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Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

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  • Rad und Schiff 
Leuchtturm an der IJsselmeerküste, Bild: ddqlb, Bild 1 der Radreise IJsselmeer
Leuchtturm an der IJsselmeerküste (Bild: ddqlb)
Die alte Hafenstadt Enkhuizen, Bild: J. Tas, Bild 2 der Radreise IJsselmeer
Die alte Hafenstadt Enkhuizen (Bild: J. Tas)
Boote im Hafen von Volendam, Bild: Allard, Bild 3 der Radreise IJsselmeer
Boote im Hafen von Volendam (Bild: Allard)
Typische Polderlandschaft mit Windmühle, Bild: R. Morijn, Bild 4 der Radreise IJsselmeer
Typische Polderlandschaft mit Windmühle (Bild: R. Morijn)
2-Bett-Kabine auf dem Segler Elizabeth, Bild: BBT, J. Zdechovan, Bild 5 der Radreise IJsselmeer
2-Bett-Kabine auf dem Segler Elizabeth (Bild: BBT, J. Zdechovan)
  • ab € 1049,–

  • 100,- Euro Frühlingsrabatt

IJsselmeer
Rundreise ab Amsterdam

Individuelle Einzelreise | 8-tägige Rundreise

Holländischer Hochgenuss: Wie auf hoher See werden Sie sich fühlen, wenn Sie unter ge­bläh­ten Segeln auf Europas größtem Süß­wasser­binnen­meer unter­wegs sind. Hoch zu Rad sausen Sie auf den herr­lichen Ufer­wegen dahin ...

Jetzt 100,- Euro Frühlingsrabatt** sichern!

Für frühe Vögel, die den Ein­stieg in die Rei­se­sai­son 2024 per Rad & Schiff feiern wollen: Ein An­ge­bot, das wahre Wel­len der (Vor)freude aus­lö­sen wird:

  • 100,- Euro Frühlingsrabatt*
  • auf alle Anreisetermine im Juli und August
  • Aktionsende: 30.04.2024

Und hier finden Sie alle Rad & Schiff­reisen mit Früh­lings­ra­batt.

*) Die Ra­bat­te be­zie­hen sich auf den Rei­se­grund­preis (= Preis pro Per­son in der ge­buch­ten Ka­bi­ne) und gel­ten nicht für Zu­satz­leis­tun­gen wie zum Bei­spiel Miet­rä­der oder Zu­satz­nächte.

Übersichtskarte

Holländischer Hochgenuss

Wie auf hoher See werden Sie sich fühlen, wenn Sie unter ge­bläh­ten Segeln auf Europas größtem Süß­wasser­binnen­meer unter­wegs sind. Hoch zu Rad sausen Sie auf den herr­lichen Ufer­wegen dahin.

Pittoreske Hafen- und Handelsstädtchen erinnern an die reiche Gesch­ichte der hollän­dischen See­fahrt. Deiche und Polder zeugen davon, wie die macht­volle Natur hier erst gezähmt werden musste. Und da­zwi­schen meldet sie sich doch immer wieder mit Nach­druck zu Wort: Zum Beispiel im einzig­artigen Natur­schutz­gebiet Oost­vaarder­splas­sen, wo Flora und Fauna in einem natür­li­chen Gleich­gewicht leben.

Das Tüpfelchen auf dem »i« dieser Rad & Segel­schiff­reise? Unter Anlei­tung einer erfahrenen Crew beim Setzen der Segel und Navi­gieren mitan­zu­packen. Wer es abseits der Rad­touren lieber etwas gemüt­licher mag, kann sich während der Segel­etap­pen natür­lich auch ein­fach den Wind um die Nase wehen und die Sonne auf den Bauch scheinen lassen.

Reise-Highlights

  • Amsterdem - das »A und O« jeder Holland-Reise - bezau­bert mit zahl­reichen Sehens­würdig­keiten.
  • Strandpromenaden und Fischer­dörfer laden zum Bum­meln und Souvenire erwerben ein.
  • Im Nationalpark Weerribben-Wieden nach Eis­vögeln und Ottern Aus­schau halten.
  • Käsereien, Windmühlen und Holz­schuhe - auch das »typische« Hol­land darf nicht fehlen.
  • Per Rad & Segelschiff werden Reise­träume zu Was­ser und zu Land auf bewe­gende Weise wahr.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Topografie

Es erwar­tet Sie eine voll­kommen flache Routen­führung.

Wegbeschaffenheit

Sie rad­eln auf dem her­vorragend aus­ge­bauten hol­ländischen Rad­wege­netz.

Wegfindung & Orientierung

An Bord fin­det täg­lich eine Rou­ten­be­sprech­ung statt. Da­nach rad­eln Sie in­di­vi­du­ell nach Kar­ten­ma­terial.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise IJsselmeer

8-tägige Rundreise
im Raum Amsterdam

  • ca. 155 bzw. 210 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Amsterdam (in Eigenregie)

Ihre Rad- und Segelwoche startet in Amsterdam. Die Crew heißt Sie zwischen 13 und 14 Uhr an Bord will­kommen. Nachdem alle Gäste ein­ge­checkt haben, fährt das Schiff (mit Motor) nach Monnicken­dam.

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Tag 2 von 8
Monnickendam - Hoorn

  • ca. 30 bzw. 50 km

Heute beginnt der Tag so rich­tig hol­län­disch: Sie fahren zu einem nahe­gele­genen, familien­geführten Käse­hof und Holz­clogs-Shop, um eine kurze Demon­stration der Käse- und Holz­schuh­her­stel­lung samt Käse­ver­kostung zu erleben. Dann geht es weiter entlang der Deiche nach Pur­merend, das im Her­zen des Polders De Beemster liegt. Dieses in Qua­draten unter­teilte geo­met­rische Muster ist von der UNESCO als »kreatives Meister­stück« anerkannt.

Ihr nächstes Ziel heißt Edam, eine Stadt, die vor allem für ihren mit rotem oder gelbem Wachs über­zog­enen Käseberühmt ist.

Über den Hauptdeich des IJsselmeers erreichen sie schließ­lich die Pro­men­ade von Volen­dam, wo das Schiff an­ge­legt hat. Nach dem Din­ner können Sie sich zu einem Spazier­gang in die his­torische Stadt­mitte ent­führen las­sen. Am späten Abend fährt das Schiff nach Hoorn.

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Tag 3 von 8
Hoorn - Urk

  • ca. 30 bzw. 40 km

Die heutige Radtour bringt Sie durch länd­liche Weiler und Dörfer nach Enk­huizen. Es geht an der Wind­mühle De Krijgsman (der Krieger) vorbei, die die höchste Wind­mühle Nord­hol­lands ist und eine der wenigen alten Wind­mühlen, in denen immer noch Mehl produ­ziert wird. Diese Region ist auch für ihre vielen Gewächs­häuser bekannt, in denen Gemüse an­gebaut wird.

Im 17. Jahrhundert war Enkhuizen dank seines Hafens eine der reichsten Städte Hollands, die damals teure Gewürze aus Asien impor­tierte. Hier gibt es viele beein­druckende statt­liche Herren­häuser, Kanäle, Kirchen und Stadt­mauern, die bis heute die reiche Geschichte und den Wohl­stand der Stadt wider­spiegeln.

Bei schönem Wetter segeln Sie noch am Nach­mittag über das IJssel­meer zum tradi­tions­reichen Fischer­ort Urk. Wer möchte, kann dem Kapitän beim Segeln zur Hand gehen.

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Tag 4 von 8
Urk - Vollenhove

  • ca. 40 km

Nach dem Frühstück fahren Sie mit dem Rad am Wasser entlang zur ehe­maligen Insel Schok­land, die seit der Land­gewin­nung voll­ständig vom Fest­land um­geben ist. Ein Museum doku­mentiert das Schick­sal der kleinen Insel, die seit 1995 zum UNESCO-Welt­kultur­erbe gehört. Schöne Rad­wege führen ent­lang der ehe­maligen Küsten­linie. Sie setzen Ihre Rad­tour durch die Polder zum ehe­maligen char­manten Fischer­ort Vollen­hove fort.

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Tag 5 von 8
Vollenhove - Giethoorn

  • ca. 35 bzw. 50 km

Von Vollenhove aus geht es über Radwege durch die offene Land­schaft zur kleinen Stadt Blokzijl. Hier beginnt der National­park Weer­ribben-Wieden, der als das größte Süß­wasser-Feucht­gebiet Nord­west­europas gilt und eine Oase der Ruhe für Pflanzen, Tiere und Menschen ist.

Durch die Mitte des Parks führt ein Rad­weg fernab des Trubels und Sie können komp­lett in die Stille dieses Gebiets ein­tauchen. Mit etwas Glück können Sie einen Eis­vogel oder sogar einen Otter (das Symbol der Parks) entdecken.

Eine gewundene Route durch eine bäuer­lich geprägte Land­schaft mit schma­len, von Dei­chen umge­benen Fel­dern führt Sie zum schö­nen Städt­chen Giethoorn.

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Tag 6 von 8
Giethoorn - Lelystad

  • 0 km

Heute steht wieder ein Segeltag auf dem Programm. Wer möchte, kann wieder dem Kapitän zur Hand gehen - oder sich einfach auf dem Deck zurück­lehnen und herr­lich ent­span­nen. Am frühen Nach­mittag gelan­gen Sie nach Lely­stad, die Haupt­stadt der Provinz Flevo­land, die komp­lett aus dem Meer zurück­gewon­nen wurde. Lely­stad ist auch die Heimat der Batavia Werft, in der in Ver­ges­sen­heit gerate­nen Schif­fen mit einer reichen mari­timen Geschichte zu neuem Glanz verhol­fen wird.

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Tag 7 von 8
Lelystad - Amsterdam

  • ca. 20 bzw. 30 km

Nach dem Frühstück gehen Sie für Ihre letzte Rad­tour von Bord. Sie fahren durch die Oost­vaarders­plassen, ein Reser­vat, in dem so wenig wie mög­lich in das Gleich­gewicht der Natur einge­grif­fen wird. Teile dieser Strecke schlän­geln sich durch bewal­dete Gebiete, während andere einen Panorama­blick auf aus­ge­dehnte Gras- und Sumpf­gebiete bieten. Hier wartet ein wahres Para­dies für Vogel­beo­bachter. Per Schiff geht es zu­rück nach Amsterdam.

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Tag 8 von 8
Abreise von Amsterdam (in Eigenregie)

Ein letztes Mal frühstücken Sie an Bord, dann endet die Reise mit der Ausschiffung bis 9:30 Uhr.

Anreisetermine

Jeden Samstag vom 08.06. bis 07.09.2024

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
Rundreise ab Amsterdam

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf dem Segler Elizabeth
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 6 x Lunchpaket für unterwegs
  • 6 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
  • 7 x 3-Gang Abendmenü
  • Willkommensgetränk am Anreisetag
  • tägl. Routenbesprechung mit Bord­rei­se­leitung in Deutsch
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch

Extras

Grachtenfahrt Amsterdam, pro Person: € 16,-

  • Als Teilnehmer dieser Reise haben Sie die Mög­lich­keit eine ein­stün­dige Grach­ten­fahrt durch Ams­ter­dam zum Vor­zugs­preis zu buchen (ca. € 19,- am Schal­ter). Ihr Ticket wird an Bord für Sie hin­ter­legt.

  • Reservierung erforderlich.

Segler Elizabeth

Fakten

  • Schiffstyp: Dreimastklipper
  • Länge: 41 m, Breite: 6,9 m, Tiefgang: 1,4 m
  • Passagierdecks: 2 Ebenen
  • Kapazität: 10 Außen­ka­binen, 35 Passagiere
  • Besatzung: 4 Personen
  • Flagge: NL, Bordsprachen: DE, EN

Beschreibung

Auf dem his­tor­ischen Segel­schiff Eliza­beth rei­sen Sie kom­for­tabel und stil­echt. Der Drei­mast­klip­per be­sitzt die typ­isch nieder­länd­ische Bau­weise eines Platt­bo­den­schif­fes, was ihm er­mög­licht Stel­len im Wat­ten­meer anzu­steu­ern, die selbst für kleine Yach­ten schwer er­reich­bar sind.
Die Charak­ter­ist­ika des ehe­mal­igen Fracht­schif­fes wurden beim Um­bau zum Pas­sa­gier­schiff weit­ge­hend er­hal­ten und mit allen moder­nen An­nehm­lich­kei­ten ver­se­hen. Die enga­gier­te Crew ver­steht sich da­rauf, für eine sorg­lose und unge­zwun­gene Atmo­sphäre an Bord zu sorgen.

Unterdeck

Der weit­räu­mige Salon mit Res­tau­rant­be­reich, Sitz­ecken und Bar ist das Herz­stück der Eliza­beth. Dank der großen Fen­ster hell und freund­lich und mit ed­lem Holz­mobi­liar be­quem aus­ge­stat­tet, macht er einen ge­die­genen Ein­druck und lädt zum Ver­wei­len ein.
Dane­ben be­fin­det sich auf dem Unter­deck der Eliza­beth der Groß­teil der Pas­sa­gier­ka­binen.

Oberdeck

Zwei weitere Kabinen mit glei­cher Aus­stat­tung lie­gen auf dem Ober­deck. Dieses ist an­sons­ten dem großen Son­nen­deck vor­be­hal­ten, auf dem Sie ent­span­nen, die schöne Aus­sicht ge­nieß­en und auch gerne der Crew beim Set­zen der Se­gel zur Hand gehen können.

Kabinen

In den Kabinen der Eliza­beth ist das tradi­tion­elle mari­time Ambi­ente be­son­ders deut­lich zu spü­ren. Es sind je­weils zwei eben­erdige Ein­zel­bet­ten vor­han­den, in den Mehr­bett­ka­binen zu­sätz­lich ein bis zwei er­höhte Klapp­bet­ten. Alle Kabi­nen ver­fü­gen über ein eige­nes klei­nes Bad mit Dusche/WC, Zen­tral­heiz­ung und ein Bull­auge, das ge­öff­net wer­den kann.

  • 2-Bett-Kabine ECO ab € 1049,-

    Zirka 5 bis 6 m² mit zwei eben­erd­igen Ein­zel­bet­ten und zu öff­nen­dem Bull­auge

  • 2-Bett-Kabine ab € 1149,-

    Zirka 6 m² mit zwei eben­erd­igen Ein­zel­bet­ten und zu öff­nen­dem Bull­auge

  • 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1724,-

    Zirka 6 m² große 2-Bett-Kabine zur Al­lein­be­le­gung

Mietrad

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 90,-
  • 7-Gang Unisex-Rad versichert: € 100,-

An Bord er­war­tet Sie ein solides, leicht lau­fen­des Unisex-Touren­rad mit tiefem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Naben­schal­tung mit zwei gut do­sier­bare Fel­gen­brem­sen mit or­dent­lich Brems­kraft aus­ge­stattet (KEINE Rück­tritt­brem­se). Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen und ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau er­mög­lichen eine be­queme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Mög­lich­keit, Ihr Miet­rad mit inklu­dier­ter Risiko- und Haf­tungs­be­schrän­kung bei Schä­den am oder Ver­lust des Fahr­rads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket bein­haltet:

  • Bei Dieb­stahl eines ordent­lich von Ihnen abge­schlos­senen Fahr­rads fa­llen für Sie keine Kosten an, vor­aus­ge­setzt, dass Sie den Ori­gi­nal­schlüs­sel als Be­weis über­rei­chen kön­nen und nicht fahr­läs­sig ge­han­delt haben.
  • Bei einer Panne bzw. einem plat­ten Rei­fen unter­wegs kön­nen Sie nach (tele­fon­ischer) Ab­sprache mit der Reise­lei­tung das Fahr­rad in einer ört­li­chen Fahr­rad­werk­statt (Fietsen­maker) repar­ieren las­sen. Nach Vor­lage einer Quit­tung wer­den diese Kos­ten nach Rück­kehr an Bord zurück­er­stat­tet.
  • Bei Schäden, die nicht durch Ab­sicht oder Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind, fal­len für Sie keine Kos­ten an.
  • Falls eine Fahr­rad­panne dazu führt, dass Sie die Rad­tour mit diesem Rad nicht fort­setzen kön­nen, kön­nen Sie nach (tele­fonischer) Ab­sprache mit der Reise­lei­tung das Fahr­rad an einem sicheren Ort ab­stel­len, ab­schließen und dann mit öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln (falls nicht vor­han­den mit einem Taxi) zur An­lege­stelle des Schif­fes fahren. Die ange­fal­lenen Fahrt­kos­ten wer­den an Bord zu­rück­er­stattet.
  • Für die rest­li­chen Reise­tage er­hal­ten Sie - falls er­for­der­lich - ggf. ohne Kos­ten ein Ersatz­rad.

Bitte beach­ten Sie, dass es aus Sicher­heits­grün­den nicht er­laubt ist, gemie­tete Fahr­räder oder E-Bikes für Touren in ei­gener Regie inner­halb Amster­dams zu benutz­en. Die oben ange­führte Haf­tungs­be­schrän­kung trifft darauf nicht zu.

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 225,-
  • E-Bike Unisex versichert: € 250,-

Wer gern Neues aus­pro­biert und/oder lieber mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Denn noch nie war es ein­fach­er, so schwung­voll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu glei­ten.

Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Mög­lich­keit, Ihr Miet­rad mit inklu­dier­ter Risiko- und Haf­tungs­be­schrän­kung bei Schä­den am oder Ver­lust des Fahr­rads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket bein­haltet:

  • Bei Dieb­stahl eines ordent­lich von Ihnen abge­schlos­senen Fahr­rads fa­llen für Sie keine Kosten an, vor­aus­ge­setzt, dass Sie den Ori­gi­nal­schlüs­sel als Be­weis über­rei­chen kön­nen und nicht fahr­läs­sig ge­han­delt haben.
  • Bei einer Panne bzw. einem plat­ten Rei­fen unter­wegs kön­nen Sie nach (tele­fon­ischer) Ab­sprache mit der Reise­lei­tung das Fahr­rad in einer ört­li­chen Fahr­rad­werk­statt (Fietsen­maker) repar­ieren las­sen. Nach Vor­lage einer Quit­tung wer­den diese Kos­ten nach Rück­kehr an Bord zurück­er­stat­tet.
  • Bei Schäden, die nicht durch Ab­sicht oder Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind, fal­len für Sie keine Kos­ten an.
  • Falls eine Fahr­rad­panne dazu führt, dass Sie die Rad­tour mit diesem Rad nicht fort­setzen kön­nen, kön­nen Sie nach (tele­fonischer) Ab­sprache mit der Reise­lei­tung das Fahr­rad an einem sicheren Ort ab­stel­len, ab­schließen und dann mit öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln (falls nicht vor­han­den mit einem Taxi) zur An­lege­stelle des Schif­fes fahren. Die ange­fal­lenen Fahrt­kos­ten wer­den an Bord zu­rück­er­stattet.
  • Für die rest­li­chen Reise­tage er­hal­ten Sie - falls er­for­der­lich - ggf. ohne Kos­ten ein Ersatz­rad.

Bitte beach­ten Sie, dass es aus Sicher­heits­grün­den nicht er­laubt ist, gemie­tete Fahr­räder oder E-Bikes für Touren in ei­gener Regie inner­halb Amster­dams zu benutz­en. Die oben ange­führte Haf­tungs­be­schrän­kung trifft darauf nicht zu.

Eigenes Rad

  • Mitnahme eigenes Rad: € 10,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 25,-

Bitte beachten Sie, dass wir auf­grund des be­schränk­ten Platz­an­ge­botes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Ge­bühr be­rech­nen und dass nur eine be­grenzte Anzahl an Stell­plätzen für eigene Räder vor­han­den ist. Die Mit­nahme von Tan­dems oder Liege­räd­ern ist aus log­ist­ischen Grün­den gene­rell nicht mög­lich. Vielen Dank für Ihr Ver­ständ­nis!

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten seines Besitzers und Nutzers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Rad­reise mit dabei haben.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine Lenker­tasche mit Karten­fach, eine Gepäck­tasche für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss. Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Bitte haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir für kun­den­ei­ge­ne Fahr­rä­der keine Haf­tung über­neh­men. Denn auch diese wer­den (meist) von der Be­sat­zung von/an Bord ge­bracht. Da­bei kön­nen auf­grund der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten Be­schä­di­gun­gen an den Rä­dern auf­treten.
  • Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (An­kern in zwei­ter Rei­he oder Ähn­liches) kann es sein, dass die Fahr­rä­der teil­wei­se auch über Nacht nicht an Bord ge­bracht wer­den kön­nen, son­dern am Stei­ger vor dem Schiff stehen.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Bahnhof Amsterdam Centraal Station

Die Schiffs­an­le­ge­stel­le be­fin­det sich in Bahn­hofs­nä­he und ist, je nach Lie­ge­platz des Schif­fes, ent­we­der zu Fuß oder mit einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem er­reich­bar.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parkservice in Amsterdam, pro Woche: ca. € 175,-
  • Wenn Sie den »Central Valet Parking Service« in Anspruch nehmen möchten, wird Ihr PKW am Anreisetag an der Anlegestelle in Empfang genommen und am Abreisetag zurück zum Schiff gebracht.

  • Anmeldeformular in den Reiseunterlagen

Flug-Anreise

Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)

Vom Flughafen Ams­ter­dam Schiphol brin­gen Sie im 15-Minuten-Takt ver­keh­ren­de Züge zum Bahn­­hof Ams­ter­­dam Cen­traal Station. Die Schiffs­an­le­ge­­stel­le be­fin­det sich in Bahn­­hofs­­nä­he und ist, je nach Lie­ge­­platz des Schif­fes, ent­we­der zu Fuß oder mit einer kur­zen Ta­xi­fahrt be­quem er­reich­bar.

Hinweise zur Flug-Buchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass bei dieser Reise eine Mindest­teil­nehmer­zahl erfor­der­lich ist. Die Frist, inner­halb derer wir garan­tie­ren können, dass die Reise durch­ge­führt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindest­teil­nehmer­zahl«.
  • Wir em­pfeh­len un­se­ren lang­jäh­ri­gen Partner opodo.de. Hier fin­den Sie güns­ti­ge Flü­ge von über 700 Air­li­nes. Für ein güns­ti­ges An­ge­bot soll­ten Sie ver­schie­de­ne Flug­hä­fen aus­pro­bie­ren. Bu­chen Sie Hin- und Rück­flug zu­sam­men und kom­bi­nie­ren Sie ggf. ver­schie­de­ne Air­li­nes.

Radeln & Segeln - so funktioniert's

Wer zu Wasser und zu Land auf be­son­dere Be­geg­nun­gen ab­fährt, ist bei der Reise­kombi »Radeln & Segeln« gold­rich­tig und darf sich auf ein Me(e)hr an Natur­ge­nuss und be­we­genden Momenten freuen. Rad & Segel­schiff­reisen ver­bin­den den mari­ti­men Charme von reiz­vol­len Küsten­rad­re­vieren mit See­fahrer­ro­man­tik vom Fein­sten. Per Fahr­rad un­ter­neh­men Sie aus­ge­dehnte »Land­gänge«, dann geht's unter ge­bläh­ten Segeln auf zum nächs­ten Hafen. Immer mit der Nase im Wind und gren­zen­loser Frei­heit im Ge­päck.

Rad & Segel­schiff­reisen geben der Aben­teuer­lust Nahr­ung. Be­stim­men doch nicht nur Wind und Wet­ter den Kurs mit, wer mag darf auch gern an Bord beim Setzen der Segel oder Navi­gie­ren mit Hand an­le­gen. Ein­mal selbst Ma­tro­se sein und von der er­fahr­enen Crew viel über Nau­tik und das Leben an Bord haut­nah erfahren: Ideal für alle, die auch in der »radfreien« Zeit gerne aktiv sind, den Kontakt zu den Mitreisenden suchen und gemeinsame Erlebnisse genießen.

Wer's lieber etwas ge­müt­licher mag, ent­spannt auf dem Son­nen­deck oder wagt wo­mög­lich einen Sprung ins kühle Nass. Auch dafür gibt's bei einer Rad & Segel­schiff­reise reich­lich Ge­le­gen­heit. Genießen Sie ruhige Stun­den auf hoher See, während Ihr Seg­ler dem Hori­zont ent­gegen schip­pert, wo Sie die nächste span­nende Rad­etappe be­reits erwar­tet.

Weitere Rad & Segelschiffreisen

Unsere Rad & Segel­schiff­reisen haben wir für Sie hier zu­sam­men­ge­fasst.

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 12 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 20 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Boat Bike Tours B.V., Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Reisebedingungen für Pauschalreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Boat Bike Tours B.V.

Gültig für Buchungen ab 1. April 2020; gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 und wie im Niederländischen Gesetz aufgenommen in: titel 7a, Boek 7 Burgerlijk Wetboek

Inhaltsverzeichnis:

  • Begriffe und Definitionen
  • Artikel 1 Einleitung
  • Artikel 2 Informationen und Angaben durch den Veranstalter
  • Artikel 3 Informationen und Angaben durch den Reisenden
  • Artikel 4 Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
  • Artikel 5 Änderung durch den Veranstalter
  • Artikel 6 Hilfe und Unterstützung
  • Artikel 7 Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
  • Artikel 8 Rechte des Reisenden
  • Artikel 9 Stornierung/Reiserücktrittdurch den Reisenden
  • Artikel 10 Bezahlung
  • Artikel 11 Weitere Verpflichtungen des Reisenden
  • Artikel 12 Beschwerden/Reklamationen
  • Artikel 13 Rechtsstreitigkeiten

Begriffe und Definitionen

Das neue Gesetz, das seit dem 1. Juli 2018 gültig ist, verwendet andere Definitionen als bisher. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung, wen oder was gemeint ist, wenn von z.B. Pauschalreisen, Reisedienstleistung, Veranstalter, Weiterverkäufer, Händler, Reisende usw. gesprochen wird. Diese Definitionen gelten immer, unabhängig davon, welche besonderen Bedingungen gelten.

Händler: jede Personund jede Firma, die mit Reisedienstleistungen handelt und als Veranstalter, Weiterverkäufer, Reisedienstleister oder Händler eine verbundene Reiseleistung (in den Niederlanden abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld ReisArrangement“) vermittelt.
Veranstalter: der Händler, der eine Pauschalreise zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Händleran Reisenden anbietet oder der Händler, der im juristischen Sinne für eine Pauschalreise als verantwortlich angesehen wird.
Wiederverkäufer: der Händler, anders als der Veranstalter, der Pauschalreisen an Reisenden anbietet, die von einem Veranstalter zusammengestellt worden sind.
Reisender (auch: Kunde): jede natürliche Person, die kein Händler ist, die auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Vertrag für eine Pauschalreise abschließen möchte und das tut und/oder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesem Gesetz ein Recht auf Erfüllung hat. Falls der Reisender als Hauptbuchender für andere Personen und in deren Namen einen Vertrag für eine Pauschalreise schließt und der diesen akzeptiert, haftet der Reisender im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung in jeder Hinsicht für seine Mitreisenden.
Verkaufsstelle: Einzelhandelsräumlichkeiten, mobil oder nicht, oder eine Einzelhandels-Website oder eine ähnliche Online-Verkaufsplattform, einschließlich Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufsplattformen, die als eine Plattform für Reisende agieren, einschließlich Telefondienste.
Höhere Gewalt: ist ein unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstand und damit eine Situation, die unabhängig vom Willen der geltend machenden Partei eintritt und deren Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können.
Pauschalreise: Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, sofern:

  • i) diese Dienstleistungen von einem einzigen Händler kombiniert werden, gegebenenfalls auf Antrag oder nach Wahl des Reisenden, bevor ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen geschlossen wird, oder
  • ii) diese Dienstleistungen - unabhängig davon, ob getrennte Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern geschlossen werden-:
    1. bei einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewähltwurden, bevor der Reisende sich zur Zahlung bereit erklärt;
    2. zu einem gemeinsamen Preis oder einem Gesamtpreis angeboten, erworben oder in Rechnung gestelltwurden;
    3. unter dem Begriff „Pauschalreise“ oder einem ähnlichen Begriff beworben oder erworben wurden;
    4. nach Abschluss eines Vertrages kombiniert wurden, bei demder Händler dem Reisenden die Wahl zwischen verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen ermöglicht; oder
    5. bei mehreren Händlern über miteinander zusammenhängenden Online-Buchungsverfahren erworben wurden, wobei Name, Zahlungsangaben und E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Händler, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Händler weitergegeben werden und ein Vertrag mit diesem/diesen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung wird mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen kombiniert,die:

  • keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auch anderweitig kein wesentliches Merkmal der Kombination darstellen;
  • erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und erworben werden.
Verbundene Reiseleistung (niederländisch: „Gekoppeld Reisarrangement“GRA): mindestens zwei verschiedene Arten von Reisedienstleistungen, die für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub erworben werden, die kein Paket bilden und für die separate Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern abgeschlossen werden, bei denen einHändler:

  • I) dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; oder
  • ii) gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird;
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung und eine oder mehrere andere touristische Dienstleistungen werden erworben und diese letztgenannten Dienstleistungen stellen keinen wesentlichen Teil des Gesamtwertes der Dienstleistungen dar und werden nicht als wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs beworben und stellen auch ansonsten kein wesentliches Merkmal der Reise oder des Urlaubs dar.
Reisdienstleistungen: Dienstleistung bezüglich der:

  • i) Personenbeförderung;
  • ii) Unterkünfte, die kein wesentlicher Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zum Wohnen bestimmt sind;
  • iii) Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 der Richtlinie2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung einesRahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie vonSystemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263) odervon Krafträdern, für die ein Führerschein der Klasse A gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c derRichtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über denFührerschein (ABl. L 403) erforderlich ist;
  • iv) anderen touristische Dienstleistungen, die kein wesentlicher Bestandteil einer Reisedienstleistung im Sinne der Ziffern i), ii) oder iii) sind;
Pauschalreisevertrag: Vereinbarung über die gesamte Pauschalreise oder, wenn die Pauschalreise im Rahmen separater Vereinbarungen erbracht wird, alle Verträge über die Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind.

Artikel 1 – Einleitung

1.1. Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.

1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.

1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie denReisevertraginnerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei so genannten „Kreuzfahrten“.

1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.

Artikel 2 – Informationen und Angaben durch den Veranstalter

2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer mussIhnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informierthaben.

2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einerReiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüberverlangen.

2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oderveröffentlicht wurden.

2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts Anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.

2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.

2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug-bzw. Abfahrts-sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstreckender Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.

Artikel 3 – Informationen und Angaben durch den Reisenden

3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen vonIhnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllungdes Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) undIhre E-Mail-Adresse(n) benötigt.

3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.

3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass derVeranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solchenAufforderungen nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderungverbundenen Kosten zu erstatten.

Artikel 4 – Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter

4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.

4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich (per Post oder E-Mail). Wenn Sie eine (An-) Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.

4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:

  • 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
  • 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
  • 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.

4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag: In dem Fallbeginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.

4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.

4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. SolcheFehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.

Artikel 5 – Änderungen durch den Veranstalter

5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen; geringfügige Änderungensind kein ausreichender Grund für kostenlose Stornierung bzw. für kostenlose Auflösung des geschlossenen Vertrags.

5.2. Ist der Veranstalter dazu verpflichtet oder dazu gezwungen, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wirder Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.

5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nachErhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.

5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zuerhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:

  • Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
  • Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
  • Erhöhung der Steuern oder;
  • Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die vonDritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhobenwerden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.

5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.

5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.

5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Artikel 6 – Hilfe und Unterstützung

6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.

6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.

6.3. Verläuft die Reise aufgrund von Umständen, die Sie oder der Reiseveranstalter nicht verschuldet haben, nicht gemäß den Erwartungen, die Sie aufgrund des Vertrags berechtigterweise haben, trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Schaden. Für den Veranstalter besteht dieser beispielsweise aus dem zusätzlichen Arbeitskrafteinsatz und für Sie beispielsweise aus zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückführungskosten.

6.4. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.

Artikel 7 – Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters

7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.

7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.

7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.

7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:

  • Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
  • Die Art und Klasse der Unterkunft;
  • Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:

  • Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
  • Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn

  • a. Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt,dass er den Mangel nicht beheben kann.
  • b. Der Mangel unverzüglich zu behebenist.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder anteilsmäßige Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.

7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des/der Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.

7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.

7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.

Artikel 8 – Rechte des Reisenden

8.1. Substitution

8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:

  • Die anderePerson erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen;und
  • Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten nochdurchführen kann; und
  • Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.

8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.

8.2. Reiseunterlagen

8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.

8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.

8.3 Garantie bei Zahlungsunfähigkeit

8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.

8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.

8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen behördlich genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen diese Garantie gegeben wird.

Artikel 9 – Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden

9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.

9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten; die Schadenspauschale sind festgelegt auf:

  • Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise:20%des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise:30% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise:60% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise:90% des Reisepreises;
  • Bei Stornierung am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. „no-show“: der volle Reisepreis.
Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten und Versicherungsprämien.

9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr (Schadenspauschale) verpflichtet. Sind keine festen Storno Gebühren vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.

9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.

9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.

9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.

9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.

9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor denÖffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.

9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruchauf Schadenersatz.

9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des „Calamiteitenfonds“ (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert und als solche wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.

Artikel 10 – Bezahlung

10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann (eine) Anzahlung(en) verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung(en) vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.

10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen - der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn Beginn der gebuchten Reise innerhalb von14 Tagen ist, haben Sie den vollen Reisepreis umgehend zu zahlen, sodass die Summe spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Besitz des Veranstalters ist.

10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.

10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag,ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.

Artikel 11 – Weitere Verpflichtungen des Reisenden

11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des oder im Namen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.

11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.

11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und soweit wie möglich zu begrenzen.

11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.

Artikel 12 – Beschwerden/Reklamationen (Verfahrensweise)

Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden oder Reklamationen zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:

  1. dem betreffenden Dienstleister vor Ort;
  2. dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
  3. dem Veranstalter.
12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.

12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.

12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.

12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.

Nach der Reise
12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde bzw. Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.

12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.

12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.

12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.

Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten

13.1. Wenn Ihre Beschwerde oder Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird oder Sie keine diesbezügliche Abhilfe erhalten, können Sie sich an das zuständige Gericht wenden.

13.2. Für die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.

13.3. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.

Version 02: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Pauschalreisen von Boat Bike Tours b.v. (Version 02) werden am 1. April 2020 wirksam und gelten für alle Buchungen ab diesem Datum.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Boat Bike Tours b.v. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Boat Bike Toursb.v. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisendengewährleistet.
  • Boat Bike Tours b.v. hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 –244 288 0 kontak-tieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Boat Bike Tours b.v. verweigert werden.
  • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Hinweis zum Sicherungsschein des Reiseveranstalters Boat Bike Tours

(Quelle:https://radundschiffsreisen.de/sicherungsschein)
Insolvenzabsicherung:

  • Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR) und (nur für Endverbraucher aus Deutschland) Sicherungsschein über tourVERS
  • Reiseveranstalter sind nach geltendem Europäischen Recht dazu verpflichtet, erhaltene Kundengelder für den Fall eigener Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz abzusichern.
  • Boat Bike Tours (Handelsregisternummer 3714 7084) ist ein in den Niederlanden unter Nummer 3734 registrierter Teilnehmer von SGR (Stichting Garantiefonds Reisgelden). Diese Registrierung ist auf www.sgr.nlüberprüfbar.
  • Die teilnehmenden Reiseveranstalter unterliegen dem in den Niederlanden gesetzlich vorgeschriebenen Garantieschutz des SGR Insolvenz-Garantiesystems. Gemäß der Garantieleistung von SGR werden dem Endverbraucher die im Voraus bezahlten Reisesummen erstattet, wenn der Reiseveranstalter finanziell nicht in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Sofern die Vereinbarung Transport beinhaltet und das Ziel bereits erreicht ist, wird die Rückreise arrangiert.
  • Boat Bike Tours hat die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Insolvenzversicherung für Endverbraucher, deren Wohnsitz in Deutschland ist, über die tourVERS, eines in Deutschland führenden Anbieters, abgeschlossen.
  • Über 1.200 Veranstalter aller Größenordnungen und touristischen Bereiche sind über tourVERS versichert. Auf der Internetseite dertourVERS finden Sie alle Informationen zur Insolvenzabsicherung.
  • Endverbraucher, die in Deutschland bewohnhaftet sind, erhalten bei Buchung bei Boat Bike Tours mit der Buchungsbestätigung auch den Sicherungsschein von tourVERS.
Hinweis: Die o.g. deutscheÜbersetzung des Abschnitts über SGR ist keine offizielle SGR-Übersetzung. SGR kommuniziert nur auf Niederländisch und Englisch. Der niederländische Text zum SGR-Garantiesystem ist allgemeinverbindlich.

Adresse & Kontakt:

Boat Bike Tours b.v. Firmensitz + Besuchadresse:
Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, Telefon: 0031-20-7235400 , Telefax: 0031-20-7235405, servicedesk@boatbiketours.com

Postanschrift Deutschland:
Kaiserswerther Str. 115, D-40880 Ratingen, Tel.: (0049) (0)2102 / 420655

Geschäftliche Daten:
Kamer van Koophandel NW-Holland Nr. 37147084
BTW (MWSt-ID-Nr.): NL8203.26.513.B01
IBAN: NL04INGB0668172517
BIC/Swift-Code: INGBNL2A

Reisepreise 

Segler Elizabeth

Segler Elizabeth
Buchen & Sparen-Rabatt| 100,- Euro Früh­lings­ra­batt auf den Reisegrundpreis.
1 0 1 0Saison A|Saison B|| 01149|1049|0|0|2-Bett-Kabine ECO 0|0|0|0|2-Bett-Kabine ECO 1249|1149|0|0|2-Bett-Kabine 0|0|0|0|2-Bett-Kabine 1874|1724|0|0|2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 0|0|0|0|2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      08.06.24 bis 31.08.24

    • Saison B

      07.09.24

    • 2-Bett-Kabine ECO

    • Saison A

      08.06.24 bis 31.08.24

      € 1149,-
    • Saison B

      07.09.24

      € 1049,-
    • 2-Bett-Kabine

    • Saison A

      08.06.24 bis 31.08.24

      € 1249,-
    • Saison B

      07.09.24

      € 1149,-
    • 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung

    • Saison A

      08.06.24 bis 31.08.24

      € 1874,-
    • Saison B

      07.09.24

      € 1724,-

Extras und Zusatzleistungen

Extras

  • Grachtenfahrt Amsterdam, pro Person: € 16,-

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parkservice in Amsterdam, pro Woche: ca. € 175,-

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 90,-
  • 7-Gang Unisex-Rad versichert: € 100,-
  • E-Bike Unisex: € 225,-
  • E-Bike Unisex versichert: € 250,-
  • Mitnahme eigenes Rad: € 10,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 25,-

Steuern & Gebühren

Fährfahrten: gemäß Tarif

Die Fährfahr­ten laut Pro­­gramm sind nicht im Rei­se­­preis ent­­hal­ten und vor Ort zu ent­­richten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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