône und nehmen die letzten Kilometer in Angriff. Über kleine Sträßchen flitzen Sie, einen Bogen beschreibend, zurück nach Avignon.

Tag 8 von 8
Abreise von Avignon (in Eigenregie)
Sie sollten auf jeden Fall noch bleiben, denn in der Provence gibt es noch eine Menge zu sehen und zu entdecken ...
Anreisetermine
Aigues-Mortes - Avignon: Samstag, den 03.04. / 17.04. / 01.05. / 15.05. / 29.05. / 12.06. / 26.06. / 10.07. / 24.07. / 07.08. / 21.08. / 04.09. / 18.09. / 02.10. / 16.10.2021
Avignon - Aigues-Mortes: Samstag, den 27.03. / 10.04. / 24.04. / 08.05. / 22.05. / 05.06. / 19.06. / 03.07. / 17.07. / 31.07. / 14.08. / 28.08. / 11.09. / 25.09. / 09.10. / 23.10.2021
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf einem Flussschiff
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket für unterwegs
- 7 x mehrgängiges Abendmenü
- Kaffee und Tee an Bord des Schiffes
- Kabinenreinigung in der Wochenmitte
- deutschsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad
- Stadtführung in Arles in Englisch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- detaillierte Radkarte mit Routeninformationen in Englisch
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
MS L'Estello bzw. MS Caprice
Fakten
- Schiffstyp: Flussschiff
- Länge: 39 m, Breite: 5 m, Tiefgang: ca. 1,5 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 10 Außenkabinen, 20 bis 22 Passagiere
- Besatzung: 4 Personen
- Flagge: FR, Bordsprache: EN, FR
Beschreibung
Die beiden für diese Reise eingesetzten Schiffe, die MS L'Estello und die MS Caprice, werden Sie mit ihrem Charme und ihrer ungezwungenen gemütlichen Atmosphäre begeistern. Das Publikum ist international und die freundliche und aufmerksame Crew ist stets um Ihr Wohl bemüht.
Ein heller, wohnlicher Salon mit Bar lädt zum gemütlichen Abendessen und Verweilen ein. Das Sonnendeck lockt zum Sonnenbaden, Schauen und Staunen.
Kabinen
Die klassisch maritim eingerichteten Kabinen auf der MS L'Estello und der MS Caprice sind teilweise mit Doppelbetten und teilweise mit getrennten ebenerdigen Betten ausgestattet und verfügen jeweils über ein eigenes kleines Badezimmer mit Dusche/WC sowie eine regulierbare Klimaanlage. Es gibt auch in allen Kabinen zwei Bullaugen, die allerdings nicht geöffnet werden können.
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2-Bett-Kabine ab € 995,-
Zirka 8 m² groß mit zwei ebenerdigen Einzelbetten oder Doppelbett und nicht zu öffnenden Bullaugen
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1-Bett-Kabine ab € 1345,-
Zirka 8 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbelegung
Mietrad
- 27-Gang Unisex-Tourenrad: € 89,-
An Bord des Schiffes erwartet Sie ein bestens gewartetes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Sie erhalten ein modernes und leicht laufendes Unisex-Tourenrad mit einer 27-Gang Shimano-Kettenschaltung mit Freilauf und zwei gut dosierbaren Felgenbremsen (V-Brakes) mit ordentlich Bremskraft. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen, robusten Alu-Hohlkammerfelgen und Top-Bereifung unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Gelsattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau mit ergonomischen Griffen ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, eine Lenkertasche mit Kartenfach, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad ohne Rücktrittbremse: € 224,-
Sie erhalten ein einfach zu bedienendes und reisetaugliches Unisex-Elektrorad der deutschen Premiummarke Kalkoff. Das Kalkoff Agattu verfügt über einen tiefen Einstieg und ist ausgestattet mit einem Panasonic Pedelec-Antrieb mit 540 Watt und einem 36 Ah Lithium-Ionen-Akku. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Das E-Bike wird hybrid - also mit Elektromotor und eigener Muskelkraft - betrieben und lässt Sie somit spielend und kräfteschonend Steigungen und anstrengende Abschnitte bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens. Eine Akkuladung reicht für bis zu 100 Kilometer.
Das Kalkoff Agattu verfügt über eine Suntur Federgabel, eine Shimano 8-Gang Nexus Nabenschaltung mit Freilauf und zwei gut dosierbaren Felgenbremsen (V-Brakes). Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen, robusten Alu-Hohlkammerfelgen und Top-Bereifung unterwegs. Der ergonomische Lenker, der neigungsverstellbare Lenkervorbau und der in Höhe und Neigung leicht justierbare Gelsattel ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit einer hochwertigen LED-Beleuchtungsanlage mit Nabendynamo, einem stabilen Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Elektrorad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Eigenes Rad
- Stellplatz eigenes Rad: nach Verfügbarkeit
- Stellplatz eigenes E-Bike: nach Verfügbarkeit
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des beschränkten Platzangebotes an Bord des Schiffes nur eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen für eigene Räder vorhanden ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie aber Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
Bahnhof Aigues-Mortes
Die Schiffsanlegestelle in Aigues-Mortes befindet sich in Bahnhofsnähe und ist bequem zu Fuß erreichbar.
Bahnhof Avignon
Der TGV hält am Bahnhof Avignon, welcher ca. 6 Kilometer von der Schiffsanlegestelle entfernt ist.
Alle anderen Züge halten am Bahnhof Avignon-Centre, dieser ist ca. 3 Kilometer von der Schiffsanlegestelle entfernt.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Gratisparkplatz in Aigues-Mortes: nach Verfügbarkeit
Ihren PKW können Sie auf öffentlichen, unbewachten Gratisparkplätzen nahe der Schiffsanlegestelle abstellen.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Parken in Avignon, pro Tag: ca. € 20,-
Ihren PKW parken Sie am besten in der überwachten Tiefgarage Parking Oratoire oder auf dem überwachten Parkplatz Parking du Palais des Papes.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Nimes-Alès-Camargue-Cévennes (FNI)
Wir empfehlen Ihnen für die Fluganreise den Flughafen von Nimes (FNI).
Bei Startort Aigues Mortes bietet sich alternativ Montpellier (MPL) und bei Startort Avignon der Flughafen von Avignon (AVN) an.
Startort Aigues Mortes: Vom Flughafen Nimes per Bus zum Bahnhof Nimes (Fahrtdauer ca. 30 Minuten). Per Bahn geht es weiter nach Aigues Mortes (Züge im Zweistundentakt, Fahrtdauer ca. 50 Minuten). Die Schiffsanlegestelle befindet sich in Bahnhofsnähe und ist bequem zu Fuß erreichbar.
Startort Avignon: Vom Flughafen Nimes per Bus zum Bahnhof Nimes (Fahrtdauer ca. 30 Minuten). Per Bahn geht es weiter nach Avignon-Centre (Züge im Stundentakt, Fahrtdauer ca. 30 Minuten). Die Schiffsanlegestelle ist ca. 3 Kilometer vom Bahnhof entfernt.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen
Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Geführte Gruppenreise - so funktioniert's
Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff
Geführte PEDALO Rad & Schiffreisen verbinden nicht nur zwei Reisearten zu einer besonderen Kombination, sie bringen auch diejenigen Menschen zusammen, die dieses Besondere ganz besonders schätzen. Die auf einer Wellenlänge liegen und dementsprechend gerne möglichst viel Radurlaubszeit gemeinsam mit ihren gleichgesinnten Reisegefährten verbringen möchten.
Bei der geführten Gruppenreise per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Frühstück und Abendessen an Bord gemeinsam ein, sondern auch die Wege an Land gemeinsam unter die Räder. Das zusammen Erlebte verbindet und löst wahre Wellen der Begeisterung aus.
Rundherum erstklassig betreut
Wer sich für eine geführte PEDALO Rad & Schiffreise entscheidet, muss sich nicht darum kümmern den rechten Weg zu finden, sondern kann sich Tag für Tag voll auf die eigene Begeisterung konzentrieren.
Qualifizierte und erfahrene Reiseleiter hüpfen mit Ihnen von Insel zu Insel oder weisen Ihnen bei Ihren Radtouren entlang von idyllischen Flusslandschaften, verschlungenen Kanälen und herrlichen Seen den Weg. Sie wissen in welchen Restaurants man mittags am besten einkehren kann, aber auch wo die hübschesten Picknick-Plätzchen zu finden sind. Und sie begleiten Ihre Reisegruppe bei Besichtigungstouren und Stadtrundgängen. Wertvolle Tipps und spannende Geschichten zu Land und Leuten gibt's meist noch obendrauf.
Bei der Rad & Schiffreise in der Gruppe haben Sie so viel erstklassige Betreuung und angenehme Gesellschaft wie Sie es sich nur wünschen können, aber auch die Freiheit einmal für sich zu sein, wenn Sie das möchten. Denn wenn Ihnen einmal nicht der Sinn nach Fahrradspaß in der Gruppe stehen sollte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einfach an Bord zu bleiben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen.
Video zur Reise
Machen Sie klar Schiff: Die Provence erwartet Sie!
Die Provence als ein befahrbares Geschichtsbuch mit vielen kulturellen Höhepunkten erleben und das "Savoir-vivre" Frankreichs hautnah erleben. Und nach getaner "Radelei" vom Sonnendeck Ihres Schiffes entspannt die vorbeiziehende Landschaft bestaunen. Leinen los, rein in die Pedale und Film ab!
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Girolibero Srl, Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza, Italien
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
1. Päambel. Der Begriff Pauschalreise:
Vorausgeschickt wird, dass
a) der Veranstalter und Verkäufer der Pauschalreise, an den sich der Tourist wendet, im Besitz einer behördlichen Genehmigung für die Ausübung ihrer Tätigkeit sein muss.
b) für den Touristen eine Kopie des geschlossenen und vom Veranstalter oder Verkäufer unterzeichneten Vertrags auszustellen ist (gemäß Art. 35 der italien. Gesetzesverordnung 79 des Jahres 2011 des Tourismus-Gesetzes). Dieser Vertrag ist ein unerlässliches Dokument für einen etwaigen Zugriff auf den Garantiefonds gemäß Art. 18 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Begriff Pauschlareise (Art. 34 Tourismus-Gesetz) lautet wie folgt: Gegenstand von Pauschalreisen sind Reisen, Urlaube und Rundreisen »all inclusive«, die aus von im Vorfeld mindestens zwei kombinierten, nachfolgend aufgeführten Teilen bestehen, die zu einem Pauschalpreis verkauft bzw. zum Verkauf angeboten werden und länger als 24 Stunden dauern oder sich über einen Zeitraum mit mindestens einer Nacht erstrecken: a) Transport b) Unterkunft c) touristische Dienstleistungen nicht an Transport bzw. Unterkunft geknüpft (Auslassung) ..., die einen wichtigen Bestandteil der »Pauschalreise« darstellen.
2. Gesetzliche Quellen
Der Verkauf von Pauschalreisen, die zum Gegenstand Dienstleistungen haben, die sowohl auf nationalem als auch internationalem Gebiet erbracht werden, wird geregelt - bis zur Abschaffung gemäß Art. 3 der italien. Gesetzesverordnung Nr. 79 vom23. Mai 2011 ( »Tourismus-Gesetz«) - durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977, ratifiziert und durchgeführt durch das Internationale Übereinkommen über den Reisevertrag (CCV), unterzeichnet in Brüssel am 23.4.1970 - sofern anwendbar - sowie durch das Tourismus-Gesetz (Art. 32-51) und dessen nachfolgende Änderungen.
3. Informationspflicht - Impressum
Der Veranstalter ist verpflichtet, im Katalog oder im Katalog-externen Angebot ein Impressum zu erstellen. Die obligatorischen Bestandteile dieser Angaben am Ende des Katalogs bzw. des Katalogexternen Programms sind folgende:
Angaben zu behördlichen Genehmigungen des Veranstalters;
Angaben zur Haftpflichtversicherungspolice;
Gültigkeitsdauer des Katalogs bzw. des Katalog-externen Angebots oder maßgeschneiderter Paketangebote;
Vertretungsmodalitäten und -Bedingungen des Reisenden (Art. 39 Tour.gesetz);
Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 40 Tour.gesetz).
4. Buchungen
Der Buchungsantrag ist mit Hilfe eines entsprechenden Vertragsformulars zu stellen, ggf. auf elektronischem Wege, vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Touristen, welcher eine Kopie des Antrags erhält. Die Annahme der Buchung gilt erst dann als zustande gekommen mit anschließendem Vertragsschluss, wenn der Veranstalter dem Touristen oder der verkaufenden Reiseagentur eine entsprechende Bestätigung übersendet - was auch auf elektronischem Wege erfolgen kann. Die Angaben zu der Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Broschüren oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, sind vom Veranstalter im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 37 Abs. 2 Tour.ges. zu liefern, und zwar rechtzeitig vor Reiseantritt.
5. Zahlung
Bei der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme gefordert; die Restzahlung wird 30 Tage vor dem Abreisedatum oder gleichzeitig mit der Buchung fällig, wenn diese 30 Tage vor der Abreise erfolgt. Die Nichtzahlung der o.a. Beträge zu den festgesetzten Terminen hat eine Kündigungsklausel zur Folge, die seitens der vermittelnden Agentur und/ oder des Veranstalters den rechtmäßigen Rücktritt vom Vertrag festsetzt.
6. Preis
Der Preis der Pauschalreise wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog bzw. im Katalogexternen Angebot sowie auf etwaige nachträgliche Aktualisierungen der genannten Kataloge oder Katalog-externe Angebote. Der Preis kann bis zu 20 Tagen vor der Abreise geändert werden und nur aufgrund folgender Änderungen:
Steuern und Gebühren bei einigen Arten von touristischen Serviceleistungen wie: Steuern, Lande- und Anlegegebühren in Häfen und Flughäfen;
Gebühren für Wechselkurse gültig für das jeweilige Reisepaket. Bei diesen Änderungen wird auf die Wechselkurse und die o.a. Kosten Bezug genommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Programms gültig sind, wie aus dem Impressum des Katalogs bzw. den etwaigen Aktualisierungen ersichtlich ist.
7. Änderung oder Stornierung der Pauschalreise vor der Abreise
Vor der Abreise hat der Veranstalter oder Verkäufer im Falle einer wesentlichen Abänderung eines oder mehrerer Teile des Vertrages unverzüglich den Touristen schriftlich zu informieren, unter Angabe der Art der Änderung und der sich daraus ergebenden Preisänderung. Falls der Tourist die vorgeschlagene Änderung gemäß Absatz 1 nicht akzeptiert, kann er alternativ von seinem Recht Gebrauch machen, die bereits gezahlte Summe zurückzufordern oder das Angebot eines Ersatz-Pauschalangebots im Sinne von Abs. 2 und 3 Art. 10 anzunehmen. Der Tourist kann die oben erwähnten Rechte auch dann ausüben, wenn die Stornierung vom Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl laut Katalog bzw. Katalogs-externem Angebot abhängt, oder von Fällen höherer Gewalt und Zufallsereignissen im Zusammenhang mit der erworbenen Pauschalreise. Für anderweitige, nicht durch höhere Gewalt, Zufallsereignis und Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl verursachte Stornierungen, sowie bei Stornierungen aufgrund anderer Ursachen als Nichtannahme des angebotenen alternativen Pauschalangebots durch den Touristen, hat der stornierende Veranstalter (Art. 33 Buchst. e ital. Verbrauchergesetz) dem Touristen das Doppelte der von diesem gezahlten und vom Veranstalter entgegengenommenen Summe zurückzuerstatten. Dies erfolgt über die Reiseagentur. Die Summe, die Gegenstand der Rückerstattung ist, darf niemals höher als das Doppelte der Beträge sein, die der Tourist zum selben Datum gemäß Art. 10, Abs. 4 schulden würde, falls dieser die Reise selbst stornieren würde.
8. Rücktritt des Touristen
Der Tourist kann vom Vertrag in Schriftform ohne Konventionalstrafe in den folgenden Fällen zurücktreten:
Erhöhung des im vorhergehenden Art. 6 genannten Preises um mehr als 10%; Wesentliche Änderung von einem oder mehreren Vertragsteilen, die obiektiv als grundlegend für die Zwecke der Nutzung der als Ganzes gesehenen und vom Veranstalter nach Vertragsschluss angebotenen, jedoch nicht vom Touristen akzeptierten Pauschalreise bezeichnet werden können. In den oben aufgeführten Fällen hat der Tourist alternativ Anspruch auf:
Die Nutzung eines alternativen Pauschalangebots, ohne Preisaufschlag oder mit Rückerstattung des Preisüberschusses, falls das zweite Pauschalangebot einen geringeren Wert als das erste Angebot hat; Die Erstattung des nur zum Teil bezahlten Preises. Diese Rückerstattung hat innerhalb von sieben Werktagen ab Erhalt der Erstattungsforderung zu erfolgen.
Der Tourist hat seine Entscheidung mitzuteilen (dass er die Änderung akzeptiert oder vom Vertrag zurücktritt) bis spätestens zwei Werktage ab dem Datum, an dem er die Benachrichtigung über die Preissteigerung oder Änderung erhalten hat. Geht eine entsprechende ausdrückliche Mitteilung nicht innerhalb der o.g. Frist ein, gilt der vom Veranstalter formulierte Vorschlag als akzeptiert. Dem Touristen, der vor der Abreise außerhalb der unter Absatz 1 aufgeführten Fälle oder in dem von Art. 7 Abs. 2 vorgesehenen Fall vom Vertrag zurücktritt, werden - unabhängig von der Leistung der Anzahlung gemäß Art. 5 Abs. 1 - die einzelnen Kosten für die Bearbeitung des Vorgangs und die Vertragsstrafe in der im Impressum des Katalogs oder dem Katalog-externen Programm bzw. bei maßgeschneiderten Paketangeboten angegebenen Höhe in Rechnung gestellt. Bei im Vorfeld zusammengestellten Reisegruppen werden diese Beträge von Fall zu Fall bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.
Im Falle eines Vertragsrücktritts hat der Reisende eine Stornogebühr zu zahlen, die Euro 30,- pro Person beträgt. Die Berechnung der Tage berücksichtigt nicht den Tag des Rücktritts selbst, dessen schriftliche Mitteilung an einem Werktag vor dem Reiseantritt eingehen muss:
- 10% bis 90 Tage vor Reiseantritt
- 40% zwischen 89 und 60 Tage vor Reiseantritt
- 60% zwischen 59 und 30 Tage vor Reiseantritt
- 85% zwischen 29 und 7 Tage vor Reiseantritt
- 100% ab 6 Tage vor Reiseantritt
Dieselben Beträge sind zu entrichten von Personen, die die Reise aufgrund fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Reisedokumente nicht antreten können. Ferner ist keine Rückerstattung vorgesehen für Reisende, die in der gebuchten Unterkunft nicht erscheinen oder die den Abbruch der Reise oder des bereits angetretenen Aufenthalts beschließen.
Umbuchungen: Für Änderungswünsche bzgl. der bereits akzeptierten Buchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- pro Person. Die Reduzierung der Personenzahl und der Wunsch einer Änderung des Abreisedatums innerhalb von 30 Tagen vor diesem Datum gelten als Stornierung und unterliegen somit den o.g. Stornogebühren. Die vom Touristen angefragten Änderungen nach bereits akzeptierter Buchung verpflichten den Veranstalter nicht in den Fällen, in denen die Änderungen umgesetzt werden können.
9. Änderungen nach Reiseantritt
Falls es dem Veranstalter nach der Abreise unmöglich sein sollte, aus welchen Gründen auch immer - außer einem dem Touristen zuzuschreibenden Umstand - einen wesentlichen Bestandteil der vertraglich vorgesehenen Leistungen zu erbringen, so hat er alternative Lösungen vorzuschlagen, ohne Preisaufschläge zu Lasten des Vertragspartners. Falls die erbrachten Leistungen vom Wert her geringer sein sollten als vorgesehen, hat der Veranstalter den Differenzbetrag zu erstatten. Sollte sich keine alternative Lösung ergeben, oder sollte die vom Veranstalter vorgeschlagene Lösung vom Touristen aus triftigen Gründen abgelehnt werden, so hat der Veranstalter ohne Preisaufschlag für die Rückreise an den Ort der Abreise oder an einen anderen ggf. vereinbarten Ort ein dem ursprünglichen Transportmittel entsprechendes zur Verfügung zu stellen - je nach Verfügbarkeit des Transportmittels und der Plätze. Der Veranstalter hat den Touristen in Höhe der Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und der bis zum Zeitpunkt der vorgezogenen Abreise erbrachten Leistungen zu entschädigen.
10. Ersatzteilnehmer
Der auf die Pauschalreise verzichtende Tourist kann sich durch eine andere Person vertreten lassen, vorausgesetzt, dass:
a) der Veranstalter schriftlich mindestens 4 Werktage vor dem für die Abreise festgelegten Datum darüber informiert wurde und gleichzeitig eine Mitteilung mit den Daten der zurücktretenden Person erhalten hat;
b) die Ersatzperson sämtliche Bedingungen für die Nutzung der Dienstleistung erfüllt (gemäß Art. 39 Tourismusgesetz), insbesondere die Erfordernisse bzgl. Ausweisdokument, Visa, Gesundheitszeugnisse;
c) die Ersatzperson erstattet dem Veranstalter alle zusätzlichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertretung entstehen, und zwar in der Höhe, die ihm vor der Abtretung beziffert wird. Der abtretende Tourist und der Abtretungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises und der unter Buchstabe c) dieses Artikels genannten Beträge.
11. Pflichten des Touristen
Ausländische Touristen erhalten Informationen über die gesundheitlichen Pflichten und die erforderlichen Dokumente für die Ausreise über ihre diplomatischen Vertretungen in Italien und/oder durch entsprechende offizielle Informationsquellen der Regierung. Die Touristen haben vor der Abreise eine etwaige Aktualisierung bei den zuständigen Behörden zu überprüfen und sich vor der Reise entsprechend anzupassen. Im Falle einer Nichtprüfung darf der Vermittler oder Veranstalter in keiner Weise für die nicht erfolgte Abreise von einem oder mehreren Touristen haftbar gemacht werden. Die Touristen haben einen persönlichen Reisepass oder ein anderes gültiges Dokument für alle an der Route liegenden Länder mit sich zu führen, sowie Visa für den Aufenthalt oder die Durchreise und ggf. erforderliche Gesundheitszeugnisse. Ferner haben die Touristen die Vorschriften über normale Vorsicht und Sorgfalt sowie besondere Bestimmungen einzuhalten, die in den Zielländern gültig sind. Des Weiteren haben die Touristen alle vom Veranstalter erhaltenen Informationen zu befolgen, nebst den behördlichen oder gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise. Die Teilnehmer werden aufgefordert, für alle Schäden zu haften, die dem Veranstalter aufgrund ihrer Nichterfüllung der o.g. Pflichten ggf. entstehen. Der Tourist ist gehalten, dem Veranstalter alle Dokumente, Informationen und nützlichen Kenntnisse für seine Ausübung des Rechts auf Surrogation gegenüber Dritten zur Verfügung zu stellen, die haftbar für den Schaden sind; der Tourist haftet gegenüber dem Veranstalter für Beeinträchtigungen des Surrogationsrechts. Ferner hat der Tourist dem Veranstalter bei der Buchung schriftlich die geforderten Angaben zur Person mitzuteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten sein können, sofern dies durchführbar ist. Der Tourist ist stets gehalten, den Veranstalter schriftlich über etwaige besondere Anforderungen oder Bedingungen zu informieren (Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeit, Behinderung etc.) und ausdrücklich ggf. erforderliche individuelle Dienstleistungen anzufordern.
12. Hotelkategorien
Die offizielle Klassifizierung von Hotels wird im Katalog oder in anderem Informationsmaterial mitgeteilt. Dies geschieht lediglich aufgrund der ausdrücklichen und formalen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Beim Fehlen offiziell anerkannter Einstufungen durch die zuständigen Öffentlichen Behörden der Länder auch Mitgliedsstaaten der EU - auf deren Dienstleistung Bezug genommen wird, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in Broschüren eine eigene Beschreibung der Unterkunft abzugeben, die eine Bewertung und anschließende Akzeptierung durch den Touristen ermöglicht.
13. Regelung der Haftung
Der Veranstalter haftet für die dem Touristen zugefügten Schäden aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dies gilt sowohl für Leistungen, die vom Veranstalter persönlich erbracht werden als auch für Leistungen durch dritte Dienstleister, es sei denn, er beweist, dass das Ereignis durch den Touristen selbst verursacht wurde (hierzu zählen auch Handlungen, die vom Touristen eigenhändig während der Erbringung der touristischen Dienstleistung vorgenommen wurden) oder durch Umstände, die nichts mit den vertraglich vorgesehenen Leistungen zu tun haben; durch Zufallsereignisse, höhere Gewalt oder Umstände, die der Veranstalter nicht durch berufsmäßige Sorgfalt angemessen vorhersehen bzw. lösen konnte. Der Verkäufer, bei dem die Buchung der Pauschalreise erfolgte, haftet in keinem Fall für die sich aus der Organisation der Reise ergebenden Verpflichtungen, sondern ausschließlich für die Pflichten, die aus seiner Eigenschaft als Vermittler resultieren; die Haftung gilt in dem von den geltenden einschlägigen Bestimmungen vorgegebenen Rahmen, mit Ausnahme der Befreiung gemäß Art. 46 ital. Tourismusgesetz.
14. Begrenzung des Schadenseratzes
Schadensersatz gemäß Art. 44, 45 und 47 des italien. Tourismusgesetzes und entsprechende Verjährungsfristen sind ebenda geregelt und gelten in der im Internationalen Übereinkommen über den Reisevertrag festgelegten Rahmen, wobei diese internationalen Vorschriften die Leistungen regeln, die Gegenstand des Pauschalangebots sind; ferner finden die Artikel 1783 und 1784 des ital. BGB Anwendung.
15. Unterstützungspflicht
Der Veranstalter ist verpflichtet, gegenüber dem Touristen unterstützende Maßnahmen zu ergreifen, wie es das Kriterium der beruflichen Sorgfalt vorschreibt, und zwar ausschließlich im Hinblick auf die eigenen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Der Veranstalter bzw. Verkäufer ist von der jeweiligen Haftung befreit (Art. 13 und 14 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn die fehlende oder ungenaue Erfüllung des Vertrages dem Touristen zuzuschreiben ist oder verursacht wird durch das unvorhersehbare oder unvermeidbare Handeln eines Dritten, bzw. durch Zufallsereignisse oder höhere Gewalt.
16. Reklamationen und deren Mitteilung
Jeglicher Mangel bei der Durchführung des Vertrags ist vom Touristen während der Reise zu beanstanden, damit der Veranstalter, dessen Vertreter vor Ort oder die Begleitperson rechtzeitig Abhilfe schaffen können. Andernfalls wird der Schadensersatz vermindert oder ganz ausgeschlossen gemäß Art. 1227 ital. BGB. Der Tourist hat außerdem - zur Vermeidung des Ausschlusses - durch Übersendung eines Einschreibens mit Rückschein an den Veranstalter oder Verkäufer spätestens zehn Werktage ab Rückkehr an den Ort des Reiseantritts Beschwerde einzulegen.
17. Reiserücktrittsversicherung
Es empfiehlt sich für den Touristen, Versicherungen gegen Kosten im Zusammenhang mit der Stornierung der Pauschalreise, für Unfälle und Gepäckverlust abzuschließen; ferner ist ein Vertrag ratsam, der etwaige Kosten für die Heimreise bei Unfällen und Krankheit abdeckt. Diese Versicherungspolicen sind nicht in der angebotenen Pauschalreise inbegriffen.
18. Garantiefonds (Art. 51 Tourismusgesetz)
Bei der Generaldirektion für Tourismus beim ital. Ministerium für Produktive Tätigkeiten wird der Nationale Garantiefonds eingerichtet, an den sich der Tourist wenden kann (gemäß Art.100 ital. Verbrauchergesetz) im Falle von Insolvenz oder Konkurs des Verkäufers oder des Veranstalters, zum Schutz der folgenden Bedürfnisse:
a) Erstattung des gezahlten Preises;
b) Rückführung des Touristen bei Auslandsreisen.
Der Fonds hat ferner eine sofortige finanzielle Unterstützung im Falle einer erzwungenen Rückkehr von Touristen aus Ländern außerhalb der EU in Notfällen zur Verfügung zu stellen, die dem Verhalten des Veranstalters zuzuschreiben oder auch nicht zuzuschreiben sind. Die Art und Weise des Wirksamwerdens des Fonds wurde mit Beschluss des Präsidenten des Ministerrats Nr. 349 vom 23.07.99 festgelegt. Die Anträge auf Erstattung an den Fonds unterliegen keinerlei Fristen.
Der Veranstalter und Vermittler beteiligen sich an der Dotierung dieses Fonds in der von Abs. 2 des zitierten Art. 51 des Tourismusgesetzes festgelegten Höhe durch Zahlung der Prämie einer obligatorischen Versicherung, die sie abzuschließen haben und von der ein Teil zu den Modalitäten gemäß Art. 6 des Ministerialerlasses 349/99 an den Fonds abzuführen ist.
Nachtrag zu den allgemeinen Kaufvertragsbedingungen für einzelne touristische Leistungen
1) Gesetzliche Bestimmungen: Die Verträge, die lediglich das Angebot einer Transportdienstleistung, des Aufenthalts oder einer anderweitigen separaten touristischen Dienstleistung zum Gegenstand haben, die sich nicht als rechtsgeschäftlicher Sachverhalt im Rahmen der Reiseorganisation oder eines Pauschalpakets darstellen lassen, werden von den folgenden Bestimmungen des CCV geregelt: Art. 1, Nr. 3 und Nr. 6; Artt. 17 bis 23; Artt. 24 bis 31; hinsichtlich Bestimmungen, die anders lauten als die Vorschriften des Vertrags für die Organisation und als andere Vereinbarungen, die insbesondere den Verkauf einer einzelnen Dienstleistung betreffen, die Vertragsgegenstand sind.
Der Verkäufer, der sich verpflichtet, für Dritte, auch auf elektronischem Wege, eine separate touristische Fremdleistung zu beschaffen, ist gehalten, dem Touristen die entsprechenden Dokumente für diese Leistung auszustellen, die die dafür gezahlte Summe enthalten. Der Verkäufer darf in keiner Weise als Reiseveranstalter betrachtet werden.
2) Vertragsbedingungen: Für derartige Verträge sind darüber hinaus die folgenden Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von o.a. Pauschalreisen anzuwenden: Art. 6 Absatz 1; Art. 7 Abs. 2; Art. 13; Art. 18. Die Anwendung dieser Klauseln beeinflusst in keiner Weise die Gestaltung der entsprechenden Verträge für Pauschalreisen. Die Terminologie der zitierten Klauseln betreffend Verträge über Pauschalreisen (Veranstalter, Reise etc.) ist daher mit Bezug auf die entsprechenden Formen des Kaufvertrags für einzelne touristische Dienstleistungen auszulegen (Verkäufer, Aufenthalt usw.).
Mitteilungspflicht
Gemäß Artikel 16 des Gesetzes 269 vom 3.10.98. Das italienische Gesetz ahndet mit Freiheitsstrafe alle Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution und Kinderpornographie, auch wenn diese Straftaten im Ausland begangen werden.
Datenschutz
Informationsschreiben gemäß Art. 13 der Gesetzesverordnung 196/03 (Schutz der persönlichen Daten). Die Behandlung der Personendaten, deren Weitergabe für das Zustandekommen und die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, hat unter völliger Einhaltung der Gesetzesverordnung 196/2003 in Papier- und digitaler Form zu erfolgen. Die Daten werden ausschließlich den Erbringern von Dienstleistungen mitgeteilt, die zum jeweiligen Reisepaket gehören. Der Tourist darf jederzeit seine Rechte gemäß Art. 7 der ital. Gesetzesverordnung 196/03 ausüben und den Reiseveranstalter GIROLIBERO SRL, info@girolibero.de, kontaktieren; der Reiseveranstalter ist zuständig für die Datenverarbeitung.
Reisepreise
MS L'Estello bzw. MS Caprice
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 10.07.21 bis 14.08.21
Saison B
10.04.21 bis 03.07.21, 16.10.21 bis 23.10.21
Saison C
21.08.21 bis 09.10.21
-
2-Bett-Kabine
- € 995,- / € 966,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 10.07.21 bis 14.08.21
- € 1345,- / € 1305,-
Saison B
10.04.21 bis 03.07.21, 16.10.21 bis 23.10.21
- € 1435,- / € 1392,-
Saison C
21.08.21 bis 09.10.21
-
1-Bett-Kabine
- € 1345,- / € 1305,-
Saison A
27.03.21 bis 03.04.21, 10.07.21 bis 14.08.21
- € 1695,- / € 1645,-
Saison B
10.04.21 bis 03.07.21, 16.10.21 bis 23.10.21
- € 1785,- / € 1732,-
Saison C
21.08.21 bis 09.10.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Avignon, pro Tag: ca. € 20,-
Mieträder
- 27-Gang Unisex-Tourenrad: € 89,-
- Unisex-Elektrorad ohne Rücktrittbremse: € 224,-
- Stellplatz eigenes Rad: nach Verfügbarkeit
- Stellplatz eigenes E-Bike: nach Verfügbarkeit
Buchen & Bezahlen
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- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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