- Rad und Schiff







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ab € 955,–
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3% Frühbucherrabatt
Holland Südwest
Rundreise ab Rotterdam
Land im Meer: Willkommen im maritimen Holland! Rotterdam, die altehrwürdige und zugleich hochmoderne, energiegeladene Hafenstadt wird bei dieser Rad & Schiffreise zum Tor zu einer neuen Welt ...
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Den Frühbucherrabatt* gewähren wir, bis auf wenige Ausnahmen, auf Radreisen aus dem PEDALO Reiseprogramm 2021. Weitere Infos zu den PEDALO Rabatten finden Sie hier.
*) Rabatte: Die Rabatte beziehen sich immer auf den Reisegrundpreis. Dies ist der Preis pro Person im gebuchten Zimmer bzw. in der gebuchten Kabine. Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen (z. B. Halbpension, Mieträder, etc.) sowie bei Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros).
Gratis-Storno bis 30. April 2021
Dank angepasster Stornobedingungen zeitig PEDALO Traumradreise sichern, lang vorfreuen & Stornosorgen hintenanstellen. Denn diese Reise können Sie bis zum 30. April 2021:
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- mit 100% gesetzlicher Kundengeldabsicherung,
- und Geld-zurück-Garantie bei Storno.
Land im Meer
Willkommen im maritimen Holland! Rotterdam, die altehrwürdige und zugleich hochmoderne, energiegeladene Hafenstadt wird bei dieser Rad & Schiffreise zum Tor zu einer neuen Welt: Entdecken Sie den wasserreichen Südwesten der Niederlande, die Provinz Zeeland. Hier, zwischen den zahlreichen Inseln und Halbinseln, wurde einst der große Seefahrer Abel Tasman geboren, der im Pazifik eine noch größere, von den Holländern noch heute Nieuw-Zeeland genannte, Insel entdeckte.
Der Geist jener Zeit des Aufbruchs und der Erneuerung weht noch immer über dieser traditionsbewussten Region. Eine faszinierende Mischung aus Alt und Neu wird Sie während Ihrer Reise begleiten. In kleinen Städten voller historischer Denkmäler sind in neuerer Zeit beeindruckende Schleusen und Wehre entstanden. Die See, zugleich Existenzgrundlage und mächtiges Element, das gezähmt werden will, ist allgegenwärtig.
Und schließlich verbirgt sich zwischen den tief ins Land hineinreichenden Meeresarmen auch ein wahres Paradies für Tiere und Pflanzen und - mit seinen herrlich flachen Radwegen - nicht zuletzt für Radfahrer.
Reise-Highlights
- Viel mehr als nur ein Einkaufsparadies ist die gewaltige Markthalle von Rotterdam.
- Zeugen einer in jeder Hinsicht reichen Vergangenheit sind die Städtchen Dordrecht, Zierikzee und Veere.
- Als »Achtes Weltwunder« bezeichnet man im Volksmund die eindrucksvolle Sturmflutwehr der Deltawerke.
- Der feinsandige Strand in Rockanje mit seinen herrlichen Dünen verspricht Badespaß pur.
- Auch die holländische Küche ist nicht zu unterschätzen: Probieren Sie Miesmuscheln, Austern und den Ooserschelde-Hummer.
- Auf dem komfortablen Schiff mit herrlichen Panoramaausblicken lässt sich auch ein radfreier Tag gut aushalten.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Rundreise
- Meer, Inseln und Küsten
Einsteiger und Genießer
Es erwartet Sie eine vollkommen flache Routenführung. Sie radeln auf dem hervorragend ausgebauten holländischen Radwegenetz. Haben Sie einmal keine Lust aufs Rad zu steigen, bleiben Sie einfach an Bord.
8-tägige Rundreise
im Raum Rotterdam
- ca. 260 bzw. 275 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Rotterdam (in Eigenregie)
Individuelle Anreise nach Rotterdam. Um ca. 16 Uhr Einschiffung. Vielleicht haben Sie vorher noch Zeit die großartige Markthalle von Rotterdam zu besuchen. Die Niederländer sagen, sie sei ihre »Antwort auf die Sixtinische Kapelle«. Um ca. 18 Uhr Schifffahrt in die älteste Stadt Hollands, nach Dordrecht, eindrucksvoll zwischen drei großen Flüssen gelegen.

Tag 2 von 8
Dordrecht - Hellevoetsluis
- ca. 45 km
Per Schiff: Dordrecht - Willemstad // Per Rad: Willemstad - Hellevoetsluis (ca. 45 km)
Am Morgen Schifffahrt nach Willemstad, eine kleine sehenswerte Festungsstadt aus dem 17./18. Jahrhundert. Hier startet Ihre erste Radtour. Sie überqueren das Binnengewässer Haringvliet über den Volkerakdam und radeln durch Felder und kleine Dörfer wie Zwartsluis und Goudswaard in den beliebten Wassersportort Hellevoetsluis.

Tag 3 von 8
Hellevoetsluis - Bruinesse
- ca. 45 km
Bei schönem Wetter lohnt vor Ihrer Radtour noch ein Abstecher zum Badestrand Rockanje, ein breiter, feinsandiger Strand mit herrlichen Dünen. Dann geht es wieder über den Haringvliet und weiter durch kleine Dörfer wie Stellendam mit der Mühle Korenlust; kleine Wassersportorte wie Herkingen und über den Grevelingendam in das Muscheldorf Bruinisse.

Tag 4 von 8
Bruinisse - Middelburg
- ca. 55 km
Heute radeln Sie ins Städtchen Zierikzee, das zu den zehn schönsten niederländischen Denkmalstädten zählt. Hoch über der Stadt ragt der »Dicke Turm« auf. Von oben haben Sie eine schöne Aussicht auf die Stadt, den Hafen und die Insel.
Weiterfahrt über die Zeelandbrücke nach Middelburg, die Hauptstadt von Zeeland. Die Stadt blickt auf eine reiche Vergangenheit zurück und war einst nach Amsterdam die wichtigste Stadt der Niederlande. Zahlreiche Geschäfte und Cafés laden zum Besuch ein.

Tag 5 von 8
Middelburg - Veere
- ca. 35 bzw. 50 km
Ziel Ihrer heutigen Radtour ist die ehemalige Arbeitsinsel Neeltje Jans, die extra für den Bau des Sturmflutwehrs der Oosterschelde, das beeindruckendste Bauwerk der Deltawerke, aufgespült worden ist. Sie haben die Möglichkeit, die Schleusen nicht nur aus nächster Nähe, sondern auch von innen zu bewundern.
Im Anschluss Radtour nach Veere, ein schöner Urlaubsort am Meer, wo früher reich beladene Schiffe aus Schottland anlegten.

Tag 6 von 8
Veere - Dordrecht
- ca. 40 km
Per Rad: Rundfahrt Veere (ca. 40 km) // Per Schiff: Veere - Dordrecht
Heute haben Sie nochmal die Gelegenheit, die malerische, typisch holländische Landschaft auf der Halbinsel Walcheren rund um die lebendigen Touristenstädte Veere und Middelburg zu erkunden. Nirgendwo in den Niederlanden scheint die Sonne so oft und lange wie auf Walcheren.

Tag 7 von 8
Dordrecht - Rotterdam
- ca. 40 km
Auf der letzten Rad-Etappe erleben Sie die bekanntesten Windmühlen der Niederlande am Kinderdijk. Die 19 noch gut erhaltenen Mühlen stammen aus dem 18. Jahrhundert und wurden von der UNESCO zum Weltkulturerbe ernannt. Ein Besuch lohnt sich!
Weiter führt Sie Ihr Weg am Fluss Maas entlang bis nach Rotterdam. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Hafenrundfahrt (fakultativ) durch den größten Tiefwasserhafen Europas und bewundern Sie die Skyline und beeindruckende Architektur vom Wasser aus.

Tag 8 von 8
Abreise von Rotterdam (in Eigenregie)
Ausschiffung bis 9 Uhr und individuelle Heimreise.
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf gebuchtem Deck
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket oder Mittagssnack an Bord
- 6 x Nachmittagskaffee/-tee
- 7 x 3-Gang Abendmenü
- Willkommensgetränk am Anreisetag
- tägliche Reinigung Ihrer Kabine
- tägl. Routenbesprechung mit Bordreiseleitung in Deutsch und Englisch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
MS Olympia
Fakten
- Schiffstyp: Flusskreuzfahrtschiff
- Länge: 88,5 m, Breite: 10,5 m, Tiefgang: 1,3 m
- Passagierdecks: 2 Ebenen
- Kapazität: 49 Außenkabinen, 94 Passagiere
- Besatzung: 21 Personen
- Flagge: CH, Bordsprachen: DE, EN
Beschreibung
Die MS Olympia ist ein komfortables und gemütliches Flussschiff mit familiärer Atmosphäre. Die gut eingespielte und freundliche Crew wird ihr Bestes tun, damit Sie sich an Bord wie zu Hause fühlen und Sie einen gelungenen Urlaub mit Rad & Schiff erleben.
Der im englischen Clubstil eingerichtete Panoramasalon mit Bar und das helle und freundliche Restaurant laden zu entspannten Stunden an Bord ein. Die Aussicht auf das Flussufer genießen Sie vom großzügigen und teilweise überdachten Sonnendeck. Die Fahrräder werden auf einem separaten Teil des Sonnendecks abgestellt.
Kabinen
Alle Kabinen auf der MS Olympia verfügen über eine individuell regulierbare Klimaanlage, einen kleinen Schrank, einen Mini-Safe, ein Telefon, ein TV-Gerät, einen kleinen Kühlschrank, einen Haartrockner, ein eigenes Badezimmer mit Dusche, WC und Waschbecken. Die Fenster in den Oberdeck-Kabinen lassen sich öffnen.
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Hauptdeck 2-Bett-Kabine ab € 955,-
Zirka 11 m² groß, zwei Einzelbetten, nicht zu öffnendes Fenster
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Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1255,-
Zirka 11 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbelegung, nicht zu öffnendes Fenster
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Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO ab € 1055,-
Zirka 12 m² groß, ein Doppelbett, Fenster kann geöffnet werden, Maschinengeräusche sind wahrnehmbar
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Oberdeck 2-Bett-Kabine ab € 1095,-
Zirka 11 m² groß, zwei Einzelbetten, Fenster kann geöffnet werden
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Oberdeck 1-Bett-Kabine ab € 1295,-
Zirka 9 m² groß, ein Einzelbett, Fenster kann geöffnet werden














Mietrad
- 7-Gang Unisex-Tourenrad: € 79,-
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Nabenschaltung mit Rücktrittbremse und zwei gut dosierbare Felgenbremsen (hinten zusätzlich zur Rücktrittbremse) mit ordentlich Bremskraft ausgestattet. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Mietrad entscheiden, sind Sie im Falle von Diebstahl oder Beschädigung gut abgesichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellstmöglich für Ersatz, denn eine entsprechende Versicherung ist im Mietpreis inkludiert. Ausgenommen sind natürlich fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Mietrad entscheiden, sind Sie im Falle von Diebstahl oder Beschädigung gut abgesichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellstmöglich für Ersatz, denn eine entsprechende Versicherung ist im Mietpreis inkludiert. Ausgenommen sind natürlich fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie aber Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Auch wenn Sie mit Ihrem privaten Fahrrad unterwegs sind, empfehlen wir Ihnen, dieses gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.
Eigenanreise
Dass das Anreisen schöner ist, als das Abreisen, hat wohl Allgemeingültigkeit. Dass die An- und Abreise zum jeweiligen Start- bzw. Zielort in Eigenregie erfolgt, und diese somit nicht im Reisepreis inkludiert ist, schreiben wir lieber nieder.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Rotterdam Centraal
Der Hauptbahnhof von Rotterdam ist zirka 3 Kilometer von der Schiffsanlegestelle entfernt und mit einer kurzen Taxifahrt erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parkservice in Rotterdam, pro Woche: ca. € 150,-
Wenn Sie den »Central Valet Parking Service« in Anspruch nehmen möchten, wird Ihr PKW am Anreisetag an der Anlegestelle in Empfang genommen und am Abreisetag zurück zum Schiff gebracht.
- Anmeldefomular erhalten Sie bei Buchung
Flug-Anreise
Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)
Zum nächstgelegenen Flughafen Rotterdam Den Haag (RTM) gibt es ab Deutschland keine direkten Verbindungen. Wir empfehlen daher die Flug-Anreise nach Amsterdam. Den Bahnhof Rotterdam Centraal erreichen Sie von hier aus mit dem Zug in zirka 30 Minuten.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen
Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 70 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Verpflichtung für Mitreisende
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande.
e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche »zahlungspflichtig buchen« bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt.
g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die un vollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten.
3. Leistungen und Preise
a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
4. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %
c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch de Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von Euro 30,- pro Reisendem erhoben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl: Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
b) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
c) Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen: Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SETours Reiseleitung
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
- gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
d) Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
9. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
a) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
b) Durch den Rücktritt nach Ziffer 9a verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Bordreiseleitung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz anzuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
b) Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
c) Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zweckmäßig am besten schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
d) Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
b) Schweben zwischem dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
c) Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters können Kunden gegen den Reiseveranstalter gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters und seiner Beauftragten zu befolgen.
b) Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsangehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaften wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder Nichtinformation seitens des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
b) Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochseekreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die eingeschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
15. Vermittlung von Fremdleistungen
a) In Verbindung mit einer SE-Tours Reise kann der Kunde über den Reiseveranstalter eine Bahnfahrkarte zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierin nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle.
b) Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
16. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen
a) Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Bordreiseleitung fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.
17. Versicherungen
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand
a) Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu hin.
b) Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.
Reisepreise
MS Olympia
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine
- € 955,- / € 927,-
-
Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 1255,- / € 1218,-
-
Oberdeck 2-Bett-Kabine ECO
- € 1055,- / € 1024,-
-
Oberdeck 2-Bett-Kabine
- € 1095,- / € 1063,-
-
Oberdeck 1-Bett-Kabine
- € 1295,- / € 1257,-
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parkservice in Rotterdam, pro Woche: ca. € 150,-
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Tourenrad: € 79,-
- Unisex-Elektrorad: € 169,-
Steuern & Gebühren
Fährfahrten: gemäß Tarif
Die Fährfahrten laut Programm sind nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu entrichten.
Buchen & Bezahlen
Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Gedanken spielen, eine PEDALO Reise zu buchen. Mit unserem Online-Buchungssystem führen Sie bequem und in nur wenigen einfachen Schritten eine Buchung durch. Und natürlich wird dabei auch gleich Ihr Reisepreis mitberechnet.
- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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