- Radsportreise





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ab € 619,–
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Neu im Programm
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3% Frühbucherrabatt
Ostsee-Radweg sportiv (1)
Von Flensburg nach Lübeck
Von Strand zu Strand im Sausegang: Wer seinem Drahtesel gerne die Sporen gibt, dabei bevorzugt die Nase einer salzigen Brise entgegen reckt und immer blitzblaue Weite im Blick haben mag, der ist an der Ostseeküste goldrichtig ...
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Die Zeit ist reif: Buchen Sie JETZT Ihre PEDALO Lieblingsradreise(n) 2021 und kassieren Sie bis zu 8% Rabatt. Da lohnt es sich, schnell zu sein!
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- 5% Gruppenrabatt* gibt's obendrauf, wenn Sie eine Gruppe von mindestens sechs Personen sind. Da sind in Summe bis zu 8% Kombirabatt für Sie drin.
Den Frühbucherrabatt* gewähren wir, bis auf wenige Ausnahmen, auf Radreisen aus dem PEDALO Reiseprogramm 2021. Weitere Infos zu den PEDALO Rabatten finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person im gebuchten Zimmer bzw. in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Halbpension, Mieträder, etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Von Strand zu Strand im Sausegang
Wer seinem Drahtesel gerne die Sporen gibt, dabei bevorzugt die Nase einer salzigen Brise entgegen reckt und immer blitzblaue Weite im Blick haben mag, der ist an der Ostseeküste goldrichtig. Hier flitzen Sie mit dem Fahrrad flott von Strand zu Strand, drehen aber durchaus auch bisweilen die eine oder andere Runde landeinwärts, wo kleine aber aussichtsreiche Hügel auf Sie warten.
Die vielfältige und abwechslungsreiche Küstenlandschaft lässt keine Langeweile aufkommen, dafür aber immer wieder staunen. Und sollten Sie neben Ihrer Leidenschaft fürs sportliche Radeln zufällig auch noch Wasserratte und/oder Kulturliebhaber sein, wird Ihr Geschmack entlang dieser Route ebenfalls bestens bedient.
Reise-Highlights
- Ausgedehnte Radetappen mit Meerblick versprechen maximalen Naturgenuss.
- Wer zügig dahinrollt, hat auch für Badepausen noch reichlich Zeit.
- Die traditionsreichen Ostseebäder bezaubern mit ihrem besonderen Flair.
- Zum Abschluss ein gemütlicher Stadtbummel in Lübeck: Ein reizvoller Kontrast zum Programm dieser Radsportreise.
- Radsportreise + E-Bike = mehr Schwung und Energie. Und so funktioniert's.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Streckenreise
- Meer, Inseln und Küsten
- Neue Reisen
- App/GPS-Tracks inklusive
Radsportler
Es erwarten Sie flache bis leicht hügelige Etappen, die teilweise auch ins Landesinnere führen. Sie radeln meist auf ruhigen kleinen Nebenstraßen, asphaltierten, gepflasterten oder gesandeten Radwegen sowie gut befahrbaren Wald- und Feldwegen.
8-tägige Streckenreise
von Flensburg nach Lübeck
- ca. 385 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Flensburg (in Eigenregie)
Deutschlands nördlichste Stadt wurde über 400 Jahre von der dänischen Krone regiert. 700 Jahre Geschichte prägten die Fördestadt. Unternehmen Sie einen Bummel durch die reizvollen Gassen der Altstadt.

Tag 2 von 8
Flensburg - Kappeln
- ca. 75 km
Entlang der Flensburger Förde geht die Fahrt zu einer der schönsten Wasserburgen Deutschlands nach Glücksburg. Weiter radeln Sie um die Geltinger Bucht durch das beschauliche Angeln nach Kappeln.

Tag 3 von 8
Kappeln - Raum Eckernförde
- ca. 45 km
Kappelns hübsche Kleinstadt sollten Sie noch vor der Weiterfahrt erkunden. Die Hügelgräber und das Ostseebad Damp markieren Ihre Route. Vorbei am Herrenhaus Ludwigsburg geht die Fahrt weiter nach Eckernförde.

Tag 4 von 8
Raum Eckernförde - Raum Schönberg
- ca. 65 km
Auf dieser Etappe findet man den typisch norddeutschen Charakter noch besonders unverfälscht. Zwischendurch steigen Sie vom Rad und fahren mit dem Fördedampfer von Friedrichsort nach Laboe.

Tag 5 von 8
Raum Schönberg - Raum Heiligenhafen
- ca. 75 km
Schmucke Seebäder und weite Strände bezaubern Sie auf dieser Etappe. Verlassen Sie die Hohwachter Bucht mit ihrem kilometerlangen Sandstrand.

Tag 6 von 8
Raum Heiligenhafen - Neustadt in Holstein
- ca. 80 km
Auf kurzer Fahrt zur Lübecker Bucht, vorbei an Dahme und Kellenhusen geht es nach Grömitz. Grömitz ist eines der ältesten und größten Ostseebäder. Weiter gen Süden zum Holsteinischen Ostseestädtchen Neustadt.

Tag 7 von 8
Neustadt in Holstein - Lübeck
- ca. 45 km
Meist entlang der Strände und Strandpromenaden von Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand nach Travemünde. Bademöglichkeiten sind reichlich gegeben. Cafés, Restaurants, Boutiquen und Geschäfte reihen sich in bunter Folge entlang der Strände. Weiter landeinwärts nach Lübeck.

Tag 8 von 8
Abreise von Lübeck (in Eigenregie)
Lübecks Altstadt mit ihren Kirchen, Klöstern, schmalen Gängen sowie stolzen Bürgerhäusern sollte man sich nicht entgehen lassen. Bummeln Sie zum weltbekannten Buddenbrook-Haus, das zeitweilig im Besitz der Familie Mann war und kosten Sie das Lübecker Marzipan in einem der vielen Geschäfte. Nach dem Frühstück Heimreise in eigener Regie oder Verlängerung.
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung der gebuchten Kategorie
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Gepäcktransport Unterkunft zu Unterkunft
- Fährfahrt Friedrichsort - Laboe inkl. Rad (4. Tag)
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- detaillierte Radkarte und Routeninfos in Deutsch
- PEDALO App und/oder GPS-Daten
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch
- 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch
PEDALO App und GPS-Daten
PEDALO App: inklusive
Mit der kostenlosen PEDALO App (für Android und iPhone) radeln Sie mit mobiler Radkarte und individualisiertem Track unbeschwert, erleichtert und bestens orientiert. Weitere Informationen zu unserer App (sowie die dazu nötigen Karten) finden Sie hier.
GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive
Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eigenes GPS-Gerät die passenden Tracks (GPX-Format) kostenlos zur Verfügung.
Zusatznächte
Zu dieser Reise sind Zusatznächte auf Anfrage buchbar. Sollten Sie eine Zusatznacht wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, oder vermerken Sie Ihren Wunsch im Buchungsformular. Danke für Ihr Verständnis!
Kategorie B
Hotels und Pensionen (landestypisches 2*/3*Niveau), die mit komfortablen Zimmern, reichhaltigem Frühstücksbüffet und gemütlicher, maritimer Atmosphäre aufwarten. Teilweisen liegen sie außerhalb der Zentren.
- Doppelzimmer / ÜF ab € 619,-
- Einzelzimmer / ÜF ab € 819,-
Kategorie A
Sehr gute Hotels (landestypisches 3*/4*Niveau), die besonderen Komfort bieten und durch Ihre Lage (teilweise auch etwas außerhalb der Zentren) und Ihr Ambiente bestechen.
- Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 829,-
- Einzelzimmer / ÜF pro Person: ab € 1069,-
Mieträder
- 24-Gang Damen-Tourenrad: € 84,-
- 24-Gang Herren-Tourenrad: € 84,-
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 184,-
Sichern Sie sich die Extraportion Schwung mit dem Miet-E-Bike! Für alle Radsportreisen-Einsteiger und jene, die gelegentlich etwas Unterstützung bei ihren sportlichen Ambitionen zu schätzen wissen, ist unser Miet-E-Bike genau DAS richtige Rad. Mit dem Elektromotor, der sich zuschaltet, sobald in die Pedale getreten wird, lassen sich Steigungen spielend bewältigen und Sie werden bei Bedarf - wie von unsichtbarer Hand - angeschoben.
Elektroräder stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Deshalb unsere Bitte: Buchen Sie Ihr Fahrrad mit eingebautem Rückenwind so rasch wie möglich, bevor es Ihnen jemand vor der Nase wegschnappt.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, so machen es immer mehr unserer Kunden. Denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man natürlich auch auf seiner Radreise mit dabei haben. Ob Trekkingbike, Sport-Tourer oder gar ein Rennrad bleibt jedem selbst überlassen. Hauptsache, dem flotten Vorankommen steht nichts im Wege.
Auch das E-Bike können wir bei dieser Radsportreise sehr empfehlen. Immer vorausgesetzt natürlich, dass Sie genügend Power im Gepäck haben. Bei Ihrem eigenen E-Bike kennen Sie die Akku-Reichweite. Sie können selbst beurteilen, ob Sie die Tagesetappen spielend packen oder etwas mehr eigener Muskeleinsatz erforderlich ist, damit der »Strom« nicht mittendrin ausgeht. Im Zweifelsfall raten wir dazu, einen Ersatz-Akku mitzubringen.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine kleine Gepäcktasche oder einen kleinen Rucksack für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
Anreise: Bahnhof Flensburg
Ihr Anreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, von dem aus unsere Vertragshotels bequem per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind.
Abreise: Lübeck Hauptbahnhof
Ihr Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, den Sie von unseren Vertragshotels bequem in wenigen Minuten per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Flensburg, pro Tag: ca. € 8,-
Je nach gebuchter Kategorie stehen Ihnen Hotelpalkplätze- oder Garagen bzw. öffentliche Parkplätze oder Parkgaragen in der Nähe Ihres Hotels zur Verfügung.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Bahnfahrt Lübeck - Flensburg, pro Person: ab € 35,-
Stündlich verkehrende Züge bringen Sie in zirka 3 Stunden, inklusive Umstieg in Kiel, von Lübeck nach Flensburg. Die Radmitnahme ist möglich (ca. € 3,- pro Rad). Ein organisierter Bustransfer ist bei dieser Reise nicht vorgesehen.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die An- und Abreise mit dem Fernbus kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise eine günstige, komfortable - und obendrein umweltschonende - Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Bus & eigenes Fahrrad
In vielen Fernbussen können Sie auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen. Der Transport erfolgt in der Regel auf Fahrradträgern. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich vorab über verfügbare Kapazitäten und das zulässige Maximalgewicht zu informieren. Auch für E-Bikes gibt es unter Umständen Einschränkungen.
Natürlich haben Sie alternativ immer die Möglichkeit sich eines unserer bestens gewarteten Mieträder zu leihen. Dieses geben Sie ganz einfach in Ihrem letzten Etappenort ab, bevor Sie mit leichtem Gepäck die Heimreise antreten.
E-Bike Radsportreise - so funktioniert's
Sie meinen, Abenteuer, Wadenschufterei und E-Bike schließen einander aus? Weit gefehlt, sagen wir! Die Radsportreise mit Elektro-Power erschließt Ihnen neue Möglichkeiten und Radwelten.
Konzept
Erfahrenen Radwanderreisenden, die längst die Vorzüge des E-Bikes zu schätzen wissen und die gerne längere Strecken in zügigem Tempo zurücklegen, bietet die E-Bike Radsportreise eine neue Herausforderung in Form längerer Tagesetappen und anspruchsvolleren Terrains.
Auch wer (noch) nicht ganz so top trainiert ist und dennoch nach einer flotten PEDALO Radsportreise schmachtet, soll freiweg auf Nummer sicher gehen - und sich unterstützend ein E-Bike gönnen. Leicht angeschubst geht's herrlich anregend zur Sache!
Oder sind Sie etwa zu zweit unterwegs und Ihr Begleiter ist Ihnen immer eine Radlänge voraus? Mit dem E-Bike werden Sie spielend mithalten können.
Gerne richten wir unser Angebot aber auch an jene sportiven Radler, die einfach - zwischendurch - mal einen Gang zurückschalten möchten, aber dennoch nicht auf eine rassige PEDALO Radsportreise mitsamt Schwitzen und Keuchen verzichten möchten. Das E-Bike unterstützt Sie bei steileren Anstiegen und sorgt dafür, dass Sie, auch wenn die eigene Muskelkraft einmal etwas nachlässt, immer noch die Nase vorn haben.
Miet-E-Bikes
Unsere Miet-E-Bikes sind auf die Länge der Etappen ausgelegt, bzw. bieten wir sie nur dort an, wo das Terrain den Elektromotor nicht überfordert. Eine entsprechend schonende Fahrweise vorausgesetzt, sollten Sie Ihr jeweiliges Tagesziel erreichen, ohne dass der Akku aufgeladen werden muss. Dem energiegeladenen Durchstarten steht somit nichts mehr im Weg.
Radsportreisen, bei denen wir ein Miet-E-Bike anbieten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Eigenes E-Bikes
Bei Ihrem eigenen E-Bike kennen Sie die Akku-Reichweite. Sie können selbst beurteilen, ob Sie die Tagesetappen spielend packen oder etwas mehr eigener Muskeleinsatz erforderlich ist, damit der "Strom" nicht mittendrin ausgeht. Im Zweifelsfall raten wir dazu, einen Ersatz-Akku mitzubringen. Starten Sie bei Ihrer Radsportreise mit dem E-Bike durch und genießen Sie eine ganz neue Freiheit!
Dort lächelnd fahren, wo's eigentlich schweißtreibend ist - mit dem E-Bike kein Problem!
Keine Mindestteilnehmerzahl
- Die Durchführung dieser Radreise ist von der Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl unabhängig. Der von Ihnen gebuchte Termin kann daher nicht auf Grund mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.
- Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Die Mecklenburger Radtour GmbH, Zunftstr. 4, 18437 Stralsund, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.
b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen.
c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.
d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche »zahlungspflichtig buchen« bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.
f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung der Pauschalreise
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen.
b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.
3. Preise und Leistungen
a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10,- Euro je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden.
c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
- Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung.
- Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises,
- zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises
- und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises.
- Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- Euro.
Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
Über den Reiseveranstalter vermittelte Prämien von Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Das gemäß § 651e BGB festgelegte Recht, einen für die Reise geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen, bleiben durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Rücktritt & Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reeisteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist.
Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden / Gewährleistung / Rücktritt / Kündigung
Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird.Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen.
7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters
7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden des Kunden, welche auf einer Vorschädigung des Gepäckstücks vor Reiseantritt beruhen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird daher dringend empfohlen.
8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll.
9. Sonstiges, Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Leistungs– und Erfüllungsort ist Stralsund. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in der Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.mecklenburger-radtour.de/allgemein/datenschutz einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.
10. Preiseerhöhung, Preissenkung
10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen oder Flughafengebühren,
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
11. Reiseunterlagen
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten. Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,- bis 35,- Euro stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine zusätzlichen Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.
12. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff
Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die zusätzlichen Materialien wie Kartenmaterial und Routenempfehlungen, Ausflugs- und Gastronomieempfehlungen. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätzliche Materialien sind ausschließlich vor Ort verfügbar.
13. Vermittlung von Fremdleistungen
In Verbindung mit einer Mecklenburger Radtour Reise kann der Kunde eine Bahnfahrt zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierbei nicht möglich und nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle. Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.
14. Reisebeschränkungen
Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Rad- und Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
15. Wichtig für Ihre Reise ist
Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.
16. Versicherungen
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung
17.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
17.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund.
17.3. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Preise des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit.
18. Kundengeldabsicherung
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65193 Wiesbaden, www.ruv.de
Reisepreise Kategorie B
Kategorie B
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 619,- / € 601,-
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
- € 699,- / € 679,-
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 819,- / € 795,-
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
- € 899,- / € 873,-
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Reisepreise Kategorie A
Kategorie A
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 829,- / € 805,-
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
- € 939,- / € 911,-
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 1069,- / € 1037,-
Saison A
02.05.21 bis 08.05.21, 12.09.21 bis 19.09.21
- € 1179,- / € 1144,-
Saison B
09.05.21 bis 11.09.21
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Flensburg, pro Tag: ca. € 8,-
- Bahnfahrt Lübeck - Flensburg, pro Person: ab € 35,-
Mieträder
- 24-Gang Damen-Tourenrad: € 84,-
- 24-Gang Herren-Tourenrad: € 84,-
- Unisex-Elektrorad: € 184,-
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: zahlbar vor Ort
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
Buchen & Bezahlen
Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Gedanken spielen, eine PEDALO Reise zu buchen. Mit unserem Online-Buchungssystem führen Sie bequem und in nur wenigen einfachen Schritten eine Buchung durch. Und natürlich wird dabei auch gleich Ihr Reisepreis mitberechnet.
- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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