Holland & Belgien Genuss
Von Amsterdam nach Brügge
Einzel-/Gruppenreise | 11-tägige Streckenreise
Zeit zum Genießen: Diese 11-tägige Reise durch Holland, das Mutterland aller Rad & Schiffreisen, und sein Nachbarland, das nicht minder bezaubernde Belgien, bietet alles, was man sich von einem perfekten Urlaub nur erträumen kann ...
Zeit zum Genießen
Diese 11-tägige Reise durch Holland, das Mutterland aller Rad & Schiffreisen, und sein Nachbarland, das nicht minder bezaubernde Belgien, bietet alles, was man sich von einem perfekten Urlaub auf Wasserstraßen und Radwegen nur erträumen kann! Highlight folgt auf Highlight, zu den bemerkenswertesten gehören zweifellos die berühmten Windmühlen von Kinderdijk und die Altstädte der flämischen Städte Antwerpen, Gent und Brügge. Aber auch die Wege dazwischen, die meist abseits der touristischen Pfade verlaufen, werden Sie in vollen Zügen genießen, Sie werden sehen!
Weil diese Rad & Schiffreise etwas länger dauert, können Sie sich so richtig Zeit nehmen für die faszinierenden Städte, für interessante Museen, die eine oder andere Shoppingtour. Und natürlich sollten Sie auch nicht versäumen bei den lokalen Spezialitäten wie holländischem Käse oder belgischem Bier zu verweilen.
Reise-Highlights
- Sich jeden Tag neu für individuelle Radreisefreuden oder Radspaß in der Gruppe entscheiden Flexibilität pur!
- Barocke Kunst und pulsierendes Nachtleben: Antwerpen ist eine Stadt der Vielfalt.
- Gemächlich die windungsreichen Flüsse Vecht, Lek oder Schelde entlangrollen.
- In gemütlichen Straßencafés eine wohlverdiente Rast einlegen.
- Der belgischen Nordseeküste einen Besuch abstatten und an schönen Sandstränden entspannen.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Topografie
Die flache Landschaft und Ihr gemütliches Schiff bieten ideale Voraussetzungen für eine entspannte Radwoche.
Wegbeschaffenheit
Sie radeln auf dem hervorragend ausgebauten holländischen Radwegenetz.
Wegfindung & Orientierung
An Bord findet täglich eine Routenbesprechung statt. Danach radeln Sie individuell nach Kartenmaterial oder gemeinsam mit der Gruppe.
Radelpause gefällig?
Wer eine Radpause einlegen möchte, bleibt auf dem Schiff und gelangt ohne Anstrengung zum nächsten Etappenziel.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
11-tägige Streckenreise
von Amsterdam nach Brügge
- ca. 275 bzw. 365 km
Tag 1 von 11
Anreise nach Amsterdam (in Eigenregie)
Zwischen 13:00 und 14:00 Uhr begrüßt Sie die Crew an Bord. Gegen 14:00 Uhr fährt das Schiff nach Weesp. Dieses kleine Städtchen am Ufer der Vecht hat eine historische Stadtmitte mit vielen Grachten und Gebäuden aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Außerdem gibt es hier einige schöne Windmühlen zu sehen.
Entlang der romantischen Vecht, die ein Anziehungspunkt für Bootstouristen und Radfahrer ist, schlängeln sich ruhige Straßen und Radwege. Direkt nach der Ankunft bietet der Reiseleiter eine kleine Testrunde auf dem Rad an. Nach dem Abendessen können Sie noch ein wenig durch dieses schmucke Städtchen schlendern.
Bitte beachten Sie, dass diese Reise an einigen Terminen in umgekehrter Richtung - also von Brügge nach Amsterdam - gefahren wird.
Zu welchem Anreisetermin das Schiff in welche Reiserichtung fährt, erfahren Sie, indem Sie in der Rubrik »Termine« den gewünschten Anreisetermin klicken.
Tag 2 von 11
Weesp - Vianen
- ca. 45 km
Die Radtour beginnt in Weesp und führt an der wunderschön gewundenen Vecht mit ihren, an den Ufern liegenden beeindruckenden Villen entlang. Auf dem Weg kommen Sie an einem echten niederländischen Käsehof vorbei, wo der Käse noch nach traditionellem Verfahren hergestellt wird.
In Utrecht treffen Sie wieder auf das Schiff und fahren von dort aus über den Amsterdam-Rhein Kanal nach Vianen, einer kleinen Festungsstadt, die an den Ufern der Lek liegt.
Tag 3 von 11
Vianen - Dordrecht
- ca. 20 bzw. 55 km
Heute fahren Sie mit dem Rad eine schöne Strecke entlang der Lek nach Schoonhoven - eine Stadt, die schon seit dem 17. Jahrhundert die besten Silberschmiede hervorbrachte und deshalb auch als Silberstadt bekannt ist.
Nachmittags fahren Sie durch den Polder Alblasserwaard nach Kinderdijk. Dieser Ort ist für seine 19 in einer Reihe stehenden Windmühlen berühmt. Diese beeindruckenden Windmühlen gehören zum UNESCO-Weltkulturerbe und sind eine der wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Niederlande. Hier können Sie eine der Windmühlen von innen besichtigen, also nicht die Kamera vergessen!
Im nahegelegenen Alblasserdam nehmen Sie den »Waterbus«, eine Expressfähre, die Sie mit dem Rad innerhalb von ca. 10 Minuten nach Dordrecht bringt. Dordrecht, von den Einheimischen auch »Dordt« genannt, ist eine der ältesten Städte der Niederlande und liegt an einer Stelle, an der drei große Flüsse zusammenfließen. Nach dem Abendessen können Sie mit dem Reiseleiter hier noch einen kurzen Stadtrundgang unternehmen.
Tag 4 von 11
Dordrecht - Tholen
- ca. 45 km
Während des entspannten und leckeren Frühstücks an Bord fährt Ihr Schiff stromaufwärts nach Willemstad, wo Ihre heutige Radtour startet. Willemstad ist eine an der Wasserstraße Haringvliet gelegene, schöne alte Festungsstadt.
Von hier aus führt Sie die heutige Radtour nach Tholen. Dieser Ort war früher eine Insel und viele Menschen lebten von der Fischerei. Heute ist Tholen mit dem Festland verbunden, besitzt aber immer noch den Charme früherer Zeiten.
Tag 5 von 11
Tholen - Antwerpen
- ca. 20 bzw. 35 km
Nach dem Frühstück verlassen Sie das Schiff für die nächste Radtour, die Sie durch den Wald »Wouwse Plantage« zu den eindrucksvollen Kreekrak-Schleusen führt.
Nachmittags geht es dann wieder mit dem Schiff weiter zum Hafen von Antwerpen an der Schelde. In Antwerpen werden 80 Prozent der Rohdiamanten weltweit umgeschlagen und die Stadt bietet unzählige spannende Sehenswürdigkeiten. Dazu gehören das prächtige Rathaus aus der Renaissancezeit, der Grote Markt (historischer Marktplatz), die Liebfrauenkathedrale und die mittelalterliche Burg Steen.
Tag 6 von 11
Radfreier Tag in Antwerpen
- 0 km
Heute bleibt das Schiff in Antwerpen. Sie haben also den ganzen Tag Zeit, diese kopfsteingepflasterte Kulturstadt mit ihren vielen flämischen Barockkunstwerken zu entdecken. Sie können das Rubenshaus besuchen, wo der brillante und vielseitige Künstler mit seiner Familie lebte und sich einige seiner Kunstwerke in der Liebfrauenkathedrale ansehen.
Weitere Ideen für einen netten Nachmittag: Eine Besichtigung der berühmten Brauerei De Koninck mit Führung und Bierprobe, ein Besuch im faszinierenden Museum an der Schelde (MAS - Museum am Strom) oder eine ausgiebige Shoppingtour in Antwerpens einladendem Einkaufsviertel. Das heutige Abendessen ist nicht im Preis inbegriffen. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie in einem der tollen Restaurants die berühmte Küche Belgiens. Die Crew versorgt Sie gerne mit Restauranttipps.
Tag 7 von 11
Antwerpen - St. Amands
- ca. 35 bzw. 50 km
Am Morgen fahren Sie mit dem Rad stadtauswärts an der Schelde entlang nach St. Amands, wo Ihr schwimmendes Hotel für die heutige Übernachtung anlegt.
Ein wirklich magischer Ort: Die atemberaubend schöne Naturlandschaft ist zweifellos einer der Höhepunkte dieser Reise. Falls Sie noch keine Gelegenheit hatten, eines der berühmten belgischen Biere zu testen, können Sie sich hier abends die Spezialität der Region, das unvergleichliche Duvel-Bier schmecken lassen.
Tag 8 von 11
St. Amands - Gent
- ca. 50 km
Während des Frühstücks bringt Sie das Schiff nach Dendermonde. Hier gehen Sie von Bord und fahren mit dem Rad weiter an der Schelde entlang bis nach Gent. Dort legt das Schiff für die Nacht bei einer Schleuse am Stadtrand an.
Gent ist eine lebendige Universitätsstadt mit einer reichen Geschichte: Durch die Lage am Zusammenfluss von Schelde und Leie war Gent seit der Römerzeit ein sehr wichtiger Handelshafen und sogar zeitweise die zweitgrößte Stadt Europas. Diese alte Stadt besitzt ein Opernhaus, 18 Museen, mehr als 100 Kirchen und über 400 historische Bauten. Zwei der Hauptattraktionen sind die St.-Bavo-Kathedrale mit ihren zahlreichen mittelalterlichen Kunstwerken, zu denen auch das weltberühmte Gemälde »Die Anbetung des Lamm Gottes« von Jan van Eyck gehört, sowie der Belfort von Gent, der als einer von drei mittelalterlichen Türmen die Altstadt überragt. Den heutigen Abend können Sie in der Stadt verbringen.
Tag 9 von 11
Gent - Brügge
- ca. 20 bzw. 45 km
Nach einem stärkenden Frühstück fahren Sie von Gent aus mit dem Rad durch die wunderschöne Landschaft Westflanderns nach Brügge, unbestritten die schönste der flämischen Städte. Die malerische Altstadt von Brügge gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe und zieht jedes Jahr viele Touristen aus aller Welt in ihren Bann.
Als ein hervorragendes Beispiel für eine gut erhaltene mittelalterliche Siedlung hat Brügge es geschafft, seine über Jahrhunderte gewachsene historische Bausubstanz zu erhalten, so dass die gotischen Gebäude die Identität der Stadt wesentlich prägen. Besuchen Sie eines der vielen Museen in Brügge, genießen Sie einfach die atemberaubende Schönheit dieser unvergesslichen Stadt von einem gemütlichen Straßencafé aus. Am Abend nimmt Sie der Reiseleiter mit auf einen Stadtrundgang, um Ihnen einige der schönsten Stellen des Stadtzentrums zu zeigen. Vielleicht können Sie bei der Gelegenheit auch das berühmte »Brugse Zot«, ein lokales Bier, probieren.
Tag 10 von 11
Rundfahrt zur Nordsee
- ca. 40 km
Heute bleibt das Schiff in Brügge, sodass Sie Ihren Tag selbst gestalten können. Der Reiseleiter bietet am Morgen eine ca. 37 km lange Radtour an. Diese letzte Radroute führt an einem ruhigen Kanal entlang, vorbei an schönen Pappeln und durch grüne Polderlandschaften mit kleinen Bauernhäusern (ein Polder ist trockengelegtes Land, das von Deichen umgeben ist). Auf der Rückfahrt nach Brügge radeln Sie an einem kleinen, reizvollen Kanal entlang.
Tag 11 von 11
Abreise von Brügge (in Eigenregie)
Ende Ihrer Reise: Letztes Frühstück und Ausschiffung um 9:30 Uhr.
Inklusiv-Leistungen
- 10 x Übernachtung auf der MS Gandalf
- 10 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 9 x Lunchpaket für unterwegs
- 9 x Nachmittagskaffee/Tee an Bord
- 9 x 3-Gang Abendmenü
- Begrüßungsgetränk am Anreisetag
- deutschsprachige ortskundige Reisebegleitung per Rad falls Sie in der Gruppe radeln wollen
- tägliche Routenbesprechung mit Bordreiseleitung wenn Sie alleine radeln in Deutsch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
- Fährfahrten und Waterbus gemäß Programm
- diverse kurze Stadtrundgänge
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch
MS Gandalf
Fakten
- Schiffstyp: Flusskreuzfahrtschiff
- Länge: 45 m, Breite: 6,2 m, Tiefgang: 1,4 m
- Passagierdecks: 1 Ebene
- Kapazität: 10 Außenkabinen, 20 Passagiere
- Besatzung: 3 Personen
- Flagge: NL, Bordsprachen: DE, EN, NL
Beschreibung
Auf der familiären, gemütlichen MS Gandalf befinden sich Passagierkabinen und Gemeinschaftsbereiche auf einer Ebene. Der geräumige Salon mit den großen Fenstern ist zugleich Ihr Restaurant, in dem Sie in geselliger Runde Ihre Mahlzeiten einnehmen, und auch an der angeschlossenen Bar verweilen können. Zwei Sonnendecks mit Sitzgelegenheiten bieten reizvolle Aussichten auf die schönen Flusslandschaften. Um das Wohl der Gäste sind der erfahrene Skipper und seine bestens eingespielte Crew stets bemüht.
Eine Besonderheit der MS Gandalf sind ihre Sonnenkollektoren, mittels derer sie ihren eigenen »grünen« Strom erzeugt. Dank der fehlenden Generatorengeräusche sind zudem die Nächte an Bord in der Regel still und ruhig.
Kabinen
Die Kabinen auf der MS Gandalf sind kompakt und zweckmäßig eingerichtet und verfügen je über zwei ebenerdige Einzelbetten und eine Nasszelle mit Dusche/WC. Alle Kabinen sind mit Zentralheizung, Ventilatoren und einem Fenster, das geöffnet werden kann, versehen.
-
2-Bett-Kabine ab € 1699,-
Zirka 8 m² mit zwei ebenerdigen Einzelbetten und zu öffnendem Fenster
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 2549,-
Zirka 8 m² große 2-Bett-Kabine zur Alleinbelegung
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Rad: € 132,-
- 7-Gang Unisex-Rad versichert: € 142,-
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Nabenschaltung mit zwei gut dosierbare Felgenbremsen mit ordentlich Bremskraft ausgestattet (KEINE Rücktrittbremse). Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mietrad mit inkludierter Risiko- und Haftungsbeschränkung bei Schäden am oder Verlust des Fahrrads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket beinhaltet:
- Bei Diebstahl eines ordentlich von Ihnen abgeschlossenen Fahrrads fallen für Sie keine Kosten an, vorausgesetzt, dass Sie den Originalschlüssel als Beweis überreichen können und nicht fahrlässig gehandelt haben.
- Bei einer Panne bzw. einem platten Reifen unterwegs können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad in einer örtlichen Fahrradwerkstatt (Fietsenmaker) reparieren lassen. Nach Vorlage einer Quittung werden diese Kosten nach Rückkehr an Bord zurückerstattet.
- Bei Schäden, die nicht durch Absicht oder Fahrlässigkeit entstanden sind, fallen für Sie keine Kosten an.
- Falls eine Fahrradpanne dazu führt, dass Sie die Radtour mit diesem Rad nicht fortsetzen können, können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad an einem sicheren Ort abstellen, abschließen und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln (falls nicht vorhanden mit einem Taxi) zur Anlegestelle des Schiffes fahren. Die angefallenen Fahrtkosten werden an Bord zurückerstattet.
- Für die restlichen Reisetage erhalten Sie - falls erforderlich - ggf. ohne Kosten ein Ersatzrad.
Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, gemietete Fahrräder oder E-Bikes für Touren in eigener Regie innerhalb Amsterdams zu benutzen. Die oben angeführte Haftungsbeschränkung trifft darauf nicht zu.
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 319,-
- E-Bike Unisex versichert: € 344,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Mietrad-Versicherung: Bei dieser Reise haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mietrad mit inkludierter Risiko- und Haftungsbeschränkung bei Schäden am oder Verlust des Fahrrads oder E-Bikes zu buchen. Das Paket beinhaltet:
- Bei Diebstahl eines ordentlich von Ihnen abgeschlossenen Fahrrads fallen für Sie keine Kosten an, vorausgesetzt, dass Sie den Originalschlüssel als Beweis überreichen können und nicht fahrlässig gehandelt haben.
- Bei einer Panne bzw. einem platten Reifen unterwegs können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad in einer örtlichen Fahrradwerkstatt (Fietsenmaker) reparieren lassen. Nach Vorlage einer Quittung werden diese Kosten nach Rückkehr an Bord zurückerstattet.
- Bei Schäden, die nicht durch Absicht oder Fahrlässigkeit entstanden sind, fallen für Sie keine Kosten an.
- Falls eine Fahrradpanne dazu führt, dass Sie die Radtour mit diesem Rad nicht fortsetzen können, können Sie nach (telefonischer) Absprache mit der Reiseleitung das Fahrrad an einem sicheren Ort abstellen, abschließen und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln (falls nicht vorhanden mit einem Taxi) zur Anlegestelle des Schiffes fahren. Die angefallenen Fahrtkosten werden an Bord zurückerstattet.
- Für die restlichen Reisetage erhalten Sie - falls erforderlich - ggf. ohne Kosten ein Ersatzrad.
Bitte beachten Sie, dass es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist, gemietete Fahrräder oder E-Bikes für Touren in eigener Regie innerhalb Amsterdams zu benutzen. Die oben angeführte Haftungsbeschränkung trifft darauf nicht zu.
Eigenes Rad
- Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
- Mitnahme eigenes E-Bike: € 35,-
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des beschränkten Platzangebotes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Gebühr berechnen und dass nur eine begrenzte Anzahl an Stellplätzen für eigene Räder vorhanden ist.
Es sind ausschließlich E-Bikes mit herausnehmbarem Akku erlaubt. Die Mitnahme von Tandems oder Liegerädern ist aus logistischen Gründen generell nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
Bahnhof Amsterdam Centraal
Die Schiffsanlegestelle befindet sich in Bahnhofsnähe und ist, je nach Liegeplatz Ihres Schiffes, entweder zu Fuß oder mit einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
Bahnhof Brügge Stationsplein
Der Liegeplatz Ihres Schiffes ist ca. 500 Meter vom Bahnhof entfernt und mit öffentlichen Bussen oder einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Amsterdam, pro Tag: ca. € 22,-
Bei Buchung erhalten Sie passende Empfehlungen für Park & Ride Parkplätze in der Nähe der Schiffsanlegestelle. In den Parkkosten sind meist auch Fahrscheine für den öffentlichen Nahverkehr, mit denen Sie in wenigen Minuten den Liegeplatz Ihres Schiffes erreichen, enthalten.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Parken in Brügge, pro Tag: ca. € 4,-
In der Nähe des Hauptbahnhofes (Stationsplein) können Sie Ihren PKW auf gebührenpflichtigen Parkplätzen abstellen. Der Liegeplatz Ihres Schiffes ist ca. 500 Meter vom Bahnhof entfernt und mit öffentlichen Bussen oder einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Bahnfahrt Zielort - Startort, pro Person: ca. € 60,-
Für die Rückfahrt zum Startort Ihrer Reise stehen gute Bahnverbindungen (Fahrdauer ca. 3,5 Stunden, 1 x umsteigenerforderlich) in regelmäßigen Abständen zur Verfügung.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Flug-Anreise
Flughafen: Amsterdam Schiphol (AMS)
Vom Flughafen Amsterdam Schiphol bringen Sie im 30-Minuten-Takt verkehrende Züge zum Bahnhof Amsterdam Centraal Station (Fahrzeit ca. 20 Minuten). Die Schiffsanlegestelle befindet sich in Bahnhofsnähe und ist, je nach Liegeplatz des Schiffes, entweder zu Fuß oder mit einer kurzen Taxifahrt bequem erreichbar.
Von Brügge aus gelangen Sie per Bahn in ca. 3,5 Stunden (1 x Umsteigen) wieder zurück zum Flughafen Amsterdam Schiphol.
Hinweise zur Flug-Buchung
- Damit Sie in den Genuss von günstigen Flügen kommen, empfehlen wir Ihnen, Ihren Flug so früh wie möglich zu buchen. Bitte beachten Sie jedoch, dass bei dieser Reise eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist. Die Frist, innerhalb derer wir garantieren können, dass die Reise durchgeführt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindestteilnehmerzahl«.
- Wir empfehlen unseren langjährigen Partner opodo.de. Hier finden Sie günstige Flüge von über 700 Airlines. Für ein günstiges Angebot sollten Sie verschiedene Flughäfen ausprobieren. Buchen Sie Hin- und Rückflug zusammen und kombinieren Sie ggf. verschiedene Airlines.
Einzel-/Gruppenreise - so funktioniert's
Alleine oder in der Gruppe? Entscheiden Sie jeden Tag neu!
Die einen wollen während ihrer Radreise ihre Ruhe haben, die anderen suchen und pflegen den Kontakt und freuen sich über gesellige Stunden. Manche wünschen sich beides in einem und auch das geht: Bei der Rad & Schiffreise, die zugleich eine Einzel- und eine Gruppenreise ist. Und zwar täglich entweder das eine oder das andere, je nachdem, wonach Ihnen gerade der Sinn steht.
Einzelreise: Alleine (individuell) radeln
Sie lieben die Freiheit und gehen gerne einmal alleine oder nur mit Ihren Lieben auf Tour? Sie wollen Ihren Radtag nach Lust und Laune bzw. aktuellem Befinden gestalten? Kein Problem: Bei dieser Rad & Schiffreise wird Ihnen alles auf dem Silbertablett präsentiert, was Sie brauchen um in Ihrem ureigenen Wohlfühltempo ein herrliches Radrevier erkunden zu können.
Bei der täglichen Routenbesprechung mit der Bordreiseleitung erhalten Sie wertvolle Tipps zur Tour. Dann brechen Sie mit ausreichend Karten- und Informationsmaterial ausgerüstet auf in einen spannenden Radtag ganz nach Ihrem Geschmack.
Gruppenreise: In der Gruppe radeln
Sie legen mehr Wert auf Geselligkeit und haben keine Lust während Ihres Radurlaubs immerzu nach dem rechten Weg Ausschau zu halten? Sie lieben den Plausch unterwegs und freuen sich über die Begleitung Ihres erfahrenen Radguides, der dieses Radrevier wie seine eigene Radtasche kennt und Ihnen unterwegs jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht?
Dann sollten Sie an den täglich stattfindenden, geführten Ausfahrten teilnehmen. Hier sind Sie nicht nur in bester radreisebegeisterter Gesellschaft sondern auch rundherum erstklassig betreut: Beim Radfahren, beim Rast machen und beim Besichtigen der Sehenswürdigkeiten entlang Ihrer Radroute.
Ungebunden und frei durch den Radurlaub rollen, sich nicht lange im Voraus festlegen müssen sondern ganz spontan sein dürfen - mit der Rad & Schiffreise, die individuelle Radreisefreuden und Gruppenreisefreuden miteinander vereint, haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite!
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Mindestteilnehmerzahl
- Für diese Radreise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 18 Personen erforderlich. Sollte diese nicht erreicht und die Rad­reise abgesagt werden, verständigen wir Sie darüber spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise.
- Bei Absage der Rad­reise werden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Radreise garantiert durchgeführt. Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
Pedalo-Radreisefreunde GmbH, Marktstraße 25, A-4090 Engelhartszell
Reiseveranstalter
Boat Bike Tours B.V., Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die Pedalo-Radreisefreunde GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Reisebedingungen für Pauschalreisen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Boat Bike Tours B.V.
Gültig für Buchungen ab 1. April 2020; gemäß Richtlinie (EU) 2015/2302 und wie im Niederländischen Gesetz aufgenommen in: titel 7a, Boek 7 Burgerlijk WetboekInhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis:Begriffe und Definitionen
Artikel 1. Einleitung
Artikel 2. Informationen und Angaben durch den Veranstalter
Artikel 3. Informationen und Angaben durch den Reisenden
Artikel 4. Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
Artikel 5. Änderung durch den Veranstalter
Artikel 6. Hilfe und Unterstützung
Artikel 7. Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
Artikel 8. Rechte des Reisenden
Artikel 9. Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
Artikel 10. Bezahlung
Artikel 11. Weitere Verpflichtungen des Reisenden
Artikel 12. Beschwerden/Reklamationen
Artikel 13. Rechtsstreitigkeiten
Begriffe und Definitionen
Das neue Gesetz, das seit dem 1. Juli 2018 gültig ist, verwendet andere Definitionen als bisher. Aus diesem Grund finden Sie hier eine Erläuterung, wen oder was gemeint ist, wenn von z.B. Pauschalreisen, Reisedienstleistung, Veranstalter, Weiterverkäufer, Händler, Reisende usw. gesprochen wird. Diese Definitionen gelten immer, unabhängig davon, welche besonderen Bedingungen gelten.
Händler: jede Person und jede Firma, die mit Reisedienstleistungen handelt und als Veranstalter, Weiterverkäufer, Reisedienstleister oder Händler eine verbundene Reiseleistung (in den Niederlanden abgekürzt als „GRA“ für „Gekoppeld ReisArrangement“) vermittelt.
Veranstalter: der Händler, der eine Pauschalreise zusammenstellt und diese direkt oder über einen anderen Händler an Reisenden anbietet oder der Händler, der im juristischen Sinne für eine Pauschalreise als verantwortlich angesehen wird.
Wiederverkäufer: der Händler, anders als der Veranstalter, der Pauschalreisen an Reisenden anbietet, die von einem Veranstalter zusammengestellt worden sind.
Reisender (auch: Kunde): jede natürliche Person, die kein Händler ist, die auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Vertrag für eine Pauschalreise abschließen möchte und das tut und/oder auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß diesem Gesetz ein Recht auf Erfüllung hat. Falls der Reisender als Hauptbuchender für andere Personen und in deren Namen einen Vertrag für eine Pauschalreise schließt und der diesen akzeptiert, haftet der Reisender im Rahmen dieses Vertrages und seiner Erfüllung in jeder Hinsicht für seine Mitreisenden.
Verkaufsstelle: Einzelhandelsräumlichkeiten, mobil oder nicht, oder eine Einzelhandels-Website oder eine ähnliche OnlineVerkaufsplattform, einschließlich Einzelhandels-Websites oder Online-Verkaufsplattformen, die als eine Plattform für Reisende agieren, einschließlich Telefondienste.
Höhere Gewalt: ist ein unvermeidlicher und außergewöhnlicher Umstand und damit eine Situation, die unabhängig vom Willen der geltend machenden Partei eintritt und deren Folgen trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermieden werden können.
Pauschalreise: Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen für die gleiche Reise oder den gleichen Urlaub, sofern:
i) diese Dienstleistungen von einem einzigen Händler kombiniert werden, gegebenenfalls auf Antrag oder nach Wahl des Reisenden, bevor ein einziger Vertrag über alle Dienstleistungen geschlossen wird, oder
ii) diese Dienstleistungen - unabhängig davon, ob getrennte Verträge mit verschiedenen Reisedienstleistern geschlossen werden -:
- bei einer einzigen Verkaufsstelle erworben und ausgewählt wurden, bevor der Reisende sich zur Zahlung bereit erklärt;
- zu einem gemeinsamen Preis oder einem Gesamtpreis angeboten, erworben oder in Rechnung gestellt wurden;
- unter dem Begriff „Pauschalreise“ oder einem ähnlichen Begriff beworben oder erworben wurden;
- nach Abschluss eines Vertrages kombiniert wurden, bei dem der Händler dem Reisenden die Wahl zwischen verschiedenen
Arten von Reisedienstleistungen ermöglicht; oder - bei mehreren Händlern über miteinander zusammenhängenden Online-Buchungsverfahren erworben wurden, wobei Name, Zahlungsangaben und E-Mail-Adresse des Reisenden von dem Händler, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Händler weitergegeben werden und ein Vertrag mit diesem/diesen spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird;
es sei denn, eine Art von Reisedienstleistung wird mit einer oder mehreren anderen touristischen Dienstleistungen kombiniert, die:- keinen wesentlichen Teil des Wertes der Kombination ausmachen, nicht als wesentliches Merkmal der Kombination beworben werden oder auch anderweitig kein wesentliches Merkmal der Kombination darstellen;
- erst nach Beginn der Erbringung einer Reiseleistung ausgewählt und erworben werden.
- I) dem Reisenden während eines Besuchs seiner Verkaufsstelle die getrennte Auswahl und Bezahlung jeder Reiseleistung vermittelt; oder
- ii) gezielt den Erwerb mindestens einer zusätzlichen Reisedienstleistung eines anderen Händlers vermittelt, wenn spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reisedienstleistung ein Vertrag mit diesem anderen Händler geschlossen wird;
Reisdienstleistungen: Dienstleistung bezüglich der:
i) Personenbeförderung;
ii) Unterkünfte, die kein wesentlicher Bestandteil der Personenbeförderung sind und nicht zum Wohnen bestimmt sind;
iii) Vermietung von Autos, anderen Kraftfahrzeugen im Sinne von Artikel 3 Absatz 11 der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263) oder von Krafträdern, für die ein Führerschein der Klasse A gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe c der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403) erforderlich ist;
iv) touristische Dienstleistungen, die kein wesentlicher Bestandteil einer Reisedienstleistung im Sinne der Ziffern i), ii) oder iii) sind;
Pauschalreisevertrag: Vereinbarung über die gesamte Pauschalreise oder, wenn die Pauschalreise im Rahmen separater Vereinbarungen erbracht wird, alle Verträge über die Reiseleistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind.
Artikel 1 – Einleitung
1.1. Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Veranstalter mit Ihnen als Reisenden schließt.
1.2. Dieser Veranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf einzelne Reiseleistungen wie Unterkunft, Autovermietung und Pendelbusreisen anwenden. Der Veranstalter wird dies dann ausdrücklich im Angebot angeben.
1.3. Als Reisender haben Sie das Recht, den Reisevertrag innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsabschluss kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren, es sei denn, der Veranstalter hat dieses Recht in seinem Angebot und seiner Bestätigung durch den Zusatz „definitive Buchung“ ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Reisenden ist hier ausschließlich der Hauptbuchende / die registrierte Person gemeint. Sie haben kein Widerrufsrecht, wenn Sie den Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abschließen und auch nicht bei sogenannten „Kreuzfahrten“.
1.4. Arbeitstage: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr und Samstag von 11.00 bis 16.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage der Niederlande, sofern der Händler nicht ausdrücklich etwas anderes angibt.
Artikel 2 – Informationen und Angaben durch den Veranstalter
2.1. Der Veranstalter oder der im Namen des Veranstalters agierende Wiederverkäufer muss Ihnen vor Abschluss dieses Vertrages die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen ausgehändigt und Sie über die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reisedienstleistungen informiert haben.
2.2. Der Veranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrages von dem Abschluss einer Reiseversicherung abhängig machen und von Ihnen einen entsprechenden Nachweis darüber verlangen.
2.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsträgern, sofern diese von Dritten erstellt oder veröffentlicht wurden.
2.4. Ist das Angebot des Veranstalters online, gelten die online angegebenen Informationen als Vertragsbestandteil, sofern im Angebot nichts Anderes angegeben ist. Das Online-Angebot eines Veranstalters kann sich schnell ändern. Wenn Sie später genau nachweisen wollen, was das Angebot genau enthielt, sollten Sie bei Buchung einen Screenshot vom Bildschirm machen, der das Angebot des Veranstalters zeigt.
2.5. Unbeschadet dessen bleiben Sie für die Einholung zusätzlicher Informationen über Reisepassbestimmungen und Visumspflicht bei den betreffenden Behörden verantwortlich und Sie haben sich rechtzeitig vor der Abreise zu vergewissern, dass die zuvor eingeholten Informationen sich in der Zwischenzeit nicht geändert haben.
2.6. Im Falle von Luftverkehr hat der Händler Sie über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren, sobald diese dem Veranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug- bzw. Abfahrts- sowie Ankunftszeiten für die einzelnen Beförderungsstrecken der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen anzugeben.
Artikel 3 – Informationen und Angaben durch den Reisenden
3.1. Sie werden rechtzeitig vor Vertragsabschluss alle Angaben zu Ihrer Person und zu allen von Ihnen angemeldeten Reisenden zur Verfügung stellen, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung sein können. Dazu werden mindestens Ihre Handynummer(n) und Ihre E-Mail-Adresse(n) benötigt.
3.2. Sie sollten Angaben bezüglich Ihrer eigenen körperlichen und geistigen Verfassung sowie der durch Sie angemeldeten Mitreisenden machen, sofern diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise wichtig sein können.
3.3. Wenn Sie Ihrer Informationspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass der Veranstalter oder eine in seinem Namen handelnde Person Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall wird Ihnen der Veranstalter alle dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.
3.4. Sie können den Veranstalter auffordern, das Reiseangebot aus medizinischen und anderen Gründen zu ändern. Falls damit Kosten verbunden sind, wird Ihnen der Veranstalter diese mitteilen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, solchen Aufforderungen nachzukommen. Kommt er der Aufforderung jedoch nach, sind Sie verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.
Artikel 4 – Bestätigung/Stornierung durch den Veranstalter
4.1. Wenn Sie das Angebot des Veranstalters einschließlich der jeweils für gültig erklärten Bestimmungen und der erhaltenen, gesetzlich vorgeschriebenen Informationen annehmen, wird der Vertrag wirksam. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Bestätigung und/oder Rechnung.
4.2. Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen sind Sie erst dann an den Vertrag gebunden, wenn der Veranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt schriftlich (per Post oder E-Mail). Wenn Sie eine (An-) Zahlung leisten, dient diese in jedem Fall als Nachweis, dass Sie das Angebot des Veranstalters angenommen haben.
4.3. Der Veranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot genannten Frist stornieren, wenn die Teilnehmerzahl unter der vor der Buchung angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt. Der Veranstalter wird Sie darüber spätestens informieren:
• 20 Tage vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen;
• 7 Tage vor Reiseantritt bei einer Reise von zwei (2) bis sechs (6) Tagen;
• 48 Stunden vor Reiseantritt bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
Wenn Sie bereits (An-)Zahlungen geleistet haben, zahlt der Veranstalter diese innerhalb der in Artikel 4.5 genannten Frist zurück.
4.4. Das Angebot des Veranstalters ist unverbindlich. Bei Bedarf kann er das Angebot auch nach Ihrer Annahme des Angebots und dessen eventueller Bestätigung widerrufen. Der Veranstalter muss den Widerruf so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 24 Stunden (bei Reisen nach Europa und in die Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (bei Reisen zu anderen Zielen) ab dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen vornehmen. Wenn Sie das Angebot am Wochenende annehmen, beginnt die Widerrufsfrist des Veranstalters am Sonntagabend um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein gesetzlicher Feiertag: In dem Fall beginnt die Widerrufsfrist um Mitternacht dieses letzten Feiertags.
4.5. In allen Fällen, in denen Sie Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen haben, wird der Veranstalter dies unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Entstehen des Anspruchs auf Rückerstattung ausführen.
4.6. Der Reiseveranstalter ist nicht an offenkundige Irrtümer und/oder Fehler gebunden. Solche Fehler und Irrtümer sind oder sollten auf den ersten Blick – aus Sicht eines Durchschnittsreisenden – als solche erkennbar sein.
Artikel 5 – Änderungen durch den Veranstalter
5.1. Der Veranstalter hat das Recht, den Reisevertrag zu ändern, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt und er Sie deutlich, verständlich und auf unübersehbare Weise rechtzeitig darüber informiert hat. Sie können diese Änderung nicht ablehnen; geringfügige Änderungen sind kein ausreichender Grund für kostenlose Stornierung bzw. für kostenlose Auflösung des geschlossenen Vertrags.
5.2. Ist der Veranstalter dazu verpflichtet oder dazu gezwungen, vor Reiseantritt eine wesentliche Änderung vorzunehmen, wird er Sie darüber deutlich und verständlich informieren und sich bei Ihnen erkundigen, ob Sie die vorgeschlagenen Änderungen akzeptieren oder den Reisevertrag kostenlos stornieren möchten. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Kostenminderung für die Pauschalreise, so hat der Veranstalter gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Minderung des Reisepreises zu unterbreiten. Unter wesentlichen Änderungen sind Änderungen der in Artikel 2.1 genannten Hauptmerkmale der Reisedienstleistungen zu verstehen.
5.3. Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung mitzuteilen. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der im vorangehenden Absatz genannten Änderung beginnen, haben Sie dem Veranstalter Ihre Entscheidung unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. Wenn Sie Ihre Entscheidung nicht innerhalb der gesetzten Frist mitteilen, wird davon ausgegangen, dass Sie die Änderungen akzeptiert haben.
5.4. Der Veranstalter hat bis 20 Tage vor Reiseantritt das Recht, den Reisepreis um bis zu 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn dies geschieht aufgrund von:
• Erhöhung der Treibstoffkosten oder;
• Erhöhung der Preise von anderen Energiequellen oder;
• Erhöhung der Steuern oder;
• Erhöhung der Gebühren für die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht unmittelbar an der Durchführung des Vertrags beteiligt sind, erhoben werden, einschließlich Fremdenverkehrssteuern, Landegebühren sowie Abflugoder Ankunftssteuern in Häfen und/oder Flughäfen.
Der Veranstalter kann in seinen Zusatzbedingungen aufnehmen, dass er sich das Recht vorbehält, den Angebotspreis auch bei einer Erhöhung der für die Pauschalreise relevanten Wechselkurse zu erhöhen. Sie haben Anspruch auf eine Preisminderung abzüglich der de facto entstandenen Verwaltungskosten, wenn sich die Kosten aus den gleichen, wie in diesem Artikel genannten Gründen reduzieren.
5.5. Erhöht der Veranstalter entsprechend den in Artikel 5.4 genannten Gründen die Reisekosten um mehr als 8 %, haben Sie das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu stornieren. Artikel 5.2 und 5.3 sind dann ebenfalls anwendbar.
5.6. Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Veranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Datum, an dem der volle Reisepreis gemäß den Bedingungen des Veranstalters zu bezahlen war und Sie diese Summe auch tatsächlich gezahlt haben.
5.7. Wenn Sie die Änderungen nicht akzeptieren und der Veranstalter Ihnen keine andere Reise anbieten kann oder wenn Sie diese Alternative nicht akzeptieren, erstattet der Veranstalter alle von Ihnen gezahlten Beträge unverzüglich bzw. in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende. Wenn Sie die angebotene Alternative akzeptieren, haben Sie Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Artikel 6 – Hilfe und Unterstützung
6.1. Der Veranstalter bietet Hilfe und Unterstützung an, wenn Sie in Schwierigkeiten sind. Dies gilt auch für unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände, durch die die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die Sie aufgrund des Vertrages berechtigterweise erwarten konnten. Diese Unterstützung umfasst angemessene Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularischen Beistand und Unterstützung bei der Kommunikation und der Suche nach Alternativen. Die für die Umstände, die zu dieser Hilfe und Unterstützung geführt haben, verantwortliche Partei trägt die Kosten dafür.
6.2. Sind diese Schwierigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig durch Sie herbeigeführt, gehen auch die Kosten des Veranstalters zu Ihren Lasten. Diese Kosten dürfen die dem Veranstalter und den von ihm beauftragten Dritten tatsächlich entstandenen Kosten nicht übersteigen.
6.3. Verläuft die Reise aufgrund von Umständen, die Sie oder der Reiseveranstalter nicht verschuldet haben, nicht gemäß den Erwartungen, die Sie aufgrund des Vertrags berechtigterweise haben, trägt jede Partei die Kosten für den eigenen Schaden. Für den Veranstalter besteht dieser beispielsweise aus dem zusätzlichen Arbeitskrafteinsatz und für Sie beispielsweise aus zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückführungskosten.
6.4. Wenn die Personenbeförderung ein Bestandteil der Reise ist und Ihre Rückkehr aufgrund höherer Gewalt nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden kann, haben Sie Anspruch auf maximal drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer – wenn möglich – gleichwertigen Unterkunft. Diese Beschränkung auf 3 Nächte gilt nicht für behinderte Personen und deren Begleitpersonen, noch für Schwangere, Minderjährige ohne Begleitung sowie besondere medizinische Hilfe benötigende Personen, sofern diese den Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über diese besonderen Umstände informiert haben.
Artikel 7 – Vertragserfüllung und Haftung des Veranstalters
7.1. Der Veranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrages in Übereinstimmung mit den Erwartungen, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß erfüllt werden und haben Sie dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt, sorgt der Veranstalter dafür, dass der Vertrag doch noch vertragsgemäß ausgeführt wird. Es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass die Einforderung redlicherweise nicht vom Veranstalter verlangt werden kann.
7.2. Kann ein erheblicher Teil der Leistungen nicht erbracht werden, stellt der Veranstalter sicher, dass geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität zur Verfügung stehen, ohne dass der Veranstalter diese dem Reisenden in Rechnung stellt. Während des Zeitraums, in dem der Reisevertrag nicht gemäß den Erwartungen erfüllt wird, die Sie berechtigterweise aufgrund Ihres Vertrages haben, und wenn außerdem die angebotenen Alternativen von geringerer Qualität sind, bietet der Veranstalter eine angemessene Preisminderung an.
7.3. Sie haben das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn sie nicht mit dem im Reisevertrag vereinbarten Angebot vergleichbar sind. Ist die angebotene Alternative von minderwertiger Qualität, können Sie die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung nicht ausreicht.
7.4. Bei der Bewertung der angebotenen Alternative und/oder der angebotenen Preisminderung werden objektive Kriterien berücksichtigt, die das Alternativangebot umfasst, wie u.a.:
• Die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort;
• Die Art und Klasse der Unterkunft;
• Die Einrichtungen, die die Unterkunft außerdem bietet.
Bei dieser Bewertung wird auch berücksichtigt:
• Die Zusammensetzung der Reisegesellschaft;
• Die Eigenschaften des/der Reisenden, die dem Veranstalter bekannt und vom Veranstalter bestätigt sind, einschließlich der durch den Hauptbuchenden gemeldeten sowie vom Veranstalter akzeptierten und festgehaltenen persönlichen Umstände.
7.5. Sie dürfen einen Mangel selbst beheben und haben Anspruch auf Ersatz der in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen, wenn
a. Sie den Veranstalter rechtzeitig darüber informiert haben, dass die Reise nicht entsprechend Ihren Erwartungen durchgeführt wird, und dass der Veranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist behebt, oder wenn der Veranstalter anzeigt, dass er den Mangel nicht beheben kann.
b. Der Mangel unverzüglich zu beheben ist.
7.6. Wenn der Mangel erhebliche Folgen für die Durchführung der Reise hat und der Veranstalter diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat, können Sie den Vertrag kostenfrei kündigen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schadenersatz und/oder anteilsmäßige Preisminderung. Ist in Ihrer Reise die Personenbeförderung inbegriffen, gilt dies unbeschadet Ihres Rechts auf kostenlose Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsdienst.
7.7. Die Haftung des Veranstalters für von Ihnen erlittene Schäden ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt. Der Veranstalter kann seine Haftung für Schäden, die auf Personenschäden des/der Reisenden beruhen, nicht ausschließen oder beschränken.
7.8. Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn sie auf Sie selbst zurückzuführen ist, eine Folge ist von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen ist oder durch einen Dritten verursacht wurde, der vom Veranstalter nicht mit der Erbringung der Reiseleistungen beauftragt wurde.
7.9. Unterliegt eine im Reisevertrag inbegriffene Dienstleistung einem Abkommen oder einer Verordnung der EU, so kann sich der Veranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung berufen, die dieses Abkommen oder diese Verordnung einem Dienstleister als solchem gewährt oder genehmigt. Im Falle einer Kumulierung von Schadenersatzforderungen oder Preisminderungen wie in diesem Artikel genannt kann der Veranstalter die Schadensersatzsummen miteinander verrechnen.
Artikel 8 – Rechte des Reisenden
8.1. Substitution
8.1.1. Sie können den Veranstalter bitten, Sie durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:
• Die andere Person erfüllt alle auf den Vertrag anwendbaren Bedingungen; und
• Sie haben den Antrag bis spätestens 7 Kalendertage vor Beginn der Pauschalreise in einer vorab vom Veranstalter mitgeteilten Form einzureichen, und in jeden Fall so rechtzeitig, dass der Veranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann; und
• Die Bedingungen der an der Vertragserfüllung beteiligten Dienstleister schließen eine solche Ersatzperson nicht aus.
8.1.2. Der Antragsteller, Sie und die Ersatzperson haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Veranstalter für die Zahlung des noch fälligen Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und sonstiger Kosten, die sich aus der Substitution des Reisenden ergeben.
8.1.3. Der Veranstalter gibt Ihnen auf Wunsch Einblick in diese Kosten und stellt Ihnen auf Wunsch Unterlagen zur Verfügung, aus denen die Kosten ersichtlich sind.
8.2. Reiseunterlagen
8.2.1. Der Veranstalter gibt in der Bestätigung an, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form er Ihnen die Reiseunterlagen zur Verfügung stellt.
8.2.2. Wenn Sie Ihre Reiseunterlagen nicht bis zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Arbeitstage vor Reiseantritt erhalten haben, sollten Sie dies dem Veranstalter oder dem Händler unverzüglich mitteilen.
8.3 Garantie bei Zahlungsunfähigkeit
8.3.1. Ist der Veranstalter wegen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Durchführung der Reise durch eine andere Partei übernommen oder aber für die Rückerstattung des bezahlten Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise in Anspruch genommen wurde, eines anteiligen Teiles der Reise gesorgt.
8.3.2. Wenn die Pauschalreise die Personenbeförderung beinhaltet, gilt diese Garantie auch für Ihre Rückführung. Die Garantie deckt in jedem Fall die berechtigten, vorhersehbaren Kosten ab, einschließlich der Finanzierung der Unterkunft bis zur eventuellen Rückführung und der bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisekosten gemäß den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.
8.3.3. Der Veranstalter leistet diese Garantie durch Beitritt zur „Stichting Garantiefonds Reisgelden (SGR)“ oder zu einem anderen behördlich genehmigten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrages teilt der Veranstalter mit, wie und unter welchen Bedingungen diese Garantie gegeben wird.
Artikel 9 – Stornierung/Reiserücktritt durch den Reisenden
9.1. Sie können den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise stornieren. Bei einer solchen Stornierung sind Sie verpflichtet, dem Veranstalter den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Stornierung entstanden ist. Dieser Schaden beträgt maximal den kompletten Reisepreis.
9.2. Sofern der Veranstalter nichts anderes mit Ihnen vereinbart hat, gelten die nachstehend vereinbarten Prozentsätze des vereinbarten Reisepreises auf der Grundlage des Zeitpunktes der Stornierung, der zu erwartenden Kostenersparnis und der Einnahmen, die der Veranstalter aus dem Weiterverkauf der stornierten Reise erzielt, zuzüglich eventuell anfallenden Reservierungskosten; die Schadenspauschale sind festgelegt auf:
- Bei Stornierung nach Vertragsabschluss, jedoch bis zum 84. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 20% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 84. Kalendertag (inkl.) bis zum 42. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 30% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inkl.) bis zum 28. Kalendertag (exkl.) vor Beginn der Reise: 60% des Reisepreises;
- Bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (inkl.) bis zum letzten Kalendertag (inkl.) vor Beginn der Reise: 90% des Reisepreises;
- Bei Stornierung am Tag des Beginns der Reise oder später (inkl. „no-show“: der volle Reisepreis.
Unter Reisepreis versteht man in diesem Zusammenhang den vom oder im Auftrag des Veranstalters veröffentlichten Preis ohne Reservierungskosten und Versicherungsprämien.
9.3. Wenn Sie Ihren Reisevertrag stornieren, sind Sie zur Zahlung dieser Stornogebühr (Schadenspauschale) verpflichtet. Sind keine festen Storno Gebühren vereinbart, hat der Veranstalter auf Anfrage des Reisenden eine Begründung für die in Rechnung gestellten Stornokosten beizubringen.
9.4. Besteht eine Reise aus verschiedenen Teilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind die für jeden Teil geltenden spezifischen Bedingungen des Dienstleisters gültig. Spätestens bei Buchung gibt der Veranstalter an, ob für Teile der Reise gesonderte Stornobedingungen gelten.
9.5. Kündigt ein Reisender einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Reisevertrag für einen gemeinsamen Aufenthalt in einem Hotel, einer Wohnung, einem Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft, werden Stornokosten fällig. Der Veranstalter berechnet diese Kosten auf der Grundlage der Bestimmungen im folgenden Absatz.
9.6. Wenn zur Personenzahl der verbleibenden Reisegruppe passende Zimmer in der Preistabelle dieser Unterkunft zur Verfügung stehen, schlägt der Veranstalter eine zur verbleibenden Reisegruppengröße passende, geänderte Möglichkeit der Unterbringung für den gleichen Zeitraum und in derselben Unterkunft vor. Für den/die oben genannten Reisenden ändert sich der Reisepreis gemäß der Preistabelle. Für die Zahlung des geänderten Reisepreises gelten die üblichen vom Veranstalter gehandhabten Regeln. Ist das Änderungsangebot nicht möglich oder akzeptieren es die Reisenden nicht, wird der Vertrag für alle Reisenden hinfällig und es wird allen Reisenden eine Stornogebühr in Rechnung gestellt.
9.7. Der Gesamtbetrag an Stornogebühren und geänderten Reisebeträgen übersteigt nicht den Gesamtbetrag für die ursprünglichen Reisenden. Eine eventuelle Überzahlung im Vergleich zum neuen Reisepreis wird vom Veranstalter entsprechend verrechnet.
9.8. Stornierungen an arbeitsfreien Tagen gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten, jedoch an einem Werktag vor den Öffnungszeiten, gelten als an diesem Werktag beim Veranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten nach Büroschluss gelten als am nächsten Werktag beim Veranstalter eingegangen.
9.9. Treten am Bestimmungsort oder in unmittelbarer Nähe unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die die Durchführung der Reise wesentlich beeinflussen, und hat die Reise noch nicht begonnen, können Sie den Vertrag kostenlos stornieren und der Veranstalter erstattet alle vorausbezahlten Beträge. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9.10. Bei Reisen in ein Gebiet, für das von der niederländischen Katastrophenkommission des „Calamiteitenfonds“ (niederländische Versicherung für Katastrophenfälle) eine Katastrophe konstatiert und als solche wurde, wird von einer wie im vorigen Absatz beschriebenen Situation ausgegangen. Sie können Ihre Buchung dann ab drei (3) Kalendertagen vor Reiseantritt kostenlos stornieren oder, wenn möglich und erwünscht, umbuchen.
10.1. Vor Abschluss des Reisevertrages erhalten Sie vom Veranstalter die Information, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Veranstalter kann (eine) Anzahlung(en) verlangen. Er hat die Höhe der Anzahlung(en) vor oder bei Abschluss des Reisevertrages bekannt zu geben. Wenn Sie Ihre finanziellen Verpflichtungen zum vom Veranstalter angegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt haben, sind Sie von Rechts wegen in Zahlungsverzug.
10.2. Bei Zahlungsverzug wird der Veranstalter oder jemand in seinem Namen Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von sieben (7) Tagen schicken, in der Sie Ihren Verpflichtungen noch immer nachkommen können. Sie werden darauf hingewiesen, dass - wenn Sie dann noch nicht zahlen - der Vertrag ab diesem Datum als storniert gilt. Bereits bezahlte Beträge werden vom Veranstalter auf die Stornogebühren angerechnet. Wenn Beginn der gebuchten Reise innerhalb von 14 Tagen ist, haben Sie den vollen Reisepreis umgehend zu zahlen, sodass die Summe spätestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) im Besitz des Veranstalters ist.
10.3. Wenn Sie nicht rechtzeitig bezahlt haben, schulden Sie dem Veranstalter ab Verzugsdatum die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag. Gemäß Absatz 4 dieses Artikels Sie haben Sie nach einer Anmahnung auch die außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.
10.4. Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis von bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €; 5 % auf die folgenden 5.000 € und 1 % auf den Restbetrag, ausgehend von einer Mindestgebühr in Höhe von 40 €. Der Reiseveranstalter kann von den angegebenen Beträgen und Prozentsätzen zu Ihrem Vorteil abweichen.
Artikel 11 – Weitere Verpflichtungen des Reisenden
11.1. Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des oder im Namen des Veranstalters zu befolgen und haften für Schäden, die durch Ihr Verhalten, welches anhand des Verhaltens eines korrekten Reisenden gemessen wird, verursacht werden.
11.2. Wenn Sie eine derartige Störung oder Belästigung verursachen oder verursachen können, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Reisevertrages dadurch erschwert wird oder erschwert werden könnte, kann der Veranstalter Sie von der (weiteren) Fortsetzung der Reise ausschließen, wenn Sie nicht berechtigterweise verlangen können, dass der Veranstalter den Vertrag weiterhin erfüllt. Die daraus resultierenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
11.3. Sie sind verpflichtet, jeglichen eventuellen Schaden durch Ihre Person zu vermeiden und so weit wie möglich zu begrenzen.
11.4. Sie sollten spätestens 24 Stunden vor der angegebenen Abfahrtszeit der Rückreise die genaue Abfahrtszeit überprüfen.
Artikel 12 – Beschwerden/Reklamationen (Verfahrensweise)
Während der Reise
12.1. Unbeschadet des Artikels 7 werden Sie eventuelle Beschwerden oder Reklamationen zur Durchführung des Vertrages unverzüglich vor Ort melden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Dazu sollten Sie – in dieser Reihenfolge – Meldung machen bei:
- dem betreffenden Dienstleister vor Ort;
- dem Reiseleiter oder, falls dieser nicht anwesend oder erreichbar ist,
- dem Veranstalter.
12.2. Wenn der Mangel nicht behoben wird und dieser die Qualität der Reise beeinträchtigt, haben Sie dies in jedem Fall unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Veranstalter in den Niederlanden zu melden.
12.3. Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Veranstalter für eine Möglichkeit, diesen Mangel in Form einer Reklamation (Reklamationsbericht) zu registrieren.
12.4. Der Veranstalter informiert Sie über die vor Ort einzuhaltende Vorgehensweise, die Kontaktdaten und die Erreichbarkeit der betreffenden Personen.
12.5. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen und/oder die Registrierung der Reklamation nicht in der vom Veranstalter angegebenen Weise erfolgt und dem Dienstleister oder dem Veranstalter daher keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels gegeben wurde, können Sie jegliche möglichen Ansprüche auf Schadenersatz Ihrerseits (ganz oder teilweise) verwirken.
Nach der Reise
12.6. Wenn der Grund für Ihre Beschwerde bzw. Reklamation nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst wird, sollten Sie die Beschwerde so schnell wie möglich einreichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beendigung der Reise (oder der erhaltenen Dienstleistung) bzw. bei nicht stattgefundener Reise nach dem ursprünglich geplanten Abreisedatum. Wenn eine Kopie des Beschwerdeberichts vorliegt, legen Sie ihn bitte Ihrer Meldung bei.
12.7. Betrifft die Beschwerde den Abschluss eines Vertrages, sollten Sie diese Beschwerde so schnell wie möglich bei der Buchungsstelle einreichen, spätestens jedoch zwei Monate, nachdem Sie von dem der Beschwerde zugrunde liegenden Sachverhalt erfahren haben.
12.8. Wenn Sie Ihre Beschwerde nicht rechtzeitig einreichen, kann der Veranstalter beschließen, diese nicht zu bearbeiten, es sei denn, es trifft Sie berechtigterweise keine Schuld an der Verzögerung.
12.9. Der Veranstalter wird Ihnen innerhalb eines Monats nach Erhalt der Beschwerde eine inhaltliche Antwort geben.
Artikel 13 – Rechtsstreitigkeiten
13.2. Für die auf der Grundlage dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge gilt Niederländisches Recht, sofern nicht aufgrund zwingender Vorschriften anderes Recht gilt.
13.3. Für die Erörterung dieser Streitfälle ist ausschließlich ein niederländisches Gericht zuständig, es sei denn, ein anderes Gericht ist aufgrund zwingender Vorschriften zuständig.
Version 03:
Diese Allgemeinen Bedingungen für Pauschalreiseverträge von Boat Bike Tours b.v. (Version 03) treten am 29. Juli 2024 in Kraft und gelten für alle Buchungen, die ab diesem Datum vorgenommen werden.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.Das Unternehmen (Reiseveranstalter) Boat Bike Tours B.V., Firmensitz: Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Boat Bike Tours B.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen EU-Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Boat Bike Tours B.V. hat durch seine Mitgliedschaft der „Stichting Garantiefonds Reisgelden“ (SGR) eine Insolvenzabsicherung; die Mitgliedschaft kann unter folgendem Link eingesehen bzw. gecheckt werden: https://www.sgr.nl/deelnemers-zoekresultaten?search=Boat+Bike+Tours. (Boat Bike Tours SGR-Nummer: 3734. Die Reisenden können die Stichting Garantiefonds Reisgelden (Postadresse: Postbus 4040, 3006 AA Rotterdam, Niederlande, Besucheradresse: Admiraliteitskade 73, 3063 ED Rotterdam, Niederlande, Telefon 0031 33 7630717, E-Mail sgr@sgr.nl) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Boat Bike Tours B.V. verweigert werden sollten.
Adresse & Kontakt:
Boat Bike Tours b.v. Firmensitz + Besuchadresse:Aambeeldstraat 20, 1021 KB Amsterdam, Niederlande, Telefon: 0031-20-7235400 , Telefax: 0031-20-7235405, servicedesk@boatbiketours.com
Postanschrift Deutschland:
Kaiserswerther Str. 115, D-40880 Ratingen, Tel.: (0049) (0)2102 / 420655
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BTW (MWSt-ID-Nr.): NL8203.26.513.B01
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Reisepreise
MS Gandalf
-
Preise pro Person
-
2-Bett-Kabine
- € 1699,-
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
- € 2549,-
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Amsterdam, pro Tag: ca. € 22,-
- Parken in Brügge, pro Tag: ca. € 4,-
- Bahnfahrt Zielort - Startort, pro Person: ca. € 60,-
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Rad: € 132,-
- 7-Gang Unisex-Rad versichert: € 142,-
- E-Bike Unisex: € 319,-
- E-Bike Unisex versichert: € 344,-
- Mitnahme eigenes Rad: € 14,-
- Mitnahme eigenes E-Bike: € 35,-
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- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
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