- Rad und Schiff





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ab € 949,–
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Neu im Programm
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Reise 2020, 3% Frühbucherrabatt
IJsselmeer geführt
Rundreise ab Amsterdam
Mit vollen Segeln: Früher ein Teil der Nordsee, heute das größte Süßwasserbinnenmeer Hollands. Einst bedeutend für die reiche Geschichte der holländischen Seefahrt und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Aufschwung, heute ein Paradies ...
3% Frühbucherrabatt* sichern!
PEDALO Rad & Schiffreisen sind nicht nur einfach überWELLtigend sondern auch heiß begehrt. Damit Ihre Wunschreise 2020 nicht mangels verfügbaren Termins ins Wasser fällt, sollten Sie sich daher unverzüglich einen der limitierten Plätze an Bord sichern.
- 3% Frühbucherrabatt* erhalten Sie, wenn Sie sich jetzt Ihre PEDALO Rad & Schiffreise(n) 2020 sichern.
- Eine laufend aktualisierte Übersicht aller buchbaren Rad & Schiffreisen 2020 finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Mieträder, Zusatznächte etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Mit vollen Segeln
Früher ein Teil der Nordsee, heute das größte Süßwasserbinnenmeer Hollands. Einst bedeutend für die reiche Geschichte der holländischen Seefahrt und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Aufschwung, heute ein Paradies für alle, die idyllische Landschaften am liebsten ganz naturnah per Fahrrad und Segelschiff erkunden wollen. Als die Zuiderzee zum IJsselmeer wurde, entstand ein Lebensraum, in dem sich vielerlei Arten so richtig wohl fühlen können - und der auch auf vielfältige Art und Weise genossen werden kann.
Wen es in den Fingern juckt, der darf beim Navigieren und Segel setzen gerne mit anpacken - natürlich immer unter Anleitung der erfahrenen Crew. Wer die Segeletappen lieber zum Entspannen nutzt, macht es sich einfach an Deck gemütlich. Die Radetappen wiederum führen beschwingt durch Nationalparks, malerische Dörfer, historische Hafen- und Handelsstädte und - als Krönung - nach Amsterdam, das bei keiner Hollandreise fehlen sollte.
Reise-Highlights
- Warum der Gruppenreise-Vorteil ein großes Highlight ist, verraten wir Ihnen hier.
- Mit den Lieblings-Fortbewegungsmitteln der Holländer abwechslungsreiche, vom Wasser geprägte Landschaften hautnah erleben.
- Käsehof, Holzschuhladen und die eine oder andere Windmühle dürfen natürlich nicht fehlen.
- Gassen, Grachten und Uferpromenaden laden zum erkunden, bummeln und schwelgen ein.
- Per Rad & Segelschiff werden Reiseträume zu Wasser und zu Land auf bewegende Weise wahr.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Rundreise
- Meer, Inseln und Küsten
- Neue Reisen
- Radeln & Segeln
Einsteiger und Genießer
Es erwartet Sie eine vollkommen fache Routenführung. Sie radeln auf dem hervorragend ausgebauten holländischen Radwegenetz. Haben Sie einmal keine Lust aufs Rad zu steigen, bleiben Sie einfach an Bord.
8-tägige Rundreise
im Raum Amsterdam
- ca. 170 bzw. 225 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Amsterdam (in Eigenregie)
Ihre Rad- und Segelwoche startet in Amsterdam. Die Crew heißt Sie zwischen 13 und 14 Uhr an Bord willkommen. Nachdem alle Gäste eingecheckt haben, fährt das Schiff (mit Motor) nach Volendam. Vom Hafen dieses ehemaligen Fischerortes führt eine erste kurze Aufwärmtour mit dem Rad durch das besiedelte, ländliche Naturschutzgebiet Waterland.

Tag 2 von 8
Volendam - Hoorn
- ca. 35 bzw. 50 km
Heute beginnt der Tag so richtig holländisch: Sie fahren zu einem nahegelegenen, familiengeführten Käsehof und Holzclogs-Shop, um eine kurze Demonstration der Käse- und Holzschuhherstellung samt Käseverkostung zu erleben. Dann geht es weiter entlang der Deiche nach Purmerend, das im Herzen des Polders De Beemster liegt. Dieses in Quadraten unterteilte geometrische Muster ist von der UNESCO als »kreatives Meisterstück« anerkannt.
Ihr nächstes Ziel heißt Edam, eine Stadt, die vor allem für ihren mit rotem oder gelbem Wachs überzogenen Käse berühmt ist.
Über den Hauptdeich des IJsselmeers erreichen sie schließlich die Promenade von Volendam, wo das Schiff angelegt hat. Nach dem Dinner können Sie sich zu einem Spaziergang in die historische Stadtmitte entführen lassen. Am späten Abend fährt das Schiff nach Hoorn.

Tag 3 von 8
Hoorn - Enkhuizen
- ca. 30 bzw. 40 km
Die heutige Radtour bringt Sie durch ländliche Weiler und Dörfer nach Enkhuizen. Es geht an der Windmühle De Krijgsman (der Krieger) vorbei, die die höchste Windmühle Nordhollands ist und eine der wenigen alten Windmühlen, in denen immer noch Mehl produziert wird. Diese Region ist auch für ihre vielen Gewächshäuser bekannt, in denen Gemüse angebaut wird.
Im 17. Jahrhundert war Enkhuizen dank seines Hafens eine der reichsten Städte Hollands, die damals teure Gewürze aus Asien importierte. Hier gibt es viele beeindruckende stattliche Herrenhäuser, Kanäle, Kirchen und Stadtmauern, die bis heute die reiche Geschichte und den Wohlstand der Stadt widerspiegeln.

Tag 4 von 8
Enkhuizen - Stavoren
- ca. 25 bzw. 35 km
Bei schönem Wetter segeln Sie über das IJsselmeer zum Hafen von Stavoren in Friesland (ca. 4 Std.). An Bord können Sie dem Kapitän beim Segeln zur Hand gehen. Oder Sie lehnen Sie sich einfach zurück und genießen die Reise.
Nach der Ankunft führt die nächste Radtour zunächst nach Hindeloopen, einem malerischen und lebhaften Fischerort. Von dort aus geht es nach Workum mit seinem Heimatmuseum Jopie Huisman. Dieses Museum (nicht inkl.) ist der Arbeit und dem Leben des friesischen Malers Jopie Huisman gewidmet, dessen realistische Arbeiten bei den Niederländern sehr beliebt sind.

Tag 5 von 8
Stavoren - Lemmer
- ca. 40 km
Dem Deich am IJsselmeer folgend erreichen Sie das hügelige Gaasterland. Der Name Gaasterland leitet sich von »gaasten« ab, dem friesischen Wort für sandige Hügel. Nachdem Sie den Deich verlassen haben, erreichen Sie den 300 Jahre alten Wald Rijsterbos. Sie fahren durch dieses Waldgebiet zur Stadt Balk und entlang des von Bäumen gesäumten Flusses Luts, der durch die Stadtmitte fließt.
Kurz darauf erreichen Sie die Festungsstadt Sloten. Mit weniger als 800 Einwohnern ist es eine der kleinsten Städte der Niederlande. Nehmen Sie sich Zeit, hier gemütlich durch die engen Gassen zu schlendern und eine entspannte Mittagspause einzulegen. Der letzte Abschnitt der heutigen Etappe führt zum Fischerhafen von Lemmer, wo das Schiff für die nächste Nacht anlegt. Das Abendessen wird an Bord serviert. Ein anschließender Spaziergang durch den Ort lohnt sich auf jeden Fall.

Tag 6 von 8
Lemmer - Urk
- ca. 20 km
Sie fahren morgens über das IJsselmeer zum Hafen von Urk. Wenn Sie mögen, können Sie dem Kapitän beim Segeln mit ein paar Handgriffen helfen. Sie können sich aber auch einfach zurücklehnen, die Reise über das Wasser genießen und dabei die artenreiche Vogelwelt beobachten.
In Urk können Sie durch die engen Gassen und Straßen schlendern. Die Häuser in diesem malerischen Fischerdorf wurden dicht aneinander auf erhöhtem Grund gebaut, um sie vom Wasser zu schützen. Dies ist auch heute noch gut zu erkennen. Nachmittags ist eine kurze optionale Radtour durch den Nordostpolder (Noordoostpolder) geplant.

Tag 7 von 8
Urk - Amsterdam
- ca. 20 bzw. 40 km
Nach dem Frühstück gehen Sie für Ihre letzte Radtour von Bord. Sie fahren durch die Oostvaardersplassen, ein Reservat, in dem so wenig wie möglich in das Gleichgewicht der Natur eingegriffen wird. Teile dieser Strecke schlängeln sich durch bewaldete Gebiete, während andere einen Panoramablick auf ausgedehnte Gras- und Sumpfgebiete bieten. Hier wartet ein wahres Paradies für Vogelbeobachter. Per Schiff geht es zurück nach Amsterdam.

Tag 8 von 8
Abreise von Amsterdam (in Eigenregie)
Ein letztes Mal frühstücken Sie an Bord, dann endet die Reise mit der Ausschiffung bis 9:30 Uhr.
Anreisetermine
Samstag, den 09.05. / 16.05. / 23.05. / 30.05. / 13.06. / 04.07. / 11.07. / 18.07. / 25.07. / 01.08.2020
Welches Schiff zu welchem Anreisetermin in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie den gewünschten Anreisetermin klicken. Mehr Infos im Reiter »Schiffe«.
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf gebuchtem Schiff
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket für unterwegs
- 6 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
- 7 x 3-Gang Abendmenü
- Willkommensgetränk am Anreisetag
- Fährfahrten laut Programm
- tägliche Routenbesprechung in Deutsch
- deutschsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen je Kabine in Deutsch und Englisch
Leafde Fan Fryslan
Anreisetermine: Samstag, den 09.05. / 16.05. / 23.05. / 30.05. / 13.06.2020
Die extravagante Dreimast-Barkentine Leafde Fan Fryslan verfügt über eine gehobene Inneneinrichtung und ein im nautischen Stil gehaltenes Restaurant, wo die Mahlzeiten eingenommen werden. Die urige Schiffsbar ist gut sortiert. Das Steuerhaus hat eine schöne Sitzecke. Hier und an Deck haben Sie den besten Ausblick übers Wasser.
Das Schiff ist mit zwölf komfortablen Zweibettkabinen mit je zwei Einzelbetten und einer Einzelkabine ausgestattet, alle mit Dusche/WC. In einigen Kabinen ist auf Wunsch ein drittes Bett als Etagenbett verfügbar. In jeder Kabine kann ein Bullauge bzw. eine Decksluke geöffnet werden.
Impressionen der Segler können Sie hier downloaden.
- 2-Bett-Kabine ab € 949,-
- 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1424,-
- 3-Bett-Kabine ab € 849,-
Wapen Fan Fryslan
Anreisetermine: Samstag, den 04.07. / 11.07. / 18.07. / 25.07. / 01.08.2020
Die extravagante Wapen Fan Fryslan ist der größte Zweimastschoner der Niederlande. Auf Decksebene befindet sich ein großes Steuerhaus, in dem nicht nur Platz für den Steuerstand ist, sondern auch eine komplette, stilvoll verarbeitete Bar zum gemütlichen Stelldichein einlädt. Dabei haben Sie durch große Fenster rundherum freie Aussicht aufs Wasser. Dasselbe bietet sich Ihnen draußen, auch dort gibt es einen Steuerstand, eine Bar mit Fassbieranschluss und sogar einen Whirlpool. Auf dem Mitteldeck kann man bei schönem Wetter draußen essen. Der große Salon strahlt eine angenehme Atmosphäre aus.
Alle zwölf Zweibettkabinen (ca. 10 m²) mit Dusche/WC haben zwei einzelne Betten (90 x 200 cm), die auf Wunsch zu einem Doppelbett zusammen geschoben werden können. Ein drittes Bett kann in jeder Kabine von der Wand geklappt werden. In allen Kabinen kann ein Bullauge geöffnet werden.
Impressionen der Segler können Sie hier downloaden.
- 2-Bett-Kabine pro Person: ab € 949,-
- 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung pro Person: ab € 1424,-
- 3-Bett-Kabine pro Person: ab € 849,-
Mietrad
- 7-Gang Unisex-Tourenrad mit Versicherung: € 90,-
- 7-Gang Unisex-Tourenrad ohne Versicherung: € 80,-
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Nabenschaltung mit zwei gut dosierbare Felgenbremsen mit ordentlich Bremskraft ausgestattet (KEINE Rücktrittbremse). Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mietrad mit inkludierter Risiko- und Haftungsbeschränkung bei Schäden am oder Verlust des Fahrrads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket beinhaltet:
- Bei Diebstahl eines ordentlich von Ihnen abgeschlossenen Fahrrads fallen für Sie keine Kosten an, vorausgesetzt, dass Sie den Originalschlüssel als Beweis überreichen können und nicht fahrlässig gehandelt haben.
- Bei einer Panne bzw. einem platten Reifen unterwegs können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad in einer örtlichen Fahrradwerkstatt (Fietsenmaker) reparieren lassen. Nach Vorlage einer Quittung werden diese Kosten nach Rückkehr an Bord zurückerstattet.
- Bei Schäden, die nicht durch Absicht oder Fahrlässigkeit entstanden sind, fallen für Sie keine Kosten an.
- Falls eine Fahrradpanne dazu führt, dass Sie die Radtour mit diesem Rad nicht fortsetzen können, können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad an einem sicheren Ort abstellen, abschließen und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln (falls nicht vorhanden mit einem Taxi) zur Anlegestelle des Schiffes fahren. Die angefallenen Fahrtkosten werden an Bord zurückerstattet.
- Für die restlichen Reisetage erhalten Sie - falls erforderlich - ggf. ohne Kosten ein Ersatzrad.
Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, gemietete Fahrräder oder E-Bikes für Touren in eigener Regie innerhalb Amsterdams zu benutzen. Die oben angeführte Haftungsbeschränkung trifft darauf nicht zu.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad mit Versicherung: € 205,-
- Unisex-Elektrorad ohne Versicherung: € 180,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mietrad mit inkludierter Risiko- und Haftungsbeschränkung bei Schäden am oder Verlust des Fahrrads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket beinhaltet:
- Bei Diebstahl eines ordentlich von Ihnen abgeschlossenen Fahrrads fallen für Sie keine Kosten an, vorausgesetzt, dass Sie den Originalschlüssel als Beweis überreichen können und nicht fahrlässig gehandelt haben.
- Bei einer Panne bzw. einem platten Reifen unterwegs können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad in einer örtlichen Fahrradwerkstatt (Fietsenmaker) reparieren lassen. Nach Vorlage einer Quittung werden diese Kosten nach Rückkehr an Bord zurückerstattet.
- Bei Schäden, die nicht durch Absicht oder Fahrlässigkeit entstanden sind, fallen für Sie keine Kosten an.
- Falls eine Fahrradpanne dazu führt, dass Sie die Radtour mit diesem Rad nicht fortsetzen können, können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad an einem sicheren Ort abstellen, abschließen und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln (falls nicht vorhanden mit einem Taxi) zur Anlegestelle des Schiffes fahren. Die angefallenen Fahrtkosten werden an Bord zurückerstattet.
- Für die restlichen Reisetage erhalten Sie - falls erforderlich - ggf. ohne Kosten ein Ersatzrad.
Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, gemietete Fahrräder oder E-Bikes für Touren in eigener Regie innerhalb Amsterdams zu benutzen. Die oben angeführte Haftungsbeschränkung trifft darauf nicht zu.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie aber Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Amsterdam Centraal Station
Die Schiffsanlegestelle befindet sich in Bahnhofsnähe und ist, je nach Liegeplatz des Schiffes, entweder zu Fuß oder mit einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parkservice in Amsterdam, pro Woche: ca. € 150,-
Wenn Sie den »Central Valet Parking Service« in Anspruch nehmen möchten, wird Ihr PKW am Anreisetag an der Anlegestelle in Empfang genommen und am Abreisetag zurück zum Schiff gebracht.
- Anmeldeformular in den Reiseunterlagen
Flug-Anreise
Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)
Vom Flughafen Amsterdam Schiphol bringen Sie im 15-Minuten-Takt verkehrende Züge zum Bahnhof Amsterdam Centraal Station. Die Schiffsanlegestelle befindet sich in Bahnhofsnähe und ist, je nach Liegeplatz des Schiffes, entweder zu Fuß oder mit einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen
Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Geführte Gruppenreise - so funktioniert's
Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff
Geführte PEDALO Rad & Schiffreisen verbinden nicht nur zwei Reisearten zu einer besonderen Kombination, sie bringen auch diejenigen Menschen zusammen, die dieses Besondere ganz besonders schätzen. Die auf einer Wellenlänge liegen und dementsprechend gerne möglichst viel Radurlaubszeit gemeinsam mit ihren gleichgesinnten Reisegefährten verbringen möchten.
Bei der geführten Gruppenreise per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Frühstück und Abendessen an Bord gemeinsam ein, sondern auch die Wege an Land gemeinsam unter die Räder. Das zusammen Erlebte verbindet und löst wahre Wellen der Begeisterung aus.
Rundherum erstklassig betreut
Wer sich für eine geführte PEDALO Rad & Schiffreise entscheidet, muss sich nicht darum kümmern den rechten Weg zu finden, sondern kann sich Tag für Tag voll auf die eigene Begeisterung konzentrieren.
Qualifizierte und erfahrene Reiseleiter hüpfen mit Ihnen von Insel zu Insel oder weisen Ihnen bei Ihren Radtouren entlang von idyllischen Flusslandschaften, verschlungenen Kanälen und herrlichen Seen den Weg. Sie wissen in welchen Restaurants man mittags am besten einkehren kann, aber auch wo die hübschesten Picknick-Plätzchen zu finden sind. Und sie begleiten Ihre Reisegruppe bei Besichtigungstouren und Stadtrundgängen. Wertvolle Tipps und spannende Geschichten zu Land und Leuten gibt's meist noch obendrauf.
Bei der Rad & Schiffreise in der Gruppe haben Sie so viel erstklassige Betreuung und angenehme Gesellschaft wie Sie es sich nur wünschen können, aber auch die Freiheit einmal für sich zu sein, wenn Sie das möchten. Denn wenn Ihnen einmal nicht der Sinn nach Fahrradspaß in der Gruppe stehen sollte, haben Sie jederzeit die Möglichkeit einfach an Bord zu bleiben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen.
Radeln & Segeln - so funktioniert's
Wer zu Wasser und zu Land auf besondere Begegnungen abfährt, ist bei der Reisekombi »Radeln & Segeln« goldrichtig und darf sich auf ein Me(e)hr an Naturgenuss und bewegenden Momenten freuen. Rad & Segelschiffreisen verbinden den maritimen Charme von reizvollen Küstenradrevieren mit Seefahrerromantik vom Feinsten. Per Fahrrad unternehmen Sie ausgedehnte »Landgänge«, dann geht's unter geblähten Segeln auf zum nächsten Hafen. Immer mit der Nase im Wind und grenzenloser Freiheit im Gepäck.
Rad & Segelschiffreisen geben der Abenteuerlust Nahrung. Bestimmen doch nicht nur Wind und Wetter den Kurs mit, wer mag darf auch gern an Bord beim Setzen der Segel oder Navigieren mit Hand anlegen. Einmal selbst Matrose sein und von der erfahrenen Crew viel über Nautik und das Leben an Bord hautnah erfahren: Ideal für alle, die auch in der »radfreien« Zeit gerne aktiv sind, den Kontakt zu den Mitreisenden suchen und gemeinsame Erlebnisse genießen.
Wer's lieber etwas gemütlicher mag, entspannt auf dem Sonnendeck oder wagt womöglich einen Sprung ins kühle Nass. Auch dafür gibt's bei einer Rad & Segelschiffreise reichlich Gelegenheit. Genießen Sie ruhige Stunden auf hoher See, während Ihr Segler dem Horizont entgegen schippert, wo Sie die nächste spannende Radetappe bereits erwartet.
Weitere Rad & Segelschiffreisen
Unsere Rad & Segelschiffreisen haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Rasch buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für die Reise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen erforderlich. Ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde und die Reise stattfindet, erfahren Sie spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Reise garantiert durchgeführt.
- Sofern wir gezwungen sind diese Reise abzusagen, werden Sie unverzüglich über unsere Entscheidung informiert. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Durchführender Veranstalter
Boat Bike Tours B.V., Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Begriffe und Definitionen
Das neue Gesetz, das seit dem 1. Juli 2018 gültig ist, verwendet andere Definitionen als bisher. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung, wen oder was gemeint ist, wenn von z.B. Pauschalreisen, Reisedienstleistung, Veranstalter, Weiterverkäufer, Händler, Reisende usw. gesprochen wird. Diese Definitionen gelten immer, unabhängig davon, welche besonderen Bedingungen gelten.
Händler: jede Person und jede Firma, die mit Reisedienstleistungen handelt und als Veranstalter, Weiterverkäufer, Reisedienstleister oder Händler eine verbundene Reiseleistung (in den Niederlanden abgekürzt als »GRA« für »Gekoppeld ReisArrangement«) vermittelt.
Veranstalter: der Händler, der eine Pauschalreise zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Händler an Reisenden anbietet oder der Händler, der im juristischen Sinne für eine Pauschalreise als verantwortlich angesehen wird.
Wiederverkäufer: der Händler, anders als der Veranstalter, der Pauschalreisen an Reisenden anbietet, die von einem Veranstalter zusammengestellt worden sind.
Reisender (auch Kunde): jede natürliche Person, die kein Händler ist, die auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Vertrag für eine Pauschalreise abschließen möchte und das tut und/oder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesem Gesetz ein Recht auf Erfüllung hat. Falls der Reisender als Hauptbuchender für andere Personen und in deren Namen einen Vertrag für eine Pauschalreise schließt und der diesen akzeptiert, haftet der Reisender im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung in jeder Hinsicht für seine Mitreisenden.
Verkaufsstelle: Einzelhandelsräumlichkeiten, mobil oder nicht, oder eine Einzelhandels-Website oder eine ähnliche Online-Verkaufsplattform, einschließlich Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufsplattformen, die als eine Plattform für Reisende agieren, einschließlich Telefondienste.
Höhere Gewalt: ist ein unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstand und damit eine Situation, die unabhängig vom Willen der geltend machenden Partei eintritt und deren Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können.
Pauschalreise: Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, sofern:
1. diese Dienstleistungen von einem einzigen Händler kombiniert werden, gegebenenfalls auf Antrag oder nach Wahl des Reisenden, bevor ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen geschlossen wird, oder
2. diese Dienstleistungen - unabhängig davon, ob getrennte Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern geschlossen werden:
a) bei einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt wurden, bevor der Reisende sich zur Zahlung bereit erklärt;
b) zu einem gemeinsamen Preis oder einem Gesamtpreis angeboten, erworben oder in Rechnung gestellt wurden;
c) unter dem Begriff »Pauschalreise« oder einem ähnlichen Begriff beworben oder erworben wurden;
d) nach Abschluss eines Vertrages kombiniert wurden, bei dem der Händler dem Reisenden die Wahl zwischen verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen ermöglicht; oder
e) bei mehreren Händlern über miteinander zusammenhängenden Online-Buchungsverfahren erworben wurden, wobei Name, Zahlungsangaben und E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Händler, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Händler weitergegeben werden und ein Vertrag mit diesem/diesen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird;
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung wird mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen kombiniert, die:
- keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auch anderweitig kein wesentliches Merkmal der Kombination darstellen;
- erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und erworben werden.
Verbundene Reiseleistung (niederländisch: »Gekoppeld Reisarrangement« GRA): mindestens zwei verschiedene Arten von Reisedienstleistungen, die für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub erworben werden, die kein Paket bilden und für die separate Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern abgeschlossen werden, bei denen ein Händler:
- dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; oder
- gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird; es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung und eine oder mehrere andere touristische Dienstleistungen werden erworben und diese letztgenannten Dienstleistungen stellen keinen wesentlichen Teil des Gesamtwertes der Dienstleistungen dar und werden nicht als wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs beworben und stellen auch ansonsten kein wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs dar.
Reisdienstleistungen: Dienstleistung bezüglich der:
a) Personenbeförderung;
b) Unterkünfte, die kein wesentlicher Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zum Wohnen bestimmt sind;
c) Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl.L 263) oder von Krafträdern, für die ein Führerschein der Klasse A gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403) erforderlich ist;
d) anderen touristische Dienstleistungen, die kein wesentlicher Bestandteil einer Reisedienstleistung im Sinne der Ziffern a), b) oder c) sind.
Pauschalreisevertrag: Vereinbarung über die gesamte Pauschalreise oder, wenn die Pauschalreise im Rahmen separater Vereinbarungen erbracht wird, alle Verträge über die Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind.
Artikel 1 - Einleitung
1.1. Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.
1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.
1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz »definitive Buchung« ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei so genannten »Kreuzfahrten«.
1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
Artikel 2 - Informationen und Angaben durch den Veranstalter
2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer muss Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert haben.
2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen.
2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts Anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.
2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug- bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.
Artikel 3 - Informationen und Angaben durch den Reisenden
3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.
3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.
3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass der Veranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solchen Aufforderungen nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.
Artikel 4 - Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.
4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich (per Post oder E-Mail). Wenn Sie eine (An-) Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.
4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:
- 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
- 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
- 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.
4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag: In dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.
4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.
4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick - aus Sicht eines Durchschnittsreisenden - als solche erkennbar sein.
Artikel 5 - Änderungen durch den Veranstalter
5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen; geringfügige Änderungen sind kein ausreichender Grund für kostenlose Stornierung bzw. für kostenlose Auflösung des geschlossenen Vertrags.
5.2. Ist der Veranstalter dazu verpflichtet oder dazu gezwungen, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.
5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.
5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8% zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:
- Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
- Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
- Erhöhung der Steuern oder;
- Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.
5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8%, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.
5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.
5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Artikel 6 - Hilfe und Unterstützung
6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.
6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
6.3. Verläuft die Reise aufgrund von Umständen, die Sie oder der Reiseveranstalter nicht verschuldet haben, nicht gemäß den Erwartungen, die Sie aufgrund des Vertrags berechtigterweise haben, trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Schaden. Für den Veranstalter besteht dieser beispielsweise aus dem zusätzlichen Arbeitskrafteinsatz und für Sie beispielsweise aus zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückführungskosten
6.4. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer - wenn möglich - gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.
Artikel 7 - Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.
7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.
7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.
7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:
- Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
- Die Art und Klasse der Unterkunft;
- Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:
- Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
- Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn
a) Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann.
b) Der Mangel unverzüglich zu beheben ist.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder anteilsmäßige Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.
7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des/der Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.
7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.
7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.
Artikel 8 - Rechte des Reisenden
8.1. Substitution
8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
- Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und
- Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und
- die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
8.2. Reiseunterlagen
8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.
8.3 Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur »Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)« oder zu einem anderen behördlich genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen diese Garantie gegeben wird.
Artikel 9 - Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.
9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten; die Schadenspauschale sind festgelegt auf:
- Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 10% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 30% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 60% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
- Bei Stornierung am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. »no-show«: der volle Reisepreis
Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten und Versicherungsprämien.
9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr (Schadenspauschale) verpflichtet. Sind keine festen Storno Gebühren vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.
9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.
9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.
9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.
9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.
9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des »Calamiteitenfonds« (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert und als solche wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.
Artikel 10 - Bezahlung
10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann (eine) Anzahlung(en) verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung(en) vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.
10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen - der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn Beginn der gebuchten Reise innerhalb von 14 Tagen ist, haben Sie den vollen Reisepreis umgehend zu zahlen, sodass die Summe spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Besitz des Veranstalters ist.
10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15% bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 Euro; 10% auf die folgenden 2.500 Euro; 5% auf die folgenden 5.000 Euro und 1% auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 Euro. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.
Artikel 11 - Weitere Verpflichtungen des Reisenden
11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des oder im Namen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.
11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.
11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.
Artikel 12 - Beschwerden/Reklamationen (Verfahrensweise)
Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden oder Reklamationen zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie - in dieser Reihenfolge - Meldung machen bei:
1. dem betreffenden Dienstleister vor Ort;
2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
3. dem Veranstalter.
12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.
12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.
12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.
12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.
Nach der Reise
12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde bzw. Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.
12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.
12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.
12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.
Artikel 13 - Rechtsstreitigkeiten
13.1. Wenn Ihre Beschwerde oder Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden.
13.2. Für die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
13.3. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.
Reisepreise Leafde Fan Fryslan
Leafde Fan Fryslan
Grau = Normalpreis / Lila = aktueller Frühbucherpreis -3%)
-
Preise pro Person
Saison A
09.05.20
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
2-Bett-Kabine
- € 949,- / € 921,-
Saison A
09.05.20
- € 1049,- / € 1018,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 1424,- / € 1382,-
Saison A
09.05.20
- € 1574,- / € 1527,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
3-Bett-Kabine
- € 849,- / € 824,-
Saison A
09.05.20
- € 949,- / € 921,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
Grau = Normalpreis / Lila = aktueller Frühbucherpreis -3%)
Reisepreise Wapen Fan Fryslan
Wapen Fan Fryslan
Grau = Normalpreis / Lila = aktueller Frühbucherpreis -3%)
-
Preise pro Person
Saison A
09.05.20
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
2-Bett-Kabine
- € 949,- / € 921,-
Saison A
09.05.20
- € 1049,- / € 1018,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 1424,- / € 1382,-
Saison A
09.05.20
- € 1574,- / € 1527,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
-
3-Bett-Kabine
- € 849,- / € 824,-
Saison A
09.05.20
- € 949,- / € 921,-
Saison B
16.05.20 bis 01.08.20
Grau = Normalpreis / Lila = aktueller Frühbucherpreis -3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parkservice in Amsterdam, pro Woche: ca. € 150,-
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Tourenrad mit Versicherung: € 90,-
- 7-Gang Unisex-Tourenrad ohne Versicherung: € 80,-
- Unisex-Elektrorad mit Versicherung: € 205,-
- Unisex-Elektrorad ohne Versicherung: € 180,-
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- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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