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  • Rennradreise 
Anstiege, die in Erinnerung bleiben, Bild: Haibike, D. Stratmann, Bild 1 der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Anstiege, die in Erinnerung bleiben (Bild: Haibike, D. Stratmann)
Weinberge im Eisacktal bei Klausen, Bild: cmfotoworks, Bild 2 der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Weinberge im Eisacktal bei Klausen (Bild: cmfotoworks)
Ausblicke mit »Gänsehautfeeling«, Bild: Suedtirol Marketing, Bild 3 der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Ausblicke mit »Gänsehautfeeling« (Bild: Suedtirol Marketing)
Südtiroler Marende mit Speck, Kaminwurz und Schüttelbrot, Bild: kabVisio, Bild 4 der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Südtiroler Marende mit Speck, Kaminwurz und Schüttelbrot (Bild: kabVisio)
Blick in die malerische Altstadt von Bruneck, Bild: EKH-Pictures, Bild 5 der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Blick in die malerische Altstadt von Bruneck (Bild: EKH-Pictures)
  • ab € 819,–

  • Reise 2024

  • Neu im Programm

Dolomiten-Rundfahrt
Rundreise ab Toblach/Niederdorf

Individuelle Einzelreise | 8-tägige Rundreise

Zu Füßen den Weltnaturerbes: Benvenuti und herz­lich will­kommen in den »bleichen Bergen« zu einer farben­frohen Renn­rad­reise, die mal melo­disch ital­ien­isch klingt, mal rauen tiroler­ischen Charme ver­sprüht und immer von fas­zi­nier­enden Begeg­nun­gen erzählt. Schwin­gen Sie sich in den Sat­tel ...

Übersichtskarte

Zu Füßen den Weltnaturerbes

Benvenuti und herz­lich will­kommen in den »bleichen Bergen« zu einer farben­frohen Renn­rad­reise, die mal melo­disch ital­ien­isch klingt, mal rauen tiroler­ischen Charme ver­sprüht und immer von fas­zi­nier­enden Begeg­nun­gen erzählt. Schwin­gen Sie sich in den Sat­tel, tre­ten Sie kraft­voll in die Pedale und ero­bern Sie per Rad den nörd­lich­sten Teil des Südens, der Ihnen aller­hand zu bieten hat: Steile Pass­straßen, sonnige Hoch­plateaus, frucht­bare Täler und Pano­ramen ohne Ende.

Ausgangspunkt ist das Puster­tal, welches die Dolo­miten gegen Norden hin ab­grenzt. Die Tour führt weiter ent­lang des Eisack- und Etsch­tales, welche die West­grenze bilden, vorbei an Süd­tirols Landes­haupt­stadt Bozen nach Trient. Auf der Süd­seite der Dolo­miten rollen Sie durch die Valsugana nach Feltre. Ab­schließ­end gibt Ihnen die Trasse der ehe­maligen Dolomiten-Eisen­bahn die Richtung in die Olympia­stadt Cortina d'Ampezzo vor. Ein letzter Gruß geht an die Drei Zinnen, bevor Sie wieder in das Hoch­puster­tal zurückkehren.

Reise-Highlights

  • Pedalieren Sie durchs Rennrad-Para­dies Dolo­miten und pas­sie­ren Sie Pässe über Pässe.
  • Rückschau halten und nos­tal­gisch werden im Fahr­rad­museum von Cesiomaggiore.
  • Bozen, Brixen und Bruneck - je nach vor­ge­legter Ge­schwin­dig­keit bleibt Zeit für einen Kurz­stopp oder eine aus­ge­dehnte Pause.
  • Unauslöschlich der Ein­druck der Drei Zin­nen, des »Wahr­zeichens« der an bizar­ren Fels­for­ma­tionen so reichen Süd­tiroler Bergwelt.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Topografie

Die Route führt über einige klei­nere und mitt­lere Berg­pässe. Längere An­stiege wech­seln mit ra­san­ten Abfahrten.

Wegbeschaffenheit

Sie radeln auf gut aus­ge­bau­ten Straßen, auf denen nur im Juli und August mit ver­mehr­tem Ver­kehrs­auf­kom­men zu rech­nen ist.

Wegfindung & Orientierung

Sie rad­eln indi­vi­duell nach Kar­ten­ma­ter­ial und/oder GPS-Daten.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Dolomiten-Rundfahrt

8-tägige Rundreise
im Raum Toblach/Niederdorf

  • ca. 545 km
  • ca. 9.350 Hm
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Tag 1 von 8
Anreise nach Toblach/Niederdorf (in Eigenregie)

Individuelle Anreise in das Hochpustertal zum Ausgangshotel im Herzen der Dolomiten.

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Tag 2 von 8
Toblach/Niederdorf - Mühlbach

  • ca. 80 km
  • ca. 1.400 Hm

Auf dem ersten Streckenabschnitt des heutigen Tages gibt Ihnen der Fluß Rienz die Richtung vor. Dieser geleitet Sie bis nach Olang, bevor Sie von dort über den Furkelpass ins ladinisch-sprachige Gadertal und in die Michael-Pacher-Stadt Bruneck radeln.

Nach einer kurzen Steigung auf das sonnige Hochplateau mit seinen Ortschaften Pfalzen, Issing und Terenten geht es weiter zu den Ruinen der Mühlbacher Klause ins Eisacktal und Ihr heutiges EtappenzielMühlbach.

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Tag 3 von 8
Mühlbach - Bozen

  • ca. 55 km
  • ca. 450 Hm

Heute radeln Sie kurz vor Brixen an der Klosteranlage von Neustift oder der Festung Franzensfeste vorbei, die beide zu einer Besichtigung einladen. In Brixen lohnt sich ein Rundgang durch die gepflegte Altstadt mit Lauben und Dom. Von weitem werden Sie vom Kloster Säben begrüßt, welches hoch oben über Klausen und immer dem Eisack entlang radeln Sie nach Waidbruck, wo sich Ihnen der Blick zur Trostburg eröffnet.

Hier wird das Tal enger und führt Sie in den Bozner Talkessel und Ihrem heutigen Etappenziel, der Landeshauptstadt Bozen, die Stadt in der sich zwei Kulturen begegnen.Es bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur Gestaltung des Nachmittags gemütliches Flanieren unter den Bozner Lauben oder auf den Talferwiesen, Besuch beim »Ötzi«, dem »ältesten Tiroler« im Archäologiemuseum,einfach nur einen Cappuccino in einem der zahlreichen Cafés am Waltherplatz genießen.

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Tag 4 von 8
Bozen - Trient

  • ca. 90 km
  • ca. 850 Hm

Heute folgen Sie der Etsch und verlassen Südtirol an der Salurner Klause, der Grenze zwischen dem deutschsprachigen Südtirol und dem italienischsprachigen Trentino. Obstbäume und Weinreben säumen Ihren Weg in die ehemalige Bischofsstadt Trient, die mit der einladenden Altstadt und dem Schloss Buonconsiglio begeistert.

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Tag 5 von 8
Trient - Feltre

  • ca. 105 km
  • ca. 2.500 Hm

Sie radeln vorbei am Caldonazzosee, der auch zu einem längeren Aufenthalt einlädt. Das erste Teilstück nach Caldonazzo ist relativ steil und kann auch mit dem Zug abgekürzt werden. Durch das imposante Valsugana Tal führt der Weg weiter nach Feltre, einer kleinen Stadt an der einstigen »Via Claudia Augusta«, einer wichtigen Römerstraße von Aquileia nach Augsburg.

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Tag 6 von 8
Feltre - Pieve di Cadore

  • ca. 125 km
  • ca. 2.600 Hm

Durch Laubwald-Alleen gelangen Sie nach Belluno, der kleinen Hauptstadt der gleichnamigen Provinz. Ihren heutigen Weg säumen malerische kleine Ortschaften, die immer wieder zum kurzen Verweilen einladen. Im Norden fällt Ihr Blick zurück zu den mächtigen südlichen Dolomiten, den Wegbegleitern auf Ihren ersten Etappen.

Sie setzen Ihren Weg Richtung Norden fort, vorbei an Longarone. Diese Ortschaft wurde innerhalb kürzester Zeit neu aufgebaut, nachdem sie im Jahre 1963 nach einem Felssturz am ehemaligen Vajont-Staudamm durch eine Flutwelle überschwemmt wurde. Auf dem neu gebauten Radweg geht es von Longarone bis nach Pieve di Cadore, Ihrem heutigen Etappenziel.

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Tag 7 von 8
Pieve di Cadore - Toblach/Niederdorf

  • ca. 90 km
  • ca. 1.550 Hm

Natur pur, so heißt das Motto des heutigen Tages. Die bedeutendste und größte Zwischenstation der Bahn war der bekannte Wintersport- und Olympia-Ort Cortina d'Ampezzo, wo auch Sie heute - umgeben von einigen der berühmtesten Dolomitengipfeln - vorbeiradeln. Weiter auf der Trasse der Dolomitenbahn bis zur Landesgrenze der Provinz Belluno und schließlich kehren Sie wieder nach Südtirol zurück. Genießen Sie den Panoramablick aufdie Felsformation der Drei Zinnen.

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Tag 8 von 8
Abreise von Toblach/Niederdorf (in Eigenregie)

Individuelle Abreise oder Möglichkeit zur Verlängerung.

Anreisetermine

Jeden Mittwoch und Sonntag vom 05.05. bis 29.09.2024

Ab 5 Personen Sondertermine möglich; hier Wunschtermin anfragen

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
Rundreise ab Toblach/Niederdorf

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung nationales 3*Niveau
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Gepäcktransport Un­ter­kunft zu Un­ter­kunft
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • detaillierte Streckenkarten in Deutsch, Englisch und Italienisch
  • PEDALO App und/oder GPS-Daten
  • ausführliche Rei­se­un­ter­la­gen je Zimmer in Deutsch, Englisch und Italienisch
  • 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch

PEDALO App und GPS-Daten

PEDALO App: inklusive

Mit der kos­ten­lo­sen PEDALO App (für Android und iPhone) ra­deln Sie mit mo­bi­ler Rad­kar­te und in­di­vi­du­a­li­sier­tem Track un­be­schwert, er­leich­tert und bes­tens ori­en­tiert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu unserer App (so­wie die da­zu nö­ti­gen Kar­ten) fin­den Sie hier.

GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive

Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eige­nes GPS-Gerät die pas­sen­den Tracks (GPX-Format) kos­ten­los zur Ver­fügung.

Wenn Sie bei der Buch­ung ange­ben, dass Sie - mit­tels PE­DALO App oder eige­nem GPS-Gerät - GPS-Daten nutz­en möch­ten, er­hal­ten Sie diese zeit­ge­recht vor dem An­tritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.

Zusatznächte

  • in Toblach/Niederdorf (Start- und Zielort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 89,-
  • Alle Prei­se und In­fos zu den buch­ba­ren Zu­sat­znäch­ten fin­den Sie im Rei­ter Preise.

Hotels, 3*Niveau

Die Unterbringung erfolgt in gepflegten und sorgfältig ausgewählten Hotels (landestypischen 3*Niveau) in meist zentraler Lage.

  • Doppelzimmer / ÜF ab € 819,-
  • Einzelzimmer / ÜF ab € 1048,-

Miet-Rennrad

  • Pinarello Prince Carbon: € 280,-

Wenn Sie Ihren ei­ge­nen Ren­ner lie­ber im hei­mi­schen Stall las­sen möch­ten, kein Pro­blem! Lei­hen Sie sich ein­fach ein top ge­war­te­tes Carbon-Renn­rad der ita­lie­ni­schen Tra­di­ti­ons­mar­ke Pina­rello, Modell Prince.
Für die rich­tige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Carbon Rahmen
  • Carbon Gabel
  • Schaltung Shimano 105 11-fach
  • Übersetzung 50/34 oder 52/36 vorne, 11-32
  • Trinkflaschenhalter
  • Fahrradcomputer
  • Pannenset mit Luft­pum­pe, Ersatz­schlauch und klei­nem Re­pa­ra­tur­set

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

Pedale und Radschuhe: Diese brin­gen Sie bitte selbst mit; bei der Mon­ta­ge vor Ort ist man Ihnen ger­ne be­hilf­lich.

Pinarello Prince Carbon, Symbolfoto, Bild: Pinarello, Bild der Radreise Dolomiten-Rundfahrt
Pinarello Prince Carbon, Symbolfoto (Bild: Pinarello)

Eigenes Rad

Gerne können Sie Ihr eigenes Renn­rad mit­brin­gen, so ma­chen es die meis­ten un­se­rer Kun­den. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­zi­ell auf die Be­dürf­nis­se und Ei­gen­hei­ten seines Be­sit­zers und Nut­zers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt. Und genau die­ses Rad möchte man na­tür­lich auch auf sei­ner Renn­rad­reise mit da­bei haben.

Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­serve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­rei­se die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prüfen.

Wir empfehlen eine Fahr­rad­ver­sich­erung

Bitte beach­ten Sie, dass wir für Ihr selbst mit­ge­brach­tes Renn­rad keine Haf­tung über­nehmen. Es emp­fiehlt sich daher, dieses recht­zeitig vor An­tritt der Reise gegen Dieb­stahl und Be­schä­di­gung zu ver­sichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jeder­zeit mobil.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Bahnhof Toblach bzw. Niederdorf

Je nach Start­ho­tel er­folgt Ihre An­rei­se nach Tob­lach bzw. Nie­der­dorf. Unsere Ver­trags­ho­tels sind ma­xi­mal 1 Kilo­me­ter vom Bahn­hof ent­fernt und be­quem per Taxi (oder auch zu Fuß) er­reich­bar.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Gratisparkplatz in Toblach bzw. Niederdorf: nach Verfügbarkeit
  • Für die Dauer der Rad­rei­se ste­hen Ihnen kos­ten­lo­se un­be­wach­te öffentliche Park­plät­ze in Ho­tel­nä­he zur Ver­fü­gung.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.

Die Pässe auf einen Blick

Folgende Pässe werden Sie auf dieser Rennradreise unter die Räder nehmen, dabei Ihr Blut in Wallung bringen und somit den einen oder anderen Tropfen Schweiß investieren:

  • Furkelpass 1.789 m
  • Ritten 1.200 m
  • Passo Croce d'Aune 1.015 m
  • Passo San Boldo 706 m
  • Passo Duran 1.600 m
  • Passo Cibiana 1.530 m
  • Passo Tre Croci 1.809 m

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Gepäck­service inklusive

Bei allen Strecken- und Rund­rei­sen im PEDALO Pro­gramm ist der Trans­port Ihres Ge­päcks von Hotel zu Hotel in den Basis­leis­tun­gen in­klu­diert. Sie stel­len dieses je­weils am Mor­gen für unse­ren Kur­ier be­reit, be­vor Sie sich auf die Rad­etappe be­ge­ben. Wenn Sie am spä­ten Nach­mit­tag oder frü­hen Abend in der näch­sten Un­ter­kunft ein­tref­fen, war­tet es dort be­reits auf Sie.
Für alle Fälle den­noch eine Gar­ni­tur Klei­dung zum Wech­seln in Ihre Sat­tel­tasche zu packen, emp­feh­len wir Ihnen vor al­lem bei kur­zen Etap­pen, die Sie unter Um­stän­den schnel­ler zu­rück­legen als der Ge­päck­fahrer.

Je nachdem wie die Logis­tik vor Ort orga­ni­siert ist, kann es Vor­ga­ben zu Maxi­mal­ge­wicht und/oder An­zahl der Ge­päck­stücke ge­ben. Ge­nau­ere In­for­ma­tio­nen dazu er­hal­ten Sie eben­falls mit den aus­führ­lichen Reise­unter­lagen zeit­ge­recht vor An­tritt Ihrer Reise.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Keine Mindestteilnehmerzahl

  • Die Durchführung dieser Rad­rei­se ist von der Er­rei­chung einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl un­ab­hän­gig. Der von Ihnen ge­buch­te Ter­min kann da­her nicht auf Grund man­geln­der Teil­neh­mer ab­ge­sagt werden.
  • Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

FUNActive Tours GmbH, Von-Kurz-Straße 25, 39039 Niederdorf, Italien

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON REISEPAKETEN

der FunActive TOURS GmbH, mit Sitz in I-39039 Niederdorf (BZ), Von-Kurz-Straße 25, MwSt. Nr. IT02622710214, Verwaltungsbüro in I-39034 Toblach (BZ), Bahnhofstraße 3, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ - 192386, Gesellschaftskapital 20.000 Euro - zur Gänze eingezahlt, E-Mail-Adresse: office@funactive.info, Tel.: 0039 0474 771210, in Person des gesetzlichen Vertreters, Herrn Freddy Mair (im Folgenden „Reiseveranstalter“);

1. Vertragsgegenstand

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Reisepaketen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden, der ausdrücklich erklärt, dass er den Vertragsabschluss für Zwecke tätigt, die nicht seiner gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (im Folgenden „Reisende“ genannt).

2. Rechtsquellen

2.1. Der Verkauf von Reisepaketen, die sowohl im Inland als auch im Ausland zu erbringende Leistungen zum Gegenstand haben, wird von folgenden Rechtsquellen geregelt:
a) Kap. I, Titel VI (Art. 32 bis 51 und nachfolgende Änderungen) des GvD. Nr. 79/2011 (im Folgenden „Tourismuskodex“ genannt);
b) Gesetz Nr. 1084/1977, mit welchem das Internationale Abkommen zum Reisevertrag (CCV) vom 23.04.1970 ratifiziert worden ist, gemäß Art. 3, Abs. 2 des Tourismuskodex und nur soweit anwendbar.

3. Der Begriff „Reisepaket“

3.1. Gemäß Art. 34 des Tourismuskodex haben die Reisepakete die Reisen, die Urlaubsaufenthalte, die All-Inclusive-Angebote, die Kreuzfahrten zum Gegenstand, die sich aus der Zusammenstellung von mindestens zwei der nachfolgend aufgeführten Bestandteile ergeben, welche zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden:
a) Beförderung;
b) Unterbringung;
c) Reiseleistungen, welche nicht als Nebenleistungen zur Beförderung oder zur Unterbringung gemäß Art. 36 des Tourismuskodex zu betrachten sind und einen wesentlichen Bestandteil des Reisepakets ausmachen, um das Erholungsbedürfnis des Reisenden zu befriedigen.

4. Definitionen

4.1. Zum Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter:
a) „Reiseveranstalter“: jene Person, die sich im eigenen Namen und gegen Pauschalentgelt dazu verpflichtet, Dritten Reisepakete zu erbringen, indem sie die Zusammenstellung der im vorgehenden Art. 3 genannten Reiseleistungen verwirklicht, oder dem Reisenden - auch durch ein Fernkommunikationsmittel - die Möglichkeit anbietet, diese Zusammenstellung selbstständig zu verwirklichen und zu kaufen;
b) „Vermittler“: jene Person, die Reisepakete - auch nicht beruflich und ohne Gewinnabsicht - verkauft oder sich dazu verpflichtet, Dritten diese im Sinne des vorgehenden Art. 3 zu erbringen, welche gegen ein Pauschalentgelt realisiert werden, bzw. einzelne Reiseleistungen zu erbringen;
c) „Reisende“: der Käufer, der Übernehmer eines Reisepakets oder jede andere, eventuell zu benennende Person, in deren Namen sich die Hauptvertragspartei zum Erwerb eines Reisepakets verpflichtet, ohne selbst eine Vergütung zu erhalten, vorausgesetzt, dass die
benannte Person alle zur Nutzung der Leistung erforderlichen Bedingungen erfüllt.

5. Informationspflicht und technisches Beiblatt

5.1. Der Reiseveranstalter hat die Pflicht, im Katalog oder auf dem Programm außerhalb des Katalogs, ein technisches Beiblatt zu erstellen, welches folgende Elemente enthält:
a) Organisation: FunActive TOURS GmbH, mit Sitz in I-39039 Niederdorf (BZ), Von-Kurz- Straße 25, MwSt. Nr. IT02622710214, Verwaltungsbüro in I-39034 Toblach (BZ), Bahnhofstraße 3, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ - 192386, Gesellschaftskapital 20.000 Euro - zur Gänze eingezahlt, E-Mail-Adresse: office@funactive.info, Tel.: 0039 0474 771210, in Person des gesetzlichen Vertreters, Herrn Freddy Mair.
b) Bewilligung des Landesrates für Fremdenverkehr Nr. 36.1/HH/KW73.04/464395 vom 31.08.2012 gemäß LG Nr. 3/2002.
c) Haftpflichtversicherung Nr. 1/75910/319/110581671 abgeschlossen mit der Versicherungsgesellschaft UnipolSai Assicurazioni S.p.A.
d) Der Katalog oder das Programm außerhalb des Katalogs sind für den angegebenen Zeitraum gültig.
e) Die Parameter und die Kriterien für die Anpassung des Reisepreises sind im Art. 8 der vorliegenden AGB angegeben.
f) Die Modalitäten und Bedingungen für die Ersetzung von Reisenden werden vom Art. 12 der vorliegenden AGB geregelt.
g) Das Unternehmen FunActive TOURS GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass bestimmte Verarbeitungen personenbezogener Daten, die bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen anfallen, gemäß Artikel 26 der DS-GVO gemeinsam erfolgen können. Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß dieser Verordnung erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht. Das wesentliche der Vereinbarung wird der betroffenen Person auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
5.2. Beim Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter die Fluggäste über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens gemäß Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 und über ihre eventuelle Aufnahme in die von der Verordnung vorgesehene schwarze Liste unterrichten.

6. Buchungen und Vertragsabschluss

6.1. Die Buchungsanfrage muss mittels eines eigens vorgesehenen Formulars erfolgen, welches auch elektronisches Format haben kann, wobei der Reisende dieses Formular in all seinen Teilen ausfüllen und unterzeichnen muss und davon eine Kopie erhält. Die Annahme der Buchung gilt erst dann als ordnungsgemäß erfolgt, mit daraus folgendem Vertragsabschluss, wenn der Reisende vom Reiseveranstalter eine entsprechende Bestätigung - auch auf elektronischem Weg - erhält.
6.2. Die Buchungsbestätigung beinhaltet folgende Elemente: Gruppen- oder Kundennamen, Ankunftsdatum und Abreisedatum, Zahl und Art der reservierten Zimmer, Beschreibung der Paketleistung, sowie Inhalt und Art der gebuchten Leistungen, Beschreibung der Unterbringung, Preise, Zuschläge und Reduzierungen.
6.3. Der Reisende akzeptiert die vorliegenden Reisebedingungen und erkennt diese auch im Namen und im Auftrag der mitgenannten Teilnehmer verbindlich an.
6.4. Der Reiseveranstalter teilt dem Reisenden rechtzeitig vor Reiseantritt die Angaben zum Reisepaket mit, welche nicht in den vertraglichen Unterlagen, in den Informationsbroschüren bzw. in jeder anderen schriftlichen Mitteilung enthalten sind, in Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Art. 37, Abs. 2 des Tourismuskodex.
6.5. Gemäß Art. 32, Abs. 2 Tourismuskodex, wird der Reiseveranstalter im Falle von mittels Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenen Verträgen dem Reisenden schriftlich mitteilen, dass kein Widerrufsrecht im Sinne der Artikel 64 und ff. des Konsumentenschutzkodex (GvD. Nr. 206 von 2005) besteht.
6.6. Alle Preise verstehen sich in Euro oder der angegebenen Währung und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Nebenvereinbarungen und Änderungen des abgeschlossenen Reisevertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Reiseveranstalters.
6.7. Zum Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden dem Reisenden die entsprechenden Mitteilungen an die bei der Buchung von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet. Solche Mitteilungen gelten als vom Reisenden gekannt, wenn sie an die oben genannte E-Mail-Adresse ordnungsgemäß gesendet werden.

7. Zahlungen

7.1. Nach Vertragsabschluss muss der Reisende 20 (zwanzig) Prozent – bzw. 30 (dreißig) bei Rad- und Schiffsreisen - des gesamten Reisepreises als Anzahlung überweisen, wobei die Rechtsfolgen gemäß Art. 1385 des Zivilgesetzbuches nicht eintreten, wenn der Reisende wegen einem späteren, von ihm nicht zu vertretenden Ereignis zurücktritt, wenn der Rücktritt durch die schwerwiegende Nichterfüllung des Vertragspartners gerechtfertigt ist, bzw. wenn der Reiseveranstalter den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt oder Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl nicht erfüllt.
7.2. Die Restzahlung in Höhe von 80 (achtzig) Prozent bzw. 70 (siebzig bei Rad- und Schiffsreisen) des Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Reiseantritt bzw. bei Rad- und Schiffsreisen 50 (fünfzig) Tage vor Reiseantritt. Bei Anmeldungen innerhalb von 30 (dreißig) bzw. 50 (fünfzig bei Rad- und Schiffsreisen) Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
7.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über unsere Homepage oder per Banküberweisung auf folgendes Konto: Bankverbindung: Raiffeisenkasse Niederdorf, Hans-Wassermann-Str. 4, I-39039 Niederdorf; Tel.: 0039 0474 745 134, ABI: 08302 - CAB: 59100, Kontokorrent: 0300031020, IBAN: IT58M0830259100000300031020, SWIFT: RZSBIT2B - BIC: RZSB IT 21023.
7.4. Nach erfolgter Überweisung bitten wir den Reisenden, die Kopie des Überweisungsbelegs im PDF-Format per E-Mail (office@funactive.info) zu senden. Eventuelle Kosten, die durch die Banküberweisung entstehen, verstehen sich zu Lasten des Reisenden.
7.5. Nach Zahlungseingang werden dem Reisenden bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen per E-Mail zugesandt.
7.6. Nach erfolgter Buchungsbestätigung, wird für jede eventuelle Änderung der Reservierung auf Verlangen des Reisenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 verrechnet.
7.7. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten – soweit dies nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist –, behält sich der Reiseveranstalter unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz vor, den Vertrag gemäß Art. 1456 des Ital. Zivilgesetzbuchs mittels schriftlicher Mitteilung sofort und fristlos aufzulösen.

8. Preis

8.1. Der Preis des Reisepakets ist unter Bezugnahme auf die Angaben auf der Website, im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs sowie auf eventuelle später erfolgte Aktualisierungen derselben, im Vertrag festgelegt und kann nur bis zu 20 (zwanzig) Tage vor Reiseantritt und nur unter folgenden Voraussetzungen geändert werden:
a) Änderungen von Transportkosten, einschließlich der Treibstoffkosten;
b) Änderungen von Gebühren und Abgaben, wie Landungs-, Einschiffungs- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und auf Flughäfen;
c) Änderung der für das betreffende Reisepaket angewendeten Wechselkurse.
8.2. Für diese Änderungen wird auf die oben genannten Preise und Wechselkurse, die am Tag der Veröffentlichung des Programms geltend sind, der im Katalog angegeben ist, oder auf das in den eventuellen oben genannten Aktualisierungen angegebene Datum, Bezug genommen.
8.3. Die Preiserhöhung darf in keinem Fall 8 (acht) Prozent des ursprünglichen Preises überschreiten.
8.4. Wenn sich der Reisepreis um mehr als 8 (acht) Prozent erhöht, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, wobei das Recht auf Rückerstattung der bereits an den Reiseveranstalter gezahlten Beträge bestehen bleibt.

9. Änderungen des Reisepakets vor Reiseantritt

9.1. Für den Fall, dass der Reiseveranstalter vor Reiseantritt die Notwendigkeit haben sollte, einzelne oder mehrere Bestimmungen des Reisevertrages wesentlich zu ändern, teilt er dies dem Reisenden unverzüglich und schriftlich mit, unter Angabe der Änderungsart und der damit verbundenen Preisänderung im Sinne des Art. 8.
9.2. Sollte der Reisende diese Änderung nicht annehmen, kann er vom Vertrag ohne Zahlung von Vertragsstrafen zurücktreten, wobei ihm die Rechte gemäß Art. 42 des Tourismuskodex zustehen.
9.3. Der Reisende muss seine Entscheidung spätestens innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen.

10. Änderungen des Reisepakets nach Reiseantritt

10.1. Kann nach der Abreise ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden, muss der Reiseveranstalter angemessene Alternativleistungen für die Weiterführung der geplanten Reise ohne zusätzliche Kosten zu Lasten des Reisenden ausarbeiten oder dem Reisenden die Preisdifferenz zwischen den vertraglich vorgesehenen und den tatsächlich erbrachten Leistungen rückerstatten.
10.2. Kann keine Alternativleistung erbracht werden, oder werden diese vom Reisenden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, wird der Reiseveranstalter dem Reisenden ein gleichwertiges Verkehrsmittel ohne Preisaufschlag für die Rückreise zum Ort des Reisebeginns oder zu einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Ort zur Verfügung stellen. In diesem Fall, ersetzt der Reiseveranstalter den Reisenden die Differenz zwischen den Kosten der vertraglich vorgesehenen Leistungen und den bis zur vorzeitigen Abreise tatsächlich durchgeführten Leistungen.

11. Rechte des Reisenden im Fall des Rücktritts oder der Stornierung des Reisepakets

11.1. Falls der Reisende von seinem Rücktrittsrecht in den von den vorgehenden Art. 8 und 9 vorgesehenen Fällen Gebrauch macht, sowie im Fall einer Stornierung des Reisepakets vor Reiseantritt aus irgendeinem Grund, ausgenommen ein Eigenverschulden des Reisenden, hat er gemäß Art. 42 Tourismuskodex alternativ folgende Rechte:
a) auf Nutzung eines anderen Reisepakets von gleichwertiger oder höherer Qualität – ohne Aufpreis – oder eines qualitativ minderwertigeres Reisepakets bei vorheriger Rückerstattung des Differenzbetrages;
b) auf Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab Rücktritt oder Stornierung.
11.2. Dem Reisenden, der – ausgenommen die in Art. 8 und 9 angeführten Fälle – vom Vertrag zurücktritt, werden die individuellen Verwaltungskosten, der eventuelle Betrag für Versicherungsleistungen oder weitere schon in Anspruch genommene Dienstleistungen, die beim Vertragsabschluss fällig waren, in Rechnung gestellt. Folgende Rücktrittsgebühren werden verrechnet:
a) Rücktritt innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn: 20% des gesamten Reisepreises;
b) Rücktritt zwischen 27 und 14 Tage vor Reisebeginn: 30% des gesamten Reisepreises;
c) Rücktritt zwischen 13 und 8 Tage vor Reisebeginn: 50% des gesamten Reisepreises;
d) Rücktritt zwischen 7 und 4 Tage vor Reisebeginn: 70% des gesamten Reisepreises;
e) Rücktritt ab 3 Tage vor Reisebeginn oder „No-Show“ (Nichtantritt der Reise): 95% des gesamten Reisepreises;
f) Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des gesamten Reisepreises.

Für eventuelle Änderungen des Reisevertrages (Änderung des Anreisedatums, der Dauer, Übertragung aufgrund Wechsels in der Person des Reiseteilnehmers, etc.) bis 28 Tage vor Reiseantritt, werden Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 75,00 pro Buchungsvorgang berechnet. Danach gelten die oben angeführten Stornobedingungen. Eine Umbuchung auf eine andere Tour ist nur in Form eines Stornos (lt. Stornobedingungen) und anschließender Neubuchung möglich. Es gelten daher die vorgenannten Stornierungsbedingungen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

11.3. Im Falle des Rücktritts des Reisenden einer kombinierten Rad- und Schiffsreise werden folgende Rücktrittsgebühren berechnet:Rücktritt innerhalb von 85 Tagen vor Reisebeginn: 20% des gesamten Reisepreises;
a) Rücktritt zwischen 84 und 60 Tage vor Reisebeginn: 30% des gesamten Reisepreises;
b) Rücktritt zwischen 59 und 42 Tage vor Reisebeginn: 40% des gesamten Reisepreises;
c) Rücktritt zwischen 41 und 29 Tage vor Reisebeginn: 70% des gesamten Reisepreises;
d) Rücktritt zwischen 28 und 1 Tage vor Reisebeginn : 90% des gesamten Reisepreises;
e) „No-Show“ (Nichtantritt der Reise) oder Abbruch der bereits angetretenen Reise: 100% des gesamten Reisepreises.

12. Vertragsabtretung – Vertragsänderung auf Wunsch des Reisenden

12.1. Der Reisende kann sich in den aus dem Vertrag entstehenden Beziehungen durch eine dritte Person ersetzen lassen, vorausgesetzt dass:
a) diese dritte Person alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt;
b) der Reisende dem Reiseveranstalter oder dem Vermittler spätestens innerhalb von 7 Tagen vor Reiseantritt schriftlich mitteilt, dass er nicht in der Lage ist, das Reisepaket zu verwenden, sowie die Daten der dritten Person angibt.
12.2. Der Reisende und der Dritte sind gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Preises, sowie der eventuell aus der Abtretung entstehenden Kosten, verantwortlich.
12.3. Für eventuelle Anfragen des Reisenden betreffend die Änderung des Reisevertrages (auch in Form einer Änderung des Anreisedatum, der Dauer, Übertragung aufgrund Wechsels in der Person des Reiseteilnehmers, etc.) bis 28 Tage vor Reiseantritt, die nicht in der Sphäre des Reiseveranstalters liegt, werden Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 50,00 pro Buchungsvorgang berechnet. Danach gelten die Stornobedingungen laut Punkt 11 der vorliegenden AGB. Eine solche Umbuchung kann nur nach Maßgabe der Möglichkeiten im Einzelfall erfolgen; der Reisende hat hierauf keinen Anspruch. Eine Umbuchung durch den Reisenden auf eine andere Tour ist nur in Form eines Stornos (lt. Stornobedingungen Punkt 11 AGB) und anschließender Neubuchung möglich.

13. Reduktionen 3. und 4. Bett und Halbpension

13.1. Die Ermäßigung für das dritte und vierte Bett im Zimmer gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder bei 2 vollzahlenden Personen pro Zimmer wie folgt:
Preisnachlass für Kinder von 0 – 5,99 Jahren, mit ÜF (Konsumationen extra): 100%
Preisnachlass für Kinder von 6 – 11,99 Jahren, mit ÜF: 50%
Preisnachlass für Kinder von 12 – 14,99 Jahren, mit ÜF: 25%
Ermäßigung für Zusatzbetten im Doppelzimmer für Jugendliche ab 15 Jahren und für Erwachsene: 10%
Die Ermäßigung gilt nur für den angegebenen Paketpreis inklusive Frühstück und den Aufpreis für die Hochsaison sowie die Zusatznächte. Die Ermäßigung kann nicht für sonstige Zusatzleistungen und Aufpreise angewandt werden.
13.2. Halbpension kann – bei jenen Touren wo die Möglichkeit einer Reservierung für Halbpension besteht – für Kinder ab 6 Jahren gebucht werden. Eventuelle Abendessen und sonstige Konsumationen von Kindern unter 6 Jahren werden vom Reisenden direkt vor Ort bestellt und bezahlt.

14. Pflichten des Reisenden

14.1. Der Reisende, sowie jene Personen, die vom Reisenden für die Teilnahme an der Reise angemeldet wurden, müssen einen gültigen Reisepass oder ein anderes für alle zu bereisenden Staaten gültiges Reisedokument sowie allenfalls erforderliche Aufenthalts- und Transitvisa, sowie ärztliche Zeugnisse mitführen und sich bei Reiseantritt vergewissern, sämtliche notwendigen Impfzertifikate und Behandlungsscheine zu besitzen.
14.2. Die Reisenden müssen ferner die Regeln normaler Vorsicht und Sorgfalt sowie die in den Bestimmungsländern der Reise gültigen spezifischen Regeln und sämtliche Informationen, die ihnen der Reiseveranstalter oder der Vermittler geliefert hat, sowie die administrativen oder gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen in Bezug auf das Reisepaket beachten.
14.3. Die Reisenden haften für sämtliche Schäden, die der Reiseveranstalter oder der Vermittler durch die Nichterfüllung der oben genannten Pflichten erleiden sollten.
14.4. Der Reisende ist dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter alle Unterlagen, Informationen und Elemente zu liefern, die sich in seinem Besitz befinden und die der Reiseveranstalter für die Ausübung des Rechts auf Anspruchsübertragung gegenüber Dritten benötigt, die für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind.
14.5. Der Reisende ist dazu verpflichtet, dem Reiseveranstalter bei der Buchung die persönlichen Anforderungen schriftlich mitzuteilen, die Gegenstand eventueller besonderer Vereinbarungen hinsichtlich der Reisedurchführung sein könnten.
14.6. Der Reisende muss den Reiseveranstalter immer über eventuelle Bedürfnisse oder besonderen Umstände (z.B.: Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderung, usw.) in Kenntnis setzen und dementsprechende personalisierte Dienstleistungen ausdrücklich erfragen.

15. Hotelklassifizierung

15.1. Die offizielle Klassifizierung der Unterkunftsstrukturen wird von den zuständigen öffentlichen Behörden des Landes, in welchem die Leistung erbracht wird, festgelegt und auf der Webseite, im Katalog, im Programm oder in anderen Informationsmaterialien angeführt.
15.2. Wenn keine offizielle, von den zuständigen öffentlichen Behörden des Bestimmungslandes anerkannte Klassifizierung vorliegt, wird die Hotelunterkunft vom Reiseveranstalter im Katalog, im Programm oder in anderen Informationsmaterialien anhand seiner eigenen Bewertungskriterien für den Qualitätsstandard festgelegt, um eine Bewertung und Annahme durch den Reisenden zu ermöglichen.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Der Reiseveranstalter haftet gemäß den nachfolgenden Bestimmungen für die vom Reisenden erlittenen Schäden, die aufgrund der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstanden sind. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Leistungen vom Reiseveranstalter selbst, als auch für den Fall, dass diese von Dritten zu erbringen sind.
16.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass die Nichterfüllung oder mangelhafte Vertragserfüllung vom Reisenden selbst verursacht wurde oder auf externe bzw. fremde Umstände, die vernunftgemäß nicht voraussehbar oder verhinderbar sein konnten, bzw. auf Zufall oder höhere Gewalt, zurückzuführen ist.
16.3. Sind die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der Leistungen, die das Reisepaket zum Gegenstand hat, gemäß Art. 1455 des Zivilgesetzbuches maßgeblich, kann der Reisende um Schadensersatz unabhängig von der Aufhebung des Vertrags bitten, der mit der vergeblich verbrachten Urlaubszeit und der Unwiederholbarkeit der verpassten Gelegenheit verbunden ist.
16.4. Die Personenschäden, die durch die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen verursacht werden, sind gemäß den Bestimmungen aus den internationalen Abkommen ersatzfähig, denen Italien oder die Europäische Union beigetreten sind und die die einzelnen im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen regeln, in ihrer Umsetzung in der entsprechenden italienischen Gesetzgebung.
16.5. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen zum Druckzeitpunkt des Kataloges.
16.6. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
16.7. Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er, sowie jene Personen, die er für die Teilnahme an der Reise angemeldet hat, den gesundheitlichen Anforderungen der Reise, die ihm jedenfalls vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden, gewachsen sind.

17. Grenzen für den Schadenersatz

17.1. Der vom Reiseveranstalter geschuldete Schadensersatz für andere Schäden als Personenschäden, die durch die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung der im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen verursacht werden, kann keinesfalls höher sein als in den internationalen Abkommen, welche die einzelnen im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen regeln, sowie in Art. 1783 und 1784 ZGB, vorgesehen ist.
17.2. Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Reisegepäcks auftreten, so haftet der Reiseveranstalter nur, wenn diese nachweislich durch ihn verursacht wurde und sofort nach Auftreten beim Reiseveranstalter gemeldet wurde, jedoch auch dann nur bis höchstens € 200,00 je Person. Keinerlei Haftung wird übernommen:
a) für Gegenstände, welche üblicherweise nicht im Reisegepäck mitgenommen werden;
b) für Zahlungsmittel aller Art;
c) für oberflächliche Schäden und Schäden an Haltegriffen und Rollen des Reisegepäcks;
d) für Beschädigungen an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20 kg überschreitet.
17.3. Der Transport von Fahrrädern der Reisenden ist – sowohl während einer Reise als auch bei Transferfahrten – nur auf deren Risiko möglich. Die Fixiereinstellungen am Hänger sind auf die Fahrräder des Reiseveranstalters abgestimmt, sodass bei fremden Rädern leichte Beschädigungen, insbesondere Lackschäden vorkommen können. Für während des Transports entstandene leichte Schäden kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Fremdbeförderungen und Fremdtouren.
17.4. Leihräder
Bei Totalschaden, Diebstahl, Verlust oder Beschädigung hat der Kunde € 500,00 bei Trekkingrad mit 21 Gängen und € 1.500,00 bei Elektrofahrrad, Mountainbike, Rennrad oder Tandem an Selbstbeteiligung zu zahlen.
Der Kunde verpflichtet sich bei unsachgemäßer Behandlung und/oder mutwilliger Beschädigung des Materials die Reparatur laut gültiger Preisliste an die Firma FunActive TOURS GmbH zu entschädigen.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Verleihobjekts ist der Kunde verpflichtet auf jeden Fall bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige zu erstatten.
17.5 Leihrad-Absicherung
Wenn ein Reisender ein Leihrad mietet, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Diebstahl. Bei Buchung unserer Leihrad-Absicherung (19€ pro Trekkingbike und 45€ pro E-Bike, Rennrad, Mountainbike) übernehmen wir die Haftung, so dass bei Verlust oder Beschädigung des Mietrades (bei ordnungsgemäßer Verwendung und Sicherung) keine finanzielle Verantwortung getragen werden muss.
Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Verleihobjekts ist der Kunde verpflichtet auf jeden Fall bei der lokalen Ordnungsbehörde Anzeige zu erstatten.
Hiervon ausgenommen sind lediglich verlorene Schlüssel, Akkus und Ladegeräte von E-Bikes, sowie Beschädigung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

18. Beschwerden

18.1. Der Reisende ist verpflichtet, jeden etwaigen Mangel in der Ausführung des Vertrags umgehend mittels fristgerechter Erhebung einer Beschwerde mitzuteilen, damit der Reiseveranstalter, sein Vertreter vor Ort oder der Reisebegleiter unverzüglich für Abhilfe sorgen können.
18.2. Die Nichteinreichung der Beschwerde kann gemäß Art. 1227 des ZGB bewertet werden.

19. Versicherungen

19.1. Falls nicht ausdrücklich im Reisepreis inbegriffen, empfiehlt es sich eine Versicherung im Falle von Rücktritt oder Stornierung der Reise, bzw. eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzuschließen. Außerdem kann eine Rückreiseversicherung abgeschlossen werden, die die Kosten der Rückreise im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung deckt.
19.2. Im Insolvenzfall sind bereits entrichtete Zahlungen für Reiseleistungen, die nicht mehr erbracht wurden, durch die Versicherung Nobis Filo diretto Assicurazioni, Polizze Nr. 6006001594/I abgesichert.

20. Streitbeilegung

20.1. Gemäß Art. 67, Abs. 2 des Tourismuskodex kann der Reisende auf freiwillige oder paritätische Verhandlungsverfahren oder auf das Beilegungsverfahren vor den Schieds- oder Schlichtungsstellen zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern betreffend die Erbringung von Reiseleistungen gemäß Art. 2, Abs. 4, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 580/1993 zurückgreifen.
20.2. Im Beilegungsverfahren können sich die Reisenden an die Verbraucherverbände wenden. Solche Beilegungsverfahren werden von Art. 140 und 141 des Verbraucherschutzkodex (GvD. Nr. 206 von 2005) geregelt.
20.3. Der Reisende in seiner Eigenschaft als Endverbraucher wird gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 vom Reiseveranstalter darüber in Kenntnis gesetzt, dass er im Falle einer Streitigkeit eine Beschwerde über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union einreichen kann, die unter folgendem Link zugänglich ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Die OS-Plattform stellt eine Anlaufstelle für Endverbraucher dar, die Streitigkeiten, die in den Bereich der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge fallen, außergerichtlich beilegen möchten. Zu diesem Zwecke, lautet die E-Mail-Adresse des Reiseveranstalters office@funactive.info.
20.4. Falls eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden kann, wird sie gemäß Art. 66-bis des GvD. Nr. 206/05 dem Gericht unterbreitet, in dessen Bezirk der Reisende seinen Wohnsitz hat, sofern dieser auf italienischem Staatsgebiet liegt; wenn es sich beim Reisenden nicht um einen Endverbraucher handelt, gilt als vereinbart, dass für sämtliche Streitigkeiten auch in Abweichung von den Bestimmungen über die territoriale Zuständigkeit ausschließlich das Gericht in Bozen zuständig ist.

21. Anwendbares Recht und Gesetzesverweis

21.1. Der vorliegende Vertrag wird durch das italienische Recht geregelt.
21.2. Soweit hier nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die in diesem Vertrag vorgesehenen Geschäftsbeziehungen und Geschäftsfälle anwendbar sind, und in jedem Fall die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und des Tourismuskodex.

22. Schlussbestimmungen

22.1. Dieser Vertrag annulliert und ersetzt alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Absprachen und Verhandlungen der Vertragsparteien über denselben Gegenstand dieses Vertrages.
22.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.
22.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in italienischer und in deutscher Sprache verfasst. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle von Auslegungsschwierigkeiten der Text in italienischer Sprache als authentisch und wirksam angesehen wird.

23. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge, die einzelne Reiseleistungen zum Gegenstand haben

23.1. Die Verträge, die nur das Angebot des Transportes, der Unterbringung oder einer anderen einzelnen Reiseleistung zum Gegenstand haben, und daher nicht als Kaufgeschäft betreffend eine organisierte Reise oder ein Reisepaket zu verstehen sind, sind durch die folgenden Bestimmungen des CCV geregelt: Art. 1, Nr. 3 und 6; Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31 (nur bezogen auf jenen Teil der Bestimmungen, die sich nicht auf den Organisationsvertrag beziehen); außerdem sind sie durch die anderen Vereinbarungen geregelt, die sich speziell auf den Verkauf der einzelnen Leistungen beziehen, die Gegenstand des Vertrags bilden.
23.2. Für die Verträge, die den Verkauf von einzelnen Reiseleistungen zum Gegenstand haben, kommen ferner folgende Bestimmungen der vorliegenden AGB zur Anwendung: Art. 6.1., Art. 7, Art. 9, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 13, Art. 19.4., Art. 20. Die Anwendung besagter Bestimmungen hat jedoch keinesfalls zur Folge, dass die jeweiligen Leistungen als Reisepaket bewertet werden können. Die in den eben zitierten Bestimmungen verwendeten Begriffe betreffend Verträge für den Verkauf von Reisepaketen sind hier somit mit Bezug auf die entsprechenden Elemente des Kaufvertrags von einzelnen Reiseleistungen zu verstehen.

Pflichtmitteilung im Sinne des Art. 17 des Gesetzes Nr. 38/2006:
Das italienische Gesetz ahndet mit einer Gefängnisstrafe jene Straftaten, die mit Kinderprostitution und –pornografie zusammenhängen, auch wenn diese im Ausland begangen worden sind.

Änderungen im Angebot sowie Irrtümer, Druckfehler und Rechenfehler vorbehalten!
Alle Preise sind in Euro angegeben.

Gemäß Art. 1341 und Art. 1342 ZGB erklärt der Reisende, dass er den Vertrag sorgfältig durchgelesen hat und folgenden Bestimmungen ausdrücklich zustimmt:
Art. 7 (Zahlungen), Art. 11 (Rechte des Reisenden im Fall des Rücktritts oder der Stornierung des Reisepakets), Art. 13 (Pflichten des Reisenden), Art. 15 (Haftungsbeschränkung), Art. 16 (Grenzen für den Schadenersatz), Art. 19 (Streitbeilegung), Art. 20 (Anwendbares Recht und Gesetzesverweis).


Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge im Sinne des GvD vom 21. Mai 2018, Nr. 62

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen FunActive TOURS GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen FunActive TOURS GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  1. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  2. Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  3. Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  4. Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen
  5. Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  6. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  7. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  8. Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  9. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  10. Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  11. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. FunActive TOURS GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Nobis Filo diretto Assicurazioni, Centro Direzionale Colleoni, Via Paracelso, 14 - Agrate Brianza 20864, Tel: +39.039.9890.702 oder 800.894123, (für Meldungen während der Reise) und +39 039.9890.712 oder 800.894124 (für Meldungen vor Reiseantritt), www.nobis.it abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde Ministero dei beni e delle attività culturali e del turismo - Direzione generale del Turismo, Via del Collegio Romano, 27 – 00166 - ROMA tel. 06/67232131 - dg-t@beniculturali.it, kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von FunActive TOURS GmbH verweigert werden.
  12. Der Reisende wird darüber informiert, dass er eine Versicherung abschließen kann, die die Strafen für den Rücktritt des Reisenden oder die Kosten für die Hilfe bei der Rückerstattung in Falle von Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt. Die Kostendeckung kann vom Veranstalter für seine eigenen Pauschalangebote als verpflichtend erklärt werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.gazzettaufficiale.it

Reisepreise 

Hotels, 3*Niveau

Hotels, 3*Niveau 0 0 1 0Saison A|Saison B|| 0819|895|0|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 1048|1124|0|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

      € 819,-
    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

      € 895,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

      € 1048,-
    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

      € 1124,-

Zusatznächte 

Toblach/Niederdorf, 3*Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

      € 89,-
    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

      € 95,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      05.05.24 bis 15.06.24, 09.09.24 bis 29.09.24

      € 118,-
    • Saison B

      16.06.24 bis 08.09.24

      € 124,-

Mieträder

  • Pinarello Prince Carbon: € 280,-

Steuern & Gebühren

Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif

Diese ist, so­weit fäl­lig, di­rekt vor Ort im Ho­tel zu ent­rich­ten und nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
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    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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