Dresden Sternfahrt
Standort Dresden
Individuelle Einzelreise | 7-tägige Standortreise
Man kommt und möchte bleiben: Dresden, die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen, ist in erster Linie sicher als Kulturmetropole bekannt, bietet sich aber ebenso als Reiseziel für all jene an, die vorwiegend an Naturbegegnungen interessiert sind ...
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*) Die Rabatte beziehen sich auf den Reisegrundpreis (= Preis pro Person im gebuchten Zimmer). Der Rabatt gilt nicht für Zusatzleistungen sowie bei Buchung über Dritte (z. B. Reisebüros).
Man kommt und möchte bleiben
Dresden, die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen, ist in erster Linie sicher als Kulturmetropole bekannt: Als Heimat der Künste, der Musik und des Theaters - unübersehbar geprägt von so imposanten Bauwerken wie Frauenkirche, Zwinger oder der Semperoper. Dresden bietet sich aber ebenso als Reiseziel für all jene an, die vorwiegend an Naturbegegnungen interessiert sind. Schon allein die günstige Lage an der Elbe (und damit auch am Elbe-Radweg) schafft dafür die besten Voraussetzungen.
Vor den Toren der Stadt warten dann noch so manche andere landschaftliche Schätze darauf während der täglichen Radetappen erkundet zu werden: Beschauliche Täler, sanfte von Wein bewachsene Hügel, immer wieder gespickt mit altertümlichen Monumenten, die zum Innehalten und Träumen anregen.
Freuen Sie sich auf eine Radreise, bei der kein Tag ohne reizvolle Kontraste auskommt! Und der Tagesausklang? Auch abends wird es wohl nicht langweilig, haben Sie doch immer die Wahl, es sich entweder in Ihrer komfortablen Unterkunft gemütlich zu machen oder die nahegelegene Innenstadt mit all den oben erwähnten Sehenswürdigkeiten zu erkunden.
Reise-Highlights
- Bei der Standortreise ohne Quartierwechsel jeden Tag ein neues Radrevier entdecken.
- Auf verschlungenen Wegen durch romantische Täler rollen.
- Die wunderbaren Naturdenkmäler der Sächsischen Schweiz erkunden
- Einen ereignisreichen Radtag gemütlich bei einem Gläschen Wein aus der Region ausklingen lassen.
Reiselevel zurück zum Level der Reise
Leichter haben wir nicht
Einsteiger und Genießer
Im flachen Gelände fühlen Sie sich pudelwohl. Ein feines Päuschen in Ehren lassen Sie sich nur ungern verwehren und Besichtigungen sind für Sie ein Muss. Diese Reisen eignen sich auch für nicht wirklich trainierte Radfahrer wunderbar. Kurzum für alle, die entspanntes Radeln und leichten Genuss für Körper, Geist und Seele bevorzugen.
Topografie
Eine Radreise durch flaches bis leicht hügeliges Gelände ohne schwierige Steigungen.
Wegbeschaffenheit
Sie radeln auf gut ausgebauten Radwegen, kleinen Wegen und Landstraßen mit wenig Autoverkehr.
Wegfindung & Orientierung
Sie radeln individuell nach Kartenmaterial und/oder GPS-Daten.
Radelpause gefällig?
Wenn Ihnen eine Etappe zu schwierig erscheint, können Sie bei der Standortreise problemlos einen Radtag ausfallen lassen.
Gelegenheitsradler
Wenn Sie es sich aussuchen können, dann bevorzugen Sie eher einfaches Gelände. Aber abschrecken lassen Sie sich von leichten Steigungen ab und an gewiss auch nicht. Pausen, Natur und Kultur müssen in einem angenehmen Verhältnis gemischt sein. Sie haben Ihre Freude an der Bewegung und bringen etwas Ausdauer und Raderfahrung mit.
Freizeitradler
Hin und wieder so ein knackiges Hügerl, eine feine Etappe mit welligen Abschnitten: Ja, das juckt Sie definitiv! Sportliche Akzente lösen ein angenehmes Kribbeln in Ihren Beinen aus. Aber Zeit für einen Stadtbummel oder ein gemütliches Bierchen sollte allemal sein. Mit normaler Fitness und Ausdauer sind auch diese Reisen ein Hochgenuss für Sie.
Sportiver Radler
Durchschaut! Sie wollen Ihr schneidiges Tourenrad, Ihr smartes Fitnessbike oder das erst gestern erworbene, Rennrad oder Gravelbike ausführen. 80 Kilometer pro Tag auf teils hügeligen Streckenabschnitten zurückzulegen, stellt für Sie keine unüberwindbare Herausforderung dar. Ihre Kondition ist gut, flottes Radeln lässt Sie beschwingt lächeln.
Radsportler
Tägliche Etappenlängen von meist über 80 Kilometern bringen Sie keineswegs aus der Ruhe. Und wellige Tages-»Häppchen« mit kernigen Anstiegen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie regelmäßig am Rad sitzen, sind Sie konditionell gut aufgestellt und ausdauernd. Um zügig voranzukommen, bevorzugen Sie Sportrad, Gravelbike oder Rennrad.
Rennradler
Sie nennen sich selbst Rennradler und haben Ihre Freude an kernigen 100-Kilometer-Etappen. Hügelige Tagesetappen mit entsprechenden Höhenmetern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rauschende Abfahrten, ja die bringen Ihr Blut in Wallung. Dank der Kraft in Ihren Beinen sind Ihnen entspannte Ankünfte sicher.
Kilometerhai
Die sportliche Herausforderung steht bei Ihnen an oberster Stelle. Lange, steile Anstiege, die Sie in die Nähe Ihrer Grenzen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Distanzen sind genau Ihre Kragenweite. In der Tat: Sie sind ein routinierter, trainierter Rennradler mit guter Grundlagen- und Kraftausdauer.
Schwerer haben wir nicht
7-tägige Standortreise
im Raum Dresden
- ca. 140 bis 160 km

Tag 1 von 7
Anreise nach Dresden (in Eigenregie)
Die für zahlreiche Prachtbauten weltbekannte Elb-Stadt ist Ihre »Heimat« für die nächsten Tage.

Tag 2 von 7
Rundfahrt Pirna
- ca. 50 km
In flacher Manier rollen Sie entlang der Elbe Schloss Pillnitz entgegen. Die reizvolle, historische Altstadt von Pirna ist rasch erreicht. Bei einer Stadtführung werden Sie Sehenswürdigkeiten wie den Markt mit Marienkirche aus dem 16. Jahrhundert, Schloss Sonnenstein oder das Teufelserkerhaus besser kennen lernen. Schöne Ausblicke, die schon den Maler Canaletto inspirierten.

Tag 3 von 7
Radebeul und Moritzburg
- ca. 45 km
Verschlungene Wege durch romantische Täler führen Sie in die Karl-May-Stadt Radebeul. Von hier aus bringt Sie dann die Lößnitztalbahn nach Moritzburg, wo Sie das berühmte Wasserschloss besichtigen können (fakultativ). Durch das Landschaftsschutzgebiet Friedewald und das Moritzburger Teichgebiet radeln Sie zurück nach Dresden.

Tag 4 von 7
Stadtführung Dresden
- 0 km
Erkunden Sie bei einer Stadtrundfahrt das sehenswerte Dresden außerhalb der Altstadt: Elbschlösser, Pfund's Molkerei, Blaues Wunder und Gläserne Manufaktur sind nur einige Höhepunkte am Weg.

Tag 5 von 7
Porzellanstadt Meißen
- ca. 25 km
Auf dem Elberadweg sausen Sie nach Meißen. Neben der weltbekannten Porzellan-Manufaktur sind auch der Dom und die als erster Schlossbau Deutschlands geltende Albrechtsburg einen Besuch wert. Nach einem ausgiebigen Bummel durch die Altstadt genießen Sie auf der Schifffahrt nach Dresden die Landschaft vom Fluss aus.

Tag 6 von 7
Sächsische Schweiz
- ca. 20 bis 40 km
Heute begeben Sie sich per S-Bahn in die Sächsische Schweiz. Genießen Sie den Elbblick von der Bastei, erobern Sie die Festung Königstein mit dem herrlichen Panoramablick. Lassen Sie sich durch die Edmundsklamm rudern. Oder machen Sie eine kleine Radtour durch den Nationalpark. Die einzigartige Landschaft begeistert seit Generationen!

Tag 7 von 7
Abreise von Dresden (in Eigenregie)
Wieder ist die Zeit viel zu schnell vergangen. Wer noch mehr sehen, verkosten und genießen will, der bleibt natürlich noch.
Anreisetermine
Jeden Sonntag vom 14.04. bis 06.10.2024
Ab 4 Personen Sondertermine möglich; hier Wunschtermin anfragen
PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!
Inklusiv-Leistungen
- 6 x Übernachtung im gebuchten Hotel
- 6 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- Mehrgängiges Abendessen am Anreisetag
- Stadtrundfahrt Dresden und Führung Pirna
- Lößnitztalbahnfahrt Radebeul - Moritzburg
- S-Bahnfahrt in die Sächsische Schweiz
- Schifffahrt Meißen - Dresden
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- eigene Markierung der Tagesetappen
- PEDALO App und/oder GPS-Daten
- ausführliche Reiseunterlagen je Zimmer in Deutsch und Englisch
- persönliche Begrüßung und Infogespräch in Deutsch und Englisch
- 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch
PEDALO App und GPS-Daten
PEDALO App: inklusive
Mit der kostenlosen PEDALO App (für Android und iPhone) radeln Sie mit mobiler Radkarte und individualisiertem Track unbeschwert, erleichtert und bestens orientiert. Weitere Informationen zu unserer App (sowie die dazu nötigen Karten) finden Sie hier.
GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive
Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eigenes GPS-Gerät die passenden Tracks (GPX-Format) kostenlos zur Verfügung.
Wenn Sie bei der Buchung angeben, dass Sie - mittels PEDALO App oder eigenem GPS-Gerät - GPS-Daten nutzen möchten, erhalten Sie diese zeitgerecht vor dem Antritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.
Zusatznächte
- in Dresden (Standort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 70,-
- Alle Preise und Infos zu den buchbaren Zusatznächten finden Sie im Reiter Preise.
4*Hotel Maritim Dresden
Das Haus
Das Hotel, direkt am Elbufer gelegen, besticht durch stilvolle Räume in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Die Altstadt ist nur 10 Gehminuten entfernt.
Die Zimmer
Die komfortablen Zimmer (ca. 29 m²) sind mit Klimaanlage, TV, Telefon, Zimmersafe, Minibar und Schreibtisch ausgestattet.
Gastronomie
- Wintergartenrestaurant mit Elb-Terrasse
Ausstattung/Annehmlichkeiten
- Kostenfreies WLAN in allen Bereichen
- Wellnessbereich
- Sonnenterrasse
Kategorie A
Die Zimmer in der Katgorie A haben einen Blick zur Straßenseite, auf den Landtag, das Congress Center oder in die hoteleigene Atriumhalle.
- Doppelzimmer / ÜF ab € 599,-
- Einzelzimmer / ÜF ab € 769,-
Kategorie A Plus
Die Zimmer der Kategorie A Plus haben einen wundervollen Blick zur Elbe.
- Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 659,-
- Einzelzimmer/ÜF pro Person: ab € 909,-
Mietrad
- 21-Gang Unisex-Rad: € 95,-
- 21-Gang Herrenrad: € 95,-
- 7-Gang Unisex-Rad: € 95,-
- 7-Gang Herrenrad: € 95,-
Wenn Sie Ihren eigenen Drahtesel lieber im heimischen Stall lassen möchten, kein Problem! Leihen Sie sich einfach ein bestens gewartetes, leicht laufendes und reisetaugliches Tourenrad.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- 21-Gang Unisex-Tourenrad
Wave-Rahmen mit tiefem Einstieg, 21-Gang-Kettenschaltung, Freilauf - 21-Gang Herren-Tourenrad
Diamantrahmen, 21-Gang-Kettenschaltung, Freilauf - 7-Gang Unisex-Tourenrad
Wave-Rahmen mit tiefem Einstieg, 7-Gang-Nabenschaltung, Rücktrittbremse - 7-Gang Herren-Tourenrad
Diamantrahmen, 7-Gang-Nabenschaltung, Rücktrittbremse - gefederte Sattelstütze
- Shimano V-Brakes
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- pannensichere Bereifung
- Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Fahrradcomputer
- Vaude Lenker- und Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
- Pannenset mit Luftpumpe, Ersatzschlauch und kleinem Reparaturset*
- Mietradversicherung**
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
*) Pannenhilfe: Unsere Mechaniker prüfen Ihr Mietrad vor seinem nächsten Einsatz. Sollten unterwegs dennoch kleinere Probleme auftreten, können Sie diese mit dem Reparaturset selbst beheben. Ist der Schaden größer, kümmern wir uns darum, dass Ihr Rad repariert oder ausgetauscht wird.
**) Mietrad-Versicherung: Dank inkludierter Versicherung entstehen Ihnen im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Mietrades keine weiteren Unannehmlichkeiten und wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz. Ausgenommen sind fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Mietrad Plus
- 30-Gang Tourenrad Plus: € 165,-
Das schicke und hochwertige Fahrrad des deutschen Traditionsunternehmens Velo-de-Ville ermöglicht eine sportlich-entspannte Sitzhaltung und ein flottes Vorankommen. Es steht auf leicht rollenden 28 Zoll Laufrädern, verfügt über eine fein ansprechende Federgabel und gewährleistet somit höchste Flexibilität und bestmöglichen Komfort auf allen Wegen.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Trapezrahmen aus hydrogeformten Aluminium
- RST Federgabel
- gefederte Sattelstütze
- 30-Gang Shimano XT-Schaltung (3 x 10)
- Hydraulische Shimano Scheibenbremse
- Alu-Hohlkammerfelgen
- pannensichere Bereifung
- Nabendynamo
- LED-Lichtanlage mit Standlicht
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Fahrradcomputer
- Vaude Lenker- und Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
- Pannenset mit Luftpumpe, Ersatzschlauch und kleinem Reparaturset*
- Mietradversicherung**
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
*) Pannenhilfe: Unsere Mechaniker prüfen Ihr Mietrad vor seinem nächsten Einsatz. Sollten unterwegs dennoch kleinere Probleme auftreten, können Sie diese mit dem Reparaturset selbst beheben. Ist der Schaden größer, kümmern wir uns darum, dass Ihr Rad repariert oder ausgetauscht wird.
**) Mietrad-Versicherung: Dank inkludierter Versicherung entstehen Ihnen im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Mietrades keine weiteren Unannehmlichkeiten und wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz. Ausgenommen sind fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Miet-E-Bike
- E-Bike Unisex: € 239,-
Sie erhalten ein reisetaugliches und bestens gewartetes Elektrorad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Frau oder Mann, mit gutem Gewissen empfehlen können.
Der Elektromotor unterstützt großzügig und lässt Sie kräfteschonend Steigungen und anstrengende Abschnitte bewältigen.
Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
- Wave-Rahmen (tiefer Einstieg) aus Aluminium
- RST Federgabel oder Alu-Starrgabel
- gefederte Sattelstütze
- LCD-Display
- Mittelmotor mit 36 Volt
- Akku mit 500 Wh
- Tretunterstützung bis 25 km/h
- 8-Gang Shimano Nabenschaltung
- Rücktrittbremse (= kein Freilauf)
- Hydraulische Felgenbremsen oder Shimano V-Brakes
- Aluminium Hohlkammerfelgen
- pannensichere Bereifung
- LED-Lichtanlage
- Schutzbleche
- Gepäckträger
- Vaude Lenker- und Gepäcktasche
- Seitenständer
- Fahrradschloss
- Pannenset mit Luftpumpe, Ersatzschlauch und kleinem Reparaturset*
- Mietradversicherung**
Das hier beschriebene Fahrrad kann in Farbe, Form und Ausstattung leicht variieren.
*) Pannenhilfe: Unsere Mechaniker prüfen Ihr Mietrad vor seinem nächsten Einsatz. Sollten unterwegs dennoch kleinere Probleme auftreten, können Sie diese mit dem Reparaturset selbst beheben. Ist der Schaden größer, kümmern wir uns darum, dass Ihr Rad repariert oder ausgetauscht wird.
**) Mietrad-Versicherung: Dank inkludierter Versicherung entstehen Ihnen im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Mietrades keine weiteren Unannehmlichkeiten und wir sorgen schnellstmöglich für Ersatz. Ausgenommen sind fahrlässiges oder mutwilliges Handeln.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­ziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten sei­nes Be­sit­zers und Nut­zers zugeschnitten und angepasst.
Was die Wahl des Rades betrifft, gilt das Spaß-Prinzip. Geradelt wird mit allem, das die Freude auf Touren bringt. Kein Rad wird diskriminiert, weder das stromgedopte E-Bike, das gemütliche Hollandrad, das flotte Trekkingbike noch der stolze Sport-Tourer.
Als Equipment empfehlen wir eine wasserdichte Lenkertasche mit Kartenfach, eine wasserdichte Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss.
Das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Wir empfehlen eine Fahrradversicherung
Bitte beachten Sie, dass wir für Ihr selbst mitgebrachtes Fahrrad oder E-Bike keine Haftung übernehmen. Es empfiehlt sich daher, dieses rechtzeitig vor Antritt der Reise gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jederzeit mobil.
Eigenanreise
Die An- und Abreise ist bei PEDALO Radreisen nicht im Reisepreis inkludiert, sondern erfolgt stets in Eigenregie. Um Ihnen die Organisation zu erleichtern, stellen wir Ihnen im Folgenden aber gerne einige Hinweise zur Verfügung.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Bahnhof Dresden-Neustadt bzw. Dresden Hauptbahnhof
Das Hotel ist zirka 1,5 Kilometer vom Bahnhof Dresden-Neustadt entfernt und per Taxi oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn (DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parken in Dresden, pro Tag: ca. € 17,-
- Auf Grund der zentralen Lage des Hotels gibt es keine direkte Parkmöglichkeit. Wir empfehlen Ihnen, Ihren PKW in einer der zahlreichen öffentlichen Garagen zu parken.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die An- und Abreise mit dem Fernbus kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise eine günstige, komfortable - und obendrein umweltschonende - Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Bus & eigenes Fahrrad
In vielen Fernbussen können Sie auch Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen. Der Transport erfolgt in der Regel auf Fahrradträgern. Denken Sie bitte unbedingt daran, sich vorab über verfügbare Kapazitäten und das zulässige Maximalgewicht zu informieren. Auch für E-Bikes gibt es unter Umständen Einschränkungen.
Natürlich haben Sie alternativ immer die Möglichkeit sich eines unserer bestens gewarteten Mieträder zu leihen. Dieses geben Sie ganz einfach in Ihrem letzten Etappenort ab, bevor Sie mit leichtem Gepäck die Heimreise antreten.
Standortreisen - so funktioniert's
Es gibt Plätze in der Welt der Radreisen, die so bildschön und vielfältig sind, dass man sich einmal angekommen gar nicht mehr losreißen mag, die rundherum so viel zu bieten haben, dass es einen hin- und herreißt und die Entscheidung schwer fällt, in welche Richtung man nun als erstes losradeln soll. Das sind die besonderen Fleckchen Erde, in denen wir von PEDALO unsere Standortreisen für Sie entwickelt haben.
Fahr ruhig fort, aber nächtige stets am selben Ort
Im Unterschied zu Strecken- und Rundreisen radeln Sie bei der Standortreise nicht von Ort zu Ort, und somit von Hotel zu Hotel, sondern sind während Ihres gesamten Radurlaubs in ein und derselben Unterkunft einquartiert, die zum Ausgangspunkt für faszinierende Radtouren in der Umgebung wird. Jeden Tag brechen Sie auf neuen Wegen zu Ihren Erkundungsfahrten auf. Jeden Abend kehren Sie zu Gastgebern zurück, die mit dem Herzen dabei sind und Ihnen gepflegtes Ambiente, angenehme Atmosphäre und Behaglichkeit bieten. Statt täglichem Kofferpacken müssen Sie bei der Standortreise einfach nur radeln und genießen.
Für Einsteiger, Aufsteiger und Umsteiger
Diese Art des Radreisens ist wie geschaffen für die ganz Gemütlichen. Verspüren Sie mal keine Lust auf Fahrrad, weil vielleicht ein kleiner Muskelkater zwickt oder das Wetter nicht unbedingt berauschend ist, denn setzen Sie einfach einen Tag lang aus. Auch Radreise-Einsteiger, die vielleicht noch nicht so genau wissen, wieviel sie sich zutrauen können oder möchten, werden mit der Standortreise bestens fahren. Keine unnötigen Stressfaktoren, bloß pure Freiheit. Da wird der Radurlaub zum reinsten Fahrgnügen!
Weitere Standortreisen
Unsere Standort-Radwanderreisen haben wir für Sie hier zusammengefasst.
Informationsmaterial zur Radreise
Ihre Reiseunterlagen beinhalten in der Regel eine allgemeine Reiseinformation, Hotelliste, Roadbook und/oder detailliertes Kartenmaterial sowie eine textliche Routenbeschreibung; außerdem Gepäckanhänger, eventuell auch Voucher und/oder weiteres Informationsmaterial zu diversen Sehenswürdigkeiten. Die Zusammensetzung hängt von der gebuchten Reise und deren inkludierten Leistungen ab.
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt ca. zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt, ebenfalls je nach Reise teils in digitaler Form und teils per Post - oder Sie erhalten Hotelliste und allgemeine Reiseinformationen vorab per E-Mail, die restlichen Unterlagen mit dem Kartenmaterial vor Ort in Ihrem Starthotel.
Bitte beachten Sie, dass die Reiseunterlagen exklusiv für PEDALO Gäste erstellt werden und demnach nicht ohne Buchung beziehbar sind.
Wir empfehlen eine Reiseversicherung
Reiseversicherungen sind in unseren Preisen nicht inbegriffen. Schließen Sie Ihre Versicherung, so Sie möchten, entweder direkt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reiseschutz einfach online. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) der Versicherungsabschluss nur innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung möglich ist.
Keine Mindestteilnehmerzahl
- Die Durchführung dieser Radreise ist von der Erreichung einer Mindestteilnehmerzahl unabhängig. Der von Ihnen gebuchte Termin kann daher nicht auf Grund mangelnder Teilnehmer abgesagt werden.
- Eine Bestätigung Ihrer Buchung erhalten Sie umgehend nach Prüfung der verfügbaren Kapazitäten durch einen PEDALO Mitarbeiter.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reisevermittler
PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen
Reiseveranstalter
Rückenwind Reisen GmbH, Am Patentbusch 14, 26125 Oldenburg, Deutschland
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Für EU-Bürger sind für diese Radreise keine speziellen Pass- bzw. Visumerfordernisse zu beachten.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Radreise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Radreise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB) Infos & Download
Lesen Sie die Reisebedingungen (AGB) und rechtlichen Hinweise aufmerksam durch, denn in diesen steht vieles, das wichtig ist oder wichtig werden könnte.
Reisebedingungen zum Download
Hier können Sie die Reisebedingungen (AGB) inklusive Standardinformationsblatt als PDF-Datei herunterladen: Reisebedingungen als PDF
Hinweis zur Stornierung
Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Radreise stornieren müssen. Das bedauern wir. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Rücktrittsgebühren (= Stornogebühren) erheben müssen. Unsere *Rücktrittsgebühren sind Bestandteil der Reisebedingungen (AGB).
*) Zur Berechnung der (gestaffelten) Rücktrittsgebühr wird das Eingangsdatum Ihrer schriftlichen Stornierung herangezogen, sofern diese während unserer Bürozeiten erfolgt. Bei Stornierung außerhalb der Bürozeiten gilt der nächstfolgende Werktag als Eingangsdatum.
Tipp: Um Rücktrittsgebühren zu vermeiden, sollten Sie als Mindestschutz eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Reiserücktritts optimal abgesichert. Weitere Informationen zu Reiseversicherungen finden Sie hier.
Reisebedingungen (AGB) als Volltext
Allgemeine Reisebedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Mitreisenden
1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren
oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zuganglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art.
250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltflache) ?zahlungspflichtig buchen? oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons ?zahlungspflichtig buchen? durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung (gemäß Buchstaben f) oben, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsachlich nutzt.
1.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisevertragen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste),
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rucktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rucktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Reisendengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Reisendengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Hohe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rucktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rucktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem
Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsanspruche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mangeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rucktrittskosten
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rucktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rucktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rucktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rucktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hatten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden waren.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der
jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- a) Bei Radreisen
- bis 28 Tage vor Reiseantritt 20 %*
- ab 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 30 %
- ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 %
- ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 %
- ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %
- des Reisepreises. (*mindestens € 50,-)
b) Bei Rad- und Schiffsreisen** - bis 84 Tage vor Reiseantritt 20 %**
- ab 83 bis 42 Tage vor Reiseantritt 30 %
- ab 41 bis 28 Tage vor Reiseantritt 60 %
- ab 27 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 %
- ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %
- des Reisepreises. (**mindestens € 50,-)
4.5 Der Reiseveranstalter behalt sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist,
dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rucktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung
zu leisten.
4.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.
5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fallen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: bis 45 Tage vor Reiseantritt wird eine Servicepauschale in Hohe von € 50,- pro Reisender erhoben.
5.2 Umbuchungswunsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rucktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rucktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hatten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rucktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens
die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rucktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären (bis 28 Tage vor Reiseantritt), der dem Reisenden
in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rucktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Hotelliste, Routenbuch)
nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort, wird in der vorvertraglichen Information unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Beschränkung der Haftung
10.1 Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich sowie die Straßentauglichkeit bei Mitnahme des eigenen Rades. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende
Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
11. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (»P.I.R.«) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/ odr / hin.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Der Reiseveranstalter wird den/die Reisende/n über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichtenverletzt hat.
14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
15. Gerichtsstand
15.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt
oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
16. Tageweise Beschreibung
Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahrpläne). Maßgeblich ist dann
das am Vortrag angekündigte Programm.
17. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Radreisen sowie Reisen mit Rad & Schiff sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
18. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall- und Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
19. Insolvenzschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen anfallen. Bei Vorlage des Sicherungsscheines haben Sie dann einen unmittelbaren Anspruch an die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.
20. Datenschutzerklärung
20.1 Datenschutz durch Rückenwind Reisen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses
sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B.
bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
20.2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck des Direktmarketings
in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen
erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung
hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
20.3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
20.4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriff s durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von Rückenwind Reisen GmbH, ein.
20.5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
20.6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
20.7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung
verarbeitet.
20.8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung
der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Datenschutzbehörde, Husarenstraße 30, D-53117 Bonn, Tel.: +49 (0)228 997799-0)
21. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Unsere Reisenden können sich unter Online Schlichter, Zentrum für Europäischer Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3 mit Sitz in 77694 Kehl, www.online-schlichter.de informieren.
Veranstalter/Impressum
Rückenwind Reisen GmbH
Am Patentbusch 14
D-26125 Oldenburg
Tel.: 0441-485970
Fax: 0441-4859722
Email: info@rueckenwind.de
www.rueckenwind.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
- Rückenwind Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, , Tel.: +49 (0)40 244288-0 , E-Mail: info@tourvers.de abgeschlossen. Die Reisenden können TourVers kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Rückenwind Reisen GmbH verweigert werden.
Reisepreise Kategorie A
Kategorie A
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 619,- / € 601,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 659,- / € 640,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 599,- / € 582,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 789,- / € 766,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 829,- / € 805,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 769,- / € 746,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Reisepreise Kategorie A Plus
Kategorie A Plus
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
-
Preise pro Person
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 689,- / € 669,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 729,- / € 708,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 659,- / € 640,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Einzelzimmer/ÜF
- € 939,- / € 911,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 979,- / € 950,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 909,- / € 882,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
Grau = Normalpreis / Lila = Frühbucherpreis (-3%)
Zusatznächte Kategorie A
Dresden (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 70,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 70,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 70,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 105,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 105,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 105,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
Zusatznächte Kategorie A Plus
Dresden (Anreisetag)
-
Preise pro Person
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Doppelzimmer / ÜF
- € 80,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 80,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 80,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
-
Einzelzimmer / ÜF
- € 130,-
Saison A
14.04.24 bis 12.05.24, 30.09.24 bis 06.10.24
- € 130,-
Saison B
13.05.24 bis 13.07.24, 01.09.24 bis 29.09.24
- € 130,-
Saison C
14.07.24 bis 31.08.24
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parken in Dresden, pro Tag: ca. € 17,-
Mieträder
- 21-Gang Unisex-Rad: € 95,-
- 21-Gang Herrenrad: € 95,-
- 7-Gang Unisex-Rad: € 95,-
- 7-Gang Herrenrad: € 95,-
- 30-Gang Tourenrad Plus: € 165,-
- E-Bike Unisex: € 239,-
Steuern & Gebühren
Orts-/Kurtaxe, pro Person: zahlbar vor Ort
Diese ist, soweit fällig, direkt vor Ort im Hotel zu entrichten und nicht im Reisepreis enthalten.
Buchen & Bezahlen
Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Gedanken spielen, eine PEDALO Reise zu buchen. Mit unserem Online-Buchungssystem führen Sie bequem und in nur wenigen einfachen Schritten eine Buchung durch. Und natürlich wird dabei auch gleich Ihr Reisepreis mitberechnet.
- Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) gebucht haben, wird die Verfügbarkeit Ihrer ausgewählten Leistungen von einem PEDALO Mitarbeiter persönlich geprüft und bearbeitet.
- Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Buchung haben, werden sich unsere Service-Mitarbeiter umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
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