Ostseeküsten Sternfahrt
Standort Lübeck
Individuelle Einzelreise | 6-tägige Standortreise
In der Kulturhauptstadt des Nordens: Diese Sternfahrt bietet Ihnen die Möglichkeit Lübeck und die zauberhaften maritim geprägten Radreviere, die Sie vor deren Mauern erwarten, kennenzulernen ...
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Gerne informieren wir Sie (völlig unverbindlich) per E-Mail, sobald diese Reise für die Saison 2025 aktualisiert und wieder buchbar ist. Bitte klicken Sie hierfür einfach nachfolgenden Link. Danke!
In der Kulturhauptstadt des Nordens
Die Hansestadt Lübeck ist - zurecht - für mancherlei bekannt: Für's Marzipan und Thomas Mann, die zum UNESCO Welterbe gehörende Altstadt mit ihren rund 1800 denkmalgeschützten Gebäuden und natürlich immer wieder als wichtiger Etappenort des Ostseeküsten-Radwegs.
Bei dieser Reise radeln Sie allerdings nicht einfach durch, vielleicht mit einer kurzen Pause für ein paar Besichtigungen. Die Sternfahrt bietet Ihnen die Möglichkeit Lübeck in und auswendig kennenzulernen. Soll heißen: Nicht nur die Stadt selbst, sondern auch die zauberhaften maritim geprägten Radreviere, die Sie vor deren Mauern erwarten.
Einzelne Radetappen führen Sie nach Travemünde und Timmendorfer Strand, auf die Spuren der mittelalterlichen Salzstraße und somit tief in die Geschichte der Hanse, an den Großen Plöner See oder zum Eutiner Schloss. Ostseekultur pur in vielfältiger Form in eine unvergleichlich abwechslungsreiche Radreise verpackt.
Reise-Highlights
- Bei der Standortreise ohne Quartierwechsel jeden Tag ein neues Radrevier entdecken.
- An der Alten Salzstraße der (buchstäblich) reichen Geschichte der Region nachspüren.
- Zwischendurch einmal in der Ostsee oder im großen Plöner See planschen.
- Radetappen per Schiff oder Bahn etwas abkürzen (in Eigenregie) und die verbleibenden Kilometer dafür hemmungslos genießen!
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Topografie
Die Topografie dieser Radreise ist flach an der Küste bis leicht hügelig im Hinterland.
Wegfindung & Orientierung
Sie radeln individuell nach Kartenmaterial und/oder GPS-Daten.
Radelpause gefällig?
Wenn Ihnen eine Etappe zu schwierig erscheint, können Sie bei der Standortreise problemlos einen Radtag ausfallen lassen.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
6-tägige Standortreise
im Raum Lübeck
- ca. 180 bis 200 km
Tag 1 von 6
Anreise nach Lübeck (in Eigenregie)
Anreise nach Lübeck in eigener Regie. Starten Sie Ihre Reise z.B. mit einem gemütlichen abendlichen Spaziergang um die Altstadtinsel.
Tag 2 von 6
Zum Timmendorfer Strand
- ca. 50 bis 70 km
Eine erste Sterntour führt Sie nach Travemünde an die Ostsee, welches zu Lübeck gehört. Legen Sie die Fahrt entspannt per Schiff (in eigener Regie) oder auf dem Fahrrad zurück.
Von Travemünde aus radeln Sie über Niendorf bis nach Timmendorfer Strand. Bei schlechtem Wetter lohnt sich ein Besuch im Aquarium oder der Therme. Am Hemmelsdorfer See vorbei und über die Trave geht es zurück nach Lübeck.
Tag 3 von 6
Die alte Salzstraße
- ca. 70 km
Im Mittelalter wurde auf der Salzstraße wertvolles Salz nach Lübeck transportiert. Als Gewürz und Konservierungsmittel war Salz Jahrhunderte lang eines der wichtigsten Handelsgüter, dem u.a. Lübeck seinen Reichtum verdankte.
Entdecken Sie auf dem inzwischen zum Radfernweg ausgebauten historischen Handelsweg die Schönheit der Region. Radeln Sie am Ufer des Ratzeburger Sees und statten Sie dem Eulenspiegelbrunnen in Mölln einen Besuch ab bevor es entlang des Elbe-Lübeck-Kanals wieder Richtung Norden zurückgeht.
Tag 4 von 6
Der Plöner See
- ca. 60 km
In Richtung Nordwesten radelnd gelangen Sie in wenigen Kilometern nach Bad Schwartau, nicht nur für die dort produzierte Marmelade bekannt sondern außerdem staatlich anerkanntes Jodsole- und Moorheilbad.
Nach einer Rast in Pronstorf/Strenglin nahe des Wardersees geht es weiter Richtung Norden, bis Sie schließlich den Großen Plöner See erreichen, an dessen Uferseite Sie entspannt entlang radeln bis nach Plön oder Malente. Von beiden Orten führt eine Bahnfahrt (in eigener Regie) wieder zurück. Tipp: auf dem Rückweg lohnt ein Ausstieg in Eutin für einen Besuch des Eutiner Schlosses, bevor Sie wieder in die Bahn nach Lübeck steigen.
Tag 5 von 6
Ruhetag in Lübeck
- 0 km
Entdecken Sie auf einer Stadtführung (inkl.) die Geheimnisse der altehrwürdigen Hansestadt, bummeln Sie durch die malerischen kleinen Gänge, erklimmen Sie den Turm der St. Petrikirche für einen tollen Ausblick über die ganze Stadt oder paddeln Sie mit dem Kanu über die Wakenitz. In Lübeck gibt es viel zu erleben, hier ist bestimmt für jeden etwas dabei.
Tag 6 von 6
Abreise von Lübeck (in Eigenregie)
Abreise von Lübeck in eigener Regie oder Verlängerung.
Anreisetermine
Täglich, außer Freitag und Samstag, vom 21.04. bis 03.10.2024
Sondertermine auf Anfrage buchbar; hier Wunschtermin anfragen
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 5 x Übernachtung der gebuchten Kategorie
- 5 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Stadtführung Lübeck
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- detaillierte Radkarte und Routeninfos in Deutsch und Englisch
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch und Englisch
- PEDALO App und/oder GPS-Daten
- 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch
PEDALO App und GPS-Daten
PEDALO App: inklusive
Mit der kostenlosen PEDALO App (für Android und iPhone) radeln Sie mit mobiler Radkarte und individualisiertem Track unbeschwert, erleichtert und bestens orientiert. Weitere Informationen zu unserer App (sowie die dazu nötigen Karten) finden Sie hier.
GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive
Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eigenes GPS-Gerät die passenden Tracks (GPX-Format) kostenlos zur Verfügung.
Wenn Sie bei der Buchung angeben, dass Sie - mittels PEDALO App oder eigenem GPS-Gerät - GPS-Daten nutzen möchten, erhalten Sie diese zeitgerecht vor dem Antritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.
Zusatznächte
- in Lübeck (Standort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 75,-
- Alle Preise und Infos zu den buchbaren Zusatznächten finden Sie im Reiter Preise.
Kategorie B
Die Unterbringung erfolgt in einem Mittelklassehotel oder einer hübschen Pension des landestypischen 2*/3*Niveau.
- Doppelzimmer / ÜF ab € 459,-
- Einzelzimmer / ÜF ab € 619,-
Kategorie A
Sie nächtigen in einem sorgfältig ausgewählten Komfort- oder First-Class-Hotel des landestypischen 3*/4*Niveau.
- Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 599,-
- Einzelzimmer / ÜF pro Person: ab € 1009,-
Mietrad
- 24-Gang Damenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
- 24-Gang Herrenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
- 8-Gang Damenrad: € 80,-
- 8-Gang Herrenrad: € 80,-
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! Leihen Sie sich einfach ein bestens gewartetes, leicht laufendes und reisetaugliches Tourenrad.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- 24-Gang Damen-Tourenrad
Wave-Rahmen mit tiefem Einstieg, 24-Gang-Kettenschaltung, Freilauf - 24-Gang Herren-Tourenrad
Diamantrahmen, 24-Gang-Kettenschaltung, Freilauf - 8-Gang Damen-Tourenrad
Wave-Rahmen mit tiefem Einstieg, 8-Gang-Nabenschaltung, Rücktrittbremse - 8-Gang Herren-Tourenrad
Diamantrahmen, 8-Gang-Nabenschaltung, Rücktrittbremse - Federgabel
- gefederte Sattelstütze (nach Verfügbarkeit)
- Shimano V-Brakes
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- Nabendynamo
- Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Fahrradcomputer
- Ortlieb Lenker- und Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
- Pannenset mit Luftpumpe, Ersatzschlauch und kleinem Reparaturset
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 160,-
Sie erhalten ein reisetaugliches und bestens gewartetes Elektrorad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Frau oder Mann, mit gutem Gewissen empfehlen können.
Der Elektromotor unterstützt großzügig und lässt Sie kräfteschonend Steigungen und anstrengende Abschnitte bewältigen.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Wave-Rahmen (tiefer Einstieg) aus Aluminium
- Federgabel
- gefederte Sattelstütze
- LCD-Display
- Mittelmotor
- Akku mit 500 Wh
- Tretunterstützung bis 25 km/h
- 7- oder 8-Gang Nabenschaltung
- Rücktrittbremse oder Freilauf (nach Verfügbarkeit)
- Hydraulische Felgenbremsen
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- pannensichere Bereifung
- LED-Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Ortlieb Lenker- und Gepäcktaschen
- Seitenständer
- Fahrradschloss
- Pannenset mit Luftpumpe, Ersatzschlauch und kleinem Reparaturset
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­ziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten sei­nes Be­sit­zers und Nut­zers zugeschnitten und angepasst.
Was die Wahl des Rades betrifft, gilt das Spaß-Prinzip. Geradelt wird mit allem, das die Freude auf Touren bringt. Kein Rad wird diskriminiert, weder das stromgedopte E-Bike, das gemütliche Hollandrad, das flotte Trekkingbike noch der stolze Sport-Tourer.
Als Equipment empfehlen wir eine wasserdichte Lenkertasche mit Kartenfach, eine wasserdichte Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss.
Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Wir empfehlen eine Fahrradversicherung
Bitte beachten Sie, dass wir für Ihr selbst mitgebrachtes Fahrrad oder E-Bike keine Haftung übernehmen. Es empfiehlt sich daher, dieses rechtzeitig vor Antritt der Reise gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jederzeit mobil.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Hauptbahnhof Lübeck
Ihr An- und Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, von dem aus unsere Vertragshotels bequem per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Lübeck, pro Tag: ca. € 12,-
Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW in einem öffentlichen Parkhaus in der Nähe Ihres Hotels abstellen. Alternativ stehen auch kostenlose unbewachte Parkplätze an der Straße zur Verfügung.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die An- und Abreise mit dem Fernbus kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise eine günstige, komfortable - und obendrein umweltschonende - Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Bus & eigenes Fahrrad
In vielen Fernbussen können Sie auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen. Der Transport erfolgt in der Regel auf Fahrradträgern. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich vorab über verfügbare Kapazitäten und das zulässige Maximalgewicht zu informieren. Auch für E-Bikes gibt es unter Umständen Einschränkungen.
Natürlich haben Sie alternativ immer die Möglichkeit sich eines unserer bestens gewarteten Mieträder zu leihen. Dieses geben Sie ganz einfach in Ihrem letzten Etappenort ab, bevor Sie mit leichtem Gepäck die Heimreise antreten.
Standortreisen - so funktioniert's
Es gibt Plätze in der Welt der Radreisen, die so bildschön und vielfältig sind, dass man sich einmal angekommen gar nicht mehr losreißen mag, die rundherum so viel zu bieten haben, dass es einen hin- und herreißt und die Entscheidung schwer fällt, in welche Richtung man nun als erstes losradeln soll. Das sind die besonderen Fleckchen Erde, in denen wir von PEDALO unsere Standortreisen für Sie entwickelt haben.
Fahr ruhig fort, aber nächtige stets am selben Ort
Im Unterschied zu Strecken- und Rundreisen radeln Sie bei der Standortreise nicht von Ort zu Ort, und somit von Hotel zu Hotel, sondern sind während Ihres gesamten Radurlaubs in ein und derselben Unterkunft einquartiert, die zum Ausgangspunkt für faszinierende Radtouren in der Umgebung wird. Jeden Tag brechen Sie auf neuen Wegen zu Ihren Erkundungsfahrten auf. Jeden Abend kehren Sie zu Gastgebern zurück, die mit dem Herzen dabei sind und Ihnen gepflegtes Ambiente, angenehme Atmosphäre und Behaglichkeit bieten. Statt täglichem Kofferpacken müssen Sie bei der Standortreise einfach nur radeln und genießen.
Für Einsteiger, Aufsteiger und Umsteiger
Diese Art des Radreisens ist wie geschaffen für die ganz Gemütlichen. Verspüren Sie mal keine Lust auf Fahrrad, weil vielleicht ein kleiner Muskelkater zwickt oder das Wetter nicht unbedingt berauschend ist, denn setzen Sie einfach einen Tag lang aus. Auch Radreise-Einsteiger, die vielleicht noch nicht so genau wissen, wieviel sie sich zutrauen können oder möchten, werden mit der Standortreise bestens fahren. Keine unnötigen Stressfaktoren, bloß pure Freiheit. Da wird der Radurlaub zum reinsten Fahrgnügen!
Weitere Standortreisen
Unsere Standort-Radwanderreisen haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Keine Mindestteilnehmerzahl
- Die Durchführung dieser Radreise ist von der Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl unabhängig. Der von Ihnen gebuchte Termin kann daher nicht auf Grund mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.
- Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell
Reiseveranstalter
Die Mecklenburger Radtour GmbH, Zunftstr. 4, 18437 Stralsund, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Allgemeine Reisebedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen.
c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.
d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche .zahlungspflichtig buchen. bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.
f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung der Pauschalreise
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen. b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.3. Preise und Leistungen
a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden.
c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vor- zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
a) Bei Rad- und Wanderreisen
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Hohe von 50,-€.
Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff:
Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
ba) Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 83. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr. Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornogebühr. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrittes und nach Anreise ist nicht möglich.
bb) Bei den Rad & Schiff Reisen in Italien gelten zudem gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 90 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 89. bis 60. Tag berechnen wir 40% Stornogebühr, zwischen dem 59. bis 30. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 29. bis 07. Tag berechnen wir 85% Stornogebühr, ab dem 06. Tag und bei Nichtantritt berechnen wir 100% Stornogebühr des Reisepreises pro Person.
bc) Bei den Rad & Schiffsreisen mit den Schiffen De Amsterdam, De Holland, De Willemstad, Magnifique I bis IV, De Nassau, Mare fan Fryslan, Wapen van Fryslan, Leafde van Fryslan, MS Flora gelten folgende Stornogebühren. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 84. bis 43. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 42. bis 29. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 28. bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornogebühr. Und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person.
bd) Bei den Rad & Schiff Reisen in Kroatien gelten gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 60. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 59. bis 31. Tag 30 % Stornogebühren, vom 30. bis 21. Tag 50 % Stornogebühren, vom 20. bis 11. Tag 70 % Stornogebühren, vom 10. bis 01. Tag 90 % Stornogebühren des Rechnungsbetrages. Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir den vollen Reisepreis. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 90. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebuhr in Hohe von 50,-€. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 89. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
be)Für die Tour WAT 04 mit dem Segler Elizabeth gelten folgende Gebühren: nach Buchung 20% / 5 bis 4 Monate vor Reisebeginn 30% /4 bis 3 Monate vor Reisebeginn 40%/ 3 bis 2 Monate vor Reisebeginn 50% / 2 bis 1 Monat vor Reisebeginn 75% / 1 Monat bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% / am Tag der Abreise 95%
bf)Für die MS Primadonna fallen folgende Stornogebühren an: Bis 84 Tage vor Anreise 10% / Ab 83 bis 42 Tage vor Anreise 50% / Ab 41 bis 28 Tage vor Anreise 70% / Ab 27 bis 4 Tage vor Anreise 90% / Ab 3. Tag vor Anreise oder no show 100%
bg) Für die Reisen mit den a-rosa Schiffen gelten folgende Stornogebühren: Alle Kreuzfahrten bei Rücktritt bis 35. Tag vor Reisebeginn: 30% / 34. bis 22. Tag: 50% / 21. bis 1 Tag: 90% /Nichtantritt: 95%
Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 50,-€ in Rechnung. Der Kunde hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigungspauschale sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale anzeigt. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen an Ersparnis erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
5. Rücktritt & Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist.Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden / Gewährleistung/Rücktritt/Kündigung
Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen.
7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden des Kunden, welche auf einer Vorschädigung des Gepäckstücks vor Reiseantritt beruhen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird daher dringend empfohlen.8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll.9. Sonstiges, Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Leistungs- und Erfüllungsort ist Stralsund. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.mecklenburger-radtour.de/allgemein/datenschutz. de oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.“.10. Preiseerhöhung, Preissenkung
10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweita) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unter-richtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat
10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
11. Reiseunterlagen
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten. Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,-bis 35,-€ stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine zusätzlichen Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.12. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die zusätzlichen Materialien wie Kartenmaterial und Routenempfehlungen, Ausflugs und Gastronomieempfehlungen. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätzliche Materialien sind ausschließlich vor Ort verfügbar.13. Vermittlung von Fremdleistungen
Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.14. Reisebeschränkungen
Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Radund Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.15. Wichtig für Ihre Reise ist
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.16. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung17. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung
17.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform www.ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.17.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund.
17.3. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Preise des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit.
16. Kundengeldabsicherung
R+V Allgemeine Versicherung AGRaiffeisenplatz 1 · 65193 Wiesbaden
www.ruv.de
Reiseveranstalter:
Die Mecklenburger Radtour GmbH
Zunftstraße 4 · 18437 Hansestadt Stralsund
HRB 8499 · Amtsgericht Stralsund
Geschäftsführer: Thomas Eberl
Tel.: 0049 (0) 3831 / 30 67 60
Fax: 0049 (0) 3831 / 30 67 61 9
info@mecklenburger-radtour.de
www.mecklenburger-radtour.de
Drucklegung Oktober 2020
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mecklenburger Radtour GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Mecklenburger-Radtour GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reise- leistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal- reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht .Kündigung.), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Mecklenburger Radtour GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG, Telefon +0049-611-533-5859, Telefax + 0049-611-533-4500 Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Mecklenburger Radtour GmbH verweigert werden.
Reisepreise Kategorie B
Kategorie B
-
Preise pro Person
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 459,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 499,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 549,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 619,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 659,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 709,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
Reisepreise Kategorie A
Kategorie A
-
Preise pro Person
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 599,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 639,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 679,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 1009,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 1049,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 1089,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
Zusatznächte Kategorie B
Lübeck, 3*Niveau (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 75,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 75,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 75,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 119,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 119,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 119,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
Zusatznächte Kategorie A
Lübeck, 3*/4*Niveau (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 95,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 95,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 95,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 179,-
Saison A
21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24
- € 179,-
Saison B
05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24
- € 179,-
Saison C
23.06.24 bis 17.08.24
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Lübeck, pro Tag: ca. € 12,-
Mieträder
- 24-Gang Damenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
- 24-Gang Herrenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
- 8-Gang Damenrad: € 80,-
- 8-Gang Herrenrad: € 80,-
- E-Bike Unisex: € 160,-
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
Bahn-/Fährfahrten: gemäß Tarif
Die Bahn- und Fährfahrten laut Programm sind nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu entrichten.
Buchen & Bezahlen
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- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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