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  • Rad und Schiff 
Segelboot auf einem der tausend Masurischen Seen, Bild: M. Switulski, Bild 1 der Radreise Masurische Seenplatte
Segelboot auf einem der tausend Masurischen Seen (Bild: M. Switulski)
Die St.-Georg-Kirche in Ketrzyn, Bild: Szymon, Bild 2 der Radreise Masurische Seenplatte
Die St.-Georg-Kirche in Ketrzyn (Bild: Szymon)
Ziege vor historischem Bauernhaus, Bild: Puchan, Bild 3 der Radreise Masurische Seenplatte
Ziege vor historischem Bauernhaus (Bild: Puchan)
Die MS Classic Lady vor Anker, Bild: DNV Tours, Bild 4 der Radreise Masurische Seenplatte
Die MS Classic Lady vor Anker (Bild: DNV Tours)
Radweg durch die Johannisburger Heide, Bild: Buesi, Bild 5 der Radreise Masurische Seenplatte
Radweg durch die Johannisburger Heide (Bild: Buesi)
Torbogen des Philipponenkloster in Wojnowo, Bild: M. Dietrich-Brock, Bild 6 der Radreise Masurische Seenplatte
Torbogen des Philipponenkloster in Wojnowo (Bild: M. Dietrich-Brock)
Bildstock am Wegesrand, Bild: Puchan, Bild 7 der Radreise Masurische Seenplatte
Bildstock am Wegesrand (Bild: Puchan)
  • ab € 1195,–

  • Reise 2024

  • Geführte Gruppenreise

Masurische Seenplatte
Rundreise in Masuren

Geführte Gruppenreise | 8-tägige Rundreise

Im Land der tausend Seen: Seen über Seen, einge­bet­tet in eine sanft hüge­lige Land­schaft, um­ge­ben von herr­lich schat­tigen Wäl­dern. Für eine Rad & Schiff­reise, die auf Ab­wechs­lung und Viel­falt ab­fährt, ist die Masu­ri­sche Seen­platte ge­macht ...

Übersichtskarte

Im Land der tausend Seen

Seen über Seen, einge­bet­tet in eine sanft hüge­lige Land­schaft, umge­ben von herr­lich schat­tigen Wäl­dern. Für eine Rad & Schiff­reise, die auf Ab­wechs­lung und Viel­falt ab­fährt, ist die Masu­ri­sche Seen­platte wie ge­macht! Die »Fünf-Seen-Route« führt zu Was­ser und zu Land durch Natur­räume vom Fein­sten. Kein Wun­der, dass auch Wild­pferde, Biber, Schwäne und selbst Elche sich hier wohl und heim­isch fühlen.

Aber auch der Mensch hat über Jahr­hun­derte hin­weg in Masuren ein­drucks­volle kultur­elle Monu­mente hin­ter­las­sen. Aus der Zeit der Deut­schen Rit­ter­orden haben sich wehr­hafte Bur­gen und Ordens­kir­chen erhal­ten, und auch die jün­gere Gesch­ichte Ost­preußens ist all­gegen­wärtig. Zahl­reiche Be­sich­ti­gungen werden Ihnen tiefe Ein­blicke in eine wech­sel­volle Ver­gan­gen­heit ver­schaf­fen. Dazwi­schen immer wieder: Rad­etap­pen von unver­gleich­licher Idylle und Schiff­fahrten, die zum Die-Seele-bau­meln-lassen ein­laden.

Reise-Highlights

  • Warum der Gruppenreise-Vorteil ein gro­ßes High­light ist, ver­ra­ten wir Ihnen hier.
  • Gemächlich durch Alleen mit uralten Bäumen, deren Laub Schatten spenden, gleiten.
  • Im kristallklaren Wasser der Krutynia tummeln sich Schwärme von Fischen und riesige tür­kis­far­bene Libellen schweben durch die flirrende Luft.
  • Es ist mehr als wahrscheinlich, dass Sie auf einen, zwei, drei, viele Störche treffen. Denn Adebar baut seine Nester überall dort, wo es ihm gefällt.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Topografie

Die To­po­gra­fie die­ser Rad & Schiff­rei­se ist flach bis sanft wel­lig mit wenigen größeren Steigungen.

Wegbeschaffenheit

Sie ra­deln teils auf Ne­ben­stra­ßen, teils auf un­be­fes­tig­ten Naturwegen. Einige Pas­sa­gen mit schwie­ri­gen Fahr­ver­hält­nis­sen (Sand, Schot­ter) kön­nen schie­bend über­brückt werden. Fall­wei­se ist mit Ver­kehr zu rechnen.

Wegfindung & Orientierung

Die Rich­tung gibt bei die­ser ge­führ­ten Grup­pen­reise ein lan­des­kun­di­ger Guide vor.

Radelpause gefällig?

Wer eine Rad­pause ein­le­gen möchte, bleibt auf dem Schiff und ge­langt ohne An­stren­gung zum näch­sten Etap­pen­ziel.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Masurische Seenplatte

8-tägige Rundreise
im Raum Masuren

  • ca. 245 bzw. 260 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Masuren (in Eigenregie)

PKW-Anreise direkt nach Mikolajki, Bahn- oder Flug­an­reise nach War­schau in eige­ner Regie. Der Per­so­nen­trans­fer zum/vom Schiff ist im Reise­preis inklu­sive.

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Tag 2 von 8
Rundfahrt Jezioro Luknaijno

  • ca. 20 km

Nach dem Frühstück erfolgt die Tour­be­sprech­ung und Aus­gabe der Miet­räder sofern ge­bucht. Am Vor­mit­tag machen Sie eine Erkun­dungs­tour durch Miko­lajki. Die Klein­stadt gilt als schön­ster und belieb­tester Ferien­ort Ma­surens. Vom Markt­platz aus sehen Sie das Wap­pen­tier Miko­lajkis, den sagen­haften »Stint­hengst«, der unter einer Brücke ange­kettet im Wasser liegt.

Am Nach­mit­tag geht es zum Jezioro Luknaijno (Luck­nainer See). Der kleine See, der im Masur­ischen Bio­sphären Reser­vat liegt, ist Brut­gebiet für viele seltene Was­ser­vögel und vor allem be­kannt für die großen Scha­ren von Höcker­schwänen. Von einem Aus­sichts­punkt genießt man den Blick auf dieses Vogel­para­dies in einer unbe­rühr­ten Natur­landschaft.

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Tag 3 von 8
Rundfahrt Jezioro Beldany

  • ca. 35 km

Morgens unter­nehmen Sie eine kurze Rad­tour bis zur Fähr­sta­tion von Wierzba und setzen auf der anderen Seite den Weg per Rad fort. Im nahen Popiellno besu­chen Sie eine bio­log­ische Sta­tion, die zur Rück­züch­tung des urzeit­lichen Tarpan-Pferdes ein­ge­rich­tet wurde. Auf der um­lie­gen­den Halb­insel wer­den die Tiere aus­ge­wil­dert, so dass man in den lich­ten Wäl­dern mit etwas Glück eine kleine Herde entdeckt.

Die Weiter­fahrt nach Kamien führt über Wejsuny, ein altes, ost­preuß­isches Dorf mit hüb­scher Kirche im Ordens­stil und schö­nen alten Holz­häu­sern, die teil­weise über 100 Jahre alt sind. An der Schleuse von Guzianka vorbei setzen Sie die Rad­tour um den Jezioro Bel­dany (Beldahn­see) herum fort bis nach Kamien, wo die MS Classic Lady bereits auf Sie war­tet. Eine Schiff­fahrt nach Miko­lajki rundet den Tag ab.

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Tag 4 von 8
Mikolajki - Wilkasy

  • ca. 50 bzw. 65 km

Der Tag beginnt mit einer Schiff­fahrt Rich­tung Ryn (Rhein). Per Rad geht es an­schließ­end zur ehe­mal­igen Schäferei und weiter zur Wolfs­schanze, wo sich die Reste des ehe­mal­igen Führer­haupt­quar­tiers be­fin­den. Bei einer Führ­ung sehen Sie unter anderem den Gedenk­stein, der an Graf von Stauf­fen­berg und die Wider­stands­kämpfer des 20. Juli 1944 erinnert.

Wer will, fährt einen indi­vi­duel­len Ab­stecher (plus 17 km) nach Ketrzyn (Rasten­burg). Sehens­wert sind die Ordens­burg und die Wehr­kirche St. Georg, in der ein Bild aus der Schule Lukas Cra­nachs unter­ge­bracht ist. Durch Wiesen, Felder und ein­same Dörfer geht es nach Wil­kasy, wo die MS Classic Lady Sie wieder er­wartet.

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Tag 5 von 8
Rundfahrt Jezioro Goldapiwo

  • ca. 55 km

Am Vormittag startet die Rad­tour und führt über Gizycko (Lötzen) zum Jezioro Gold­apiwo (Goldap­gar-See). Sie unter­nehmen zu­nächst einen Rund­gang durch Gizycko, das Wasser­sport­zen­trum Masu­rens, und sehen eine hand­be­trie­bene Dreh­brücke, die im­mer noch in Be­trieb ist und ein sel­tenes Tech­nik­denk­mal darstellt.

Weiter geht es zu der nach Plä­nen des Hof­archi­tekten Schinkel erbau­ten Kirche, in der jetzt wieder deutsch­sprachige Gottes­dienste statt­fin­den. Bei Gizycko besu­chen Sie die Feste Boyen aus der Mitte des 19. Jahr­hun­derts, die auf einer Fläche von 100 ha zwi­schen Jezioro Nie­gocin (Löwen­tin­see) und Jez­ioro Mamry (Mauer­see) errich­tet wurde. Weiter geht die Fahrt zum Jezi­oro Gold­apiwo, dann um den See her­um und über Pozez­drze (Posses­sern) nach Wil­kasy zurück zum Schiff.

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Tag 6 von 8
Wilkasy - Mikolajki

  • ca. 40 km

Der heutige Tag beginnt mit einer stim­mungs­vollen Schiff­fahrt auf der schönen »Fünf-Seen-Route« nach Szy­monka. Erste Station der Rad­tour ist Ryn mit seiner Ordens­burg aus dem 14. Jahr­hun­dert. Die Burg wurde im bar­ocken Stil umge­stal­tet und diente eine Zeit lang als Ge­fäng­nis. Heute ist hier ein mon­dänes Hotel unter­ge­bracht. Im Innen­hof kann man ein glas­über­deck­tes Ritter­grab mit Bei­ga­ben betrachten.

Dann geht die Fahrt weiter nach Sadry (Zon­dern). In einem 200-jährigen Bauern­haus hat die Fam­ilie Dickti ein Hei­mat­mu­seum mit vielen alten Haus­ge­räten und typ­isch masur­ischen Mö­beln ein­ge­rich­tet. In der Scheune neben­an stehen alte land­wirt­schaft­liche Gerät­schaf­ten und Maschinen. Nach dem Be­such des Mu­seums führt der Weg am Tal­ter Ge­wäs­ser ent­lang nach Miko­lajki und zur An­lege­stelle der MS Classic Lady.

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Tag 7 von 8
Rundfahrt Krutynia

  • ca. 45 km

Die Tagesetappe führt über Woj­nowo (Eckerts­dorf) nach Kru­tyn. In Woj­nowo liegt inmit­ten herr­li­cher Natur­land­schaft das rus­sisch-ortho­doxe Klos­ter der Phi­lipp­onen. Die so­ge­nann­ten Alt­gläu­bi­gen ließen sich 1825 hier nieder. Ihre Häu­ser und die Holz­kirche mit gol­denem Zwie­bel­turm ver­wei­sen auf das rus­si­sche Erbe der Glau­bens­flücht­linge.

Das aus­ge­dehnte Wald­ge­biet der Jo­han­nis­burger Heide wird durch­zogen von einem glas­kla­ren Flüss­chen, das reich an Fischen und Kreb­sen ist. Die Stocher­kahn­fahrt auf der Kru­tynia gilt als Höhe­punkt jeder Ma­suren­reise. Las­sen Sie die Seele bau­meln, während Ihr Boot fast ge­räusch­los durch das kris­tall­klare und fisch­reiche Was­ser glei­tet. Aus­gangs­ort ist das Dorf Kru­tyn, wo man u.a. auch masur­ische Hand­ar­bei­ten, Sou­venirs und Kunst­hand­werk kau­fen kann. Be­son­ders reiz­voll ist die Ein­kehr in einem Lokal mit Ter­rasse direkt am Fluss, in dem fang­fri­scher Fisch ser­viert wird.

Über Galkowo mit dem Rei­ter­hof Gut Feren­stein und dem Forst­haus, in dem heute ein nos­tal­gi­sches Res­tau­rant unter­ge­bracht ist, führt die Rad­tour nach Kamien zur Schiffs­anlege­stelle. Genießen Sie noch ein­mal von Ihrem Logen­platz auf dem Sonnen­deck die Fahrt über den Jezioro Bel­dany nach Mikolajki.

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Tag 8 von 8
Abreise aus Masuren (in Eigenregie)

Wie wär's mit einigen Ver­län­ger­ungs­näch­ten in War­schau oder Danzig?

Anreisetermine

Jeden Samstag vom 18.05. bis 31.08.2024

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
Rundreise in Masuren

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung auf MS Classic Lady
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • 7 x Abendmenü bzw. Barbecue an Land
  • deutschsprachige ortskundige Rei­se­be­gleitung per Rad
  • Transfer Warschau exkl. Rad zum/vom Schiff
  • Eintritte, Besichtigungen etc. gem. Programm
  • Fähr- und Stocherkahnfahrt Krutynia
  • alle Hafen-, Brücken- u. Schleu­sen­ge­bühren
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • ausführliche Reiseunterlagen pro Kabine in Deutsch und Englisch

MS Classic Lady

Fakten

  • Schiffstyp: Fluss­kreuz­fahrt­schiff
  • Länge: 44 m, Breite: 7 m, Tiefgang: 1 m
  • Passagierdecks: 2 Ebenen
  • Kapazität: 20 Außen­ka­binen, 40 Passagiere
  • Besatzung: 6 Personen
  • Flagge: PL, Bordsprachen: DE, PL

Beschreibung

Die MS Classic Lady wurde spe­ziell für Fahr­ten auf der Masur­ischen Seen­platte ge­baut und ist bes­tens auf die Be­dürf­nisse von Rad und Schiff­rei­senden ein­ge­stellt. Vom Son­nen­deck wie auch aus den hel­len Innen­be­rei­chen ge­nießen Sie glei­cher­maßen stim­mungs­volle Aus­blicke auf die ein­zig­ar­tige Land­schaft. Die Atmo­sphäre ist fami­liär und unge­zwun­gen, die freund­liche und enga­gierte Be­satz­ung sorgt für einen ange­neh­men Auf­ent­halt an Bord.

Hauptdeck

Das Haupt­deck der MS Classic Lady be­fin­det sich »unter Deck« und be­her­bergt 16 gemüt­liche Außen­kabinen.

Oberdeck

Vier weitere Kabi­nen be­fin­den sich auf dem Ober­deck, wo Sie auch das licht­durch­flu­tete Pano­rama-Res­tau­rant vor­fin­den, das Herz­stück der MS Classic Lady. Hier haben Sie Gele­gen­heit die lan­des­typ­ische Küche ken­nen­zu­lernen und im an­geschlos­senen Bar-Be­reich den Tag in gesel­liger Runde aus­klin­gen zu lassen.

Kabinen

Die Kabinen auf dem Haupt- und Ober­deck sind je­weils zirka 11 m² groß. Alle Bet­ten sind eben­erdig, als Dop­pel­bett oder ge­trennt ste­hend. Zur Aus­stat­tung gehö­ren außer­dem ein Klapp­tisch, Klei­der­schrank, Safe und ein ei­gener Sani­tär­be­reich mit Dusche/WC. Die Hei­zung ist zen­tral gere­gelt, alle Fen­ster las­sen sich zu­min­dest zum Teil öffnen.

  • Hauptdeck 2-Bett-Kabine ab € 1195,-

    Zirka 11 m² groß mit Dop­pel­bett oder zwei Ein­zel­bet­ten, das Fen­ster ist zu einem Drit­tel zu öffnen

  • Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung ab € 1590,-

    Zirka 11 m² große Haupt­deck-Kab­ine zur all­ein­igen Nutz­ung

  • Oberdeck 2-Bett-Kabine ab € 1295,-

    Zirka 11 m² groß mit Dop­pel­bett oder zwei Ein­zel­bet­ten, das Fen­ster lässt sich komp­lett öffnen

Mietrad

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 95,- (zahlbar vor Ort)

An Bord er­war­tet Sie ein solides, leicht lau­fen­des und reise­taug­liches Unisex-Touren­rad mit tiefem Ein­stieg - wel­ches wir, egal ob Männ­lein oder Weib­lein, mit gutem Ge­wis­sen emp­feh­len kön­nen. Für die richtige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Die Aluminium-Räder sind mit einer 7-Gang-Naben­schal­tung mit Rück­tritt­brem­se und zwei gut do­sier­bare Fel­gen­brem­sen (hin­ten zu­sätz­lich zur Rück­tritt­brem­se) mit or­dent­lich Brems­kraft aus­ge­stattet. Sie sind auf 28-Zoll-Lauf­rädern mit sta­bi­len Spei­chen und ro­bus­ten Alu-Hohl­kammer­fel­gen un­ter­wegs. Der in Höhe und Neigung leicht jus­tier­bare Sattel und der nei­gungs­ver­stell­bare Lenker­vor­bau er­mög­lichen eine be­queme Sitz­position.

Eine all­tags­taug­liche Aus­stat­tung mit Licht­an­lage, Ge­päck­träger, Schutz­blechen und Ket­ten­schutz kom­plet­tie­ren das Rad. Zur Stan­dard­aus­stat­tung ge­hören zu­dem eine Ge­päck­tasche, eine Len­ker­ta­sche, ein Fahr­rad­com­pu­ter, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein kleines Re­pa­ra­tur­set.

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 185,- (zahlbar vor Ort)

Wer gerne mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt (bis zu einer Ge­schwin­dig­keit von 25 km/h) groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Die bes­tens ge­war­teten und rei­se­taug­lichen Miet-E-Bikes sind mit einer leicht­gän­gi­gen Gan­gschal­tung, einer gu­ten Brems­an­lage, Alu-Hohl­kam­mer­fel­gen, Schutz­ble­chen hin­ten und vorne, einer Licht­an­la­ge so­wie einem Sei­ten­stän­der aus­ge­stat­tet.

Zur Stand­ard­aus­stat­tung ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se eine was­ser­dich­te Len­ker- und Gepäck­ta­sche, ein Fahr­rad­com­pu­ter, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein klei­nes Re­pa­ra­tur­set.

Für die rich­tige Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Eigenes Rad

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen, denn das eigene Rad ist speziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten seines Besitzers und Nutzers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau dieses Rad möchte man auch gerne auf seiner Rad­reise mit dabei haben.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine Lenker­tasche mit Karten­fach, eine Gepäck­tasche für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss. Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Bitte beachten Sie Folgendes:
  • Bitte haben Sie Ver­ständ­nis, dass wir für kun­den­ei­ge­ne Fahr­rä­der keine Haf­tung über­neh­men. Denn auch diese wer­den (meist) von der Be­sat­zung von/an Bord ge­bracht. Da­bei kön­nen auf­grund der ört­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten Be­schä­di­gun­gen an den Rä­dern auf­treten.
  • Aus or­ga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den (An­kern in zwei­ter Rei­he oder Ähn­liches) kann es sein, dass die Fahr­rä­der teil­wei­se auch über Nacht nicht an Bord ge­bracht wer­den kön­nen, son­dern am Stei­ger vor dem Schiff stehen.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Bahnhof Warschau Centralna

Vom Haupt­bahn­hof in War­schau geht es be­quem per Sam­mel­trans­fer (im Rei­se­preis in­klu­si­ve) zur An­le­ge­stelle der MS Clas­sic Lady. Bit­te be­ach­ten Sie, dass die Ab­fahrt vom Bahn­hof um ca. 16:00 Uhr er­folgt. Danke!

  • Sammeltransfer Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Person: inklusive
  • Der Sam­mel­trans­fer vom Bahn­hof War­schau Cen­tral­na (und re­tour) ist im Rei­se­preis in­klu­si­ve.

    Anreisetag: Ab­fahrt Haupt­bahn­hof ca. 16:00 Uhr, An­kunft Schiffs­an­le­ge­stel­le ca. 20:45 Uhr.
    Abreisetag: Ab­fahrt Schiffs­an­le­ge­stelle ca. 07:00 Uhr, An­kunft Haupt­bahn­hof ca. 12:00 Uhr.

  • Reservierung erforderlich.
  • Transfer Privatrad Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
  • Bitte be­ach­ten Sie, dass für die Mit­nah­me von kun­den­ei­ge­nen Rä­dern im Trans­fer­bus ein Auf­preis an­fällt. Danke!

  • Reservierung erforderlich.
Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parkplatz in Mikolajki, pro Woche: € 65,- (zahlbar vor Ort)
  • Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW auf kosten­pflich­tigen Park­plätzen in der Nähe der Schiffs­anlege­stelle abstellen.

  • Reservierung erforderlich.
  • Parken in Warschau, pro Tag: ca. € 7,-
  • Alternativ können Sie Ihren PKW auf einem kosten­pflich­tigen Park­platz am Flug­hafen War­schau abstel­len und von hier aus den Gratis­transfer zum Schiff in Anspruch nehmen (siehe Flug-Anreise).

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Flug-Anreise

Flughafen: Warschau Chopin (WAW)

Vom Flughafen War­schau ge­lan­gen Sie be­quem per Sam­mel­trans­fer (im Rei­se­preis in­klu­si­ve) zur An­le­ge­stelle der MS Clas­sic Lady. Bitte be­acht­en Sie, dass die Ab­fahrt vom Flug­ha­fen um ca. 15:00 Uhr er­folgt. Danke!

  • Sammeltransfer Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Person: inklusive
  • Der Sam­mel­trans­fer vom Flug­ha­fen War­schau Cho­pin (und re­tour) ist im Rei­se­preis in­klu­si­ve.

    Anreisetag: Ab­fahrt Flug­ha­fen ca. 15:00 Uhr, An­kunft Schiffs­an­le­ge­stelle ca. 20:45 Uhr.
    Abreisetag: Ab­fahrt Schiffs­an­le­ge­stelle ca. 07:00 Uhr, An­kunft Flug­ha­fen ca. 12:30  Uhr.

  • Reservierung erforderlich.
  • Transfer Privatrad Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
  • Bitte be­ach­ten Sie, dass für die Mit­nah­me von kun­den­ei­ge­nen Rä­dern im Trans­fer­bus ein Auf­preis an­fällt. Danke!

  • Reservierung erforderlich.
Hinweise zur Flug-Buchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte beach­ten Sie je­doch, dass bei dieser Reise eine Mindest­teil­nehmer­zahl erfor­der­lich ist. Die Frist, inner­halb derer wir garan­tie­ren können, dass die Reise durch­ge­führt wird, finden Sie im Reiter »Infos« unter dem Punkt »Mindest­teil­nehmer­zahl«.
  • Wir em­pfeh­len un­se­ren lang­jäh­ri­gen Partner opodo.de. Hier fin­den Sie güns­ti­ge Flü­ge von über 700 Air­li­nes. Für ein güns­ti­ges An­ge­bot soll­ten Sie ver­schie­de­ne Flug­hä­fen aus­pro­bie­ren. Bu­chen Sie Hin- und Rück­flug zu­sam­men und kom­bi­nie­ren Sie ggf. ver­schie­de­ne Air­li­nes.

Geführte Gruppenreise - so funktioniert's

Gemeinsam unterwegs per Rad & Schiff

Geführte PEDALO Rad & Schiff­rei­sen ver­bin­den nicht nur zwei Rei­se­ar­ten zu einer be­son­de­ren Kom­bi­na­ti­on, sie brin­gen auch die­je­ni­gen Men­schen zu­sam­men, die die­ses Be­son­de­re ganz be­son­ders schät­zen. Die auf einer Wel­len­län­ge lie­gen und dem­ent­spre­chend gerne mög­lichst viel Rad­ur­laubs­zeit ge­mein­sam mit ihren gleich­ge­sinn­ten Rei­se­ge­fähr­ten ver­brin­gen möch­ten.

Bei der ge­führ­ten Grup­pen­rei­se per Rad & Schiff nimmt man nicht nur Früh­stück und Abend­es­sen an Bord ge­mein­sam ein, son­dern auch die We­ge an Land ge­mein­sam un­ter die Rä­der. Das zu­sam­men Er­leb­te ver­bin­det und löst wahre Wel­len der Be­geis­te­rung aus.

Rundherum erstklassig betreut

Wer sich für eine ge­führ­te PEDALO Rad & Schiff­rei­se ent­schei­det, muss sich nicht da­rum küm­mern den rech­ten Weg zu fin­den, son­dern kann sich Tag für Tag voll auf die ei­g­ene Be­geis­te­rung kon­zen­trie­ren.

Qualifizierte und er­fah­re­ne Rei­se­lei­ter hüp­fen mit Ihnen von In­sel zu In­sel oder wei­sen Ihnen bei Ihren Rad­tou­ren ent­lang von idyl­li­schen Fluss­land­schaf­ten, ver­schlun­ge­nen Ka­nä­len und herr­li­chen Seen den Weg. Sie wis­sen in wel­chen Res­tau­rants man mit­tags am bes­ten ein­keh­ren kann, aber auch wo die hüb­sches­ten Picknick-Plätz­chen zu fin­den sind. Und sie be­glei­ten Ihre Rei­se­grup­pe bei Be­sich­ti­gungs­tou­ren und Stadt­rund­gän­gen. Wert­volle Tipps und span­nen­de Ge­schich­ten zu Land und Leu­ten gibt's meist noch oben­drauf.

Bei der Rad & Schiff­rei­se in der Grup­pe haben Sie so viel erst­klas­si­ge Be­treu­ung und an­ge­neh­me Ge­sell­schaft wie Sie es sich nur wün­schen kön­nen, aber auch die Frei­heit ein­mal für sich zu sein, wenn Sie das möch­ten. Denn wenn Ihnen ein­mal nicht der Sinn nach Fahr­rad­spaß in der Grup­pe ste­hen sollte, ha­ben Sie je­der­zeit die Mög­lich­keit ein­fach an Bord zu blei­ben und sich an Deck die Sonne auf den Bauch schei­nen zu lassen.

Rechtzeitig buchen

Die Ver­bind­ung von Rad und Schiff ent­wickelt sich immer mehr zum Reise-Renner. Das PEDALO An­ge­bot ist viel­fäl­tig und um­fang­reich, aber Plätze und Ter­mine sind li­mi­tiert.

Wenn Sie also mit einer kurz­weiligen PEDALO Rad und Schiff­reise lieb­äugeln, em­pfeh­len wir Ihnen, das Buchen nicht all­zu lange hin­au­szu­zögern, denn bei vielen Reisen sind ge­wisse Termine oft­mals rasch aus­ge­bucht. Will­kommen an Bord! Aber bitte unbedingt recht­zeitig buchen.

Fahrplan-/Programm­änderungen

  • Änderungen der Fahrt­zei­ten und/ oder der Rei­se­rou­te, zu denen es im Fall von Hoch- bzw. Nied­rig­was­ser oder sons­ti­gen nicht recht­zei­tig vor­her­seh­ba­rem Wit­te­rungs­grün­den wie Sturm etc. kom­men kann, sind grund­sätz­lich vor­be­hal­ten und kein kos­ten­lo­ser Rück­tritts­grund.
  • Gleiches gilt bei be­hörd­lich an­ge­ord­ne­ten, im Vor­feld nicht be­kannt ge­ge­be­nen Schleusen- und/oder Brü­cken­re­pa­ra­turen.
  • In diesen Fäl­len be­hal­ten wir uns (zu Ihrer ei­ge­nen Sicher­heit) vor, die Rei­se­rou­te zu än­dern und/oder Teil­stre­cken oder die Durch­füh­rung von Teil­str­ecken mit an­de­ren Ver­kehrs­mit­teln zu über­brü­cken. In Ein­zel­fäl­len kön­nen Ho­tel­über­nach­tun­gen er­for­der­lich werden.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Mindestteilnehmerzahl

  • Für diese Radreise ist eine Min­dest­teil­neh­mer­zahl von 15 Per­so­nen er­for­der­lich. Sollte die­se nicht er­reicht und die Rad­rei­se ab­ge­sagt wer­den, ver­stän­di­gen wir Sie da­rü­ber spä­tes­tens 21 Tage vor Be­ginn der Reise.
  • Bei Absage der Rad­rei­se wer­den auf den Rei­se­preis ge­leis­te­te Zah­lun­gen um­ge­hend er­stat­tet. Wei­te­re An­sprü­che be­ste­hen nicht.
  • Mit dem Erreichen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl wird die­se Rad­rei­se ga­ran­tiert durch­ge­führt. Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

DNV Touristik GmbH, Bolzstraße 126, 70806 Kornwestheim, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Allgemeine Reise- & Teilnahmebedingungen für Pauschalreisen der DNV-Touristik GmbH

Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der DNV-Touristik GmbH (nachstehend „Reiseveranstalter“ genannt
bzw. „DNV“ abgekürzt) im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Die Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages/Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Reiseveranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

  • a) Grundlage des Angebots von DNV sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
  • b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung
  • durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  • c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die
  • Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf
  • die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch
  • ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
  • d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch erfolgt, gilt:

  • a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich für 10 Werktage an.
  • b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

  • a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
  • b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
  • c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
  • d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
  • e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich für 10 Werktage an.
  • f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
  • g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
  • h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) (siehe oben), soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.
1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer
Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 21 Tagen vor Reisebeginn abgeschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis zu zahlen.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist

  • entweder die Änderung anzunehmen
  • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
  • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung
der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Preisänderung nach Vertragsschluss

DNV verzichtet auf das Recht einer Preisänderung nach Vertragsabschluss.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Rücktrittskosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

Reisen mit Übernachtungen in Sonderzügen oder auf Schiffen
bis 92 Tage vor Reiseantritt: 15 %
91 bis 57 Tage vor Reiseantritt: 40 %
56 bis 29 Tage vor Reiseantritt: 60 %
28 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 85 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt/Nichterscheinen am Anreisetag: 90 %

alle übrigen Reisen
bis 57 Tage vor Reiseantritt: 15 %
56 bis 33 Tage vor Reiseantritt: 20 %
32 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 40 %
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 60 %
ab 7 Tage vor Reiseantritt: 80 %
bei Nichterscheinen am Anreisetag: 90 % des Reisepreises.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: 25 Euro pro Reisender.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er

  • a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
  • b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde.
8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch
auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Mitwirkungspflichten des Reisenden

10.1. Reiseunterlagen.
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

10.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen

  • (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
  • (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben
hierdurch unberührt.
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung

12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU/EWR oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis die ausschließliche Anwendung der deutschen Rechtsprechung vereinbart. „DNV“ kann von diesen Reisenden/Kunden ausschließlich am Sitz von „DNV“ verklagt werden.

13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

14.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.

Stand: 29-06-2018

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen DNV Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen DNV Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Ver-trag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treib-stoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalrei-sepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveran-stalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preis-senkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhal-ten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pau-schalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Be-stimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussicht-lich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer ange-messenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • DNV Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel. 040 – 244 288 0 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von DNV Touristik GmbH verweigert werden.
  • Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Reisepreise 

MS Classic Lady

MS Classic Lady 1 0 1 0||| 01195|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 0|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine 1590|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 0|0|0|0|Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung 1295|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine 0|0|0|0|Oberdeck 2-Bett-Kabine
  •  

    • Preise pro Person

    •   

    • Hauptdeck 2-Bett-Kabine

    • € 1195,-
    • Hauptdeck 2-Bett-Kabine zur Einzelnutzung

    • € 1590,-
    • Oberdeck 2-Bett-Kabine

    • € 1295,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Transfer Privatrad Bahnhof Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage
  • Parkplatz in Mikolajki, pro Woche: € 65,- (zahlbar vor Ort)
  • Parken in Warschau, pro Tag: ca. € 7,-
  • Transfer Privatrad Flughafen Warschau - Schiff (hin/retour), pro Rad: auf Anfrage

Mieträder

  • 7-Gang Unisex-Rad: € 95,- (zahlbar vor Ort)
  • E-Bike Unisex: € 185,- (zahlbar vor Ort)

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