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  • Radsportreise 
Schmuckes »Kellerstöckl« inmitten der Weinreben, Bild: A. Tischler, Bild 1 der Radreise Steirisches Weinland
Schmuckes »Kellerstöckl« inmitten der Weinreben (Bild: A. Tischler)
Radler in Graz am Mursteg, im Hintergrund die Murinsel , Bild: Steiermark Tourismus / T. Lamm, Bild 2 der Radreise Steirisches Weinland
Radler in Graz am Mursteg, im Hintergrund die Murinsel (Bild: Steiermark Tourismus / T. Lamm)
Phantastischer Blick über die steirische Reblandschaft , Bild: A. Karnholz, Bild 3 der Radreise Steirisches Weinland
Phantastischer Blick über die steirische Reblandschaft (Bild: A. Karnholz)
Es wird aufgetragen: Brettljause mit lokalen Schmankerl, Bild: Steiermark Tourismus / T. Lamm, Bild 4 der Radreise Steirisches Weinland
Es wird aufgetragen: Brettljause mit lokalen Schmankerl (Bild: Steiermark Tourismus / T. Lamm)
Apfelblüte im Pöllauer Tal, Bild: Steiermark Tourismus / ikarus.cc, Bild 5 der Radreise Steirisches Weinland
Apfelblüte im Pöllauer Tal (Bild: Steiermark Tourismus / ikarus.cc)
  • ab € 829,–

  • Reise 2024

Steirisches Weinland
Rundreise ab Graz

Individuelle Einzelreise | 7-tägige Rundreise

Wein & Mehr: In der südöstlichen Steier­mark, wo es vor Wein­bergen und Well­ness­oasen nur so wim­melt, dürfte sich ein beson­ders sympath­ischer Menschen­schlag ausge­spro­chen wohl­fühlen ...

Übersichtskarte

Wein & Mehr

In der südöstlichen Steier­mark, an der Grenze zu Slowe­nien, wo es vor Wein­bergen und Well­ness­oasen nur so wim­melt, dürfte sich ein beson­ders sympath­ischer Menschen­schlag ausge­spro­chen wohl­fühlen:

Näm­lich jener, der einer­seits für an­spruchs­volle sport­liche Betät­igungen jeder­zeit zu haben ist - und anderer­seits deftigen kuli­nar­ischen Genüs­sen nicht abge­neigt. Freuen Sie sich auf fünf heraus­for­dernde Rad­etap­pen, die ganz im Zei­chen der Viel­falt stehen.

Reise-Highlights

  • Der reinste Garten Eden ist die Grüne Markmit ihren Apfel­dör­fern und Wein­straßen.
  • Ob Haubenlokal oder Buschen­schank: Mög­lich­keitenzur Einkehr gibt es reichlich.
  • An Kürbisfeldern vorbei­sausen und in derKernöl­mühle miter­leben, wie aus der Fruchtdas schmack­hafte schwarze Gold wird.
  • Graz = UNESCO-Weltkultur = City of Design =für sich allein schon eine Reise wert.

Reiselevel zurück zum Level der Reise

Leichter haben wir nicht

Einsteiger und Genießer

Im flachen Ge­län­de füh­len Sie sich pu­del­wohl. Ein fei­nes Päus­chen in Ehren las­sen Sie sich nur un­gern ver­weh­ren und Be­sich­ti­gun­gen sind für Sie ein Muss. Diese Rei­sen ei­gnen sich auch für nicht wirk­lich trai­nier­te Rad­fah­rer wun­der­bar. Kurzum für alle, die ent­spann­tes Ra­deln und leich­ten Ge­nuss für Kör­per, Geist und Seele be­vor­zugen.

Gelegenheitsradler

Wenn Sie es sich aus­su­chen können, dann be­vor­zu­gen Sie eher ein­fa­ches Ge­lände. Aber ab­schre­cken las­sen Sie sich von leich­ten Stei­gun­gen ab und an ge­wiss auch nicht. Pausen, Na­tur und Kul­tur müs­sen in einem an­ge­neh­men Ver­hält­nis ge­mischt sein. Sie ha­ben Ihre Freude an der Be­we­gung und brin­gen etwas Aus­dau­er und Rad­er­fah­rung mit.

Freizeitradler

Hin und wie­der so ein knack­iges Hüg­erl, eine fei­ne Etap­pe mit wel­li­gen Ab­schnit­ten: Ja, das juckt Sie defi­ni­tiv! Sport­liche Ak­zente lö­sen ein an­ge­neh­mes Krib­beln in Ihren Bei­nen aus. Aber Zeit für einen Stadt­bum­mel oder ein ge­müt­li­ches Bier­chen sollte alle­mal sein. Mit nor­ma­ler Fit­ness und Aus­dauer sind auch diese Rei­sen ein Hoch­ge­nuss für Sie.

Sportiver Radler

Durchschaut! Sie wol­len Ihr schnei­di­ges Tou­ren­rad, Ihr smar­tes Fit­ness­bi­ke oder das erst ges­tern er­wor­bene, Renn­rad oder Gra­vel­bike aus­führen. 80 Ki­lo­meter pro Tag auf teils hü­ge­li­gen Stre­cken­ab­schnit­ten zu­rück­zu­legen, stellt für Sie keine un­über­wind­ba­re He­raus­for­de­rung dar. Ihre Kon­di­tion ist gut, flot­tes Ra­deln lässt Sie be­schwingt lächeln.

Radsportler

Tägliche Etappen­längen von meist über 80 Ki­lo­me­tern brin­gen Sie kei­nes­wegs aus der Ruhe. Und wel­lige Tages-»Häppchen« mit ker­ni­gen An­stie­gen sind ein Um und Auf für Sie. Da Sie re­gel­mä­ßig am Rad sitzen, sind Sie kon­di­tio­nell gut auf­ge­stellt und aus­dau­ernd. Um zü­gig vor­an­zu­kommen, bevor­zu­gen Sie Sport­rad, Gra­vel­bike oder Rennrad.

Topografie

Die Topografie dieser Reise ist hüge­lig, täg­lich sind mehrere, teils auch an­spruchs­volle Anstiege zu bewäl­tigen.

Wegbeschaffenheit

Sie radeln meist auf Rad­wegen und ruhigen Neben­straßen.

Wegfindung & Orientierung

Sie rad­eln indi­vi­duell nach Kar­ten­ma­ter­ial und/oder GPS-Daten.

E-xtra Schwung gefällig?

Bei dieser Rad­sport­reise kom­men Sie auch mit dem E-Bike be­son­ders gut vo­ran ...

Rennradler

Sie nennen sich selbst Renn­rad­ler und haben Ihre Freude an ker­ni­gen 100-Kilo­meter-Etappen. Hüge­lige Ta­ges­etap­pen mit ent­spre­chen­den Hö­hen­me­tern schaffen Sie easy und fast ohne zu schnaufen. Und rau­schen­de Ab­fahrten, ja die brin­gen Ihr Blut in Wal­lung. Dank der Kraft in Ihren Bei­nen sind Ihnen ent­spann­te An­künf­te sicher.

Kilometerhai

Die sportliche Heraus­for­de­rung steht bei Ihnen an ober­ster Stelle. Lange, stei­le An­stiege, die Sie in die Nähe Ihrer Gren­zen treiben, machen erst den Reiz für Sie aus - und große Dis­tan­zen sind ge­nau Ihre Kra­gen­weite. In der Tat: Sie sind ein rou­ti­nierter, trai­nier­ter Renn­rad­ler mit gu­ter Grund­la­gen- und Kraft­aus­dauer.

Schwerer haben wir nicht

Karte des Reiseverlaufes der Radreise Steirisches Weinland

7-tägige Rundreise
im Raum Graz

  • ca. 385 km
  • ca. 3.050 Hm
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Tag 1 von 7
Anreise nach Graz (in Eigenregie)

Lassen Sie Ihren Rad­urlaub sanft begin­nen und genie­ßen Sie die schöne Alt­stadt von Graz.

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Tag 2 von 7
Graz - Hartberg

  • ca. 80 km
  • ca. 1.050 Hm

Die Oststeiermark begrüßt Sie auf dieser Etappe in der histo­rischen Stadt Gleis­dorf mit ihrem kleinen feinen Kunst- und Kultur­an­gebot und der Ost­stei­rischen Römer­wein­straße, die Ihnen so recht Gusto auf die wei­teren Etap­pen ent­lang Ihrer Rad­tour durch das Wein­land machen wird.

Die aussichtsreiche Radtour führt Sie weiter durch das größte Apfel­anbau­gebiet Öster­reichs und den Natur­park Pöl­lauer Tal mit der Hirsch­birne, einer einzig­art­igen alten Birnen­sorte, die auch unter EU-Her­kunfts­schutz steht. End­punkt der Tour ist die his­tor­ische Stadt Hart­berg, die am Fuße der Wein­gärten der Ost­stei­rischen Römer­wein­straße liegt und auch Lust macht viel­leicht noch den einen oder an­deren Tag län­ger zu bleiben.

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Tag 3 von 7
Hartberg - Fehring

  • ca. 65 km
  • ca. 550 Hm

Dieser Tag ist einer für echte Genießer, denn es geht von der histo­rischen Alt­stadt Hart­berg mit ihren umge­ben­den Wein­gärten mit­ten hinein ins Thermen­land Steier­mark. Ob Hauben­lokal oder Buschen­schank - im Thermen­land sind die Tische reich­lich gedeckt - vor allem mit regio­nalen Spezialitäten.

Auch immer mehr Weinliebhaber schwö­ren auf die edlen Tropfen aus der süd­öst­lich­sten Region Öster­reichs. Vier Wein­straßen machen die Weine bekannt, deren Trauben auf frucht­baren Bö­den vulkan­ischen Ur­sprungs in feucht-medi­ter­ranem Klima reifen. Durchs Thermen­land führt die Etappe Sie ins beschau­liche Fehring.

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Tag 4 von 7
Fehring - Ehrenhausen

  • ca. 85 km
  • ca. 400 Hm

Viele kleine Weininseln prägen das Weinbaugebiet im Süd­osten der Steier­mark mit dereinzig­art­igen Lage an den Hängen erlo­schener Vul­kane, die dem Land­schaft­sbild auchseine Eigen­art ver­leihen. 1.400 Hektar Reb­flächen werden bewirt­schaf­tet, in konzen­trier­ter Form rund um die Orte Klöch, St. Anna am Aigen und Straden.

Die Etappe, die von Therme zu Therme - von Loipers­dorf nach Bad Rad­kers­burg - führt, ist abschnitts­weise mit den kur­zen Anstie­gen und Abfahr­ten ent­lang der Wein­gärten durch­aus anspruchs­voll, wo­bei zahl­reiche Buschen­schänken und Gast­häuser wie auch Vino­theken vieler­orts zur Rast, Ein­kehr und Stär­kung laden und die ge­samte Tour zu einem äußerst kurz­weil­igen Ver­gnü­gen machen.

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Tag 5 von 7
Ehrenhausen - Stainz

  • ca. 80 km
  • ca. 450 Hm

Die Sausaler Weinstraße zu Beginn und die Schilcher Wein­straße am Ende der Tour sind Ihre Be­glei­ter auf dieser Tages­etappe der Wein­land Steier­mark Rad­tour. Linker und rechter Hand können Sie bei dieser Reise durch das Sulm­tal immer wieder die wunder­schön ange­legten Wein­gärten bewun­dern, aber auch zahl­reiche Kern­öl­mühlen laden zur Einkehr ein.

Zum Abschluss dieser Tagesetappe gelangen Sie nach Deutsch­lands­berg, die Haupt­stadt des Schilcher­landes, des­sen Wein auch Namens­geber der Region ist. Die letzten Kilo­meter bis Stainz führen Sie mit­ten durch das Herz des Schilcher­landes.

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Tag 6 von 7
Stainz - Graz

  • ca. 75 km
  • ca. 600 Hm

Mitten durch das Schilcher­land mit seinen kleinen, idyl­lisch zwi­schen den Wein­ber­gen gele­genen Dör­fern, und vor­bei an Kernöl­mühlen, die zur Einkehr ein­laden, führt die Route von Stainz mit seinem pracht­vollen Schloss zurück Richtung Graz.

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Tag 7 von 7
Abreise von Graz (in Eigenregie)

Heute heißt es leider Abschied nehmen. Alter­nativ kön­nen Sie Ihren Auf­ent­halt in Graz auch ver­län­gern um die tolle Atmo­sphäre der Stadt weiter genießen zu können.

Anreisetermine

Jeden Sonntag vom 14.04. bis 20.10.2023

Ab 4 Personen Sondertermine möglich; hier Wunschtermin anfragen

PEDALO Reisekalender: Wunschtermin klicken, mehr erfahren!

  •  buchbar
  •  beschränkt
  •  ausgebucht
  •  zurückliegend
  •  Saison A
  •  Saison B
  •  Saison C
Rundreise ab Graz

Inklusiv-Leistungen

  • 6 x Übernachtung nationales 3*/4*Niveau
  • 6 x reichhaltiges Frühstücksbuffet
  • Gepäcktransport Un­ter­kunft zu Un­ter­kunft
  • sorgfältig aus­ge­ar­bei­te­te Stre­cken­führung
  • PEDALO App und/oder GPS-Daten
  • ausführliche Rei­se­un­ter­la­gen je Zimmer in Deutsch in digitaler Form
  • 7-Tage Servicehotline in Deutsch und Englisch

PEDALO App und GPS-Daten

PEDALO App: inklusive

Mit der kos­ten­lo­sen PEDALO App (für Android und iPhone) ra­deln Sie mit mo­bi­ler Rad­kar­te und in­di­vi­du­a­li­sier­tem Track un­be­schwert, er­leich­tert und bes­tens ori­en­tiert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu unserer App (so­wie die da­zu nö­ti­gen Kar­ten) fin­den Sie hier.

GPS-Tracks für eigene GPS-Geräte: inklusive

Gerne stellen wir Ihnen für Ihr eige­nes GPS-Gerät die pas­sen­den Tracks (GPX-Format) kos­ten­los zur Ver­fügung.

Wenn Sie bei der Buch­ung ange­ben, dass Sie - mit­tels PE­DALO App oder eige­nem GPS-Gerät - GPS-Daten nutz­en möch­ten, er­hal­ten Sie diese zeit­ge­recht vor dem An­tritt Ihrer Reise per E-Mail zugesandt.

Zusatznächte

  • in Graz (Start- und Zielort) im Doppelzimmer / ÜF pro Person: ab € 95,-
  • Alle Prei­se und In­fos zu den buch­ba­ren Zu­sat­znäch­ten fin­den Sie im Rei­ter Preise.

Extras

Infopaket, pro Stück: € 35,-

  • Bei Buchung des Info­pakets er­hal­ten Sie die ge­druck­ten Reise­unter­lagen vorab per Post. Zudem findet am Vor­mit­tag Ihres ersten Rad­tages im Anreise­hotel ein per­sön­liches Infor­ma­tions­gespräch statt.

  • Reservierung erforderlich.

Hotels, 3*/4*Niveau

Sie übernachten in sorgfältig ausgewählten Hotels des nationalen 3*/4*Niveau in zentraler Lage.

  • Doppelzimmer / ÜF ab € 829,-
  • Einzelzimmer / ÜF ab € 1059,-

Mieträder

  • 21-Gang Damen-Tourenrad: € 90,-
  • 21-Gang Herren-Tourenrad: € 90,-

Wenn Sie Ihren ei­ge­nen Draht­esel lie­ber im hei­mi­schen Stall las­sen möch­ten, kein Pro­blem! Lei­hen Sie sich ein­fach bes­tens ge­war­te­tes Qua­li­täts­rad.

Die zu­ver­läs­si­gen und leicht lau­fen­den Miet­rä­der sind mit einer leicht­gän­gi­gen Gan­gschal­tung, einer gu­ten Brems­an­lage, Alu-Hohl­kam­mer­fel­gen, Schutz­ble­chen hin­ten und vorne, einer Licht­an­la­ge so­wie einem Sei­ten­stän­der aus­ge­stat­tet.

Zur Stand­ard­aus­stat­tung ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se eine was­ser­dich­te Len­ker- und Gepäck­ta­sche, ein Fahr­rad­com­pu­ter, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein klei­nes Re­pa­ra­tur­set.

Für die rich­tige Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Miet-E-Bike

  • Unisex-Elektrorad: € 195,-

Wer gerne mög­lichst kräfte­schonend unter­wegs sein möchte, der sollte ein Elek­t­ro­rad mieten. Dank E-Bike, welches hybrid mit Elek­t­ro­motor und eigener Muskel­kraft be­trieben wird, lassen sich Stei­gun­gen und an­stren­gen­de Ab­schnitte spielend be­wäl­tigen. Der Elek­t­ro­motor unter­stützt (bis zu einer Ge­schwin­dig­keit von 25 km/h) groß­zügig, aber beraubt Sie nicht Ihres kompletten Tret­ver­gnügens.

Die bes­tens ge­war­teten und rei­se­taug­lichen Miet-E-Bikes sind mit einer leicht­gän­gi­gen Gan­gschal­tung, einer gu­ten Brems­an­lage, Alu-Hohl­kam­mer­fel­gen, Schutz­ble­chen hin­ten und vorne, einer Licht­an­la­ge so­wie einem Sei­ten­stän­der aus­ge­stat­tet.

Zur Stand­ard­aus­stat­tung ge­hö­ren üb­li­cher­wei­se eine was­ser­dich­te Len­ker- und Gepäck­ta­sche, ein Fahr­rad­com­pu­ter, ein Fahr­rad­schloss, eine Luft­pum­pe, ein Er­satz­schlauch so­wie ein klei­nes Re­pa­ra­tur­set.

Für die rich­tige Rah­men­höhe fra­gen wir Sie bei der An­mel­dung um Ihre Kör­per­größe.

Radsportreise + E-Bike = mehr Schwung und Energie. Hier mehr erfahren!

Eigenes Rad

Gerne können Sie Ihr eigenes Fahr­rad mit­brin­gen. Denn das ei­ge­ne Rad ist spe­ziell auf die Be­dürf­nisse und Eigen­hei­ten sei­nes Be­sit­zers und Nut­zers zu­ge­schnit­ten und an­ge­passt.

Ob Trekking­bike, Sportrad, Gra­vel­bi­ke oder gar ein Renn­rad bleibt jedem selbst über­lassen. Haupt­sache, dem flot­ten Vor­an­kom­men steht nichts im Wege. Und auch das E-Bike (hier mehr er­fahren) kön­nen wir bei die­ser Rad­sport­rei­se sehr em­pfeh­len.

Als Equipment em­pfeh­len wir eine wasser­dichte Len­ker­tasche mit Karten­fach, eine wasser­dichte Ge­päck­tasche oder einen kleinen Ruck­sack für das Tages­ge­päck, einen Fahr­rad­com­pu­ter und ein Fahr­rad­schloss.
Das kleine Werk­zeug­täsch­chen mit Re­ser­ve­schlauch, den not­wen­di­gen Schlüs­seln und Im­bus­sen nicht ver­ges­sen und noch vor An­reise die Funk­ti­ons­tüch­tig­keit des Rades prü­fen.

Wir empfehlen eine Fahr­rad­ver­sich­erung

Bitte beach­ten Sie, dass wir für Ihr selbst mit­ge­brach­tes Fahr­rad oder E-Bike keine Haf­tung über­nehmen. Es emp­fiehlt sich daher, dieses recht­zei­tig vor An­tritt der Reise gegen Dieb­stahl und Be­schä­di­gung zu ver­sichern: Mit dem Vollkasko Schutz der Insurance Hero GmbH bleiben Sie jederzeit mobil.

Eigenanreise

Die An- und Abreise ist bei PEDALO Rad­reisen nicht im Reise­preis inklu­diert, son­dern er­folgt stets in Eigen­regie. Um Ihnen die Organi­sation zu er­leich­tern, stel­len wir Ihnen im Fol­gen­den aber gerne einige Hin­weise zur Verfügung.

Bahn-Anreise

An-/Abreise: Graz Hauptbahnhof

Unsere Vertrags­hotels sind bis zu 7 km vom Bahnhof ent­fernt und bequem per Taxi oder auch mit öffent­lichen Ver­kehrs­mitteln erreich­bar.

Buchung/Kauf von Zugtickets

Damit Sie in den Genuss von di­ver­sen Ver­güns­ti­gun­gen kom­men (Sparpreis-Angebote, Wochenend-Tickets, etc.), empfeh­len wir Ihnen, Ihre Zug­ti­ckets so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Buchungs­be­stä­ti­gung. Danke!

Fahrplanauskünfte

PKW-Anreise

  • Parken in Graz, pro Woche: € 64,- (zahlbar vor Ort)
  • Während der Dauer Ihrer Rad­reise kön­nen Sie Ihren PKW auf dem Park­platz des Anreise­hotels ab­stellen.

  • Reservierung erforderlich.

Flug-Anreise

Flughafen: Graz (GRZ)

Der Flughafen von Graz liegt zirka zehn Kilometer außerhalb der Stadt. Ihr Starthotel erreichen Sie am besten per Taxi.

Hinweise zur Flugbuchung
  • Damit Sie in den Ge­nuss von güns­ti­gen Flü­gen kom­men, em­pfeh­len wir Ih­nen, Ih­ren Flug so früh wie mög­lich zu bu­chen. Bitte aber erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung bzw. so­bald die Durch­füh­rung Ihrer Rad­rei­se ga­ran­tiert ist. Danke!
  • Für jedes Reiseziel die pas­sen­den Flüge fin­den Sie bei un­se­rem Partner opodo.de.
  • Bitte beachten Sie, dass die Flug­bu­chung über opodo.de in kei­ner­lei Form in Ver­bin­dung mit PEDALO steht.
  • Mehr Infos zu Flugbuchungen über opodo.de finden Sie hier.

Radsportreise + E-Bike = mehr Schwung und Energie

Sie meinen, Abent­euer, Wa­den­schuf­te­rei und E-Bike schlie­ßen ei­nan­der aus? Weit ge­fehlt, sa­gen wir! Die Rad­sport­rei­se mit Elektro-Power er­schließt Ihnen neue Mög­lich­kei­ten und Rad­welten.

Konzept

Erfahrenen Rad­wan­der­rei­sen­den, die die Vor­zü­ge des E-Bikes zu schät­zen wis­sen und die gerne län­ge­re Stre­cken in zü­gi­gem Tem­po zu­rück­le­gen, bie­tet die Kom­bi­na­tion E-Bike & Radsport­rei­se eine neue He­raus­for­de­rung in Form län­ge­rer Ta­ges­etap­pen und an­spruchs­vol­le­ren Ter­rains.

Auch wer (noch) nicht ganz so trai­niert ist und den­noch nach einer flot­ten PEDALO Rad­sport­rei­se schmach­tet, soll frei­weg auf Num­mer si­cher gehen - und sich un­ter­stüt­zend ein E-Bike gön­nen. Leicht an­ge­schubst geht's herr­lich an­re­gend zur Sache!

Oder sind Sie etwa zu zweit un­ter­wegs und Ihr Be­glei­ter ist Ihnen im­mer eine Rad­län­ge vo­raus? Mit dem E-Bike wer­den Sie spie­lend mit­hal­ten kön­nen.

Miet-E-Bikes

Unsere Miet-E-Bikes sind auf die Län­ge der Etap­pen aus­ge­legt, bzw. bie­ten wir sie nur dort an, wo das Ter­rain den Elek­tro­mo­tor nicht über­for­dert. Eine ent­spre­chend »scho­nen­de« Fahr­wei­se vo­raus­ge­setzt. Mit dem Ladegrät, dass Sie in Ihrem Tagesgepäck mit­füh­ren (sollten), können Sie meist auch un­ter­wegs den Akku mit fri­scher Ener­gie ver­sorgen.

Eigenes E-Bikes

Bei Ihrem eigenen E-Bike ken­nen Sie die Akku-Reichweite. Sie kön­nen selbst be­ur­tei­len, ob Sie die Ta­ges­etap­pen spie­lend pa­cken oder etwas mehr ei­ge­ner Mus­kel­ein­satz er­for­der­lich ist. Unter­wegs gibt es meist eine Mög­lich­keit, den Akku zwischen­durch mal auf­zu­laden. Im Zwei­fels­fall ra­ten wir da­zu, einen Ersatz-Akku mit­zu­bringen.

Informations­material zur Radreise

Ihre Reise­unter­lagen be­in­hal­ten in der Regel eine all­ge­meine Reise­in­for­ma­tion, Hotel­liste, Road­book und/oder de­tail­lier­tes Kar­ten­ma­ter­ial so­wie eine text­liche Rou­ten­be­schrei­bung; außer­dem Ge­päck­an­hänger, even­tuell auch Voucher und/oder wei­teres In­for­ma­tions­ma­ter­ial zu di­ver­sen Se­hens­wür­dig­kei­ten. Die Zu­sam­men­setz­ung hängt von der ge­buch­ten Reise und deren in­klu­dier­ten Leis­tungen ab.

Die Zusen­dung der Un­ter­lagen erfolgt ca. zwei bis drei Wo­chen vor Reise­an­tritt, eben­falls je nach Reise teils in digi­taler Form und teils per Post - oder Sie er­hal­ten Hotel­liste und all­ge­meine Reise­in­for­ma­tio­nen vor­ab per E-Mail, die rest­li­chen Un­ter­lagen mit dem Kar­ten­ma­ter­ial vor Ort in Ihrem Start­hotel.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Reise­unter­lagen ex­klu­siv für PEDALO Gäste er­stellt wer­den und dem­nach nicht ohne Buch­ung be­zieh­bar sind.

Gepäck­service inklusive

Bei allen Strecken- und Rund­rei­sen im PEDALO Pro­gramm ist der Trans­port Ihres Ge­päcks von Hotel zu Hotel in den Basis­leis­tun­gen in­klu­diert. Sie stel­len dieses je­weils am Mor­gen für unse­ren Kur­ier be­reit, be­vor Sie sich auf die Rad­etappe be­ge­ben. Wenn Sie am spä­ten Nach­mit­tag oder frü­hen Abend in der näch­sten Un­ter­kunft ein­tref­fen, war­tet es dort be­reits auf Sie.
Für alle Fälle den­noch eine Gar­ni­tur Klei­dung zum Wech­seln in Ihre Sat­tel­tasche zu packen, emp­feh­len wir Ihnen vor al­lem bei kur­zen Etap­pen, die Sie unter Um­stän­den schnel­ler zu­rück­legen als der Ge­päck­fahrer.

Je nachdem wie die Logis­tik vor Ort orga­ni­siert ist, kann es Vor­ga­ben zu Maxi­mal­ge­wicht und/oder An­zahl der Ge­päck­stücke ge­ben. Ge­nau­ere In­for­ma­tio­nen dazu er­hal­ten Sie eben­falls mit den aus­führ­lichen Reise­unter­lagen zeit­ge­recht vor An­tritt Ihrer Reise.

Wir empfehlen eine Reise­ver­sicherung

Reise­ver­sicher­ungen sind in unse­ren Prei­sen nicht inbe­grif­fen. Schließen Sie Ihre Ver­sich­erung, so Sie möch­ten, ent­weder di­rekt ab oder buchen Sie unter pedalo.com/versichern Ihren Reise­schutz ein­fach on­line. Auf jeden Fall emp­feh­len wir Ihnen den Ab­schluss einer Reise­rück­tritts­ver­sicherung!

Bitte beachten Sie, dass bei kurz­fris­tigen Buch­ungen (weni­ger als 30 Tage vor Reise­beginn) der Ver­sich­erungs­ab­schluss nur inner­halb von 3 Tagen nach der Buch­ung mög­lich ist.

Keine Mindestteilnehmerzahl

  • Die Durchführung dieser Rad­rei­se ist von der Er­rei­chung einer Min­dest­teil­neh­mer­zahl un­ab­hän­gig. Der von Ihnen ge­buch­te Ter­min kann da­her nicht auf Grund man­geln­der Teil­neh­mer ab­ge­sagt werden.
  • Eine Be­stä­ti­gung Ihrer Bu­chung er­hal­ten Sie um­ge­hend nach Prü­fung der ver­füg­ba­ren Ka­pa­zi­tä­ten durch einen PEDALO Mit­ar­bei­ter.

Zuschlag für Allein­rei­sen­de: Bitte beach­ten Sie, dass bei die­ser Rad­rei­se der an­ge­ge­be­ne Preis ab einer Teil­neh­mer­zahl von zwei Per­so­nen gilt. Soll­ten Sie zum ge­wähl­ten Ter­min allein un­ter­wegs sein, müssen wir Ihnen ge­ge­be­nen­falls einen Zu­schlag (z. B. für den Ge­päck­trans­port) ver­rech­nen. Beach­ten Sie dazu bitte den ent­spre­chen­den Hin­weis in der Preis­ta­bel­le.

Vorvertragliche Reise-Informationen

Reisevermittler

PEDALO Touristik GmbH, Kickendorf 1 a, A-4710 Grieskirchen

Reiseveranstalter

Visit Hotspots GmbH, Bahnhofstraße 9, 8403 Lebring, Österreich

Reiseunterlagen

In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.

Sonstige Informationen gemäß Pauschalreisegesetz

  • Vor Reiseantritt kön­nen Sie je­der­zeit vom Ver­trag zu­rück­tre­ten. De­tails zu Mo­da­li­tä­ten und Stor­no­ge­büh­ren bei Rück­tritt sie­he Rei­se­be­din­gun­gen.
  • Der Reisende kann, ge­gen Ge­bühr, den Pau­schal­rei­se­ver­trag auf eine an­de­re Per­son über­tra­gen (siehe Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Änderungen der Bu­chung hin­sicht­lich Zim­mer­an­zahl oder -art, der Ho­tel­ka­te­go­rie und Ver­pfle­gungs­art sind ge­gen Ge­bühr mög­lich (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Zur Absicherung für all­fäl­li­ge Ri­si­ken ist in je­dem Fall eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung inkl. Rei­se­ab­bruch­ver­si­che­rung em­pfeh­lens­wert.
  • Die Sprache, in der die an­ge­führ­ten Leis­tun­gen er­bracht werden, ist - soweit die­ses für die Leis­tungs­er­brin­gung maß­geb­lich ist - direkt bei der Leis­tung er­sicht­lich.
  • Für EU-Bürger sind für diese Rad­rei­se keine spe­ziel­len Pass- bzw. Visum­er­for­der­nis­se zu beach­ten.
  • Der durch­füh­ren­de Ver­an­stal­ter ist für die ord­nungs­ge­mäße Er­brin­gung aller im Pau­schal­rei­se­ver­trag vor­ge­se­he­nen Rei­se­leis­tun­gen ver­ant­wort­lich, unab­hän­gig da­von, ob diese Leis­tun­gen nach dem Ver­trag von ihr oder an­de­ren Er­brin­gern von Rei­se­leis­tun­gen zu be­werk­stel­li­gen sind.
  • Im Fall der In­sol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters oder - in eini­gen Mit­glieds­taaten - des Rei­se­ver­mit­tlers wer­den Zah­lun­gen zu­rück­er­stat­tet (sie­he Rei­se­be­din­gun­gen).
  • Die PEDALO Tou­ris­tik GmbH nimmt der­zeit nicht an Ver­fah­ren zur al­ter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung teil.
  • Diese Rad­reise ist für Per­so­nen mit ein­ge­schränk­ter Mo­bi­li­tät nicht ge­eig­net.
  • Minderjährige können nur in Be­glei­tung eines Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten an die­ser Rad­rei­se teil­neh­men.

Änderungen sowie Irr­tü­mer, Druck­feh­ler und Rechen­feh­ler wer­den vor­be­halten. Bei Un­wirk­sam­keit ein­zel­ner Be­stim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges wird die Gül­tig­keit der Ge­samt­ver­ein­ba­rung nicht berührt.

Reise­bedin­gungen (AGB) Infos & Down­load

Lesen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) und recht­li­chen Hin­wei­se auf­merk­sam durch, denn in die­sen steht vie­les, das wich­tig ist oder wich­tig wer­den könnte.

Reisebedingungen zum Download

Hier kön­nen Sie die Rei­se­be­din­gun­gen (AGB) in­klu­si­ve Stand­ard­in­for­ma­tions­blatt als PDF-Datei her­un­ter­laden:  Reise­bedin­gungen als PDF

Hinweis zur Stornierung

Es ist schade, wenn Sie eine PEDALO Rad­rei­se stor­nie­ren müs­sen. Das be­dau­ern wir. Bitte haben Sie jedoch Ver­ständ­nis da­für, dass wir Rück­tritts­ge­büh­ren (= Stor­no­ge­büh­ren) er­he­ben müs­sen. Un­se­re *Rück­tritts­ge­büh­ren sind Be­stand­teil der Rei­se­be­din­gun­gen (AGB).

*) Zur Berechnung der (ge­staf­fel­ten) Rück­tritts­ge­bühr wird das Ein­gangs­da­tum Ihrer schrift­li­chen Stor­nie­rung he­ran­ge­zogen, sofern die­se wäh­rend un­se­rer Bü­ro­zei­ten er­folgt. Bei Stor­nie­rung außer­halb der Bü­ro­zei­ten gilt der nächst­fol­gen­de Werk­tag als Ein­gangs­datum.

Tipp: Um Rück­tritts­ge­büh­ren zu ver­mei­den, sollten Sie als Min­dest­schutz eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen. So sind Sie im Fall der Fälle eines Rei­se­rück­tritts op­ti­mal ab­ge­si­chert. Wei­te­re In­for­ma­ti­o­nen zu Rei­se­ver­si­che­run­gen fin­den Sie hier.

Reise­bedin­gungen (AGB) als Voll­text

Allgemeine Reisebedingungen

Das Reisebüro Visit HotSpots GmbH (in weiterer Folge kurz VHS genannt) tritt mit seinen Marken bzw. Webportalen wie e-biken-steiermark, VisitHotspots, Golfreisen und Weinreisen Steiermark mit folgenden Themenbereichen am Markt auf:

Bewegung/Sport
Kulinarik
Kultur
Weinreisen

VHS kann bei den angebotenen Reisen sowohl als Veranstalter als auch als Vermittler auftreten. Im Falle einer Vermittlung wird der Reisevertrag mit dem vor Ort durchfu?hrenden Veranstalter abgeschlossen, die Reisebedingungen ko?nnen in diesem Fall von jenen von VHS abweichen. Alle in diesem Zusammenhang notwendigen, je nach Reise angepassten Informationen, sind fu?r den Reisenden vor Vertragsabschluss ersichtlich. Gemeinsam mit der enthaltenen Datenschutzerkla?rung, den Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsverfahren und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, werden nachfolgende Reisebedingungen Inhalt des, zwischen dem Reisenden und VHS geschlossenen, Reisevertrages.

I. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

  1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende VHS den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mu?ndlich, telefonisch, mittels Buchungsformular (online oder in gedruckter Form), per Post, per E-Mail oder auf sonstige schriftliche Weise erfolgen und ist auch fu?r alle mitgenannten Reisenden bindend. Die vorliegenden Reisebedingungen werden – auch im Namen der mitgenannten Reisenden – verbindlich anerkannt.
  2. Der Vertrag kommt mit Annahme durch VHS, bzw. bei vermittelten Reisen durch den jeweiligen Veranstalter, durch Zusendung der Buchungsbesta?tigung/Rechnung (=Pauschalreisevertrag) zustande.
  3. Zusa?tzliche Vereinbarungen und A?nderungen des geschlossenen Pauschalreisevertrages bedu?rfen einer schriftlichen Besta?tigung durch VHS. Kundenwu?nsche sind grundsa?tzlich unverbindlich. VHS wird diese weiterleiten, wobei darin jedoch keine Zusage liegt, da deren Umsetzung teilweise in die Organisation des jeweiligen Leistungstra?gers fa?llt (z.B. Zuteilung der Zimmer). Nur besta?tigte Kundenwu?nsche sind Kundenvorgaben im Sinne des Pauschalreisegesetzes.

II. BEZAHLUNG

Nach Erhalt der Buchungsbesta?tigung/Rechnung, jedoch fru?hestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20 % pro Person fa?llig. Die Restzahlung erfolgt fru?hestens 20 Tage vor Reiseantritt, Zug um Zug nach Eingang der Restzahlung, jedoch fru?hestens drei Wochen vor Reisebeginn, werden die Reiseunterlagen zugestellt. Bei Buchung ab 20 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reisepreis sofort fa?llig. Auf der Buchungsbesta?tigung/Rechnung sind entsprechende Bankkonten, sowie Details fu?r die Bezahlung mittels Kreditkarte, angefu?hrt. Bei Banku?berweisung ist sicherzustellen, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben wird. Eventuelle Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Reisenden.

III. RU?CKTRITT DES REISENDEN / ERSATZTEILNEHMER / UMBUCHUNG

  1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zuru?cktreten, der Ru?cktritt ist schriftlich zu erkla?ren. Im Falle des Ru?cktritts (= Stornierung) oder Nichtantrittes der Reise (= No Show), werden folgende Stornogebu?hren (= Entscha?digung fu?r den Veranstalter) verrechnet: Stornogebu?hren (= Entscha?digung) fu?r Rad- und Wanderreisen:
    • Bis 28 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises (= Rechnungsbetrag), mind. EUR 50,–
    • Vom 27. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
    • Vom 13. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
    • Vom 7. bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
    • Ab 3. Tag vor Reisebeginn: 100 %
    • „No Show“: 100 % des Reisepreises
    • Bei Reiseabbruch: 100 % des Reisepreises
    Für Green Fees (Golfpackages) und reservierte Leih-Bikes (E-Bikes) werden je nach den allgemeinen Bestimmungen der Partnerbetriebe Gutschriften bzw. Rücküberweisungen veranlasst.
  2. Jeder angemeldete Reisende kann sich bis spa?testens sieben Tage vor Beginn der Reise durch einen geeigneten Dritten (vgl. § 7 PRG bzw. Ziffer V. 1–4. Dieser Reisebedingungen) ersetzen lassen und somit den Vertrag auf eine Person u?bertragen, die alle Vertragsbedingungen erfu?llt. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des urspru?nglichen Reisenden, wird hierdurch der urspru?ngliche Vertrag nicht beru?hrt. Fu?r noch ausstehende Betra?ge haften sowohl der urspru?ngliche Reisende als auch die Ersatzperson. Fu?r den Umbuchungsaufwand werden pro Umbuchung EUR 50,– verrechnet. Ausgenommen sind Leistungen wie Flugtickets bzw. Tickets mit verbindlichen Personenangaben.
  3. A?nderungen der Buchung hinsichtlich Zimmeranzahl oder -art, der Hotelkategorie und Verpflegungsart sind – sofern dies in den Hotels mo?glich und die entsprechende Kapazita?t vorhanden ist – grundsa?tzlich bis 14 Tage vor Reisebeginn durchfu?hrbar. Fu?r derartige Buchungsa?nderungen werden pro Umbuchung EUR 50,– verrechnet. Zur Deckung allfa?lliger Stornogebu?hren (= Entscha?digung)ist eine Reiseru?cktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung empfehlenswert. Details zu weiteren empfohlenen Versicherungen siehe Ziffer VI. 11.

IV. RU?CKTRITT VON VHS

  1. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfa?lligkeiten und sollte bis spa?testens acht Tage vor Reiseantritt der volle Rechnungsbetrag noch nicht eingegangen sein – obwohl VHS zur ordnungsgema?ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und ihre gesetzlichen Informationspflichten erfu?llt hat – so ist VHS berechtigt, einseitig vom Reisevertrag zuru?ckzutreten und den Reisenden mit Ru?cktrittsgebu?hren/ Stornogebu?hren gema?ß Ziffer III. 1. zu belasten.
  2. Ist VHS aufgrund unvermeidbarer und außergewo?hnlicher Umsta?nde an der Erfu?llung des Vertrags gehindert, und geht eine Ru?cktrittserkla?rung dem Reisenden unverzu?glich, spa?testens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zu, so kann VHS vor Beginn der Reise gegen volle Erstattung aller bereits geta?tigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusa?tzlichen Entscha?digung vom Reisevertrag zuru?cktreten.
  3. Sollten sich fu?r die Reise weniger Personen als die bei Buchung angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Ru?cktrittserkla?rung des Reiseveranstalters geht dem Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist von 21 Tagen vor Beginn der Reise zu, so kann VHS gegen volle Erstattung aller bereits geta?tigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusa?tzlichen Entscha?digung vom Reisevertrag zuru?cktreten. Bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl wird empfohlen, die Organisation der An- und Abreise erst nach Verstreichen dieser Frist vorzunehmen.
  4. VHS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist ku?ndigen, wenn ein Reisender die Reise vor Ort nachhaltig sto?rt oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verha?lt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

V. LEISTUNGEN

  1. Fu?r den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die zum Buchungszeitpunkt vorliegenden Reiseausschreibungen von VHS fu?r die jeweils gebuchte Reisezeit (Saison) maßgeblich, nicht aber abweichende Erkla?rungen oder Zusagen von Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten. Landestypische Spezifika, wie etwa bei der Hotelkategorisierung nach Sternen oder dem Umfang des Fru?hstu?cks, sind dabei stets zu beru?cksichtigen. Bindend sind die Daten, die auf der Buchungsbesta?tigung/Rechnung angefu?hrt sind.
  2. Die angegebenen Etappenorte sind die meist angefahrenen Etappenziele. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gru?nden (z.B. Straßensperren, Betriebsschließungen) sind mo?glich, beeintra?chtigen jedoch nicht Art und Inhalt der Reise. Im Einzelfall kann daher auf einen Ort der engeren Umgebung ausgewichen werden.
  3. Beim Reiseverlauf wird gro?ßter Wert auf eine sichere und verkehrsarme Streckenfu?hrung gelegt. Nichtsdestotrotz lassen sich mitunter Wegstrecken auch auf sta?rker befahrenen Straßen nicht ga?nzlich vermeiden. Ggf. abgebildete Streckenskizzen ermo?glichen einen groben U?berblick u?ber die Streckenfu?hrung, bilden allerdings nicht die Grundlage fu?r einen genauen Reiseverlauf. Alle Kilometerangaben verstehen sich als Zirka-Angaben und ko?nnen von der tatsa?chlich zuru?ckgelegten Strecke abweichen.
  4. Die angebotenen Unterku?nfte werden mit gro?ßter Sorgfalt innerhalb der in der Reiseausschreibung angegebenen Kategorien ausgewa?hlt. Allfa?llige Abweichungen innerhalb einer Kategorie ko?nnen nie zur Ga?nze ausgeschlossen werden, werden jedoch in der Regel durch andere Merkmale kompensiert. In diesem Sinne werden Abweichungen von Beispielhotels ausdru?cklich vorbehalten.
  5. Der Reisepreis versteht sich in Euro/EUR und pro Person im Doppelzimmer. Dabei bestimmt der erste Tag des Basispakets den Saisonpreis. Ggf. gebuchte Zusatzna?chte verschieben die Saisonzeit nicht. Ausnahmen und allfa?llige Zuschla?ge sind in der jeweiligen Reiseausschreibung angefu?hrt und auch auf der Reisebesta?tigung/ Rechnung ersichtlich.
  6. Bei unseren Reisen werden fu?r mitreisende Kinder u?blicherweise folgende Erma?ßigungen auf Grundpreis und Zusatzna?chte als dritte Person im Doppelzimmer zweier Vollzahler gewa?hrt: 0 bis 5,99 Jahre 100 % (ev. anfallende Kosten sind vor Ort zu begleichen, siehe Ziffer V. 7.) / 6 bis 11,99 Jahre 50 % / 12 bis 14,99 Jahre 25 % / ab 15 Jahren 10 %. Kindererma?ßigungen fu?r die Reiseart Rad & Schiff, bei speziellen Familienreisen sowie bei anderen, entsprechend gekennzeichneten Reisen, ko?nnen von dieser Regelung abweichen und sind im Einzelfall pro Buchung zu kla?ren.
  7. Auf eventuell vor Ort anfallende Kosten (u.a. Unterkunft/Verpflegung fu?r Kinder, Kur- /Ortstaxen bzw. Tourismusabgaben, Unterkunft/Verpflegung/Reinigung fu?r Hunde) sowie exkludierte Transport- und Serviceleistungen wird in der jeweiligen Reiseausschreibung hingewiesen.
  8. Soweit fu?r die Leistungserbringung maßgeblich, wird vor einer verbindlichen Buchung auf die Sprache, in der die angefu?hrten Leistungen erbracht werden, hingewiesen.
  9. Nimmt der Reisende im Reisepreis enthaltene Leistungen, die fu?r die Inanspruchnahme zur Verfu?gung stehen (z.B. Schiff-/Bahnfahrten, Eintritte etc.), nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

VI. REISETEILNAHME / HAFTUNG / HAFTUNGSBESCHRA?NKUNG

  1. Der Reisende hat vor Reisebeginn sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen fu?r einen Reiseantritt (z.B. vollsta?ndiger Zahlungseingang des Rechnungsbetrages entsprechend den vereinbarten Zahlungsfa?lligkeiten, selbsta?ndige An- und Abreise zum Startort der Reise) erfu?llt werden.
  2. Die Teilnahme an den angebotenen Reisen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderja?hrige ko?nnen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Reise teilnehmen.
  3. Der Reisende ist selbst dafu?r verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen einer Aktivreise (z.B. ko?rperliche Aktivita?t u?ber mehrere Stunden) gewachsen ist. Fu?r Personen mit eingeschra?nkter Mobilita?t sind die angebotenen Reisen leider nicht geeignet.
  4. Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt in der Verantwortung des Reisenden. Insbesondere ist die Eignung von mitgebrachter Ausru?stung fu?r die angebotenen Reisen eigenverantwortlich abzukla?ren (z.B. mitgebrachte eigene Ra?der auf nicht asphaltierten Streckenabschnitten, Licht etc.). Fu?r Scha?den an eigenen Ra?dern aufgrund der Streckenfu?hrung wird keine Verantwortung u?bernommen.
  5. VHS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns fu?r die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfa?ltige Auswahl und U?berwachung der Leistungstra?ger. Buchungsgrundlage bilden die Leistungs- bzw. Reiseausschreibungen (Package) zum Zeitpunkt der Buchung bzw. sind jene Daten bindend, die auf der Buchungsbesta?tigung/Rechnung angefu?hrt sind.
  6. Bei sa?mtlichen Transporten (Bus, Schiff, Flugzeug u.a?.) gelten die Befo?rderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
  7. Sollte aus Gru?nden, die von VHS nicht beeinflusst werden ko?nnen (z.B. Umbauten, Renovierung) vorgesehene Leistungsbestandteile wie etwa Besichtigungen nicht planma?ßig stattfinden ko?nnen, so wird nach Mo?glichkeit eine Alternative bzw. ein gleichwertiger Ersatz oder das Nachholen an anderer Stelle angeboten.
  8. Sollten Scha?den auftreten, welche allein durch einen von VHS ausgewa?hlten Leistungstra?ger verursacht worden sind oder welche von VHS weder vorsa?tzlich noch grob fahrla?ssig herbeigefu?hrt wurden, so ist die Haftung von VHS fu?r Scha?den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Ko?rpers oder der Gesundheit resultieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die dreifache Ho?he des Reisepreises beschra?nkt.
  9. Sollte ein Verlust oder die Bescha?digung des Reisegepa?cks auftreten, so haftet VHS nur, wenn diese durch VHS verursacht wurden und sofort nach Auftreten gemeldet werden, jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,– pro Person. Keinerlei Haftung wird u?bernommen fu?r: Gegensta?nde, welche u?blicherweise nicht im Reisegepa?ck mitgenommen werden (z.B. Laptop o.a?. elektronische Gera?te); Zahlungsmittel aller Art; optische Scha?den und Scha?den an Haltegriffen und Rollen; Bescha?digungen an Gepa?ckstu?cken, deren Gesamtgewicht 20 kg u?berschreitet.
  10. Der Transport von eigenen Fahrra?dern der Reisenden ist, sowohl wa?hrend einer Reise als auch bei Transferfahrten, nur auf eigenes Risiko mo?glich. Die Fixeinstellungen an den Fahrradanha?ngern sind auf die u?blicherweise eingesetzten Veranstalterra?der abgestimmt, so dass es bei eigenen Fahrra?dern selbst bei ho?chster Sorgfalt zu Umsta?nden (z.B. Lockerung der Halterung) kommen kann, welche leichte Bescha?digungen, insbesondere Lackscha?den, nach sich ziehen ko?nnen. Fu?r wa?hrend des Transportes entstandene Scha?den kann daher nicht gehaftet werden. Diese Haftungsbeschra?nkung gilt auch fu?r extern beauftragte Befo?rderungsunternehmen.
  11. Zur Absicherung des Reisenden fu?r allfa?llige Risiken ist in jedem Fall eine Reiseru?cktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Versicherung fu?r die Mitnahme eigener Fahrra?der empfehlenswert. Informationen zu weiteren Versicherungsmo?glichkeiten, wie etwa zur Deckung von Kosten einer Unterstu?tzung wa?hrend der Reise einschließlich einer Ru?ckbefo?rderung bei Unfall, Krankheit oder Tod, finden sich je nach gebuchter Reise unter www.visit-hotspots.com/reiseschutz/

VII. GEWA?HRLEISTUNG

  1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgema?ß erbracht, liegt es in der Verpflichtung des Reisenden, noch wa?hrend seines Aufenthalts Abhilfe zu verlangen. Was vertragsgema?ß ist, bestimmt sich einerseits nach der in der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, andererseits aber auch nach der Ortsu?blichkeit des Ziellandes (z.B. Hotelkategorisierung nach Sternen). VHS kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverha?ltnisma?ßig hohen Aufwand erfordert bzw. sie vom Reisenden selbst verursacht worden ist, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder ho?herwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Reisende nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an VHS direkt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebesta?tigung/Rechnung ersichtlich) oder an den Ga?stebetreuer vor Ort zu richten. Der Ga?stebetreuer ist jedoch nicht berechtigt, Anspru?che anzuerkennen.
  2. Minderung des Reisepreises: Fu?r die Dauer einer nicht vertragsma?ßigen Erbringung der Reise bis zur Abhilfe durch VHS kann der Reisende nach Ru?ckkehr von der Reise eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterla?sst, den Mangel den in Ziffer VI. 1. genannten Stellen rechtzeitig anzuzeigen, um diesen eine entsprechende Abhilfe zu ermo?glichen bzw. diese Vertragswidrigkeit selbst herbeigefu?hrt hat.
  3. Eventuelle Anspru?che sollten umgehend nach Reiseende bzw. Ru?ckkehr bei VHS geltend gemacht werden.

VIII. MITWIRKUNGSPFLICHT

  1. Der Reisende hat VHS umgehend zu informieren, falls er die notwendigen Reiseunterlagen nicht bis acht Tage vor Reisebeginn erha?lt (Kontaktdaten des Ansprechpartners sind auf der Reisebesta?tigung/Rechnung ersichtlich).
  2. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungssto?rungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Sto?rung beizutragen und eventuell entstehende Scha?den so gering wie mo?glich zu halten oder zu vermeiden. Insbesondere sind Beanstandungen unverzu?glich den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen zur Kenntnis zu bringen. Diese sind beauftragt, fu?r Abhilfe zu sorgen, sofern dies mo?glich ist.
  3. Unterla?sst der Reisende, einen Mangel den in Ziffer VII. 1. genannten Stellen (rechtzeitig) anzuzeigen, um diesen die Abhilfe zu ermo?glichen, oder hat der Reisende den Mangel selbst herbeigefu?hrt, so kann dies als unterlassene Mitwirkung, sofern dies fu?r den Reisenden grundsa?tzlich mo?glich gewesen ist, sowie als Mitverschulden bewertet werden und allfa?llige Anspru?che schma?lern.

IX. SONSTIGES

  1. Der Reisende ist grundsa?tzlich fu?r die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Weiterfu?hrende Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen fu?r EU-Bu?rger werden vor Vertragsabschluss von VHS mitgeteilt.
  2. Der Reisende haftet wa?hrend der Dauer der Reise fu?r Scha?den oder Verlust an der ihm von VHS zur Verfu?gung gestellten Ausru?stung.
  3. Alle Preisangaben erfolgen in Euro/EUR.
  4. Erfu?llungsort ist der Sitz von VHS.
  5. A?nderungen in Reiseausschreibungen sowie Irrtu?mer, Druckfehler und Rechenfehler werden vorbehalten!
  6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen bzw. des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg der unwirksamen mo?glichst nahekommt.

X. GUTSCHEINE

  1. Bestellung und Bezahlung Kunden ko?nnen bei VHS oder teilnehmenden Partnerbetrieben Gutscheine erwerben. Die Bezahlung erfolgt prompt mittels Barzahlung, Rechnung (Zustellung per Email oder Post) oder Kreditkartenzahlung. Der Vertrag u?ber den Gutscheinerwerb kommt mit dem Eingang des vollen Rechnungsbetrages bzw. der Belastung der Kreditkarte zustande. Rechnungen sind sofort fa?llig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist VHS berechtigt, Verzugszinsen in Ho?he von 5% zu verlangen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird die gewählte Kreditkarte umgehend mit dem Betrag belastet. Bei Kreditkartenzahlung akzeptiert der Kunde mittels Zahlung die jeweiligen Gescha?ftsbedingungen des Zahlungsdienstleisters. Es liegt im alleinigen Ermessen von VHS, die Zahlungsmittel und Zahlungsarten zuzulassen und die Ho?he allfa?lliger Gebu?hren festzulegen. Es besteht kein Widerrufsrecht fu?r Kunden.
  2. Lieferung Die Übergabe der Gutscheine erfolgt persönlich oder durch Versand entweder per E-Mail als PDF oder per Post innerhalb von spa?testens drei Arbeitstagen nach Zustandekommen des Vertrages (d.h. Eingang der Zahlung bzw. Belastung der Kreditkarte) an die vom Kunden angegebene E-Mail- oder Postadresse. VHS kann nicht fu?r eine nicht richtige oder verspa?tete Zustellung der Gutscheine haftbar gemacht werden. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt des Versands am Sitz von VHS oder seiner Partnerbetriebe auf den Kunden u?ber. Der Kunde ist verpflichtet, die Gutscheine unmittelbar nach Erhalt zu pru?fen. Abweichungen der zugestellten Gutscheine von den bestellten Gutscheinen und allfa?llige andere Beanstandungen hat der Kunde innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Versa?umt dies der Kunde, gelten die zugestellten Gutscheine als genehmigt.
  3. Verwendung Gutscheine sind nicht perso?nlich und ko?nnen frei u?bertragen werden. Eine Ru?ckgabe gegen Barwertauszahlung oder ein Umtausch von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Bei den Gutscheinen ist zu beachten, dass diese mit einer fa?lschungssicheren Gutscheinnummer (nachfolgend „Code“) an den Kunden u?bermittelt werden. Somit ist eine mehrmalige Einlösung eines Gutscheines nicht möglich. Der erste eingelo?ste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als Original angesehen und eingelöst. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code eingelo?st werden, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Es besteht kein Anspruch auf Erfu?llung resp. auf Schadenersatz gegenu?ber VHS, selbst wenn der Ersteinlo?ser nicht rechtma?ssiger Inhaber des Gutscheines war. Es besteht weder Pflicht noch Mo?glichkeit seitens von VHS, die Berechtigung des Einlo?sers in Bezug auf den Code zu u?berpru?fen. Beim Einlo?sen wird lediglich u?berpru?ft, ob der entsprechende Code wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.
    Die Gutscheine haben eine Gu?ltigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum und mu?ssen innerhalb dieser Frist eingelo?st werden. Der Gutscheinwert kann bei Wertgutscheinen auch in Teilbetra?gen eingelo?st werden. Eine Ru?ckzahlung von allfa?lligen Restbetra?gen ist jedoch ausgeschlossen. Differenzbeträge über den Gutscheinwert hinaus werden in Rechnung gestellt. Für Leistungsgutscheine, die für andere als die verbrieften Leistungen eingelöst werden wollen, ist eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

XI. GERICHTSSTAND / ANWENDBARES RECHT

  1. Das Vertragsverha?ltnis unterliegt o?sterreichischem Recht unter Ausschluss sa?mtlicher Verweisungsnormen. UN Kaufrecht wird ausdru?cklich ausgeschlossen.
  2. Der Reisende kann VHS nur an ihrem Sitz verklagen.
  3. Fu?r Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in O?sterreich haben. In diesem Falle ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

XII. ABSICHERUNG VON KUNDENGELDERN

Im Fall der Insolvenz treten wie folgt – per Sicherungsschein folgender Versicherer und Abwickler ein:
Versicherer: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H Parkring 12a/Stiege 8 Postfach 480 1011 Wien
Abwickler: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH Baumannstr. 9/8, 1030 Wien 24h-Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44, Fax +43 1 361 90 77 25
abwicklung@tourismusversicherung.at
Sicherungsschein – für die Pauschalreiseversicherung gemäß Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302
Reiseveranstalter: Visit Hotspots GmbH
Der Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der Sicherungsschein verliert seine Gültigkeit mit Beendigung der gebuchten Reise.
Der Versicherer stellt für den obenstehenden Pauschalreiseveranstalter gegenüber den Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden

  1. die bereits entrichteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), soweit infolge der Insolvenz des Reiseleistungsausübungsberechtigten die Reiseleistungen gänzlich oder teilweise nicht erbracht werden oder der Leistungserbringer vom Reisenden deren Bezahlung verlangt.
  2. die notwendigen Aufwendungen für die Rückbeförderung und, falls erforderlich, die Kosten von Unterkünften vor der Verantwortlichkeit für die Beförderung von Personen – des Vermittlers verbundener Reiseleistungen entstanden sind, und
  3. gegebenenfalls die notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder der vermittelten verbundenen Reiseleistung.
    Die Anmeldung sa?mtlicher Anspru?che ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von acht Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen. Details zur Reiseleistungsausu?bungsberechtigung vom Reisebu?ro Visit Hotspots GmbH finden Sie auf der Website https://www.gisa.gv.at/abfrage unter der GISA Zahl 29667307.

XII. OS-PLATTFORM UND VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN

  1. Die Europa?ische Kommission stellt unter www.ec.europa.eu/consumers/odr eine Online- Streitschlichtungsplattform fu?r verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS- Plattform) zur Verfu?gung. VHS nimmt derzeit nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Bei Beschwerden kann je nach gebuchter Reise booking@visit-hotspots.com kontaktiert werden.
  2. Es kommen keine internen Beschwerdeverfahren zur Anwendung. VHS ist nicht verpflichtet an einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative- Streitbeilegung- Gesetz) teilzunehmen. Kommt es bei konkreten Streitigkeiten zwischen VHS und seinen Kunden/Reisenden zu keiner Einigung, wird die zusta?ndige A(a)lternative Streitbeilegungsstelle bekanntgegeben und mitgeteilt, ob VHS an einem allfa?lligen alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen wird.

XIII. DATENSCHUTZERKLA?RUNG

  1. Datenschutz durch VHS: Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers bzw. dessen betroffene Mitarbeiter durch VHS zum Zweck der Vertragserfu?llung erfolgt auf Grundlage der freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten), des bestehenden Vertragsverha?ltnisses sowie gesetzlicher Vorschriften. Es besteht keine Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung (z.B. bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten) und zum Abschluss des Vertrages. Die Nichterteilung der Einwilligung bzw. das Unterbleiben des Vertragsabschlusses ha?tte jedoch zur Folge, dass der Auftrag nicht u?bernommen werden kann.
  2. Weiterverarbeitung: Es erfolgt eine mit dem Zweck der Vertragserfu?llung zu vereinbarende Weiterverarbeitung der Daten durch VHS zum Zweck des Direktmarketings in nicht einwilligungspflichtigen Formen wie dem adressierten postalischen Versand von Werbung. Eine Weiterverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings in einwilligungspflichtigen Formen wie dem elektronischen Versand von Werbung oder der Schaltung personenbezogener Werbeanzeigen erfolgt nur aufgrund der Grundlage einer zusa?tzlichen freiwilligen Einwilligung des Auftraggebers. Zur Erteilung der Einwilligung besteht keine Verpflichtung. Die Nichterteilung der Einwilligung ha?tte nur zur Folge, dass der Auftraggeber keine Werbung in einwilligungspflichtigen Formen erha?lt.
  3. Weitergabe: Sa?mtliche Daten unterliegen der vereinbarten bzw. gesetzlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit und dem Schutz personenbezogener Daten. Eine Weitergabe der Daten des Auftraggebers erfolgt, abgesehen von der Weitergabe an wirtschaftstypische Empfa?nger wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwa?lte, Versanddienstleister etc., nur aufgrund gesetzlicher Grundlage bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
  4. Weltweite Verarbeitung: Der Auftraggeber willigt in die weltweite Verarbeitung seiner Daten, insbesondere zum Zweck des Remote-Zugriffs durch VHS zum Zweck auftragsbezogener Verarbeitungsvorga?nge, z.B. in Notfa?llen wa?hrend Dienstreisen von VHS, ein.
  5. Speicherdauer: Die Daten des Auftraggebers werden zum Zweck der Dokumentation und der Erfu?llung rechtlicher Verpflichtungen bis zu maximal dreißig Jahre nach Abschluss der Auftra?ge gespeichert.
  6. Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Im Fall der schriftlichen Erteilung der Einwilligung kann der Widerruf nur schriftlich erfolgen, im Fall der Einwilligung in den Erhalt elektronischer Werbung kann dies gegebenenfalls auch durch Klick auf den Abmeldelink erfolgen. In diesem Fall wird die Verarbeitung, sofern keine andere Rechtsgrundlage besteht, eingestellt. Die Rechtma?ßigkeit, der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten wird durch den Widerruf nicht beru?hrt.
  7. Widerspruchsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Direktwerbung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr zum Zweck der Direktwerbung verarbeitet.
  8. Betroffenenrechte: Der Auftraggeber bzw. dessen betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Lo?schung ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschra?nkung der Datenverarbeitung, das Recht auf Datenu?bertragbarkeit und das Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzbeho?rde (O?sterreichische Datenschutzbeho?rde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien, Telefon: +43 1 53115-202525, E-Mail: dsb@dsb.gv.at).
    © Visit HotSpots GmbH, Stand 17.03.2020 A?nderungen sowie Irrtu?mer, Druckfehler und Rechenfehler vorbehalten.  

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Visit HotSpots GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Visit HotSpots GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das Unternehmen Visit HotSpots GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit der TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH (Baumannstraße 9/8, 1030 Wien) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Visit HotSpots GmbH verweigert werden.

Reisepreise 

Hotels, 3*/4*Niveau

Hotels, 3*/4*Niveau 0 0 1 0Saison A|Saison B|Saison C| 0829|859|879|0|Doppelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Doppelzimmer / ÜF 1059|1089|1109|0|Einzelzimmer / ÜF 0|0|0|0|Einzelzimmer / ÜF
  •  

    • Preise pro Person

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

      € 829,-
    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

      € 859,-
    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

      € 879,-
    • Einzelzimmer / ÜF *)

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

      € 1059,-
    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

      € 1089,-
    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

      € 1109,-

*) Eventueller Gepäcktransport-Zuschlag für Alleinreisende; bei zwei oder mehr Reisenden entfällt dieser.

Zusatznächte 

Graz, 3*/4*Niveau (Anreisetag)

    • Preise pro Person

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

    • Doppelzimmer / ÜF

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

      € 95,-
    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

      € 95,-
    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

      € 95,-
    • Einzelzimmer / ÜF

    • Saison A

      14.04.24 bis 27.04.24, 13.10.24 bis 20.10.24

      € 118,-
    • Saison B

      28.04.24 bis 25.05.24, 29.09.24 bis 12.10.24

      € 118,-
    • Saison C

      26.05.24 bis 28.09.24

      € 118,-

Extras und Zusatzleistungen

Extras

  • Infopaket, pro Stück: € 35,-

Zusatzleistungen zur An- und Abreise

  • Parken in Graz, pro Woche: € 64,- (zahlbar vor Ort)

Mieträder

  • 21-Gang Damen-Tourenrad: € 90,-
  • 21-Gang Herren-Tourenrad: € 90,-
  • Unisex-Elektrorad: € 195,-

Steuern & Gebühren

Orts-/Kurtaxe, pro Person: gemäß Tarif

Diese ist, so­weit fäl­lig, di­rekt vor Ort im Ho­tel zu ent­rich­ten und nicht im Rei­se­preis ent­hal­ten.

Buchen & Bezahlen

Es freut uns sehr, dass Sie mit dem Ge­dan­ken spie­len, eine PEDALO Reise zu bu­chen. Mit unserem Online-Buchungs­sys­tem füh­ren Sie be­quem und in nur we­ni­gen ein­fa­chen Schrit­ten eine Bu­chung durch. Und na­tür­lich wird da­bei auch gleich Ihr Rei­se­preis mit­be­rech­net.

  1. Nachdem Sie Ihre Traumreise (online) ge­bucht ha­ben, wird die Ver­füg­bar­keit Ihrer aus­ge­wähl­ten Leis­tun­gen von einem PEDALO Mit­ar­bei­ter per­sön­lich ge­prüft und be­ar­bei­tet.
  2. Sollten wir noch Fragen zu Ihrer Bu­chung h­aben, wer­den sich unsere Service-Mitar­be­iter um­ge­hend mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen.
  3. Flüge, Bahntickets, Reiseschutz etc. bu­chen Sie bitte erst nach Er­halt Ihrer PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung.
  4. Ist mit Ihrer Buchung alles in Ord­nung, er­hal­ten Sie in den da­rauf­fol­gen­den Ta­gen Ihre PEDALO Bu­chungs­be­stä­ti­gung (Pau­schal­rei­se­ver­trag ge­mäß § 6 PRG).
  5. Nach Erhalt der Bu­chungs­be­stä­ti­gung ist eine An­zah­lung in Höhe von 20% zu leis­ten. Der Rest­be­trag ist 20 Tage vor Rei­se­be­ginn fällig.
    Bei Bu­chung ab 30 Ta­gen vor Rei­se­be­ginn ist der kom­plet­te Rei­se­preis so­fort fällig.
    Die Be­zah­lung er­folgt per Über­wei­sung auf ein Kon­to in Öster­reich oder Deutsch­land.
  6. In aller Regel sind die fi­na­len Rei­se­un­ter­la­gen (1 Set pro Zim­mer) etwa drei Wo­chen vor An­rei­se fer­tig er­stellt.
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