Main, klar Schiff
Bamberg - Aschaffenburg
Genuss am Fluss: Der Main in seiner urgemütlichsten Form. Das blaue Band des Flusses als Leitlinie sausen Sie durch historische Städte und idyllische Weindörfer und genießen die Köstlichkeiten der Region ...
Gratis-Storno bis 30. April 2021
Dank angepasster Stornobedingungen zeitig PEDALO Traumradreise sichern, lang vorfreuen & Stornosorgen hintenanstellen. Denn diese Reise können Sie bis zum 30. April 2021:
- kostenlos stornieren (auch ohne Angabe von Gründen),
- oder wahlweise kostenfrei auf einen anderen Termin und/oder ein anderes Reiseziel umbuchen,
- mit 100% gesetzlicher Kundengeldabsicherung,
- und Geld-zurück-Garantie bei Storno.
Genuss am Fluss
Der Main in seiner urgemütlichsten Form. Erleben Sie an Bord Ihres Schiffes jeden Morgen aufs Neue das Erwachen einer anderen faszinierenden Mainstadt. Da kribbeln die Muskeln bereits in Vorfreude, das herrliche fränkische Weinland unter die Räder zu nehmen.
Erkunden Sie eine farbenfrohe Märchenwelt aus Schlössern, Klöstern und kunstvoll ausgestatteten Kirchen. Das blaue Band des Flusses als Leitlinie nutzend sausen Sie durch historische Städte und idyllische Weindörfer, genießen die Köstlichkeiten der Region und machen so manch »süffige« Rast mit Bocksbeutel und Co.
Geben Sie sich in aller Ruhe dem Main-Zauber hin - und Sie werden sehen: Ganz schön einladend dieser Genuss-Fluss. Lassen Sie Ihrer Natur ihren Lauf und gönnen Sie sich eine Auszeit mit wohltuender Bewegung und vielen schönen Momenten.
Reise-Highlights
- Ein Leckerbissen für Genussradler: Hervorragende Weine, leckeres Essen und Ferienstimmung vom Feinsten.
- Lassen Sie sich vom windungsreichen Main durch eine vielfältige Natur- und Kulturlandschaft führen.
- Das UNESCO Weltkulturerbe Bamberg und die Residenzstadt Würzburg sind die kulturellen Höhepunkte.
- In den fachwerkverwinkelten Kleinstädten blieb vieles erhalten, das anderswo schon längst Geschichte ist.
- Am Schiff der Lebensader Main auch abends immer ganz nahe bleiben.
- Kein tägliches Kofferpacken, kein Hotelwechsel, nur unbeschwerter, purer Radgenuss.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Streckenreise
- Seen- & Fluss-Radreisen
- Für Weinliebhaber
Einsteiger und Genießer
Die Strecken entlang des gut ausgebauten Main-Radweges sind eben und ohne nennenswerte Steigungen. Sie rollen meist auf asphaltierten Radwegen und verkehrsarmen Nebenstraßen. Natürlich können Sie auch jederzeit eine Pause am Schiff einlegen.
8-tägige Streckenreise
von Bamberg nach Aschaffenburg
- ca. 215 bzw. 250 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Bamberg (in Eigenregie)
Einschiffung ab 16:00 Uhr in Bamberg, eine facettenreiche Stadt und zugleich UNESCO-Weltkulturerbe. Die »Inselstadt« präsentiert sich als kleines Venedig, die »Bergstadt« als fränkisches Rom und die »Gärtnerstadt« als eigenes Unikat. Vielleicht haben Sie ja auch noch Zeit ein Bier aus einer der elf Brauereien zu kosten.
Bitte beachten Sie, dass diese Reise an einigen Terminen in umgekehrter Richtung - also von Aschaffenburg nach Bamberg - gefahren wird.
Zu welchem Anreisetermin das Schiff in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken.

Tag 2 von 8
Bamberg - Schweinfurt
- ca. 30 bzw. 40 km
An Bord der MS ALLURE erreichen Sie Haßfurt mit seiner schönen historischen Altstadt. Die Stadt liegt zwischen zwei Naturparks und ist Standort reizvoller Sakralbauten wie der spätgotischen Ritterkapelle und der Stadtpfarrkirche mit Figuren von Tilman Riemenschneider. Hier steigen Sie auf Ihr Rad und fahren bis in die ehemalige Reichsstadt Schweinfurt.

Tag 3 von 8
Schweinfurt - Kitzingen
- ca. 35 bzw. 60 km
Kitzingen heißt Ihr heutiges Ziel. Die historische Weinhandelsstadt ist Standort des Deutschen Fastnachtsmuseums, das Einblick in einen bedeutenden Teil fränkischen Brauchtums gibt. Als Wahrzeichen der Stadt gilt der Falterturm mit seiner schiefen Turmhaube.
In Kitzingen trifft alte Bierbrauer- auf Winzertradition, wovon historische Kelleranlagen zeugen. Einige Wirtschaften Kitzingens bieten Gästen deftige fränkische Kost wie Sauerbraten mit Kloß oder »Karpfen Blau«. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, bis Stammheim an Bord zu bleiben und damit die Radtour um ca. 25 Kilometer zu verkürzen.

Tag 4 von 8
Kitzingen - Würzburg
- ca. 40 km
Würzburg erwartet Sie heute mit zahlreichen Sehenswürdigkeiten. Eine davon ist die Würzburger Residenz, die als eins der bedeutendsten Schlösser Deutschlands gilt und seit 1981 Teil des UNESCO Weltkulturerbes ist. Sehenswert sind auch der Dom St. Kilian und die Festung Marienberg. Würzburg ist ein Zentrum des Frankenweins und als junge Studentenstadt auch abends noch voller Leben.

Tag 5 von 8
Würzburg - Lohr
- ca. 30 km
Um etwa 10:30 Uhr erreichen Sie mit dem Schiff Karlstadt. Türme, Tore und Mauern umgeben die Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern und kleinen Gässchen, deren Ursprünge ins Jahr 1200 zurückreichen.
Ziel des heutigen Reisetages ist die Stadt Lohr am Main. Eine typisch fränkische Fachwerkarchitektur prägt auch die Altstadt dieses Tors zum Spessart. Manch einer behauptet, Lohr am Main sei die Heimat Schneewittchens gewesen. Bauwerke wie das Kurmainzer Schloss unterstreichen den märchenhaften Charakter der Stadt.

Tag 6 von 8
Lohr - Freudenberg
- ca. 30 km
Mit dem Schiff fahren Sie in die alte Residenzstadt Wertheim mit der gleichnamigen Burg als Wahrzeichen. Die Stadt mit historischem Marktplatz und dem vielleicht schmalsten Haus des Frankenlands ist Start Ihrer heutigen Radetappe: Freudenberg. Hoch über dem Main und der Stadt Freudenberg thront die Freudenburg am Ausläufer des fränkischen Odenwaldes. Die Freudenburg ist unter Burgenkennern wegen ihres auffälligen Burgfrieds sehr bekannt.

Tag 7 von 8
Freudenberg - Aschaffenburg
- ca. 50 km
Das Highlight der heutigen Radtour ist Miltenberg mit ihrer 1200 erbauten Mildenburg. Von Erlenbach bis Kleinwallstadt begleitet Sie der »Planeten-Radweg«. Hier gibt's Infos über die Himmelskörper. Der Auenwald zwischen Niedernheim und Nilkheim ist im Sommer angenehm zu befahren.
Überall entlang des Mains finden sich Bänke oder Rastplätze, die zum Ausruhen oder gar Baden einladen. Ihr Ziel heute ist die schöne, beschauliche Universitätsstadt Aschaffenburg mit ihrem prachtvollen Renaissanceschloss Johannisburg aus rotem Buntsandstein. Zahlreiche Weinlokale, Cafés und urige Gasthäuser warten auf Ihren Besuch.

Tag 8 von 8
Abreise von Aschaffenburg (in Eigenregie)
Noch einmal wird an Bord gefrühstückt, dann erfolgt bis 9:30 Uhr die Ausschiffung in Aschaffenburg.
Anreisetermine
Bamberg - Aschaffenburg: Samstag, den 12.06. / 26.06. / 10.07. / 24.07. / 07.08.2021
Aschaffenburg - Bamberg: Samstag, den 05.06. / 19.06. / 03.07. / 17.07. / 31.07. / 14.08.2021
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf der MS Allure
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket oder Mittagssnack an Bord
- 6 x Nachmittagskaffee/-tee
- 7 x Abendmenü
- Willkommensgetränk am Anreisetag
- tägl. Routenbesprechung mit Bordreiseleitung in Deutsch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- detaillierte Radkarte mit Routeninfos in Deutsch
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch
MS Allure
Fakten
- Schiffstyp: Flusskreuzfahrtschiff
- Länge: 42 m, Breite: 6,5 m, Tiefgang: 1,3 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 10 Außenkabinen, 20 Passagiere
- Besatzung: 3 Personen
- Flagge: NL, Bordsprachen: DE, EN, NL
Beschreibung
Die MS Allure wurde 1998 zu einem freundlichen, rustikalen Passagierschiff umgebaut. Martien van de Velde ist Ihr sympathischer Skipper und Gastgeber. Seine Gastfreundschaft garantiert einen angenehmen Aufenthalt an Bord.
Auf der Allure befindet sich nahezu alles auf einer Ebene. In der Mitte des Schiffes finden Sie Ihr »Wohnzimmer«: Ein netter Salon nebst Speiseraum, eine Sitz-, Lese- und TV-Ecke mit kleiner Bar laden zum Verweilen ein.
An sonnigen Tagen und warmen Abenden verbringt man gerne die Zeit auf dem geräumigen Sonnendeck mit seinen Sitzgelegenheiten und dem gemütlichen Zwischendeck, das zwischen Salon und Steuerhaus liegt: Ihre eigene, fahrende Terrasse auf dem Wasser sozusagen!
Kabinen
Im vorderen Bereich der MS Allure befinden sich die zehn kleinen und zweckmäßig eingerichteten Außenkabinen. Eine Kabine verfügt über ein französisches Doppelbett und neun Kabinen über zwei ebenerdige Einzelbetten, die in den meisten Kabinen nach vorheriger Anfrage zusammengeschoben werden können.
Alle Kabinen sind zirka 8 m² groß und mit einem kleinen Badezimmer mit Dusche, WC und Fön sowie einem TV-Gerät und kleinem Tresor ausgestattet. Die Kabinenfenster können geöffnet werden.
-
2-Bett-Kabine ab € 995,-
Zirka 8 m² mit zwei Einzelbetten; eine Kabine mit französischem Doppelbett
-
1-Bett-Kabine ab € 1405,-
Zirka 8 m² mit einem Einzelbett
Mietrad
- 7-Gang Unisex-Tourenrad: € 79,-
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Schaltung, OHNE Rücktrittbremse, dafür aber mit zwei gut dosierbare Felgenbremsen mit ordentlich Bremskraft ausgestattet. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie aber Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Bamberg bzw. Aschaffenburg
Der Bahnhof Bamberg ist zirka 3 Kilometer, der Bahnhof Aschaffenburg zirka 1,5 Kilometer von der Schiffsanlegestelle entfernt. Beide sind bequem mit einer kurzen Taxifahrt erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Bamberg, pro Tag: ca. € 10,-
Im Zentrum von Bamberg stehen Ihnen zahlreiche öffentliche Garagen zur Verfügung. Die Schiffsanlegestelle ist zirka 3 Kilometer entfernt und mit einer kurzen Taxifahrt erreichbar.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Parken in Aschaffenburg, pro Tag: ca. € 10,-
Wir empfehlen Ihnen das Parkhaus in der Luitpoldstraße, das von der Schiffsanlegestelle ca. 1,5 Kilometer entfernt und mit einer kurzen Taxifahrt erreichbar ist.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die An- und Abreise mit dem Fernbus kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise eine günstige, komfortable - und obendrein umweltschonende - Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Bus & eigenes Fahrrad
In vielen Fernbussen können Sie auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen. Der Transport erfolgt in der Regel auf Fahrradträgern. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich vorab über verfügbare Kapazitäten und das zulässige Maximalgewicht zu informieren. Auch für E-Bikes gibt es unter Umständen Einschränkungen.
Natürlich haben Sie alternativ immer die Möglichkeit sich eines unserer bestens gewarteten Mieträder zu leihen. Dieses geben Sie ganz einfach in Ihrem letzten Etappenort ab, bevor Sie mit leichtem Gepäck die Heimreise antreten.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Verpflichtung für Mitreisende
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande.
e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche »zahlungspflichtig buchen« bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt.
g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die un vollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten.
3. Leistungen und Preise
a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
4. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %
c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch de Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von Euro 30,- pro Reisendem erhoben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl: Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
b) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
c) Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen: Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SETours Reiseleitung
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
- gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
d) Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
9. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
a) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
b) Durch den Rücktritt nach Ziffer 9a verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Bordreiseleitung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz anzuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
b) Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
c) Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zweckmäßig am besten schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
d) Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
b) Schweben zwischem dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
c) Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters können Kunden gegen den Reiseveranstalter gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters und seiner Beauftragten zu befolgen.
b) Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsangehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaften wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder Nichtinformation seitens des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
b) Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochseekreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die eingeschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
15. Vermittlung von Fremdleistungen
a) In Verbindung mit einer SE-Tours Reise kann der Kunde über den Reiseveranstalter eine Bahnfahrkarte zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierin nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle.
b) Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
16. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen
a) Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Bordreiseleitung fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.
17. Versicherungen
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand
a) Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu hin.
b) Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.
Reisepreise
MS Allure
-
Preise pro Person
-
2-Bett-Kabine
- € 995,-
-
1-Bett-Kabine
- € 1405,-
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Bamberg, pro Tag: ca. € 10,-
- Parken in Aschaffenburg, pro Tag: ca. € 10,-
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Tourenrad: € 79,-
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
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- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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