- Rad und Schiff




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ab € 799,–
Donau(strom), MS Normandie
Passau - Budapest - Passau
Donau mit Tiefgang: Vier Länder, drei Hauptstädte - und ein majestätischer Fluss. Sie bereisen eine Strecke, die von europäischer Geschichte nur so wimmelt. Jede Region landestypisch und traditionell. Ein wohltuender Genießerurlaub ...
Donau mit Tiefgang
Vier Länder, drei Hauptstädte, ein Fluss - und das Bett ist immer dabei. Kombiniert mit den Annehmlichkeiten einer Rad-Kreuzfahrt. Radlerherz was willst du mehr?
Sie bereisen eine Strecke, die von europäischer Geschichte nur so wimmelt, wo reiche Bürgerstädte und mächtige Herrschaftssitze sich reihen, von den Anhöhen Burgen und Kirchen ins Tal grüßen und von steilen Terrassengärten die Weinreben im Sonnenlicht glänzen.
Es erwartet Sie ein vielfältiges Kaleidoskop aus Farben, Formen und Genüssen! Jede Region präsentiert sich landestypisch und traditionell. Ein wohltuender Genießerurlaub für Körper, Geist und Gaumen. Also, gleich jetzt anheuern, denn die Plätze sind begrenzt!
Reise-Highlights
- Die idyllische Fahrt auf der Donau von Aschach nach Wien genießen.
- Die Weltmetropolen Bratislava und Budapest mit all ihren kleinen und großen Sehenswürdigkeiten kennenlernen.
- Einen Tag in Wien verbringen und zahlreiche Prachtbauten wie Stephansdom, Hofburg, Secession oder Schönbrunn besuchen.
- Die Naturschönheiten der Schlögener Schlinge und des ungarischen Donauknies entdecken.
- Sich von der freundlichen und aufmerksamen Crew an Bord der MS Normandie oder MS Arlene II verwöhnen lassen.
Auf einen Blick
- Individuelle Einzelreisen
- 8 Tage
7 Nächte - Rundreise
- Die beliebtesten Reisen
- Seen- & Fluss-Radreisen
Einsteiger und Genießer
Diese Reise ist ein Musterbeispiel einer Komfort-Radreise und von jedem Radler zu bewältigen. Wer eine Radpause einlegen möchte, bleibt auf dem Schiff und gelangt ohne Anstrengung zum nächsten Etappenziel.

8-tägige Rundreise
im Raum Passau
- ca. 175 bis 270 km

Tag 1 von 8
Anreise nach Passau
Eingebettet zwischen Inn, Ilz und Donau liegt die Bischofsstadt an der bayerisch/österreichischen Grenze. Einschiffung ab ca. 17 Uhr. Anschließend heißt es Leinen los mit Kurs auf Obernzell bzw. Engelhartszell (Ankunft ca. 21 Uhr).

Tag 2 von 8
Engelhartszell - Devin/Bratislava
- ca. 45 km
Per Rad: Obernzell - Aschach bzw. Engelhartszell - Brandstatt (ca. 45 km) // Per Schiff: Aschach - Devin bzw. Brandstadt - Bratislava (Nachtfahrt)
Ab aufs Rad und los! Es ist ein tolles Gefühl, durch das romantische Obere Donautal mit seinen saftig grün bewaldeten Hängen zu rollen. Urige Mostheurige locken zu einer gepflegten Rast. Die Schlögener Schlinge ist ein echtes Highlight. Ab Aschach bzw. Brandstatt genießen Sie das herrliche Land ob der Donau vom Schiff aus.

Tag 3 von 8
Bratislava - Budapest
- ca. 55 km
Per Rad: Devin - Bratislava bzw. Rundfahrt Bratislava (ca. 55 km) // Per Schiff: Bratislava - Budapest (Nachtfahrt)
Ankunft per Schiff in Devin am Morgen. Entlang des einstigen Eisernen Vorhangs führt Ihr Radweg von der Burgruine Devin zum imposanten Schloss Hof und weiter nach Bratislava. Tipp: Fahrt mit dem Oldtimerzug durch die zauberhafte Altstadt. Genießen Sie von der Pressburg einen herrlichen Rundblick über die Hauptstadt der Slowakei. Nachts Schifffahrt von Bratislava nach Budapest.
Wenn Ihr Schiff direkt in Bratislava anlegt, steht heute eine Rundfahrt auf dem Programm: Via Hainburg zum imposanten Schloss Hof mit seinem prachtvollen Terrassengarten und weiter über Devin zurück nach Bratislava.

Tag 4 von 8
Budapest - Visegrad
- ca. 0 bzw. 40 km
Per Rad: Rundfahrt Budapest (ca. 40 km) // Per Schiff: Budapest - Visegrad (Nachtfahrt)
Am Vormittag genießen Sie (während Ihrer Schifffahrt nach Budapest) vom Sonnendeck aus die majestätische Landschaft des Donauknies. Die Einfahrt nach Budapest, nicht minder spektakulär. Nachmittags erkunden Sie die Weltstadt Budapest und/oder radeln ins charmante Städtchen Szentendre (ca. 40 km). In der Nacht Schifffahrt nach Visegrad.

Tag 5 von 8
Visegrad - Wien
- ca. 25 bzw. 60 km
Per Rad: Visegrad - Esztergom (ca. 25 bis 60 km) // Per Schiff: Esztergom - Wien (Nachtfahrt)
Vom ehemaligen Königssitz Visegrad strampeln Sie durch die malerische, sanft-hügelige Landschaft der »Ungarischen Wachau«. Ihr Ziel: Das schöne Esztergom mit sehenswerter Basilika. Beeindruckend auch der Abstecher in die Barockstadt Vác (längere Variante). In der Nacht Schifffahrt nach Wien.

Tag 6 von 8
Wien - Wachau
- ca. 0 bis 20 km
Per Rad: Rundfahrt Wien (ca. 20 km) // Per Schiff: Wien - Wachau (Nachtfahrt)
Entdecken Sie Österreichs Bundeshauptstadt bei einer Stadtrundfahrt per Bus oder Rad (fakultativ, buchbar an Bord) oder auf eigene Faust. Sie haben die Wahl!
Wer Wien hört, bei dem entstehen sofort Bilder im Kopf: Das prächtige Schloss Schönbrunn, das Riesenrad auf dem Prater, der Stephansdom, die Hofburg, die himmlische Sachertorte im Sperl, das Heurigenviertel Grinzing, etc. pp. Lassen Sie sich treiben, und genießen Sie Wien wie es Ihnen beliebt. Nachtschifffahrt in die Wachau.

Tag 7 von 8
Wachau - Passau
- ca. 50 km
Per Rad: Rossatz/Wachau - Emmersdorf bzw. Pöchlarn (ca. 50 km // Per Schiff: Pöchlarn - Passau (Nachtfahrt)
Sie radeln durch eine sagenhafte Hügellandschaft mit malerisch eingestreuten Dörfern, Burgen und Klöstern. Willkommen in der Wachau! UNESCO Welterbe und renommiertes Weinanbaugebiet. Der Klosterhof im Weingarten in Spitz lädt zur Weinprobe (fakultativ).
Nachmittags erwartet Sie das imposante Stift Melk, einer der bedeutendsten Barockbauten Österreichs. In Pöchlarn gehen Sie wieder an Bord und treten die Rückfahrt nach Passau an. Die Reise beschließen Sie mit einem feierlichen Abschiedsdinner mit Open-End ...

Tag 8 von 8
Abreise von Passau
Noch einmal genießen Sie an Deck die ersten Sonnenstrahlen und die morgendlich friedliche Stille des Donautals. Ein letzter Blick auf die Schlögener Schlinge, bevor Sie - reich an Eindrücken und Erlebnissen - Passau erreichen. Die Ausschiffung erfolgt um ca. 10.30 Uhr.
Inklusiv-Leistungen
- 7 x Übernachtung auf gebuchtem Deck
- 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
- 6 x Lunchpaket oder Mittagssnack an Bord
- 6 x Nachmittagskaffee und Kuchen
- 6 x 3-Gang Abendmenü
- 1 x Kapitänsempfang inkl. Begrüßungscocktail
- 1 x Galadinner inklusive Abschiedscocktail
- tägl. Routenbesprechung mit Bordreiseleitung in Deutsch
- täglich Live-Musik an Bord des Schiffes
- tägliche Reinigung Ihrer Kabine
- sorgfältig ausgearbeitete Streckenführung
- ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch
- alle Hafen-, Brücken- u. Schleusengebühren
MS Normandie
- 2-Bett-Kabine Hauptdeck pro Person: ab € 799,-
- 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung Hauptdeck pro Person: ab € 1199,-
- 2-Bett-Kabine ECO Oberdeck pro Person: ab € 839,-
- 2-Bett-Kabine Oberdeck pro Person: ab € 939,-
- 1-Bett-Kabine Oberdeck pro Person: ab € 1189,-
- 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung Oberdeck pro Person: ab € 1409,-
Die MS Normandie ist ein schönes Mittelklasseschiff. Auf dem 91 Meter langen und 10 Meter breiten Schiff finden maximal 100 Passagiere Platz. An Bord erwartet Sie eine persönliche und familiäre Atmosphäre. Die freundliche und zuvorkommende Besatzung sorgt während der Reise für leckere Mahlzeiten, und steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Auf dem Oberdeck lädt der gemütliche Panoramasalon mit Bar zum Verweilen ein; hier spielt auch abends zum Tanz ein Musiker auf. Auf dem Hauptdeck nehmen Sie im geschmackvoll eingerichteten Restaurant (kein direkter Zugang vom Kabinenbereich) in geselliger Runde Ihre Mahlzeiten ein.
Das großzügige Sonnendeck der MS Normandie verfügt über gemütliche Sitzgruppen und bequeme Liegestühle. Hier können Sie vortrefflich die einzigartige Aussicht auf das vorübergleitende Land an der Donau bewundern und den Sonnenuntergang genießen.
Unter uns: Ein Flussschiff ist einerseits ein "Urlaubshotel", andererseits aber auch "Arbeitsgerät", das sich mit Motorenkraft fortbewegt und ständig, auch nachts (z.T. mit Schleusen- und Brückendurchfahrten und dadurch bedingten Ein-/Ausfahren der Aufbauten), bedient werden muss. Schleusendurchfahrten sind mit Störungen verbunden - das ist bei allen Donaukreuzfahrten so - und leider nicht zu vermeiden.
Impressionen und Deckplan der MS Normandie können Sie hier downloaden.
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Tourenrad MIT Rücktrittbremse: € 70,-
- 7-Gang Unisex-Tourenrad OHNE Rücktrittbremse: € 70,-
An Bord erwartet Sie ein solides, leicht laufendes und reisetaugliches Unisex-Tourenrad mit tiefem Einstieg - welches wir, egal ob Männlein oder Weiblein, mit gutem Gewissen empfehlen können. Für die richtige Rahmenhöhe fragen wir Sie bei der Anmeldung um Ihre Körpergröße.
Die Aluminium-Räder sind mit einer soliden und bewährten 7-Gang-Nabenschaltung ausgestattet. Es stehen Räder mit Freilauf oder Rücktrittbremse zur Wahl - beide Radtypen verfügen über zwei gut dosierbare Felgenbremsen mit ordentlich Bremskraft. Sie sind auf 28-Zoll-Laufrädern mit stabilen Speichen und robusten Alu-Hohlkammerfelgen unterwegs. Der in Höhe und Neigung leicht justierbare Sattel und der neigungsverstellbare Lenkervorbau ermöglichen eine bequeme Sitzposition.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Miet-E-Bike
- Unisex-Elektrorad mit Rücktrittbremse: € 165,-
Wer gern Neues ausprobiert und/oder lieber möglichst kräfteschonend unterwegs sein möchte, der sollte ein Elektrorad mieten. Denn noch nie war es einfacher, so schwungvoll und mit einem Lächeln auf den Lippen durch die Lande zu gleiten.
Dank E-Bike, welches hybrid mit Elektromotor und eigener Muskelkraft betrieben wird, lassen sich Steigungen und anstrengende Abschnitte spielend bewältigen. Ganz ohne zu treten kommen Sie uns aber nicht weg. Der Elektromotor unterstützt großzügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tretvergnügens.
Eine alltagstaugliche Ausstattung mit Lichtanlage, Gepäckträger, Schutzblechen und Kettenschutz komplettieren das Rad. Zur Standardausstattung gehören zudem eine Gepäcktasche, ein Fahrradcomputer, ein Fahrradschloss, eine Luftpumpe, ein Ersatzschlauch sowie ein kleines Reparaturset.
Eigenes Rad
Gerne können Sie Ihr eigenes Fahrrad mitbringen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Bedürfnisse und Eigenheiten seines Besitzers und Nutzers zugeschnitten und angepasst. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Radreise mit dabei haben.
Als Equipment empfehlen wir eine Lenkertasche mit Kartenfach, eine Gepäcktasche für das Tagesgepäck, einen Fahrradcomputer und ein Fahrradschloss. Ach ja, das kleine Werkzeugtäschchen mit Reserveschlauch, den notwendigen Schlüsseln und Imbussen nicht vergessen, und noch vor Anreise die Funktionstüchtigkeit des Rades prüfen.
Bitte beachten Sie aber Folgendes:
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe oder Ähnliches) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Bahn-Anreise
An-/Abreise: Passau Hauptbahnhof
Die Schiffsanlegestelle ist bequem mit einer kurzen Taxifahrt erreichbar. Der Fußweg beträgt zirka 30 Minuten.
Buchung/Kauf von Zugtickets
Damit Sie in den Genuss von diversen Vergünstigungen kommen (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfehlen wir Ihnen, Ihre Zugtickets so früh wie möglich zu buchen. Bitte aber erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung. Danke!
Fahrplanauskünfte
- Hier geht es zur Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
(DB).
- Zum Reiseportal der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB).
- Link zur Fahrplanauskunft der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB).
PKW-Anreise
- Parkplatz in Passau, pro Tag: ca. € 10,-
Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW auf einem gesicherten Parkplatz etwas außerhalb von Passau abstellen. Der Transfer zum/vom Schiff ist inklusive. Der Transport kundeneigener Fahrräder beträgt € 3,50 pro Rad und Strecke.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
- Gesichertes Parkhaus in Passau, pro Tag: € 11,-
Eine weitere Parkmöglichkeit ist ein gesichertes Parkhaus, ebenfalls etwas außerhalb von Passau. Der Transfer zum/vom Schiff ist inklusive. Der Transport kundeneigener Fahrräder beträgt € 3,50 pro Rad und Strecke.
- Keine Vorab-Reservierung möglich.
Bus-Anreise
Die Busanreise kann je nach Start- und Zielort Ihrer Reise gerade hinsichtlich der Fahrradmitnahme eine gute und zudem günstige Alternative sein. Wir empfehlen Ihnen unseren FlixBus.
Zwei anbieterunabhängige Fernbus-Suchmaschinen sind CheckMYBus bzw. Busliniensuche.
Ausflugspakete
Fakultative Ausflüge wie zum Beispiel eine Oldtimer-Stadtrundfahrt mit Altstadtspaziergang in Bratislava, eine Stadtrundfahrt per Bus oder Rad in Wien oder eine Weinverkostung in der Wachau können direkt an Bord gebucht werden.
Rechtzeitig buchen
Die Verbindung von Rad und Schiff entwickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO Angebot ist vielfältig und umfangreich, aber Plätze und Termine sind limitiert.
Wenn Sie also mit einer kurzweiligen PEDALO Rad und Schiffreise liebäugeln, empfehlen wir Ihnen, das Buchen nicht allzu lange hinauszuzögern, denn bei vielen Reisen sind gewisse Termine oftmals rasch ausgebucht. Willkommen an Bord! Aber bitte unbedingt rechtzeitig buchen.
Fahrplan-/Programmänderungen
- Änderungen der Fahrtzeiten und/ oder der Reiseroute, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Niedrigwasser oder sonstigen nicht rechtzeitig vorhersehbarem Witterungsgründen wie Sturm etc. kommen kann, sind grundsätzlich vorbehalten und kein kostenloser Rücktrittsgrund.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannt gegebenen Schleusen- und/oder Brückenreparaturen.
- In diesen Fällen behalten wir uns (zu Ihrer eigenen Sicherheit) vor, die Reiseroute zu ändern und/oder Teilstrecken oder die Durchführung von Teilstrecken mit anderen Verkehrsmitteln zu überbrücken. In Einzelfällen können Hotelübernachtungen erforderlich werden.
Mindestteilnehmerzahl
- Für die Reise ist eine Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen erforderlich. Ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde und die Reise stattfindet, erfahren Sie spätestens 21 Tage vor Beginn der Reise.
- Mit dem Erreichen der Mindestteilnehmerzahl wird diese Reise garantiert durchgeführt.
- Sofern wir gezwungen sind diese Reise abzusagen, werden Sie unverzüglich über unsere Entscheidung informiert. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Vorvertragliche Reise-Informationen
Reiseveranstalter
- SE-Tours GmbH, Am Grollhamm 12a, D-27574 Bremerhaven
Eigene Fahrräder
- Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für kundeneigene Fahrräder keine Haftung übernehmen. Denn auch diese werden (meist) von der Besatzung von/an Bord gebracht. Dabei können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten Kratzer oder Beschädigungen an den Rädern auftreten.
- Aus organisatorischen Gründen (Ankern in zweiter Reihe o. ä.) kann es sein, dass die Fahrräder teilweise auch über Nacht nicht an Bord gebracht werden können, sondern am Steiger vor dem Schiff stehen.
Hoch-/Niedrigwasser
- Bei extremem Hoch- oder Niedrigwasser behalten wir uns vor, Teilstrecken per Bus zu überbrücken oder die Reise auch kurzfristig abzusagen, ohne dass sich daraus ein Rechtsanspruch ableiten lässt.
- Gleiches gilt bei behördlich angeordneten, im Vorfeld nicht bekannten Schleusen- bzw. Brückenreparaturen oder bei unverschuldetem Motor- oder Antriebsschaden des Schiffes.
Bezahlung
- Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung samt Rechnung, ist eine Anzahlung von 20% zu leisten. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt.
- Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Reiseunterlagen
In aller Regel sind die finalen Reiseunterlagen (1 Set pro Zimmer) etwa drei Wochen vor Anreise fertig erstellt.
Reiseversicherung
Zur Absicherung für allfällige Risiken ist in jedem Fall eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert
Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz
- Vor Reiseantritt können Sie jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Details zu Modalitäten und Stornogebühren bei Rücktritt siehe Reisebedingungen.
- Der Reisende kann, gegen Gebühr, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person übertragen (siehe Reisebedingungen).
- Änderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind gegen Gebühr möglich (siehe Reisebedingungen).
- Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung zu leisten. Details zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie auf Ihrer Rechnung und in unseren Reisebedingungen.
- Die Sprache, in der die angeführten Leistungen erbracht werden, ist - soweit dieses für die Leistungserbringung maßgeblich ist - direkt bei der Leistung ersichtlich.
- Der durchführende Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen nach dem Vertrag von ihr oder anderen Erbringern von Reiseleistungen zu bewerkstelligen sind.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet (siehe Reisebedingungen).
- Die PEDALO Touristik GmbH nimmt derzeit nicht an Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
- Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
- Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an dieser Reise teilnehmen.
Änderungen sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung nicht berührt.
Reisebedingungen (AGB)
Reisebedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/ Verpflichtung für Mitreisende
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der SE-Tours GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Folder- bzw. Katalogauschreibungen und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
d) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter (per E-Mail oder Post) zustande.
e) Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Der Kunde wird Schritt für Schritt durch den Buchungsvorgang geleitet. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. Mit Betätigung der Schaltfläche »zahlungspflichtig buchen« bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt allerdings die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons »zahlungspflichtig buchen« durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist in dem Fall nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
f) Weicht die Reisebetätigung des Reiseveranstalters von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche und schlüssige Erklärung oder Anzahlung erklärt.
g) Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails. Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung
a) Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern und annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8a genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Auslandsüberweisungen muss der Gesamtbetrag gebührenfrei auf das Konto des Reiseveranstalters eingehen.
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Reiseveranstalter behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die un vollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z.B. Bankgebühren) weiterzubelasten.
3. Leistungen und Preise
a) Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog oder Folder bzw. der Reiseauschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
b) Der Reiseveranstalter behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalog- und Folderangaben bzw. der Reiseauschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert werden muss.
4. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z.B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und/oder Routen (z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter hat die folgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- bis 84. Tag vor Reiseantritt 20 %
- ab 83. bis 42. Tag vor Reiseantritt 30 %
- ab 41. bis 28. Tag vor Reiseantritt 60 %
- ab 27. bis 04. Tag vor Reiseantritt 80 %
- ab 03. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt 90 %
c) Dem Kunden steht das Recht zu, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.
d) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für die über den Reiseveranstalter vermittelten Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
6. Umbuchungen
a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch de Kunden dennoch unter Beibehaltung des Gesamtzuschnitts der Reise eine Umbuchung vorgenommen, werden bis 50 Tage vor Reiseantritt eine Servicepauschale von Euro 30,- pro Reisendem erhoben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 50 Tage vor Reisebeginn beim Reiseveranstalter eingehen, sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 5 (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
a) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl: Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
b) Bei einem Rücktritt aus oben genanntem Grund übernimmt der Reiseveranstalter keine Erstattungen für Fremdleistungen wie z.B. Bahntickets oder Flüge, die der Kunde außerhalb des Leistungsangebotes des Veranstalters erworben hat.
c) Kündigung und Ausschluss aus verhaltensbedingten, psychischen oder physischen Gründen: Der Reiseveranstalter kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder gar teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns oder der SETours Reiseleitung
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemanden sonst darstellt,
- gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen ist,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
d) Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
9. Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
a) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
b) Durch den Rücktritt nach Ziffer 9a verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
10. Mitwirkungspflicht des Kunden, Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Mängelanzeige: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Bordreiseleitung des Reiseveranstalters anzuzeigen. Ist keine Bordreiseleitung vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Kapitän bzw. dem Reiseveranstalter an dessen Sitz anzuzeigen. Die Bordreiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
b) Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z.B. eine anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
c) Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Leistet der Reiseveranstalter innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zweckmäßig am besten schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für den Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter und ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
d) Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Kabinenvoucher) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
11. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Theaterbesuche), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Die Ansprüche nach § 651i BGB sind gegenüber dem Reiseveranstalter oder dem Reisemittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. Ansprüche des Kunden wegen Reisemängeln verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
b) Schweben zwischem dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
c) Ohne Zustimmung des Reiseveranstalters können Kunden gegen den Reiseveranstalter gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Vorschriften der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen des Reiseveranstalters und seiner Beauftragten zu befolgen.
b) Der Reiseveranstalter informiert EU-Staatsangehörige bei denen keine besonderen Verhältnisse vorliegen (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) über allgemeine Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen vor Reisebeginn. Andere Staatsangehörige sowie Angehörige mit mehreren Staatsbürgerschaften wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschoder Nichtinformation seitens des Reiseveranstalters bedingt sind.
14. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Rad & Schiffsreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.
b) Auf einigen Schiffen für Fluss- und Hochseekreuzfahrten existieren an Bord Kabinen, die eingeschränkt für Gäste mit körperlichen Beeinträchtigungen geeignet sind. Auf Verlangen stellt der Reiseveranstalter Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
15. Vermittlung von Fremdleistungen
a) In Verbindung mit einer SE-Tours Reise kann der Kunde über den Reiseveranstalter eine Bahnfahrkarte zu Sonderkonditionen erwerben. Eine Zugbindung ist hierin nicht enthalten. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall ausschließlich Mittler und haftet nicht für etwaige Zugverspätungen oder Zugausfälle.
b) Bei Buchung weiterer Fremdleistungen wie z.B Versicherungen, die nicht Teil der Leistungsausschreibung sind, haftet der Reiseveranstalter ausschließlich für die Vermittlung der Fremdleistung, nicht aber für die Erbringung der Leistungsinhalte. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Stornobedingungen des jeweiligen Vertragspartners.
16. Sorgfaltspflichten bei Rad & Schiffsreisen
a) Sie haften für Schäden oder Verlust an Ihnen überlassenen Fahrrädern sowie an Ihnen überlassener Ausrüstung nur, wenn Sie Weisungen der Bordreiseleitung fahrlässig oder vorsätzlich verhalten und so den Schaden oder Verlust herbeiführen.
b) Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Kunde selbst verantwortlich.
17. Versicherungen
a) Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall-, Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.
18. Informationen zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Gerichtsstand
a) Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreibeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu hin.
b) Es gilt deutsches Recht. Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an seinem Sitz verklagen. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Bremerhaven. Das gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorscheiben.
Reisepreise
MS Normandie
-
Preise pro Person
Sparpreis
29.04.19
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
2-Bett-Kabine Hauptdeck
- € 799,-
Sparpreis
29.04.19
- € 879,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 919,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung Hauptdeck
- € 1199,-
Sparpreis
29.04.19
- € 1319,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 1379,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
2-Bett-Kabine ECO Oberdeck
- € 839,-
Sparpreis
29.04.19
- € 919,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 959,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
2-Bett-Kabine Oberdeck
- € 939,-
Sparpreis
29.04.19
- € 1019,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 1059,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
1-Bett-Kabine Oberdeck
- € 1189,-
Sparpreis
29.04.19
- € 1269,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 1309,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
-
2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung Oberdeck
- € 1409,-
Sparpreis
29.04.19
- € 1529,-
Grundpreis
13.05.19 bis 27.05.19, 09.09.19 bis 30.09.19
- € 1589,-
Saisonpreis
03.06.19 bis 02.09.19
Extras und Zusatzleistungen
Zusatzleistungen zur An- und Abreise
- Parkplatz in Passau, pro Tag: ca. € 10,-
- Gesichertes Parkhaus in Passau, pro Tag: € 11,-
Mieträder
- 7-Gang Unisex-Tourenrad MIT Rücktrittbremse: € 70,-
- 7-Gang Unisex-Tourenrad OHNE Rücktrittbremse: € 70,-
- Unisex-Elektrorad mit Rücktrittbremse: € 165,-
Buchen & Bezahlen
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- Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. buchen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer PEDALO Buchungsbestätigung.
- Ist mit Ihrer Buchung alles in Ordnung, erhalten Sie in den darauffolgenden Tagen Ihre PEDALO Buchungsbestätigung (Pauschalreisevertrag gemäß § 6 PRG).
- Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung auf ein Konto in Österreich oder Deutschland. - Ihre Reiseunterlagen liegen in aller Regel etwa zwei Wochen vor Reiseantritt in unserer Buchungszentrale zum Versand an Sie bereit.
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