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  • Rad und Schiff 
Pont Saint-Bénézet in Avignon, Bild: S. Figurnyi, Bild 1 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Pont Saint-Bénézet in Avignon (Bild: S. Figurnyi)
Blick von Les Baux auf die Kalksteinkette der Alpillen , Bild: Gerhard1302, Bild 2 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Blick von Les Baux auf die Kalksteinkette der Alpillen (Bild: Gerhard1302)
Der gemütliche Salon der MS Caprice, Bild: Girolibero, Bild 3 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Der gemütliche Salon der MS Caprice (Bild: Girolibero)
Das UNESCO Weltkulturgut Pont du Gard , Bild: K. Avraham, Bild 4 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Das UNESCO Weltkulturgut Pont du Gard (Bild: K. Avraham)
Markttag in Arles, Bild: Romrodphoto, Bild 5 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Markttag in Arles (Bild: Romrodphoto)
Camargue-Pferde vor der L'Estello, Bild: Girolibero, Bild 6 der Radreise Provence zu Wasser & Land
Camargue-Pferde vor der L'Estello (Bild: Girolibero)
  • ab € 1230,–

  • Geführte Gruppenreise

  • Mietrad inklusive

Provence zu Wasser & Land
Von Aigues-Mortes nach Avignon

Geführte Gruppenreise | 8-tägige Streckenreise

Landschaften zum Verlieben: Die Ca­mar­gue, Land der wei­ßen Pfer­de und schwar­zen Stie­re, und die Pro­ven­ce mit ihrem au­ßer­ge­wöhn­li­chen Licht, das schon van Gogh zu be­deu­ten­den Wer­ken in­spi­rier­te ...

Übersichtskarte

Landschaften zum Verlieben

Die Ca­mar­gue, Land der wei­ßen Pfer­de und schwar­zen Stie­re, und die Pro­ven­ce mit ihrem au­ßer­ge­wöhn­li­chen Licht, das schon van Gogh zu be­deu­ten­den Wer­ken in­spi­rier­te, wä­ren ja schon jede für sich eine Rei­se wert.

Die Farben­welt dieser beiden Regionen har­mo­niert perfekt: Das Blau der Flüsse, Kanäle und Teiche, das Violett der Lavendel­felder, das Rosa der Flamingos, das Silber­grau der Oliven­haine. Und während Sie gemütlich vom Sonnen­deck Ihres Schiffes das träge vor­bei­zie­hende Land be­trachten, malen Sie in Gedanken schon Ihre eigenen Bilder.

Eine Rad und Schiff­reise für Kenner und Ge­nie­ßer! Es erwarten Sie: Erlesene Weine, welt­be­kannte Kultur­güter, ge­heim­nis­volle Pracht­bau­ten, ge­schichts­träch­tige Städte und genuss­volle Rad­strecken. Ein vor­treff­licher Mix, den sich kein Frank­reich-Fan ent­gehen lassen sollte! Und wer abends einen Land­gang wagt, lernt nicht nur den Hafen, sondern auch das wirk­liche Leben Frank­reichs und sein "Savoir-vivre" kennen.

Video zur Reise ansehen

Reise-Highlights

  • Warum der Gruppenreise-Vorteil ein gro­ßes High­light ist, ver­ra­ten wir Ihnen hier.
  • Die ein­zig­artige Land­schaft der Camargue mit ihren schilf­ge­säumten Seen und weißen Pfer­den wird Sie in ihren Bann ziehen.
  • Die warmen Farben der violetten La­ven­del­zeilen und goldenen Ge­treide­fel­der haben be­reits große Maler wie van Gogh und Gau­guin inspiriert.
  • Arles, eine der schönsten Städte der Pro­vence, mit zahl­reichen antiken und ro­ma­nischen Denk­mälern radelnd erkunden.
  • Das römische Aquädukt und Welt­kul­tur­gut Pont du Gard bestaunen und die über­wäl­ti­gende Aussicht von oben genießen.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Topografie

In der Ca­mar­gue er­war­tet Sie eine fla­che, und in der Pro­ven­ce eine leicht hü­ge­li­ge Rou­ten­füh­rung. Die ein­zi­ge län­ge­re Stei­gung (ca. 3 km) kön­nen Sie in aller Ru­he be­wäl­ti­gen.

Wegbeschaffenheit

Sie ra­deln auf ru­hi­gen Ne­ben­stra­ßen mit nur ein­igen we­ni­gen kur­zen, ver­kehrs­rei­che­ren Ab­schnitten.

Wegfindung & Orientierung

Die Rich­tung gibt bei die­ser ge­führ­ten Grup­pen­reise ein lan­des­kun­di­ger Guide vor.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Provence zu Wasser & Land

8-tägige Streckenreise
von Aigues-Mortes nach Avignon

  • ca. 240 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Aigues-Mortes (in Eigenregie)

Bonjour und herz­lich will­kom­men in der Ca­mar­gue. Wer noch et­was Zeit hat, sollte auf die noch voll­stän­dig er­hal­te­ne Stadt­mau­er von Aigues-Mortes stei­gen und rund um das ur­ge­müt­li­che Städt­chen lau­fen. Ab 18 Uhr er­folgt die Ein­schif­fung und die Be­grü­ßung.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die­se Rei­se an ei­ni­gen Ter­mi­nen in um­ge­kehr­ter Richtung - also von Avignon nach Aigues-Mortes - gefah­ren wird.

Zu wel­chem An­rei­se­ter­min das Schiff in wel­che Rei­se­rich­tung fährt, er­fah­ren Sie, in­dem Sie in der Rub­rik »Ter­mi­ne« den ge­wün­sch­ten An­rei­se­ter­min kli­cken.

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Tag 2 von 8
Rund um Aigues-Mortes

  • ca. 55 km

Rauf aufs Rad und rein in die herr­li­che Wei­te der Ca­mar­gue! Es er­war­tet Sie eine »ei­gen­wil­li­ge« Land­schaft, eine ge­heim­nis­volle Welt, die so ganz an­ders ist, als das, was man von der rest­li­chen Pro­ven­ce kennt. Land und Was­ser wech­seln ei­nan­der ab, ge­hen inei­nan­der über und schaf­fen so eine außer­ge­wöhn­li­che Sumpf- und Seen­land­schaft.

In einer groß­zü­gi­gen Run­de er­kun­den Sie die­sen spie­gel­glat­ten, was­ser­rei­chen und ein­zig­ar­ti­gen Na­tur­raum, durch den es sich her­vor­ra­gend ra­deln lässt. Und auf die ty­pi­schen schwar­zen Stie­re, die wei­ßen Pfer­de und die ro­sa Fla­min­gos wer­den Sie sicher­lich auch tref­fen.

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Tag 3 von 8
Aigues-Mortes - Arles

  • ca. 25 km

Ge­müt­lich tu­ckern Sie per Schiff auf klei­nen Ka­nä­len und Flüs­sen ost­wärts. Am Son­nen­deck las­sen Sie sich den Wind um die Na­se we­hen und ge­nie­ßen die ge­mäch­lich an Ihnen vor­bei­glei­ten­de Land­schaft.

In Saint Gilles dür­fen Sie dann end­lich von Bord. Von hier aus rol­len Sie ge­mäch­li­chen Trit­tes gen Arles, eine der schöns­ten Städte der Pro­vence. Die an­ti­ken Bau­werke, die sich wie Per­len an­ei­nan­der rei­hen, das Wir­ken Vin­cent Van Goghs, die Erin­ne­rung an Fré­dé­ric Mis­tral, das his­to­ri­sche Stadt­zen­trum mit sei­nen ma­le­ri­schen Gas­sen, Ge­schich­te, Tra­di­ti­on und Modernität - all das und noch viel mehr wer­den Sie bei einer Stadt­füh­rung ent­de­cken und be­wun­dern.

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Tag 4 von 8
Arles - Vallabrègues

  • ca. 55 km

Neuer Tag, neue Ein­drü­cke! Die bi­zarre Kalk­stein­ket­te der Al­pil­len ist heute zum Grei­fen na­he und bie­tet immer wie­der tol­le Aus­bli­cke und Bild­mo­ti­ve. Sie rol­len auf schö­nen und ab­wechs­lungs­rei­chen Wegen nach Les Baux, das in ein­ma­li­ger Lage auf einem Fels­rü­cken, der 200 Me­ter steil aus der Land­schaft ragt, liegt und zu den schöns­ten Dör­fern Frank­reichs zählt.

Nach einer Be­sich­ti­gungs­pau­se stram­peln Sie über St. Rémy, dem Ge­burts­ort von Nos­tra­da­mus in das nette Städt­chen Ta­ras­con. Ein kur­zer Ab­ste­cher in die ge­müt­li­che Alt­stadt und wie­der raus aufs Land: Be­glei­tet vom Duft des La­ven­dels und dem sil­bri­gen Glanz der Oli­ven­hai­ne pe­da­lie­ren Sie nach Val­la­brègues am Ufer der Rhône.

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Tag 5 von 8
Vallabrègues - Aramon

  • ca. 35 km

Gut Früh­stü­cken und los geht's! Auf ru­hi­gen Land­stra­ßen, die Rhône als Leit­li­nie nut­zend, sau­sen Sie schwung­voll nach Bar­ben­tane, schön ge­le­gen zwi­schen den Flüs­sen Rhône und Du­ran­ce. Hier kön­nen Sie ein ers­tes Päus­chen ein­le­gen und an­schlie­ßend noch das adrette Schloss be­wun­dern.

Nun »tau­chen« Sie ein in die »wil­de« Land­schaft der Mon­ta­gnet­te und nä­hern sich rasch Ihrem nächs­ten Ziel, der Abtei Saint-Michel de Fri­gu­let. Ihren Na­men ver­dankt sie übri­gens den un­zäh­li­gen Thy­mi­an­bü­scheln (»fe­ri­go­ulo« auf Pro­ven­za­lisch), die hier über­all wach­sen. Einen Blick in das Kir­chen­inn­ere soll­ten Sie auf je­den Fall wer­fen, be­vor Sie sich wie­der auf den Weg ma­chen.

Im ma­le­ri­schen Dorf Boul­bon grüßt von oben die Burg­ru­i­ne he­rab und lädt zu einem Zwi­schen­stopp, be­vor Sie sich wie­der der Rhône, und so­mit Ihrem Aus­gangs­punkt Val­la­brè­gues, nä­hern. Am Nach­mit­tag bringt Sie Ihr Schiff dann nach Ara­mon, wo Sie vor An­ker ge­hen und den schö­nen Blick auf den Mont Ven­toux ge­nie­ßen kön­nen.

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Tag 6 von 8
Aramon - Avignon

  • ca. 40 km

Heute steht ein wei­te­res High­light auf dem Pro­gramm, das welt­be­kannte Aquä­dukt Pont du Gard. Doch be­vor Sie die­ses gran­di­ose, rö­mi­sche Bau­werk be­sich­ti­gen kön­nen, dür­fen Sie ein paar schö­ne Ki­lo­me­ter per Rad ab­spu­len, sich an der Land­schaft und der wohl­tu­en­den Be­we­gung er­freu­en.

Das Welt­kul­tur­denk­mal Pont du Gard ist eines der best­er­hal­te­nen rö­mi­schen Brü­cken­bau­wer­ke und eine ar­chi­tek­to­ni­sche Meis­ter­leis­tung. Und lenkt man dann noch den Blick auf die wun­der­volle Land­schaft, in die er sich bet­tet, mag man sich kaum losreißen - doch zu­rück nach Ara­mon müs­sen Sie, denn ...

... von dort aus bringt Sie Ihr Schiff am Nach­mit­tag in aus­sichts­rei­cher Fahrt nach Avig­non, in die »Stadt der Päps­te«, wo es eben­falls viel zu be­wun­dern gibt. Zum Abendessen (nicht inkl.) gehen Sie heute in ein Res­taurant in der Stadt.

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Tag 7 von 8
Rund um Avignon

  • ca. 30 km

Heu­te wer­den die Her­zen aller Wein­lieb­ha­ber hö­her schla­gen, denn die Ab­schluss­etap­pe führt Sie durch das be­rühm­te Wein­an­bau­ge­biet Châteauneuf-du-Pape.

Die sei­di­gen, warm­her­zi­gen und be­tö­ren­den Weine von Châteauneuf-du-Pape ver­dan­ken ihren ex­zel­len­ten Ruf einem »Meer aus Kie­seln« (galets roulés). Die Kie­sel, einst von der Rhône an­ge­schwemmt, ge­ben die am Tag auf­ge­nom­mene Wär­me nachts wie­der an die Trau­ben ab und schaf­fen da­mit per­fek­te Vo­raus­set­zun­gen für groß­ar­ti­ge Weine.

Be­schwingt glei­ten Sie ent­lang der Wein­gär­ten. Knor­ri­ge alte Reb­stö­cke hu­schen an Ihnen vor­bei. Da­zu ge­sellt sich das lau­te Zir­pen der Zi­ka­den. Die ein­drück­li­che Land­schaft ein Ge­dicht. In Ro­que­maure que­ren Sie die Rhône und neh­men die letz­ten Ki­lo­me­ter in An­griff. Über kleine Sträß­chen flit­zen Sie, ei­nen Bo­gen be­schrei­bend, zu­rück nach Avignon.

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Tag 8 von 8
Abreise von Avignon (in Eigenregie)

Sie soll­ten auf je­den Fall noch blei­ben, denn in der Pro­ven­ce gibt es noch eine Men­ge zu se­hen und zu ent­decken ...

Anreisetermine

Aigues-Mortes - Avignon: Samstag, den 30.03. / 13.04. / 27.04. / 11.05. / 25.05. / 08.06. / 22.06. / 06.07. / 20.07. / 03.08. / 17.08. / 31.08. / 14.09. / 28.09. / 12.10. / 26.10.2024

Avignon - Aigues-Mortes: Samstag, den 06.04. / 20.04. / 04.05. / 18.05. / 01.06. / 15.06. / 29.06. / 13.07. / 27.07. / 10.08. / 24.08. / 07.09. / 21.09. / 05.10. / 19.10.2024

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  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
  •  Saison D
Von Aigues-Mortes nach Avignon Von Avignon nach Aigues-Mortes

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf einem Flussschiff
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 6 x Lunchpaket für unterwegs
  • 6 x mehrgängiges Abendmenü (außer 6. Tag)
  • Kaffee und Tee an Bord des Schiffes
  • Mietrad für 6 Tage
  • Kabinenreinigung in der Wochenmitte
  • deutschsprachige ortskundige Rei­se­be­gleitung per Rad
  • Stadtführung in Arles in Englisch
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • detaillierte Radkarte mit Routeninformationen in Englisch
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch

MS L'Estello bzw. MS Caprice

Fakten

  • Schiffstyp: Fluss­schiff
  • Länge: 39 m, Breite: 5 m, Tiefgang: ca. 1,5 m
  • Passagierdecks: 1 Ebene
  • Kapazität: 10 Außen­ka­binen, 20 bis 22 Passagiere
  • Besatzung: 4 Personen
  • Flagge: FR, Bordsprache: EN, FR

Beschreibung

Die bei­den für diese Reise ein­ge­setz­ten Schif­fe, die MS L'Es­tello und die MS Cap­rice, wer­den Sie mit ihrem Charme und ihrer un­ge­zwun­genen gemüt­li­chen Atmo­sphä­re be­geis­tern. Das Pub­li­kum ist in­ter­na­tio­nal und die freund­li­che und auf­merk­same Crew ist stets um Ihr Wohl be­müht.
Ein heller, wohn­li­cher Sa­lon mit Bar lädt zum ge­müt­li­chen Abend­essen und Ver­wei­len ein. Das Son­nen­deck lockt zum Son­nen­ba­den, Schauen und Staunen.

Kabinen

Die klas­sisch mari­tim ein­ge­rich­teten Kabi­nen auf der MS L'Es­tello und der MS Cap­rice sind teil­weise mit Dop­pel­bet­ten und teil­weise mit ge­trenn­ten eben­erd­igen Bet­ten aus­ge­stat­tet und ver­fü­gen je­weils über ein ei­genes klei­nes Bade­zim­mer mit Dusche/WC sowie eine regu­lier­bare Klima­an­lage. Es gibt auch in al­len Kabi­nen zwei Bull­augen, die aller­dings nicht ge­öff­net wer­den können.

  • 2-Bett-Kabine ab € 1230,-

    Zirka 8 m² groß mit zwei eben­erd­igen Ein­zel­bet­ten oder Dop­pel­bett und nicht zu öff­nen­den Bull­augen

  • 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 2210,-

    Zirka 8 m² große 2-Bett-Ka­bi­ne zur Al­lein­be­le­gung

Mitnahme eigener Räder

Die Mit­nah­me eigener Fahr­räder ist bei dieser Reise auf Grund der begrenz­ten Stell­plätze an Bord nicht mög­lich. Ein Miet­rad ist in den Reise­leis­tungen bereits inklu­diert, ein Miet-E-Bike ist gegen Auf­preis eben­falls ver­fügbar.

Mietrad

  • 27-Gang Unisex-Rad: inklusive

An Bord des Schiffes erwartet Sie ein bestens ge­war­tetes und reise­taug­liches Unisex-Touren­rad mit tie­fem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Sie er­hal­ten ein mo­der­nes und leicht lau­fen­des Unisex-Touren­rad mit einer 27-Gang Shimano-Ketten­schal­tung mit Freilauf und zwei gut do­sier­baren Fel­gen­brem­sen (V-Brakes) mit or­dent­lich Brems­kraft. Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Speichen, ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen und Top-Be­reif­ung un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Gel­sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau mit er­go­no­misch­en Grif­fen er­mög­lichen eine bequeme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, eine Len­ker­tasche mit Karten­fach, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

27-Gang Unisex-Tourenrad, Symbolfoto, Bild: Girolibero, Bild der Radreise Provence zu Wasser & Land
27-Gang Unisex-Tourenrad, Symbolfoto (Bild: Girolibero)

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 160,- (Aufpreis)

Sie er­hal­ten ein ein­fach zu be­die­nen­des und reise­taug­liches Unisex-Elek­tro­rad der deut­schen Pre­mi­um­mar­ke Kalkoff. Das Kalkoff Agattu ver­fügt über einen tie­fen Ein­stieg und ist aus­ge­stat­tet mit einem Pa­na­so­nic Pe­de­lec-An­trieb mit 540 Watt und einem 36 Ah Lithium-Ionen-Akku. Für die rich­ti­ge Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Körper­größe.

Das E-Bike wird hybrid - also mit Elek­tro­mo­tor und ei­ge­ner Mus­kel­kraft - be­trie­ben und lässt Sie somit spie­lend und kräf­te­scho­nend Stei­gungen und an­stren­gende Ab­schnitte be­wäl­tigen. Ganz ohne zu tre­ten kom­men Sie uns aber nicht weg. Der Elek­tro­mo­tor un­ter­stützt groß­zü­gig, aber be­raubt Sie nicht Ihres kom­plet­ten Tret­ver­gnü­gens. Eine Akku­la­dung reicht für bis zu 100 Kilo­me­ter.

Das Kalkoff Agattu ver­fügt über eine Sun­tur Fe­der­ga­bel, eine Shimano 8-Gang Nexus Na­ben­schal­tung mit Frei­lauf und zwei gut do­sier­baren Fel­gen­brem­sen (V-Brakes). Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen, ro­bus­ten Alu-Hohl­kam­mer­fel­gen und Top-Bereifung un­ter­wegs. Der er­go­no­mische Lenker, der nei­gungs­ver­stell­bare Len­ker­vor­bau und der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Gel­sat­tel er­mög­lich­en eine be­queme Sitz­po­si­tion.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit einer hoch­wer­ti­gen LED-Be­leuch­tungs­an­la­ge mit Na­ben­dy­na­mo, einem sta­bi­len Ge­päck­trä­ger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Elek­t­ro­rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hö­ren zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Unisex-Elektrorad, Symbolfoto, Bild: Girolibero, Bild der Radreise Provence zu Wasser & Land
Unisex-Elektrorad, Symbolfoto (Bild: Girolibero)

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

Bahnhof Aigues-Mortes

Die Schiffs­an­le­ge­stel­le in Aigues-Mortes be­fin­det sich in Bahn­hofs­nä­he und ist be­quem zu Fuß er­reich­bar.

Bahnhof Avignon

Der TGV hält am Bahn­hof Avi­gnon, wel­cher ca. 6 Ki­lo­me­ter von der Schiffs­an­le­ge­stel­le ent­fernt ist.

Alle anderen Zü­ge hal­ten am Bahn­hof Avignon-Centre, die­ser ist ca. 3 Ki­lo­me­ter von der Schiffs­an­le­ge­stel­le ent­fernt.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Gratisparkplatz in Aigues-Mortes: nach Verfügbarkeit
  • Ihren PKW kön­nen Sie auf öf­fent­li­chen, un­be­wach­ten Gra­tis­park­plät­zen na­he der Schiffs­an­le­ge­stelle ab­stel­len.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.
  • Parken in Avignon, pro Tag: ca. € 20,-
  • Ihren PKW par­ken Sie am bes­ten in der überwachten Tiefgarage Parking Oratoire oder auf dem überwachten Parkplatz Parking du Palais des Papes.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Flug-Anreise

Flughafen: Nimes-Alès-Camargue-Cévennes (FNI)

Wir em­pfeh­len Ihnen für die Flug­an­rei­se den Flug­ha­fen von Nimes (FNI).
Bei Start­ort Aigues Mor­tes bie­tet sich al­ter­na­tiv Mont­pel­lier (MPL) und bei Start­ort Avig­non der Flug­ha­fen von Avig­non (AVN) an.

Startort Aigues Mortes: Vom Flug­ha­fen Nimes per Bus zum Bahn­hof Nimes (Fahrt­dau­er ca. 30 Mi­nu­ten). Per Bahn geht es wei­ter nach Aigues Mor­tes (Züge im Zwei­stun­den­takt, Fahrt­dau­er ca. 50 Mi­nu­ten). Die Schiffs­an­le­ge­stel­le be­fin­det sich in Bahn­hofs­nä­he und ist be­quem zu Fuß er­reich­bar.

Startort Avignon: Vom Flug­ha­fen Nimes per Bus zum Bahn­hof Nimes (Fahrt­dau­er ca. 30 Mi­nu­ten). Per Bahn geht es wei­ter nach Avignon-Centre (Züge im Stun­den­takt, Fahrt­dau­er ca. 30 Mi­nu­ten). Die Schiffs­an­le­ge­stel­le ist ca. 3 Ki­lo­me­ter vom Bahn­hof ent­fernt.

Hinweise zur Flug-Buchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass bei dieser Reise eine Mindest­teil­nehmer­zahl erfor­der­lich ist. Die Frist, inner­halb derer wir garan­tie­ren können, dass die Reise durch­ge­führt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindest­teil­nehmer­zahl«.
  • Wir em­pfeh­len un­se­ren lang­jäh­ri­gen Partner opodo.de. Hier fin­den Sie güns­ti­ge Flü­ge von über 700 Air­li­nes. Für ein güns­ti­ges An­ge­bot soll­ten Sie ver­schie­de­ne Flug­hä­fen aus­pro­bie­ren. Bu­chen Sie Hin- und Rück­flug zu­sam­men und kom­bi­nie­ren Sie ggf. ver­schie­de­ne Air­li­nes.

Geführte Gruppenreise - so funktioniert's

Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff

Geführte PEDALO Rad & Schiff­rei­sen ver­bin­den nicht nur zwei Rei­se­ar­ten zu einer be­son­de­ren Kom­bi­na­ti­on, sie brin­gen auch die­je­ni­gen Men­schen zu­sam­men, die die­ses Be­son­de­re ganz be­son­ders schät­zen. Die auf einer Wel­len­län­ge lie­gen und dem­ent­spre­chend gerne mög­lichst viel Rad­ur­laubs­zeit ge­mein­sam mit ihren gleich­ge­sinn­ten Rei­se­ge­fähr­ten ver­brin­gen möch­ten.

Bei der ge­führ­ten Grup­pen­rei­se per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Früh­stück und Abend­es­sen an Bord ge­mein­sam ein, son­dern auch die We­ge an Land ge­mein­sam un­ter die Rä­der. Das zu­sam­men Er­leb­te ver­bin­det und löst wahre Wel­len der Be­geis­te­rung aus.

Rundherum erstklassig betreut

Wer sich für eine ge­führ­te PEDALO Rad & Schiff­rei­se ent­schei­det, muss sich nicht da­rum küm­mern den rech­ten Weg zu fin­den, son­dern kann sich Tag für Tag voll auf die ei­g­ene Be­geis­te­rung kon­zen­trie­ren.

Qualifizierte und er­fah­re­ne Rei­se­lei­ter hüp­fen mit Ihnen von In­sel zu In­sel oder wei­sen Ihnen bei Ihren Rad­tou­ren ent­lang von idyl­li­schen Fluss­land­schaf­ten, ver­schlun­ge­nen Ka­nä­len und herr­li­chen Seen den Weg. Sie wis­sen in wel­chen Res­tau­rants man mit­tags am bes­ten ein­keh­ren kann, aber auch wo die hüb­sches­ten Picknick-Plätz­chen zu fin­den sind. Und sie be­glei­ten Ihre Rei­se­grup­pe bei Be­sich­ti­gungs­tou­ren und Stadt­rund­gän­gen. Wert­volle Tipps und span­nen­de Ge­schich­ten zu Land und Leu­ten gibt's meist noch oben­drauf.

Bei der Rad & Schiff­rei­se in der Grup­pe haben Sie so viel erst­klas­si­ge Be­treu­ung und an­ge­neh­me Ge­sell­schaft wie Sie es sich nur wün­schen kön­nen, aber auch die Frei­heit ein­mal für sich zu sein, wenn Sie das möch­ten. Denn wenn Ihnen ein­mal nicht der Sinn nach Fahr­rad­spaß in der Grup­pe ste­hen sollte, ha­ben Sie je­der­zeit die Mög­lich­keit ein­fach an Bord zu blei­ben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch schei­nen zu lassen.

Video zur Reise

Gleich hier das Video ansehen

Machen Sie klar Schiff: Die Provence erwartet Sie!

Die Pro­vence als ein be­fahr­ba­res Ge­schichts­buch mit vielen kul­tu­rel­len Höhe­punk­ten er­leben und das "Savoir-vivre" Frank­reichs haut­nah er­leben. Und nach ge­ta­ner "Ra­de­lei" vom Son­nen­deck Ihres Schif­fes ent­spannt die vor­­bei­­zie­­hen­de Land­schaft be­stau­nen. Leinen los, rein in die Pedale und Film ab!

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 12 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 21 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Girolibero S.R.L., Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza, Italien

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES PAUSCHALREISEVERTRAGS

Diese allgemeinen Bedingungen stellen, zu- sammen mit der im Katalog bzw. im separaten Reiseprogramm enthaltenen Beschreibung der Pauschalreise, dem Kostenvoranschlag und der Buchungsbestätigung der vom Touristen/ Reisenden angeforderten Leistungen, einen festen Bestandteil des Reisevertrags dar. Durch die Unterzeichnung des Vertragsvorschlags zum Kauf einer Pauschalreise, bestätigt der Tourist/ Reisende, dass er - was ihn und alle anderen Personen, für die er die Pauschalreise bucht, betrifftden aus den oben angeführten Be- standteilen bestehenden Reisevertrag gelesen hat und annimmt.

1. RECHTSQUELLEN

Der Verkauf von Pauschalreisen, die sowohl im Inland als auch im Ausland zu erbringende Leistungen umfassen, unterliegt dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011 (dem „Tourismuskodex“) - (Art. 32-51nonies) - und seinen nachfolgenden Änderungen, sowie der EU-Richtlinie 2015/2032 für Pauschalreisen gemäß ihrer Umsetzung durch das Gesetzesvertretende Dekret 62/2018, das Änderungen am Tourismuskodex angebracht hat.

2. DEFINITIONEN

Zum Zwecke dieses Vertrags werden folgende Begriffe definiert:
a) Reiseveranstalter: Unternehmer, der die Reise organisiert, indem er die einzelnen Elemente miteinander kombiniert und sie dem Touristen direkt oder über bzw. zusammen mit einem anderen Unternehmer verkauft oder anbietet;
b) Vermittler: ein anderer Unternehmer als der Reiseveranstalter, der von einem Reiseveranstalter zusammengestellte Pauschalreisen anbietet und verkauft;
c) Reisender: jede Person, die beabsichtigt, einen Pauschalreisevertrag abzuschließen oder auf der Grundlage eines solchen Vertrags dazu berechtigt ist, zu reisen;
d) Katalog: die eine - wie unter nachfolgendem Art. 4 definierte - Pauschalreise betreffenden Informationen, die auf der Internetseite www.girolibero.it bzw. in anderen Unterlagen oder Mitteilungen von Girolibero enthalten sind;
e) Kostenvoranschlag: das Dokument oder die Mitteilung, durch die Girolibero dem Kunden infolge seiner diesbezüglichen Anfrage den Preis der gewählten Pauschalreise mitteilt;
f) „Unternehmer“: ede natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob Letztere öffentlicher oder privater Natur ist, die selbst oder durch eine andere Person, die in ihrem Namen oder Auftrag handelt, zu Zwecken tätig wird, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, unabhängig davon, ob sie in ihrer Eigenschaft als Reiseveranstalter, Reisevermittler, Unternehmer, der verbundene Reiseleistungen vermittelt oder als ein Erbringer von Reiseleistungen handelt.

3. DEFINITION DES BEGRIFFS PAUSCHALREISE

Pauschalreisen werden definiert als eine Reise oder ein Urlaub, welche eine Kombination von zumindest zwei der folgenden Reiseleistungen beinhalten:
(I) die Beförderung von Personen;
(II) die Unterbringung, bei der es sich nicht um einen wesensmäßigen Bestandteil der Beförderung von Personen handelt und die nicht im Rahmen von Langzeit-Sprachkursen erfolgt;
(III) die Autovermietung oder die Vermietung anderer Kraftfahrzeuge im Sinne der Ministerialverordnung vom 28. April 2008 oder von Krafträdern der Führerscheinklasse A gemäß der Gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 2 vom 16. Januar 2013;
(IV) jede andere touristische Leistung, die nicht wesensmäßig Bestandteil einer Reiseleistung im Sinne der Buchstaben a, b oder c sowie keine Finanz- oder Versicherungsdienstleistung bzgl. derselben Reise oder desselben Urlaubs ist. Eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise ist eine Pauschalreise, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • a) Diese Leistungen werden von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt;
  • b) diese Leistungen werden unabhängig davon, ob separate Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden:
    • b.1) in einer einzigen Vertriebsstelle erworben und vor der Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt;
    • b.2) zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt;
    • b.3) unter der Bezeichnung „Pauschalreise“ oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft;
    • b.4) nach Abschluss eines Vertrags, in dem der Unternehmer den Reisenden dazu berechtigt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu treffen, zusammengestellt oder von einzelnen Unternehmern über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei denen der Name des Reisenden, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenanntem/n spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird (Art. 33, Buchstabe c) des Tourismuskodex).
Der Reisende hat das Recht, eine Kopie des (im Sinne und nach den Modalitäten des Art. 36 des Touristenkodex verfassten) Pauschalreisevertrags zu erhalten. Diese Kopie kann dem Reisenden auch in digitaler Form ausgehändigt werden.
Der Vertrag stellt die Grundlage für die Sicherung durch den unter Art. 20 beschriebenen Garantiefond dar.

4. INFORMATIONSPFLICHT - DATENBLATT - INFORMATIONSFORMULAR

Während der Vorvertragsphase wurde dem Reisenden das im Art. 34 Komma 1 des Tourismuskodex beschriebene und entsprechend der dem Tourismuskodex beiliegenden Muster verfasste Informationsformular zur Verfügung gestellt. Das Datenblatt wird in der Fußnote dieses Vertrags angeführt.

5. BUCHUNGEN

Buchungsanfragen sind auf dem zu diesem Zweck vorgesehenen, gegebenenfalls elektronischen Vertragsformular einzureichen. Dieses ist vollständig auszufüllen und vom Reisenden zu unterschreiben, auch mit digitaler Signatur bzw. durch Ausfüllen.
Die Annahme der Buchung ist erst dann als bestätigt und der Vertrag als abgeschlossen zu betrachten, wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden oder dem Reisevermittler auch auf elektronischem Wege eine diesbezügliche Bestätigung schickt. Die nicht in den Vertragsunterlagen, in den Broschüren oder in anderen schriftlichen Mitteilungen enthaltenen Informationen zur Pauschalreise werden dem Reisenden vom Reiseveranstalter - auch per E-Mail rechtzeitig vor Reisebeginn geliefert (Art. 34 und 36 des Tourismuskodex). Besondere Wünsche oder Bedürfnisse bezüglich der Erbringung und/ oder Durchführung einiger zur Pauschalreise gehörender Leistungen, einschließlich eventueller Hilfeleistungen am Flughafen für Reisende mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit sowie besonderer Mahlzeiten an Bord oder in der Unterkunft, sind bei der Buchungsanfrage mitzuteilen und ausdrücklich zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter zu vereinbaren.

6. ZAHLUNGEN

Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags zu leisten. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Abreisedatum bzw. bei der Buchung zu bezahlen, falls diese in den 30 Tagen vor der Abreise erfolgt. Die Nichtbezahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Zeiten hat im Sinne von Art. 1456 ZGB die rechtmäßige Auflösung des Vertrags zur Folge.

7. PREIS

Der Preis der Pauschalreise wird bezugnehmend auf den Kostenvoranschlag und beschränkt auf den dort angegebenen Gültigkeitszeitraum im Vertrag festgelegt.
Im Sinne des Art. 39 des Tourismuskodex kann der Preis bis 20 Tage vor dem Reisebeginn nachgebessert - erhöht oder gesenkt - werden, und zwar ausschließlich aufgrund von Änderungen der:

  • Transportkosten wegen Erhöhungen der Treibstoff- oder anderer Energiepreise;
  • Gebühren und Steuern auf einige in der Pauschalreise enthaltene Reiseleistungen, die von Dritten, die nicht direkt in die Durchführung der Pauschalreise verwickelt sind, erhoben werden, wie etwa Flughafengebühren, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungs- gebühren;
  • auf die betreffende Pauschalreise anwendbaren Wechselkurse.
Was diese Änderungen betrifft, wird auf den Wechselkurs und die oben genannten Kosten Bezug genommen, die am Datum der Programmveröffentlichung (siehe Datenblatt) bzw. am Datum der oben genannten eventuellen Aktualisierungen gelten.

Auf jeden Fall darf der Preis in den 20 Tagen vor der Abreise nicht erhöht werden und die Erhöhung nicht mehr als 8% des ursprünglichen Betrags betragen. Der Preis besteht aus:

  • a) Anmelde- oder Sachbearbeitungsgebühr;
  • b) Teilnahmegebühr: im Katalog oder im Kostenvoranschlag der Pauschalreise genannt;
  • c) Flughafen- oder Hafengebühren und -steuern; d) Verwaltungs- und Sachbearbeitungskosten des Reiseveranstalters und/oder Vermittlers.
Der Preis der mittels Voucher verkauften zusätzlichen Reiseleistungen umfasst alle Vermittlungsgebühren und Verwaltungs- und Sachbearbeitungskosten des Reiseveranstalters und/oder Vermittlers.

8. ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ABREISE UND RÜCKTRITT

A. Änderung der Pauschalreise
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, einseitig die Vertragsbedingungen - nicht den Preis - zu verändern, wenn diese keine einschneidenden Änderungen darstellen. Die Änderungen werden dem Reisenden auf klare und präzise Weise über ein dauerhaftes Mittel, wie etwa eine E-Mail, mitgeteilt.
Sollte der Reiseveranstalter oder der Reisevermittler es vor Reisebeginn für notwendig befinden, wichtige Merkmale der unter Art. 34, Komma 1, Buchstabe a) beschriebenen Reiseleistungen auf einschneidende Weise zu ändern oder die unter Art. 36, Komma 5, Buchstabe a) beschriebenen spezifischen Anforderungen nicht erfüllen können oder beabsichtigen, den Preis der Pauschalreise um mehr als 8% zu erhöhen, hat er dies umgehend schriftlich - auch per E-Mail - dem Reisenden mitzuteilen und dabei die Art der Änderung sowie die damit zusammenhängende Preisänderung anzugeben. Innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung muss der Reisende den Reiseveranstalter wissen lassen, ob er die vorgeschlagene Änderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten will. In diesem Fall zahlt er keine Stornogebühren und kann die Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlungen fordern. Die Rückerstattung erfolgt ohne ungerechtfertigte Verspätung und auf jeden Fall innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Rücktrittsdatum.
Ohne ausdrückliche Mitteilung vonseiten des Reisenden wird der vom Reiseveranstalter eingebrachte Vorschlag als angenommen betrachtet.

B. Rücktritt des Reisenden
Treten am Zielort oder in der nächsten Umgebung desselben unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände ein, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Durchführung der Pauschalreise oder der Beförderung der Personen zum Zielort zur Folge haben, hat der Reisende das Recht, vor dem Antritt der Reise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. In diesem Fall hat er das Recht, alle für die Pauschalreise geleisteten Anzahlungen vollständig zurückerstattet zu bekommen, nicht aber das Recht auf zusätzliche Vergütungen. Eine eventuell vonseiten des Reisenden auftretende Unmöglichkeit, die Pauschalreise anzutreten, verleiht diesem kein Recht auf Rücktritt ohne Stornogebühren, da er sich gegen dieses finanzielle Risiko durch den Abschuss einer spezifischen Reiserücktrittsver- sicherung hätte schützen können.
Außerhalb der ausdrücklich in diesem Artikel genannten hypothetischen Fälle, hat der Reisende vor dem Antritt der Reise jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wobei er - unabhängig von der unter Art. 6 geleisteten Anzahlung - die im Folgenden angegeben Stornogebühren sowie die individuellen Sach- bearbeitungskosten zu bezahlen hat. Im Fall von vor der Reise bestehenden Gruppen werden diese Beträge von Mal zu Mal bei der Unter- zeichnung des Vertrags festgelegt.

C. Stornogebühren
Tritt der Reisende vom Pauschalreisevertrag zurück, so hat er immer die anfallenden Sachbearbeitungskosten in Höhe von 30 € pro Person zu bezahlen.
Im Sinne des Art. 41, Komma 2 des Tourismuskodex werden folgende Stornogebühren vereinbart (die Berechnung der Tage berücksichtigt nicht den Tag des Rücktritts selbst, dessen schriftliche Mitteilung an einem Werktag vor dem Reiseantritt eingehen muss):

Stornogebühren für Rad & Hoteltouren

  • 20% bis 30 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 25% zwischen 29 und 21 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 50% zwischen 20 und 14 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 80% zwischen 13 und 6 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 100% von 5 Tagen bis dem Anreisetag oder Nichterscheinen
Stornogebühren für Rad- und Schiffstouren

  • 20% bis 84 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 40% zwischen 83 und 42 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 60% zwischen 41 und 28 Tagen vor dem Reiseantritt
  • 90% zwischen 27 und 1 Tag vor dem Reiseantritt
  • 100% bei Nichtantritt.
Dieselben Beträge sind auch von Reisenden zu bezahlen, die die Reise aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Papieren oder Ausreisegenehmigungen nicht antreten können. Findet der Reisende sich nicht an der gebuchten Unterkunft/beim gebuchten Schiff ein bzw. beschließt er, eine bereits angetretene Reise oder einen bereits begonnenen Aufenthalt abzubrechen, hat er kein Recht auf Vergütung.
Die Annullierung der Reise vonseiten des Reisenden ist nur gültig, falls sie in schriftlicher Form mitgeteilt wurde.

Pauschalreisen mit inbegriffener Flug- oder Zugreise:
Wurde das Flug- bzw. Zugticket bereits ausgestellt, so werden die Stornogebühren ausgehend vom Urlaubsbetrag berechnet, von dem die Kosten des Tickets abgezogen wurden. Letztere werden zur Gänze in Rechnung gestellt.

D. Annullierung vonseiten des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten und erstattet dem Reisenden die für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen vollständig zurück, ist jedoch nicht dazu verpflichtet, einen zusätzlichen Schadenersatz zu zahlen, wenn:

  • (I) die vom Vertrag vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde und der Reiseveranstalter dem Reisenden seinen Rücktritt vom Vertrag innerhalb der vertraglich festgelegten Frist und auf jeden Fall nicht später als zwanzig Tage vor dem Antritt einer mehr als sechs Tage dauernden Pauschalreise, sieben Tage vor dem Antritt einer zwischen zwei und sechs Tagen dauernden Pauschalreise und achtundvierzig Stunden vor dem Antritt einer weniger als zwei Tage dauernden Pauschalreise mitteilt;
  • (II) der Reiseveranstalter aufgrund von unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen nicht imstande ist, den Vertrag durchzuführen und dem Reisenden seinen Rücktritt ohne ungerechtfertigte Verzögerung vor dem Beginn der Pauschalreise mitteilt. Im Fall von Annullierungen aus anderen Gründen als den oben angeführten, erstattet der annullierende Reiseveranstalter dem Reisenden einen Betrag zurück, der doppelt so hoch ist wie der von diesem gezahlte und effektiv vom Reiseveranstalter über den Reisevermittler einkassierte Betrag. Der zurückerstattete Betrag ist nie mehr als doppelt so hoch wie die Beträge, die der Reisenden gemäß der unter diesem Artikel vorgesehenen Stornogebühren am selben Datum schulden würde, falls er die Pauschalreise annullieren würde.
E. Rücktritt von im Fernabsatz geschlossenen
Verträgen imSinne des Art. 41, Komma 7 des Tourismuskodex hat der Reisende im Fall von im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (wie unter Art. 45 des Gesetzesvertretenden Dekrets 206/2005 - Verbraucherkodex definiert) das Recht, innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung ohne Stornogebühren und ohne einen Grund für seinen Rücktritt angeben zu müssen, vom Vertrag zurücktreten.
Im Fall von Buchungen, die in den 20 Tagen vor der Abreise getätigt werden, steht dem Reisenden das in diesem Absatz beschriebene Rücktrittsrecht nur dann zu, wenn er keine deutliche Preisermäßigung - im Vergleich zu den aktuell geltenden (aus der in der vorvertraglichen Phase ausgehändigten Informations- broschüre ersichtlichen) Angebotengenossen hat. Steht dem Reisenden das Rücktrittsrecht bzgl. einer in den 20 Tagen vor der Abreise im Fernabsatz abgeschlossenen Buchung zu, so unterliegt der Rücktritt keinen Stornogebühren. Dennoch kann der Reisende dazu verpflichtet sein, dem Reiseveranstalter eventuelle, die gebuchte Pauschalreise betreffende und von diesem bereits bezahlte Beträge (z.B. für die Buchung von Flügen) zu bezahlen.

9. ÄNDERUNG DER BUCHUNG

Für jede Änderungsanfrage, egal welcher Art, einer bereits bestätigten Buchung werden 30 € pro Person zur Deckung der Sachbearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
Die Reduzierung der Teilnehmerzahl und die Änderung des Abreisedatums innerhalb des Zeitraums von 30 Tagen vor der vorgesehenen Abreise werden als Rücktritt betrachtet und unterliegen somit den oben angeführten Stornogebühren, Die vom Reisenden nach der Buchungsbestätigung mitgeteilten Änderungs- wünsche sind für den Reiseveranstalter nicht zwingend, wenn er sie nicht erfüllen kann.

10. ÄNDERUNGEN NACH DER ABREISE

Ist es dem Reiseveranstalter nach der Abreise aus irgendwelchen Gründen, die nicht auf den Reisenden zurückführbar sind, nicht möglich, einen wesentlichen Teil der im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen zu erbringen, so ist er dazu verpflichtet, ohne Preiszuschläge zu Lasten des Reisenden alternative Lösungen anzubieten oder dem Reisenden die Preisdifferenz zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den effektiv erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
Falls keine alternative Lösung möglich sein sollte bzw. die vom Reiseveranstalter vorgeschlagene Lösung vom Reisenden aus gerechtfertigten Gründen abgelehnt wird, stellt der Reiseveranstalter dem Reisenden ohne Preiszuschlag ein mit dem ursprünglich für die Heimreise oder die Beförderung an einen anderen, zuvor vereinbarten Ort vorgesehen Transportmittel gleichwertiges Transportmittel (je nach Verfügbarkeit und verfügbaren Plätzen desselben) zur Verfügung und erstattet ihm die Preisdifferenz zwischen den ursprünglich vorgesehenen und den effektiv bis zum Antritt der vorzeitigen Heimreise erbrachten Leistungen zurück.

11. ABTRETUNG DER PAUSCHALREISE AN EINE ANDERE PERSON

Der Reisende hat das Recht, auf seine Pauschal- reise zu verzichten und sie an eine andere Person abzutreten, sofern:

  • a) der Reiseveranstalter mindestens 7 Tage
  • vor dem festgelegten Abreisedatum schriftlich darüber informiert wird und zugleich die Personalien der an die Stelle des Reisenden tretenden Person erhält;
  • b) die an die Stelle des Reisenden tretende Person alle Bedingungen erfüllt, die laut Art. 38 des Tourismuskodex zur Nutzung der Reiseleistungen notwendig sind, insbesondere jene, die den Reisepass, die vorgesehenen Visa und die ärztlichen Bescheinigungen betreffen.
  • c) dieselben oder ersatzweise andere Reiseleistungen nach dem Abtritt erbracht werden können;
  • d) dem Reiseveranstalter alle aufgrund der Abtretung anfallenden Sachbearbeitungskosten bezahlt werden, deren Betrag dem Abtreten- den vor der Abtretung mitgeteilt wird;
Der Abtretende und der Übernehmer haften gemeinsam für die Bezahlung des Restbetrags sowie der unter Buchstabe d) dieses Artikels vorgesehenen Beträge.

12. PFLICHTEN DER REISENDEN

Im Laufe der Verhandlungen und auf jeden Fall vor Abschluss des Vertrags erhalten italienische Staatsbürger schriftlich allgemeine Informationen - auf dem Stand des Kostenvoranschlagdatums - bzgl. der gesundheitlichen Anforderungen und der für die Ausreise notwendigen Papiere . Ausländische Staatsbürger finden die entsprechenden Informationen über die diplomatischen Vertretungen ihres Landes in Italien und/oder über die jeweiligen offiziellen Informationskanäle.
Auf jeden Fall sind die Reisenden dazu verpflichtet, vor der Abreise bei den zuständigen Behörden zu überprüfen, ob diese Informationen noch dem aktuellen Stand entsprechen und ihre Reisepapiere entsprechend anzupassen. Erfolgt diese Kontrolle nicht, so haften weder der Reiseveranstalter noch der Reisevermittler für den Nichtantritt eines oder mehrerer Reisende.

Die Reisenden sind dazu verpflichtet, einen Reisepass oder einen anderen, für alle auf der Reiseroute vorgesehenen Länder gültigen Ausweis sowie die eventuell erforderlichen Reise- und Durchreisevisa und die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen mitzunehmen. Außerdem haben sie sich an die Regeln der normalen Um- und Vorsicht zu halten sowie an die spezifischen Regeln, die in den Zielländern der Reise gelten, an alle vom Reiseveranstalter gelieferten Informationen und an die die Pauschalreise betreffenden Regelungen und Verwaltungs- bzw. Gesetzesverordnungen.
Um die soziale, politische und sanitäre Sicherheit bzw. andere nützliche Informationen bzgl. der Zielländer und damit die objektive Nutzbarkeit der erworbenen oder zu erwerbenden Leistungen zu beurteilen, hat der Reisende bei den dafür zuständigen Behörden offizielle allgemeine Informationen einzuholen.

Jene Informationen sind nicht in den Katalogen und/oder in den vom Reiseveranstalter gelieferten Unterlagen enthalten, da diese im Sinne des Art. 34 des Tourismuskodex nur allgemeine Beschreibungen enthalten und keine Informationen, die sich im Laufe der Zeit verändern könnten. Letztere sind deshalb vom Reisenden einzuholen. Wird der gewählte Zielort am Buchungsdatum von den offiziellen institutionellen Informationskanälen als unsicheres Urlaubsziel eingestuft, so hat der Reisende, falls er zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten sollte, nicht das Recht, sich zum Zwecke der Befreiung von oder der Reduzierung der Stornogebühren, auf die Nichterfüllung der mit den Sicherheitsbedingungen im Zielland zusammenhängenden Vertragsklausel zu berufen.

Der Reisende verpflichtet sich, dem Reiseveranstalter bei der Buchung schriftlich eventuelle besondere Anfragen und Bedürfnisse mitzuteilen, die Gegenstand spezifischer Vereinbarungen bzgl. der Reise werden können, falls sie durchführbar sind. Der Reisende verpflichtet sich zudem, den Reiseveranstalter und den Vermittler immer über eventuelle besondere Bedürfnisse oder Umstände (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderung) in Kenntnis zu setzen und die Anfrage um entsprechende individuelle Leistungen ausdrücklich anzugeben.

Der Reisende haftet für alle Schäden, die dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler aufgrund der Nichterfüllung der in diesem Vertrag vor- gesehenen Pflichten des Reisenden entstehen sollten.

Im Sinne des Art. 51quinques, Komma 2 des Tourismuskodex ist der Reisende dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler alle in seinem Besitz stehenden Dokumente, Informationen und Elemente zu liefern, die zur Ausübung des Rechtes auf Einsetzung der Letzteren gegenüber von Dritten nützlich sind, welche die Bezahlung vonseiten des Reiseveranstalters oder Vermittlers eines Schadenersatzes, einer Vergütung, einer Preissenkung oder irgendeiner anderen Wiedergutmachungzugunsten des Reisenden verursacht haben. Der Reisende haftet gegenüber dem Reiseveranstalter oder Vermittler für jede Einschränkung ihres Rechtes auf Einsetzung.

13. HOTELKLASSIFIZIERUNG

Die offizielle Hotelklassifizierung wird im Katalog sowie in anderen Informationsmaterialien ausschließlich auf der Grundlage der ausdrücklichen und formellen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Reiseleistung erbracht wird, angegeben.
Falls keine offizielle und von den zuständigen Behörden der - auch zur EU gehörenden - Länder, auf die sich die Reiseleistung bezieht, anerkannte Klassifizierung vorliegen sollte, so behält der Reiseveranstalter sich das Recht vor, im Katalog eine eigene Beschreibung der Unterkunft zu verfassen, um dem Reisenden eine Beurteilung und eine darauf folgende Annahme derselben zu ermöglichen.

14. HAFTUNGSREGELUNG

Im Sinne des Art. 1228 ZGB haftet der Reiseveranstalter für die Durchführung der vom Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen, unabhängig davon ob jene Reiseleistungen vom Reiseveranstalter selbst, seinen Gehilfen oder Vorgesetzten sofern diese im Rahmen der Ausübung ihres Berufs tätig sind, von Dritten, deren Tätigkeit er sich bedient oder anderen Erbringern von Reiseleistungen erbracht werden sollen.

Der Vermittler, bei dem die Buchung der Pauschalreise erfolgt ist, haftet auf keinen Fall für die aus der Organisation der Reise erwachsenden Verpflichtungen, sondern ausschließlich für die aus seiner Vermittlungstätigkeit entstehenden Verbindlichkeiten. Wird eine der vorgesehenen Reiseleistungen nicht wie im Pauschalreisevertrag zugesichert erbracht, so hilft der Reiseveranstalter diesem Konformitätsmangel ab, falls dies nicht unmöglich oder - in Anbetracht des Ausmaßes des Mangels sowie des Werts der mangelhaften Reiseleistungen übermäßig kostspielig sein sollte. Schafft der Reiseveranstalter keine Abhilfe, hat der Reisende Anrecht auf eine Reduzierung des Preises sowie auf die Vergütung des Schadens, den er aufgrund des Konformitätsmangels erlitten haben sollte, sofern der Reiseveranstalter nicht beweist, dass der Konformitätsmangel (a) dem Reisenden oder einem Dritten, der nichts mit der Erbringung der Reiseleistungen zu tun hatte, zuzuschreiben ist; oder (b) unvermeidlich und unvorhersehbar war oder durch außer- gewöhnliche und unvermeidliche Umstände verursacht wurde.
Hilft der Reiseveranstalter dem Konformitätsmangel nicht innerhalb eines angemessenen, vom Reisenden in seiner Reklamation festgelegten Zeitraums ab, so hat der Reisende das Recht, persönlich dem Mangel abzuhelfen und die Vergütung der notwendigen, angemessenen und belegten Kosten zu verlangen. Stellt der Konformitätsmangel eine Nichterfüllung von nicht geringer Wichtigkeit dar und hat der Reiseveranstalter nach der sofortigen Beanstandung des Reisenden keine Abhilfe geschaffen, was die Dauer und die Merkmale der Pauschalreise betrifft, so hat der Reisende das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten oder - falls sinnvoll - eine Reduzierung des Preises zu verlangen, wobei sein Recht auf eventuellen Schadenersatz unberührt bleibt.
In beiden Fällen finden die unter Art. 43, Komma 1 und 3 des Tourismuskodex festgelegten Ausnahmen Anwendung, und zwar in den Fällen, in dem die mangelhafte oder fehlerhafte Ausführung des Vertrags dem Reisenden, einem unvorhersehbaren oder unvermeidlichen Dritten, der nichts mit der Erbringung der Leistungen zu tun hatte oder unvermeidlichen und außergewöhnlichen Umständen zuzuschreiben ist.

15. SCHADENERSATZGRENZEN

Der im Art. 43 des Tourismuskodex beschriebene Schadenersatz sowie die entsprechenden Verjährungsfristen unterliegt den Bestimmungen dieses Artikels, den internationalen Abkommen über Pauschalreiseleistungen sowie den Art. 1783 und 1784 des Zivilgesetzbuchs.
Das Anrecht auf eine Reduzierung des Preises sowie auf die Vergütung von Schäden aufgrund von Änderungen des Pauschalreisevertrags oder der Ersatzleistungen, verjährt nach einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort. Das Recht auf die Vergütung von Schäden an Personen verjährt nach einer Frist von drei Jahren ab dem Datum der Rückkehr des Reisenden an den Abreiseort oder nach der längsten Frist, die die Bestimmungen, welche die in der Pauschalreise enthaltenen Leistungen regeln, zur Vergütung von Personenschäden vorsehen.
Die maximale Schadenersatzgrenze beträgt 3 Mal den Gesamtpreis der Pauschalreise; letzteres Limit findet im Fall von Personenschäden oder im Fall von vorsätzlich und/oder fahrlässig vom Reiseveranstalter oder Vermittler verursachten Schäden keine Anwendung.

16. BEISTANDSPFLICHT

Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, dem Reisenden, wie von Art. 45 des Tourismuskodex vorgesehen, Beistand zu leisten, ihm ins- besondere mit Informationen zu medizinischer Versorgung, Polizei und Behörden beizustehen.
Der Reiseveranstalter kann die Zahlung eines angemessenen Betrags für diesen Beistand verlangen, falls das Problem, das den Beistand notwendig gemacht hat, vorsätzlich oder fahrlässig vom Reisenden verursacht wurde.

17. REKLAMATIONEN UND ANZEIGEN

Der Reisende muss jede mangelhafte Durchführung des Vertrags (den Umständen entsprechend) umgehend und noch während der Reise/ des Urlaubs beim Reiseveranstalter - direkt oder über den Vermittler - beanstanden, damit der Reiseveranstalter, seine vor Ort befindliche Vertretung oder der Reisebegleiter sofort Abhilfe schaffen können. Andernfalls wird der Anspruch auf Schadenersatz im Sinne des Art. 1227 ZGB reduziert oder ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Einhaltung der Verjährungs- fristen wird das Datum, an dem der Vermittler die im vorigen Absatz angeführten Nachrichten, Anfragen oder Reklamationen erhalten sollte auch was den Reiseveranstalter betrifft als Empfangsdatum betrachtet.

18. ALTERNATIVE LÖSUNGEN ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Im Sinne und kraft des Art. 67 des Tourismuskodex kann der Reiseveranstalter dem Reisenden - im Kostenvoranschlag, in der Informationsbroschüre, auf seiner Internetseite oder in anderen Formen - alternative Beilegungsarten eventuell auftretender Streitigkeiten vorschlagen. In diesem Fall gibt der Reiseveranstalter die Art der alternativen Lösung an sowie die Wirkungen, die eine Annahme derselben mit sich bringen würde.

19. SCHUTZ VOR INSOLVENZ ODER KONKURS (Art. 47 des Tourismuskodex).

Im Sinne des Art. 47, 2und 3 des Tourismuskodex sind Pauschalreiseverträge von geeigneten Versicherungspolicen oder Bankgarantien gedeckt, die den Reisenden
bei Reisen in Italien oder Auslandsreisen vor der Zahlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Vermittlers oder des Reiseveranstalters schützen. Dem Reisenden wird in diesen Fällen der für den Kauf der Pauschalreise bezahlte Betrag zurückerstattet und er wird, sofern die Pauschalreise auch seine Beförderung umfasst, umgehend nach Hause befördert. Außerdem werden ihm, falls notwendig, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zum Antritt der Rückreise bezahlt.
Dem Käufer der diesen Vertrag betreffenden Pauschalreise werden die unter Art. 47 des Tourismuskodex vorgesehenen Garantien durch den Anschluss von Girolibero srl an den Garantiefond Fondo di Garanzia Viaggi S.r.l., mit Sitz in Rom, Via Nazionale 60 (www.garanziaviaggi.it) zugesichert. Die Kontaktdaten des Garantiefonds wurden dem Reisenden mitgeteilt.

NACHTRAG: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DES VERKAUFSVERTRAGS VON EINZELNEN REISELEISTUNGEN

A) GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
Verträge, die das Angebot von einzelnen Reiseleistungen, wie etwa Beförderung, Unterkunft o.a., zum Gegenstand haben, sind keine Pauschalreiseverträge und genießen deshalb auch nicht den von der EU-Richtlinie 2015/2032 und dem Tourismuskodex (Art. 32 bis 51nonies) gebotenen Schutz, sondern unterliegen den spezifischen, die einzelne Reiseleistung betreffenden Bestimmungen und Regelungen.
Der Vermittler, der sich dazu verpflichtet Dritten, auch per Fernabsatz eine separate Reiseleistung zu beschaffen, hat dem Reisenden die diese Leistung betreffenden Unterlagen auszuhändigen, auf denen der für die Reiseleistung bezahl- te Betrag angegeben ist, und kann auf keinen Fall als Reiseveranstalter betrachtet werden.

B) VERTRAGSBEDINGUNGEN
Auf Verkaufsverträge einzelner Reiseleistungen finden die folgenden, oben angeführten Klauseln der allgemeinen Bedingungen des Pauschalreisevertrags ebenfalls Anwendung: Art. 5 (Buchungen), Art. 6 (Zahlungen), Art. 7 (Preis), Art. 12 (Pflichten der Reisenden); Art. 15 (Schadenersatzgrenzen), Art. 17 (Reklamationen und Anzeigen). Die Anwendung dieser Klauseln kann in keiner Weise dazu führen, die Verkaufsverträge einzelner Reiseleistungen als Pauschalreiseverträge zu betrachten. Die in den erwähnten Klauseln im Zusammenhang mit einer Pauschal- reise verwendeten Begriffe sind daher auf die entsprechenden Figuren des Verkaufsvertrags einzelner Reiseleistungen zu beziehen.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
ANFORDERUNGEN AN ALLE TEILNEHMER

  • Jeder Teilnehmer hat sich in einem körperlichen und seelischen Zustand zu befinden, der es ihm ermöglicht, die Tour des gewählten Urlaubspakets vollständig durchzuführen. Personen, die unter schweren Erkrankungen, körperlichen und psychischen Störungen sowie Krankheiten, die besonderer Pflege bedürfen, leiden, haben dies dem Vermittler oder dem Reiseveranstalter bei der Buchung zwingend mitzuteilen. Letztere haben das Recht, dem Reisenden bei Inkompatibilität mit dem Schwierigkeitsgrad des Urlaubs die Teilnahme an der Reise zu verweigern.
  • Bei Gruppentouren kann die Nichteinhaltung dieser Regel nach Ermessen des Tourbegleiters den Ausschluss des Reisenden während des Urlaubs zur Folge haben.
    FAHRRÄDER
    Jedem Teilnehmer wird ein Fahrrad mit Fahrradschloss übergeben. Der Reisende verpflichtet sich, dieses Fahrrad über den gesamten Zeitraum des Urlaubs hinweg mit Vorsicht und Sorgfalt zu benutzen und zu verwahren, um es dann ohne Schäden und - abgesehen von den normalen Abnutzungserscheinungen - im selben Zustand, in dem er es bekommen hat, wieder abzugeben.
Im Falle eines Diebstahls oder eines irreparablen Schadens gilt die folgende Regelung:
Girolibero Fahrräder:

  • für Touren ab 4 Tagen beinhaltet der Verleih der Leihräder Marke Girolibero eine Diebstahl- und Schadensversicherung für irreparablen Schaden. Bei fahrlässigem oder unsachgemäßem Verhalten deckt die Versicherung keine Kosten. Diese Versicherung umfasst nur die Fahrräder und gilt nicht für das Zubehör (Fahrradschloss, Radhelm, Seiten- oder Lenkertasche, Kartenhalter, Kindersitz, Kinderanhänger, usw.). und eventuelle persönliche Gegenstände auf dem Fahrrad oder in den Seiten- und/oder Lenkertaschen. Ferner deckt die Versicherung nicht Elektroräder, die von Minderjährigen benützt werden.
    • In Falle eines Diebstahls kann die Versicherung nur dann aktiviert werden, wenn der Kunden in Besitz der beiden folgenden Gegenstände ist:
    • der Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei oder der Carabinieri
    • des Schlüssels für das Fahrradschloss der Elektroräder oder des vom Diebstahl beschädigten Schlosses bei allen weiteren Rädern.
Andere Räder oder Verleih von Girolibero Fahrrädern für Touren bis 3 Tagen:

  • Im Falle eines Diebstahls (unabhängig davon, ob das Fahrradschloss abgeschlossen war oder nicht) oder eines irreparablen Schadens hat der Reisende dem Reiseveranstalter die gesamten Kosten für das Fahrrad zu erstatten. Je nach Land und Modell liegen diese Kosten zwischen 350 € bis 600 € für Muskelfahrräder und zwischen 1.000 € bis 3.500 € für Elektroräder/ Pedelecs.
Die Miete eines neue Fahrrads für den Rest des Urlaubs geht vollständig zu Lasten des Reisenden. Eine Kostenerstattung wird auch im Fall des Diebstahls oder der Beschädigung der gelieferten Zubehörteile (z.B. Fahrradschlösser, Kindersitze, Radanhänger für Kinder, Seitentaschen, Helme usw.) verlangt. Der Betrag hängt vom jeweiligen Land und Zubehör ab und wird vom Reiseveranstalter und vom lokalen Radver- mieter quantifiziert.

MAHLZEITEN UND BESONDERE DIÄTEN
Die im Pauschalpreis inbegriffenen Mahlzeiten sind feste Menüs.
Besondere Diätanforderungen (Ernährungs- gewohnheiten und/oder Allergien und schwere Unverträglichkeiten) sind im Buchungsformular anzugeben und unterliegen immer dem Entgegenkommen und der Bereitschaft der Gastwirte.
Es ist keine Kostenerstattung für Mahlzeiten, die aus welchen Gründen auch immer (z.B. aber nicht nur Verspätung des Flugs, Änderung der Abreisezeit, Wahlausflüge usw.) nicht verzehrt wurden. Für Beantragungen, die nach der Buchungsbestätigung eingehen, werden Sachbearbeitungskosten verlangt. Beantragungen der letzten Minute werden nicht angenommen.
NB: Die Beantragung von besonderen Menüs (siehe oben) versteht sich für die gesamte Dauer der Reise, für alle im Pauschalpreis enthaltenen Mahlzeiten.

AUSFLÜGE, GEFÜHRTE BESICHTIGUNGEN UND MUSEEN
Es kann vorkommen, dass aus Gründen, die nicht vom Willen des Reiseveranstalters abhängen (Zum Beispiel: Gottesdienste, Änderung der Besichtigungszeiten/tage, großer Andrang von Touristen, Gründe höherer Gewalt.), auf dem Programm stehende Ausflüge und Besichtigungen annulliert werden oder deren Reihenfolge geändert wird. Falls möglich werden annullierte Besichtigungen durch andere Besichtigungen ersetzt. Die in den einzelnen Programmen angegebenen Eintrittspreise sind als ungefähr zu betrachten, da sie Änderungen unterliegen können. Die als „geführte“ Besichtigungen angegebenen Ausflüge werden mithilfe eines lokalen Touristenführers durchgeführt.

GÜLTIGKEIT DER PREISE FÜR GRUPPEN- REISEN
Die angegebenen Preise gelten für Gruppen von mindestens 12 Personen (falls nicht anders in der einzelnen Pauschalreise angegeben). Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter entscheiden, die Abreise zu annullieren. Dies wird Ihnen mindestens 21 Tage vor der Abreise mitgeteilt, damit Sie entscheiden können, ob Sie den bezahlten Betrag zurückerstattet bekommen oder für die Buchung einer anderen Reise verwenden wollen.

PFLICHTMITTEILUNG

im Sinne des Art. 16 des Gesetzes Nr. 269 vom 03/10/98. Das italienische Recht bestraft Verbrechen im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendprostitution und -pornographie mit Freiheitsstrafe, selbst wenn diese im Ausland begangen werden.

DATENSCHUTZ

Die zum Zwecke der Buchung/Durchführung der Pauschalreise erfassten personenbezogenen Daten werden von Girolibero S.r.l., dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, auf Papier und mit elektronischen Mitteln zum Zwecke des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags mit dem Kunden/Betroffenen verarbeitet.
Die Mitteilung der Daten ist für die Durchführung des Vertrags notwendig. Die Daten werden ausschließlich den Erbringern der in der Pauschalreise enthaltenen Reiseleistungen mitgeteilt, wie etwa Fluggesellschaften, Hotels und Versicherungsgesellschaften, da dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen vonseiten der Girolibero S.r.l. notwendig ist, sowie Dritten, die Girolibero bei seiner Organisation und Verwaltung unterstützen (z.B. Steuerberater). Der Reisende kann jederzeit die unter Art. 15 bis 21 der DSGVO vorgesehenen Rechte - d.h. Auskunftsrecht, Recht auf Aktualisierung, Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen, indem er GIROLIBERO Tour Operator eine diesbezügliche E-Mail an die Adresse privacy@girolibero.it schickt.
Die vollständige Version des Datenschutzinformationsschreibens von Girolibero S.r.l. wurde dem Reisenden ausgehändigt und wird zusammen mit dem Buchungsformular unterschrieben.

DATENBLATT

Technische Organisation: Girolibero Srl übt die Tätigkeit eines REISEBÜROS & REISEVERAN- STALTERS in Vicenza, Via Conforto da Costozza 7, aus.
Behördliche Genehmigung vonseiten der Provinz Vicenza, Verordnung Nr. 51623 vom 30.07.2015.
Eintragsnummer im Handelsregister Vicenza und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer 03794470249.
Versicherungsdeckung: UnipolSai Assicurazioni, Nr. 1/72935/319/4151000.
IATA (International Air Trasportation Association)-Akkreditierung Nr. 38-20048-1.
Girolibero ist zudem dem Reisegarantiefond Fondo di Garanzia Viaggi S.r.l., Via Nazionale 60, Rom, angeschlossen.
Alle Preise sind in Euro angegeben.

DATENSCHUTZINFORMATIONSSCHREIBEN

Im Sinne des Art. 13 des Gesetzesvertretenden Dekrets 196/2003 („Datenschutzkodex) und des Art. 13 des General Data Protection Regulation - EU- Datenschutzgrundverordung 2016/679 („Datenschutzgrundverordnung”)

1. VERARBEITETE PERSONENBEZOGENE DATEN

1.1. Zum Zwecke der Verhandlung, des Abschlusses und der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/ Betroffenen verarbeitet das Unternehmen/ der Verantwortliche für die Datenverarbeitung personenbezogene Daten des Kunden/ Betroffenen bzw. natürlicher Personen, die mit demselben verbunden sind. Zu den verarbeiteten Daten gehören: der vollständige Name, Geburtsort und Geburtsdatum, Angaben zum und/oder Kopie des Personalausweises, Steuernummer, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postadresse), Wohnsitzadresse, Bankdaten sowie andere Daten, die - auch zur steuerrechtlichen - Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/Betroffenen notwendig oder nützlich sein sollten. Jede Person, mit der das Unternehmen/der Verantwortliche im Rahmen seiner Tätigkeit in Kontakt tritt, erklärt, über die Einwilligung oder auf jeden Fall über die Befugnis zu verfügen, die personenbezogenen Daten, die zum Abschluss, zur Verwaltung und zur Durchführung des Vertrags notwendig sind, rechtmäßig mitzuteilen, insbesondere die Daten der anderen Reisenden.

2. BESONDERE KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN

2.1. Zum Zwecke des Abschlusses und der Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen kann das Unternehmen/ der Verantwortliche Informationen verarbeiten, die zu den unter Art. 9 der Datenschutzgrundverordnung beschriebenen besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören, darunter:

  • a. Daten zum Gesundheitszustand - z.B. wenn der Kunde/Befroffene besondere Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten oder andere mit der Gesundheit verbundene Bedürfnisse mitteilt, denen das Unternehmen/der Verantwortliche bei der Durchführung der Pauschalreise Rechnung trage muss;
  • b. Daten, aus denen religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen - z.B. wenn der Kunde/ Betroffene besondere, mit seiner Religion verbundene Ernährungsbedürfnisse mitteilt bzw. anfordert, dass die Ruhetage mit spezifischen religiösen Festen zusammenfallen;
  • c. Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft hervorgeht - wie etwa aus dem Personalausweis oder anderen Unterlagen, die der Kunde/Betroffene zum Zwecke des Abschlusses, der Verwaltung und der Durchführung des Vertrags mit dem Unternehmen geliefert hat.
2.2. Im Fall von Arbeitnehmern werden die vom zuständigen Arbeitsarzt im Rahmen der vom Gesetzesvertretenden Dekret 81/08 und den anderen Bestimmungen zur Arbeitshygiene und -sicherheit vorgesehenen Aufgaben zur Durchführung der Vorbeugeuntersuchungen und der periodisch festgelegten Untersuchungen verarbeiteten Daten ausschließlich vom selben Arzt verarbeitet, der autonomer Verantwortlicher für ihre Verarbeitung bleibt.

3. ZWECK UND RECHTMÄSSIGKEIT DER DATENVERARBEITUNG

3.1. Das Unternehmen/der Verantwortliche erfasst die personenbezogenen Daten zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/Betroffenen vor und während des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Korrektheit, Zulässigkeit und Transparenz zu den im Folgenden angegebenen Zwecken und auf den im Folgenden angeführten Rechtsgrundlagen.
Verwaltung und Durchführung der aus dem Reisevertrag mit dem Kunden/Betroffenen erwachsenden vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten, einschließlich zum Beispiel aber nicht nur die Verwaltung der Datei mit den Daten des Reisenden, die Organisation und der Beistand während der Reise.

Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen - Art. 6.1 (b) der Datenschutzgrundverordnung. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (d.h. die Verarbeitung und die Archivierung der Rechnungsunterlagen bzgl. des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden/ Betroffenen, Mitteilungen an die zuständigen Behörden), denen das Unternehmen aufgrund der nationalen und internationalen Bestimmungen unterliegt, z. B. im Steuerbereich, in Verwaltungssachen und in Sachen der Bekämpfung der Geldwäsche.

Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche der Datenverarbeitung unterliegt - Art. 6.1. (c) der Datenschutzgrundverordnung. Direktmarketing durch die Zusendung von Mitteilungen oder Materialien (z.B. per E-Mail) zu ähnlichen Produkten/ Dienstleistungen, wie die, das Unternehmen/der Verantwortliche dem Kunden/Betroffenen erbracht hat. Rechtsgrundlage: Diese Verarbeitung ist zulässig, da sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung erforderlich ist - Art. 6.1. (f) der Datenschutzgrundverordnung.

Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung wird in der Promotion seiner Tätigkeit durch Direktmarketing ausgemacht -man sehe Erwägungsgrund Nr. 47 der Datenschutzgrundverordnung.

4. NOTWENDIGKEIT ODER FAKULTATIVITÄT DER VERARBEITUNG

4.1. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten vonseiten des Kunden/Betroffenen oder der mit ihm verbundenen natürlichen Personen zu den unter den Artikeln 3.1
(a) und 3.1 (b) genannten Zwecken, ist fakultativ, jedoch notwendig zum Zwecke des Abschlusses, der Verwaltung und der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Unternehmen/dem Verantwortlichen. Die eventuelle Verweigerung, die Daten zur Gänze oder zum Teil zu liefern, kann es dem Unternehmen/Verantwortlichen unmöglich machen, den Vertrag durchzuführen oder die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen korrekt zu erledigen.

4.2. Die Mitteilung der personenbezogenen Daten vonseiten des Kunden/Betroffenen oder der mit ihm verbundenen natürlichen Personen zu den unter Artikel 3.1 (c) genannten Zwecken, ist fakultativ.

Die eventuelle Verweigerung, die Daten zur Gänze oder zum Teil zu liefern, beeinträchtigt den Unternehmen/Verantwortlichen nicht dabei, den Vertrag durchzuführen oder die mit dem Vertrag verbundenen Verpflichtungen korrekt zu erledigen.

5. EMPFÄNGERKATEGORIEN

5.1. Die personenbezogenen Daten können in engster Verbindung mit den oben genannten Zwecken den folgenden Personen oder Kategorien von Personen mitgeteilt werden:

  • a. Personen, an die die Mitteilung zum Abschluss, der Verwaltung und der Durchführung des Vertrags vonseiten des Unternehmens/Verantwortlichen notwendig ist:
  • b. Natürliche Personen, die im Sinne des Art. 29 der Datenschutzgrundverordnung schriftlich vom Verantwortlichen für die Datenverarbeitung zur Ausübung ihrer Arbeitsaufgaben (d.h. Angestellte, Systemverwalter usw.) dazu ermächtigt wurden;
  • c. Freien Mitarbeitern und selbstständigen Freiberuflern, die das Unternehmen/ den Verantwortlichen in Tätigkeiten zugunsten des Kunden/Betroffenen unterstützen (z.B. Reisebegleiter/Tour Leader, Transportunternehmen, Hotels, Handelspartner des Unternehmens/ Verantwortlichen, die die Reise zum Teil oder zur Gänze organisiert haben);
  • Selbstständige Mitarbeiter und Verwaltungs- und Managementdienstleistungsbetriebe, die im Namen des Unternehmens/ Verantwortlichen zu dessen internen Zwecken tätig sind (z.B. Steuerberater, Unternehmensberater);
  • d. Personen, Einrichtungen und Behörden, denen die Daten des Kunden/Betroffenen aufgrund der geltenden Gesetze oder eventueller behördlicher Verfügungen mitgeteilt werden müssen.
5.2. Was die unter den Buchstaben a., b. und c. des Artikels 5.1 angeführten Bestimmungen betrifft, verpflichtet sich das Unternehmen/der Verantwortliche, auf Personen zurückzugreifen, die angemessen Datenschutzgarantien vorweisen können, und diese zu Auftragsverarbeitern im Sinne des Art. 28 der Datenschutzgrundverordnung zu ernennen.

6. DATENÜBERMITTLUNG

6.1. Die personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zur Erfüllung von Anforderungen des Kunden/Interessen an Drittländer übermittelt werden, und nur, wenn diese Übermittlung zur Verwaltung und Erfüllung der mit dem Kunden/ Betroffenen bestehenden Verträge bzgl. von Reisen in Drittländer, an denen der Kunde/ Betroffene teilnimmt, notwendig sein sollte. Die Übermittlung der personenbezogene Daten des Kunden/Betroffenen an Drittländer erfolgen: an Handelspartner, Hotels, Tour Leader, Reiseführer, Transportunternehmen und andere externe Erbringer von Dienstleistungen, auf die sich das Unternehmen/der Verantwortliche zur Verwaltung und Erfüllung der Verträge mit dem Kunden/Betroffenen stützt (z.B. bei Kunden, die mit von Partnern organisierten Pauschalreisen verreisen). Das Unternehmen/ der Verantwortliche organisiert Reisen und arbeitet fest mit Handelspartnern in Drittländern zusammen.
Was die Drittländer betrifft, an die die Daten übermittelt werden dürfen, hat die EU-Kommission bzgl. einiger, im Folgenden aufgezählter Länder nach eingehender Prüfung des dort gebotenen Schutzniveaus für personenbezogene Daten einen Angemessenheitsbeschluss gefasst (bei diesen Ländern handelt es sich um Andorra, Argentinien, Kanada, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Neuseeland, die Schweiz und im Rahmen von internationaler Ad Hoc-Abkommen Australien, Uruguay und die USA). Andere Drittländer könnten aufgrund von rechtlichen, kulturellen oder sozialpolitischen Aspekten potentielle Risiken bzgl. des Schutzes der personenbezogenen Daten aufweisen.

6.2. In allen Fällen, in denen personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, verpflichtet sich das Unternehmen/der Verantwortliche:

  • a. ausschließlich die zu den oben genannten Zwecken notwendigen Daten zu übermitteln;
  • b. vom Empfänger bzgl. der übermittelten Daten die Erfüllung angemessener Sicherheits- und Vertraulichkeitspflichten zugesichert zu bekommen, sowie die Verpflichtung, die Daten ausschließlich
  • zur Durchführung des Verhältnisses mit dem Unternehmen/Verantwortlichen zu verwenden, einen angemessenen Schutz der Rechte des Kunden/Betroffenen sowie einen angemessen Schutz im Fall von Data Breach;
  • c. den Kunden/Betroffenen vor der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in Drittländer, die nicht unter diesem Artikel genannt wurden, zu informieren.

    7. ART DER DATENVERARBEITUNG

    7.1. Die personenbezogenen Daten werden in den Archiven des Unternehmens/ Verantwortlichen gespeichert und in Papierform sowie mit elektronischen Mitteln verarbeitet. Dabei werden geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um unrechtmäßige Verarbeitungen zu vermeiden.

7.2. Die Verarbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der Minimierung, Korrektheit und Transparenz. Es werden ausschließlich jene personenbezogene Daten verarbeitet, die zu den beschriebenen Zwecken notwendig sind. Die Daten sind nur jenen Bearbeitern zugänglich, die die zu den beschriebenen Zwecken notwendigen Tätigkeiten verrichten.

8. SPEICHERUNGSFRIST DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

8.1. Die personenbezogenen Daten werden über die gesamte Dauer des Vertrags mit dem Kunden/Interessen und auch nach Ablauf desselben, für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Auflösung der Vertragsbeziehung, aufbewahrt. Dies in Anbetracht der obligatorischen Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen und der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist für eventuelle Forderungen, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen/Verantwortlichen und dem Kunden/ Betroffenen entstehen könnten.

8.2. Sollte es zwischen dem Unternehmen/ Verantwortlichen und dem Kunden/ Betroffenen zu einem Streitfall kommen, wird die Speicherungsfrist um die gesamte Dauer dieses Streitfalls und um den Zeitraum von 10 Jahren nach der definitiven Beilegung desselben (z.B. Durch Vergleich oder rechtskräftiges Urteil) verlängert.

9. RECHTE DES BETROFFENEN

9.1. Der Betroffene hat das Recht, jederzeit die unter den Art. 15 bis 22 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Rechte beim Unternehmen/Verantwortliche geltend zu machen:

  • a. das Auskunftsrecht, d.h. das Recht, von dem Unternehmen/Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und Auskunft zu erhalten, welche Daten und zu welchen Zwecken verarbeitet werden, woher sie stammen sowie bzgl. weiterer unter Art. 15 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Informationen Auskunft zu erhalten.
  • b. das Recht, von dem Unternehmen/ Verantwortlichen die Berichtigung ihn betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen;
  • c. das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“);
  • d. das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, bzw. auf Unterbrechung der Verarbeitung für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, in allen vom Art. 18 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehenen Fällen.
Außerdem hat der Betroffene:

  • e. Recht auf Datenübertragbarkeit, d.h. das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sowie das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (bzgl. der Daten, die mit Maschinen verarbeitet werden);
  • f. das Recht, beim behördlichen Datenschutzbeauftragten oder bei den Kontrollbehörden seines Wohn- oder Arbeitsortes bzw. des Ortes an dem die Verletzung seiner Rechte stattgefunden hat, Widerspruch einzulegen, wenn er der Meinung ist, dass die Verarbeitung gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat.
9.2. Die Geltendmachung dieser Rechte ist schriftlich an den Verantwortlichen oder an den Datenschutzbeauftragten (DPO), an die unten angegebenen Kontaktdaten zu richten.

10. DER VERANTWORTLICHE FÜR DIE DATENVERARBEITUNG

10.1. Der Verantwortliche für die der Datenverarbeitung ist Girolibero S.r.l., mit Rechtssitz in Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza (VI). Anfragen um Erklärung dieses Datenschutzinformationsschreibens und die Geltendmachung der oben beschriebenen Rechte können an diese Kontaktadressen gerichtet werden:
Tel. 0444 1278.400 - privacy@girolibero.it

11. KONTAKTDATEN DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

11.1. Der Datenschutzbeauftragte (DPO - Data Protection Officer) kann, wie von Art 37 der Datenschutzgrundverordnung vorgesehen, unter folgender Adresse kontaktiert werden: Via Conforto da Costozza 7, 36100 Vicenza (VI), Tel. 0444 1278.400, privacy @ girolibero.it
Stets auf aktuellem Stand gehaltene Kontaktdaten des DPO befinden sich auf unserer Internetseite.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreisenach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie(EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Girolibero srl trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Girolibero srlüber die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für dieRückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit demReiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichenKosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhenund wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Rechtauf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erhe

Reisepreise 

MS L'Estello bzw. MS Caprice

MS L'Estello bzw. MS Caprice 1 1 0 0Saison A|Saison B|Saison C|Saison D 01230|1630|1730|1830|2-Bett-Kabine 0|0|0|0|2-Bett-Kabine 2210|2610|2710|2810|2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 0|0|0|0|2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      30.03.24 - 13.04.24

    • Saison B

      20.04.24 - 27.04.24, 29.06.24 - 17.08.24

    • Saison C

      04.05.24 - 22.06.24, 19.10.24 - 26.10.24

    • Saison D

      24.08.24 - 12.10.24

    • 2-Bett-Kabine

    • Saison A

      30.03.24 - 13.04.24

      € 1230,-
    • Saison B

      20.04.24 - 27.04.24, 29.06.24 - 17.08.24

      € 1630,-
    • Saison C

      04.05.24 - 22.06.24, 19.10.24 - 26.10.24

      € 1730,-
    • Saison D

      24.08.24 - 12.10.24

      € 1830,-
    • 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung

    • Saison A

      30.03.24 - 13.04.24

      € 2210,-
    • Saison B

      20.04.24 - 27.04.24, 29.06.24 - 17.08.24

      € 2610,-
    • Saison C

      04.05.24 - 22.06.24, 19.10.24 - 26.10.24

      € 2710,-
    • Saison D

      24.08.24 - 12.10.24

      € 2810,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parken in Avignon, pro Tag: ca. € 20,-

Mieträder

  • 27-Gang Unisex-Rad: inklusive
  • E-Bike Unisex: € 160,- (Aufpreis)

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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