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Alle Infos zum Gewinnspiel

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PEDALO Reisebedingungen

Denn Sie sollten wissen, worauf Sie sich "einlassen"

Reisebedingungen: Kleingedrucktes groß geschrieben

Damit Sie "sorglos" Ihren Radurlaub antreten können

Für diese Reisen gelten gesonderte Bedingungen:

Für alle anderen Reisen sind nachfolgende Reise­be­din­gungen gültig.

1. Anmeldung / Bezahlung des Reisepreises

1.1 Auf Grund­lage der in diesem Pros­pekt an­ge­führ­ten Leis­tungs­be­schrei­bungen er­folgt die An­mel­dung. Sie kön­nen sich schrift­lich, tele­fon­isch oder via Inter­net zu einer Reise an­mel­den.

1.2 Mit der Reise­an­mel­dung/Buchung bietet der Kunde der PEDALO Touristik GmbH den Ab­schluss des Reise­ver­tra­ges ver­bind­lich an. An die Reise­an­mel­dung ist der Rei­sen­de 10 Tage ge­bun­den. Der Reise­ver­trag kommt mit der Be­stäti­gung - diese be­darf keiner be­stimmten Form - der PEDALO Touristik GmbH zu­stan­de. Bei oder un­ver­züg­lich nach Ver­trags­ab­schluss wird eine schrift­liche Aus­fer­ti­gung der Buch­ungs­be­stätigung (= Rech­nung) über­mit­telt.

1.3 Nach Erhalt der Buch­ungs­be­stätigung/Rech­nung durch uns ist eine An­zah­lung von 20% je Per­son zu leis­ten. Frühes­tens 14 Tage vor Rei­se­be­ginn ist der ge­sam­te Reise­preis fäl­lig. Die de­tail­lier­ten Reise­un­ter­la­gen er­hal­ten Sie Zug um Zug nach Er­halt des Rest­be­tra­ges zu­ge­stellt.

2. Reiserücktritt / Ersatzteilnehmer / Umbuchung

2.1 Vor Reise­an­tritt kann der Kun­de je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. Der Rück­tritt ist schrift­lich zu er­klä­ren. Im Falle des Rückt­ritts oder des Nicht­an­tritts sind fol­gen­de Storno-Ge­büh­ren vom Reise­preis fäl­lig: Bis zum 28. Tag vor An­reise 20%, je­doch min­des­tens Euro 50,- pro Per­son. Ab dem 27. Tag bis zum 14. Tag vor An­reise 30%. Ab dem 13. Tag bis zum 8. Tag vor An­reise 50%. Ab dem 7. bis zum 4. Tag vor An­reise 70%. Ab dem 3. Tag oder bei Nicht­an­tritt der Reise 90%. Ver­sich­er­ungen sind in unseren Reise­preisen nicht in­klu­diert.

2.2 Werden auf Wunsch des Kun­den nach der Buch­ung Än­de­rung­en hin­sicht­lich des Reise­ter­mins, der Unter­kunft, der Ver­pfle­gungs­art oder Ähn­li­ches vor­ge­nom­men (Um­buch­ung), so erhebt PEDALO bis 28 Tage vor Reise­be­ginn eine pau­scha­le Um­buch­ungs­ge­bühr von Euro 50,- je Än­der­ungs­vor­gang. Um­buch­ungs­wün­sche, die nach Ab­lauf dieser Frist er­fol­gen, können - so­fern die Durch­füh­rung mög­lich ist - nur nach Rückt­ritt vom Reise­ver­trag zu den vor­ste­hen­den Be­din­gung­en und einer gleich­zei­tig­er Neu­an­mel­dung durch­ge­führt wer­den.

2.3 Nimmt der Rei­sen­de ein­zelne Reise­leis­tungen in­folge vor­zeit­iger Rück­reise wegen Krank­heit oder aus anderen nicht vor PEDALO zu ver­tre­ten­den Grün­den nicht in An­spruch, so besteht kein An­spruch des Reisen­den auf an­teil­ige Rück­er­stat­tung.

3. Rücktritt und Kündigung durch PEDALO

3.1 Sollte eine Reise aus Grün­den ab­ge­sagt wer­den, die wir nicht be­ein­flus­sen kön­nen (Streik, Na­tur­ka­tas­trophen, u. ä.), oder sollte bei einer Reise die ge­nannte Min­dest­teil­neh­mer­zahl nicht er­reicht wer­den, kann PEDALO nach Maßgabe fol­gen­der Be­stim­mung­en vom Reise­ver­trag zu­rück­tre­ten:

3.2 PEDALO ist ver­pflich­tet, dem Rei­sen­den ge­gen­über die Ab­sage der Reise un­ver­züg­lich zu er­klären, wenn fest­steht, dass die Reise aus oben ge­nan­nten Grün­den nicht durch­ge­führt wer­den kann.

3.3 Sollte eine Reise wegen Nicht­er­reichens der Min­dest­teil­nehmer­zahl nicht durch­ge­führt wer­den, ist PEDALO ver­pflich­tet, dies dem Rei­sen­den bis spätes­tens drei Wochen vor Reise­be­ginn mit­zu­tei­len.

3.4 Ge­leis­te­te Zah­lun­gen wer­den un­ver­züg­lich rück­er­stat­tet. Weiter­ge­hen­de An­sprüche, ins­be­son­de­re auf Er­stat­tung von Rückt­ritts­kos­ten be­reits ge­buch­ter Flüge, Bahn­kar­ten, Zwi­schen­über­nacht­ungen usw. be­ste­hen nicht. Wir em­pfeh­len da­her, Flug­buch­un­gen etc. erst dann vor­zu­neh­men, wenn fest­steht, dass die ge­wünsch­te Reise durch­ge­führt wird.

4. Leistungen

4.1 Für den Um­fang der ver­trag­lich­en Leis­tung­en sind die Leis­tungs­be­schrei­bun­gen in dem für die Reise­zeit ak­tuel­len PEDALO Ka­ta­log maß­geb­lich, nicht aber ab­weich­en­de Er­klä­run­gen oder Zu­sa­gen von ver­mit­teln­den Reise­büros, Orts- oder Hotel­pro­s­pek­ten oder sonst­igen Dritten.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1 PEDALO haftet im Rah­men der Sorg­falts­pflicht eines or­dent­li­chen Kauf­manns für die ge­wis­sen­hafte Rei­se­vor­be­rei­tung, die sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl und Über­wach­ung der Lei­stungs­trä­ger sowie die Ri­chtig­keit der für die Reise­zeit gül­ti­gen Leis­tungs­be­schrei­bun­gen zum Zeit­punkt der Druck­le­gung un­se­res Ka­ta­lo­ges.

5.2 Die Teil­nah­me an den Rei­sen er­folgt auf eigene Ge­fahr. Min­der­jäh­ri­ge dür­fen nur in Be­glei­tung eines Er­ziehungs­be­rech­tig­ten an einer Reise teil­nehmen.

5.3 Jeder Rei­se­teil­nehm­er ist selbst da­für ver­ant­wort­lich, dass er ge­sund­heit­lich den An­for­der­ung­en der Reise ge­wach­sen ist. Die An­ga­ben zu den kör­per­li­chen An­for­der­ungen er­fol­gen nach bestem Wis­sen und Ge­wissen je­doch ohne Ge­währ. Ist der Rei­se­teil­neh­mer den kör­per­lich­en An­for­der­ung­en einer nor­mal ver­lauf­en­den Reise nicht ge­wach­sen, so hat dieser das selbst und allein zu ver­ant­wor­ten.

5.4 Die Ein­hal­tung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung liegt eben­falls in der Ver­ant­wor­tung des Rei­se­teil­neh­mers.

5.5 Bei sämt­li­chen Trans­por­ten (Bus, Schiff, Flug­zeug, u. ä.) gel­ten die Be­för­der­ungs­be­din­gun­gen der je­wei­li­gen Trans­port­un­ter­neh­men.

5.6 Sollte während der Reise eine Än­der­ung der Reise­route er­forder­lich sein (z. B. aufgrund der Wetter­lage, aus Sicher­heits­grün­den, etc.), ent­steht da­durch kein An­spruch auf eine Reise­preis­min­der­ung. Bei Schiffs­rei­sen kön­nen bei nau­ti­schen/tech­ni­schen An­for­der­ung­en Teil­strecken auch per Bus­trans­fer zu­rück­ge­legt wer­den. Bei Gruppen- und Schiffs­rei­sen ob­liegt die Ent­schei­dung einer Rou­ten­än­der­ung alleine dem Reise­be­glei­ter bzw. dem Kapitän.

5.7 Sollte aus einem Grund, den wir nicht be­ein­flus­sen kön­nen (Um­bau­ten, Re­no­vier­ung, usw.), eine vor­ge­sehene Be­sich­ti­gung nicht statt­finden, so können wir nicht da­für ver­ant­wort­lich ge­macht wer­den.

5.8 Sollten Schä­den auf­tre­ten, wel­che allein durch einen von uns aus­ge­wähl­ten Leis­tungs­trä­ger ver­ur­sacht wor­den sind oder welche von uns weder vor­sätz­lich noch grob fahr­läs­sig her­bei­g­eführt wur­den, so ist unsere Haf­tung - gleich aus wel­chem Rechts­grund - auf die drei­fache Höhe des Rei­se­prei­ses be­schränkt.

5.9 Sollte ein Ver­lust oder die Be­schädi­gung Ihres Reise­gepäcks auf­tre­ten, so haf­ten wir nur, wenn diese durch uns ver­ur­sacht wur­den und so­fort nach Auf­tre­ten bei uns ge­mel­det wer­den. Je­doch auch dann nur bis max. Euro 200,- je Per­son. Keiner­lei Haf­tung über­neh­men wir: Für Ge­ge­nstän­de, welche üb­li­cher­weise nicht im Rei­se­ge­päck mit­ge­nom­men wer­den, für Zah­lungs­mit­tel aller Art, für optische Schä­den und Schä­den an Hal­te­grif­fen und Rol­len und für Be­schä­di­gung­en an Ge­päck­stücken, deren Ge­samt­ge­wicht 20 kg über­schrei­tet. Wir em­pfeh­len Ihnen für diese Ri­si­ken ein Reise-Sicherheits-Paket.

5.10 Unsere Haftung für Schäden, welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

6. Preisanpassung

6.1 PEDALO behält sich vor, den im Rei­se­ver­trag ver­ein­bar­ten Preis im Falle der Er­höh­ung von Mehr­wert­steu­er­sät­zen, Be­för­derungs­kosten oder der Ab­ga­ben für be­stim­mte Leis­tungen wie Hafen- oder Flug­ha­fen­ge­büh­ren oder einer Än­de­rung der für die be­tref­fen­de Reise gel­ten­den Wech­sel­kur­se ent­sprech­end zu ändern.

6.2 Im Falle einer nach­träg­li­chen Än­de­rung des Rei­se­preises hat PEDALO den Rei­sen­den un­ver­züg­lich zu in­for­mie­ren. Preis­er­höhun­gen ab dem 20. Tag vor Rei­se­an­tritt sind un­wirk­sam. Bei Preis­er­höhun­gen von mehr als 8% ist der Rei­sen­de be­rech­tigt, ohne Ge­büh­ren vom Rei­se­ver­trag zu­rück­zu­tre­ten.

7. Gewährleistung

7.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht ver­trags­gemäß er­bracht, kann der Kunde Ab­hil­fe ver­lan­gen. Was ver­trags­ge­mäß ist, be­stimmt sich einer­seits nach der Leis­tungs­be­schrei­bung, an­der­er­seits aber auch nach der Orts­üb­lich­keit des Ziel­lan­des. PEDALO kann die Ab­hil­fe ver­wei­gern, wenn sie einen un­ver­hält­nis­mäßig hohen Auf­wand er­for­dert, ist aber be­rech­ti­gt, Ab­hil­fe in Form von gleich- oder höher­wer­ti­gen Er­satz­leis­tun­gen zu er­brin­gen. Eine solche Er­satz­leis­tung kann der Kunde nur aus wich­ti­gem, ob­jek­tiv er­kenn­ba­rem Grund ab­leh­nen. Das Ab­hil­fe­ver­lan­gen ist an uns di­rekt oder an Ihren Rei­se­lei­ter zu rich­ten. Der Rei­se­lei­ter ist je­doch nicht be­recht­igt, An­sprüche an­zu­er­ken­nen.

7.2 Minderung des Rei­se­prei­ses: Für die Dauer einer nicht ver­trags­mäßi­gen Er­brin­gung der Reise bis zur Ab­hil­fe durch PEDALO kann der Kunde nach Rück­kehr von der Reise eine ent­sprech­en­de Her­ab­set­zung des Rei­se­prei­ses - in Schrift­form - ver­lan­gen (Min­de­rung). Die Min­de­rung tritt nicht ein, wenn und soweit es der Rei­sen­de schuld­haft un­ter­lässt, den Man­gel den in Ziffer 7.1. ge­nann­ten Stel­len recht­zei­tig an­zu­zei­gen, um diesen die Ab­hil­fe zu er­mög­li­chen.

7.3 Even­tu­elle An­sprü­che müs­sen spätes­tens bis zu einem Monat nach ver­trag­lich vor­ge­se­hen­em Rei­se­ende bei uns gel­tend ge­macht wer­den.

8. Mitwirkungspflicht

8.1 Falls der Rei­sen­de seine Rei­se­un­ter­la­gen nicht recht­zei­tig vor der Reise er­hält, muss er PEDALO um­ge­hend be­nach­rich­ti­gen.

8.2 Der Rei­sen­de ist ver­pflich­tet, bei ev­en­tu­ell auf­tre­ten­den Leis­tungs­störun­gen alles ihm Zu­mut­ba­re zu tun, um zu einer Be­he­bung der Störung bei­zu­tra­gen und even­tu­ell ent­ste­hen­de Schä­den ge­ring zu hal­ten oder zu ver­mei­den. Der Kun­de ist ins­be­son­de­re ver­pfli­ch­tet, seine Be­an­stan­dun­gen un­ver­züg­lich der in Ziffer 8.1. ge­nannten Stel­le zur Kennt­nis zu ge­ben. Diese sind be­auf­tra­gt, für Ab­hil­fe zu sor­gen, so­fern dies möglich ist. Un­ter­lässt der Kun­de schuld­haft einen Man­gel an­zu­zei­gen, so tritt ein An­spruch auf Min­de­rung nicht ein.

9. Absicherung von Kundengeldern

9.1 Die PEDALO Touristik GmbH ist im Ver­an­stal­ter­ver­zeich­nis des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für wirt­schaft­li­che An­ge­le­gen­hei­ten unter der Nummer 1998/0032 ein­ge­tra­gen. Die von der PEDALO Touristik GmbH ver­an­stal­te­ten Pau­schal­rei­sen sind im Falle einer In­sol­venz durch eine Bank­ga­ran­tie bei der Volks­bank Gries­kirchen, Ross­markt 14, A-4710 Gries­kirchen ab­ge­sich­ert. Dies gilt für: a) be­rei­ts ent­rich­te­te Zah­lun­gen für Rei­se­leis­tun­gen, die nicht mehr er­bracht wur­den und b) not­wen­di­ge Auf­wen­dun­gen für die Rück­reise; der Ver­an­stal­ter über­nimmt Kun­den­gel­der als An­zah­lung/Vor­aus­zah­lung bis maxi­mal 20% des Rei­se­prei­ses früher als zwei Wochen vor Rei­se­an­tritt. Die erhöhte Ab­si­che­rung (§ 4 Abs. 4 RSV) ist durch oben an­ge­führ­te Bank­ga­ran­tie ge­währ­leis­tet. Im In­sol­venz­fall sind sämt­liche An­sprüche bei sons­ti­gem An­spruchs­ver­lust inner­halb von 8 Wochen ab Ein­tritt der In­sol­venz beim Ab­wick­ler, Euro­päische Rei­se­ver­sich­erung AG, Kratochwjle­straße 4, 1020 Wien, Tel: 01/3172500, Fax: 01/3199367 an­zu­mel­den.

10. Sonstiges

10.1 Während der Dauer der Reise haften Sie für Schä­den oder Ver­lust an Fahr­rädern und Ihnen über­las­sener Aus­rüstung.

10.2 Der Kunde ist für die Ein­hal­tung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Ge­sund­heits­vor­schrif­ten sel­bst ver­ant­wort­lich.

10.3 Änderungen von Prei­sen und Leis­tun­gen müssen wir uns vor­be­halten, eben­so die Be­rich­ti­gung von Irr­tümern und Druck­feh­lern.

10.4 Die Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen des Rei­se­ver­tra­ges hat nicht die Un­wirk­sam­keit des ge­sam­ten Ver­tra­ges zur Fol­ge.

10.5 Gerichtsstand ist Sitz des Veranstalters.

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A-4710 Grieskirchen
Fax: 0043-7248-63584-4
E-Mail: info@pedalo.com

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