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Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

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  • Radwanderreise 
Mehr Bilder folgen in Kürze. Danke für Ihr Verständnis!, Bild: JFL Photography, Bild 1 der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Mehr Bilder folgen in Kürze. Danke für Ihr Verständnis! (Bild: JFL Photography)
Landschaft, Bild: Pedalo, Bild 2 der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Landschaft (Bild: Pedalo)
Paar, Bild: Pedalo, Bild 3 der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Paar (Bild: Pedalo)
Fahrrad RW, Bild: Pedalo, Bild 4 der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Fahrrad RW (Bild: Pedalo)
Kultur, Bild: Pedalo, Bild 5 der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Kultur (Bild: Pedalo)
  • ab € 459,–

Ostseeküsten Sternfahrt
Standort Lübeck

Individuelle Einzelreise | 6-tägige Standortreise

In der Kulturhauptstadt des Nordens: Diese Stern­fahrt bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit Lübeck und die zau­ber­haf­ten ma­ri­tim ge­präg­ten Rad­re­viere, die Sie vor deren Mauern er­warten, ken­nen­zu­lernen ...

Übersichtskarte

In der Kulturhauptstadt des Nordens

Die Hansestadt Lübeck ist - zurecht - für man­cher­lei bekannt: Für's Marzi­pan und Thomas Mann, die zum UNESCO Welt­erbe gehör­ende Alt­stadt mit ihren rund 1800 denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den und natür­lich immer wieder als wich­tiger Etap­penort des Ost­see­küsten-Radwegs.

Bei dieser Reise radeln Sie aller­dings nicht ein­fach durch, viel­leicht mit einer kurzen Pause für ein paar Besich­ti­gungen. Die Stern­fahrt bietet Ihnen die Mög­lich­keit Lübeck in und aus­wen­dig kennen­zu­lernen. Soll heißen: Nicht nur die Stadt selbst, son­dern auch die zauber­haften mari­tim gepräg­ten Rad­re­viere, die Sie vor deren Mauern erwarten.

Einzelne Rad­etap­pen füh­ren Sie nach Trave­münde und Timmen­dor­fer Strand, auf die Spu­ren der mit­tel­alter­lichen Salz­straße und so­mit tief in die Ge­schichte der Hanse, an den Großen Plöner See oder zum Eutiner Schloss. Ost­see­kul­tur pur in viel­fäl­tiger Form in eine un­ver­gleich­lich ab­wechs­lungs­reiche Rad­reise ver­packt.

Reise-Highlights

  • Bei der Stand­ort­rei­se ohne Quar­tier­wech­sel je­den Tag ein neues Rad­re­vier ent­de­cken.
  • An der Alten Salz­straße der (buch­stäb­lich) reichen Ge­schichte der Region nachspüren.
  • Zwischendurch ein­mal in der Ostsee oder im großen Plöner See planschen.
  • Radetappen per Schiff oder Bahn etwas ab­kür­zen (in Eigen­regie) und die ver­blei­ben­den Kilo­meter dafür hem­mungs­los genießen!

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Topografie

Die Topo­grafie dieser Rad­reise ist flach an der Küste bis leicht hüge­lig im Hinter­land.

Wegfindung & Orientierung

Sie rad­eln indi­vi­duell nach Kar­ten­ma­ter­ial und/oder GPS-Daten.

Radelpause gefällig?

Wenn Ihnen eine Etappe zu schwie­rig er­scheint, kön­nen Sie bei der Stand­ort­reise prob­lem­los einen Rad­tag aus­fal­len lassen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt

6-tägige Standortreise
im Raum Lübeck

  • ca. 180 bis 200 km
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Tag 1 von 6
Anreise nach Lübeck (in Eigenregie)

Anreise nach Lübeck in eigener Regie. Star­ten Sie Ihre Reise z.B. mit einem gemüt­li­chen abend­li­chen Spa­zier­gang um die Alt­stadtinsel.

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Tag 2 von 6
Zum Timmendorfer Strand

  • ca. 50 bis 70 km

Eine erste Sterntour führt Sie nach Trave­münde an die Ost­see, welches zu Lübeck gehört. Legen Sie die Fahrt ent­spannt per Schiff (in eigener Regie) oder auf dem Fah­rrad zurück.

Von Trave­münde aus radeln Sie über Nien­dorf bis nach Timmen­dorfer Strand. Bei schlech­tem Wetter lohnt sich ein Besuch im Aqua­rium oder der Therme. Am Hemmels­dorfer See vorbei und über die Trave geht es zurück nach Lübeck.

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Tag 3 von 6
Die alte Salzstraße

  • ca. 70 km

Im Mittelalter wurde auf der Salz­straße wert­volles Salz nach Lübeck trans­por­tiert. Als Gewürz und Konser­vier­ungs­mittel war Salz Jahr­hun­derte lang eines der wich­tig­sten Handels­güter, dem u.a. Lübeck seinen Reich­tum verdankte.

Entdecken Sie auf dem inzwi­schen zum Rad­fern­weg ausge­bau­ten histor­ischen Handels­weg die Schön­heit der Region. Radeln Sie am Ufer des Ratze­burger Sees und statten Sie dem Eulen­spiegel­brunnen in Mölln einen Besuch ab bevor es ent­lang des Elbe-Lübeck-Kanals wieder Rich­tung Nor­den zurückgeht.

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Tag 4 von 6
Der Plöner See

  • ca. 60 km

In Richtung Nordwesten radelnd gelan­gen Sie in weni­gen Kilo­metern nach Bad Schwar­tau, nicht nur für die dort produ­zierte Marme­lade bekannt sondern außer­dem staat­lich aner­kanntes Jodsole- und Moor­heilbad.

Nach einer Rast in Pronstorf/Streng­lin nahe des War­der­sees geht es weiter Rich­tung Norden, bis Sie schließ­lich den Großen Plöner See errei­chen, an dessen Ufer­seite Sie ent­spannt ent­lang radeln bis nach Plön oder Malente. Von beiden Orten führt eine Bahn­fahrt (in eigener Regie) wieder zurück. Tipp: auf dem Rück­weg lohnt ein Aus­stieg in Eutin für einen Besuch des Eutiner Schlosses, bevor Sie wieder in die Bahn nach Lübeck steigen.

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Tag 5 von 6
Ruhetag in Lübeck

  • 0 km

Entdecken Sie auf einer Stadt­führung (inkl.) die Geheim­nisse der alt­ehr­wür­digen Hanse­stadt, bum­meln Sie durch die maler­ischen klei­nen Gänge, erklim­men Sie den Turm der St. Petri­kirche für einen tol­len Aus­blick über die ganze Stadt oder pad­deln Sie mit dem Kanu über die Wakenitz. In Lübeck gibt es viel zu er­leben, hier ist be­stimmt für jeden etwas dabei.

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Tag 6 von 6
Abreise von Lübeck (in Eigenregie)

Abreise von Lübeck in eigener Regie oder Verlängerung.

Anreisetermine

Täglich, außer Freitag und Samstag, vom 21.04. bis 03.10.2024

Sondertermine auf Anfrage buchbar; hier Wunschtermin anfragen

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
Standort Lübeck

Inklusiv-Leistungen

  • 5 x Übernachtung der gebuchten Kategorie
  • 5 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Stadtführung Lübeck
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • detaillierte Radkarte und Routeninfos in Deutsch und Englisch
  • ausführliche Rei­se­un­ter­la­gen je Zimmer in Deutsch und Englisch
  • PEDALO App und/oder GPS-Daten
  • 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch

PEDALO App und GPS-Daten

PEDALO App: inklusive

Mit der kos­ten­lo­sen PEDALO App (für Android und iPhone) ra­deln Sie mit mo­bi­ler Rad­kar­te und in­di­vi­du­a­li­sier­tem Track un­be­schwert, er­leich­tert und bes­tens ori­en­tiert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu unserer App (so­wie die da­zu nö­ti­gen Kar­ten) fin­den Sie hier.

GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive

Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eige­nes GPS-Gerät die pas­sen­den Tracks (GPX-Format) kos­ten­los zur Ver­fügung.

Wenn Sie bei der Buch­ung ange­ben, dass Sie - mit­tels PE­DALO App oder eige­nem GPS-Gerät - GPS-Daten nutz­en möch­ten, er­hal­ten Sie diese zeit­ge­recht vor dem An­tritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.

Zusatznächte

  • in Lübeck (Standort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 75,-
  • Alle Prei­se und In­fos zu den buch­ba­ren Zu­sat­znäch­ten fin­den Sie im Rei­ter Preise.

Kategorie B

Die Unterbringung erfolgt in einem Mittel­klasse­hotel oder einer hübschen Pension des landestypischen 2*/3*Niveau.

  • Doppelzimmer / ÜF ab € 459,-
  • Einzelzimmer / ÜF ab € 619,-

Kategorie A

Sie nächtigen in einem sorgfältig ausgewählten Komfort- oder First-Class-Hotel des landestypischen 3*/4*Niveau.

  • Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 599,-
  • Einzelzimmer / ÜF pro Person: ab € 1009,-

Mietrad

  • 24-Gang Damenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
  • 24-Gang Herrenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
  • 8-Gang Damenrad: € 80,-
  • 8-Gang Herrenrad: € 80,-

Wenn Sie Ihren ei­genen Draht­esel lieber im hei­mi­schen Stall lassen möch­ten, kein Pro­blem! Leihen Sie sich ein­fach ein bes­tens ge­war­tetes, leicht lau­fen­des und rei­se­taug­liches Touren­rad.
Für die rich­tige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • 24-Gang Damen-Tourenrad
    Wave-Rahmen mit tie­fem Ein­stieg, 24-Gang-Ket­ten­schal­tung, Frei­lauf
  • 24-Gang Herren-Tourenrad
    Diamantrahmen, 24-Gang-Ket­ten­schal­tung, Frei­lauf
  • 8-Gang Damen-Tourenrad
    Wave-Rahmen mit tie­fem Ein­stieg, 8-Gang-Na­ben­schal­tung, Rück­tritt­bremse
  • 8-Gang Herren-Tourenrad
    Diamantrahmen, 8-Gang-Na­ben­schal­tung, Rück­tritt­bremse
  • Federgabel
  • gefederte Sattelstütze (nach Ver­füg­barkeit)
  • Shimano V-Brakes
  • Aluminium Hohlkammerfelgen
  • Nabendynamo
  • Lichtanlage
  • Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Fahrradcomputer
  • Ortlieb Lenker- und Ge­päck­tasche
  • Seitenständer
  • Fahr­rad­schloss
  • Pannenset mit Luft­pum­pe, Ersatz­schlauch und klei­nem Re­pa­ra­tur­set

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

24-Gang Tourenrad Damen mit Ketten­schal­tung und Frei­lauf, Symbolfoto, Bild: Mecklenburger Radtour, Bild der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
24-Gang Tourenrad Damen mit Ketten­schal­tung und Frei­lauf, Symbolfoto (Bild: Mecklenburger Radtour)
24-Gang Tourenrad Herren mit Ketten­schal­tung und Frei­lauf, Symbolfoto, Bild: Mecklenburger Radtour, Bild der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
24-Gang Tourenrad Herren mit Ketten­schal­tung und Frei­lauf, Symbolfoto (Bild: Mecklenburger Radtour)

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 160,-

Sie er­hal­ten ein reise­taug­liches und bestens ge­war­tetes Elek­tro­rad mit tie­fem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Frau oder Mann, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len können.
Der Elek­tro­mo­tor un­ter­stützt groß­zü­gig und lässt Sie kräf­te­scho­nend Stei­gungen und an­stren­gende Ab­schnitte be­wäl­tigen.
Für die rich­tige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Wave-Rahmen (tiefer Einstieg) aus Alu­mi­nium
  • Federgabel
  • gefederte Sattelstütze
  • LCD-Display
  • Mittel­motor
  • Akku mit 500 Wh
  • Tretunterstützung bis 25 km/h
  • 7- oder 8-Gang Naben­schal­tung
  • Rück­tritt­bremse oder Frei­lauf (nach Ver­füg­barkeit)
  • Hydraulische Felgenbrem­sen
  • Aluminium Hohl­kam­mer­felgen
  • pannensichere Bereifung
  • LED-Lichtanlage
  • Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Ortlieb Lenker- und Ge­päck­taschen
  • Seitenständer
  • Fahr­rad­schloss
  • Pannenset mit Luft­pum­pe, Ersatz­schlauch und klei­nem Re­pa­ra­tur­set

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

Elektrorad Unisex, Bild: Mecklenburger Radtour, Bild der Radreise Ostseeküsten Sternfahrt
Elektrorad Unisex (Bild: Mecklenburger Radtour)

Eigenes Rad

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­ziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten sei­nes Be­sit­zers und Nut­zers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt.

Was die Wahl des Rades be­trifft, gilt das Spaß-Prinzip. Ge­ra­delt wird mit allem, das die Freude auf Tou­ren bringt. Kein Rad wird dis­kri­mi­niert, weder das strom­ge­dopte E-Bike, das ge­müt­liche Holland­rad, das flotte Trekking­bike noch der stolze Sport-Tourer.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine wasser­dichte Lenker­tasche mit Karten­fach, eine wasser­dichte Gepäck­tasche für das Tages­gepäck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss.
Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Wir empfehlen eine Fahrradversicherung

Bitte beachten Sie, dass wir für Ihr selbst mit­ge­brach­tes Fahr­rad oder E-Bike keine Haf­tung über­nehmen. Es emp­fiehlt sich daher, dieses recht­zeitig vor An­tritt der Reise gegen Dieb­stahl und Be­schä­di­gung zu ver­sichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jeder­zeit mobil.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Hauptbahnhof Lübeck

Ihr An- und Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, von dem aus unsere Vertrags­hotels bequem per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreich­bar sind.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parken in Lübeck, pro Tag: ca. € 12,-
  • Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW in einem öffentlichen Parkhaus in der Nähe Ihres Hotels abstellen. Alternativ stehen auch kostenlose unbewachte Parkplätze an der Straße zur Verfügung.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Bus-Anreise

Die An- und Ab­rei­se mit dem Fern­bus kann je nach Start- und Ziel­ort Ihrer Rei­se eine güns­tige, kom­fort­able - und oben­drein um­welt­schon­ende - Al­ter­na­ti­ve sein. Wir em­pfeh­len Ihnen un­se­ren FlixBus.

Zwei an­bie­ter­un­ab­hän­gi­ge Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.

Bus & eigenes Fahrrad

In vielen Fern­bus­sen kön­nen Sie auch Ihr ei­ge­nes Fahr­rad mit­neh­men. Der Trans­port er­folgt in der Re­gel auf Fahr­rad­trä­gern. Den­ken Sie bitte un­be­dingt da­ran, sich vor­ab über ver­füg­bare Ka­pa­zi­tä­ten und das zu­läs­si­ge Ma­xi­mal­ge­wicht zu in­for­mie­ren. Auch für E-Bikes gibt es un­ter Um­stän­den Ein­schrän­kun­gen.

Na­tür­lich haben Sie al­ter­na­tiv immer die Mög­lich­keit sich eines un­ser­er bes­tens ge­war­te­ten Miet­räder zu lei­hen. Die­ses geben Sie ganz ein­fach in Ihrem letz­ten Etap­pen­ort ab, be­vor Sie mit leich­tem Ge­päck die Heim­reise an­tre­ten.

Standortreisen - so funktioniert's

Es gibt Plätze in der Welt der Rad­rei­sen, die so bild­schön und viel­fäl­tig sind, dass man sich ein­mal an­ge­kom­men gar nicht mehr los­rei­ßen mag, die rund­he­rum so viel zu bie­ten ha­ben, dass es einen hin- und her­reißt und die Ent­schei­dung schwer fällt, in wel­che Rich­tung man nun als ers­tes los­ra­deln soll. Das sind die be­son­de­ren Fleck­chen Erde, in de­nen wir von PEDALO un­se­re Stand­ort­rei­sen für Sie ent­wi­ckelt haben.

Fahr ruhig fort, aber nächtige stets am selben Ort

Im Unterschied zu Strecken- und Rund­rei­sen ra­deln Sie bei der Stand­ort­rei­se nicht von Ort zu Ort, und so­mit von Ho­tel zu Ho­tel, son­dern sind wäh­rend Ihres ge­sam­ten Rad­ur­laubs in ein und der­sel­ben Un­ter­kunft ein­quar­tiert, die zum Aus­gangs­punkt für fas­zi­nie­ren­de Rad­tou­ren in der Um­ge­bung wird. Je­den Tag bre­chen Sie auf neu­en We­gen zu Ihren Er­kun­dungs­fahr­ten auf. Je­den Abend ke­hren Sie zu Gast­ge­bern zu­rück, die mit dem Her­zen da­bei sind und Ihnen ge­pfleg­tes Am­bi­en­te, an­ge­nehme At­mos­phä­re und Be­hag­lich­keit bie­ten. Statt täg­li­chem Kof­fer­pa­cken müs­sen Sie bei der Stand­ort­rei­se ein­fach nur ra­deln und ge­nießen.

Für Ein­stei­ger, Auf­stei­ger und Um­stei­ger

Diese Art des Rad­rei­sens ist wie ge­schaf­fen für die ganz Ge­müt­li­chen. Ver­spü­ren Sie mal keine Lust auf Fahr­rad, weil viel­leicht ein klei­ner Mus­kel­ka­ter zwickt oder das Wet­ter nicht un­b­edingt be­rau­schend ist, denn set­zen Sie ein­fach einen Tag lang aus. Auch Radreise-Einsteiger, die viel­leicht noch nicht so ge­nau wis­sen, wie­viel sie sich zu­trau­en kön­nen oder möch­ten, wer­den mit der Stand­ort­rei­se bes­tens fah­ren. Keine un­nö­ti­gen Stress­fak­to­ren, bloß pu­re Frei­heit. Da wird der Rad­ur­laub zum reins­ten Fahr­gnügen!

Weitere Standortreisen

Unsere Standort-Radwander­rei­sen ha­ben wir für Sie hier zu­sam­men­ge­fasst.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Keine Mindestteilnehmerzahl

  • Die Durchführung dieser Rad­rei­se ist von der Er­rei­chung einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl un­ab­hän­gig. Der von Ihnen ge­buch­te Ter­min kann da­her nicht auf Grund man­geln­der Teil­neh­mer ab­ge­sagt werden.
  • Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Die Mecklenburger Radtour GmbH, Zunftstr. 4, 18437 Stralsund, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Mecklenburger Radtour GmbH (im Weiteren als Reiseveranstalter genannt) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Alle Überschriften in diesen Bestimmungen dienen der Übersicht und sollen in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

a) Durch seine Reiseanmeldung bietet der Kunde der Mecklenburger Radtour GmbH (im folgenden Reiseveranstalter genannt) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes ist die Katalogausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit dem Kunden diese bei seiner Anmeldung vorliegt.
b) Durch den Anmelder (Kunden) erfolgt die Reiseanmeldung auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Personen. Der Anmelder erklärt verbindlich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Personen einzustehen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax, E-Mail oder durch das Internet erfolgen.
c) Erst mit Zugang der textlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) kommt der Reisevertrag zustande.
d) Bei Reiseanmeldung durch das Internet gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Er hat während der Online Anmeldung die Möglichkeit zur Korrektur seiner Eingaben und kann diese Löschen oder Zurücksetzen. Durch Betätigung der Schaltfläche .zahlungspflichtig buchen. bietet der Anmelder dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande.
e) Weicht die dem Kunden durch den Reiseveranstalter zugegangene Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots dann zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung annimmt.
f) Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung der Pauschalreise

a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen durch den Veranstalter nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zur Zahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem nicht EU-Ausland hat der Kunde die bei der Überweisung anfallenden Gebühren zu tragen. b) Kommt der Kunde nicht fristgerecht einer seiner Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nach, berechtigt dies den Reiseveranstalter, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter (4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson) vereinbarten Stornokosten geltend zu machen und diese zu berechnen.

3. Preise und Leistungen

a) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus in der Sache berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogs- bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
b) Im Reisepreis sind die Kurtaxe/Kurabgabe sowie die Bettensteuer nicht eingeschlossen. Diese ist vor Ort in der jeweiligen Unterkunft zu entrichten. Für Kinder bis 4 Jahre werden von der Mecklenburger Radtour bei Originaltouren 10 € je Übernachtung erhoben. Eventuelle zusätzliche Kosten, die wegen darüber hinaus vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen bei den einzelnen Leistungsträgern anfallen (wie z.B. Minibar, nicht im Pauschalreisevertrags inkludierte Wellnessanwendungen etc.), müssen vom Kunden direkt beim Leistungsträger beglichen werden.
c) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vor- zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückzubezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Reiseveranstalter zurückerstattet worden sind.


4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von seiner gebuchten Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu fordern, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände sind außergewöhnlich und unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich in ihrer Folge auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich dessen, was der Veranstalter an Wert von ersparten Aufwendungen gespart hat, sowie dessen was er durch anderweitige Verwertung von Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung zu erwartender Ersparnisse festgelegt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung nachfolgend mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
a) Bei Rad- und Wanderreisen
Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt eine Gebühr von 20% des Reisepreises pro Person, in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 29. und 21. Tag berechnen wir 30% des Reisepreises, zwischen dem 20. und 7. Tag berechnen wir 60% des Reisepreises und zwischen dem 6. und 1. Tag vor Reiseantritt berechnen wir 80% des Reisepreises. Bei Nichtantritt oder Stornierung am Anreisetag 90%. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises nach Reiseantritt ist grundsätzlich nicht möglich. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden jedoch die durch den Rücktritt ersparten Aufwendungen und Einkünfte aus einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu erstatten. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 30. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebühr in Hohe von 50,-€.
Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
b) Gesonderte Stornobedingungen Rad & Schiff:
Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
ba) Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 83. bis 42. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 41. bis 28. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 27. bis 04. Tag berechnen wir 80% Stornogebühr. Ab dem 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90% Stornogebühr. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, das kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung! Eine Erstattung des Reisepreises am Tag des Reiseantrittes und nach Anreise ist nicht möglich.
bb) Bei den Rad & Schiff Reisen in Italien gelten zudem gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 90 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 10% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 89. bis 60. Tag berechnen wir 40% Stornogebühr, zwischen dem 59. bis 30. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 29. bis 07. Tag berechnen wir 85% Stornogebühr, ab dem 06. Tag und bei Nichtantritt berechnen wir 100% Stornogebühr des Reisepreises pro Person.
bc) Bei den Rad & Schiffsreisen mit den Schiffen De Amsterdam, De Holland, De Willemstad, Magnifique I bis IV, De Nassau, Mare fan Fryslan, Wapen van Fryslan, Leafde van Fryslan, MS Flora gelten folgende Stornogebühren. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis 84 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr in Höhe von 20% des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 84. bis 43. Tag berechnen wir 30% Stornogebühr, zwischen dem 42. bis 29. Tag berechnen wir 60% Stornogebühr, zwischen dem 28. bis 01. Tag berechnen wir 90% Stornogebühr. Und bei Nichtantritt 100% des Reisepreises pro Person.
bd) Bei den Rad & Schiff Reisen in Kroatien gelten gesonderte Stornobedingungen. Falls Sie von der gebuchten Reise zurücktreten müssen, stellen wir Ihnen bis zum 60. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr in Höhe von 20 % des Reisepreises pro Person in Rechnung. Bei Rücktritt zwischen dem 59. bis 31. Tag 30 % Stornogebühren, vom 30. bis 21. Tag 50 % Stornogebühren, vom 20. bis 11. Tag 70 % Stornogebühren, vom 10. bis 01. Tag 90 % Stornogebühren des Rechnungsbetrages. Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir den vollen Reisepreis. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Bei Umbuchung des Reisetermins, des Reiseverlaufs oder auf eine andere Reise berechnen wir bis zum 90. Tag vor Anreise eine Umbuchungsgebuhr in Hohe von 50,-€. Ihre Umbuchungswünsche, die ab dem 89. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den oben aufgeführten Rücktrittspauschalen und gleichzeitigen Neuanmeldung durchgeführt werden. Für die erforderlichen Papiere oder eventuellen Visa sind Sie selbst verantwortlich. Falls Sie wegen fehlenden oder ungenügenden Papieren Ihre Reise abbrechen müssen, müssen wir dies wie einen Rücktritt behandeln.
be)Für die Tour WAT 04 mit dem Segler Elizabeth gelten folgende Gebühren: nach Buchung 20% / 5 bis 4 Monate vor Reisebeginn 30% /4 bis 3 Monate vor Reisebeginn 40%/ 3 bis 2 Monate vor Reisebeginn 50% / 2 bis 1 Monat vor Reisebeginn 75% / 1 Monat bis 1 Tag vor Reisebeginn 90% / am Tag der Abreise 95%
bf)Für die MS Primadonna fallen folgende Stornogebühren an: Bis 84 Tage vor Anreise 10% / Ab 83 bis 42 Tage vor Anreise 50% / Ab 41 bis 28 Tage vor Anreise 70% / Ab 27 bis 4 Tage vor Anreise 90% / Ab 3. Tag vor Anreise oder no show 100%
bg) Für die Reisen mit den a-rosa Schiffen gelten folgende Stornogebühren: Alle Kreuzfahrten bei Rücktritt bis 35. Tag vor Reisebeginn: 30% / 34. bis 22. Tag: 50% / 21. bis 1 Tag: 90% /Nichtantritt: 95%
Sollten Sie nach Ihrem Rücktritt den frei werdenden Platz durch eine andere geeignete Person besetzen können, stellen wir Ihnen nur die Umbuchungsgebühren von 50,-€ in Rechnung. Der Kunde hat das Recht, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigungspauschale sei wesentlich niedriger, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweisen kann, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale anzeigt. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen an Ersparnis erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5. Rücktritt & Kündigung durch den Reiseveranstalter

Sollte die jeweils im Katalog zur jeweiligen Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur, wenn Sie von uns spätestens 30 Tage vor dem Reisebeginn über die Nichtdurchführung der Reise informiert worden sind. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattung für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets und Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebots oder in eigener Regie erworben hat. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Reise vom Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Vertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ohne dass vor Vertragsschluss kundenseitig mitgeteilt wurde aufgrund eingeschränkter Mobilität auf Begleitung während der Reise angewiesen ist, oder der Kunde sich in einem geistigen Zustand befindet, welcher eine Teilnahme an der Reise unmöglich macht oder der Kunde eine Gefahr für sich oder andere Personen darstellt. Eine Kündigung ist auch dann zulässig, wenn der Reiserteilnehmer erkennbar den jeweiligen Anforderungen der Reise körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist oder wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die Aufhebung des Vertrages sofort gerechtfertigt ist.
Bei Kündigung oder Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen oder der aus der Kündigung oder des Ausschlusses entstandenen Vorteile sich anrechnen lassen, die er aus einer Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, zuzüglich die von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Der Reiseveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und hat diesen binnen 14 Tagen nach Rücktritt dem Kunden zurückzuerstatten.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden / Gewährleistung/Rücktritt/Kündigung

Der Kunde kann bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Abhilfe verlangen. Dabei ist der Kunde verpflichtet, den Mangel dem Reiseveranstalter sofort anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Kann der Reiseveranstalter einer schuldhaft unterlassenen Mängelanzeige keine Abhilfe leisten, kann der Kunde keine Minderungsansprüche nach §651m BGB als auch keine Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe ablehnen und verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Bei Rücktritt vom Reisevertrag durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels hat der Kunde dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Eine Frist zur Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Leistet der Reiseveranstalter keine Abhilfe, so kann der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Kunde kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird. Die Kündigung ist nur zulässig, wenn dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde und er diese ohne Abhilfe hat verstreichen lassen.


7. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters

7.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 7.3. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 7.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Gepäckschäden des Kunden, welche auf einer Vorschädigung des Gepäckstücks vor Reiseantritt beruhen. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird daher dringend empfohlen.

8. Verjährung und Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche nach §651 i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisevermittler der die Buchung vermittelt hat, geltend zu machen. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren: Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise vertraglich enden soll.

9. Sonstiges, Hinweise zur Datenverarbeitung

Die Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Soweit nicht durch die vorherig besagten Bestimmungen geregelt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Leistungs- und Erfüllungsort ist Stralsund. Die vom Kunden in der Reiseanmeldung angegebenen Daten verwenden wir zur Buchung und Abwicklung der Reise sowie zu Übermittlung von Informationen und Angeboten an Sie. Mehr über die Verarbeitung und Speicherung sowie Ihren Rechten als Betroffene (insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte) erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche jederzeit unter www.mecklenburger-radtour.de/allgemein/datenschutz. de oder bei uns im Büro einsehbar ist oder die wir Ihnen gerne übersenden.“.

10. Preiseerhöhung, Preissenkung

10.1. Der Reiseveranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen-gebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 10.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern der Reiseveranstalter den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unter-richtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
10.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziff. 10.1.a) kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 10.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziff. 10.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat
10.4. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/ Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziff. 10.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Reiseveranstalter darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Der Reiseveranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
10.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
10.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

11. Reiseunterlagen

Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise die Reiseunterlagen zugesandt. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht zugegangen sein sollten. Wünschen Sie zusätzliche Unterlagen (Tourenbuch, Fahrradtourenkarte), notieren Sie dies bitte direkt bei der Reiseanmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,-bis 35,-€ stellen wir Ihnen dann die zusätzlichen Unterlagen zur Verfügung. Jedoch versenden wir keine zusätzlichen Unterlagen ohne dass bei uns eine Buchung vorliegt.

12. Gesonderte Reiseunterlagen für Rad & Schiff

Ist der gesamte Reisepreis bei uns eingegangen, bekommt der Anmelder der Reise eine Vorabinformation zu der gebuchten Reise und erhält erst vor Ort am Schiff die zusätzlichen Materialien wie Kartenmaterial und Routenempfehlungen, Ausflugs und Gastronomieempfehlungen. Informationen zu abweichender Handhabung und Umfang der Unterlagen finden Sie im Leistungsteil der ausgeschriebenen Programme. Zusätzliche Materialien sind ausschließlich vor Ort verfügbar.

13. Vermittlung von Fremdleistungen

Bei Buchung von Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner.

14. Reisebeschränkungen

Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität Radund Wanderreisen, sowie Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

15. Wichtig für Ihre Reise ist

Eine Radwander-Reise bedarf Ihrer persönlichen Mitwirkung. Sie müssen Ihr Rad im Verkehr, auf Feldwegen und bei Nässe und Dunkelheit beherrschen. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich. Unsere Touren sind so gestaltet, dass Sie von einem gesunden, durchschnittlichen Menschen gefahren werden können, ohne über besondere Fahrpraxis auf Langstrecken verfügen zu müssen. Ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer solchen Reise gewachsen ist, bitten wir Sie im besonderen Falle eventuell durch Ihren Arzt beurteilen zu lassen. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich.

16. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung

17. Rechtswahl und Gerichtsstand, Information über die Verbraucherstreitbeilegung

17.1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert dieser die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform www.ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
17.2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtstand für Vollkaufleute ist Stralsund.
17.3. Mit Drucklegung dieses Kataloges verlieren die Preise des vorherigen Kataloges ihre Gültigkeit.

16. Kundengeldabsicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1 · 65193 Wiesbaden
www.ruv.de

Reiseveranstalter:
Die Mecklenburger Radtour GmbH
Zunftstraße 4 · 18437 Hansestadt Stralsund
HRB 8499 · Amtsgericht Stralsund
Geschäftsführer: Thomas Eberl

Tel.: 0049 (0) 3831 / 30 67 60
Fax: 0049 (0) 3831 / 30 67 61 9
info@mecklenburger-radtour.de
www.mecklenburger-radtour.de

Drucklegung Oktober 2020


Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Mecklenburger Radtour GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Mecklenburger-Radtour GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reise- leistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschal- reise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht .Kündigung.), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Mecklenburger Radtour GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen. Die Reisenden können bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG, Telefon +0049-611-533-5859, Telefax + 0049-611-533-4500 Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden www.ruv.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Mecklenburger Radtour GmbH verweigert werden.

Reisepreise Kategorie B

Kategorie B

Kategorie B 0 0 0 1Saison A|Saison B|Saison C| 0459|499|549|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 619|659|709|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 459,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 499,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 549,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 619,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 659,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 709,-

Reisepreise Kategorie A

Kategorie A

Kategorie A 599|639|679|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 1009|1049|1089|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 599,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 639,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 679,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 1009,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 1049,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 1089,-

Zusatznächte Kategorie B

Lübeck, 3*Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 75,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 75,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 75,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 119,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 119,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 119,-

Zusatznächte Kategorie A

Lübeck, 3*/4*Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 95,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 95,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 95,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      21.04.24 bis 04.05.24, 29.09.24 bis 03.10.24

      € 179,-
    • Saison B

      05.05.24 bis 22.06.24, 18.08.24 bis 28.09.24

      € 179,-
    • Saison C

      23.06.24 bis 17.08.24

      € 179,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parken in Lübeck, pro Tag: ca. € 12,-

Mieträder

  • 24-Gang Damenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
  • 24-Gang Herrenrad: € 80,- (nach Verfügbarkeit)
  • 8-Gang Damenrad: € 80,-
  • 8-Gang Herrenrad: € 80,-
  • E-Bike Unisex: € 160,-

Steuern & Gebühren

Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif

Diese ist, so­weit fäl­lig, di­rekt vor Ort im Ho­tel zu ent­rich­ten und nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten.

Bahn-/Fährfahrten: gemäß Tarif

Die Bahn- und Fähr­fahr­ten laut Pro­gramm sind nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten und vor Ort zu ent­richten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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