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Unsere Gut­schein­welt ist groß und bunt, die Mög­lich­kei­ten sind schier gren­zen­los. Viele Rei­se­län­der und Va­ri­an­ten las­sen Sie zum Schenker-König und die Be­schenk­ten zu Glücks­pil­zen wer­den.

Der Rei­se­gut­schein Ihrer Wahl lässt sich spie­lend leicht on­li­ne er­stel­len. Und zwar im Hand­um­dre­hen. Se­hen Sie selbst!

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  • Radwanderreise 
Der Canal du Midi aus der Vogelperspektive, Bild: I. Sokolovska, Bild 1 der Radreise Canal du Midi
Der Canal du Midi aus der Vogelperspektive (Bild: I. Sokolovska)
Zum Start ein traditionelles Cassoulet in einem Toulouser Restaurant, Bild: Semmick Photo, Bild 2 der Radreise Canal du Midi
Zum Start ein traditionelles Cassoulet in einem Toulouser Restaurant (Bild: Semmick Photo)
Typische Schleuse am Canal du Midi, Bild: Yvon52, Bild 3 der Radreise Canal du Midi
Typische Schleuse am Canal du Midi (Bild: Yvon52)
Das Garonne-Ufer in Toulouse lädt zum Flanieren ein, Bild: E. Bassibey, Bild 4 der Radreise Canal du Midi
Das Garonne-Ufer in Toulouse lädt zum Flanieren ein (Bild: E. Bassibey)
Die gewaltige Pilgerkirche Saint Sernin von Toulouse, Bild: E. Elisseeva, Bild 5 der Radreise Canal du Midi
Die gewaltige Pilgerkirche Saint Sernin von Toulouse (Bild: E. Elisseeva)
Hausboote sind am Canal du Midi recht »treue« Begleiter, Bild: Cedric11, Bild 6 der Radreise Canal du Midi
Hausboote sind am Canal du Midi recht »treue« Begleiter (Bild: Cedric11)
Carcassonne mit seiner Festung La Cité ist UNESCO-Weltkulturerbe, Bild: I. Sokolovska, Bild 7 der Radreise Canal du Midi
Carcassonne mit seiner Festung La Cité ist UNESCO-Weltkulturerbe (Bild: I. Sokolovska)
Bezaubernde Details in der Festungsstadt Carcassonne, Bild: S. Novikov, Bild 8 der Radreise Canal du Midi
Bezaubernde Details in der Festungsstadt Carcassonne (Bild: S. Novikov)
Der Canal du Midi bei Narbonne, Bild: B. Giradini, Bild 9 der Radreise Canal du Midi
Der Canal du Midi bei Narbonne (Bild: B. Giradini)
Blumenschmuck am Canal de la Robine in Narbonne, Bild: B. Giradini, Bild 10 der Radreise Canal du Midi
Blumenschmuck am Canal de la Robine in Narbonne (Bild: B. Giradini)
Béziers am Fluss Orb mit Kathedrale Saint-Nazaire, Bild: Inu, Bild 11 der Radreise Canal du Midi
Béziers am Fluss Orb mit Kathedrale Saint-Nazaire (Bild: Inu)
Panoramablick über die Dächer von Béziers, Bild: Milos Kubus, Bild 12 der Radreise Canal du Midi
Panoramablick über die Dächer von Béziers (Bild: Milos Kubus)
Sète, das »Venedig des Languedoc«, ist eine Stadt mit Grandeur, Bild: Picturereflex, Bild 13 der Radreise Canal du Midi
Sète, das »Venedig des Languedoc«, ist eine Stadt mit Grandeur (Bild: Picturereflex)
Der beliebte Yachthafen von Séte, Bild: gg-foto, Bild 14 der Radreise Canal du Midi
Der beliebte Yachthafen von Séte (Bild: gg-foto)
  • ab € 1049,–

  • Reise 2024

Canal du Midi
Von Toulouse nach Sète

Individuelle Einzelreise | 8-tägige Streckenreise

Genuss & Gelassenheit: Savoire-vivre! Die­ser Be­griff könnte einem als Ers­tes in den Sinn kom­men beim Ge­dan­ken an diese Rad­rei­se: Die wun­der­ba­re Land­schaft, von Platanen-Alleen be­schat­te­te Trei­del­pfade ...

Übersichtskarte

Genuss & Gelassenheit

Savoire-vivre! Dieser Be­griff könn­te einem als Ers­tes in den Sinn kom­men beim Ge­dan­ken an diese Rad­rei­se.

Er­le­ben Sie die­se ein­ma­li­ge Re­gi­on haut­nah und ge­nie­ßen Sie den me­di­ter­ra­nen Charme am Kanal der Son­nen­blu­men und lich­ten Tä­ler. Rol­len Sie ge­mäch­lich im küh­len Schat­ten ge­wal­ti­ger Blät­ter­ge­wöl­be und ge­nie­ßen Sie die leuch­ten­den Far­ben der Wein­ber­ge im Mi­ner­vois. Ent­de­cken Sie ver­träum­te Dör­fer und le­ben­di­ge Hafen- und Fi­scher­städ­tchen. Pro­bie­ren Sie von den zahl­rei­chen re­gi­o­na­len Spe­zi­a­li­tä­ten und Köst­lich­kei­ten und trin­ken Sie auf der Ter­ras­se der Dorf­knei­pe unter schat­ten­spen­den­den Pla­ta­nen einen »Pas­tis«.

Le­sen Sie auf Ihrem Weg durch Städ­te und Dör­fer in den Spu­ren einer ge­schichts­träch­ti­gen Ver­gan­gen­heit und tref­fen Sie auf al­te Bau­wer­ke, die echte ar­chi­tek­to­ni­sche Denk­mä­ler ver­gan­ge­ner Zei­ten dar­stel­len. Fol­gen Sie dem le­gen­dä­ren Ca­nal du Midi - UNESCO Welt­kul­tur­gut und der wohl schöns­te Ka­nal Europas - auf sei­nem Weg von Toulouse nach Sète am Mittelmeer.

Reise-Highlights

  • Radeln wie Gott in Frank­reich: Unter dich­ten Baum­kro­nen ent­lang des be­rühm­ten Canal du Midi rollen.
  • Narbonne, die ehe­ma­li­ge Haupt­stadt der ro­ma­ni­schen An­ti­ke mit Über­res­ten rö­mi­scher Bau­kunst er­kun­den.
  • Durch die en­gen Gas­sen der zum UNESCO Welt­kul­tur­er­be zäh­len­den, präch­ti­gen Fes­tungs­stadt Car­cas­son­ne schlen­dern.
  • Gemütliche Ort­schaf­ten la­den zum Ver­wei­len bei lecke­rer Haus­manns­kost ein.
  • Die vor­züg­li­chen Wei­ne der Minervois-Region ver­kos­ten.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Topografie

Die Route führt Sie durch ebe­nes und teils wel­li­ges Ge­lände.

Wegbeschaffenheit

Geradelt wird auf Natur-, Sand- und Kies­we­gen so­wie we­nig be­fahr­enen Neben­straßen. An den Ka­nä­len ist mit Wur­zel­werk zu rech­nen.

Wegfindung & Orientierung

Sie rad­eln indi­vi­duell nach Kar­ten­ma­ter­ial und/oder GPS-Daten.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Canal du Midi

8-tägige Streckenreise
von Toulouse nach Sète

  • ca. 300 km
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Tag 1 von 8
Anreise nach Toulouse (in Eigenregie)

Individuelle Anreise nach Tou­louse bis zum späten Nach­mittag. Infor­mations­gespräch und Rad­ausgabe (sofern gebucht). Auf Grund des röt­lichen Steins vieler Bau­ten wird Tou­louse auch »ville rose« genannt.

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Tag 2 von 8
Toulouse - Castelnaudary

  • ca. 60 km

Die Moulin de Cugarel belegt bis heute, warum Castel­naudary einst »Stadt der Mühlen« genannt wurde. Bekannt ist die Stadt auch wegen des herz­haften Bohnen­eintops »Cassoulet«.

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Tag 3 von 8
Castelnaudary - Carcassonne

  • ca. 40 km

Die Unterstadt von Carcassonne präsen­tiert sich Ihnen mit der Bastei Saint Louis. Im Haus der Erin­ner­ungen (fakul­tativ) er­fahren Sie viel über das Leben der Katharer.

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Tag 4 von 8
Carcassonne - Raum Olonzac

  • ca. 45 km

Olozac heißt Sie herz­lich Will­kommen, Sie werden begei­stert sein. Das hübsche Städtchen, in dem der Canal du Midi auf den Fluss Ognon trifft, ist nicht nur wegen seiner historischen Schleusen und Brückenkonstruktionen, sondern auch wegen zahlreicher archäologischer Funde aus der Keltenzeit bekannt.

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Tag 5 von 8
Raum Olonzac - Narbonne

  • ca. 45 km

Willkommen in Homps. Das malerische Dorf am Canal du Midi besitzt den dritt­größten Hafen des Kanals. Ziel Ihrer heutigen Reise ist Narbonne. Große Bau­werke des Mittel­alters sind die unvoll­endete Kathe­drale Saint Just et Saint Pasteur, die Basi­lika Saint Paul und der Palast der Erz­bischöfe.

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Tag 6 von 8
Narbonne - Béziers

  • ca. 45 km

Sie fahren nach Capestang und weiter nach Béziers. Die Stadt ist Zentrum des Wein­anbaus und zugleich Geburts­ort von Paul Riquet, dem Erbauer des Canals du Midi. Mit seinen ein­drucks­vollen Bauten wie dem Erz­bischofs­palast und der Kathe­drale Saint Just.

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Tag 7 von 8
Béziers - Sète

  • ca. 65 km

Über Cap d'Agde mit seinem großen Jacht­hafen gelan­gen Sie nach Sète, eine fast kom­plett von Wasser umge­bene Stadt, die auch »Klein-Venedig des Languedoc« genannt wird. Hier lässt sich ein abend­licher Spazier­gang her­vor­ragend mit einem guten Abend­essen verbinden.

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Tag 8 von 8
Abreise von Sète (in Eigenregie)

Gönnen Sie sich doch noch ein paar Kulturtage...

Anreisetermine

Jeden Samstag vom 13.04. bis 05.10.2024

Ab 4 Personen Sondertermine möglich; hier Wunschtermin anfragen

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
Von Toulouse nach Sète

Inklusiv-Leistungen

  • 7 x Übernachtung der gebuchten Kategorie
  • 7 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Gepäcktransport Un­ter­kunft zu Un­ter­kunft
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • PEDALO App und/oder GPS-Daten
  • ausführliche Rei­se­un­ter­la­gen je Zimmer in Deutsch und Englisch
  • persönliche Begrüßung und Infogespräch in Deutsch und Englisch
  • 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch

PEDALO App und GPS-Daten

PEDALO App: inklusive

Mit der kos­ten­lo­sen PEDALO App (für Android und iPhone) ra­deln Sie mit mo­bi­ler Rad­kar­te und in­di­vi­du­a­li­sier­tem Track un­be­schwert, er­leich­tert und bes­tens ori­en­tiert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu unserer App (so­wie die da­zu nö­ti­gen Kar­ten) fin­den Sie hier.

GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive

Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eige­nes GPS-Gerät die pas­sen­den Tracks (GPX-Format) kos­ten­los zur Ver­fügung.

Wenn Sie bei der Buch­ung ange­ben, dass Sie - mit­tels PE­DALO App oder eige­nem GPS-Gerät - GPS-Daten nutz­en möch­ten, er­hal­ten Sie diese zeit­ge­recht vor dem An­tritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.

Zusatznächte

  • in Touluse, 2*/3* Niveau (Tag 1) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 82,-
  • in Sète, 3*Niveau (Tag 7) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 79,-
  • Alle Prei­se und In­fos zu den buch­ba­ren Zu­sat­znäch­ten fin­den Sie im Rei­ter Preise.

Kategorie A

Die Unterbringung erfolgt in gepflegten, landestypischen 3*Hotels sowie in Chambre d'hotes - sehr guten, meist außerhalb gelegenen Gästehäusern.

  • Doppelzimmer / ÜF ab € 1049,-
  • Einzelzimmer / ÜF ab € 1319,-

Kategorie A Plus

Sie übernachten in landestypischen 3*/4*Hotels sowie in beson­ders char­manten Hotels oder ein­zig­art­igen Häu­sern.

  • Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 1199,-
  • Einzelzimmer / ÜF pro Person: ab € 1559,-

Mietrad

  • 21-Gang Unisex-Rad: € 99,-
  • 21-Gang Herrenrad: € 99,-
  • 7-Gang Unisex-Rad: € 99,-
  • 7-Gang Herrenrad: € 99,-

Wenn Sie Ihren ei­genen Draht­esel lieber im hei­mi­schen Stall lassen möch­ten, kein Pro­blem! Leihen Sie sich ein­fach ein bes­tens ge­war­tetes, leicht lau­fen­des und rei­se­taug­liches Touren­rad.
Für die rich­tige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • 21-Gang Unisex-Tourenrad
    Wave-Rahmen mit tie­fem Ein­stieg, 21-Gang-Ket­ten­schal­tung, Frei­lauf
  • 21-Gang Herren-Tourenrad
    Diamantrahmen, 21-Gang-Ket­ten­schal­tung, Frei­lauf
  • 7-Gang Unisex-Tourenrad
    Wave-Rahmen mit tie­fem Ein­stieg, 7-Gang-Na­ben­schal­tung, Rück­tritt­bremse
  • 7-Gang Herren-Tourenrad
    Diamantrahmen, 7-Gang-Na­ben­schal­tung, Rück­tritt­bremse
  • gefederte Sattelstütze
  • Shimano V-Brakes
  • Aluminium Hohlkammerfelgen
  • pannensichere Bereifung
  • Lichtanlage
  • Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Fahrradcomputer
  • Vaude Lenker- und Ge­päck­tasche
  • Seitenständer
  • Fahr­rad­schloss
  • Pannenset mit Luft­pum­pe, Ersatz­schlauch und klei­nem Re­pa­ra­tur­set*
  • Mietradversicherung**

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

*) Pannenhilfe: Unsere Mecha­ni­ker prü­fen Ihr Miet­rad vor seinem nächs­ten Ein­satz. Sollten un­ter­wegs den­noch klei­ne­re Pro­ble­me auf­tre­ten, kön­nen Sie diese mit dem Re­pa­ra­tur­set selbst be­he­ben. Ist der Scha­den größer, küm­mern wir uns da­rum, dass Ihr Rad re­pa­riert oder aus­ge­tauscht wird.

**) Mietrad-Versicherung: Dank in­klu­dier­ter Ver­si­cher­ung ent­ste­hen Ihnen im Falle von Dieb­stahl oder Be­schä­di­gung des Miet­ra­des keine wei­te­ren Un­an­nehm­lich­kei­ten und wir sor­gen schnellst­mög­lich für Ersatz. Aus­ge­nom­men sind fahr­läs­si­ges oder mut­wil­li­ges Handeln.

21-Gang Tourenrad Unisex, Symbolfoto, Bild: Rückenwind, Bild der Radreise Canal du Midi
21-Gang Tourenrad Unisex, Symbolfoto (Bild: Rückenwind)
21-Gang Tourenrad Unisex Detailaufnahmen, Symbolfoto, Bild: Rückenwind, Bild der Radreise Canal du Midi
21-Gang Tourenrad Unisex Detailaufnahmen, Symbolfoto (Bild: Rückenwind)

Mietrad Plus

  • 30-Gang Tourenrad Plus: € 169,-

Das schicke und hoch­wer­ti­ge Fahr­rad des deutschen Tra­di­tions­un­ter­neh­mens Velo-de-Ville er­mög­licht eine sport­li­ch-ent­spann­te Sitz­hal­tung und ein flot­tes Vor­an­kommen. Es steht auf leicht rol­len­den 28 Zoll Lauf­rä­dern, ver­fügt über eine fein an­spre­chen­de Fe­der­ga­bel und ge­währ­leis­tet somit höchs­te Fle­xi­bi­li­tät und best­mög­li­chen Kom­fort auf allen Wegen.
Für die rich­tige Rah­men­höhe fragen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

  • Trapezrahmen aus hy­dro­ge­form­ten Alu­minium
  • RST Federgabel
  • gefederte Sattelstütze
  • 30-Gang Shimano XT-Schaltung (3 x 10)
  • Hydraulische Shimano Scheibenbremse
  • Alu-Hohlkammerfelgen
  • pannensichere Bereifung
  • Nabendynamo
  • LED-Lichtanlage mit Standlicht
  • Schutzbleche
  • Gepäckträger
  • Fahrradcomputer
  • Vaude Lenker- und Gepäcktasche
  • Seitenständer
  • Fahr­rad­schloss
  • Pannenset mit Luft­pum­pe, Ersatz­schlauch und klei­nem Re­pa­ra­tur­set*
  • Mietradversicherung**

Das hier be­schrie­be­ne Fahr­rad kann in Farbe, Form und Aus­stat­tung leicht va­riieren.

*) Pannenhilfe: Unsere Mecha­ni­ker prü­fen Ihr Miet­rad vor seinem nächs­ten Ein­satz. Sollten un­ter­wegs den­noch klei­ne­re Pro­ble­me auf­tre­ten, kön­nen Sie diese mit dem Re­pa­ra­tur­set selbst be­he­ben. Ist der Scha­den größer, küm­mern wir uns da­rum, dass Ihr Rad re­pa­riert oder aus­ge­tauscht wird.

**) Mietrad-Versicherung: Dank in­klu­dier­ter Ver­si­cher­ung ent­ste­hen Ihnen im Falle von Dieb­stahl oder Be­schä­di­gung des Miet­ra­des keine wei­te­ren Un­an­nehm­lich­kei­ten und wir sor­gen schnellst­mög­lich für Ersatz. Aus­ge­nom­men sind fahr­läs­si­ges oder mut­wil­li­ges Handeln.

30-Gang Tourenrad Plus, Symbolfoto, Bild: Rückenwind, Bild der Radreise Canal du Midi
30-Gang Tourenrad Plus, Symbolfoto (Bild: Rückenwind)
30-Gang Tourenrad Plus Detailaufnahmen, Symbolfoto, Bild: Rückenwind, Bild der Radreise Canal du Midi
30-Gang Tourenrad Plus Detailaufnahmen, Symbolfoto (Bild: Rückenwind)

Miet-E-Bike

  • E-Bike Unisex: € 259,-

Wer gerne mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt (bis zu einer Ge­schwin­dig­keit von 25 km/h) groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Die bes­tens ge­war­teten und rei­se­taug­lichen Miet-E-Bikes sind mit einer leicht­gän­gi­gen Gan­gschal­tung, einer gu­ten Brems­an­lage, Alu-Hohl­kam­mer­fel­gen, Schutz­ble­chen hin­ten und vorne, einer Licht­an­la­ge so­wie einem Sei­ten­stän­der aus­ge­stat­tet.

Zur Stand­ard­aus­stat­tung ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se eine was­ser­dich­te Len­ker- und Gepäck­ta­sche, ein Fahr­rad­com­pu­ter, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein klei­nes Re­pa­ra­tur­set.

Für die rich­tige Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

*) Pannenhilfe: Unsere Mecha­ni­ker prü­fen Ihr Miet­rad vor seinem nächs­ten Ein­satz. Sollten un­ter­wegs den­noch klei­ne­re Pro­ble­me auf­tre­ten, kön­nen Sie diese mit dem Re­pa­ra­tur­set selbst be­he­ben. Ist der Scha­den größer, küm­mern wir uns da­rum, dass Ihr Rad re­pa­riert oder aus­ge­tauscht wird.

**) Mietrad-Versicherung: Dank in­klu­dier­ter Ver­si­cher­ung ent­ste­hen Ihnen im Falle von Dieb­stahl oder Be­schä­di­gung des Miet­ra­des keine wei­te­ren Un­an­nehm­lich­kei­ten und wir sor­gen schnellst­mög­lich für Ersatz. Aus­ge­nom­men sind fahr­läs­si­ges oder mut­wil­li­ges Handeln.

Eigenes Rad

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­ziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten sei­nes Be­sit­zers und Nut­zers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt.

Was die Wahl des Rades be­trifft, gilt das Spaß-Prinzip. Ge­ra­delt wird mit allem, das die Freude auf Tou­ren bringt. Kein Rad wird dis­kri­mi­niert, weder das strom­ge­dopte E-Bike, das ge­müt­liche Holland­rad, das flotte Trekking­bike noch der stolze Sport-Tourer.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine wasser­dichte Lenker­tasche mit Karten­fach, eine wasser­dichte Gepäck­tasche für das Tages­gepäck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss.
Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Wir empfehlen eine Fahrradversicherung

Bitte beachten Sie, dass wir für Ihr selbst mit­ge­brach­tes Fahr­rad oder E-Bike keine Haf­tung über­nehmen. Es emp­fiehlt sich daher, dieses recht­zeitig vor An­tritt der Reise gegen Dieb­stahl und Be­schä­di­gung zu ver­sichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jeder­zeit mobil.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

Anreise: Bahnhof Toulouse-Matabiau

Unsere Vertrags­hotel sind ca. 3 km vom Bahn­hof ent­fernt und bequem mit einer kurzen Taxi­fahrt erreich­bar.

Abreise: Gare de Sète

Ihr Abreiseort verfügt über einen zentral gelegenen Bahnhof, den Sie von unseren Vertrags­hotels bequem in wenigen Minuten per Taxi oder öffent­lichen Verkehrs­mitteln erreichen.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parken in Toulouse, pro Tag: ca. € 15,-
  • Während der Dauer Ihrer Radreise können Sie Ihren PKW auf einem Parkplatz in der Nähe Ihres Anreisehotels abstellen.

  • Keine Vorab-Reservierung möglich.
  • Transfer Sète - Toulouse, pro Person: € 125,-
  • Jeden Montag und Samstag Trans­fer per Klein­bus von Sète nach Toulouse. Der Transfer wird ab zwei Personen durchgeführt. Tipp: Dieser Trans­fer kann auch zu Be­ginn der Rad­rei­se ge­nutzt wer­den.

  • Reservierung erforderlich.
  • Transfer Sète - Toulouse inkl. eigenes Rad, pro Person: € 164,-
  • Jeden Montag und Samstag Trans­fer per Klein­bus von Sète nach Toulouse. Der Transfer wird ab zwei Personen durchgeführt. Tipp: Dieser Trans­fer kann auch zu Be­ginn der Rad­rei­se ge­nutzt wer­den.
    Die Mit­nah­me ei­ge­ner Fahr­rä­der ist im Preis ent­hal­ten, der Trans­port je­doch nur auf ei­ge­nes Ri­si­ko mög­lich.

  • Reservierung erforderlich.

Flug-Anreise

Flughafen: Toulouse-Blagnac (TLS)

Wir empfeh­len Ihnen die Anreise zum Flughafen Toulouse. Ihr Starthotel erreichen Sie von hier aus per Taxi in ca. 30 Minuten.

Hinweise zur Flugbuchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung bzw. so­bald die Durch­füh­rung Ihrer Rad­rei­se ga­ran­tiert ist. Danke!
  • Für jedes Reiseziel die pas­sen­den Flüge fin­den Sie bei un­se­rem Partner opodo.de.
  • Bitte beachten Sie, dass die Flug­bu­chung über opodo.de in kei­ner­lei Form in Ver­bin­dung mit PEDALO steht.
  • Mehr Infos zu Flugbuchungen über opodo.de finden Sie hier.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Gepäck­service inklusive

Bei allen Strecken- und Rund­rei­sen im PEDALO Pro­gramm ist der Trans­port Ihres Ge­päcks von Hotel zu Hotel in den Basis­leis­tun­gen in­klu­diert. Sie stel­len dieses je­weils am Mor­gen für unse­ren Kur­ier be­reit, be­vor Sie sich auf die Rad­etappe be­ge­ben. Wenn Sie am spä­ten Nach­mit­tag oder frü­hen Abend in der näch­sten Un­ter­kunft ein­tref­fen, war­tet es dort be­reits auf Sie.
Für alle Fälle den­noch eine Gar­ni­tur Klei­dung zum Wech­seln in Ihre Sat­tel­tasche zu packen, emp­feh­len wir Ihnen vor al­lem bei kur­zen Etap­pen, die Sie unter Um­stän­den schnel­ler zu­rück­legen als der Ge­päck­fahrer.

Je nachdem wie die Logis­tik vor Ort orga­ni­siert ist, kann es Vor­ga­ben zu Maxi­mal­ge­wicht und/oder An­zahl der Ge­päck­stücke ge­ben. Ge­nau­ere In­for­ma­tio­nen dazu er­hal­ten Sie eben­falls mit den aus­führ­lichen Reise­unter­lagen zeit­ge­recht vor An­tritt Ihrer Reise.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Keine Mindestteilnehmerzahl

  • Die Durchführung dieser Rad­rei­se ist von der Er­rei­chung einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl un­ab­hän­gig. Der von Ihnen ge­buch­te Ter­min kann da­her nicht auf Grund man­geln­der Teil­neh­mer ab­ge­sagt werden.
  • Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Rückenwind Reisen GmbH, Am Patentbusch 14, 26125 Oldenburg, Deutschland

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH (im Folgenden Reiseveranstalter) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise (sondern z. B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung des Mitreisenden
1.1. Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren
oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zuganglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art.
250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltflache) ?zahlungspflichtig buchen? oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Vertrages.
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung
sofort nach Betätigung des Buttons ?zahlungspflichtig buchen? durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung (gemäß Buchstaben f) oben, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsachlich nutzt.
1.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisevertragen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste),
kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rucktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rucktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht
besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung
2.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Reisendengeldabsicherungsvertrag
besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Reisendengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Hohe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rucktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.
2.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rucktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.
Der Reisende hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reisende gegenüber dem
Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsanspruche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mangeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rucktrittskosten
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rucktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler
gebucht wurde, kann der Rucktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rucktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rucktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hatten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden waren.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der
jeweiligen Stornostaffel berechnet:

  • a) Bei Radreisen
  • bis 28 Tage vor Reiseantritt 20 %*
  • ab 27 bis 14 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • ab 13 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 %
  • ab 7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 70 %
  • ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %
  • des Reisepreises. (*mindestens € 50,-)

    b) Bei Rad- und Schiffsreisen**

  • bis 84 Tage vor Reiseantritt 20 %**
  • ab 83 bis 42 Tage vor Reiseantritt 30 %
  • ab 41 bis 28 Tage vor Reiseantritt 60 %
  • ab 27 bis 4 Tage vor Reiseantritt 80 %
  • ab 3 Tage vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %
  • des Reisepreises. (**mindestens € 50,-)
4.4 Dem Reisenden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale oder, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht entstanden sei.
4.5 Der Reiseveranstalter behalt sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist,
dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung
unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rucktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung
zu leisten.
4.7 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage
vor Reisebeginn zugeht.

5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fallen auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich wie folgt bestimmt: bis 45 Tage vor Reiseantritt wird eine Servicepauschale in Hohe von € 50,- pro Reisender erhoben.
5.2 Umbuchungswunsche des Reisenden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rucktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rucktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hatten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

7. Rucktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens
die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rucktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären (bis 28 Tage vor Reiseantritt), der dem Reisenden
in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rucktrittsrecht Gebrauch zu machen.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis zurückzuerstatten.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Reiseunterlagen
Der Reisende hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Hotelliste, Routenbuch)
nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
9.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort, wird in der vorvertraglichen Information unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Reisende selbst verantwortlich sowie die Straßentauglichkeit bei Mitnahme des eigenen Rades. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende
Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter
zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige (»P.I.R.«) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/ odr / hin.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Der Reiseveranstalter wird den/die Reisende/n über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ihn mit der Besorgung
beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichtenverletzt hat.

14. Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

15. Gerichtsstand
15.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
15.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
15.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt
oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

16. Tageweise Beschreibung
Der Reiseverlauf der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dieses erfordern (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, geänderte Fahrpläne). Maßgeblich ist dann
das am Vortrag angekündigte Programm.

17. Reisebeschränkungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Radreisen sowie Reisen mit Rad & Schiff sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet.

18. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, einer Unfall- und Gepäck- und Reiserücktrittskostenversicherung.

19. Insolvenzschutz
Wir haben dafür gesorgt, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses den gezahlten Reisepreis zurückerstattet bekommen, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen. Außerdem werden Ihnen notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet, soweit diese infolgedessen anfallen. Bei Vorlage des Sicherungsscheines haben Sie dann einen unmittelbaren Anspruch an die Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.

20. Datenschutzerklärung
20.1 Datenschutz durch Rückenwind Reisen: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck der Vertragserfüllung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverhältnisses
sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B.
bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses hätte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht übernommen werden kann.
20.2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfüllung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck des Direktmarketings
in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung.
Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen
erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusätzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung
hätte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erhält.
20.3. Weitergabe: Sämtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfänger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
20.4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriff s durch Rückenwind Reisen GmbH zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorgänge, z.B. in Notfällen während Dienstreisen von Rückenwind Reisen GmbH, ein.
20.5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Aufträge gespeichert.
20.6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht berührt.
20.7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung
verarbeitet.
20.8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung
der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (Datenschutzbehörde, Husarenstraße 30, D-53117 Bonn, Tel.: +49 (0)228 997799-0)

21. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der kompletten Reisebedingungen oder des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Unsere Reisenden können sich unter Online Schlichter, Zentrum für Europäischer Verbraucherschutz e. V., Bahnhofsplatz 3 mit Sitz in 77694 Kehl, www.online-schlichter.de informieren.

Veranstalter/Impressum

Rückenwind Reisen GmbH
Am Patentbusch 14
D-26125 Oldenburg
Tel.: 0441-485970
Fax: 0441-4859722
Email: info@rueckenwind.de
www.rueckenwind.de

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Rückenwind Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • Rückenwind Reisen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, , Tel.: +49 (0)40 244288-0 , E-Mail: info@tourvers.de abgeschlossen. Die Reisenden können TourVers kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Rückenwind Reisen GmbH verweigert werden.
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Reisepreise Kategorie A

Kategorie A

Kategorie A 0 1 0 0Saison A|Saison B|Saison C| 01049|1149|1199|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 1319|1419|1469|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 1049,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 1149,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 1199,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 1319,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 1419,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 1469,-

Reisepreise Kategorie A Plus

Kategorie A Plus

Kategorie A Plus 1199|1279|1329|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 1559|1639|1689|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 1199,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 1279,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 1329,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 1559,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 1639,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 1689,-

Zusatznächte Kategorie A

Touluse, 2*/3* Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 82,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 82,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 82,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 142,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 142,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 142,-

Sète, 3*Niveau (Etappe 6)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 79,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 79,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 79,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 142,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 142,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 142,-

Zusatznächte Kategorie A Plus

Toulouse, 3*/4* Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 88,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 88,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 88,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 163,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 163,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 163,-

Sète, 3*/4*Niveau (Etappe 6)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 118,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 118,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 118,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      13.04.24 bis 26.04.24, 28.09.24 bis 05.10.24

      € 222,-
    • Saison B

      27.04.24 bis 14.06.24, 15.09.24 bis 27.09.24

      € 222,-
    • Saison C

      15.06.24 bis 14.09.24

      € 222,-

Extras und Zusatzleistungen

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parken in Toulouse, pro Tag: ca. € 15,-
  • Transfer Sète - Toulouse, pro Person: € 125,-
  • Transfer Sète - Toulouse inkl. eigenes Rad, pro Person: € 164,-

Mieträder

  • 21-Gang Unisex-Rad: € 99,-
  • 21-Gang Herrenrad: € 99,-
  • 7-Gang Unisex-Rad: € 99,-
  • 7-Gang Herrenrad: € 99,-
  • 30-Gang Tourenrad Plus: € 169,-
  • E-Bike Unisex: € 259,-

Digitalbonus

Wenn Sie auf aus­führ­liche Reise­unter­la­gen in ge­druck­ter Form ver­zich­ten, er­hal­ten Sie von uns einen Preis­nach­lass von € 20,- pro Zim­mer. Die digi­tale Vari­ante des Rou­ten­buchs sen­den wir Ihnen in die­sem Fall ge­mein­sam mit der Hotel­liste vor­ab per E-Mail zu.

Steuern & Gebühren

Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif

Diese ist, so­weit fäl­lig, di­rekt vor Ort im Ho­tel zu ent­rich­ten und nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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