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  • Rad und Schiff 
Gemütliche Rast am Donau-Ufer, Bild: WGD Donau, Hochhauser, Bild 1 der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
Gemütliche Rast am Donau-Ufer (Bild: WGD Donau, Hochhauser)
Wachauer Marillenknödel, ein Genuss, Bild: A. Lein, Bild 2 der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
Wachauer Marillenknödel, ein Genuss (Bild: A. Lein)
UNESCO-Welterbe Stift Melk, Bild: EKH-Pictures, Bild 3 der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
UNESCO-Welterbe Stift Melk (Bild: EKH-Pictures)
Schloss Schönbrunn in Wien, Bild: pure-life-pictures, Bild 4 der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
Schloss Schönbrunn in Wien (Bild: pure-life-pictures)
Das eingedeckte Panorama-Restaurant der MS Prinzession Katharina, Bild: SE-Tours, Bild 5 der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
Das eingedeckte Panorama-Restaurant der MS Prinzession Katharina (Bild: SE-Tours)
  • ab € 699,–

  • Reise 2024

Donau(walzer), P. Katharina
Passau - Wien - Passau

Individuelle Einzelreise | 8-tägige Rundreise

Blau mit Rot-Weiß-Rot: Sie schwär­men heim­lich für die schö­ne Do­nau und fan­ta­sie­ren von einer tief ge­hen­den Be­geg­nung mit ihr? Dann ma­chen Sie's of­fi­ziell und las­sen Sie sich auf ein Aben­teuer ers­ter Klas­se ein ...

Übersichtskarte

Blau mit Rot-Weiß-Rot

Sie schwär­men heim­lich für die schö­ne Do­nau und fan­ta­sie­ren von einer tief ge­hen­den Be­geg­nung mit ihr? Dann ma­chen Sie's of­fi­ziell und las­sen Sie sich auf ein Aben­teuer ers­ter Klas­se ein! In der Drei-Flüsse-Stadt Pas­sau wer­den Sie Ihr Schiff be­tre­ten und wahr­schein­lich vom ers­ten Au­gen­blick an hin und weg sein. Von Bord aus die freu­dig wech­seln­de Land­schaft zu ge­nie­ßen und sich dem Fluss­lauf hin­zu­ge­ben, ist wahr­lich ein Ereig­nis für sich.

Nicht nur die Do­­nau ist es, die be­­rauscht und mit­­reißt. Es ist auch der be­­we­­gen­­de Donau-Radweg, der Sie von einer At­­trak­­ti­on zur nächs­­ten bringt. Hier kann man in aller Ru­he präch­­ti­­ge Klös­­ter, Bur­­gen, Schlös­­ser be­­trach­­ten, lieb­­li­­che, his­­to­­ri­­sche Klein­­städte ins Vi­­sier neh­­men und sich di­­ver­­se re­­gi­­o­­na­­le Köst­l­ich­­kei­­ten auf der Zunge zer­­ge­­hen las­­sen.

Über den Stru­­den­­gau und ein Ein­­tau­­chen in Wien führt Ihre Rei­se mit Rad und Schiff in die traum­­haf­­te Wa­­chau mit­­samt Ni­­be­­lun­gengau - und mün­­det in ein gewiss un­­ver­­gess­­li­­ches Erlebnis.

Reise-Highlights

  • Schlängeln Sie sich durch die Schlö­­ge­­ner Schlin­­ge und be­­stau­­nen Sie ein Na­­tur­­schau­­spiel der Ex­­tra­­klasse.
  • Die Wachau ist nicht nur in aller Mun­­de, son­­dern auch in der UNESCO-Liste des Welt­­kul­­tur­­er­­bes auf­ge­führt.
  • Wien, seine Eigen- und Be­­son­­der­­hei­­ten vom Rad­­sat­­tel aus zu er­­fah­­ren sollte man sich nicht ent­­ge­­hen las­sen.
  • Stets sein Bett und einen Rück­­zugs­­ort für alle (mü­den) Fälle da­­bei­­zu­­ha­­ben, ist ein ab­­so­­lu­­ter Reise-Doppelplus-Punkt.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Topografie

Diese Reise ist ein Mus­ter­bei­spiel einer Komfort-Rad­rei­se und von je­dem Rad­ler zu be­wäl­ti­gen.

Wegfindung & Orientierung

An Bord fin­det täg­lich eine Rou­ten­be­sprech­ung statt. Da­nach rad­eln Sie in­di­vi­du­ell nach Kar­ten­ma­terial.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Donau(walzer), P. Katharina

8-tägige Rundreise
im Raum Passau

  • ca. 195 bis 245 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Passau (in Eigenregie)

Einschiffung von ca. 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Einge­bettet zwi­schen Inn, Ilz und Donau liegt die Bischofs­stadt an der bay­erisch/öster­reich­ischen Grenze. Gegen 19.00 Uhr Ab­fahrt nach Engel­harts­zell, Ankunft ca. 22.00 Uhr.

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Tag 2 von 8
Engelhartszell - Linz

  • ca. 40 bis 45 km

Per Rad: Engelhartszell - Aschach (ca. 45 km) // Per Schiff: Aschach - Linz

Sehenswert ist das Stift von Engelharts­zell, bekannt für die schön reno­vierte Kirche, aber auch für die »heil­samen« Kräuter­schnäpse. Auf dem ehe­maligen Treppel­weg radeln Sie strom­ab­wärts. Für beson­dere Abwechs­lung sorgt eine Fahrt mit der nuss­scha­len­großen Längs­fähre (nicht inkl.) durch die Schlö­gener Schlinge. Von Aschach gelan­gen Sie per Schiff nach Linz.

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Tag 3 von 8
Linz - Grein

  • ca. 35 bzw. 40 km

Per Schiff: Linz - Mauthausen // Per Rad: Mauthausen - Grein (ca. 35 km)

Am frühen Morgen - während Sie noch gemüt­lich schlum­mern oder Sie be­reits Ihr Früh­stück genießen - Schiff­fahrt nach Maut­hausen. Vor­mit­tags Möglichkeit, die KZ-Gedenk­stätte zu besu­chen. Tie­fen Ein­blick in die Ver­gan­gen­heit erhal­ten Sie im Kel­ten­dorf in Mit­ter­kirchen.

Weiter geht es durch die weite frucht­bare Ebene des Mach­lan­des. Ziel der Tages­etappe ist das char­mante Städt­chen Grein. Auf Grund seiner idyl­lischen Lage auch Perle des Stru­den­gaus ge­nannt.

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Tag 4 von 8
Grein - Tulln

  • ca. 50 km

Per Rad: Grein - Melk (ca. 50 km) // Per Schiff: Melk - Tulln

Heute sausen Sie durch den sagen­um­wo­benen Struden­gau, ein enges - einst von Schif­fern gefürch­tetes - Tal der Donau, das von hohen und dicht bewal­de­ten Hügeln ge­säumt wird. Unter­wegs fin­den Sie immer wieder di­rekt am Was­ser gele­gene Sand­strände, die zu einer Rast ein­laden und schöne Aus­blicke frei­geben. Im kleinen Städt­chen Ybbs können Sie im Fahr­rad­museum Wissens­wertes zu Ihrem fahr­baren Unter­satz erfahren (fakul­tativ).

Über die »Nibelun­gen­stadt« Pöch­larn gelan­gen Sie - natür­lich stets begleitet von der Donau - ins hübsche Städt­chen Melk mit seinem pracht­vollem Bene­dik­tiner­stift. Eine Besich­ti­gung des Welt­kultur­erbes soll­ten Sie sich keines­falls ent­gehen lassen, denn das Stift ist eines der schön­sten und größ­ten Barock­en­sembles Euro­pas und Donau­land­schaft und Archi­tek­tur spielen hier in ein­mal­iger voll­endeter Weise zusammen.

Retour an Bord heißt es zurück­lehnen und genießen, denn es steht heute Abend eine be­ein­druck­ende Lich­ter­fahrt nach Tulln auf dem Programm.

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Tag 5 von 8
Tulln - Wien

  • ca. 30 bis 40 km

Per Rad: Tulln - Wien (ca. 35 km)

Gemütlich Frühstücken und rauf auf die Räder! Von der Garten­stadt Tulln stram­peln Sie - oben am Donau­damm - gemäch­lich durch die weit­läu­figen Au­wäl­der. Die Bur­gen Greifen­stein und Kreu­zen­stein, an­fangs in der Ferne zu sehen, sowie der Rücken des Wie­ner­waldes, rücken immer näher. Hier ein wenig Aus­schau halten, da ein wenig Pau­sieren, da­zwi­schen noch rasch Foto­gra­fieren und flugs ist Klos­ter­neu­burg erreicht, das aus dem 12. Jahr­hundert stam­mende Augus­tiner Chor­herren­stift ist ein wahrer Augen­schmaus.

Auch wenn die nahe Weltstadt Wien schon starke An­zie­hung aus­übt, im Heu­ri­gen­ort Kahlen­berger­dorf, wo es heißt »Ausg'steckt is!«, soll­ten Sie sich schon ein Ach­terl genehmigen, denn ver­dient haben Sie es sich! Wien ist nun nur mehr einen Katzen­sprung ent­fernt - außer, Sie unter­nehmen noch eine kleine Wan­derung durch die Wein­berge zur Aus­sichts­ter­rasse des Kahlen­berges mit wunder­barem Blick ...

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Tag 6 von 8
Ruhetag in Wien

  • 0 bis 20 km

Per Rad: Wien (0 bis 20 km) // Per Schiff: Wien - Wachau (Nachtfahrt)

Entdecken Sie Öster­reichs Bun­des­haupt­stadt bei einer Stadt­rund­fahrt per Bus oder Rad (fa­kul­ta­tiv, buch­bar an Bord) oder auf ei­ge­ne Faust. Sie ha­ben die Wahl!

Lassen Sie sich ent­füh­ren in die glanz­volle Ver­gan­gen­heit der alt­ehr­wür­di­gen Habs­bur­ger­stadt, de­ren im­pe­ri­a­le Pracht ent­lang der Ring­stra­ße, in Schloss Schön­brunn und rund um den Ste­phans­dom noch je­den Rad­ler be­tört hat. Las­sen Sie sich ein­neh­men von dem kul­tu­rel­len Erbe der Do­nau­me­tro­po­le mit ihren gran­di­o­sen Mu­se­en, den alt­ehr­wür­di­gen The­a­tern und den welt­be­kann­ten Mu­sik­häu­sern. Las­sen Sie sich lo­cken von der jahr­hun­der­te­al­ten Kaf­fee­haus­tradition ...

Nachtschifffahrt in die Wachau.

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Tag 7 von 8
Wachau - Passau

  • ca. 40 bzw. 50 km

Per Rad: Dürnstein oder Rossatz/Wachau - Pöchlarn (ca. 40 km) // Per Schiff: Pöchlarn - Passau (Nachtfahrt)

Verträumte Dörfer, Wein­ter­rassen, trutzige Burgen, Klöster und Ruinen prägen heute das Land­schafts­bild. Ihre Rad­tour führt Sie mit­ten hinein in die Welt­kultur­erbe­region Wachau. Der Klos­ter­hof im Wein­garten in Spitz lädt zur Wein­probe (fakul­tativ). Die Wachau ist ein spek­ta­ku­läres Natur­schau­spiel, ein Bild von einer Region und der wohl schönste Ab­schnitt des Donau-Radweges.

Am späten Nachmittag erwartet Sie Ihr Schiff in Pöchlarn, wo Sie wieder an Bord gehen und die Rück­fahrt nach Passau an­treten. Die Reise be­schließen Sie mit einem feier­li­chen Ab­schieds­dinner mit Open-End ...

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Tag 8 von 8
Abreise von Passau (in Eigenregie)

Noch einmal genießen Sie an Deck die ersten Sonnen­strahlen und die mor­gend­lich fried­liche Stille des Donau­tals. Ein letzter Blick auf die Schlö­gener Schlinge, bevor Sie - reich an Ein­drücken und Er­leb­nissen - Passau errei­chen. Die Aus­schif­fung erfolgt ab ca. 11:30 Uhr.

Anreisetermine

Samstag, den 20.04. / 04.05. / 18.05. / 22.06. / 29.06. / 06.07. / 27.07. / 03.08. / 10.08. / 31.08. / 07.09. / 14.09. / 21.09.2024

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
Passau - Wien - Passau

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf der MS Prinzessin Katharina
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 6 x Lunchpaket oder Mittagssnack an Bord
  • 6 x Nachmittagskaffee und Kuchen
  • 6 x 3-Gang Abendmenü
  • 1 x Kapitänsempfang inkl. Begrüßungscocktail
  • 1 x Galadinner inklusive Abschiedscocktail
  • tägliche Reinigung Ihrer Kabine
  • tägl. Routenbesprechung mit Bord­rei­se­leitung in Deutsch
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch

MS Prinzessin Katharina

Fakten

  • Schiffstyp: Flusskreuz­fahrtschiff
  • Länge: 110 m, Breite: 11,2 m, Tiefgang: 1 m
  • Passagierdecks: 2 Ebenen
  • Kapazität: 70 Außen­ka­binen, 140 Passagiere
  • Besatzung: 30 Personen
  • Flagge: MT, Bordsprachen: DE, EN

Beschreibung

Auf der MS Prin­zes­sin Katha­rina sor­gen die klas­sisch ele­gante Ein­rich­tung und eine freund­liche Crew für ein be­son­deres Ambi­ente. Auf dem groß­züg­igen, auf der ober­sten Ebene des Schif­fes gele­genen Son­nen­deck und in den übri­gen Ge­mein­schafts­räu­men, die sich auf beide Pas­sa­gier­decks ver­tei­len, bie­ten sich Ihnen viele Mög­lich­kei­ten zur Ent­span­nung und Zer­streu­ung.

Unter uns: Ein Fluss­schiff ist einer­seits ein »Urlaubs­hotel«, ander­er­seits aber auch »Ar­beits­gerät«, das sich mit Motoren­kraft fort­be­wegt und stän­dig, auch nachts (z.T. mit Schleusen- und Brücken­durch­fahr­ten und da­durch be­ding­ten Ein-/Aus­fahren der Auf­bauten), be­dient wer­den muss. Schleu­sen­durch­fahrten sind mit Stör­ungen ver­bun­den - das ist bei allen Donau­kreuz­fahr­ten so - und lei­der nicht zu ver­meiden.

Hauptdeck

Das Haupt­deck ist das un­tere der bei­den Pas­sa­gier­decks. Hier be­fin­den sich 38 Außen­kabi­nen so­wie eine Bou­tique, ein Fri­seur und eine kleine Bar.

Oberdeck

Die Rezep­tion, die geräu­mige Lounge mit Bar und das Pano­rama-Res­tau­rant lie­gen so wie die übri­gen 29 Pas­sa­gier­kabi­nen auf dem Ober­deck der MS Prin­zes­sin Katha­rina.

Kabinen

Die kom­fort­abel und ge­schmack­voll ge­hal­tenen Kabi­nen sind auf bei­den Decks zirka 11 m² groß. Auf dem Haupt­deck sind sie mit zwei über Eck ste­hen­den eben­erd­igen Bet­ten und einem nicht zu öff­nen­den Pano­rama­fens­ter aus­ge­stat­tet. Auf dem Ober­deck ver­fü­gen sie über ein Sofa­bett und ein Pull­mann-Bett, das tags­über für mehr Kom­fort ver­staut wer­den kann. In den 3-Bett-Kabi­nen (auf An­frage) kann ein wei­teres Bett von der Wand herun­ter­ge­klappt wer­den. Das boden­tiefe Fens­ter auf dem Ober­deck (fran­zösi­scher Bal­kon) kann geöff­net wer­den.
Zur Aus­stat­tung aller Kabi­nen ge­hört ein eige­nes Bad mit Dusche/WC, Fön, Klima­an­lage, TV, Bord­radio, Tele­fon und ein klei­ner Kühl­schrank.

  • Hauptdeck 2-Bett ECO ab € 699,-

    Zirka 11 m² mit zwei über Eck ste­henden Ein­zel­bet­ten und nicht zu öff­nen­dem Pano­rama­fenster, Be­triebs­geräu­sche sind hör­bar.

  • Hauptdeck 2-Bett-Kabine ab € 849,-

    Zirka 11 m² mit zwei über Eck ste­henden Ein­zel­bet­ten und nicht zu öff­nen­dem Pano­rama­fenster

  • Hauptdeck 2-Bett zur Einzelnutzung ab € 1274,-

    Zirka 11 m² große 2-Bett-Kab­ine zur Al­lein­bele­gung

  • Hauptdeck 1-Bett-Kabine ab € 1149,-

    Zirka 11 m² mit einem Ein­zel­bett und nicht zu öff­nen­dem Pano­rama­fenster

  • Oberdeck 2-Bett-Kabine ab € 1049,-

    Zirka 11 m² mit einem unte­ren und einem ein­klapp­baren obe­ren Bett und fran­zös­ischem Balkon

  • Oberdeck 1-Bett-Kabine ab € 1349,-

    Zirka 11 m² mit einem Ein­zel­bett und fran­zös­ischem Balkon

Die 110 Meter lange und 11,2 Meter breite MS Prinzessin Katharina vor Anker, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
Die 110 Meter lange und 11,2 Meter breite MS Prinzessin Katharina vor Anker (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Das eingedeckte Panorama-Restaurant am Oberdeck des Schiffes, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Das eingedeckte Panorama-Restaurant am Oberdeck des Schiffes (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Für das Abendessen eingedeckter Tisch, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Für das Abendessen eingedeckter Tisch (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Ein Teil des reichhaltigen Frühstücksbuffets, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Ein Teil des reichhaltigen Frühstücksbuffets (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Die Bar mit Lounge-Bereich am Oberdeck des Schiffes, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Die Bar mit Lounge-Bereich am Oberdeck des Schiffes (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Der gemütliche Lounge-Bereich am Oberdeck, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Der gemütliche Lounge-Bereich am Oberdeck (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Der kleine Bar am Hauptdeck des Schiffes, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Der kleine Bar am Hauptdeck des Schiffes (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Hauptdeck, ca. 11 m², Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Hauptdeck, ca. 11 m² (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck tagsüber (links das eingeklappte Pullmann-Bett), ca. 11 m², Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck tagsüber (links das eingeklappte Pullmann-Bett), ca. 11 m² (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck tagsüber, ca. 11 m², Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck tagsüber, ca. 11 m² (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck - für die Nacht vorbereitet, ca. 11 m², Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: 2-Bett-Kabine Oberdeck - für die Nacht vorbereitet, ca. 11 m² (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Blick ins Badezimmer einer Kabine am Oberdeck, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Blick ins Badezimmer einer Kabine am Oberdeck (Bild: SE-Tours)
MS Prinzessin Katharina: Blick in die Lobby und Abgang zum Hauptdeck, Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Blick in die Lobby und Abgang zum Hauptdeck (Bild: SE-Tours)
PEDALO Radreisen: Bewegendes erfahren, Bild: unbekannt, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
PEDALO Radreisen: Bewegendes erfahren (Bild: unbekannt)
MS Prinzessin Katharina: Schachspiel am Sonnendeck des Schiffes (Hinweis: »lm Hintergrund« liegt ein weiteres Schiff), Bild: SE-Tours, Bild der Radreise Donau(walzer), P. Katharina
MS Prinzessin Katharina: Schachspiel am Sonnendeck des Schiffes (Hinweis: »lm Hintergrund« liegt ein weiteres Schiff) (Bild: SE-Tours)

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 89,-

An Bord er­war­tet Sie ein solides, leicht lau­fen­des und reise­taug­liches Unisex-Touren­rad mit tiefem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Die Aluminium-Räder sind mit einer soliden und bewährten 7-Gang-Naben­schal­tung aus­ge­stattet. Es stehen Rä­der mit Frei­lauf oder Rück­tritt­brem­se zur Wahl - bei­de Rad­ty­pen ver­fü­gen über zwei gut do­sier­bare Fel­gen­brem­sen mit or­dent­lich Brems­kraft. Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen und ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau er­mög­lichen eine be­queme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Miet­rad ent­schei­den, sind Sie im Falle von Dieb­stahl oder Beschä­di­gung gut abge­sichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellst­möglich für Er­satz, denn eine ent­sprech­ende Ver­sich­erung ist im Miet­preis inklu­diert. Aus­ge­nommen sind natür­lich fahr­läs­siges oder mut­wil­liges Han­deln.

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 199,-

Wer gern Neues aus­pro­biert und/oder lieber mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Denn noch nie war es ein­fach­er, so schwung­voll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu glei­ten.

Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, ein Fahr­rad­com­put­er, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Mietrad-Versicherung: Wenn Sie sich bei dieser Reise für ein Miet­rad ent­schei­den, sind Sie im Falle von Dieb­stahl oder Beschä­di­gung gut abge­sichert. Wir sorgen bei Bedarf schnellst­möglich für Er­satz, denn eine ent­sprech­ende Ver­sich­erung ist im Miet­preis inklu­diert. Aus­ge­nommen sind natür­lich fahr­läs­siges oder mut­wil­liges Han­deln.

Eigenes Rad

  • Mitnahme eigenes Rad: € 29,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 29,-

Bitte beachten Sie, dass wir auf­grund des be­schränk­ten Platz­an­ge­botes an Bord des Schiffes für eigene Räder eine Ge­bühr be­rech­nen und dass nur eine be­grenzte Anzahl an Stell­plätzen für eigene Räder vor­han­den ist. Die Mit­nahme von Tan­dems oder Liege­räd­ern ist aus log­ist­ischen Grün­den gene­rell nicht mög­lich. Vielen Dank für Ihr Ver­ständ­nis!

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten seines Besitzers und Nutzers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Rad­reise mit dabei haben.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine Lenker­tasche mit Karten­fach, eine Gepäck­tasche für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss. Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Bitte haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir für kun­den­ei­ge­ne Fahr­rä­der keine Haf­tung über­neh­men. Denn auch diese wer­den (meist) von der Be­sat­zung von/an Bord ge­bracht. Da­bei kön­nen auf­grund der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten Be­schä­di­gun­gen an den Rä­dern auf­treten.
  • Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (An­kern in zwei­ter Rei­he oder Ähn­liches) kann es sein, dass die Fahr­rä­der teil­wei­se auch über Nacht nicht an Bord ge­bracht wer­den kön­nen, son­dern am Stei­ger vor dem Schiff stehen.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Passau Hauptbahnhof

Die Schiffs­an­le­ge­­stel­le ist be­quem mit einer kur­zen Ta­xi­­fahrt er­reich­bar. Der Fuß­weg be­trägt zir­ka 30 Minu­ten.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parkplatz in Passau, pro Tag: ca. € 10,-
  • Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW auf einem gesich­erten Park­platz etwas außer­halb von Pas­sau abstellen. Der Trans­­fer zum/vom Schiff ist in­klu­si­ve. Der Trans­­port kun­den­­ei­ge­ner Fahr­­rä­der be­trägt € 5,- pro Rad und Stre­cke.

  • Anmeldeformular in den Reiseunterlagen
  • Gesichertes Parkhaus in Passau, pro Tag: ca. € 12,-
  • Eine weitere Parkmöglichkeit ist ein ge­si­cher­tes Parkhaus, ebenfalls et­was au­ßer­halb von Pas­sau. Der Trans­fer zum/vom Schiff ist in­klu­si­ve. Der Trans­port kun­den­ei­ge­ner Fahr­rä­der be­trägt € 5,- pro Rad und Stre­cke.

  • Anmeldeformular in den Reiseunterlagen

Bus-Anreise

Die An- und Ab­rei­se mit dem Fern­bus kann je nach Start- und Ziel­ort Ihrer Rei­se eine güns­tige, kom­fort­able - und oben­drein um­welt­schon­ende - Al­ter­na­ti­ve sein. Wir em­pfeh­len Ihnen un­se­ren FlixBus.

Zwei an­bie­ter­un­ab­hän­gi­ge Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.

Bus & eigenes Fahrrad

In vielen Fern­bus­sen kön­nen Sie auch Ihr ei­ge­nes Fahr­rad mit­neh­men. Der Trans­port er­folgt in der Re­gel auf Fahr­rad­trä­gern. Den­ken Sie bitte un­be­dingt da­ran, sich vor­ab über ver­füg­bare Ka­pa­zi­tä­ten und das zu­läs­si­ge Ma­xi­mal­ge­wicht zu in­for­mie­ren. Auch für E-Bikes gibt es un­ter Um­stän­den Ein­schrän­kun­gen.

Na­tür­lich haben Sie al­ter­na­tiv immer die Mög­lich­keit sich eines un­ser­er bes­tens ge­war­te­ten Miet­räder zu lei­hen. Die­ses geben Sie ganz ein­fach in Ihrem letz­ten Etap­pen­ort ab, be­vor Sie mit leich­tem Ge­päck die Heim­reise an­tre­ten.

Ausflugspakete

Fakultative Aus­flü­ge wie zum Bei­spiel eine Stadt­rund­fahrt mit dem City-Express in Linz, eine Stadt­rund­fahrt per Bus oder Rad in Wien oder eine Wein­ver­kos­tung in der Wa­chau kön­nen di­rekt an Bord ge­bucht wer­den.

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 80 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 21 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung für Mitreisende

  1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
  2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
  3. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
  4. Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande.
  5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
  6. Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  7. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

  1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1. genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.
  2. Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten.

3. Leistungen und Preise

  1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
  2. Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.

4. Preiserhöhungen und Preissenkungen vor Reisebeginn

a) Der Veranstalter behält sich nach Maßgabe der §§ 651 f sowie 651 g BGB das Recht vor, den Reisepreis um bis zu 8 % einseitig zu erhöhen, soweit die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
aa) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
bb) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
cc) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur dann wirksam, sofern der Veranstalter den Reisenden in Textform (insbesondere in Papierform, per Fax oder per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
c) Preisänderungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, eingehend beim Reisenden, zulässig.
e) Übersteigt die nach Ziff. 4.a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig, sondern nur unter den engen Voraussetzungen des § 651g BGB vornehmen. Er kann dem Reisenden insofern eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende sie innerhalb der vom Veranstalter bestimmten angemessenen Frist annimmt oder zurücktritt. Einzelheiten ergeben sich aus § 651g BGB.
f) Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.a) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.“

5. Leistungsänderungen

  1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
  2. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

6. Rücktritt des Kunden

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.

  2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

    Fluss- & Hochsee-Kreuzfahrten
    bis 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
    ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 50 %
    ab 21. Tag vor Reiseantritt: 75 %
    am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 %

    Rad & Schiffsreisen
    bis 84. Tag vor Reiseantritt: 20 %
    ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt: 30 %
    ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt: 60 %
    ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt: 80 %
    ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt:90 %

  3. Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

  4. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

  5. Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.

  6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

7. Umbuchungen

  1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von € 30,- pro Reisendem erhoben.
  2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

  1. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
  2. Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
  3. Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen
    Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SE-Tours Reiseleitung
    • auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
    • in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
    • gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
    • den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
    • die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
  4. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.

10. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

  1. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
  2. Durch den Rücktritt nach Ziffer 9.1. verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.

11. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden

  1. Mängelanzeige
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Bordreiseleitung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz anzuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
  2. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
  3. Fristsetzung vor Kündigung
    Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - zweckmäßig am besten schriftlich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
  4. Reiseunterlagen
    Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

12. Beschränkung der Haftung

  1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

13. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung

  1. Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
  2. Schweben zwischem dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
  3. Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters können Kunden gegen den Reiseveranstalter gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

  1. Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters und seiner Beauftragten zu befolgen.
  2. Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsangehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaften wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

  1. Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
  2. Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochseekreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die eingeschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.

16. Vermittlung von Fremdleistungen

Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

17. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen

  1. Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Bordreiseleitung zum Umgang und/oder zum Sichern der Geräte missachten oder wenn Sie sich fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
  2. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.

18. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

19. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand

  1. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
  2. Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.

Kundengeldabsicherer

Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Str. 1, 10707 Berlin

Veranstalter

SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, 27574 Bremerhaven
Tel. (0471) 80073-5, info@se-tours.de, www.se-tours.de
Geschäftsführer: Jörg Gövert
Handelsregister: Amtsgericht Bremerhaven,
HRB Nr. 2601

Stand: Feb. 2023

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen SE-Tours GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen SE-Tours GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • De Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • SE-Tours GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (Schächsische Str. 1, 10707 Berlin, Email kontakt@drsf.reise) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von SE-Tours GmbH verweigert werden.
  • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reisepreise 

MS Prinzessin Katharina

MS Prinzessin Katharina 1 0 1 0Saison A|Saison B|Saison C| 0699|799|899|0|Hauptdeck 2-Bett ECO 0|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett ECO 849|949|999|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 0|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 1274|1424|1499|0|Hauptdeck 2-Bett zur Einzelnutzung 0|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett zur Einzelnutzung 1149|1249|1299|0|Hauptdeck 1-Bett-Kabine 0|0|0|0|Hauptdeck 1-Bett-Kabine 1049|1149|1249|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine 0|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine 1349|1449|1549|0|Oberdeck 1-Bett-Kabine 0|0|0|0|Oberdeck 1-Bett-Kabine
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      20.04.24

    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

    • Hauptdeck 2-Bett ECO

    • Saison A

      20.04.24

      € 699,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 799,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 899,-
    • Hauptdeck 2-Bett-Kabine

    • Saison A

      20.04.24

      € 849,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 949,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 999,-
    • Hauptdeck 2-Bett zur Einzelnutzung

    • Saison A

      20.04.24

      € 1274,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 1424,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 1499,-
    • Hauptdeck 1-Bett-Kabine

    • Saison A

      20.04.24

      € 1149,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 1249,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 1299,-
    • Oberdeck 2-Bett-Kabine

    • Saison A

      20.04.24

      € 1049,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 1149,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 1249,-
    • Oberdeck 1-Bett-Kabine

    • Saison A

      20.04.24

      € 1349,-
    • Saison B

      04.05.24 / 21.09.24

      € 1449,-
    • Saison C

      18.05.24 bis 14.09.24

      € 1549,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parkplatz in Passau, pro Tag: ca. € 10,-
  • Gesichertes Parkhaus in Passau, pro Tag: ca. € 12,-

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 89,-
  • E-Bike Unisex: € 199,-
  • Mitnahme eigenes Rad: € 29,-
  • Mitnahme eigenes E-Bike: € 29,-

Steuern & Gebühren

Fährfahrten: gemäß Tarif

Die Fährfahr­ten laut Pro­­gramm sind nicht im Rei­se­­preis ent­­hal­ten und vor Ort zu ent­­richten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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